XV. Legislaturperiode
XV legislatura
AKTUELLE FRAGESTUNDE
INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ
Sitzung Nr. 137
seduta n. 137
vom 29.11.2016
del 29/11/2016
Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 16/12/16, eingebracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle
Risposta del Presidente della Giunta Kompatscher all’interrogazione n. 16/12/16, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Knoll e Atz Tammerle
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Zunächst einmal kann ich erklären, dass ich gerade bei der OSZE-Konferenz war, um dort meiner Arbeit nachzugehen. Frage 1 ist erledigt, das ist Zuständigkeit des Landtages. Frage 2: Wozu werden mit dem Staat Finanzabkommen geschlossen, wenn er sich dann doch nicht daran hält? Nur einzelne im Mailänder Abkommen aus dem Jahr 2009 vorgesehenen Bestimmungen sind angewandt worden, im Übrigen von Seiten einer römischen Regierung, die seit dem Abschluss des Abkommens einen Wechsel erfahren hatte, wir wissen Monti. Dies führte zu einem Rekurs des Landes vor dem Verfassungsgerichtshof, nach dem man in Folge des Abschlusses des neuen Finanzabkommens im Jahr 2014 Garantiepakt - schließlich verzichtet. Die Bestimmungen des Garantiepaktes wurden von Seiten des Staates eingehalten. Das Land Südtirol wird demnach die staatlichen Finanzmaßnahmen, welche allen anderen Gebieten auferlegt wurden, nicht anwenden. Auch im Zuge der Ausarbeitung des staatlichen Haushaltsgesetzes für das Jahr 2017 wurde eine Sonderstellung für Südtirol vorgesehen, nämlich in Anwendung dieses Garantiepaktes, sodass das Land in den Genuss von finanziellen Vorteilen, die den anderen Regionen verweigert werden, kommen kann. Man denke dabei an die Möglichkeit der Verwendung des Verwaltungsüberschusses. Davon muss die römische Regierung 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. Warum strebt die Landesregierung keine Steuer- und Finanzhoheit für Südtirol an, so wie sie von der deutschen Opposition schon mehrfach vorgeschlagen wurde? Eine Verhandlung mit dem Staat ist die Forderung nach einer erweiterten Steuerhoheit, bereits seit Langem ein Hauptziel. Erreicht wurde dieses Ziel bisher für jene Abgaben, die zur Gänze dem Landeshaushalt zukommen: IRAP, Zusatzsteuer IRPEF, Kraftfahrzeugsteuer, Landesumschreibungssteuer, Autoversicherungssteuer, Abgabe für das Recht auf Universitätsstudium. Dadurch ist die Steuerlast in Südtirol heute geringer als in allen anderen Regionen und autonomen Provinzen. Das Ziel, unseren Handlungsrahmen auch bei den staatlichen Abgaben zu erweitern, bleibt aufrecht und ist nach wie vor ein wichtiges Thema unserer Verhandlungen mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium.