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potitische Bewegung Süd-Tiroler Freiheit - Freies Bündnis für Tirol 39100 Bozen, Lauben 9 (Steuernummer 94096840213)
Lagebericht zur Abschlussrechnung vom 31.12.2016 (Gesetz Nr. 2 vom 02.01 Ku ltu
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997 und
relle. informative und kommun ikative Tätiqkeiten
Anderungen) :
Die Tätigkeit 2016 ist durch die Abhaltung von Landes- und Bezirksversammlungen, Klausurtagungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen abgewickelt worden. Mittels Internetseite, Rundschreiben, Umfragen, Erstellung von Filmen und Broschüren, Diskussionsveranstaltungen usw. konnte die Tätigkeit entsprechend weiter ausgebaut werden und
die Mitgliederanzahl gesteigert werden. Es sind Ausflüge mit kulturellen und H
historischen
intergründen organisiert worden.
Auflistunq der Wahlkampfkosten im Sinne des Artikels 11 des Gesetzes Nr. 515/1993 sowie eventuelle Aufteilunq der erhaltenen Beiträqe für Wahlkampfkosten. Die Bewegung hat 2016 bei den Gemeinderatswahlen in Bozen kandidiert. Zudem fanden zwei Volksabstimmungen statt. Für die Fortführung der statutarischen Tätigkeit 2016, die Beteiligung an
den Gemeinderatswahlen und den Volksabstimmungen sind insgesamt folgende
Beträge
ausgegeben worden: Dienstleistungen Personalkosten Zukäufe Material Freiberufler Inserate, Plakatierung Bürospesen Sonstige Kosten Mreten
Flug, Bus, Hotel Postspesen Mitgliedsbeiträge Steuern (lrap) Wertberichtigungen Bankspesen, Gebühren Frauenqruooe
39.008 €
26,40/o
36.443€ 19.751€ 14.982€ 14.860 € 5.193 € 5.328 € 2.414 € 2.488€ 2.597 € 2.410 € 768 €
24,7%
276€ 169 € 1.000 €
147.688 €
13/% 10j% 10,1% 3,5To 3,60/o
1,6% 1,7% 1,go/o 1,60/o
0,5% 0,2%
0J% 0,7% 100,0%
Die Aufwendungen welche direkt im Zusammenhang mit den beiden Volksabstimmungen und den Gemeinderatswahlen stehen, betrugen rund 41 .701€ (anteilige Personalkosten nicht einberechnet).
lm Jahr 2016 betrugen die Wahlkampfkosten-Rückerstattungen des Staates 3.635 € (Erfolgsrechnung M a). Diese Gelder sind ausschließlich für die politische Tätigkeit, für Wahlwerbung und für die ordentliche Tätigkeit laut Statut verwendet worden. Die Süd-Tiroler Freiheit ist keine Listenverbindungen oder Vereinbarungen mit anderen Parteien eingegangen. Somit war auch keine Auftei lu ng der öffentlichen Rückerstattu ngen erforderlich. Erträqe aus der Zuteilunq von 4 %o der Lohnsteuer IRPEF.
Diese Möglichkeit der Finanzierung ist mit Gesetz Nr.2/1997 eingeführt und mit Gesetz Nr. 15711999 (Artikel 10) abgeschaft worden. Demzufolge hat die Süd-Tiroler Freiheit im Jahr 2016 keine diesbezüglichen Zuweisungen erhalten.
Erträqe aus der Zuteilunq von 2%o der Lohnsteuer IRPEF. Mit Artikel 12 des Gesetzes Nr. 149 vom 28.12.2013 ist die Möglichkeit eingefuhrt worden, 2 Promille der Einkommenssteuer politischen Parteien und Bewegungen zukommen zu lassen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat im Jahr 2016 keine diesbezüglichen Zuweisungen erhalten (Erfolgsrechnung 42 b).
trJ'una\ J\^ c'!Q.A Süd-Tiroler Freiheit (BZ)
1t2
Lagebericht 2016 gemäß Gesetz 211997