Landtagsklub.
Bozen, den 19. Feber 2018.
Schriftliche Anfrage:
Missstände bei Notarztdienst in Bozen. Der Süd-Tiroler Freiheit wurde über einen Vorfall im Südtiroler Sanitätsbetrieb berichtet. In den Augen des betroffenen Bürgers ist der Vorfall schwerwiegend und kein Einzelfall. Konkret geht es um die Abdeckung des Notarztdienstes in der Landeshauptstadt. Der Notarztdienst in Bozen wird, wie laut Vereinbarung, von den Rettungsvereinen Rotes Kreuz und Weißes Kreuz durchgeführt, wobei die Rettungsorganisationen jeweils die Fahrzeuge sowie den Fahrer und gegebenenfalls das Hilfspersonal stellen. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt die Notärzte zur Verfügung, die in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Mitarbeiter des Landesnotfalldienstes ihren Dienst bei den beiden Rettungsvereinen versehen. Allerdings kam es laut Auskunft laut der betroffenen Person bei der Dienstabdeckung in letzter Zeit mehrmals zu Problemen. Der zum Dienst eingeteilte Notarzt habe den Dienst vergessen bzw. habe aus sonstigen, nicht näher bekannten Gründen den Dienst nicht pünktlich angetreten. Der letzte dokumentierte Fall gehe auf den 19. Jänner dieses Jahres zurück, wo der Notarztwagen in Bozen, aufgrund einer solchen Vergesslichkeit, über 2,5 Stunden lang ohne Notarzt besetzt gewesen sein soll (siehe hierzu beigefügte Mitteilung an den Landesrettungsverein im Anhang). Der Bereitschaftsdienst habende Notarzt der Landesnotrufzentrale habe nicht innerhalb der vorgesehenen Frist den Dienst angetreten. Darüber hinaus wurde uns mitgeteilt, dass es, anders als im Dienstplan vorgesehen, nicht unüblich sei, dass ein und derselbe Notarzt öfters 24 Stunden lang und in Einzelfällen auch gar für 36 Stunden ohne Arbeitszeitunterbrechung und Ruhepause zum Dienst eingeteilt ist. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Ist die von der Landesnotrufzentrale laut Dienstplan eingeteilte Rufbereitschaft für Notärzte überhaupt aktiv, und wenn ja, innerhalb von welchem Zeitrahmen hat der Bereitschaftsdienst habende Notarzt der Landesnotrufzentrale den Dienst anzutreten?
Süd-Tiroler Freiheit – Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub | Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen Telefon +39 0471 981064 | Fax +39 0471 979251 | landtag@suedtiroler-freiheit.com
2 2. Ist es mit der Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts überhaupt vereinbar, dass ein und derselbe Notarzt einen 24- und mehrstündigen Dienst ohne Arbeitszeitunterbrechung und Ruhepause versieht? 3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit oben beschriebene Missstände behoben und somit die Sicherheit und Gesundheit der Patienten in den Vordergrund gerückt werden?
L.-Abg. Sven Knoll.
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer. L.-Abg. Myriam Atz Tammerle.
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com
Süd-Tiroler Freiheit – Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub | Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen Telefon +39 0471 981064 | Fax +39 0471 979251 | landtag@suedtiroler-freiheit.com