Das
Selbstbestimmungsrecht
praktische
Anwendung
der –
Völker unter
und
seine
besonderer
Berücksichtigung Südtirols Dr. Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck (Institut für Italienisches Recht).
Zusammenfassende Thesen:
1. Die Ursprünge der Selbstbestimmungsdiskussion Die Selbstbestimmungsdiskussion reicht weit in die Vergangenheit zurück. Für die Gegenwart besonders relevant sind aber die Entwicklungen seit 1918. Der US-amerikanische Präsident Wilson hat im Jahr 1918 einen prononcierten Standpunkt bezogen, nach welchem bei der Ziehung von Landesgrenzen dem Willen des Volkes Rechnung zu tragen sei. In den Friedensverträgen, die in den Pariser Vororten geschlossen wurden, wurde dieses Prinzip eklatant verletzt. Grund dafür war sicherlich einmal der Umstand, dass sich die selbstbestimmungsberechtigten Völker als Einheiten oft schwer voneinander abgrenzen lassen. Der Hauptgrund lag aber sicherlich darin, dass die Sieger des Ersten Weltkrieges nach Kriegsbeute strebten und deshalb das Selbstbestimmungsprinzip in vielen Fällen und oft auch gegen den Willen Wilsons absichtlich missachteten. Ein besonders eklatanter Fall ist sicherlich jener Südtirols, wo die Abgrenzung des
selbstbestimmungsberechtigten
Volkes
überhaupt
kein
Problem
dargestellt hätte und der Wille der Bevölkerung, bei Österreich zu verbleiben, eindeutig gegeben war. Alle Kriterien Wilsons hätten für diesen Verbleib gesprochen. 2. Der Aland-Fall Im Aland-Fall 1920/1921 wurden vor dem Völkerbund wichtige Präzisierungen zum
Selbstbestimmungsgrund
vorgenommen.
Insbesondere
wurde