GRAFFITI - MAP FREIBURG
GENEHMIGTE FREIFLÄCHEN FÜR GRAFFITI #HALLOFFAMEFREIBURG
In Freiburg gibt es 14 von der Stadt freigegebene Flächen, auf denen legal gesprayt werden darf. Dargestellt auf diesem Plan. Den gibt’s übrigens ebenso digital und zum Download hier: bit.ly/halloffamefreiburg
Die Route eignet sich auch wunderbar für eine (Foto)Exkursion. Gibt einiges zu sehen da!
Die digitale Kennzeichnung der an diesen Plätzen entstandenen Fotos mit dem Hashtag #halloffamefreiburg könnte demnächst einen bunten Überblick der Stadt Freiburg ergeben ... Der nächste Sprühling kommt bestimmt!
UNTERFÜHRUNG A 5
Schwarzwaldstraße / Möslestraße
LANDWASSER
UNTERFÜHRUNG
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Schwarzwaldstraße / Talstraße
RA
LEO-WOHLEB-BRÜCKE
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Betzenhauser Torplatz N
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WEINGARTEN
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Am Mettweg B3
Sundgauallee / Paduaallee (Trog)
WIDERLAGERWAND Hermann-Zens-Brücke (Nördliche Wand)
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GER
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HASLACH
B E SA
Sundgauallee / Brandensteinstraße
B3 1a
Marienmattenweg
OPFINGER STR.
UNTERFÜHRUNG
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TR.
Sundgauallee / Lehener Straße
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Bissierstraße
UNTERFÜHRUNG
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LZS
Berliner Allee / Vogelnest
D-
BETZEN GAUHAUSEN
RIESELFELD
UNTERFÜHRUNG
Am Bischofskreuz
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Sundgauallee / Runzmattenstraße
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UNTERFÜHRUNG
UNTERFÜHRUNG
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Stützwand – Dreisam, Widerlager
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LEHEN
B3 1A
DA
A
ST. GEORGEN
B3
Lörracher Straß
UNTERFÜHRUNG
Schlachthof
B3
Mooswaldallee / Diakonie (Westlich des Diakonie-Krankenhauses)
UNTERFÜHRUNG Uffhauser Straße / Guildfordallee B3
UNTERFÜHRUNG Schneeburgstr. / Hauptbahn (bei TheodorHeuss-Gymnasium)
HERDERN
HLINGER
ße
SPORTANLAGE B3
Marienmattenweg / Umkleidegebäude (verboten ist das Sprayen auf Fenster und Türen)
HBF
ALTSTADT Schwabentorbrücke
B31
a
Brauerei Ganter
WIEHRE
SCHNEWLINBRÜCKE
OBERAU B31
#HALLOFFAMEFREIBURG
Pfeiler Nord zwischen Schnellstraße & Dreisam Maria-Hilf-Kirche
DOSEN GIBT‘S HIER:
REGELN FÜR DAS SPRAYEN AN DEN ERLAUBTEN WÄNDEN
1
Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet.
2
Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden.
3
Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc.) müssen selber entsorgt werden.
4
Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt.
5
Außerhalb freigegebener Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
6
Fußgänger und Radfahrerinnen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden.
STI LL I LL T U R M S T R A S S E 16 79098 F R E I B U R G W W W.S T I L L- I L L .D E
Text: Stadt Freiburg
#HALLOFFAMEFREIBURG
DIGITAL-MAP
bit.ly/halloffamefreiburg