Landtagsklub
Bozen, den 15. Dezember 2017
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Begehrensantrag
Einkommensteuer für Unternehmenseinkünfte IRI Die mit dem Haushaltsgesetz 2017 neu eingeführte Einkommensteuer für Unternehmenseinkünfte (IRI – imposta sul reddito d'impresa) soll erst ab der Steuerperiode 2018 und nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits ab der Steuerperiode 2017 Anwendung finden. Diese Steuer wurde eingeführt, um die steuerliche Behandlung der Unternehmenseinkünfte von Einzelunternehmen und Personengesellschaften jener der Kapitalgesellschaften anzugleichen, bei denen nur die effektiv ausgeschütteten Gewinne progressiv besteuert werden. Damit ist diese Steuer für all jene Einzelunternehmen und Personengesellschaften interessant, die ihren jährlichen Gewinn zum Großteil im Betrieb investieren. Der Aufschub ist ein Schlag für all jene Unternehmen, die heuer die Berechnungen zur Anwendbarkeit der IRI vorgenommen und auch entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Zusätzliche Probleme ergeben sich für jene Steuerzahler, die die Steuervorauszahlungen des laufenden Jahres in gutem Glauben, dass sie für die IRI optieren können, reduziert haben und nun mit Strafen und Verzugszinsen rechnen müssen. Dies vorausgeschickt, fordert der Südtiroler Landtag das italienische Parlament und die italienische Regierung auf, dass die Einkommenssteuer für Unternehmenseinkünfte IRI, so wie ursprünglich geplant, bereits ab der Steuerperiode 2017 Anwendung findet.
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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