AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit
Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro
An die Landtagsabgeordneten Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Myriam Atz Tammerle Süd-Tiroler Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6
Bozen, 27.01.2017 Bearbeitet von: UV Dr. Ursula Vigl Tel. 0471 418053 Zur Kenntnis:
An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 Ihre Anschrift
Beantwortung der Anfrage 2483/16 – Kooperation zwischen Süd-Tiroler Sanitätsbetrieben mit Universitätsklinik Innsbruck Zur Anfrage der Kollegen Sven Knoll, Bernhard Zimmerhofer und Myriam Atz Tammerle im Südtiroler Landtag und vorausgeschickt, dass wir nur einen Südtiroler Sanitätsbetrieb haben, wird Folgendes mitgeteilt: Zu Frage 1: „Welche Konventionen, Kooperationen und Abkommen bestehen zwischen den Süd-Tiroler Sanitätsbetrieben und der Universitätsklinik Innsbruck?“ Es besteht eine Vereinbarung zwischem dem Land Tirol und der Autonomen Provinz Bozen für die Inanspruchnahme der Leistungen, welche von den Tirol-Kliniken und zwar für das Allgemeine Öffentliche Landeskrankenhaus (Universitätsklinik Innbruck), das Öffentliche Landeskrankenhaus Natters, das Allgemeine Öffentliche Landeskrankenhaus Hall und das Öffentliche Landeskrankenhaus Hochzirl gilt. Es handelt sich hierbei um jene spitalärztlichen und nicht spitalärztlichen Leistungen, welche unsere Gesundheitsdienste nicht garantieren können und die daher von der Uniklinik Innsbruck und weiteren öffentlichen Krankenhäusern in Tirol ensprechend ihrer Spezialisierung durchgeführt werden. Neben der Allgemeinen Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und dem Land Tirol gibt es zwei weitere spezifische Vereinbarungen für die Südtiroler Bevölkerung und zwar auf dem Gebiet der strahlentherapeutischen Betreuung sowie in der Transplantationsmedizin/Chirurgie. Zu Frage 2: „Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien werden Süd-Tiroler Patienten nach Innbruck überstellt?“ Personen, die ihren meldeamtlichen Wohnsitz in der Provinz Bozen haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, sofern sie einer qualifizierten stationären oder ambulanten Krankenhausbetreuung und anderer qualifizierter Leistungen bedürfen, müssen sich vor der Inanspruchnahme dieser medizinsichen Leistung von einem Primar eines öffentlichen Krankenhauses in Südtirol einen Ermächtigungsschein (sogenannter IBK-Schein) für die Behandlung in den oben angeführten österrreichischen Strukturen ausstellen lassen, damit die entstanden Kosten vom Landesgesundheitsdienst übernommen werden können. Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 39100 Bozen Tel. 0471 41 80 00 Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/stocker welfare@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215
Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1 39100 Bolzano Tel. 0471 41 80 00 Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/stocker welfare@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215
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Zu Frage 3: Gibt es zu den offiziellen Vereinbarungen noch interne Richtlinien innerhalb der Süd-Tiroler Sanitätsbetriebe für die Überstellung von Süd-Tiroler Patienten nach Innsbruck? Wenn ja, wie lauten diese internen Richtlinien? Grundlage der Überweisung von Südtiroler Patienten an die Universitätsklinik Innsbruck ist die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Tirol, im Einvernehmen mit den Tirol-Kliniken und der Autonomen Provinz Bozen, im Einvernehmen mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Der Primar (oder dessen Stellvertreter) eines öffentlichen Krankenhauses in Südtirol, der für die Überweisung der Patienten und Patientinnen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigt wurde, überprüft die Notwendigkeit der Behandlung an der Universitätsklinik Innsbruck, die dann gegeben ist, wenn eine für den vorliegenden Fall notwendige, gleichwertige Behandlung in Südtirol nicht gewährleistet werden kann. Bei der Entscheidung, ob die Behandlung in Innsbruck oder in einer italienischen Universitätsklinik, z.B. in Verona, durchgeführt werden soll, spielt neben den medizinischen Aspekten auch die Muttersprache des Patienten eine Rolle. Zu Frage 4: „Wie viele Süd-Tiroler Patienten wurden in den letzten fünf Jahren nach Innsbruck und in italienische Krankenhäuser außerhalb Süd-Tirols (Trient, Verona) überstellt? Anzahl der Aufenthalte in Universitätsklinik Innsbruck, Autonome Provinz Trient, Region Veneto für die stationäre Behandlung von Südtiroler Patienten: Jahr 2015 2014 2013 2012 2011
Innsbruck 2540 2666 2450 2691 3029
Trient 866 850 1002 1094 1169
Veneto 1417 1341 1236 1290 1337
Mit freundlichen Grüßen
Dr.in Martha Stocker Landesrätin
(mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)