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Landtagsklub. Tirol, den 22. Oktober 2017.

Beschlussantrag:

Lkw-Verlagerung auf die Schiene. Der Transitverkehr auf der Brennerautobahn nimmt ständig zu und entwickelt sich zu einer immer größer werdenden Belastung für die Bevölkerung im Wipptal, Eisacktal und Unterland. Erst vor wenigen Wochen gab es auf der Brennerautobahn einen Lkw-Stau, der vom Brenner bis nach Neumarkt reichte. Während sich früher die Spitzenwerte des Verkehrsaufkommens auf wenige Tage im Jahr beschränkten, ist nun fast das ganze Jahr über eine immense Verkehrsbelastung zu verzeichnen. Beinahe wöchentlich kommt es inzwischen zu Staus auf der Brennerautobahn. Die damit einhergehenden Lärm- und Schadstoffbelastungen sind eine Gefahr für die Bewohner entlang der Strecke sowie ein Schaden für den Tourismus in ganz Tirol und können nicht länger toleriert werden. Dies umso mehr, als dass ein Großteil des Lkw-Verkehrs auf der Brennerautobahn sein Ziel- und Quellgebiet nicht in Tirol (Nord-, Ost- und Süd-Tirol) hat, sondern reiner Durchzugs- und Umwegsverkehr ist, weil der Brenner der billigste Alpenübergang ist. Die Brennerstrecke hat sich zu einer Anarchiestrecke entwickelt, auf der geltendes Recht im Bereich der gesetzlichen Schadstoff- und Lärmgrenzwerte immer wieder gebrochen wird, ohne dass die Politik dies unterbindet. Die Interessen des sogenannten „freien Warenverkehrs“ werden dabei über das Recht auf Gesundheit der Bürger gestellt. Beispielhaft für das Scheitern der Politik in der Transitfrage ist die fehlende Koordinierung zwischen Nord- und Süd-Tirol, die sich vor allem anhand folgender vier Punkte feststellen läßt: 1. Während zwischen Kufstein und dem Brenner seit 1989 ein LkwNachtfahrverbot gilt, herrscht zwischen dem Brenner und Salurn „Nachtfahrfreiheit“. 2. Während zwischen Kufstein und dem Brenner ein durchschnittlicher Lkw-kmTarif von knapp 80 Cent verrechnet wird, gilt zwischen dem Brenner und Salurn ein „Lkw-Transit-Sozialtarif“ von rund 15 Cent. 3. Während zwischen Kufstein und dem Brenner eine Reihe von LkwFahrverboten für besonders schadstoffreiche Lkw’s gelten, gilt vom Brenner bis Salurn „Transitfreiheit“. 4. Während in Wörgl Lkw’s ― hoch subventioniert ― von der Straße auf die Schiene verlagert werden, müssen diese am Brenner die „Rollende Landstraße“ wieder verlassen und von dort auf der Straße weiterfahren, anstatt per Bahn weiter transportiert zu werden. Süd-Tiroler Freiheit | Freies Bündnis für Tirol landtag@suedtiroler-freiheit.com


Solange die Politik sich nicht dafür verwendet, unseren ureigensten Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Kufstein und Salurn mit denselben verkehrs- und finanzrechtlichen Maßnahmen so zu regeln, dass die existenziellen regionalen Interessen über die Transitfreiheit gestellt werden, so lange wird die Brennerregion die „alpine Transitschleuder Nr. 1“ bleiben. Seit Jahrzehnten wird der Bevölkerung eine spürbare Entlastung durch die Verlagerung des Transitverkehrs von der Straße auf die Schiene versprochen, doch geschehen ist bisher so gut wie gar nichts. Allein die Angleichung der Mauttarife auf Süd-Tiroler Seite würde den Umwegsverkehr massiv eindämmen und zusätzlich Millionen an Mehreinnahmen in die Kassen spülen, die für den Bau von Lärmeinhausungen, Untertunnelungen usw. verwendet werden könnten. Vorallem aber müssen ― auch im Hinblick auf die Fertigstellung des Brennerbasistunnels ― endlich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Lkw's, die den Brenner nur als Durchzugsroute verwenden, und ihr Ziel- und Quellgebiet nicht in Tirol (Nord-, Ost- und Süd-Tirol) haben, verpflichtend auf die Schiene verlagert werden. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der Süd-Tiroler Landtag wolle beschließen: 1. Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich dafür aus, dass der Lkw-Verkehr, der das Ziel- und Quellgebiet nicht in Tirol (Nord-, Ost- und Süd-Tirol) hat, verpflichtend von der Straße auf die Schiene verlagert wird und fordert die Landesregierung auf ― in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Tirol ― die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür zu schaffen bzw. diese auf staatlicher Ebene einzufordern. 2. Die Süd-Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, zusammen mit dem Bundesland Tirol einheitliche Regelungen im Bereich der LkwVerkehrsbeschränkungen (Nachtfahrverbote, Schadstoffrichtlinien usw.) sowie eine Angleichung der Mauttarife auszuarbeiten und diese umzusetzen bzw. auf staatlicher Ebene einzufordern.

L.-Abg. Sven Knoll.

L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle. L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer.

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