Landtagsklub
Bozen, den 19. Februar 2017
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Schriftliche Anfrage:
Kauf von weiteren Selfin-Quoten durch die Gemeinde Lana? Der Gemeinderat von Lana hat entschieden, sich an der Kapitalerhöhung der Selfin GmbH nicht zu beteiligen. Zweck der Kapitalerhöhung ist die Finanzierung des Erwerbs von 10 Prozent des Kapitals der Alperia AG durch die Selfin, die bereits 3,55 Prozent des Kapitals hält. Laut Medienberichten haben die Gemeinderäte starke Bedenken gegen das Vorhaben. So soll dem Vernehmen nach der Kauf von weiteren Selfin-Quoten durch die Gemeinde Lana im Rahmen der derzeit gültigen Landesgesetzgebung nicht zulässig sein. Um dieses Vorhaben dennoch – und unbeschadet der Überlegungen hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Rentabilität – verwirklichen zu können, seien angeblich folgende Handlungsoptionen notwendig:
Einfügung einer Ausnahmeregelung in Artikel 1 Landesgesetz 12/2007; Umwandlung der Selfin GmbH in eine reine Hilfsgesellschaft im Sinne von Artikel 1 Absatz 4-bis Buchst. d) LG 12/2007 zur Verwaltung der Beteiligungen der Gemeinden an Gesellschaften im Bereich der Elektrizitätswirtschaft; Direktbeteiligung der Gemeinde Lana an den Gesellschaften, die Dienste im allgemeinen Interesse (auch) innerhalb des Einzugsgebietes der Gemeinde Lana anbieten.
Die Gefertigten stellen folgende Frage an die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung die Bedenken der Gemeinde Lana, wonach der Kauf von weiteren Selfin-Quoten durch die Gemeinde Lana im Rahmen der derzeit gültigen Landesgesetzgebung nicht zulässig sei?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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