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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden

Bozen, 23.04.2018

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessore all'Agricoltura, alle Foreste, alla Protezione civile e ai Comuni

Herrn Präsidenten Dr. Ing. Roberto Bizzo Südtiroler Landtag sekretariat@landtag-bz.org

Bearbeitet von:

LT Abg. Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Süd-Tiroler Freiheit Südtiroler Landtag anfragen@suedtiroler-freiheit.com Beantwortung der Landtagsanfrage Nr. 3411/18: Öffentliche Finanzmittel für die Landwirtschaft in Süd-Tirol Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, zu der im Betreff genannten Landtagsanfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Frage 1: Wie hoch waren die gesamten öffentlichen Finanzmittel für das Jahr 2016, die zur Finanzierung der Landwirtschaft bereitgestellt wurden (inclusive aller Entwicklungsprogramme)? Im Jahr 2016 betrug der Landeshaushalt der Abteilung Landwirtschaft rund 67,3 Mio. Euro; für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 siehe die entsprechende Broschüre im Anhang: auf den Seiten 8 und 9 befindet sich die Auslistung aller Maßnahmen für den Zeitraum 2014 - 2020 mit den entsprechenden Budgets, aufgeteilt nach Finanizerungsanteil von Land, Staat und EU. Hier zusätzlich der entsprechende Link: http://www.provinz.bz.it/landforstwirtschaft/landwirtschaft/publikationen.asp Weiters wurden über das Operationelle Programm Obst/Gemüse 28,1 Mio. Euro ausgezahlt, über die Weinmarktordnung 2,2 Mio. Euro sowie für die Hagelversicherung 21 Mio. Euro. Für die Betriebsprämie wurden rund 27 Mio. Euro liquidiert. Frage 2: Wie hoch waren die öffentlichen Finanzmittel, die den unterschiedlichen Akteuren (Bauern, Genossenschaften usw.) in der Landwirtschaft 2016 ausgezahlt wurden? Was die Genossenschaften betrifft, werden diese ausschließlich über Operationelle Programme gefördert, lediglich die Obstgenossenschaft OVEG in Eyrs sowie VOG Products in Leifers haben Investitionsförderungen über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum erhalten. Die Kellereien werden zum Teil über die Weinmarktordnung und zum Teil über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum gefördert. Im Milchbereich erhalten die 4 großen Milchhöfe (Bergmilch, Brimi, Sterzing und Meran) Investitionsförderungen über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, die übrigen kleinen Milchhöfe erhalten Investitionsförderungen aus Landesmitteln. Frage 3: Welcher Anteil der Finanzierung kommt dabei von der EU und aufgrund welcher Kriterien kommt die Summe zustande? Siehe Antwort auf die Frage Nr. 1, Broschüre zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Frage 4: Welcher Anteil der Finanzierung kommt dabei vom Staat und aufgrund welcher Kriterien kommt die Summe zustande? Siehe Antwort auf die Frage Nr. 1, Broschüre zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum.

Landhaus 6, Brennerstraße 6  39100 Bozen Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provinz.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 6, via Brennero 6  39100 Bolzano Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provincia.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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Frage 5: Welcher Anteil der Finanzierung kommt dabei vom Land und aufgrund welcher Kriterien kommt die Summe zustande? Siehe Antwort auf die Frage Nr. 1, Broschüre zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Frage 6: Bitte listen Sie auf, welcher Prozentanteil der gesamten Summe in die folgenden Bereiche floss: Weinbau, Obstbau, Milchwirtschaft, Ackerbau, Almwirtschaft und Waldwirtschaft. Es ist nicht möglich, genau nach einzelnen Sektoren zu unterscheiden. Grundsätzlich kann Folgendes festgehalten werden: die Landesmittel fließen fast zur Gänze in die Berglandwirtschaft bzw. Viehwirtschaft (mit Ausnahme der Förderung für den Beratungsring für Obst- und Weinbau sowie Förderung von Weinbau in Steillagen). Ebenso fließen die Mittel aus der ländlichen Entwicklung fast ausschließlich in die Vieh- bzw. Bergwirtschaft (Ausnahme Junglandwirte und Bereich Bio). Die restlichen EU-Förderungen (Operationelles Programm, Hagelschutz und Weinmarktordnung) betreffen ausschließlich die Sektoren Obst/Wei n. Die Förderung der Alm- und Waldwirtschaft erfolgt vorwiegend mit Landesmitteln (Das Budget der Abteilung Forst betrug im Jahr 2016 40,3 Mio Euro). Mit freundlichen Grüßen Der Landesrat Arnold Schuler (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

Anlage: Broschüre Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014–2020 / Verordnung (EU) Nr. 1305/2013


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