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ANFRAGE zur aktuellen Fragestunde des Südtiroler Landtages im Monat März 2013

Bozen, den 3. März 2014

Beschlussder LandesregierungNr. 211 vom 25.02.20014 Bezug nehmend auf ob genannte Maßnahme der Landesregierung, welche bisherige Förderungen im Bereich der Landwirtschaft bis auf Weiteres außer Kraft setzt, ergehen folgende Fragen an die Landesregierung: 1.

Gibt es auch in anderen Ressorts eine Aussetzung der Bezuschussungen durch die Landesverwaltung, zumal sich auch bei deren Verfahrensabwicklung eklatante Wartezeiten bis zur Ausschüttung des Beitrages bemerkbar machen (z.B. Handwerk, Denkmalpflege ...)?

2.

Wurde der Südtiroler Bauernbund vor Beschlussfassung mit dieser restriktiven Maßnahme befasst und wie ist die Haltung der Interessenvertreter der Bäuerinnen und Bauern?

3.

Werden jene Bürger/-innen, welche ab 26.02.2014 kein Förderansuchen stellen können, unter Zugrundelegung künftiger Beitragskriterien, rückwirkend ein Gesuch stellen können?

4.

Wenn ja, wie gedenkt man dies mit der bisher gestellten Auflage - Förderansuchen durften nur vor Baubeginnmeldung eingereicht werden - zu vereinbaren?

L. Abg. Pius Leitner

Landtagsfraktion Crispi-Slr.

6

1-39100 Bozen Tel. 0471946212 Fax 0471 946301 [re ihei!liche@landlag-bz.org

Freiheitliche

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Partei Südtirol


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