Landtagsklub
Bozen, am 9. Februar 2018
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Schriftliche Anfrage:
Sprachkurse für Sicherheitskräfte Die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und die damit verbundene Gewährung des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache sind in Süd-Tirol für Sicherheitskräfte gesetzlich vorgeschrieben. Immer wieder beklagen Süd-Tiroler Bürger, dass sie in Gesprächen mit Sicherheitskräften nicht in ihrer Muttersprache, vor allem der deutschen Muttersprache, kommunizieren können. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Wie viele der Sicherheitskräfte besuchten in den letzten fünf Jahren einen Deutsch-Kurs, wie viele einen Italienisch-Kurs? 2. Wurden diese Kurse an öffentlichen Bildungseinrichtungen oder durch sogenannte „interne Sprachkurse“ absolviert? 3. Wie lange dauerte der jeweilige Kurs? 4. Wie viele der Teilnehmer haben im Anschluss an der Zweisprachigkeitsprüfung teilgenommen? 5. Wie viele der Kandidaten haben die Prüfung Bitte jeweils um Auflistung nach Sprachgruppenzugehörigkeit.
bestanden?
6. Wie viele Angehörige der Streitkräfte haben keinen Zweisprachigkeitsnachweis?
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L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com
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