Herbst 2013
ius lat. Recht
Mit Fachbeiträgen von Spezialisten aus der Region Stuttgart: • Rechtsanwälte • Steuerberater • Mediatoren • Wirtschaftsprüfer • Patentanwälte
Steuern Recht Wirtschaft
In jedem Fall das Richtige. Das komplette juristische Wissen für Ihre Kanzlei. Für Sie als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater muss Fachliteratur schnell und bequem verfügbar sein. Gedruckt oder digital. Bücher, Zeitschriften, Loseblattwerke oder Datenbanken – wir versorgen Sie mit genau dem Wissen, das Ihre Mandanten von Ihnen erwarten. Als einer der führenden Anbieter verbinden wir fachliche Beratung mit klassischen Buchhandelsservices und innovativen Lösungen. Was Sie brauchen, finden wir für Sie – verlagsübergreifend und mit Empfehlungen zu entsprechenden Datenbanken oder neuen Online-Angeboten. Unser Kundenportal Schweitzer Connect zeigt Ihnen per Mausklick Ihre Medienbezüge und deren Aktualität. In 24 Städten sind wir mit unseren Fachbuchhandlungen direkt vor Ort. In unserem Webshop haben Sie ständigen Zugriff auf über 18 Millionen Titel aus sämtlichen Fachgebieten und in allen Medienformen.
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Schweitzer Fachinformationen I Hoser + Mende KG I hoser@schweitzer-online.de Stuttgart: Wilhelmstr. 12 I 70182 Stuttgart I Tel: +49 711 16354-0
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser! Impressum Herausgeber: Stuttgarter Zeitung
In der aktuellen Ausgabe von ius, dem Magazin für Steuern, Recht und Wirtschaft, präsentieren sich wieder namhafte Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Stuttgart und der Region und erläutern zahlreiche aktuelle Rechts- und Steuerthemen.
Werbevermarktung GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Redaktion: Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH, Redaktion Sonderthemen,
Dabei gibt es dieses Mal auch etwas zum Schmunzeln. Zum Beispiel, wenn es um die Frage geht, warum im Steuerrecht bei Dienstfahrrädern zwar die 1-Prozent-Regel angewendet werden darf, aber das Führen eines Fahrtenbuchs nicht berücksichtigt wird. Manche Kommunen in Deutschland, die eine Bettensteuer erheben, sollen sogar danach unterscheiden, ob man dienstlich oder privat schläft...
Barbara Wiesenhütter (Ltg. komm.), Annett Boblenz, Ingo Dalcolmo, Dagmar Engel-Platz, Karl Gutbrod, Christian Günther, Gabriele Metsker, Gabi Ridder, Katrin Schenk.
Natürlich gibt es auch wieder ernste Themen. So beschäftigen sich die Autoren in dieser Ausgabe mit der Frage, was passiert, wenn man Geld erbt, von dem der Fiskus noch nichts weiß. Andere erläutern, welche Möglichkeiten Stiftungen bieten, die Unternehmensnachfolge zu regeln.
Layout und Bildbarbeitung: Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, Alexandra Eichendorf, Yvonne Hornikel, Melanie Morlok. Anzeigen:
Im allgemeinen Teil spannen die Autoren dieses Mal einen breiten Bogen von der Einlagensicherung über die neuen Patientenrechte bis hin zu Steuerspartipps rund um die Risikolebensversicherung.
Marc Becker (verantwortl.), Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH, Plieninger Straße 150,
Dass gute Beratung ihren Preis hat, kommt auch zur Sprache. Denn seit 1. August gilt eine neue Gebührenordnung.
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2013
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lat. Recht
70567 Stuttgart, Telefon 07 11 / 72 05 - 0. Titelfoto: © Okapia/imagebroker/Jiri Hubatka Druck: Pressehaus Stuttgart Druck GmbH.
Die Autoren versprechen auch bei dieser Ausgabe wieder eine spannende Lektüre durch die Welt der Steuern und des Rechts. Die Redaktion freut sich über Ihre Kommentare und Anregungen an sonderthemen@stzw.zgs.de.
Mit Fachbe itr von Spezia ägen list der Region en aus Stuttgart: • Rechtsanw älte • Steuerber ater • Mediatore n • Wirtschaf tsp • Patentanw rüfer älte
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Inhalt
Recht aktuell
Fachbeiträge
3 editorial + Impressum 4 – 5
11 STEUERrecht Dr. Karlheinz Autenrieth, Kanzlei Dr. Daiber GmbH & Co. KG: Manchmal auch zum Schmunzeln
Inhalt
13 STRAFrecht
6 EINLAGENSICHERUNG Der kleine, aber feine Unterschied
Markus Krauter, Florian Jandl, FRICK Quedenfeld: Die geerbte Steuerhinterziehung
9 patientenrecht 15 STIFTUNGEN
Auf Augenhöhe mit dem Arzt
Dr. Jörg Maile, KMZ Kullen Müller Zinser: Unternehmensnachfolge mit Stiftungen
17 VERTRAGSrecht Steuern sparen bei Risikolebensversicherungen
23 INTernationales Steuerrecht 19 RECHTSKOSTEN
Thomas Kugel, Franz Schmidt, RWT Horwarth GmbH: Internationaler Steuerblick
Neue Gebührenordnung in Kraft
21 BÜRGERLICHES RECHT „Wilde Ehe” im Alter
24 KURZ NOTIERT Aufbewahrungsfrist im Überblick Ebay-Privatverkauf-Haftungsausschluss nicht immer möglich Wann Ehepartner haften
25 VERKEHRSRECHT Mobilitätsgarantie, Schutzbrief oder Verkehrsclub?
26 Erbrecht Wenn es unter den Erben zum Streit kommt
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Inhalt
Unternehmensporträts 8 PROF. DR. BINDER, DR. DR. HILLEBRECHT & PARTNER (BHP): Erfolgsorientierte Lösungskompetenz
10 KANZLEI dr. daiber gMBH & CO. KG: Kompetenz generiert Erfolge
12 Kanzlei Richard Bosser: Der Chef will ein echter „Kümmerer“ sein
14 KMZ Kullen Müller Zinser: Über 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht
16 HOEGER, STELLRECHT & PARTNER PATENTANWÄLTE: 100 Jahre Erfolg aus Ideen 18 MENOLD BEZLER RECHTSANWÄLTE: Mittelstand im Mittelpunkt
20 Deloitte Legal RAUPACH & WoLLERT-ELMENDORFF: Beratung aus einer Hand
22 RWT-GRUPPE: Besser beraten
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24 23
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Einlagensicherung
Der kleine, aber feine Unterschied Oft wird behauptet, der gesetzliche Einlagenschutz gelte pro Konto und Bankkunde. Das ist falsch. Die Einlagensicherung gilt stattdessen pro Anleger und Bank. Kunden sollten sich über die vertraglichen Rahmenbedingungen genau informieren.
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m Zuge der 2008 beginnenden Finanzkrise schuf die Europäische Union eine Richtlinie, nach der jede Bank in der EU 100 000 Euro an Spareinlagen pro Anleger gesetzlich garantieren muss. Dies gilt gleichermaßen für Guthaben auf Girokonten, Tagesund Festgeldkonten, Sparbriefe sowie Fremdwährungskonten, die auf Euro lauten. In geringem Umfang erfasst diese Regelung auch Wertpapierkonten. Nicht abgesichert sind aller6
dings Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate. Falsche Sicherheit
Oft wird behauptet, der gesetzliche Einlagenschutz gelte pro Konto und Bankkunde. Das ist falsch. Ein Kunde, der mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhält, könnte so gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensi-
cherung von 100 000 Euro in Anspruch nehmen. Die Einlagensicherung gilt stattdessen pro Anleger und Bank. DAB-Pressesprecher Jürgen Eickenbusch betont: „Es bringt nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern auf die Zahl der Personen bezieht.“ Wer also mehrere Konten bei einer Bank betreibt, muss die Garantiesumme von 100 000 Euro aufteilen. Ehepaare jedoch profitieren von dieser
Regelung. Bei ihnen verdoppelt sich der Schutzumfang auf 200 000 Euro. Das gilt auch für Gemeinschaftskonten. Ehepartner brauchen also nicht separate Konten zu eröffnen, um die maximale Einlagensicherung in Anspruch nehmen zu können. Anders sieht die Lage bei großen Geldvermögen aus. Singles wie Ehepaare können den Garantiespielraum geschickt erweitern. „Wer Guthaben über 200 000 Euro vollständig absichern will,
Einlagensicherung
Anleger sollten sich vor dem Überweisen höherer Beiträge immer erst über den Einlagenschutz der jeweiligen Foto: Fotolia Bank informieren.
der kann das Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen“, empfiehlt Christoph Hommel von der Verbraucherzentrale Bayern.
lagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) an. Sparguthaben bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank sind hier aktuell abgesichert.
Freiwillige Einlagensicherung – die meisten Banken machen mit
Für den Normalsparer beruhigend, denn konkret sind dies meist Millionenbeträge: Die Grenke Bank etwa sichert 8,4 Millionen Euro pro Kunde ab, Comdirect 116 Millionen und die Santander direkt Bank 774 Millionen Euro. Großbanken wie die Deutsche Bank oder die Hypovereinsbank garantieren sogar Milliardenbeträge. Allerdings gehört nicht jede Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Nichtmitglieder wie die Umwelt-
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten die meisten Banken einen zusätzlichen Kapitalschutz auf freiwilliger Basis. Allerdings gibt es im Detail deutliche Unterschiede: Deutsche Privatbanken: Der überwiegende Teil privater Banken gehört dem freiwilligen Ein-
oder die AKF Bank schützen deshalb nur bis zu 100 000 Euro. Öf fentliche Banken: Eigene Sicherungsverbünde unterhalten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie PSD Banken. Die einzelnen Teilinstitute haften gemeinsam, falls ein Geldhaus pleitegeht. „Kundengelder sind hier ohne Limit gesichert“, betont Hommel. Europäische Institute: Viele Online-Sparer legen ihr Geld bei einer ausländischen Bank mit Sitz in der EU an, etwa bei der Rabo Bank, bei Moneyou oder bei der Renault Bank direkt. Auch hier greift die gesetzliche Garantie von 100 000 Euro. Darüber hinaus
sind manche ausländische Banken ebenfalls Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB und garantieren höhere Spareinlagen, etwa die Bank of Scotland (250 000 Euro), CortalConsors (45 Millionen Euro) oder die Barclays Bank (240 Millionen Euro). Verbraucherschützer Hommel rät: „Bevor Anleger höhere Beträge überweisen, sollten sie sich über den Umfang des Einlagenschutzes informieren.“
Max Geißler, biallo.de
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Unternehmensporträt
Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner (BHP)
Ziehen an einem Strang: BHP-Partner (v. l. stehend) Hans Gerhardt, Dr. Michael Grüne, Jochen Zimmermann, Andreas Beuttler und Tilman Renz; (v. l. sitzend) Karl-Heinz Burkhardt, Albrecht Bacher und Herbert Schupeck. Foto: BHP
Erfolgsorientierte Lösungskompetenz Seit mehr als 50 Jahren individuelle und flexible Lösungen für den Mittelstand in Baden-Württemberg
Die Entwicklung individueller und zielgerichteter Lösungsansätze für eine Vielzahl mittelständischer Mandanten, die sich in einem anspruchsvollen Wettbewerbsumfeld mit permanenten Herausforderungen behaupten müssen, steht bei BHP als unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft im Mittelpunkt. Die von BHP oft seit vielen Jahren und umfassend beratenen Unternehmen und vermögenden Privatpersonen gehören überwiegend dem baden-württembergischen Mittelstand an, wobei viele auch international tätig sind. Die Rechtsformen umfassen sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften mit Branchenschwerpunkten in der Bauzuliefer-, Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie, Medizintechnik, dem Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik, der Informationstechnologie und dem Handel. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellen Unternehmen der 8
ö ffentlichen Hand (u. a. Verkehrsund kommunale Eigenbetriebe) sowie Non-Profit-Gesellschaften wie Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen dar. Neben der professionellen Beratung der inländischen Gesellschaften durch den BHP-Standort Stuttgart werden die Mandanten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten durch die BHP-Mitgliedschaft im internationalen Verbund „MGI“ mit Sitz in London und dem dadurch möglichen Zugriff auf weltweit mehr als 180 mittelständische Partnerbüros in gut 80 Ländern unterstützt. BHP bietet neben der klassischen Steuerberatung Spezialthemen wie Unternehmensumwandlungen und Rechtsformänderungen sowie die Entwicklung von Konzepten zur generationsübergreifenden Unternehmensnachfolge an. Der Bereich Wirtschaftsprüfung (u. a. Konzerne/HGB/IFRS/börsennotierte Unternehmen) wird durch betriebswirtschaftliche Themen wie Pla-
nungs- und Controllingsysteme, integrierte Finanz-und Liquiditätsplanungen sowie interne Revisionen ergänzt. Als Ergebnis langjähriger Projekterfahrungen durch eine Vielzahl von begleiteten Transaktionen insbesondere auf der Partnerebene werden auch Sonderthemen im Bereich Corporate Finance wie Unternehmensbewertungen, Due Diligences/Kaufpreisprüfungen, Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen und damit zusammenhängende Fragen der Unternehmensfinanzierung professionell gelöst.
Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH (BHP) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Breitwiesenstraße 19 70563 Stuttgart Tel: 07 11 / 1 87 91 - 0 Fax: 07 11 / 1 87 91 - 849 www.mgi-bhp.de mailto@mgi-bhp.de
patientenrecht
Auf Augenhöhe mit dem Arzt Jahr für Jahr sterben Tausende Patienten aufgrund von Kunstfehlern und Nachlässigkeiten in deutschen Kliniken. Noch mehr leiden unter bleibenden Schäden. Entschädigungen für Opfer oder Hinterbliebene sind selten. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz hat sich dies nun geändert.
S
eit 2013 haben Patienten deutlich mehr Rechte gegenüber Ärzten und können sich besser gegen Behandlungsfehler wehren. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz wurden alle bisherigen Rechte gebündelt und für den Laien verständlicher und transparenter gemacht. Ein Arzt-Patienten-Gespräch auf Augenhöhe macht dies unter anderem möglich. Pflicht zur persönlichen Aufklärung
Das persönliche Aufklärungsgespräch vor einem Eingriff ist seit 2013 Pflicht. Alle Patienten müssen umfassend und verständlich über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien sowie deren mögliche Risiken vor einem Eingriff in einem persönlichen Gespräch aufgeklärt werden. Eine bloße schriftliche Aufklärung reicht hier nicht mehr aus. Ebenso müssen Patienten über Kosten für Leistungen informiert werden, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Patientenakten einsehen
Foto: Fotolia
Ebenfalls seit 2013 haben Patienten ein gesetzliches Recht zur Akteneinsicht. Wenn Aufzeichnungen in der Krankenakte fehlen oder unvollständig sind, wird dies in einem möglichen Prozess so gewertet, als hätten diese Behandlungsschritte nicht stattgefunden.
Beweislastumkehr
Anders als früher liegt die Beweislast bei Kunstfehlern nun nicht mehr ausschließlich beim Patienten. Zumindest bei groben Behandlungsfehlern muss nun der Arzt seine Unschuld beweisen. Einfache Behandlungsfehler muss der Patient allerdings nach wie vor dem Arzt nachweisen. Krankenkasse muss unterstützen
Kranken- und Pflegekassen sind jetzt verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, etwa bei Kunstfehlern, zu unterstützen. Dies ist etwa in Form eines medizinischen Gutachtens möglich, durch das die Beweisführung des Versicherten erleichtert wird. Bessere Versichertenrechte
Ebenso gestärkt wurden die Rechte der Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse. Versicherte haben jetzt das Recht, eine schnelle Antwort auf beantragte Leistungen zu erhalten. Liegt drei Wochen – bzw. fünf Wochen bei medizinischen Gutachten – nach Antragstellung keine Entscheidung der Kasse vor und kann diese keine hinreichenden Gründe für die Verzögerung nennen, darf der Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen. Die Kosten hierfür müssen von der Kasse erstattet werden. Anja Lang, biallo.de
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Unternehmensporträt
Kanzlei Dr. Daiber Gmbh & Co. KG
Der Firmensitz der Kanzlei Dr. Daiber in Stuttgart-Vaihingen
Foto: Dr. Daiber
Kompetenz generiert Erfolge Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Lösungen finden. Zukunftssichere Strategien entwickeln, gestalten, umsetzen. Am Ende wird aus vielen Aktivitäten ein Erfolg und aus vielen Maßnahmen Sicherheit. So das Credo der Kanzlei Dr. Daiber.
Kompetenz ist die Summe aus umfassendem fundiertem Fachwissen und langjähriger praktischer Erfahrung, weiß man in der Stuttgarter Kanzlei schon längst. Dazu gehört aber auch die Erfahrung aus der Beratung und Betreuung von Mandanten unterschiedlichster Branchen, von der Konzerngesellschaft über den Gewerbetreibenden bis hin zum Freiberufler und zur Privatperson. Individuell
Die Kanzlei bietet ihren Mandanten individuelle und engagierte Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen Beratung und mit dem Kooperationspartner, der audit law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, auch gesellschaftsrechtliche Beratung. Dabei bringt die Kanzlei umfassendes Wissen ein: mit einem großen qualifizierten Team und als Mitglied des überregional und international agierenden HLB-Netzwerkes. 10
Kompetenz generiert Erfolge. Diesen Leitspruch hat man sich auf die Fahne geschrieben. Die 1983 von Dr. Daiber gegründete Kanzlei hat sich seitdem mit großem Erfolg entwickelt und etabliert. Am Hauptsitz in Stuttgart und der Niederlassung in Albstadt engagieren sich heute sieben Partner mit nahezu 50 Mitarbeitern.
Lösungen erfordern interdisziplinäres Wissen. Darum findet man bei der Kanzlei auch Experten aus den verschiedensten Bereichen. Experten, die als gut vernetztes und flexibles Team arbeiten. Ein Team, das mitdenken und vordenken kann. Zur Sicherheit der Mandanten.
Im Mittelpunkt steht dabei getreu dem Motto „Qualität kennt keine Kompromisse“ die persönliche Betreuung, in die stets einer der Partner maßgebend eingebunden ist. Spezialwissen gefragt
Logische Schlussfolgerung: Die Zeit der Allround-Berater ist schon lange vorüber. Fundiertes und ständig aktualisiertes Spezialistenwissen ist gefragt. Bei Dr. Daiber wird dies durch kontinuierliche Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter gesichert. Gleichzeitig gilt aber auch: Wer einzelne Fachgebiete nur isoliert sieht und behandelt, wird scheitern. Zukunftssichere
Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Untere Waldplätze 31 70569 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 87 94 - 0 Fax: 07 11 / 6 87 94 - 44 info@daiberpartner.de www.daiberpartner.de
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FACHBEITRAG
Manchmal auch zum Schmunzeln Wer mit der Finanzbehörde zu tun hat, hat meistens wenig zu lachen. Manchmal bringt einen die eine oder andere fiskalische Maßnahme aber doch zum Schmunzeln. Die Fahrradsteuer
Die Finanzministerien der Länder haben mitgeteilt, dass auch bei privater Verwendung eines Dienstfahrrads die 1-Prozent-Regelung anzuwenden ist. Allerdings lässt die Finanzverwaltung insoweit die Fahrtenbuchregelung nicht zu. Dagegen geht sie davon aus, dass das Fahrrad für Überlandfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Anwendung findet. Erfinderische Kommunen
Der in den 40er Jahren über Assyrien herrschende osmanische Gouverneur, Mohamed Pascha, erhob eine Zahnsteuer, um ihn für die Abnutzung seines Gebisses zu entschädigen, weil er gezwungen sei, die dreckige Kost des Landes zu essen. Einige Kommunen in Deutschland erheben eine Bettensteuer, um an das Geld ihrer Übernachtungsgäste zu kommen. Dabei wird noch danach differenziert, ob man dienstlich oder privat schläft. Das Toilettentagebuch
Ein Betriebsprüfer wollte die Renovierungskosten der zu seinem Arbeitszimmer gehörigen Toilette als Werbungskosten anerkannt bekommen, da die Benutzung in er-
Dienstfahrt oder Überlandfahrt?
heblichem Maße dienstlich und nicht privat sei. Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist dieser Ansicht entgegengetreten, ohne ein Nutzungsprotokoll zu verlangen. Der Flankenschutzfahnder
Der Flankenschutzfahnder der Finanzverwaltung prüft durch Kont-
Foto: Fotolia
rollbesuche vor Ort, ob beispielsweise ein Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung angemessen in der Steuererklärung angesetzt ist. Wie im Fußball sind offene Flanken häufig von Nachteil; allerdings lassen sie sich durch das Zuschlagen der Tür zunächst abhalten. Wehe aber dem, der den Fuß nicht rechtzeitig zurückzieht! Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Karlheinz Autenrieth ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Untere Waldplätze 31 70569 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 87 94 - 0 Fax: 07 11 / 6 87 94 - 44 info@daiberpartner.de www.daiberpartner.de 11
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Unternehmensporträt
Steuerberatung Richard Bosser
Steuerberater und Rechtsbeistand Richard Bosser
Foto: Herschmann
Der Chef will ein echter „Kümmerer“ sein Die Steuerkanzlei Bosser in der Reinsburgstraße 201 ist seit Jahrzehnten eine gute Adresse für umfassende Beratung.
Richard Bosser ist vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand. Vor allem aber will er ein „Kümmerer“ sein. „Fachwissen und Gründlichkeit werden in unserem Beruf vorausgesetzt, doch es braucht auch Menschlichkeit und gegenseitige Achtung“, sagt Richard Bosser. Die Steuerkanzlei Bosser hat Mandanten aus Handwerk, produzierendem Gewerbe, Handel und der Dienstleistungsbranche. Freiberufler sowie Privatpersonen werden von ihm betreut. Die renommierte Steuerkanzlei besitzt jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung von Unternehmen verschiedener Branchen, Größen und Rechtsformen. Das fünfköpfige Team bietet Beratung und Betreuung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, bei Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüssen sowie Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen. Auch Existenzgründungs- beratung gehört zum Angebot. 12
„Wir begleiten Unternehmensgründer sicher bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Der Erfolg soll planbar gemacht werden“, sagt Richard Bosser. Der Chef der Steuerkanzlei ist außerdem Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) sowie Fachmann für Erbrecht und Vorsorgeregelung. „Ein Testament ist wichtiger, als viele glauben. Es muss richtig gestaltet und regel mäßig überprüft werden.“ Der gebürtige Allgäuer legt Wert auf Beratung und Betreuung aus einem Guss. Dazu gehören auch Fragen der Finanzplanung, Vermögensbildung und Altersvorsorge. Die Mandanten werden laufend informiert. „In intensiver Zusammenarbeit zwischen Mandant, Steuerberater, Rechtsanwälten und Behörden schaffen wir einen Weg, der unseren Mandanten hilft, ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele zu verwirk lichen. Das ist unser Komplett service“, sagt Richard Bosser. Viele Mandanten vertrauen seit Jahrzehnten seiner Steuerkanzlei. Die Treue beruhe auf Kompetenz und
Fachwissen, aber auch auf Seriosität, Einfühlungsvermögen in die jeweiligen Situationen und Verschwiegenheit, sagt er. Nach dem Motto „Steuerberatung ist Vertrauenssache“ berät und betreut die Steuerkanzlei mit ihrem erfahrenen und konstanten Mitarbeiterstamm persönlich und individuell. Dies und eine hohe Arbeitsqualität seien wichtige Eckpfeiler ihrer Firmenphilosophie und Gründe, die sie positiv von anonymen Steuer beratungs- und Wirtschaftsprüfungskonzernen unterscheide, so Bosser. „Wir nutzen alle unsere Fähigkeiten und unser Wissen zum Nutzen des Mandanten. Stellen Sie uns auf die Probe.“
Richard Bosser Steuerberater, Rechtsbeistand
Reinsburgstraße 201 70197 Stuttgart Tel: 07 11 / 2 10 23 - 0 Fax: 07 11 / 2 10 23 - 40 kanzlei@bosser.de www.bosser.de
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FACHBEITRAG
Die geerbte Steuerhinterziehung Nach dem Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz lässt geerbtes Schwarzgeld manch betroffenen Erben schlecht schlafen.
Der Erbe ist nach erbschaftsteuerrechtlichen Vorschriften verpflichtet, das im Ausland angelegte Vermögen des Erblassers in der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Unterlässt er dies, begeht er eine Erbschaftsteuerhinterziehung. Ferner ist der Erbe verpflichtet, die Steuern, die der Erblasser durch Verschweigen der im Ausland erzielten Kapitalerträge hinterzogen hat, unverzüglich nachzumelden und zu bezahlen. Dies gilt auch für das nicht versteuerte Schwarzgeld. Diese geerbte Steuerschuld ist überdies mit sechs Prozent auf die vom Erblasser hinterzogenen Steuern zu verzinsen. Unterlässt der Erbe diese unverzügliche Nachmeldung, begeht er eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen und macht sich selbst strafbar. Er erbt quasi die Steuerhinterziehung. Da das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert ist, kann derzeit eine Legalisierung des ausländischen Vermögens nur über eine Nacherklärung erfolgen. Für z. B. in Österreich, Liechtenstein und Luxemburg angelegtes Vermögen hätte das Steuerabkommen ohnehin keine Wirkung entfaltet. Das Entdeckungsrisiko steigt stetig, u. a. da das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geändert wurde, wonach es dem deutschen Fiskus einfacher möglich ist, aus-
Vorsicht bei geerbtem Geld aus dem Ausland
Foto: Fotolia
ländische Bankverbindungen zu erfahren. Das Vorliegen eines Steuerbetrugs im Sinne des schweizerischen Rechts ist hierfür nicht mehr erforderlich. Weiter soll innerhalb der EU unter Beteiligung der Schweiz ein automatischer Auskunftsaustausch von Bankdaten eingeführt werden. Über eine Nachmeldung kann dieses Bedrohungsszenario vermieden werden. Frick Quedenfeld Autor Markus Krauter (links) ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Autor Florian Jandl, LL.M., (rechts) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Rechtsanwälte, Steuerberater
Kronprinzstraße 30 70173 Stuttgart Tel: 07 11 / 2 22 28 - 3 Fax: 07 11/ 2 22 28 - 59 info@frickquedenfeld.de www.frickquedenfeld.de 13
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Unternehmensporträt
Kullen Müller Zinser
Der Eingangsbereich der Unternehmenszentrale der KMZ-Gruppe in Sindelfingen
Foto: KMZ
Über 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht Die KMZ-Gruppe gehört mit rund 150 Mitarbeitern und Partnern an verschiedenen Standorten zu den größten unabhängigen Rechtsberatungsunternehmen in Süddeutschland.
Die KMZ-Gruppe wurde 1982 von Rainer Kullen, Dietrich Müller und Dr. Wolfang Zinser gegründet. Die besondere Stärke des Unternehmens ist die jahrzehntelange erfolgreiche, interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Consultern und Buchhaltern unter einem Dach. Es wird nahezu die komplette Rechtsberatung für mittelständische, private und kommunale Unternehmen aller Rechtsformen, Stiftungen und Privatpersonen, angefangen von der Buchhaltung bis zum Jahresabschluss, aus einer Hand angeboten. KMZ ist bisher an den Standorten Stuttgart/Sindelfingen und Chemnitz tätig. Die Gruppe ist weitestgehend ohne Zukäufe gewachsen. Durch die Aufnahme zahlreicher jüngerer Partner, darunter die amtierende Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Frau Rechtsanwältin Ulrike Paul, ist die Zukunft des Unternehmens gesichert. Erst jüngst konnte im Bereich der Anwaltsabteilung Herr 14
Dr. Philipp Kauffmann als neuer Kollege im Bereich des Steuer- und Steuerstrafrechts begrüßt werden. Dadurch wird die Kernkompetenz im Steuerrecht sowie Steuerstrafund Wirtschaftsstrafrecht, Zollund Zollstrafrecht weiter ausgebaut. Daneben ist die Anwalts sozietät im Bereich des Gesell- schaftsrechtes, Stiftungsrechtes, Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes sowie Wettbewerbsrechtes und des Arbeitsrechtes umfassend tätig. International
Die KMZ Treuhand GmbH ist unabhängiges Mitglied von UHY, einem weltweit tätigen Netzwerk von unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften.
Steuerangelegenheiten, einschließlich der übergreifenden Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen, der Erarbeitung von steuerlichen Konzepten in Fusionen, Umstrukturierungen sowie Unternehmenskäufen und -verkäufen, vertreten. Dabei werden in engster Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten sämtliche steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt. Dies auf höchstem Niveau und unter Wahrung absoluter Diskretion im Wege einer auf den Einzelfall zugeschnittenen persönlichen Lösung.
KMZ Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Daneben werden im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung von KMZ sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen stehen, angeboten. Es werden Mandanten in sämtlichen
Steuerberater
Amundsenstraße 6 71063 Sindelfingen Tel: 0 70 31 / 863 - 9 Fax: 0 70 31 / 863 - 599 www.k-m-z.de info@k-m-z.de
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FACHBEITRAG
Unternehmensnachfolge mit Stiftungen Stiftungen sind en vogue. In den letzten Jahren erfreuen sich Stiftungen immer größerer Beliebtheit, auch zur Unternehmensnachfolge.
Seit 1980 hat sich die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart mehr als verfünffacht. Aber auch bundesweit ist der Bestand an rechtsfähigen Stiftungen stetig gewachsen. Zum 31. 12. 2012 hatten 19 551 Stiftungen ihren Sitz in Deutschland. Umso erstaunlicher ist es, dass in der Öffentlichkeit Stiftungen regelmäßig mit kirchlichen Einrichtungen oder dem Gemeinwohl dienenden Institutionen in Verbindung gebracht werden. Vielen Unternehmern ist bislang verborgen, dass die Gründung einer Stiftung oder einer Stiftung-GmbH zum Zwecke der Unternehmensnachfolge eine echte Alternative zu den bekannten Nachfolgegestaltungen sein kann. Bekannte Beispiele hierfür sind die Carl-Zeiss-Stiftung und die Robert-Bosch-Stiftung GmbH. Überlegungen für eine Unternehmensnachfolge mittels einer Stiftung bieten sich beispielsweise dann an, wenn ein Familienunternehmen über lange Jahre aufgebaut wurde, der Inhaber an den wohlverdienten Ruhestand denkt, aber kein Familienmitglied bereit oder in der Lage ist, die Nachfolge anzutreten. Mit einer Unternehmensstiftung als „neuem“ Inhaber des Unternehmens kann das Lebenswerk des Gründers erhalten und
Immer mehr Unternehmer regeln ihre Nachfolge über eine Stiftung Foto: dpa
ein dauerhaftes Einkommen der Familie – Kinder, Enkel, Urenkel usw. – gesichert werden. Auch zu befürchtende Streitigkeiten zwischen den Erben des Unternehmers, die nicht selten das Unternehmen lähmen und sogar zur Zerschlagung führen können, können mit einer Stiftung verhindert werden. Das Schlagwort lautet:
Fortbestand des Unternehmens als Einkunftsquelle für die Familie. Jede Unternehmensnachfolge ist vielschichtig. Ein „Patentrezept“ gibt es nicht. Das gilt auch für die Gründung einer Stiftung zur Unternehmensnachfolge. Es lohnt sich aber, über diese Möglichkeit nachzudenken und Vor- und Nachteile abzuwägen. KMZ Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Autor Dr. Jörg Maile ist Partner bei Kullen Müller Zinser und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Amundsenstraße 6 71063 Sindelfingen Tel: 0 70 31 / 863 - 9 Fax: 0 70 31 / 863 - 599 www.k-m-z.de info@k-m-z.de 15
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Unternehmensporträt
Hoeger, Stellrecht & Partner Patentanwälte
Die elf Partner der Kanzlei Hoeger, Stellrecht & Partner Patentanwälte
Foto: HS&P
100 Jahre Erfolg aus Ideen Die Kanzlei Hoeger, Stellrecht & Partner feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Sie wurde 1913 in Stuttgart gegründet. Aktuell beschäftigt sie 50 Mitarbeiter.
Hoeger, Stellrecht & Partner: Elf Patentanwälte, 50 Mitarbeiter und 100 Jahre Erfahrung. 1913 in Stuttgart von Professor Hermann Göller gegründet, zählt die Patentanwaltskanzlei heute zu den großen Kanzleien in Süddeutschland und steht ihren Mandanten aus dem Inund Ausland als kompetenter Partner in den Bereichen Patent, Marke und Design zur Seite. Inmitten eines lebendigen Wirtschaftszentrums ansässig, setzt man bei Hoeger, Stellrecht & Partner auf eine langfristige, partnerschaftliche und strategische Beratung der Mandanten, um ihnen die beste wirtschaftliche Verwertung und den Schutz ihrer Entwicklungen und Ideen zu ermöglichen. Viele der überwiegend mittelständischen Mandanten, die einst im nationalen Rahmen begannen, sind inzwischen auf ihrem Fachgebiet weltweit führend. Die Entwicklung von Hoeger, Stellrecht & Partner ist ein Abbild dieser Entwicklung der Mandanten. Während der vielfach jahrzehntelangen 16
– vereinzelt sogar 100-jährigen – Betreuung der Mandanten ist das Spektrum der Tätigkeit der Kanzlei Hoeger, Stellrecht & Partner im gewerblichen Rechtsschutz in alle Welt gewachsen. Der Gründer, Professor Hermann Göller, und die Namensgeber der Kanzlei, Dr. Willy Hoeger und Wilhelm Stellrecht, legten ab den 1950er Jahren den Grundstein für die internationale Expansion der Kanzlei. Hoeger, Stellrecht & Partner hat über all die Jahre als regional verwurzelter Partner mit internationaler Kompetenz stets sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch die Verhältnisse in den globalen Märkten verstanden und zur weltweiten Betreuung der Mandanten ein Netz erfahrener ausländischer Kollegen aufgebaut, das alle Industrienationen der Welt abdeckt, einschließlich des aktuellen Brennpunkts China. Die jüngere Entwicklung von Hoeger, Stellrecht & Partner wurde geprägt durch Umwälzungen im Bereich der gewerblichen Schutzrech-
te, beispielsweise die Eröffnung des Europäischen Patentamts im Jahr 1977, die Einführung internationaler Patentanmeldungen 1978 sowie die Schaffung der EU-Marke 1996 und des EU-Designschutzes 2003. Das prägnante Motto zum 100-jährigen Bestehen, „Hoeger, Stellrecht & Partner – Erfolg aus Ideen“, ist Programm, denn die nächste Herausforderung steht bevor: die Einführung eines einheitlichen Patents und eines einheitlichen Patentgerichts für fast die gesamte EU.
Hoeger, Stellrecht & Partner Patentanwälte
Uhlandstraße 14 c 70182 Stuttgart Tel: 07 11 / 2 11 90 - 0 Fax: 07 11 / 23 56 08 www.hoeger-stellrecht.de patent@hoeger-stellrecht.de
vertragsrecht
Steuern sparen bei Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherungen sind ein günstiger Schutz, um im Todesfall Angehörige und Partner abzusichern. Damit auf das ausgezahlte Geld keine Steuern anfallen, sollte der Vertrag richtig gestaltet sein.
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ommt eine Risikolebensversicherung zur Auszahlung, bekundet auch der Fiskus Interesse. Es fällt zwar keine Einkommen-, dafür aber Erbschaftsteuer an. Bei Ehepartnern oder Kindern ist dies seltener ein Problem, da für sie hohe Freibeträge gelten. Bei 500 000 Euro liegt der Freibetrag für Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Kinder können 400 000 Euro steuerfrei erben. Anders ist die Situation jedoch bei nicht verheirateten Paaren. Für sie gilt lediglich ein Freibetrag von 20 000 Euro. Ein kleiner Trick kann hohe Steuern vermeiden
Die Erbschaftsteuer auf Auszahlungen aus einer Risikolebensversicherung lässt sich jedoch umgehen. Dafür sollte derjenige, für den das Geld im Todesfall bestimmt ist, die Versicherung abschließen und seinen Partner versichern. „In diesem Fall zahlt er für seine eigene Absicherung im Todesfall seines Partners, und die Erbschaftsteuer entfällt“, sagt Erika Wacher, Steuerberaterin aus München. Mit anderen Worten: Wer als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aufgrund eines Vertrages erhält, bei dem die Prämien von ihm selbst bezahlt wurden, erhält die Auszahlung nicht als Erbe, sondern als vertragliche Leistung – und damit fallen keine Steuern an.
Über Kreuz versichern
Beispiel: Ein Paar möchte sich gegenseitig absichern. Beide schließen eine Risikolebensversicherung ab. In der ersten Versicherung wird das Leben des Mannes versichert: Er ist im Antragsformular als versicherte Person genannt. Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte im Todesfall ist seine Partnerin. Umgekehrt – also „über Kreuz‘‘ – verfahren sie mit der zweiten Risikolebensversicherung. Hier soll das Leben der Frau versichert werden. Der Mann ist nun Versicherungsnehmer und Erlebensfallbezugsberechtigter, während seine Partnerin die versicherte Person ist. Für Ehepaare ist dieser „Trick“ vor allem dann interessant, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist und die Freibeträge nicht ausreichen. Von großem Nutzen ist er für in „wilder Ehe“ lebende Paare, da hier der Freibetrag erheblich niedriger ausfällt. Fritz Himmel, biallo.de
Gegenseitig versichern kann Steuern sparen
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Unternehmensporträt
mENOLD bEZLER rechtsanwälte
Der Unternehmenssitz von Menold Bezler in Stuttgart
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Mittelstand im Mittelpunkt Menold Bezler zählt zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Die Sozietät berät vor allem den Mittelstand sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen.
Seit der Gründung im Jahr 2004 wächst die unabhängige Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Stuttgart stetig. Mittlerweile beraten mehr als 70 Rechtsanwälte und Notariatsassessoren bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen sowie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts: von Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrecht bis zur Nachfolgeplanung. Jahrzehntelange Erfahrung
Weitere Schwerpunkte sind gewerblicher Rechtsschutz und ITRecht, Sanierung und Restrukturierung sowie privates Bau- und Architektenrecht. Dabei sind rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen eng verzahnt. Der multidisziplinäre Beratungsansatz der Kanzlei und die jahrzehntelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind deshalb ein entscheidender Vorteil für die Mandanten. Weil die Anwälte viele mittelständische 18
Unternehmen dauerhaft begleiten, besitzen sie umfassendes Wissen um deren branchenspezifische Besonderheiten. Mit Partnerkanzleien in allen wichtigen Ländern der Welt ist Menold Bezler auch eine geschätzte Adresse für grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen. Mandanten der öffentlichen Hand und ihre Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen schätzen die Kompetenz der Kanzlei im Vergabe- und Umweltrecht sowie im öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Auch in diesem Umfeld zählt die Sozietät BranchenKnow-how zu ihren Stärken, da beispielsweise Entscheider in Entsorgungsunternehmen oder im öffentlichen Personennahverkehr andere Rechtsfragen haben als Krankenhäuser und Pflegeheime. Von Bedeutung ist der fachübergreifende Lösungsansatz von Menold Bezler auch für die vielschichtigen Fragen, die die Energiewende bei Kommunen, Unternehmen und Projektentwicklern aufwirft.
Ausgezeichnete Kompetenz
Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler seit Jahren zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Die Sozietät hat den Juve Award „Mittelständische Kanzlei des Jahres 2009“ erhalten. Für das „Beste Rechtsberatungsprojekt 2011“ wurde Menold Bezler im letzten Jahr mit dem Platow Recht Award von Platow Recht aus dem Springer Fachmedien Verlag ausgezeichnet und setzte sich damit gegen nationale und internationale Kanzleien durch. In diesem Jahr belegt Menold Bezler Platz drei beim Iurratio Online-Innovations Award 2013.
Menold Bezler Rechtsanwälte Stresemannstr. 79, 70191 Stuttgart u. Rheinstahlstr. 3, 70469 Stuttgart Tel: 07 11 / 8 60 40 00 Fax: 07 11 / 8 60 40 01 kontakt@menoldbezler.de www.menoldbezler.de
RECHTSKOSTEN
Neue Gebührenordnung in Kraft Zum 1. August sind die Gebühren von Anwälten und Notaren sowie Gerichtskosten teils deutlich angehoben worden.
F
ast 20 Jahre haben Anwälte darauf gewartet, Notare sogar 26 Jahre: die Anhebung ihrer Gebühren. Um etwa zwölf Prozent stiegen die Anwaltsgebühren. Wer einen Strafverteidiger aufsucht, muss nun 19 Prozent mehr an Gebühren berappen. Zudem löste ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz die bisherige Kostenordnung ab. Und: Auch Sachverständige, Dolmetscher oder ehrenamtliche Richter sowie Zeugen bekommen nun höhere Entgelte bzw. Entschädigungen. Neue Anwaltsgebührentabelle
Maßgeblich für die Berechnung des Anwaltshonorars ist allermeist der sogenannte Gegenstandswert. Dieser ergibt sich beispielsweise aus dem geltend gemachten Geldbetrag. Bei Kündigung oder Scheidung regeln gesetzliche Vorschriften oder die Rechtsprechung den Gegenstandswert. Zudem können Anwälte unterschiedliche Gebührensätze berechnen. Bei manchen Tätigkeiten ist nur ein 0,3-facher Satz möglich, manchmal auch der 2,5-fache. Bei außergerichtlicher Tätigkeit, etwa der Korrespondenz mit dem Gegner, können Geschäftsgebühren
zwischen dem 0,5- bis 2,5-fachen Satz anfallen – zudem eine Einigungsgebühr in Höhe des 1,5-fachen Wertes. War die Tätigkeit des Anwalts nicht umfangreich oder schwierig, darf nur eine 1,3fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Bei Gerichtsverfahren in erster Instanz erhält der Anwalt bis zu 3,5 Gebührensätze – jeweils berechnet nach dem Streitwert, der durch das Gericht festgesetzt wird. Zwei Beispiele: Macht der Anwalt außergerichtlich eine Forderung von 3000 Euro geltend, kann er dafür 261 Euro statt bisher 245 Euro berechnen. Klagt er vor Gericht einen Streitwert von 10 000 Euro ein und nimmt einen Verhandlungstermin wahr, bekommt er 725 Euro (bisher: 631 Euro). Vertritt der Anwalt seinen Mandanten in der Berufung, in der um 25 000 Euro gestritten wird, so erhöhen sich seine Gebühren um rund 285 Euro.
kunden lässt, zahlt nun eine Mindestgebühr von 60 Euro. Wer einen Kaufvertrag beurkunden lässt, für den werden mindestens 120 Euro fällig. Aufwendigere Tätigkeiten mit einem höheren Haftungsrisiko für den Notar – etwa die Überwachung einer vor Risiken gesicherten Kaufpreiszahlung – sind entsprechend teurer. Günstiger hingegen werden einfache Tätigkeiten, etwa die Beglaubigung von Unterschriften. „Wir freuen uns sehr, dass die seit 26 Jahren unveränderten Notargebühren moderat angepasst werden“, sagt Timm Starke, Präsident der Bundesnotarkammer. Die Inflation betrug seit 1986 rund 68 Prozent. Das Kostenverzeichnis, das als Anlage das Gerichts- und Notarkostengesetz ergänzt, umfasst rund 104 einzelne Gebührentatbestände – für Beurkundungsverfahren, Geschäfts-und Betreuungstätigkeiten sowie für sonstige notarielle Verfahren. Marcus Preu, biallo.de
15 Prozent mehr beim Notarbesuch
Im Schnitt um 15 Prozent teurer geworden sind Notarbesuche. Allerdings kommt es dabei sehr auf die Art der notariellen Tätigkeit an. Wer etwa ein Testament beur19
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Unternehmensporträt
Deloitte legal
Das gesamte Spektrum wirtschaftsrechtlicher Beratung: Deloitte Legal
Foto: Kanzlei
Beratung aus einer Hand Deloitte Legal berät in allen Bereichen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.
Deloitte Legal bietet nicht nur eine umfassende Rechtsberatung in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, sondern ist durch die Zusammenarbeit mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Consulting und Corporate Finance in der Lage, die Mandanten funktionsübergreifend aus einer Hand zu beraten. Hinter dem Namen Deloitte Legal steht die renommierte Wirtschaftskanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff, die nach langjähriger Kooperation und dem darauf folgenden Zusammenschluss mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Jahr 2012 unter dem weltweit einheitlichen Branding Deloitte Legal auftritt. Zu den Mandanten von Deloitte Legal zählen einzelne Unternehmer, mittelständische Gesellschaften und Familienunternehmen ebenso wie börsennotierte Unternehmen, national und multinational tätige Konzerne, Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deloitte Legal ist weltweit mit derzeit 125 Büros in über 50 Ländern 20
und insgesamt mehr als 2000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vertreten. Die internationale und funktionsübergreifende Zusammenarbeit eröffnet den Mandanten weltweit die Möglichkeit eines „One-Stop-Shoppings“. Ein gesamtverantwortlicher Ansprechpartner stellt ein auf die Bedürfnisse und Anforderungen des konkreten Mandats zugeschnittenes Beraterteam zusammen. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, Mandanten bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder Umstrukturierungen in allen betroffenen Ländern sowohl steuerlich, rechtlich als auch in finanzieller Hinsicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Jurisdiktion zu begleiten. Die abgestimmten Prozesse, kurzen Kommunikationswege und einheitlich höchsten Qualitätsstandards sind dabei die Garanten für eine größtmögliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Beratung der Mandanten. In Deutschland ist Deloitte Legal an sieben Standorten in den Wirtschaftszentren Stuttgart, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover und München mit zur-
zeit annähernd 100 qualifizierten und engagierten Anwälten und Anwältinnen vertreten. Durch die Notariate in Berlin und Hannover ist es möglich, sämtliche gesellschafts-, umwandlungs- und grundstücksrechtlichen Angelegenheiten zu beurkunden. Am Standort Stuttgart berät Deloitte Legal schwerpunktmäßig in allen Belangen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts sowie des Insolvenz- und Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Jahr 2013 wurde die Kanzlei von Corporate INTL® in der Kategorie „Mid-market M&A Firm in Germany“ als „Global Award Winner 2013“ ausgezeichnet.
Deloitte Legal Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Löffelstraße 42 70597 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 69 62 - 0 Fax: 07 11 / 6 69 62 - 62 stuttgart@raupach.de www.raupach.de
BÜRGERLICHES RECHT
„Wilde Ehe“ im Alter Viele ältere Paare leben ohne Trauschein zusammen. Eine „wilde Ehe“ bringt Freiheiten mit sich, aber auch Unsicherheiten.
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uch wenn zusammenlebende Paare nicht verheiratet sind, können sie gemeinsame Policen abschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Lebensgemeinschaften müssen aber darauf achten, dass der mitversicherte Partner in der Police auch namentlich genannt wird. Schäden, die man sich gegenseitig zufügt, sind dann nicht mehr mit abgedeckt. „Man sollte darauf achten, dass die Police eine Klausel enthält, wonach Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mitversichert sind“, rät Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Sonst leistet der Versicherer nicht, wenn bei gegenseitiger Schädigung zum Beispiel die Krankenversicherung Forderungen gegen den Partner stellt. Bei verheirateten Partnern verzichten die Sozialversicherungsträger auf einen solchen Regress. Die Auslandsreisekrankenversicherung kann ebenfalls für beide gelten. Bei der Hausratversicherung darf hingegen nur ein Vertrag existieren. Rente
Eine Partnerschaft ohne Trauschein hat keinen direkten Einfluss auf die Rente – lediglich einen gewissen finanziellen Nachteil: „Hier können im Gegensatz zu Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft keine Witwer-/
Witwenrentenansprüche entstehen“, sagt Andreas Feuser von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bezieht ein Partner bereits eine solche Rente, so hat das auf die Hinterbliebenenrente jedoch keine Auswirkungen. Heiratet derjenige aber wieder, entfällt der Anspruch. „Unter Umständen besteht noch ein Anspruch auf eine sogenannte Rentenabfindung“, so Feuser. Sozialleistungen
Anders sieht es aus, wenn der Partner zum Beispiel Hartz IV, Grundsicherung, Wohngeld oder Unterhalt erhält. In solchen Fällen kann der Anspruch durch den neuen Partner reduziert oder hinfällig werden. Denn die Bedürftigen werden auf das Geld des Partners verwiesen, auf das sie aber keinen Rechtsanspruch haben. Todesfall
Bei einer nichtehelichen Partnerschaft geht der Hinterbliebene ohne Testament oder Erbvertrag leer aus. Auch bei einem Vermächtnis bleibt der Pflichtteilsanspruch etwa der Kinder bestehen. Außerdem gelten für den Partner hohe Steuersätze und ein Freibetrag von lediglich 20 000 Euro. Deshalb kann eine Risikolebensversicherung für den Todesfall
Auch unverheiratete Paare können sich absichern.
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eine sinnvolle Absicherung sein. Steuerspartipp: „Derjenige, der im Todesfall versorgt werden soll, sollte selbst die Police abschließen, also Versicherungsnehmer sein und das Leben des Partners absichern“, rät Verbraucherschützerin Zeugner. Dann bleibt die Auszahlung steuerfrei.
Beispielsweise kann eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung sinnvoll sein oder auch ein Partnerschaftsvertrag. „Darin lassen sich beispielsweise Regelungen zu Vermögen, Zahlungsverpflichtungen, Unterhalt, Wohneigentum, Hausrat und auch erbrechtliche Vereinbarungen treffen“, sagt Börger.
Vertragliche Regelungen
Sabina Fischer, biallo.de
„Da es bei der nichtehelichen Gemeinschaft keinen rechtlichen Rahmen gibt wie bei der Ehe, empfehlen sich eigenständige vertragliche Regelungen“, sagt die Bonner Rechtsanwältin Ulrike Börger, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht der Bundesanwaltskammer. 21
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Unternehmensporträt
RWT-Gruppe
Die Partner der RWT-Gruppe
Foto: RWT
Besser beraten Die RWT ist eine in 65 Jahren gewachsene Unternehmensgruppe. Mit über 230 Mitarbeitern gehört sie zu den großen mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften im Land.
Interdisziplinäre Beratung, Kontinuität und Vertrauen sind die Markenzeichen der 1947 als Reutlinger Wirtschaftstreuhand gegründeten RWT-Gruppe, mit Standorten in Stuttgart, Reutlingen und Albstadt. Das Dienstleistungsangebot umfasst neben Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung auch Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Personalberatung. Bei internationalen Aufgaben kooperiert die RWT mit ihren Partnern von Crowe Horwath International, einem internationalen Netzwerk von 170 mittelständischen Prüfungs- und Beratungsunternehmen in mehr als 110 Ländern. Dieser Zusammenschluss bietet beste Verbindungen in alle Wirtschafts regionen der Welt. Die Mandanten der RWT-Gruppe spiegeln die gesamte Branchen22
struktur des Mittelstands in Baden-Württemberg wider. Zu den Kunden gehören Unternehmen aller Größen und Rechtsformen – von der Arztpraxis bis zur internationalen Unternehmensgruppe mit mehreren Tausend Mitarbeitern. „Besser beraten“ bedeutet aktive Beratung, eingebettet in ein umfassendes Spektrum von Fachwissen, verbunden mit langjährigem persönlichem Vertrauen. Jeder Mandant hat dauerhaft einen festen Ansprechpartner. Dieser zieht nach Bedarf die Spezialisten aus den verschiedenen RWT-Disziplinen hinzu und garantiert so eine in allen Bereichen professionelle Lösung. Auch wer bei einem Einzelprojekt auf die Beratung der RWT setzt, profitiert vom kompletten fachspezifischen Knowhow der Gruppe.
Ein umfassendes, bereichsübergreifendes Wissensmanagement ist die Grundlage für diesen Beratungsansatz. Die RWT kombiniert die Leistungsfähigkeit einer großen Organisation mit individueller Verbundenheit und persönlicher Verantwortung und ist damit unvergleichbar.
RWT-Gruppe RWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Olgastraße 86 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 31 94 00 - 00 Fax: 07 11 / 31 94 00 - 01 rwt@crowehorwath-rwt.de www.rwt-gruppe.de
INT. Steuerrecht Anzeige
FACHBEITRAG
Internationaler Steuerausblick Die steuerlichen Verrechnungspreise und die Funktionsverlagerung von international verflochtenen Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung.
Das Interesse der Finanzverwaltung an internationalen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen ist seit der Jahrtausendwende ebenso gestiegen wie das zugrunde liegende Volumen des konzerninternen grenzüberschreitenden Güter- und Dienstleistungsverkehrs. Die Kapazitäten in der Finanzverwaltung sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene wurden erheblich erweitert, vermehrt werden speziell fortgebildete Sonderprüfer/innen für internationales Steuerrecht bei Betriebsprüfungen eingesetzt. Dabei legen viele Betriebsprüfer/innen einen Schwerpunkt auf die Bereiche Verrechnungspreise, Funktionsverlagerung und/oder internationale Finanzierung im Verbund.
Internationale Beziehungen im Blick der Betriebsprüfer
Durch die Vielzahl gleichartiger Transaktionen ergeben sich selbst bei geringer Anpassung der Verrechnungspreise große Gewinnauswirkungen. Eine gegenläufige Verrechnung in der verbundenen ausländischen Gesellschaft zur Vermeidung einer Doppelbelastung ist oft nicht mehr möglich. Ferner entstehen durch die fortschreitende Internationalisierung von Unternehmen Fragestellungen im Bereich der Funktionsverlagerung und der Personalentsendung, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können. Auf inter-
nationaler Ebene hat die OECD im Juli 2013 einen „Aktionsplan zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung“ vorgelegt. Zielsetzung ist die Erarbeitung international abgestimmter Regelungen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen. Angegangen werden soll neben der (lokalen) Einordnung der digitalen Wirtschaft insbesondere die Vermeidung nicht oder unangemessen niedrig besteuerter Einkünfte. Mit dem Anspruch, die zu versteuernden Einkünfte mit den wertschöp-
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fenden Tätigkeiten in Einklang zu bringen, ist auch die Betriebsstättendefinition sowie die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte auf dem Prüfstand. Es ist daher zu empfehlen, die Erfahrungen einer international gut vernetzten Beratungsgesellschaft für die Gestaltung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise sowie die Lösung sonstiger Fragen des internationalen Steuerrechts zu nutzen.
RWT Horwath GmbH Autor Thomas Kugel (links) ist Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Autor Franz Schmidt ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Olgastraße 86, 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 31 94 00 - 130 Fax: 07 11 / 31 94 00 - 101 rwt@crowehorwath-rwt.de www.rwt-gruppe.de 23
Kurz notiert
Aufbewahrungsfristen im Überblick
Vorsicht beim Ausmisten im heimischen Büro: Für manche Unterlagen gelten Verjährungsfristen und gesetzliche Vorgaben. Die Aufbewahrungsfristen betragen zwischen zwei Jahren – und lebenslang. Bankunterlagen: Bei Barzah-
lungen sind Unterlagen mindestens drei Jahre lang aufzubewahren. Denn so lange gilt für
Alltagsgeschäfte die regelmäßige Verjährungsfrist. „Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und beträgt drei Jahre“, sagt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Immobilienkauf- und Darlehensverträge sollte man dauerhaft aufbewahren, etwa um später darzulegen, wie viel man für eine Immobilie bezahlt hat.
auszudrucken oder langfristig zu speichern. Gilt für das Produkt zusätzlich eine Herstellergarantie, beträgt sie zumeist ein Jahr. Währt sie länger, ist der Beleg entsprechend länger aufzubewahren.
Quittungen und Kaufbelege: Wer Fahrräder,
Steuerunterlagen: Alle Rech-
Kameras oder Möbel kauft, hat zwei Jahre Gewährleistung. So lange sollte man für den Fall einer Reklamation den Kaufbeleg aufbewahren. Rechnungen, die einem online zugehen, sind
Rechnungen Hausbau: Die
Gewährleistungsfrist beim Hausbau beträgt fünf Jahre. Rechnungen im Zusammenhang mit dem Hausbau sind fünf Jahre aufzuheben.
nungen und Belege, die Selbstständige von der Steuer abgesetzt haben, müssen sie zehn Jahre lang aufheben. Angestellte dagegen können ihre Werbungskostenbelege nach Erhalt des Steuerbescheids entsorgen. Annette Jäger/biallo.de
Wann Ehepartner haften Für seine Schulden ist auch nach der Hochzeit jeder selbst verantwortlich. Nur in manchen Fällen haftet auch der Ehepartner. Die gute Nachricht zuerst. Auch nach dem Jawort gilt: Die Schulden gehören dem, der sie gemacht hat. Ganz egal, ob sich das Ehepaar für eine Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft entschieden hat. Geht einer der Ehepartner eine finanzielle Verbindlichkeit allein in seinem Namen ein, muss der andere Partner nicht haften. „Häufig drängen die Banken aber darauf, dass der andere die Bürgschaft unterschreibt“, sagt Karola Schlüter-Oelkers, Fachanwältin für Familienrecht aus Hüttenberg. Mit einer Unter24
schrift haftet der Partner aber auch für die Begleichung der Schulden. Solche Konstellationen machen meist erst bei einer Scheidung Ärger, so die Erfahrung von Schlüter-Oelkers. Auch bei einem gemeinsamen Konto kann es Probleme geben: Sind beide Ehepartner Kontoinhaber, haften auch beide gleichermaßen, wenn das Konto überzogen ist. Ist hingegen nur ein Ehepartner der Kontoinhaber und der andere hat nur eine Vollmacht – die den vollen Zugriff ermöglicht –, haftet nur der Inhaber. Das gilt bei einem Erbfall: Schulden
können auch nach dem Tod zu einem Nachteil für den Hinterbliebenen werden. Denn alle vorhandenen Schulden müssen aus der Erbmasse beglichen werden. Ist bereits bekannt, dass die Schulden sehr hoch sind und deshalb zum Beispiel das gemeinsame Haus verkauft werden muss, kann der Hinterbliebene das Erbe ausschlagen. „Dazu hat er sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft Zeit“, erklärt Anwältin Schlüter-Oelkers. Annette Jäger/biallo.de
Ebay-Privatverkauf – Haftungsausschluss nicht immer möglich Auch wer „keine Gewährleistung“ gibt, ist bei einem Privatverkauf über Ebay nicht aus dem Schneider, wenn die Produktbeschreibung nicht stimmt. Wer öfter im Internet via Ebay Waren verkauft, kann sich schützen, wenn er die Gewährleistung ausschließt. Wer seine Verkaufsofferte mit dem Hinweis „keine Gewährleistung“ versieht, ist aber nur dann aus der Haftung, wenn die Angaben in der Produktbeschreibung auch stimmen. Treffen sie nicht zu, haften auch Privatverkäufer, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12). Für Ebay-Verkäufer bedeutet das: Versprechungen müssen auch stimmen. Wer als Privatperson Waren bei Ebay verkauft, darf in der Produktbeschreibung nur zutreffende Zusagen machen. Ein Haftungsausschluss wie „ohne jegliche Gewährleistung“ schützt nicht, wenn die Zusicherungen bezüglich der Ware unzutreffend sind. Reklamiert der Käufer den Kauf, muss der Verkäufer stets die Chance bekommen, die Ware nachzubessern. Geht das nicht oder verzichtet der Verkäufer darauf, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen. biallo.de
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Wie lange muss man Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge behalten?
vERKEHRSRECHT
Mobilitätsgarantie, Schutzbrief oder Verkehrsclub? Wer auf eine längere Reise mit dem Auto geht – vor allem eine ins Ausland –, der sollte sich gegen eine unsanfte Unterbrechung der Fahrt absichern.
Foto: Andreas Morlok/pixelio.de
D
ie Absicherung gegen unfreiwillige Unterbrechungen einer Reise sind in der Regel nicht umsonst. Die Plus-Mitgliedschaft des Verkehrsclub-Marktführers ADAC kostet immerhin 79,50 Euro im Jahr. Andere Autoclubs sind da billiger, und die Schutzbriefe von Versicherern kosten oft nur wenig mehr als zehn Euro. Beim Neuwagenkauf ist die Mobilitätsgarantie meist sogar im Preis mit enthalten. Doch die Club-Mitgliedschaft kann trotzdem den besten individuellen Schutz bieten. Sicherheit – für wen, wann, wo?
Überlegen Sie genau, wie weit Ihr Schutz gehen soll: Wer nur ein Auto besitzt und die Insassen absichern will, für den sind die Schutzbriefe der Kfz-Versicherer empfehlenswert. Denn sie bieten rund um dieses versicherte Fahrzeug ganz ähnliche Leistungen bei Panne, Unfall oder einer Erkrankung des Fahrers im Ausland wie die Schutzleistungen der großen Automobilclubs ACE, ADAC, AVD oder VCD. Wenn aber etwa
Ihr Partner oder die Kinder ein eigenes Auto fahren, so gilt der Schutz nicht für diese Fahrzeuge – anders als bei der Familien-Mitgliedschaft, wie sie die Clubs bieten. Was ein weiteres Manko der Schutzbriefe ist: Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, dann müssen Sie beim neuen Versicherer auch wieder extra einen neuen Schutzbrief abschließen. Überdies gewähren manche Versicherer den Schutzbrief nur beim Abschluss einer teuren Kaskoversicherung. Auch bei Mobilitätsgarantien der Autohersteller ist der Pannenschutz nur auf das dort gekaufte Auto beschränkt. Der Schutz bleibt überdies nur dann erhalten, wenn der Käufer alle Services absolviert – und die oft auch gezwungenermaßen in der Vertragswerkstatt. Bei den Mobilitätsgarantien vieler Autohersteller geht es oft nur um reine Mobilität – und zwar im Fall einer Panne mit dem Auto. Hat der Kunde einen Unfall, greift die Mobilitätsgarantie vieler Hersteller nicht – im Gegensatz
zu den Hilfsleistungen von Clubs oder Versicherer-Schutzbriefen, auf die Sie im Fall des Unfalles ein Recht haben. Wer zahlt was im Fall der Panne?
Panne ist rechtlich je nach Vertrag nicht gleich Panne: Manche Versicherungen zahlen die Abschleppkosten nur, wenn der Schadensfall mindestens 50 Kilometer vom Wohnort entfernt eingetreten ist. Autoclubs zahlen dagegen immer die Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle bis zu 200 Euro sowie Abschleppen und Kostenübernahme nach einer Panne oder einem Unfall zur nächsten geeigneten Werkstatt bis zu 200 Euro. Wie sind die Rechte bei unfreiwilliger Übernachtung oder Heimreise?
Auch bei der Unterbrechung oder dem Abbruch einer Fahrt haben Sie unterschiedliche Rechte: Fällt das Fahrzeug aus und sind die Insassen mehr als 50 bis 100 Kilometer von zu Hause entfernt, werden die Reisekosten für alle Insassen des Autos zum Zielort
übernommen – im Prinzip. Bei manchen Schutzangeboten bedeutet dies nur Fahrkarten zweiter Klasse der Bahn oder Tickets für ein Flugzeug bis zu einer Kostengrenze. Ähnlich ist dies bei Mietwagen; auch hier sind Kostenhöhe und Dauer der Nutzung unterschiedlich. Wie sind die Helfer organisiert?
Neben den 1700 Gelben Engeln des ADAC ist die fast ebenso große silberne Flotte der Assistance-Partner unterwegs; sie arbeitet für viele Versicherer, andere Clubs und Autohersteller. Bei Versicherern und Automobilclubs können Sie meist wählen, ob Sie mit Ihrem Auto zu einer Vertragswerkstatt oder einer günstigeren freien Werkstatt wollen. Diese Wahl haben Sie in der Regel bei einer Mobilitätsgarantie nicht: Die Hersteller nehmen sich das Recht, Sie zur nächsten Werkstatt der eigenen Marke zu bringen. Peter Weißenberg/biallo.de
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erbrecht
Wenn es unter den Erben zum Streit kommt Verteilt sich eine Erbschaft auf mehrere Personen, kann es leicht zum Streit kommen. Vor allem dann, wenn etwas vererbt wurde, das sich schwer teilen lässt, beispielsweise Grundbesitz oder eine Immobilie.
E
ine Erbengemeinschaft entsteht, wenn ein Erblasser statt eines Alleinerben mehrere Erben hinterlässt oder bestimmt. Wenn er nichts anderes verfügt hat, wird das Vermögen des Verstorbenen zu Gemeinschaftsvermögen. Haus, Auto und Unternehmen gehören nun allen Erben gleichermaßen. „Keiner darf in einem solchen Fall ohne Zustimmung aller anderen Miterben einzelne Gegenstände an sich nehmen oder veräußern“, sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht aus München. Möglicher Streit unter den Erben kann zur Gefahr für das Gesamtvermögen werden. „In vielen Fäl-
len kennen sich die Erben untereinander nicht einmal“, sagt Anwalt Klinger. Schwierig wird es, wenn etwas vererbt wurde, das sich schwer teilen lässt, beispielsweise Grundbesitz oder eine Immobilie. Während beispielsweise ein Miterbe das Haus behalten und weitervermieten möchte, ist der zweite dafür, dass es verkauft und der Erlös aufgeteilt wird. Ein dritter möchte vielleicht nur einen Teil des Grundstücks verkaufen und in das Gebäude selbst einziehen. Bis eine Einigung gefunden ist, müssen alle Erben den Nachlass gemeinschaftlich verwalten. Dabei ist die Stimmenmehrheit nach der jeweiligen Größe der Erbteile zu berechnen.
„Bereits hier beginnen oft die ersten Probleme, wenn der Streit über mögliche Reparaturen an einem Haus oder den Umgang mit Mietern losgeht“, sagt HansOskar Jülicher, Fachanwalt für Erbrecht in Heinsberg. Solche Auseinandersetzungen ziehen sich schon mal über Jahre hin. Möchte ein Miterbe das Ende dieses Streits nicht abwarten, hat er mehrere Möglichkeiten, schneller an sein Geld zu kommen. 1. Möglichkeit: Erbteil auszahlen lassen
am Wert interessiert und wollen ausgezahlt werden. In einem solchen Fall ist ein Auseinandersetzungsvertrag die Lösung. Darin wird festgelegt, wer neuer Hauseigentümer wird und wie viel Geld er an die anderen Erben zahlen muss. Solch ein Vertrag stellt den Regelfall bei der Teilung des Nachlasses dar und ist ein friedlicher und in der Regel vermögensschonender Weg. 2. Möglichkeit: Erbteil verkaufen
Wem alles zu lange dauert und Beispiel: Einer der Erben möchte wer komplett aus der Erbengedas geerbte Anwesen behalten, meinschaft aussteigen möchte, die Miterben sind jedoch nur kann seinen Erbanteil verkaufen. Als Käufer kommen ein oder alle Miterben infrage, aber auch ein außenstehender Dritter. ÜbertraErben mehrere Personen eine gen wird der gesamte Erbanteil, Immobilie, kann es auch schon nicht nur einzelne Gegenstände. mal zum Streit kommen. Der Verkauf muss von einem Foto: fotolia Notar beurkundet werden. 3. Möglichkeit: Erbe versteigern
Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, hat jeder Miterbe das Recht, eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen. Dann wird die Zwangsversteigerung angeordnet. Der Erlös aus der Versteigerung fließt in den Nachlass. „Oftmals genügt schon die Androhung einer Versteigerung, um die Miterben zur Vernunft zu bringen“, sagt Rechtsanwalt Klinger. „Denn in den meisten Fällen geht dabei eine Immobilie unter Wert weg.“ 26
Fritz Himmel, biallo.de
DAS ATELIER
„Beratung ist meine Leidenschaft.“ Stefan Sauer, Diplom Ökonom, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
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