SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages
Süd-Tirol, am 12. April 2018
Schriftliche Anfrage Ensembleschutz in Süd-Tirol – Wie ist der Stand? Mit dem Ensembleschutzgesetz sollten erste Schritte in die Wege geleitet werden, um den Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Süd-Tirol zu erfassen. Das Ensembleschutzgesetz des Landes räumt den Gemeinden dabei die alleinige Verantwortung ein. Laut Art. 25 des Landesraumordnungsgesetzes 13/1997, wurden alle Gemeinden dazu aufgerufen, binnen April 2006 (!) ein Verzeichnis der baulichen Liegenschaften zu erstellen, die unter Ensembleschutz zu stellen sind. Deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen:
1. In welchen Gemeinden konnte bislang die Erstellung des Ensembleschutzplanes abgeschlossen werden? 2. Welche Gemeinden haben bislang keine Tätigkeit in Bezug auf die Erstellung des Ensembleschutzplanes unternommen? 3. In welchen Gemeinden wurde mit der Ausweisung von Ensembleschutzzonen begonnen, aber bislang noch nicht abgeschlossen? 4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit auch die säumigen Gemeinden einen Ensembleschutzplan erstellen und diesen zur Genehmigung vorlegen? Es wird um Übermittlung der Antwort auf die E-Mail-Adresse anfragen@suedtirolerfreiheit.com gebeten. Danke.
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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