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Landtagsklub

Bozen, den 16. Mai 2017

An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Aktuelle Fragestunde Juni 2017:

Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen. Es fällt auf, dass in den Südtiroler Gemeinden Neubenennungen oder Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen manchmal vom Gemeinderat und manchmal vom Gemeindeausschuss beschlossen werden. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Welchem Gemeindegremium obliegt die Beschließung von Benennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen: dem Gemeinderat oder dem Gemeindeausschuss? 2. Für den Fall, dass nur eines der beiden Gremien zuständig ist: Ist der Beschluss, wenn er vom falschen Gremium gefasst wurde, automatisch ungültig? 3. Müssen im Beschluss Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen oder auch nur Änderungen der Schreibweise von Namen begründet werden? 4. Muss begründet werden, warum ein Name übersetzt oder nicht übersetzt wird? 5. Falls nein, was ist die gesetzliche Grundlage für Übersetzungen, bzw. bedeutet die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung, dass Namen, also auch Straßen- und Plätzenamen, übersetzt werden müssen?

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adressen svenknoll@hotmail.com, bzimmerhofer@yahoo.de, myriam.atztammerle@gmail.com und landtag@suedtiroler-freiheit.com. Süd-Tiroler Freiheit – Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub | Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen Telefon +39 0471 981064 | Fax +39 0471 979251 | landtag@suedtiroler-freiheit.com


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