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XV. Legislaturperiode

XV legislatura

AKTUELLE FRAGESTUNDE

INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ

Sitzung Nr. 126

seduta n. 126

vom 13.09.2016

del 13/09/2016

Antwort vom Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 4/09/16, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer

Risposta del Presidente della Giunta provinciale Kompatscher all’interrogazione n. 4/09/16, presentata dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer

KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Danke, Herr Präsident! Zunächst einmal ist festzuhalten, dass laut Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574/88 diese Kompetenz derzeit beim Regierungskommissariat liegt laut den geltenden Bestimmungen. Bekanntlich gibt es bereits eine Initiative auf politischer Ebene, diese Kompetenz künftig dem Landeshauptmann zu übertragen. Dies vorausgeschickt, ist es klar, dass es hier Initiativen auf politischer Ebene braucht, um diesen Sachverhalt zu ändern, der sich auch aus unserer Sicht unbefriedigend darstellt, was die Abwicklung der verschiedenen Verfahren, insbesondere die Information anbelangt. Das ist jetzt aber nicht Aufgabe der Landesregierung, dem Regierungskommissariat die entsprechenden Regeln, wie man das abwickelt, täglich nahezulegen, sondern es ist, glaube ich, vielmehr die Aufgabe auf politischer Seite, eine grundsätzliche Verbesserung herbeizuführen. Diese Initiativen verfolgen wir. Das ist, denke ich, hinlänglich bekannt, weil es diesbezüglich auch einen Vorschlag für die Ausarbeitung einer Durchführungsbestimmung oder die Abänderung der betreffenden Durchführungsbestimmung unsererseits gegeben hat. Dieser Vorschlag liegt in Rom auf, ist aber noch nicht weiter behandelt worden. Dazu wird es natürlich Verhandlungen mit der Regierung und Gespräche mit der Regierung auch brauchen. Bekanntermaßen werden Durchführungsbestimmungen in der 6er und 12er Kommission, in diesem Fall in der 6er Kommission behandelt. In dieser Paritätischen Kommission muss es zu einem Einvernehmen, zumindest zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung auch kommen. Somit braucht es auch auf politischer Ebene entsprechend Ergebnisse, um dies weiterzubringen. Diese liegen derzeit noch nicht vor. Zu Frage Nr. 2. Das ist der konkrete Schritt, nämlich das grundsätzlich zu verbessern. Wir können einstweilen nur nach dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574/88 vorgehen, das heißt wir leiten es der derzeit zuständigen Behörde weiter und die weiteren Obliegenheiten liegen bei der zuständigen Behörde. Wir haken nach, wir fragen nach, das tun wir regelmäßig, allerdings muss auch ich feststellen, dass wir nicht immer feststellen können, dass dieses Nachhaken auch von Erfolg gekrönt ist.


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