ius - Ausgabe Frühjahr 2013

Page 1

Frühjahr 2013

ius lat. Recht

Mit Fachbeiträgen von Spezialisten aus der Region Stuttgart: • Rechtsanwälte • Steuerberater • Mediatoren • Wirtschaftsprüfer

Steuern Recht Wirtschaft


Praktisch, wenn einer alles kann. Fachinformationen von Schweitzer.

hoser+mende

Literatur und Dienstleistungen Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 16354-0 E-Mail: hoser@schweitzer-online.de

Die kostenlose Schweitzer App fĂźr iPhone und iPad. âž­ hier downloaden.

www.schweitzer-online.de

schweitzer Fachinformationen


Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Impressum Herausgeber:  Stuttgarter Zeitung  Werbevermarktung GmbH,

In der zweiten Ausgabe von ius, dem Magazin für Steuern, Recht und Wirtschaft, präsentieren sich wieder namhafte Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Stuttgart und der Region und erläutern zahlreiche aktuelle Rechts- und Steuerthemen.

Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart.  Redaktion: Stuttgarter Zeitung  Werbevermarktung GmbH,

Einer der Schwerpunkte in dieser Ausgabe von ius ist das Erbrecht. Die Autoren erklären dabei unter anderem, welche Fristen im Erbfall zu beachten sind oder wie das Familienvermögen im Rahmen der Nachfolgeplanung geschützt werden kann.

Redaktion Sonderthemen, Ulrich Bethscheider-Kieser (Ltg.), Ingo Dalcolmo, Dagmar Engel-Platz, Karl Gutbrod, Gabriele Metsker, Gabi Ridder,

Die Folgen des Scheiterns des Steuerabkommens mit der Schweiz und mögliche strafrechtliche Aspekte werden ebenso von den Autoren erläutert wie praktische Hinweise zum Umgang mit einer anstehenden Außenprüfung des Finanzamtes gegeben werden.

Barbara Wiesenhütter. Layout:  Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, Alexandra Eichendorf, Yvonne Hornikel.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser ius-Ausgabe beschäftigt sich mit der besonderen Problematik von ausländischen Tochterunternehmen und den globalen Geschäftsbeziehungen mittelständischer Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Steuerrechts.

Bildbarbeitung: Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, Melanie Morlok.  Anzeigen: Bernhard H. Reese (verantwortl.), Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH, Plieninger Straße 150,

Den Bogen schließt auch diese Ausgabe mit zahlreichen Tipps und Infos rund um allgemeine Rechtsfragen. So klären die Autoren darüber auf, welche Rechte der Käufer beim Autokauf hat, wann die Nachberechnung von Mietnebenkosten noch möglich ist, wann sich eine Familiengesellschaft lohnt oder was beim Erben im EU-Ausland zu beachten ist.

ius

Steuer n Recht WirtSch af

früh jahr

2013

t

lat. Recht

70567 Stuttgart, Telefon 07 11 / 72 05 - 0. Titelfoto: Keystone  Druck: Pressehaus Stuttgart Druck GmbH.

Die Autoren versprechen auch bei dieser Ausgabe wieder eine spannende Lektüre durch die Welt der Steuern und des Rechts. Die Redaktion freut sich über Ihre Kommentare und Anregungen an sonderthemen@stzw.zgs.de

Mit Fachbe itr von Spezia ägen list der Region en aus Stuttgart: • Rechtsanw älte • Steuerber ater • Mediatore n • Wirtschaf tsprüfer

3


Inhalt

Recht aktuell

Fachbeiträge

3 editorial + Impressum 4 – 5

9 Erbrecht Eilert-Christian Fels, Witt Merz Scherf Fels Rechtsanwälte: Fristenfallen im Erbrecht

Inhalt

11 Steuerrecht

6 Kurz berichtet

Dr. Karlheinz Autenrieth, Markus Schach, audit law gmbh: Spezialkenntnisse erforderlich

7 Vertragsrecht Ihr Recht beim Autokauf

15 Steuerrecht 8 Mietrecht

Hans Christian Blum, CMS Hasche Sigle: Familienvermögen schützen

Viele offenen Fragen

13 Erbrecht

19 Strafrecht

Eine Gesellschaft für Familien

Dr. Alexander Sommer, KMZ Kullen Müller Zinser: Hohes Sanktionsrisiko

14 EU-Verordnung 21 Steuerrecht

Testament überprüfen

Markus Krauter, Florian Jandl, FRICK Quedenfeld: Wenn die Außenprüfung naht…

17 Verbraucher Anspruch auf das Internet

23 Gmbh 28 Versicherungen

Dr. Peter Mailänder, Dr. Timo Alte, Haver & Mailänder Rechtsanwälte: Gesellschafterstreit – Vorsorge treffen

Nachschlag gefällig?

34 Vorsorge 25 konzern

Grundsicherung im Alter

Peter Glück, RWT Horwath GmbH: Ausländische Töchter

27 Steuerrecht Martin Wulf, PKF Wulf & Partner: Chancen und Risiken im Ausland

29 Familienrecht Corinna Werwigk-Hertneck, WERWIGK & PARTNER: Europäisches Familienrecht

31 Patentrecht Dr.-Ing. Stefan Gahlert, Witte, Weller & Partner: Europäische Patente im Wandel

8

33 Steuerrecht Norbert Bauer, BW Partner: Letzte Chance Steuern zu sparen?

13 4

17


Inhalt

Unternehmensporträts 10 audit law gmbh: Spezialisierung in Steuerrechtsfragen

12 Menold Bezler Rechtsanwälte: Mittelstand im Mittelpunkt

16 Kanzlei Richard Bosser: Der Chef will ein echter „Kümmerer“ sein

18 KMZ Kullen Müller Zinser: Weiterer Ausbau der KMZ-Gruppe

20 H/W/S GmbH & Co. KG: Top Job-Award für Stuttgarter Kanzlei

19

22 Schmitt Hartmann Protte & Partner: Freundlich, individuell und kompetent

24 RWT-Gruppe:

23

Kontinuität und Vertrauen

30 Witte, Weller & Partner: Patente Kanzlei

32 BW Partner: Partner des Mittelstands

27 25

34 7

11 5


Recht auf wohlwollendes Arbeitszeugnis

setzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Paragraf 109 Ge­ werbeordnung). Anders als in der Schule hat der Arbeitnehmer Jeder Arbeitnehmer hat das dabei aber die Qual der Wahl: Recht auf ein wohlwollend ge- Er kann sich ein einfaches Arschriebenes Arbeitszeugnis. Gut beitszeugnis ausstellen lassen. klingende Formulierungen Darin stehen nur die persönlimüssen aber noch lange nichts chen Daten sowie Art und Gutes heißen. Nicht nur der Ton Dauer der Beschäftigung. Oder macht die Musik. Selbst die Rei- er nimmt ein qualifiziertes – henfolge der einzelnen Bewer- mit Leistungs- und Verhaltenstungskriterien ist entscheidend. beurteilung. Befürchten ArbeitVerlässt ein Mitarbeiter sein nehmer kein schlechtes ArbeitsUnternehmen, hat er einen ge- zeugnis, sollten sie ein quali­fi-

Musizieren in der Wohnung ist erlaubt Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Der Vermieter kann das nicht generell verbieten. Da jedoch andere Mieter einen Anspruch darauf haben, nicht übermäßig belästigt zu werden, ist

ziertes anfordern. Denn sind die Noten gut, können sie damit beim künftigen Arbeitgeber einen guten Eindruck machen. Manchmal ist der Tenor aber nicht so wohlwollend wie erwartet. In so einem Fall sollten ­A rbeitnehmer sofort um Nachbesserung bitten, empfehlen Experten. Kommt der Chef dem Wunsch nicht nach, hilft nur die Klage am Arbeitsgericht. Bei der Korrektur des Zeugnisses ist der Arbeitgeber an den bisherigen Zeugnistext gebunden. dpa

das Musizieren während der Ruhezeiten verboten. Die üblichen Ruhezeiten sind mittags von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr. Doch selbst außerhalb der Ruhezeiten gilt das Rücksichtnahmegebot: So sollte nicht länger als zwei bis drei Stunden am Tag musiziert werden. Abweichend von den genannten Ruhezeiten kann der Vermieter im Mietvertrag oder in einer Hausordnung aber auch andere Zeiten bestimmen, in denen das Musizieren verboten ist. Ein absolutes Verbot ist in der Regel jedoch unwirksam. dpa Foto: Silke Kaiser/pixelio.de

Foto: Peter Smola/pixelio.de

Kurz berichtet

Haftungsgrundsätze wie bei einem Dienstwagen Leiht ein Arbeitnehmer einem Kollegen sein Privatauto für den Job, gelten bei einem Unfall dieselben Haftungsgrundsätze wie bei einem Dienstwagen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 9 Sa 1346/09). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Der betroffene Kollege haftet dann unter Umständen nur anteilig. In dem konkreten Fall sollte ein Mitarbeiter eines Pizzadienstes für die Auslieferung seinen eigenen Wagen benutzen. Ein Dienstauto stand in dem Moment nicht zur Verfügung. Als sich der Mitarbeiter weigerte, lieh ihm ein Kollege sein Auto. Damit verursachte der Pizzalieferant später fahrlässig einen Unfall mit einem Schaden von etwa 3000 Euro. Daraufhin verlangte der Eigentümer den Ersatz des Schadens. Damit hatte er aber nur teilweise Erfolg. dpa

Rechnungen rund um Haus und Grund zwei Jahre aufheben Was viele nicht wissen: Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück bezahlt haben, zwei Jahre lang aufheben. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Frist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Die sogenannten Aufbe6

wahrungspflichten dienen der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hausbesitzer sind also gut beraten, wenn sie Rechnungen wie auch Überweisungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge sorgfältig aufheben und immer zur Hand haben – das Finanzamt könnte danach fragen. Eine alte Rechnung ist aber auch in anderer Hinsicht nützlich: Sie

dient als Beleg für Gewährleistungsansprüche und Garantien. Sie ist außerdem ein Beweis, dass der Grundstücksbesitzer – etwa bei Dachreparaturen oder Baumsanierungen – seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist und sein Eigenheim instand hält. Weitere Informationen unter kn www.vpb.de.

Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de


VERTRAGSRECHT

Ihr Recht beim Autokauf Jetzt packen auch die Autofahrer Frühlingsgefühle: In keiner Jahreszeit werden so viele Neuwagen verkauft wie im Frühling. Aber man sollte sich nicht beim Erwerb des Traumautos unüberlegt verführen lassen – das sind die wichtigsten Rechtstipps rund um Auswahl, Kauf und Garantie.

D

ie Autoseiten der Zeitung lesen, mit Freunden fachsimpeln – und dann der erste Besuch beim Traumauto: Schon im Verkaufsraum des Autohändlers sind manche Interessenten vor Freude fast überwältigt. Aber bereits da sollte der Verstand kühl bleiben. Zuerst sollte man das Fahrzeug ausgiebig testen. Die Probefahrt: Zuerst sich ge-

genseitig die passenden Papiere zeigen lassen. Man sollte Führerschein und Ausweis dabeihaben und der Verkäufer die Versicherung des Vorführwagens vorlegen. Vertrag, Kauf und Lieferung:

Ein Neuwagen muss nicht gerade gebaut sein. „Neu“ heißt, dass das Modell unverändert gebaut wird, es durch eine Standzeit nicht zu Mängeln kommt und das gekaufte Fahrzeug vor höchstens zwölf Monaten die Fabrik verlassen hat. Ist das Fahrzeug älter, kann der Käufer den Wagen zurückgeben oder einen Rabatt verlangen. Auch, wenn auf dem Formular „Unverbindliche Bestellung eines Neuwagens“ steht – für den Käufer ist der Kauf verbindlich, wenn der Händler den Kauf innerhalb von vier Wochen bestätigt oder den Wagen liefert. Kauf per Kredit oder Leasing?

Dann gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen nicht nur für die Finanzierung, sondern für den gesamten Kauf. Verbindliche Liefertermine garantiert kaum ein Händler. Der „unverbindliche“ Termin sollte aber möglichst genau im Vertrag stehen. Wurde der Neuwagen auch sechs Wochen nach dem Termin noch nicht geliefert? Schriftlich Nachfrist von zwei Wochen setzen. Danach

kann man vom Vertrag zurück­ treten. Wichtig auch: Kaufpreis bleibt Kaufpreis – wenn zwischen Bestellung und Lieferung weniger als vier Monate liegen. Ist der Zeitraum länger, kann der Händler den neuen, höheren Preis verlangen, wenn das im Vertrag steht. Mängel: Der Käufer darf natürlich ein mangelfreies Fahrzeug verlangen. Aber er muss sich erst einmal darauf einlassen, dass der Verkäufer einen Schaden beseitigt. Geringfügige, zumutbare Abweichungen in der Ausstattung muss man sogar hinnehmen. Bei einem Mangel hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Reparatur. Kann oder will der Händler nicht nachbessern? Dann kann man nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Garantie: Neufahrzeuge haben eine Hersteller-Garantie – bis zu acht Jahre gewähren manche Firmen. Daneben besteht die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren. In der Garantiezeit können Käufer bei einem Fahrzeugfehler kostenlos die Reparatur verlangen – bei jedem Händler der Marke in Europa. Aber wurden die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt, erlischt meist die Garantie. In einer Vertragswerkstatt muss das aber nicht geschehen – nur nach den Herstellervorgaben. Ist die Garantie abgelaufen, gewähren viele Hersteller übrigens immer noch kulant zumindest eine Beteiligung an den Kosten. Peter Weißenberg, biallo.de

Mancher Autokauf hat so seine Tücken.

Foto: Fotolia

7


mietrecht

Viele offene Fragen Foto: Jürgen Acker /pixelio.de

Worüber streiten sich Mieter und Vermieter am häufigsten? Neben den Fragen zum Mietvertrag und zu den Betriebskosten sind Schönheitsreparaturen der Grund, eine Beratung des Mietervereins in Anspruch zu nehmen.

I

n der Regel werden Mieter vertraglich dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Diese Pflicht wird also auf den Mieter abgewälzt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht. Unwirksame Klauseln

Eigentlich sollen die Erhaltungspflichten des Vermieters mit der Mietzahlung an ihn abgegolten sein. Sehr häufig sind diese Klauseln aber Anlass zum Streit, oft sind sie auch schlicht unwirksam. Daher sind inzwischen zahlreiche Urteile zu Schönheitsreparaturen ergangen. Auf die Klausel zu verzichten, bedeutete aber, „dass der Vermieter in diesem Fall die Schönheitsreparaturen selbst vor-

nehmen muss. Das heißt, er würde hierfür regelmäßig in die Wohnung kommen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Mieter weniger sorgfältig mit der Wohnung umgingen, da die Kosten für die Schönheitsreparaturen nicht mehr separat bei ihnen anfallen“, so Gerold Happ von Haus & Grund. Mietrechtsanwälte hingegen halten es für sinnvoller, diese Kosten in die Miete einzurechnen und gesondert auszuweisen. Der Mustermietvertrag des Deutschen Mieterbundes beinhaltet daher keine Schönheitsreparaturklausel. Auch andere Vertragsklauseln geben Anlass zum Streit. „Angaben im Mietvertrag

zur Wohnungsgröße sind häufig falsch. Daneben sind Kündigungsfristen, Kündigungsausschluss oder -verzicht oft unwirksam geregelt“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Auch Fragen der Tierhaltung sind strittig. So dürfen zwar Hunde und Katzen untersagt werden; ein umfassendes Verbot der Tierhaltung ist jedoch unwirksam, wenn es sich um Kleintiere wie Hamster oder Goldfische handelt, von denen keine Störung ausgeht.

heitsreparatur zu starr gefasst sind – tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung. Eine zu starre Regelung wäre: der Mieter muss alle drei Jahre die Küche und alle fünf Jahre das Schlafzimmer renovieren, ohne dass der Grad der Abnutzung berücksichtigt ist. Die dann eintretende gesetzliche Folge lautet: Der Vermieter hat die Arbeiten auszuführen und zu bezahlen. Marcus Preu, biallo.de

Bei einer unwirksamen Klausel – etwa wenn die Fristen für die Schön-

Um Schönheitsreparaturen wird häufig gestritten.

8

Fotos: Fotolia


ERBRECHT Anzeige

FACHBEITRAG

Fristenfallen im Erbrecht Mit dem Tod des Erblassers, dem sogenannten Erbfall, beginnen zahlreiche Fristen zu laufen. Die wichtigsten im Überblick.

Oft weiß der Erbe nicht, was er erbt und wie sich Anordnungen des Erblassers auswirken. Das Problem ist, dass er grundsätzlich binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Todes und des Testaments/Erbvertrags die Erbschaft ausschlagen muss, wenn er nicht Erbe werden will. Es gilt also, schnell Auskünfte über den Nachlass einzuholen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Verstreicht die Ausschlagungsfrist oder schlägt der Erbe aus, weil ihm Vermögen des Erblassers unbekannt war, kann unter Umständen die Ausschlagung bzw. die Annahme der Erbschaft angefochten werden. Die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Anfechtungsgründe. Die Ausschlagung und Anfechtung müssen in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Ist der Erblasser Mieter einer Wohnung, müssen der im Haushalt wohnende Ehegatte bzw. die dort wohnenden Kinder bereits binnen einen Monats ab dem Tod gegenüber dem Vermieter erklären, wenn sie nicht in den Mietvertrag eintreten wollen, sonst wird der Mietvertrag mit ihnen fortgesetzt. Zudem haben sowohl Vermieter als auch die Erben befristet auf einen Monat ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wegen Irrtums des Erblassers oder wegen Übergehung eines Pflichtteilberechtigten

Im Erbfall gilt es viele Fristen zu beachten.

Foto: Mierendorf

können Testamente oder Erbverträge angefochten werden. Die Frist beträgt hier ein Jahr und läuft ab Kenntnis der Anfechtungsgründe.

von der Enterbung bzw. Beschwerung tun. Pflichtteilergänzungs­ ansprüche wegen Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten verjähren ebenfalls nach drei Jahren, ebenso Wichtige Frist für Pflichtteil- Vermächtnisansprüche. berechtigte, also Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge: Wollen sie In jedem Fall sollte man sich rechtihren Pflichtteil geltend machen, zeitig fachkundig von einem auf das müssen sie dies innerhalb von drei Erbrecht spezialisierten Anwalt beJahren ab Kenntnis des Erbfalls und raten lassen. Witt Merz Scherf Fels Rechtsanwälte

Autor Eilert-Christian Fels ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Olgastraße 108 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 9 60 15 - 38 Fax: 07 11 / 9 60 15 - 99 fels@stuttgart-anwaltskanzlei.de www.stuttgart-anwaltskanzlei.de 9


Anzeige

Unternehmensporträt

audit law gmbh rechtsanwaltsgesellschaft

Die audit law gmbh in Stuttgart-Vaihingen versteht sich als ganzheitlicher Berater.

Foto: Dr. Daiber

Spezialisierung in Steuerrechtsfragen Unternehmerische Entscheidungen, Wahl der Rechtsform oder Nachfolgeregelungen werfen sowohl zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Probleme auf.

Bei der Lösung von Problemen im Schnittpunkt von Zivil- und Steuerrecht ist es notwendig, diese beiden Rechtsgebiete in Einklang zu bringen. Es ist daher erforderlich, juristischen Sachverstand und die dem Steuerrecht eigentümliche wirtschaftliche Betrachtungsweise zu harmonisieren und aufeinander abzustimmen. Tätigkeitsschwerpunkt der audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft sind steuerrechtliche Fragestellungen sowie deren Wechsel­ wirkungen auf zivilrechtlichem Gebiet. Dabei versteht sich das Unternehmen als ganzheitlicher Berater, der die unternehmerischen Probleme umfassend analysiert und einer Lösung zuführt, die sowohl zivilrechtlichen Belangen als auch den­ steuerlichen Implikationen gerecht wird. Die Partner der audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft sind davon überzeugt, dass zukunftsfähige und für alle Beteiligten akzep10

table Gestaltungen nur durch die Einbeziehung von Zivil- und Steuerrecht erreichbar sind. Zu dem Mandantenkreis zählen mittelständisch geprägte Unternehmen sowie deren Gesellschafter, die direkt und individuell betreut werden.

ten. Diese Aufgabe wird durch den Kooperationspartner, die Dr. Daiber GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, übernommen.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft versteht sich dabei als begleitenden Berater der Mandanten, egal ob vor Gericht, in der Gesellschafterversammlung oder im Bereich der Generationennachfolge. Die Kanzlei ist auch spezialisiert auf das Gebiet des Haftungsrechts der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe und arbeitet eng mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Ferner führt man grundsätzliche Steuerrechtsprozesse vor dem obersten Bundesgericht für Steuern und Zölle, dem Bundesfinanzhof in München. Die Kanzlei betreut keine laufende steuerliche Beratung der Mandan-

audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft

Untere Waldplätze 31 70569 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 87 94 82 Fax: 07 11 / 6 87 94 77 info@auditlaw.de


steuerrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Spezialkenntnisse gefragt Ob Steuerrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht – auf die Spezialkenntnisse des Rechtsanwaltes oder Steuerberaters kommt es an. Beispiele aus dem Beratungsalltag: Risiko Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftlich von Ehegatten unterhaltene Konten können nicht gewollte schenkungs- oder erbschaftsteuerliche Folgen verursachen. Die Finanzverwaltung geht bei Einzahlungen durch einen Ehegatten auf ein gemeinsames Konto grundsätzlich von einer hälftigen Schenkung an den anderen Ehegatten aus. Dies lässt sich durch Vereinbarungen zwischen Ehegatten im Innenverhältnis vermeiden. Eine solche Vereinbarung dient im Übrigen nicht nur der steuerlichen Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, sondern klärt auch für spätere Erbfälle die Rechtslage. So kann unnötiger Ärger mit dem Fiskus und der Familie verhindert werden. Steueroptimale Testamentsgestaltung

Ehegatten bedenken beim Vererben neben ihren Kindern oft auch die Enkelgeneration. Diese Zuwendungen werden gerne – unter Verweis auf den steuerlich maximal möglichen Freibetrag – verfügt. Durch die Änderungen des Erbschaftsteuerrechts kann sich dies als „Pferdefuß“ für den überlebenden Ehegatten herausstellen. Denn es kann zu höheren Vermögens­

Manchen „Pferdefuß” gilt es beim Steuerrecht zu umschiffen.

Foto: dpa

abflüssen kommen als ursprünglich gewollt mit weiteren Folgeproblemen. Um dies zu verhindern, sollte der Letzte Wille von Zeit zu Zeit überprüft werden, um Konformität mit der aktuellen Gesetzeslage zu erlangen.

tern/Wirtschaftsprüfern, selbst bei nur eingeschränktem Mandat, zu latenten Haftungsrisiken führen. Dies gilt es durch vorbeugende Beratung zu vermeiden.

Vermeidung von Haftungsgefahren

Die Rechtsprechung des Bundes­ finanzhofes zur umsatzsteuerlichen Organschaft hat sich geändert. Die Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung wurden verschärft. Es droht die Umsatz­ steuerbarkeit der Leistungs- und Lieferbeziehungen zwischen Or­ ganträger und Organgesellschaft, wenn insoweit keine Personalunion hergestellt wird.

Zu hohe Geschäftsführergehälter, nicht erdienbare Pensionszusagen oder nicht rechtzeitig vereinbarte Sonderzuwendungen können bei Gesellschafter-Geschäftsführern verdeckte Gewinnausschüttungen auslösen. Jede verdeckte Gewinnausschüttung kann bei Steuerbera-

Autor Dr. Karlheinz Autenrieth (links) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Autor Markus Schach (rechts) ist Rechtsanwalt.

Steuerfalle bei Organschaft

audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft

Untere Waldplätze 31 70569 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 87 94 82 Fax: 07 11 / 6 87 94 77 info@auditlaw.de 11


Anzeige

Unternehmensporträt

mENOLD bEZLER rechtsanwälte

Der Unternehmenssitz von Menold Bezler in Stuttgart

Foto: Menold Bezler

Mittelstand im Mittelpunkt Menold Bezler zählt zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Die Sozietät berät vor allem den Mittelstand sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen.

Seit Gründung im Jahr 2004 wächst die unabhängige Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Stuttgart stetig. Mittlerweile be­ raten rund 65 Rechtsanwälte und Notariatsassessoren bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen sowie bei allen Fragen des Wirtschaftsrechts: von Gesellschafts-, Arbeits-, Wett­ bewerbs- und Immobilienrecht bis zur Nachfolgeplanung. Weitere Schwerpunkte sind Gewerblicher Rechtsschutz und ITRecht, Sanierung und Restrukturierung. Dabei sind rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen eng verzahnt. Der multidisziplinäre Beratungsansatz der Kanzlei und die jahrzehntelange Erfahrung in der Zusammen­ arbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sind deshalb ein entscheidender Vorteil für die Mandanten. Weil die Anwälte viele mittelständische Unternehmen dauerhaft begleiten, besitzen sie 12

umfassendes Wissen um deren branchenspezifische Besonderheiten. Mit Partnerkanzleien in allen wichtigen Ländern der Welt ist Menold Bezler auch eine geschätzte Adresse für grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen.

Ausgezeichnete Kompetenz

Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler seit Jahren zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Die Sozietät hat den Juve Award „Mittelständische Kanzlei des Jahres 2009“ erhalten. Für das „Beste Rechtsberatungsprojekt 2011“ wurde Menold Bezler im letzten Jahr mit dem „Platow Recht Award“ von Platow Recht aus dem Springer Fachmedien Verlag ausgezeichnet und setzte sich damit gegen nationale und internationale Kanzleien durch.

Mandanten der öffentlichen Hand und ihre Unternehmen sowie NonProfit-Organisationen schätzen die Kompetenz der Kanzlei im Vergabe- und Umweltrecht sowie im öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Auch in diesem Umfeld zählt die Sozietät Branchen-Knowhow zu ihren Stärken, da beispielsweise Entscheider in Entsorgungsunternehmen oder im öffentlichen Personennahverkehr andere Rechts­ Menold Bezler Rechtsanwälte fragen haben als Krankenhäuser und Pflegeheime. Von Bedeutung ist der fachübergreifende Lösungs- Stresemannstr. 79, 70191 Stuttgart ansatz von Menold Bezler auch für u. Rheinstahlstr. 3, 70469 Stuttgart Tel: 07 11 / 8 60 40 00 die vielschichtigen Fragen, die die Fax: 07 11 / 8 60 40 01 Energiewende bei Kommunen, Unkontakt@menoldbezler.de ternehmen und Projektentwicklern www.menoldbezler.de aufwirft.


erbrecht

Eine Gesellschaft für Familien Laut einer Postbank-Studie rechnen bereits jetzt 26 Prozent der Empfänger künftiger Erbschaften mit Konflikten. Solche Erbauseinandersetzungen – vor allem bei größeren Familien und Erben mit unterschiedlichen Lebensplanungen und Interessen – bergen enorme Gefahren für das Gesamtvermögen.

E

in sinnvolles Instrument, das Vermögen sicher und generationenübergreifend zu erhalten, bietet hier die Gründung einer Familiengesellschaft“, sagt Agnes Fischl, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin bei der Münchner Kanzlei Convocat. Eine Familiengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, in der Regel Eltern, Kinder und Enkelkinder. Sie ist zumeist eine Personen­ gesellschaft wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Familienpool als Ziel

Welche Gesellschaftsform die ­geeignete ist, hängt von den beteiligten Personen, deren Lebens­ alter, dem zu übertragenden Vermögen und dessen Steuerlast ab. Ein Familienpool kann die Übertragung und das Halten von Grundstücken, Kontoguthaben, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder beweglichen Gegen­ständen zum Ziel haben. Dabei wird die Übertragung des Vermögens durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern beziehungsweise durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten gesteuert.

geteilt werden muss oder die Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit hieran verloren geht.“ Die Eltern können sich trotz konstanter Abgabe ihrer Anteile zeitlebens die volle Verfügungsgewalt über das übertragene Vermögen vor­ behalten. Dies geschieht, indem der Vermögensinhaber sich bereits bei Gründung der Familien­ gesellschaft das alleinige Recht zur Geschäftsführung sowie sämtliche Stimmrechte vorbehält. Weitere wesentliche Vorteile: die optimale Steuerplanung inklusive der Einsparung von Erbschaftund Einkommensteuer, die Vermeidung von Pflichtteilen und Unterhaltsansprüchen, der Schutz vor Gläubigern der Gesellschafter sowie eine effektive Steuerung des Vermögens bis in die dritte Genera­tion.

Nachteile: Veränderungen des

Gesellschaftsvertrages sind nur bei Stimmenmehrheiten möglich. Auch fällt ein gewisser Verwaltungsaufwand wie Gesellschafterbeschlüsse oder Steuererklärungen an. Außerdem gibt es Beratungs-, Notar- sowie eventuelle Gebühren für notwendige Grundbuch­ einträge. Geeignet für: alle Familien, die ihr Vermögen dauerhaft vor Zersplitterung und dem möglichen Zugriff Fremder schützen wollen. Fritz Himmel, biallo.de

Vor- und Nachteile im Überbllick Vorteile: Die Vermögensnach­

folge wird unabhängig von den Erbrechtsgesetzen geregelt. „Vorteilhaft ist die frühzeitige Über- tragungsmöglichkeit an die nachfolgende Generation, ohne dass gleichzeitig das Vermögen auf­ Erbschaften lassen sich in Familiengesellschaften bündeln.

Fotos: Fotolia

13


EU-Verordnung

Erben in Europa ist kompliziert. Fotos: Fotolia

Testament überprüfen Gute Nachricht für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und deren Erben. Ab 2015 sollen in der EU einheitliche Erbrecht-Regelungen gelten. Wen es betrifft, der sollte sein Testament genau überprüfen.

L

aut der neuen EU-Verordnung wird bei grenzüberschreitenden Erbfällen das Wohnsitzprinzip gelten. Die EUVerordnung, die das Europäische Parlament 2012 verabschiedet hat, soll das Erben mit Auslandsbezug künftig einfacher machen. Sie regelt, welche nationale Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden Erbfällen anwendbar ist. Bis 2015 muss die EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt sein.

Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München, erläutert eine aktuelle, komplizierte Situation: Ein deutscher Rentner verbringt seinen Lebensabend an der französischen Riviera und verstirbt dort. Probleme bereitet das unterschiedliche Kollisionsrecht in Frankreich und 14

Deutschland, also das Recht, das bestimmt, welche Rechtsordnung bei einem solchen Fall gilt. Deutsches Erbrecht

Ein deutsches Gericht würde hier auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers abstellen und deutsches Erbrecht anwenden. Aus französischer Sicht gilt hingegen französisches Erbrecht, weil der Erblasser hier zuletzt lebte. Es konnte auch vorkommen, dass zwei Rechts­ ordnungen gleichzeitig für einen Nachlass galten, zum Beispiel das deutsche und das österreichische Erbrecht im Falle eines Deutschen mit Immobilienbesitz in Österreich. „Die hohe Zahl von jährlich etwa 450 000 Erbschaften in der EU mit Auslandsbezug zeigt, dass es höchste Zeit war für eine einheitliche Regelung“, sagt Steiner. Künftig gilt für den gesamten Nachlass eine Rechtsordnung – und zwar die des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen ge-

wöhnlichen Aufenthalt hatte. Auch die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden bestimmt sich nach diesem Wohnsitzprinzip. Nur wenn trotzdem das Erbrecht seines ursprünglichen Heimatlandes gelten soll, kann der Erblasser ein „Wahlrecht“ nutzen, muss dies aber rechtzeitig bekanntgeben. Neu ist außerdem der europäische Erbschein, der den Erben eines auf mehrere Länder verteilten Nachlasses Kosten und Mühen spart. Künftig können sie sich mit einem einzigen, europaweit gültigen Erbschein in jedem Mitgliedstaat als Vermögensnachfolger ausweisen, zum Beispiel beim Grundbuchamt oder bei der Bank.

Fritz Himmel, biallo.de


steuerrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Familienvermögen schützen Das Jahr 2013 kann für vermögende Familien und Familienunternehmen die letzte Phase sein, den noch geltenden steuerlichen Rahmen für die Nachfolgeplanung zu nutzen.

Es ist zu befürchten, dass eine neue Bundesregierung ab 2014 die aktuellen steuerlichen Rahmen­ bedingungen zulasten des Steuerzahlers ändern wird. Zu groß erscheint die Debatte über alle Parteien hinweg über die Einführung einer Vermögensabgabe und die Änderung der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht könnte die ­a ktuellen steuerlichen Verschonungsregelungen als verfassungswidrig ansehen. Familien und Familienunternehmern empfehle ich daher, 2013 die Entscheidung zu treffen, ob eine möglicherweise ohnehin in den nächsten Jahren anstehende Nachfolge bereits in dieses Jahr vorgezogen wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Streit über das Ehegattensplitting gleichgeschlechtlicher (eingetragener) Lebenspartnerschaften die Abschaffung der sogenannten Grenzgestaltungen im Bundestag verhindert hat. Diese Gestaltungen wurden von dem Bundesfinanzhof angeprangert, weil durch sie Möglichkeiten bestehen, die Schenkungsteuer erheblich zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden. Wie lange diese Gestaltungen noch bestehen bleiben, vermag niemand genau vorherzusagen. Unterneh-

Derzeit gibt es noch günstige steuerliche Rahmenbedingungen. Foto: dpa

mer und Familien mit respektablem Vermögen sollten daher dringend zumindest prüfen, ob sie Vermögensübertragungen vorziehen und bereits in 2013 umsetzen. Die Prüfung mag ergeben, die derzeit günstigen Rahmenbedingungen nicht zu nutzen, doch ist dann eine bewusste Entscheidung getroffen. Es gilt noch immer der alt-

bewährte Grundsatz: Allein wegen einer Steuerersparnis sollte keine verändernde Gestaltung erfolgen. Wenn eine Vermögensnachfolge jedoch mittelfristig ansteht, sollte der Unternehmer mit der Umsetzung nicht länger zögern. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass sich die Rahmenbedingungen mit Ablauf des Jahres 2013 bessern werden.

CMS Hasche Sigle Autor Hans Christian Blum, Fachbereichsleiter Private Clients und Equity Partner von CMS Hasche Sigle.

Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart Tel: 07 11 / 97 64 - 477 christian.blum@cms-hs.com 15


Anzeige

Unternehmensporträt

Steuerberatung Richard Bosser

Steuerberater und Rechtsbeistand Richard Bosser

Foto: Herschmann

Der Chef will ein echter „Kümmerer“ sein Die Steuerkanzlei Bosser in der Reinsburgstraße 201 ist seit Jahrzehnten eine gute Adresse für umfassende Beratung.

Richard Bosser ist vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand. Vor allem aber will er ein „Kümmerer“ sein. „Fachwissen und Gründlichkeit werden in unserem Beruf vorausgesetzt, doch es braucht auch Menschlichkeit und gegenseitige Achtung“, sagt Richard Bosser. Die Steuerkanzlei Bosser hat Mandanten aus Handwerk, produzierendem Gewerbe, Handel und der Dienstleistungsbranche. Freiberufler sowie Privatpersonen werden von ihm betreut. Die renommierte Steuerkanzlei besitzt jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung von Unternehmen verschiedener Branchen, Größen und Rechtsformen. Das fünfköpfige Team bietet Beratung und Betreuung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, bei Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüssen sowie Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen. Auch Existenzgründungs­- beratung gehört zum Angebot. 16

„Wir begleiten Unternehmensgründer sicher bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Der Erfolg soll planbar gemacht werden“, sagt Richard Bosser. Der Chef der Steuerkanzlei ist außerdem Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) sowie Fachmann für Erbrecht und Vorsorgeregelung. „Ein Testament ist wichtiger, als viele glauben. Es muss richtig gestaltet und regel­ mäßig überprüft werden.“ Der gebürtige Allgäuer legt Wert auf Beratung und Betreuung aus einem Guss. Dazu gehören auch Fragen der Finanzplanung, Vermögensbildung und Altersvorsorge. Die Mandanten werden laufend informiert. „In intensiver Zusammenarbeit zwischen Mandant, Steuerberater, Rechtsanwälten und Behörden schaffen wir einen Weg, der unseren Mandanten hilft, ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele zu verwirk­ lichen. Das ist unser Komplett­ service“, sagt Richard Bosser. Viele Mandanten vertrauen seit Jahrzehnten seiner Steuerkanzlei. Die Treue beruhe auf Kompetenz und

Fachwissen, aber auch auf Seriosität, Einfühlungsvermögen in die jeweiligen Situationen und Verschwiegenheit, sagt er. Nach dem Motto „Steuerberatung ist Vertrauenssache“ berät und betreut die Steuerkanzlei mit ihrem erfahrenen und konstanten Mitarbeiterstamm persönlich und individuell. Dies und eine hohe Arbeitsqualität seien wichtige Eckpfeiler ihrer Firmenphilosophie und Gründe, die sie positiv von anonymen Steuer­ beratungs- und Wirtschaftsprüfungskonzernen unterscheide, so Bosser. „Wir nutzen alle unsere Fähigkeiten und unser Wissen zum Nutzen des Mandanten. Stellen Sie uns auf die Probe.“

Richard Bosser Steuerberater, Rechtsbeistand

Reinsburgstraße 201 70197 Stuttgart Tel: 07 11 / 2 10 23 - 0 Fax: 07 11 / 2 10 23 - 40 kanzlei@bosser.de www.bosser.de


verbraucher

Anspruch auf das Internet Wer mehrere Wochen wegen eines Fehlers des Providers ohne Internetzugang ist, hat Anspruch auf Schadenersatz, so der Bundesgerichtshof.

D

er Kläger konnte von Ende 2008 bis Mitte Februar 2009 seinen DSLInternetanschluss nicht nutzen. Während der Bundesgerichtshof (BGH) etwa beim Ausfall eines Festnetzanschlusses oder eines Telefaxanschlusses den Betroffenen jeweils keinen Schadensersatz­ anspruch zusprach, beurteilten die Richter des 3. Zivilsenats die fehlende Möglichkeit, das Internet zu nutzen, als deutlich gravierender (Az: III ZR 98/12). Schadenersatzanspruch

Das Internet nicht nutzen zu können, wirke sich „auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung sig-

nifikant aus“, so die Richter. „Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.“ Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands nutze täglich das Internet. Es habe sich zu einem die Lebensgestaltung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, „dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht“. Daher stünde demjenigen, der aufgrund eines Fehlers seines Internetdienstleisters keinen Zugriff auf das weltweite Netz habe, auch ein Schadenersatzanspruch zu.

Grundlegende Bedeutung

Denn das Internet, so die Würdigung des Gerichts, habe eine inzwischen grundlegende Bedeutung. Es stelle weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. „Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltags­ fragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen.

nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten“ richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL- Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität angefallen wären. Dies allerdings ohne die für die Telefon- und Faxnutzung angefallenen Kosten. Marcus Preu, biallo.de

Der Kläger kann einen Betrag als Schadenersatz verlangen, „der sich

Das Internet hat eine grundlegende Bedeutung, so ein Gericht.

Fotos: Fotolia

17


Anzeige

Unternehmensporträt

Kullen Müller Zinser

Die Unternehmenszentrale der KMZ-Gruppe in Sindelfingen

Foto: KMZ

Weiterer Ausbau der KMZ-Gruppe Die 1982 gegründete KMZ-Gruppe mit über 150 Mitarbeitern und Partnern baut am Ort der Zentrale in Sindelfingen aufgrund Ausweitung neuer und traditioneller Geschäftsbereiche die Räumlichkeiten um und erweitert.

Aufgrund von Neueinstellungen jüngerer Mitarbeiter und Berufsträger ist der interne Ausbau der Zentrale notwendig geworden. Dies sowohl im Bereich der Steuerberatung als auch im Bereich der Rechtsanwälte, auf deren Ebene zahlreiche neue Räumlichkeiten durch den Umbau einer bisher als Schulungssaal genutzten Fläche geplant sind. Der Umbau im Bereich der Anwaltschaft ist notwendig aufgrund des Wachstums in den Bereichen Zivilrecht, Steuer- und Steuerstrafrecht. Das Referat Arbeitsrecht wird um eine weitere Anwältin verstärkt, das Referat des gewerblichen Mietrechtes spezialisiert und ausgebaut. Weitere Einstellungen sind für die Bereiche des Erb- und Erbschaftsteuerrechtes sowie des Gesellschaftsrechtes, in denen KMZ seine besondere Stärke und Expertise seit Jahrzehnten vielfach bewiesen hat, geplant. Die umfassende fachübergreifende Beratung aus einer Hand für den 18

Mittelstand, für private und kommunale Unternehmen aller Rechtsformen, Stiftungen und Privatpersonen wird damit weiter ausgebaut und verstärkt.

AG und führt gemeinsam mit Herrn Wirtschaftsprüfer Otten die für Baden-Württemberg zuständige Niederlassung der UHY-AG in Sindelfingen.

International

Aufgrund der durchgeführten und noch geplanten Um- und Ausbauten sowie der Neueinstellungen ist KMZ für die Veränderungen des immer schnelllebigeren Marktes, insbesondere im steuerrechtlichen Bereich, sehr gut aufgestellt.

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet KMZ auch international alle Dienst­ leistungen, die im Zusammenhang mit gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen stehen, und vertritt Mandanten in sämtlichen Steuer­ angelegenheiten, einschließlich der Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen, der Erarbeitung von steuerlichen Konzepten bei Fusionen, Umstrukturierungen sowie Unternehmenskäufen und -ver­ käufen.

KMZ Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Partnergesellschaft

Die KMZ Treuhand GmbH ist Mitglied von UHY, einem welt­weit agierenden Netzwerk von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften. Herr Wirtschaftsprüfer Müller ist Vorstand der UHY Deutschland

Amundsenstraße 6 71063 Sindelfingen Tel: 0 70 31 / 863 - 9 Fax: 0 70 31 / 863 - 599 www.k-m-z.de info@k-m-z.de


strafrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Hohes Sanktionsrisiko Nach dem Scheitern des Steuerabkommens im Dezember fragen sich betroffene Anleger, was sie jetzt tun können – oder müssen.

Zum 1.  Februar 2013 ist das Schweizer Steueramtshilfegesetz vom September 2012 in Kraft getreten. Es ermöglicht dem deutschen Fiskus spätestens ab diesem Zeitpunkt auch Gruppenanfragen (aus deutscher Sicht sogar seit 2011) im Besteuerungsverfahren in die Schweiz. Dies bedeutet, dass unbekannte Steuerfälle bei entsprechendem gruppenspezifischen Verhalten angefragt werden können. Dies neben der „normalen“ steuerlichen Amtshilfe im konkreten Einzelfall durch den Schweizer Fiskus ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht. Auch das Schweizer Bankgeheimnis schützt insoweit nicht mehr. Möglich geworden ist dieses Szenario durch die bisher in der Öffentlichkeit unbeachtet gebliebene ­Ä nderung des Artikel 27 Doppel­ besteuerungsabkommen / Schweiz vom Oktober 2010, große Auskunftsklausel, die bereits im Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Zusammen mit der neuen „Weißgeldstrategie“ der Schweizer Großbanken ab diesem Jahr – Nachweis der Versteuerung in Deutschland oder Kündigung der Schweizer Bankverbindung bis zum Jahres­ ende 2013 – führt diese erweiterte Amtshilfe neben CD-Käufen zu

Steueramtshilfegesetz: hohes Entdeckungsrisiko

einem hohen Entdeckungsrisiko. Dies gilt vor allem bei unversteuerten Erbschaften, die aufgrund häufig erheblicher Höhe in Verbindung mit den verschärften strafrecht­ lichen Bedingungen, besonders schwere Steuerhinterziehung jedenfalls ab 100 000 Euro/Jahr, ein hohes Sanktionsrisiko auf einen Zeitraum von zehn Jahren, also

Foto: dpa

eventuell bis ins Jahr 2000 zurück, in sich bergen. Für den Anleger ist es wie für seinen Steuerberater schwer, dieses steuerstrafrechtliche Szenario zu überblicken. Daher sollten Betroffene sich zeitnah bei Spezialisten beraten lassen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. KMZ Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Partnergesellschaft

Autor Dr. Alexander Sommer ist Steueranwalt mit Schwerpunkt Steuer- und Steuerstrafrecht.

Amundsenstraße 6 71063 Sindelfingen Tel: 0 70 31 / 863 - 556 Fax: 0 70 31 / 863 - 599 www.k-m-z.de christine.baumgaertner@k-m-z.de 19


Anzeige

Unternehmensporträt

H/W/S GMBH & CO. KG

Der Empfangsbereich von H/W/S in Stuttgart

Foto: H/W/S

Top-Job-Award für Stuttgarter Kanzlei Die H/W/S GMBH & CO. KG aus Stuttgart gilt seit rund einem Jahrhundert als vertrauenswürdiger Partner im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. In fast einem Jahrhundert der Firmengeschichte hat sich ein breites Mandanten-Spektrum herausgebildet. Staub angesetzt hat die Kanzlei in dieser langen Zeit aber überhaupt nicht, denn H/W/S entwickelt sich im Dialog mit Mandanten und Mitarbeitern kontinuierlich weiter. Mit elf Geschäftsführern, die alle Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater sind, und 150 hoch qualifizierten Mitarbeitern betreut die Kanzlei gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften fischer/collegen, deren Büros sich in Bietigheim-Bissingen, Echterdingen, Esslingen, Fellbach und Magstadt befinden, nicht nur Unternehmen der verschiedensten Größen und Branchen. Auch Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer, Privatpersonen und Künstler vertrauen auf ihre Leistungen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland tätig sind. Mit internationalen Partnern steht dabei auch ein Netzwerk zur 20

Verfügung, das sich global im Bereich Steuer-, Unternehmens- und Managementberatung engagiert. Als unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft arbeitet die Kanzlei frei von fremden Interessen. Deshalb ist die Lösung von Aufgaben und Problemen der Mandanten der einzige Maßstab des täglichen Handelns. Nicht umsonst betreut die Kanzlei manche Mandanten bereits in der vierten Generation.

gen, denn letztendlich sind motivierte Mitarbeiter der Garant für herausragende Beratungsqualität und Dienstleistung im Sinne der Mandanten, so die Unternehmensleitung.

Top-Job-Award: H/W/S gehört zu den besten Arbeitgebern

In diesem Jahr wurde H/W/S mit dem begehrten Award Top Job 100 ausgezeichnet. Hier punktet H/W/S bei der „Top Job“-Analyse besonders in den Kategorien „Führung & Vision“ sowie „Motivation & Dynamik“. Dass die Mitarbeiter Freude an ihrer Arbeit haben, ist der Geschäftsführung ein zentrales Anlie-

H/W/S GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Gewerbestraße 17 70565 Stuttgart Tel: 07 11 / 7 88 92 - 0 Fax: 07 11/ 7 88 92 - 159 info@hws-partner.de www.hws-partner.de


steuerrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Wenn die Außenprüfung naht . . . Steuerpflichtige, die bei der Abgabe ihrer Steuererklärung nicht allzu sorgsam waren, müssen seit geraumer Zeit eine Außenprüfung stärker fürchten als zuvor.

Vor der Änderung des Rechts der steuerlichen Selbstanzeige war es dem Steuerpflichtigen auch nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung des Finanzamts noch möglich, eine strafbefreiende Selbst­ anzeige zu erstatten. Seit Mai 2011 führt jedoch schon die Bekannt­ gabe der Prüfungsanordnung, also der Zugang, zum gesetzlichen Ausschluss einer strafbefreienden Selbstanzeige. Steht bei einem Steuerpflichtigen daher turnus­ gemäß bald eine Außenprüfung an, sollte er prüfen, ob noch vor Eingang einer Prüfungsanordnung die Steuererklärungen berichtigt werden sollten. Auch die Entdeckungsmöglichkeiten unrichtiger Steuererklärungen durch die Finanzbehörden sind schon seit geraumer Zeit enorm verbessert. Betriebsprüfungen laufen heute fast ausschließlich digital ab. Ist die Prüfungsanordnung erst im Haus, ist es zu spät.

Das (neue) Betriebsprüfungs­ programm der Finanzverwaltung IDEA erkennt eine Vielzahl von Manipulationsmöglichkeiten in der Buchhaltung. Die Finanzverwaltung ist insofern auf dem neuesten technischen Stand. Derjenige Steuerpflichtige, der nach Erhalt einer Prüfungsanordnung bei Prüfung seiner Steuerunterlagen erst erkennt, dass seine bisherigen Steuer­ erklärungen unrichtig waren, kann

die Steuererklärungen jedoch auch noch, ohne Strafe fürchten zu müssen, berichtigen. Dies setzt voraus, dass er die Unrichtigkeit erst jetzt erkennt und nicht schon bei Abgabe der Erklärung bewusst unrichtige Angaben gemacht hat. Er muss dann lediglich die Unrichtigkeit innerhalb von drei Wochen nach Erkennen dem Finanzamt anzeigen. Die konkreten Korrekturen

Foto: Caro

können später nachgereicht werden. Bei Abgabe dieser Berichtigungserklärungen ist jedoch auf präzise Formulierungen zu achten. Es besteht die Gefahr, dass die ­Finanzverwaltung eine solche Erklärung nach Zugang der Prüfungsanordnung als Selbstanzeige wertet, die jedoch aufgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung unwirksam ist. FRICK QUEDENFELD Rechtsanwälte Steuerberater

Autor Markus Krauter (links) ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Autor Florian Jandl, LL.M., (rechts) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Kronprinzstraße 30 70173 Stuttgart Tel: 07 11 / 2 22 28 - 3 Fax: 07 11 / 2 22 28 - 59 info@frickquedenfeld.de www.frickquedenfeld.de 21


Anzeige

Unternehmensporträt

SHP Anwaltskanzlei

Die SHP Anwaltskanzlei in Stuttgart

Foto: mohn-design

Freundlich, individuell und kompetent Die SHP Anwaltskanzlei besteht seit November 1999. Sie hat ihren Sitz im Zeppelin Carré in Stuttgart und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.

Die Gründung der Kanzlei erfolgte im November 1999 durch fünf Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung. Von Anfang an setzte man auf Spezialisierung durch Fachanwaltschaften. Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Ein Teil der Fachanwälte für Arbeitsrecht betreut seit Jahren schon Arbeitgebermandate bei allen Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht, bei Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellen, bei firmeninternen Entscheidungen wie beispielsweise bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Entwicklung von Arbeitszeitsystemen und bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen. Auch bei der Vertretung der Arbeitnehmerseite steht eine persönliche und maßgeschneiderte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Vordergrund. Auch hier ist die Beratung im Vorfeld eines Konfliktes gefragt, beispielsweise bei Kündigungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Prämienberechnungen oder Fragen der betrieb­ lichen Altersversorgung. Hinzu kommen die Konfliktlösung und 22

Prozessvertretung in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts, wie beispielsweise der Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen. Einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Familien- und Erbrecht. Hier liegt der Fokus insbesondere in der Konfliktvermeidung. So können mit Hilfe ehevertraglicher Gestaltungen bei Heirat oder während der Ehe frühzeitig Regelungen getroffen werden. Erbrechtlich sind insbesondere Themen wie Testamentsgestaltungen und erbvertragliche Rege­ lungen gefragt. Schwerpunkte der gerichtlichen Auseinandersetzung bilden die Erbauseinandersetzung und Rechtsstreitigkeiten um den Pflichtteil. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht berät zudem mit den Schwerpunkten in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung und Gebäudeversicherung. Ein weiteres prosperierendes Rechtsgebiet der Kanzlei ist das

Verkehrsrecht mit seinen zivil- und strafrechtlichen Komponenten. Hier arbeitet man seit dem Jahr 2009 mit der Kanzlei Ganns, Meyer, Klein und Kollegen in Heidelberg zusammen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, haben. Die Kanzleistruktur ermöglicht es, Individualität und persönliche ­Betreuung zu bewahren. Auf diese Weise gelingt es, die oft schwierigen Lebenssituationen der Einzelmandanten mit Einfühlungsvermögen zu betreuen.

Schmitt Hartmann Protte & Partner Anwaltskanzlei

Friedrichstraße 5 70174 Stuttgart Tel: 07 11 / 22 41 99 - 0 Fax: 07 11 / 22 41 99 - 79 kanzlei@shp-anwaltskanzlei.de www.shp-anwaltskanzlei.de


gMBH Anzeige

FACHBEITRAG

Gesellschafterstreit – Vorsorge treffen Ein Gesellschafterstreit schwächt die Gesellschaft, ist zeitintensiv und kostspielig. Die beste Strategie zur Vermeidung ist die fachkundige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.

Die Konfliktanfälligkeit ist in 50:50-Konstellationen und in Fällen, in denen die Gesellschafter auch geschäftsführend tätig sind, besonders hoch. Im Zuge einer Auseinandersetzung kommt es oft zu dem (wechselseitigen) Ausschluss eines Gesellschafters, der Abberufung aus der Geschäftsführung, der Kündigung seines Anstellungsvertrags oder der Einziehung seines Geschäftsanteils. Hieran knüpfen sich meist Gerichtsprozesse um die Frage an, ob ein wichtiger Grund für diese Maßnahmen vorlag und wie hoch eine mögliche Abfindung für das Ausscheiden ist. Der Schaden für das Unternehmen und die Gesellschafter kann schnell unabsehbar werden, zumal wenn der Streit öffentlich vor Gerichten ausgetragen wird. Um bei einem häufig unabwendbaren Streit nicht die Kontrolle zu verlieren, ist es wichtig, nicht nur frühzeitig im unternehmerischen Miteinander auf Signale zu achten, sondern schon zu Beginn der Zusammenarbeit Vorsorge zu treffen und einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten festzuschreiben. Ein etwaiger Entscheidungsstillstand auf Gesellschafterebene kann durch Regelungen für den Ablauf von Gesellschafterversammlungen

Streit muss nicht sein, wenn vorher alles geklärt ist.

und für dortige Beschlussfassungen verhindert werden. Die Verankerung sachgerechter Konzepte für die Unternehmensstrategie und die Gewinnverwendung geben Orientierung bei einem Richtungsstreit. Faire Abfindungsregelungen helfen bei der Auseinandersetzung, wenn ein weiteres Miteinander als Gesellschafter ausgeschlossen ist. Auch kann die Einrichtung eines Beirats helfen, Meinungsverschiedenheiten

Foto: Avanti

zwischen den Gesellschaftern zu schlichten. Gerät eine unternehmensinterne Verständigung dennoch außer Reichweite, können sich die Gesellschafter jedenfalls durch Mediationsregelungen oder Schiedsgerichtsklauseln vor einem öffentlich ausgetragenen Gesellschafterstreit schützen. Allerdings gelingt dies nur bei einer frühzeitigen Umsetzung durch die Gesellschafter – natürlich vor Beginn eines Konflikts. Haver & Mailänder Rechtsanwälte

Die Autoren Dr. Peter Mailänder (links) und Dr. Timo Alte (rechts) sind Partner bei Haver & Mailänder Rechtsanwälte.

Lenzhalde 83–85 70192 Stuttgart Tel: 07 11 / 22 7 44 - 14 Fax: 07 11 / 22 7 44 - 85 ta@haver-mailaender.de www.haver-mailaender.de 23


Anzeige

Unternehmensporträt

RWT-Gruppe

Die Partner der RWT-Gruppe

Foto: RWT

Kontinuität und Vertrauen Die RWT ist eine in 65 Jahren gewachsene Unternehmensgruppe. Mit über 230 Mitarbeitern an den Standorten Stuttgart, Reutlingen und Albstadt gehört sie zu den großen mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Baden-Württemberg. Interdisziplinäre Beratung, Kontinuität und Vertrauen sind die Markenzeichen der RWT-Gruppe. Das Dienstleistungsangebot umfasst neben Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung auch Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Personalberatung. Bei internationalen Aufgaben kooperiert die RWT mit ihren Partnern von Crowe Horwath International, einem internationalen Netzwerk von 150 mittelständischen Prüfungs- und Beratungsunternehmen in mehr als 100 Ländern. Dieser Zusammenschluss biete beste Verbindungen in alle Wirtschaftsregionen der Welt, so die RWT. Die Mandanten der RWT-Gruppe spiegeln die gesamte Branchenstruktur des Mittelstands in BadenWürttemberg wider. Zu den Kun24

den gehören Unternehmen aller Größen und Rechtsformen – von der Arztpraxis bis zur internatio­ nalen Unternehmensgruppe mit ­mehreren Tausend Mitarbeitern. „Besser beraten“ ist das Motto der RWT und bedeutet aktive Beratung, eingebettet in ein umfassendes Spektrum von Fachwissen, verbunden mit langjährigem per­ sön­lichem Vertrauen. Jeder Mandant hat dauerhaft einen festen Ansprechpartner. Dieser zieht nach Bedarf die Spezialisten aus den verschiedenen RWT-Disziplinen hinzu und garantiert so eine in allen Bereichen professionelle Lösung. Auch wer bei einem Einzelprojekt auf die Beratung der RWT setzt, profitiert so vom kompletten fachspezifischen Knowhow der Gruppe.

Ein umfassendes, bereichsübergreifendes Wissensmanagement ist die Grundlage für diesen Beratungsansatz. Die RWT kombiniert die Leistungsfähigkeit einer großen Organisation mit individueller Verbundenheit und persönlicher Verantwortung und ist damit unvergleichbar.

RWT Gruppe RWT Horwarth GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Olgastraße 86 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 31 94 00 - 00 Fax: 07 11 / 31 94 00 - 01 rwt@crowehorwath-rwt.de www.rwt-gruppe.de


Konzern Anzeige

FACHBEITRAG

Ausländische Töchter Viele mittelständische Unternehmen haben in der Vergangenheit Tochterunternehmen im Ausland gegründet, um kostengünstigere Produktionsmöglichkeiten zu nutzen oder eine weltweite Vertriebsstruktur aufzubauen. Doch mit der Gründung allein ist es nicht getan.

Neben den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes sind ebenfalls die steuerlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Hierbei können sich bei der Festlegung von Verrechnungspreisen für Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften Probleme ergeben. Beurteilung finanzieller Leistungsindikatoren

Darüber hinaus ist eine Überwachung der finanziellen Leistungs- indikatoren der ausländischen Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft ratsam. Dies kann z. B. durch ein Beteiligungscon­ trolling oder durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Abschlussprüfung erfolgen. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Neben dem finanziellen Erfolg der Tochtergesellschaft ist die Ver­ lässlichkeit des ausländischen Managements von besonderer Be­ deutung. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die organisatorischen Anweisungen des Mutterunternehmens auch im Ausland umgesetzt werden. Die Einhaltung

Auch bei ausländischen Töchtern gilt deutsches Steuerrecht.

dieser Vorgaben sollte deswegen überprüft werden. Sofern im Mutterunternehmen keine interne Revision vorhanden ist, kann die Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer im Rahmen eines Reviews der Tochtergesellschaft erfolgen. Für solche Reviews bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, so dass der Umfang durch das Management des Mutterunternehmens frei festgelegt werden kann. Schwerpunkte können z. B. die Organisation der Buchhaltung, das Forderungsmanagement, Reisekosten, das Auftrags- und Vertragscontrolling oder die Aufdeckung von Beziehungen

Foto: dpa

zu nahestehenden Personen des ausländischen Managements sein. Berücksichtigung ausländischer Gegebenheiten

Bei der Durchführung solcher Reviews von ausländischen Tochtergesellschaften hat sich bewährt, dass sich das Prüfungsteam aus Prüfern zusammensetzt, die das Mutterunternehmen sowie dessen Anforderungen kennen, und aus Prüfern des jeweiligen Landes, die die rechtlichen sowie die landes­ typischen Gegebenheiten kennen und die Landessprache sprechen.

RWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Autor Peter Glück ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Olgastraße 86, 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 31 94 00 - 110 Fax: 07 11 / 31 94 00 - 101 peter.glueck@crowehorwath-rwt.de www.rwt-gruppe.de 25


DAS ATELIER

„Mit dem Blick für das Wesentliche.“ Stefan Sauer, Diplom Ökonom, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht Jahnstrasse 1

Unternehmenssteuerrecht

70597 Stuttgart (Degerloch)

Telefon 0711-633 70 380

Existenzgründung www.sauersteuer.de


STeuerrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Chancen und Risiken im Ausland Im Rahmen der Globalisierung und der europäischen Integration unterhalten auch mittelständische Unternehmen heute umfangreiche internationale Geschäftsbeziehungen.

Obwohl es seitens der Europäischen Union zahlreiche Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Aktivitäten gibt, ­f ühren abweichende bilaterale Rechtsauffassungen und Dokumentationsverpflichtungen im Steuerrecht in vielen Bereichen immer wieder zu unangenehmen Überraschungen. Bei Unternehmen sind neben den Ein- und Ausfuhrbestimmungen insbesondere das Zollrecht, die Dienstleistung, die Verrechnungspreise sowie die Wahl der Rechtsform (Niederlassung, Betriebsstätte oder Gesellschaft) neben der Infrastruktur von Bedeutung. Darauf aufbauend sind die Regelungen im In- und Ausland zu Verrechnungspreisen, Lizenzverträgen, Entsendung von Expats beziehungsweise die Beschäftigung von Ausländern unter Beachtung der Quellensteuern, der Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Steuervergünstigungen zu beachten. Auf der privaten Ebene können sich Risiken aus der Wegzugsbesteuerung, dem Quellensteuerabzug und dem internationalen Erbschaftsteuerrecht ergeben. Es empfiehlt sich daher, sowohl auf geschäftlicher wie auch auf privater Ebene kompe-

Unterschiedliches Zollrecht erschwert den Überblick

tenten Rat von speziell qualifizierten Fachberatern für inter­- nationales Steuerrecht einzuholen. Wichtig ist hierbei, dass die Beratungstätigkeit in ein Netzwerk in-

Foto: Fotolia

ternational tätiger Berater integriert ist. Hierbei ist das Knowhow in Bezug auf die Größe und Komplexität des Unternehmens von vorrangiger Bedeutung.

PKF Wulf & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Autor Martin Wulf ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht und Mitglied im Netzwerk von PKF International.

Löffelstraße 44 70597 Stuttgart Tel: 07 11 / 6 97 67 - 0 Fax: 07 11 / 6 97 67 - 133 info@pkf-wulf.de www.pkf-wulf.de 27


Versicherungen

Nachschlag gefällig? Jahrelang in die Versicherung eingezahlt, doch dann bei vorzeitiger Kündigung nur eine Minisumme herausbekommen? Der Bundesgerichtshof hat hierzu ein Machtwort gesprochen.

N

ach Schätzungen werden jährlich über drei Millionen Lebensversicherungsund Rentenpolicen gekündigt. „Von 100 Sparern, die mit 30 Jahren einen Altersvorsorgevertrag für den Rentenbeginn im Alter von 67 abschließen, halten nur 26 den Vertrag auch wirklich bis zum Rentenbeginn durch. Das bedeutet: die vorzeitige Kündigung ist in der Praxis der Normalfall“, sagt Axel Kleinlein, Vorstand des Bunds der Versicherten. Versicherungsbedingungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass bestimmte Versicherungsbedingungen zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug der Gesellschaft Deutscher Ring gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen (Urteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10). Versicherungsbedingungen, nach welchen die Abschlusskosten – das sind überwiegend 28

Vermittlungsprovisionen – mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, stellen demnach eine „unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers“ dar und sind deshalb unwirksam. Rückkaufswert

Diese sogenannte Zillmerung führt dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, oft nur einen geringen oder gegebenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten. Denn mit ihren ersten Jahresprämien finanzierten sie überwiegend oder ausschließlich erst einmal den Vertriebsapparat. Als Zillmerungs-Verfahren bezeichnet man die Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellungen bei Lebensversicherern. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der BGH grundsätzlich auf

die Seite von Verbraucherschützern geschlagen (Urteile vom 9. Mai 2001 (IV ZR 121/00 und 138/99) und vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03 und 177/03). Basierend auf diesen Urteilen und einem Verfassungsgerichtsentscheid von 2006 (Beschluss vom 15. Februar 2006, Az.: 1 BvR 1317/96) hat der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsgesetz 2008 reformiert und per Gesetz zum Beispiel Mindestrückkaufswerte vorgeschrieben. Unklar war, welche Regelungen für Verträge galten, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden und dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden.

Marcus Preu, biallo.de

Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht, sagen Experten. Foto: Kurt F. Domnik/pixelio.de


familienrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Europäisches Familienrecht Die Freizügigkeit in Europa hinterlässt nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im Privatleben vieler Menschen Spuren. Bei immer mehr Ehen hat wenigstens einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Binationale Beziehungen werfen familienrechtliche Fragen auf, die die Rechtsordnungen verschiedener Staaten berühren und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. So ist den Ehepartnern oft nicht klar, welches nationale Recht auf ihre Ehe anwendbar ist. Im Streitfall stellt sich zudem die Frage, welches Gericht zuständig ist und ob die Entscheidung des zuständigen Gerichts im anderen Staat anerkannt wird und durchgesetzt werden kann. Nicht selten bestehen bei binationalen Ehen zudem „hinkende“ Rechtsverhältnisse, bei denen auf eine Ehe verschiedene nationale Rechte zur Anwendung kommen können. Dies führt in nicht wenigen Fällen zu einem Wettlauf der Rechtsordnungen, in dem ein Ehepartner beispielsweise alles daransetzt, die Scheidung zuerst einzureichen, damit sich das Verfahren nach seinem – für ihn vermeintlich oder tatsächlich günstigeren – nationalen Recht richtet. Um diesen Problemen im Bereich des Scheidungsrechts entgegenzuwirken, ist auf europäischer Ebene am 21. Juni 2012 die sogenannte Rom-III-Verordnung in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung ist nunmehr in erster Linie der ge-

Binationale Ehepaare sitzen oft zwischen allen Stühlen.

meinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehepartner Anknüpfungspunkt für das anzuwendende Scheidungsrecht. Leben beide Ehepartner in Deutschland, ist danach, ungeachtet anderer Staatsangehörigkeiten, deutsches Scheidungsrecht anzuwenden. Die Ehepartner können aber auch durch notariell beurkundete Erklä-

Foto: Krötz

rungen hiervon abweichen. Bei Ehen mit Auslandsbezug sollte eine solche Rechtswahl stets in Betracht gezogen und sorgfältig geprüft werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, insoweit die Beratung eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch zu nehmen.

WERWIGK & PARTNER Rechtsanwälte

Autorin Corinna Werwigk-Hertneck, Justizministerin a. D., ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fach­anwältin für Familienrecht.

Alte Poststraße 4 70173 Stuttgart Tel: 07 11 / 22 29 01 - 31 info@anwalt-stuttgart.de www.anwalt-stuttgart.de 29


Anzeige

Unternehmensporträt

Witte, Weller & Partner

Der Kanzleisitz in Stuttgart

Foto: WWP

Patente Kanzlei Witte, Weller & Partner ist eine der namhaften Patentanwaltskanzleien Deutschlands mit Sitz in Stuttgart. Die Kanzlei wurde 1987 durch die Patentanwälte Dr. Alexander Witte und Dr. Wolfgang Weller in Stuttgart gegründet.

30

Witte, Weller & Partner ist eine reine Patentanwaltskanzlei. Jeder Partner deckt mit seinem Engagement einen eigenen Schwerpunkt ab. Für rechtsanwaltliche Frage- und Aufgabenstellungen und Spezialfälle verfügt die Kanzlei über ein umfangreiches und kompetentes Netzwerk von renommierten Rechts- anwaltskanzleien der unterschiedlichsten Fachrichtungen. So hat der Mandant die Gewissheit, dass die Kanzlei für jede Anforderung das beste Team zusammenstellen kann.

Stetige Innovation sowie fachliche Exzellenz (vor allem in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik, Software, Physik, Chemie/Pharmazie, Biotechnik/Lifescience) und soziale Kompetenz sehen die Partner als Grundlage ihres Erfolges. Deshalb investiert man kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und in die Neuund Weiterentwicklung des Knowhows und Do-hows.

Alle Partner der Kanzlei sind als deutsche Patentanwälte, European Patent Attorneys und als European Trademark Attorneys zugelassen. Sie sind somit vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Europäisches Marken- und Geschmacksmusteramt), dem Bundespatentgericht und in Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundes- gerichtshof in vollem Umfang vertretungsberechtigt.

Partner bei allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes: Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Softwarerecht und Arbeitnehmer­- erfinderrecht – sowie zugehöriges Zivilprozessrecht, Vertrags- und Lizenzrecht.

Witte, Weller & Partner versteht sich als verlässlicher und kompetenter

Zu den Mandanten zählen bekannte mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Europa, den USA, Kanada, Japan und China –

aber auch Großunternehmen und Konzerne. Darüber hinaus berät man technologieorientierte Startup-Unternehmen. Witte, Weller & Partner denkt dabei international und fühlt regional. International, national, regional sind für die Kanzlei keine Gegensätze. Man passt seine Struktur den ganz individuellen Aufgaben der Mandanten an. Man ist groß, wenn ein Mandant Power braucht. Man ist klein, wenn der Mandant schnell und flexibel agieren will.

Witte, Weller & Partner Königstraße 5 Phoenixbau 70173 Stuttgart Tel: 07 11 / 66 66 9 - 0 Fax: 07 11 / 66 66 9 - 99 post@wwp.de www.wwp.de


patentrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Europäische Patente im Wandel Bereits ab 2014 könnte das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) durch das sogenannte Einheitspatent ergänzt werden. Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) bietet Patentschutz auf europäischer Ebene durch ein einheitliches Anmeldeverfahren bis zur Patenterteilung. Danach zerfällt das Europäische Patent in ein Bündel von Patenten. Zur Wirksamkeit muss es in den betreffenden Staaten „validiert“ werden, d. h., es müssen insbesondere Übersetzungen eingereicht werden. Eine Durchsetzung ist nur auf nationaler Ebene vor den zuständigen Gerichten der Vertragsstaaten möglich. Seit dem Inkrafttreten des Londoner Protokolls wurden die Übersetzungskosten deutlich reduziert, da insbesondere in Deutschland (DE), Frankreich (FR), Großbritannien (GB) keine zusätzliche Übersetzung verlangt wird. Eine Reihe von weiteren Staaten verlangt nur eine englische Übersetzung der Patentschrift und Übersetzungen der Ansprüche. Nun wurden zwei EU-Verordnungen erlassen, um ein Europäisches Patent mit einheitlicher Schutzwirkung (Einheitspatent) für eine Gruppe von EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Der Vertrag zur Schaffung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit ist im Februar 2013 von allen Mitgliedstaaten außer Spani-

Schwieriges Patentrecht

Foto: Grabowski

en und Polen unterzeichnet worden. Das Einheitspatent tritt frühestens am 1. 1. 2014 in Kraft, sofern der Vertrag zumindest von D, F, GB und weiteren zehn Mitgliedstaaten ratifiziert wird.

ten, u. a. mit vier Kammern in Deutschland, einer Zentralkammer mit Sitz in Paris und Außenstellen in London und München sowie einem Berufungsgericht in Luxemburg.

Das Einheitspatent bietet einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten und erlaubt eine einheitliche Durchsetzung vor den nationalen oder regionalen Gerich-

Der Erfolg des Einheitspatents wird insbesondere von den noch offenen Kosten im Vergleich zum Europäischen Patent und der Qualität des Gerichtssystems abhängen. Witte, Weller & Partner

Autor Dr.-Ing. Stefan Gahlert ist Partner und Patentanwalt bei Witte, Weller & Partner.

Königstraße 5 Phoenixbau 70173 Stuttgart Tel: 07 11 / 66 66 9 - 0 Fax: 07 11 / 66 66 9 - 99 post@wwp.de www.wwp.de 31


Anzeige

Unternehmensporträt

BW Partner

Die Unternehmenszentrale in Stuttgart-Vaihingen

Foto: Mierendorf

Partner des Mittelstands BW Partner ist eine der großen unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

Die Wurzeln liegen in einer von Europas High-Tech-Regionen: im wachstumsstarken Wirtschaftszentrum Baden-Württemberg. Von hier aus bietet man seinen Mandanten mit mehr als 180 Mit­ arbeitern, davon über 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, eine umfassende Gesamtbetreuung von Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung bis hin zu betriebswirtschaftlichen Themen (wie Unternehmensbewertung, M & A, Corporate Finance etc.). BW Partner setzt in der Beratung auf kreative Lösungen und ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein. In vielen Bereichen und Branchen verfügt die Kanzlei über einschlägige Erfahrungen und spezifische Kenntnisse, die es ermöglichen, für die Mandanten einen echten Mehrwert zu schaffen. Bei BW Partner überzeugt vor allem eines: die aktive Partnerschaft mit Beratern, die höchsten 32

Ansprüchen gerecht werden. Aktiv, kreativ und vorausschauend werden dabei zu jeder Zeit die für den Kunden relevanten Themen angesprochen. Dabei belässt man es nicht bei der Darstellung von Alternativen, sondern bietet konkrete Lösungen, ob es nun um die privaten oder unternehmerischen Belange geht. Die Kunden können sich auf einen starken Partner verlassen und profitieren dabei von den Impulsen in der Beratung – mit einem Schuss Intuition –, um die Möglichkeiten der jeweiligen Situation optimal auszuschöpfen. Beratung bei BW Partner kennt im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen – weder fachlich noch geografisch. Um der qualifizierten Betreuung von Mandanten mit grenzübergreifenden Interessen gerecht zu werden, wurde in 2012 bereits die Tochtergesellschaft „BW Partner Schweiz AG“ mit Sitz in Zug gegründet.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit einem Verbund internationaler Spezialisten unerlässlich. Als Mitglied von DFK International vermittelt die Kanzlei das ­gesamte Knowhow und Beratungsspektrum eines weltweiten Verbunds unabhängiger und rechtlich selbstständiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs­ gesellschaften mit mehr als 330 Büros und 10 500 Mitarbeitern in über 60 Ländern.

BW PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Hauptstraße 41 70563 Stuttgart Tel: 07 11 / 16 40 - 0 info@bw-partner.com www.bw-partner.com


steuerrecht Anzeige

FACHBEITRAG

Letzte Chance Steuern zu sparen? Betriebsvermögen kann derzeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei beziehungsweise stark ermäßigt verschenkt oder vererbt werden. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über vereinzelte noch durchführbare Gestaltungsansätze gegeben werden, um Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu sparen; insbesondere nachdem das aktuell gültige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht steht. Da von der Begünstigungsregelung lediglich Betriebsvermögen ausgeschlossen ist, das zu mehr als 50 bzw. 10 Prozent aus „schädlichem“ Betriebsvermögen (insbesondere an Dritte vermietete Grundstücke, Wertpapiere etc.) besteht, kann bereits durch bloßes „Umschichten“ des Vermögens (z. B. durch Ein­ lagen von Privatvermögen ins Betriebsvermögen) Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gespart werden. Weiter kann z. B. durch eine mehrstufige Konzernstruktur sog. schädliches Betriebsvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt und somit verviel­ fältigt werden, indem solches in Tochtergesellschaften ausgelagert wird (sog. Kaskadeneffekt). Bei der Prüfung, ob „schädliches“ Betriebsvermögen vorliegt, ist nämlich jede einzelne Gesellschaft für sich zu betrachten (es erfolgt keine „Konzernbetrachtung“).

Geldforderungen (z. B. Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten). Geldforderungen fallen bisher nicht unter das „schädliche“ Betriebsvermögen, d. h., durch einfache Übertragung von vorhandenen Geldbeständen z. B. auf eine GmbH kann Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gespart werden (sog. Cash GmbH).

Eine weitere interessante Gestaltung ergibt sich im Zusammenhang mit

Allein aus steuerlichen Gesichtspunkten Vermögen zu übertragen

Auch Vererben oder Verschenken muss man planen.

Foto: Kurt Fuchs

ist oftmals nicht sinnvoll. Da nicht absehbar ist, wie die Richter aus Karlsruhe entscheiden werden und eine präventive Gesetzesänderung in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, sollten jedoch ohnehin beabsichtigte Vermögensübertragungen nicht hinausgeschoben werden. Mit dem richtigen Gestaltungsmodell hat man (vielleicht letztmalig) die Chance, Steuern zu sparen. BW PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Autor Norbert Bauer ist Steuer­berater, Wirtschaftsprüfer und Partner von BW Partner.

Hauptstraße 41 70563 Stuttgart Tel: 07 11 / 16 40 - 0 info@bw-partner.com www.bw-partner.com 33


Vorsorge

Im Alter fehlt oft das Geld Fotos: Fotolia

Grundsicherung im Alter Zunehmend mehr Menschen sind im Alter auf die Grundsicherung angewiesen, die es ab dem regulären Rentenalter gibt. Anfang 2013 sind die Regelsätze dieser Leistung gestiegen.

D

ie Regelleistung für Alleinstehende beträgt – genau wie bei Hartz IV – 382 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 690 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt, die unterschiedlich hoch ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Köln z. B. 500 Euro, so liegt der rechnerische „Bedarf “ der beiden bei 1190 Euro. Zusätzlich gibt es für ein Paar noch knapp 17 Euro für Warmwasser – wenn das warme Wasser nicht über die Zentralheizung erzeugt wird.

Davon abgezogen werden aber nahezu alle anderen Einkommen – wie gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte. Bezieher von Grundsicherung dürfen aber etwas hinzuverdienen – bei einem 450-Euro-Job dürfen sie 135 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet. 34

Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, müssen die Antragsteller ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit ­niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 2600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen.

Angemessenes Eigentum

Denn Geld muss vor der Grundsicherung verbraucht werden, eine kleine Immobilie darf man aber behalten. „Angemessenes“ Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.

beiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben. Grundsicherung-Beziehern wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Grundsicherung gibt es auch nur für diejenigen, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Grundsicherung im Alter

Wer die gestiegenen PKVBeiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern kann, für den springen teilweise die Ämter ein. Sie tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif. Voraussetzung: dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungs-

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss im Regelfall nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten ­werden – es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100 000 Euro im Jahr. Rolf Winkel, biallo.de


DAS ATELIER

„Beratung ist meine Leidenschaft.“ Stefan Sauer, Diplom Ökonom, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht Jahnstrasse 1

Unternehmenssteuerrecht

70597 Stuttgart (Degerloch)

Telefon 0711-633 70 380

Existenzgründung www.sauersteuer.de


Wir beraten im Wirtschaftsrecht – spezialisiert und persönlich.

WIR TSCHAFTS RECHT persönlich

spezialisiert

Auf uns verlassen sich Unternehmen und Manager. Auch die Macher dieser Zeitung. Deshalb gehören wir zu den TOP 50 in Deutschland.

Börsenplatz 1 (Friedrichsbau) 70174 Stuttgart Prinzregentenstraße 50 80538 München www.oppenlaender.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.