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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Familie und Verwaltung

Assessora alla Famiglia e all'Amministrazione

L. Abg. Bernhard Zimmerhofer L. Abg. Sven Knoll L. Abg. Myriam Atz Tammerle Fraktion SÜD-TIROLER FREIHEIT Südtirolerstraße 13 39100 Bozen (BZ)

Bozen, 12.09.2017

Versand mittels E-Mail: bernhard.zimmerhofer@landtag-bz.org svenknoll@hotmail.com myriam.atz@landtag-bz.org

Zur Kenntnis:

Landtagspräsident Dr. Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen (BZ) Versand mittels e-Mail: praesident@landtag-bz.org

Antwort auf die Anfrage Nr. 2952/17 vom 03.07.2017 – Ist Denkmalpflege führungslos? Sehr geehrter Landtagsabgeordneter, ich nehme Bezug auf die Anfrage Nr. 2952/17 vom 03.07.2017 und teile Folgendes mit: 1. Wenn die Amtsdirektorin wochenlang abwesend ist, dürfte – dem allgemeinen Verständnis nach – ein Stellvertreter die Amtsleitung innehaben. Auf der Homepage des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler ist nicht ersichtlich, wer der Stellvertreter ist. Wer ist mit dieser Aufgabe betraut und warum wird dies nicht transparent kommuniziert? Im Amt für Bau- und Kunstdenkmäler ist derzeit keine stellvertretende Führungskraft ernannt. Laut Art. 10 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10 (Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung) „trifft der Abteilungsdirektor nötigenfalls anstelle des Amtsdirektors die erforderlichen Maßnahmen“, d.h., er handelt als Stellvertreter des Amtsdirektors. Im Fall der Abteilung 13 führt bei Abwesenheit der Amtsdirektorin die derzeit geschäftsführende Abteilungsleiterin die verwaltungstechnischen Maßnahmen in Absprache mit den Zoneninspektor/innen durch. 2. Die bürokratischen Verzögerungen im Amt für Bau- und Kunstdenkmäler führen zu Kostensteigerungen für die Bauherren. Der Umstand ergibt sich aufgrund der uns zugetragenen Schilderungen sehr oft durch die Abwesenheit und mangelhafte Erreichbarkeit der Amtsdirektorin, bzw. durch eine fehlende Delegierung von Entscheidungsbefugnissen an die Mitarbeiter. Ist ein solcher Zustand laut Personalordnung der Landesverwaltung zulässig?

Landhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4 39100 Bozen Tel. 0471 41 34 00 Fax 0471 41 34 09 http://www.provinz.bz.it/deeg/ waltraud.deeg@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 3a, Piazza Silvius Magnago 4 39100 Bolzano Tel. 0471 41 34 00 Fax 0471 41 34 09 http://www.provincia.bz.it/deeg/ waltraud.deeg@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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Siehe Antwort unter Punkt 1, wonach der Abteilungsdirektor nötigenfalls anstelle des Amtsdirektors die erforderlichen Maßnahmen trifft. Gemäß Absatz 5 von Artikel 19 des Landesgesetzes vom 23. April 1992, Nr. 10 werden bei Abwesenheit des Stelleninhaber die entsprechenden Aufgaben, falls kein Stellvertreter ernannt wurde, vom unmittelbar Vorgesetzten wahrgenommen. Im Falle der Abwesenheit der Amtsinhaberin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler ist also die vorgesetzte Abteilungsdirektorin für das Amt zuständig und sorgt für das reibungslose Funktionieren der Struktur. 3. Wenn Nein, was gedenkt die Personallandesrätin dahingehend zu unternehmen? Siehe Antwort unter Punkt 2. Sollte es künftig trotzdem zu Schwierigkeiten in der Abwicklung der ordentlichen Tätigkeit in der Organisation kommen, werden der Landesrat Florian Mussner und ich die notwendigen Schritte bzw. Maßnahmen ergreifen und lösungsorientiert im Interesse der Bürger handeln. 4. Es wird gemunkelt, dass das Verhältnis zwischen der Direktorin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler und ihren Mitarbeitern angespannt sei und es trotz mehrerer Mediationen zu Personalabgängen kam. Wie viel haben diese Mediationen dem Steuerzahler gekostet? Wenn die Personalfluktuation über das durchschnittliche Maß hinausgeht, ist es nicht an der Zeit, eine Änderung herbeizuführen? Gegebenenfalls, was beabsichtigt die Landesrätin für Personal dahingehend zu unternehmen? Grundsätzlich ist es so, dass das Amt für Personalentwicklung den Organisationsstrukturen des Landes verschiedene Instrumente bietet, die den jeweilgen Führungskräften als Support-Leistung dienen. Darunter fallen auch Mediationen, Instrumente zur Teamentwicklung, zum Coaching oder zur Supervision. Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler hat dieses Angebot in Anspruch genommen, wobei hierfür ein Gesamtbetrag von Euro 5.463,04 ausgegeben wurde. Landesrätin Waltraud Deeg (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)


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