lagebericht-2016

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potitische Bewegung Süd-Tiroler Freiheit - Freies Bündnis für Tirol 39100 Bozen, Lauben 9 (Steuernummer 94096840213)

Lagebericht zur Abschlussrechnung vom 31.12.2016 (Gesetz Nr. 2 vom 02.01 Ku ltu

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997 und

relle. informative und kommun ikative Tätiqkeiten

Anderungen) :

Die Tätigkeit 2016 ist durch die Abhaltung von Landes- und Bezirksversammlungen, Klausurtagungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen abgewickelt worden. Mittels Internetseite, Rundschreiben, Umfragen, Erstellung von Filmen und Broschüren, Diskussionsveranstaltungen usw. konnte die Tätigkeit entsprechend weiter ausgebaut werden und

die Mitgliederanzahl gesteigert werden. Es sind Ausflüge mit kulturellen und H

historischen

intergründen organisiert worden.

Auflistunq der Wahlkampfkosten im Sinne des Artikels 11 des Gesetzes Nr. 515/1993 sowie eventuelle Aufteilunq der erhaltenen Beiträqe für Wahlkampfkosten. Die Bewegung hat 2016 bei den Gemeinderatswahlen in Bozen kandidiert. Zudem fanden zwei Volksabstimmungen statt. Für die Fortführung der statutarischen Tätigkeit 2016, die Beteiligung an

den Gemeinderatswahlen und den Volksabstimmungen sind insgesamt folgende

Beträge

ausgegeben worden: Dienstleistungen Personalkosten Zukäufe Material Freiberufler Inserate, Plakatierung Bürospesen Sonstige Kosten Mreten

Flug, Bus, Hotel Postspesen Mitgliedsbeiträge Steuern (lrap) Wertberichtigungen Bankspesen, Gebühren Frauenqruooe

39.008 €

26,40/o

36.443€ 19.751€ 14.982€ 14.860 € 5.193 € 5.328 € 2.414 € 2.488€ 2.597 € 2.410 € 768 €

24,7%

276€ 169 € 1.000 €

147.688 €

13/% 10j% 10,1% 3,5To 3,60/o

1,6% 1,7% 1,go/o 1,60/o

0,5% 0,2%

0J% 0,7% 100,0%

Die Aufwendungen welche direkt im Zusammenhang mit den beiden Volksabstimmungen und den Gemeinderatswahlen stehen, betrugen rund 41 .701€ (anteilige Personalkosten nicht einberechnet).

lm Jahr 2016 betrugen die Wahlkampfkosten-Rückerstattungen des Staates 3.635 € (Erfolgsrechnung M a). Diese Gelder sind ausschließlich für die politische Tätigkeit, für Wahlwerbung und für die ordentliche Tätigkeit laut Statut verwendet worden. Die Süd-Tiroler Freiheit ist keine Listenverbindungen oder Vereinbarungen mit anderen Parteien eingegangen. Somit war auch keine Auftei lu ng der öffentlichen Rückerstattu ngen erforderlich. Erträqe aus der Zuteilunq von 4 %o der Lohnsteuer IRPEF.

Diese Möglichkeit der Finanzierung ist mit Gesetz Nr.2/1997 eingeführt und mit Gesetz Nr. 15711999 (Artikel 10) abgeschaft worden. Demzufolge hat die Süd-Tiroler Freiheit im Jahr 2016 keine diesbezüglichen Zuweisungen erhalten.

Erträqe aus der Zuteilunq von 2%o der Lohnsteuer IRPEF. Mit Artikel 12 des Gesetzes Nr. 149 vom 28.12.2013 ist die Möglichkeit eingefuhrt worden, 2 Promille der Einkommenssteuer politischen Parteien und Bewegungen zukommen zu lassen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat im Jahr 2016 keine diesbezüglichen Zuweisungen erhalten (Erfolgsrechnung 42 b).

trJ'una\ J\^ c'!Q.A Süd-Tiroler Freiheit (BZ)

1t2

Lagebericht 2016 gemäß Gesetz 211997


Anqaben zu den Beziehunqen zu kontrollierten. kontrollierenden. verbundenen. beherrschten und anderen Unternehmen. auch mittels Treuhandqesellschaften. Stimmrechten oder vorqeschobenen Personen sowie Anqaben zum qezeichneten KaDital. Höhe und Gründe für An- und Verkauf sowie zu den aus diesen Tätiqkeiten erzielten wirtschaftlichen und finanziellen Erträqen: Es wird erklärt, dass die Süd-Tiroler Freiheit keine Beteiligungen oder Beziehungen zu kontrollierten, kontrollierenden, verbundenen, beherrschten, beherrschenden oder anderen Unternehmen unterhält, auch nacht mittels Treuhandgesellschaften, Stimmrechten und nicht mittels vorgeschobener oder verbundener Personen. Weitere Erklärunqen und lnformationen: Es sind keine Gesellschaften, keine Vereinigungen und keine sonstige Körperschaften gegründet worden, deren Verwaltungs- oder Geschäftsführungsorgane teilweise oder ganz von der Süd-Tiroler Freiheit bestellt oder ernannt worden sind. Die Süd-Tiroler Freiheit hat keine lmmobilien von gewählten Politikern angemietet oder angekauft, die in das europäische bzw. nationale Parlament oder in den Regionalrat gewählt worden sind. Dies ist weder direkt noch indirekt erfolgt und auch nicht mittels Gesellschaften, welche gewählten Mandataren gehören oder an deren gewählte lvlandatare beteiligt sind.

Auflistunq der Spenden/Zuwendunqen qemäß Artikel 4 des Gesetzes Nr. 659/1981: Bezugnehmend auf das angeführte Gesetz Nr. 659/81 wird betätigt, dass im Jahr 2016 folgende Spenden mit einem Betrag von über 5.000 € von folgenden Personen eingegangen sind: 25 000 € Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle: 27 .000 € Landtagsabgeordneter Sven Knoll: 26.000 € Bernhard Zimmerhofer: Landtagsabgeordneter 34.500 € Mitglied Eva Klotz:

Zudem sind im Jahr 2016 weitere Spenden von 17.778 € eingegangen, welche die vom Gesetz Nr.

659/festgelegte Grenze von 5.000 € pro Spender/in aber nicht überschritten haben. Die Zuwendungen aus dem Ausland beliefen sich 2016 auf insgesamt 10.469 €. Davon entfielen 45% auf die European Free Alliance als Beitrag für Tätigkeit und spezifische Veranstaltungen. Wichtiqe Ereionisse nach Abschluss des Geschäftsiahres: Nach Abschluss des Geschäftsjahrcs am 31.12.2016 bis zur Genehmigung der Abschlussrechnung durch die Vollversammlung sind keine wichtigen Ereignisse eingetreten, die erwähnt werden müssen oder Einfluss auf die Bilanzerstellung gehabt hätten. Förderunq von Frauen in der Politik (Artikel 9. 12 des Gesetzes Nr. 149/2013)

5o/o der

lm Sinne der

staatlichen angeführten Bestimmungen müssen Wahlkampfkostenrückerstattung für die Förderung von Frauen verwendet werden. Hierfür sind in der Abschlussrechnung 1.000 € zurückgestellt worden. Dies ist im Hinblick auf bereits geplante Projekte und Maßnahmen getätigt worden, welche die Frauen in ihrer politischen Tätigkeit fördern sollen, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen. Zudem müssten 10% der erhaltenen freiwilligen Zuweisungen von 2loo der Lohnsteuer hierfür bestimmt werden, wobei angeführt wird, dass die Bewegung keine solchen Zuweisungen erhalten hat.

Voraussichtliche künft iqe Entwicklunq: Für die künftige Entwicklung sind unmittelbar keine großen Veränderungen geplant oder vorgesehen. Die Fortführung der vom Statut vorgesehenen Tätigkeit steht im Mittelpunkt. Dazu gehören auch Ziele, wie der Ausbau der politischen Bewegung, die Steigerung der Mitgliederanzahl, die Schulung der Mitglieder und Funktionäre, den Ausbau der Frauen- und Jugendgruppen und die Teilnahme an bevorstehenden Wahlen.

Schlussbemerkuno oer gegenständliche Lagebericht ist im sinne des Artikels I des Gesetzes Nr. 2 vom 02.01.'1997 (nnnäng e) erstellt worden. Die Jahresabschlussrechnung mit Bilanzhang und Lagebericht ist auf der Internetseite veröffentlicht: http://www.suedtiroler-freiheit.com/transparenz

Der geseEliche Vertreter werner Bozen, am 31.12.2016

Süd-Tiroler Freiheit (BZ)

Thabr

L/0Jg*r\t'J\Ad'[^ @

2/2

Lagebe cht 20l6 gemäß Gesetz 2/1997


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