AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrat für Deutsche Bildung und Kultur und für Integration
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessore all'Istruzione e Cultura tedesca e all'Integrazione
Frau Abgeordnete Myriam Atz Tammerle myriam.atz@landtag-bz.org
Bozen, 28.09.2017
Herrn Abgeordneten Sven Knoll sven.knoll@landtag-bz.org Herrn Abgeordneten Bernhard Zimmerhofer bernhard.zimmerhofer@landtag-bz.org Zur Kenntnis:
Herrn Präsidenten Roberto Bizzo dokumente@landtag-bz.org
Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 2962/17 betreffend CLIL an Süd-Tiroler Schulen, 2. Versuch Sehr geehrte Abgeordnete, ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Landtagsanfrage vom 04.07.2017 (Nr. 2962/17) und darf Ihnen auch im Namen der Landesräte Tommasini und Mussner wie folgt antworten. Zu Frage 1: Aus welchem Grund wurden die oben angeführten Schulen, an denen CLIL-Projekte laufen, in der schriftlichen Antwort nicht aufgelistet? Wie schon in der Beantwortung der Anfrage Nr.2355 vom 25.November 2016 ausgeführt, gibt es an den Schulen Südtirols ganz unterschiedliche Sprachprojekte zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der Zweitsprachkompetenz. Wenn von CLIL-Projekten die Rede ist, ist die Definition klar: Diese werden in Art 2 des Beschlusses der LR 1034 vom 08.07.2013 geregelt und betreffen nur die Oberschulen. Diese Schulen wurden in der Beantwortung der Anfrage Nr 2355/16 detailliert angeführt. Schüler - und Lehreraustauschprojekte (und um solche handelt es sich in der Aufstellung) sind hingegen keine CLILProjekte. Die Grundlage für innovative Sprachprojekte und Austauschprojekte findet sich im LG Nr.11/2010. Artikel 7, Absatz 7, des genannten Landesgesetzes Nr. 11/2010 sieht diesbezüglich folgendes vor: „[...] Die Schulen eines bestimmten Gebiets, auch unterschiedlicher Unterrichtssprache, arbeiten zur Umsetzung gemeinsamer Projekte zusammen. Sie dienen der Unterstützung der Durchlässigkeit, der Weiterentwicklung und Aufwertung des Bildungsangebots. Dem Erlernen der zweiten Sprache und zusätzlicher Fremdsprachen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hierzu fördern die Schulen die Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt, der örtlichen Wirtschaft, den lokalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und den Jugendorganisationen sowie den Schüleraustausch mit Schulen des Inund Auslandes.“. Zu Frage 2: Wie kommentiert die Landesregierung die von den Gefertigten vorgelegte Auflistung? Die vorgelegte Auflistung zeigt, dass sehr viele Schulen im Land die Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit als großes Anliegen ansehen, das vor allem auch von Seiten der Eltern und - im Falle der Oberschulen - auch der Schüler/innen an die Schulen herangetragen wird. Die gewählten Möglichkeiten sind dabei sehr vielfältig und reichen von der Zusammenarbeit mit italienischen Schulen vor Ort zu Sprachprojekten innerhalb einer Schule. Gemeinsam ist allen diesen Initiativen, dass sie Versuchs- und Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18 39100 Bozen Tel. 0471 41 33 33 Fax 0471 41 33 99 http://www.provinz.bz.it/achammer philipp.achammer@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215
Palazzo 7, via Andreas Hofer 18 39100 Bolzano Tel. 0471 41 33 33 Fax 0471 41 33 99 http://www.provincia.bz.it/achammer philipp.achammer@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215
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Projektcharakter haben, dass ihnen klare Zielsetzungen und Vorgaben zugrunde liegen, dass sie unter Mitsprache der Eltern (und der Schüler an der OS) im Schulrat beschlossen wurden und dass sie regelmäßig evaluiert werden. Zudem werden alle schulischen Angebote auf der Website der Schule veröffentlicht und sind damit allgemein zugänglich - wie die Auflistung in der Anfrage ja auch deutlich macht. Zu Frage 3: Wird vom jeweiligen Schulamt kontrolliert, an welchen Schulen CLIL-Projekte laufen, oder gewährt es den Schulen einen Spielraum, so dass diese, auch ohne Rücksprache mit dem Schulamt, CLILProjekte durchziehen können? Die autonomen Schulen planen, organisieren und evaluieren alle didaktischen Tätigkeiten sowie die besonderen Projekte in Eigenverantwortung wie es vom Autonomiegesetz LG12/2000 vorgesehen ist. Verbunden damit sind die Verpflichtung zu Transparenz (Veröffentlichung der Vorhaben und Projekte auf der Homepage) und die Pflicht, die Angebote regelmäßig zu evaluieren und entsprechende Schlüsse zu ziehen. Die Aufgabe der Bildungspolitik und der Bildungsressorts ist es, den rechtlichen Rahmen vorzugeben, Maßnahmen in Fortbildung und Begleitung zu setzten und die Schulen bei Bedarf zu beraten und zu unterstützen. Zu Frage 4: Hat das Schulamt bzw. die Landesregierung überhaupt einen Überblick über sämtliche CLILProjekte an allen Schulen? Falls ja, bitte um eine vollständige Auflistung mit Angabe der Klassen, Fächer und Wochenstunden, nicht nur der Oberschulen, sondern auch der Grund- und Mittelschulen (zumal es auch sein kann, dass obige Auflistung nicht vollständig bzw. nicht durchwegs korrekt ist). Über die CLIL-Projekte im Sinne des Beschlusses der Landesregierung haben die Schulämter einen genauen Überblick, so wie bereits in der vorhergegangenen Anfrage beantwortet. Mit besten Grüßen Philipp Achammer Landesrat (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)