Landtagsklub
Bozen, den 11. April 2018
Schriftliche Anfrage:
Mindesteinkommen für zu Lasten lebende Familienmitglieder Ein Rentner hat der Süd-Tiroler Freiheit über folgenden Fall berichtet: Wegen seiner Rente bezieht seine Ehefrau nicht einmal die ihr zustehende Mindestrente, sondern nur eine Rente von ca. 4.400 Euro im Jahr. Dadurch dass der jährliche Betrag von ca. 2.800 Euro überschritten wird, gilt die Ehefrau auch nicht mehr als zu Lasten ihres Ehemannes lebend und ist nicht ticketbefreit. In weiterer Folge verliert der Ehemann den Steuerfreibetrag, muss aber für alle Arzt- und Medizinspesen inklusive Zahnarzt aufkommen (was in seinem Fall nicht wenig ist) und kann die Kosten bei seiner Steuererklärung nicht in Abzug bringen. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Verfügt das Land Süd-Tirol – im Rahmen seiner Autonomie – über die Befugnis, das vom Gesetz vorgeschriebene Mindesteinkommen, das seit Jahrzehnten bei jährlich ungefähr 2.800 Euro liegt, zu erhöhen? 2. Wenn ja, bis zu welchem Betrag, und gibt es diesbezüglich konkrete Pläne? 3. Wenn nein, wird sich die Landesregierung bemühen, eine diesbezügliche Befugnis in Rom einzufordern?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com
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