af_finanzabkommen_16-10-2014

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SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub

An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages

Süd-Tirol, am 16. Oktober 2014

Schriftliche Anfrage Internationale Absicherung des neuen Finanzpaktes

Im Bericht des österreichischen Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten an den Nationalrat betreffend Südtirol (Autonomieentwicklung 20092013) gibt es folgende Passage zum Mailänder Abkommen: „Am 30. November 2009 unterzeichneten der Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder, der Trentiner Landeshauptmann Dellai und der italienische Finanzminister Giulio Tremonti das so genannte „Mailänder Abkommen“. Dieses Abkommen sieht vor, dass in der Regel 90% der in Südtirol eingenommenen Steuern dem Land rückerstattet werden und dass allfällige Änderungen im Konsultationswege zwischen Rom und Bozen erfolgen. Da dieses Abkommen eine Abänderung des Autonomiestatuts bedeutete, hat Österreich – entsprechend dem expliziten Ersuchen des Südtiroler Landeshauptmannes und im Sinne der internationalen Verankerung der SüdtirolAutonomie – gegenüber der italienischen Regierung die notwendige Modifikation der im beiderseitigen Einvernehmen beschlossenen Autonomiebestimmung in Form einer Verbalnote der österreichischen Botschaft in Rom vom 23. Februar 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das österreichische Außenministerium erklärt auf Nachfrage, man wolle es aus „diplomatischen Gründen NOCH nicht herausgeben“. Frau Dr. Tasser vom Außenamt des Landes in Rom teilte auf entsprechende Bitte hin mit, sie habe in der österreichischen Botschaft in Rom nachgefragt, aber die beantragte Verbalnote vom 23.2.2010 könne ihr nicht ausgehändigt werden, da sie nicht öffentlich zugänglich sei.

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In Zusammenhang mit der Ankündigung, für das jetzt ausgehandelte neue Finanzabkommen des Landes Südtirol mit Rom sei die internationale Absicherung erreicht worden, ergeben sich folgende dringende Fragen:

1. Wie lautet die Verbalnote vom 23. 2. 2010? 2. Warum ist diese bis heute nicht öffentlich zugänglich? 3. Wurde sie angesichts des Bruchs des Mailänder Abkommens ins Feld geführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum hat sie dann nichts bewirkt? 4. Was wird die „internationale Absicherung“ des jüngsten Finanzabkommens mit Rom von der oben zitierten Prozedur so wesentlich unterscheiden, dass sie „Sicherung“ garantiert?

Um die Aushändigung des neuen Finanzabkommens und des neuen Notenwechsels mit der Republik Österreich wird gebeten!

L.-Abg. Dr. Eva Klotz

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

L.-Abg. Sven Knoll

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