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SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub

An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages

Bozen, am 2. September 2014

Begehrensantrag:

Eigenständige Neuregelung der Beflaggung an öffentlichen Gebäuden in Süd-Tirol Das Gesetz vom 5. Februar 1998, Nr. 22 sowie das Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. April 2000, Nr. 121 regeln die Beflaggung des öffentlichen Raumes in Italien mit der Flagge der Republik Italien und jene der Europäischen Union. Vorgesehen ist u.a. die externe und interne Beflaggung von gesamtstaatlich relevanten öffentlichen Gebäuden sowie an bestimmten Feiertagen die Beflaggung auch der übrigen öffentlichen Gebäude. In anderen europäischen Ländern gelten für die Beflaggung weniger rigide Bestimmungen. So beschränken sich in der Bundesrepublik Deutschland sowohl einige Bundesländer als auch der Bund mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift auf Beflaggungsregelungen für die eigene Verwaltung und geben den ihrer Aufsicht unterliegenden Gebietskörperschaften und anderen öffentlichrechtlichen Einrichtungen nur Empfehlungen. In der Republik Österreich existieren keinerlei gesetzliche Pflichten zur Beflaggung von Gebäuden. Es steht jedermann frei, sein Haus bzw. seine Betriebsstätte auch permanent mit der Nationalflagge und/oder der Landesflagge zu beflaggen. Die Beflaggung (Dauerbeflaggung, Festbeflaggung und Trauerbeflaggung) von Dienstgebäuden des Bundes wird im Allgemeinen über Beschlüsse und im Anlassfall über Erlässe geregelt. In Süd-Tirol ist vielen Menschen während der Zeit des italienischen Faschismus und darüber hinaus unter der italienischen Trikolore viel Leid widerfahren. Bis heute weht diese gegen den Willen jener Menschen, die sich mit dem Staat Italien nicht identifizieren können. Sie wird als Provokation und als Symbol einer aufgesetzten Italianität bis hin zu einer Unterdrückungsmaßnahme empfunden, die die Süd-Tiroler daran erinnern soll, in welchem Staat sie leben. Landtagsklub SÜD-TIROLER FREIHEIT – Freies Bündnis für Tirol Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen landtag@suedtiroler-freiheit.com


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