XV. Legislaturperiode
XV legislatura
AKTUELLE FRAGESTUNDE
INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ
Sitzung Nr. 149
seduta n. 149
vom 7.2.2017
del 7/2/2017
Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 5/02/17, eingebracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Atz Tammerle und Knoll
Risposta del Presidente della Provincia Kompatscher all’interrogazione n. 5/02/17, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Atz Tammerle e Knoll
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Kollege Zimmerhofer! Aufgrund des großen dafür notwendigen Aufwandes werden von den Staatsgesetzen von der Landesverwaltung grundsätzlich immer nur jene übersetzt, die von Relevanz für Südtirol sind, aber das ist, denke ich, hinlänglich bekannt. Wenn man alle übersetzen würde, dann wäre dies bei dieser Gesetzesflut, die es auf staatlicher Ebene gibt, zu aufwendig. Was die beiden in der Anfrage erwähnten Bestimmungen betrifft, gibt es bereits eine deutsche Übersetzung des gesetzesvertretenden Dekretes vom 23. Juni 2011, Nr. 118 zur Harmonisierung der öffentlichen Haushalte. Dies ist auch auf der Internetseite der Landesabteilung für Finanzen veröffentlicht und auch über die anderen Verlinkungen usw. praktisch zugänglich. Die deutsche Fassung des Einheitstextes der Bestimmungen zur Ordnung der örtlichen Körperschaften, die auch von Ihnen zitiert wurde, genehmigt mit gesetzesvertretenden Dekret vom 18. August 2000, Nr. 167 ist hingegen in Übersetzung. Dies hat in diesem Fall der Rat der Gemeinden übernommen. Das ist natürlich ressourcensparender. Weil diese Bestimmung in besonderer Weise die Gemeinden interessiert, so ist es in der Arbeitsteilung vereinbart worden, übernimmt dies der Rat der Gemeinden. Sobald der übersetzte Text vorliegt, wird dieser natürlich auch auf der Internetseite der Landesverwaltung veröffentlicht werden.