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2 Zweck einer Bestrafung
from Recht 18 - SV
(3)Schuldfähigkeit
Damit jemand für ein Verhalten – wie etwa eine Körperverletzung – bestraft werden kann, muss der Täter gemäss Art. 19 StGB fähig sein, «das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln.»
Für Jugendliche zwischen dem 10. und dem 18. Altersjahr gelten die besonderen Bestimmungen des Jugendstrafgesetzes (JStG). Darin gilt der Grundsatz «Erziehung kommt vor Strafe», und entsprechend werden Jugendliche nicht im Sinne des StGB bestraft, sondern es werden mehrheitlich erzieherische Massnahmen ausgesprochen, um damit die Jugendlichen wieder auf den «rechten Weg» zu bringen. Kinder unter 10 Jahren sind grundsätzlich nicht strafmündig. In solchen Fällen werden die Eltern von den zuständigen Stellen informiert und eventuell vor-mundschaftliche Massnahmen in die Wege geleitet. Ursachen fehlender Schuldfähigkeit sind häufig Psychosen, wie etwa die Manie, Depression oder Schizophrenie. Daneben können auch Persönlichkeitsstörungen (z. B. Neurosen), mangelnde Intelligenz oder schwere Bewusstseinsstörungen (Alkohol- oder Drogenrausch) die Schuldfähigkeit beeinträchtigen. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit müssen die Strafbehörden die Täterin oder den Täter von einer Fachperson begutachten lassen. Bei verminderter Schuldfähigkeit mildert das Gericht die Strafe.
Hätte der Täter die Schuldfähigkeit vermeiden oder zumindest voraussehen können, kann er keine Milde der Richter erwarten. Typischer Anwendungsfall ist der Automobilist, der bedenkenlos Alkohol konsumiert, obwohl er weiss, dass er noch nach Hause fahren muss.
Schuldunfähigkeit: Jugendliches Alter, schwere psychische Störungen?
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(4)Weitere Voraussetzungen
Für eine Bestrafung ist ein Strafantrag notwendig und die Fristen müssen ebenfalls beachtet werden.
Strafantrag: Offizial- oder Antragsdelikt?
Bei schweren Verbrechen wird der Staat von sich aus aktiv; wir sprechen dort von Offizialdelikten. Geringfügige Delikte wie beispielsweise Sachbeschädigungen werden nur dann geahndet, wenn das Opfer dies auch beantragt, entsprechend heissen solche Tatbestände Antragsdelikte.
Schliesslich muss noch eine allerletzte Voraussetzung erfüllt sein, damit ein menschliches Verhalten bestraft wird: die Verfolgung einer Tat darf nicht verjährt sein (Art. 97 - 101 StGB). Schwerwiegende strafbare Taten, die mit lebenslänglichen Freiheitsstrafen bestraft werden können, zum Beispiel ein skrupelloser Mord, verjähren nach 30 Jahren. Für andere, weniger schwerwiegende Taten gelten Verfolgungsverjährungsfristen von 7 bis 15 Jahren.
Fristen: Ist die Tat verjährt?
2 Zweck einer Bestrafung 2 Zweck einer Bestrafung
Der Zweck der Bestrafung einer Tat liegt einmal in der Vergeltung (oder Sühne) eines verübten Unrechts. Die Strafe soll einen gerechten Schuldausgleich bewirken. Aus dieser Begründung leitet sich der Grundsatz des Verschuldensstrafrechts ab. Ferner soll im individuellen Fall ein überführter Täter durch die abschreckende (präventive) Wirkung einer Strafmassnahme von weiteren Straftaten abgehalten werden (Spezialprävention). Die präventive Wirkung kann sich aber nicht nur auf einen individuellen Fall, sondern auf die Allgemeinheit ganz generell beziehen. Wenn eine in Aussicht stehende Bestrafung für eine Tat (zum Beispiel das Wissen, dass eine Geschwindigkeitsübertretung von 18 km/h innerorts mit einer Busse von 400 Franken bestraft wird) einen Dritten von dieser Tat abhält, sprechen wir von der «Generalprävention» einer Strafe. Diese allgemeine abschreckende Wirkung darf allerdings nicht überschätzt werden. Potenzielle Täter (in unserem Beispiel die Raser) ziehen in aller Regel bei Übertretungen nicht so sehr die abschreckende Wirkung einer möglichen Bestrafung, sondern vielmehr die Wahrscheinlichkeit einer Überführung, d.h. die Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens in Betracht.
Abb. 3: Für die Stiftung RoadCross sind repressive und präventive Massnahmen dringend nötig: «Sonst ist der Tod zahlreicher junger Menschen programmiert.»
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Für die Stiftung RoadCross sind repressive und präventive Massnahmen dringend nötig: «Sonst ist der Tod zahlreicher junger Menschen programmiert.»
Aufgabe 3 Ist «Strafbarkeit» gegeben?Aufgabe 3 Ist «Strafbarkeit» gegeben?
Damit eine Tätlichkeit zu einer strafbaren Handlung wird, müssen die folgenden Aspekte geprüft werden:
1) Tatbestandsmässgkeit
Objektive Tatbestandsmerkmale: Täter, Handlung, Kausalzusammenhang? Subjektive Tatbestandsmerkmale: Vorsatz, Eventualvorsatz, Fahrlässigkeit?
2) Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungsgrund Notwehr? Rechtfertigungsgrund Notstand?
3) Schuldfähigkeit
Schuldunfähigkeit: Jugendliches Alter? Schuldunfähigkeit: schwere psychische Störungen?
4) Weitere Voraussetzungen
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Antrags- oder Offizialdelkt? Verjährung? Überprüfen Sie mit Hilfe der StGB-Artikel, ob für den hier beschriebenen Fall die Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben sind.
Sachverhalt:
Als der Ex-Ehemann, Matthias F., die Wohnung seiner geschiedenen Frau betritt, flüchtet ihr Freund, Beda K., ins Schlafzimmer. Matthias F. schlägt die Schlafzimmertüre ein und bedroht seinen vermeintlichen Widersacher nicht mit blossen Fäusten, sondern mit einem Stellmesser. Als sich der Angreifer auf Beda K. stürzen will, zieht dieser unvermittelt eine Gaspistole und gibt aus nächster Nähe einen Schuss in das Gesicht von Matthias F. ab. Dieser bricht mit einem Schrei zusammen, worauf Beda K. nochmals zwei Schüsse in Richtung Gesicht des Angreifers abgibt. Matthias F. muss aufgrund ernsthafter Verletzungen im Gesicht für zwei Wochen ins Spital eingeliefert werden.