Zürcher Bote Nr. 27

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 7. Juli 2017 | Nr. 27 | 59. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

SVP STELLT KL ARE FORDERUNGEN ZUR SOZIALHILFE

Kostenexplosion im Sozialwesen stoppen Immer mehr Personen leben von Sozialhilfe und jeder zweite davon hat einen aus­länd­ischen Pass. Wer einmal in der Sozialhilfe drin ist, bleibt immer länger davon abhängig. Während die Gemeinden und die Steuerzahler unter den rasant steigenden Soziallasten leiden, floriert die Sozialindustrie. Egal ob Bewerbungskurse für vorläufig Aufgenommene, Kulturvermittlung für alleinerziehende afrikanische Mütter, sozialpädagogische Familienbegleitungen oder Besuchsrechtsbegleitungen: Die Sozialarbeiter-Stunde kostet zwischen 120 Fr. und 160 Fr. und es zahlt immer der Steuerzahler. Die stark steigenden Kosten und die Vollkasko-Mentalität im Sozialwesen sind der SVP schon lange ein Dorn im Auge. Sie forderte deshalb an einer Medienkonferenz griffige Massnahmen, bevor der Sozialstaat noch gänzlich an die Wand gefahren wird. Konrad Langhart, Präsident der SVP des Kantons Zürich erklärte, dass wer einmal in der Sozialhilfe drin ist, immer länger davon abhängig bleibt: Waren 2006 noch 30 Monate die Durchschnittsdauer, so können heute die Bezüger durchschnittlich erst nach 41 Monaten abgelöst werden. Was besonders stört: Nur in jedem dritten Fall ist die Aufnahme einer Erwerbsarbeit der Grund. In allen anderen Fällen ist eine Sozialversicherung oder ein Umzug in eine andere Gemeinde der Grund, dass die Gemeinde das Dossier schliessen kann. «Die Sozialhilfe bedarf einer neuen Aus-

richtung. Die Bemühung um Eingliederung muss im Zentrum stehen. Alle Automatismen, die ohne Gegenleistung der Betroffenen zu ungerechtfertigten staatlichen Leistungen führen, sind abzuschaffen» forderte der Präsident der Zürcher SVP. Kantonsrat Stefan Schmid, Gemeinderat und Sozialvorsteher, wies anhand von Beispielen darauf hin, dass im heutigen System die Anreize fehlen und damit auch die Motivation vieler Sozialhilfebezüger, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Die Sozialhilfe im Kanton Zürich schafft offensichtlich falsche An-

Die SVP stellte folgende Forderungen zur Sozialhilfe im Kanton Zürich Forderung 1 Arbeit muss sich wieder lohnen! Der Grundbedarf ist gegenüber der Empfehlung der SKOS zu kürzen. Als gutes Beispiel ist hier der Kanton Bern vorangegangen und hat die Zeichen der Zeit erkannt. Vorstoss oder Volksinitiative

Forderung 2 Schwelleneffekte setzen falsche Anreize für Sozialhilfebezüger. Schwellen­ effekte sind soweit möglich tief zu halten oder zu eliminieren. Vorstoss PI 300/2014, Aufhebung Steuerbefreiung aus öffentlichen Mitteln

Forderung 3 Verzicht auf Luxusleistungen durch die Sozialhilfe, welche sich Familien und Personen mit bescheidenem Budget auch nicht leisten können, oder nicht leisten wollen. Vorstoss PI 406/2016 Keine Besserstellung von Sozialhilfebezügern gegenüber Arbeitenden

Forderung 4 Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich soll das politische Kräfteverhältnis und damit dem Wählerwillen innerhalb des Kantons Zürich entsprechen. Der Verein soll, sofern er glaubwürdig bleiben will, sich diesbezüglich reformieren und das Stimmrecht für die Sozialindustrie abschaffen.

reize. Nationalrätin Barbara Steinemann, Mitglied der Sozialbehörde Regensdorf, zeigte die rasant steigenden Sozialkosten in den Zürcher Gemeinden auf. Seit 1986 stiegen die ausbezahlten sozialen Leistungen aller Zürcher Gemeinden von 307 Mio. Franken auf heute mehr als 1,55 Mrd. Franken an. Pro Einwohner bedeutet dies eine Vervierfachung der Kosten. Weiter wies Barbara Steinemann auf verschiedene Gerichtsurteile hin, welche sich störend und kostspielig auf die Praxis im Sozial- und Asylwesen auswirken. «Was im Asylgesetz steht, was mit dem völkerrechtlichen Refoulement-Verbot oder Folter-Verbot unbestritten ist, ist längst bedeutungslos. Dank der Gerichtspraxis und der Praxis in den Ämtern können Tausende bleiben und von einem Sozialstaat profitieren, zudem sie nichts beigetragen Vertreter der SVP prangerten an einer Medienkonferenz die stark steigenden haben – und mit grosser Wahrschein- Sozialkosten und die Vollkasko-Mentalität im Sozial- und Asylwesen an. lichkeit auch nie etwas beitragen werArbeitsintegrationsprogramme angebo- fach sind, da kantonale Behandlungen den» so Barbara Steinemann. Für Kantonsrat Claudio Schmid, Mitglied ten, welche von früheren Einwanderer- und maximal zulässige Wohnkosten vader Sozialbehörde in Bülach, sind die gut- generationen nicht benötigt wurden. riieren, so kann es sein, dass ein abgegemeinten 6000 Franken Integrations- «Immer mehr Integrationshilfen wer- wiesener Asylbewerber, beispielsweise pauschale vom Bund an die Kantone den angeboten – zugunsten eines boo- aus Eritrea, finanziell besser gestellt ist eine symbolische Geste. Gemeinden menden Gewerbezweiges aus Migrati- als ein AHV-Rentner. «Die Sozialkosten machen die Erfahrung, dass in ei­nen onsbefassten, Sozialarbeitern und pro- laufen auch im Vergleich mit den reiFlüchtling 40 000 bis 100 000 Franken fessionellen Helfern. Wäre die Sozial- nen AHV-Renten aus dem Ufer und investiert werden müssen, um diesen hilfe nicht so hoch, so müssten die müssen gesenkt werden. für eine Anstellung im Arbeitsmarkt heutigen Migranten Eigeninitiative bei Die SVP-Fraktion hat mit ihrer Ini­ vorzubereiten – sofern es diese Jobs der Integration zeigen – etwas, was die tiative, zumindest im Bereich der vordenn überhaupt gibt. Sozialarbeiter diesen offenbar nicht zu- läufig Aufgenommenen bzw. mit StaDoch für die lokale Verwaltung ist trauen» so Claudio Schmid. tus F, einen Anfang gemacht» so Jürg die Eingliederung von Personen mit völKantonsrat Jürg Trachsel, Fraktionspräsi- Trachsel. Auf die Frage, ob Bund, Kanlig anderem kulturellen Hintergrund dent, zeigte anhand von absoluten Zah- ton oder Gemeinden den Grossteil der gar nicht selbst zu bewältigen. Also len auf, wie die Höhe der Sozialkosten Soziallasten tragen müssen, meinte der wird die Aufgabe ausgelagert an die In- etwa im Vergleich zu reinen Rentnern, Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion: tegrationsindustrie, wo bereits Dutzen- welche ein Arbeitsleben lang einbezahlt «Nicht wer bezahlt ist entscheidend – de von Millionen umgesetzt werden. So hatten, quer in der Landschaft steht. was, wem und wie viel bezahlt wird, werden heute kostspielige Kurse und Auch wenn Vergleiche nicht ganz ein- zählt!»

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2  EIDGENÖSSISCHE POLITIK

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

FÜR DIE WIEDERHERSTELLUNG DER ORDNUNG UND NOT WENDIGEN RECHTSSICHERHEIT

Bewährte Selbstbestimmung zurückerlangen Christoph Mörgeli

Berliner BotschaftsBlödeleien Seit 150 Jahren gibt’s in der deut­ schen Hauptstadt eine Schweizer Botschaft. Das musste gefeiert werden. Nicht mit 150 Gästen. Sondern mit 1500 Gästen. Und auch gleich mit beiden Schweizer Staatskomikern: Viktor Giacobbo und Moritz Leuenberger. Letzterer zeigte sich grimassierend, vollver­ hüllt im Regenmantel. Die Gäste­ liste umfasste «Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft». Nicht einen Staats­ akt wollte unsere in Berlin residie­ rende Botschafterin Christine Schraner Burgener feiern, sondern eine «Party». Präziser: Eine Party auf Kosten der Steuerzahler. Statt der Steuer­ zahler waren allerdings von der Botschafterin persönlich handver­ lesene Gäste geladen. Als Vertre­ ter der Kultur posierten Regisseur Markus Imboden («Tatort») und Blick-Chefredaktor Christian Dorer; das Verlagshaus Ringier pflegt bekanntlich seit Thomas Borers Zeiten besonders intime Beziehungen zur Schweizer Bot­ schaft in Berlin. Auch die Politik stellte die erste Sahne ihrer PartyLöwen: Filippo Lombardi (CVP), Christian Wasserfallen (FDP) und Tim Guldimann (SP). Selbstverständlich kam an der Ber­ liner Party auch der offizielle Teil nicht zu kurz. Viktor Giacobbo hielt eine «satirisch-bilaterale Rede» auf den «Grossen Kanton». Brüller. SRG -Generaldirektor Roger de Weck hielt eine «Lesung». Gähn. Doch auf kulturellem Ge­ biet vermochte die Kunst des ­Wortes der bildenden Kunst nicht die Waage halten: Botschafterin Christine Schraner Burgener prä­ sentierte dem Sonntagsblick ihre sorgfältig lackierten Fingernägel. An den Nägeln ihrer rechten Hand prangte fünfmal das deutsche Schwarz-Rot-Gold, an der linken Hand fünfmal ein Schweizerkreuz.

Am 12. August 2016 hat die SVP mit 116 428 gültigen Unterschriften die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» eingereicht. Sie will die bewährte, bis vor Kurzem unbestrittene Ordnung wiederherstellen, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle ist und Volk und Stände der oberste Gesetzgeber unseres Landes sind. Diese Ordnung ist Garant für die Rechtssicherheit der Schweiz, für gesunde Staatsfinanzen und für die Zufriedenheit der Bürger mit ihrem Staat. Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Botschaft zur Volksinitiative untergräbt die bewährte Rechtsordnung und Rechtssicherheit unseres Landes. SVP. Von 1848 bis weit in die 1990erJahre gab es in Wissenschaft und Politik kaum Zweifel, dass die Bundesverfassung den Staatsverträgen bzw. dem nicht zwingenden Völkerrecht im Fall eines Widerspruchs vorgehe. Auch eine während Jahren massgebliche Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der damaligen Direktion für Völkerrecht aus dem Jahre 1989 ging eindeutig nicht von einem Vorrang des Völkerrechts aus. Damit übereinstimmend wurde die Formulierung «Völkerrecht bricht Landesrecht» bewusst nicht in die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 aufgenommen. Der Bundesrat hielt damals fest, das Verhältnis Landesrecht–Völkerrecht sei «politisch beladen», es sei darum «bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfragen betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu klären». Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung spricht darum lediglich davon, dass das Völkerrecht zu «beachten» sei. So unklar diese Formulierung ist, so klar ist, dass damit kein Vorrang des Völkerrechts festgeschrieben wurde. Und noch 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Volksinitiativen, die dem nicht zwingenden Völkerrecht widersprechen, umzusetzen seien, dass also die Verfassung dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehe.

Bewährte Rechtsordnung von Bundesgericht auf Kopf gestellt

gigkeitsabkommen mit der EU einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative vorgehe. Es hat damit erneut internationales Recht über Landesrecht gestellt, den Willen von Volk und Ständen missachtet und dem späteren Verfassungsbruch durch das Parlament den Weg geebnet, indem es ihm erlaubt hat, die Masseneinwanderungsinitiative nicht umzusetzen.

Rechtssicherheit für Wirtschaft gefährdet Mit der aktuellen Praxis des Bundesgerichts, dem Vorgehen des Bundesrates beim geplanten Rahmenabkommen mit der EU und mit der automatischen Rechtsübernahme bei «Schengen/Dublin» setzt man die Schweiz auf Gedeih und Verderb der künftigen Entwicklung des internationalen Rechts aus. Die Schweiz gibt einen Trumpf nach dem andern aus der Hand, statt auf ihre grosse Stärke zu setzen, nämlich selber auf sie zugeschnittene, freiheitliche, in der Praxis bewährte rechtliche Regeln zu schaffen. Die zahlreichen Bestimmungen hingegen, welche unkritisch, teils fast automatisch aus dem Ausland übernommen werden, sind – auch mengenmässig – zunehmend auch für die Wirtschaft ein Problem. Viele sind sich nicht bewusst, dass mehr als die Hälfte der neuen Rechtsvorschriften des Bundes auf internationales Recht zurückgeht. Nur noch etwas mehr als 10 Prozent aller neuen Regulierungen gehen auf Vorstösse aus dem Parlament zurück. Regierung und Verwaltung sind vereint in ihrem Eifer, das Schweizer Recht dem internationalen Recht anzupassen. Zu Recht wirft ihnen der Thinktank «Avenir Suisse» «mangelnden Verhandlungsmut und übereifrige Umsetzung» vor. Das Volk hat bei alldem das Nachsehen: Vom Bundesgericht kaltgestellt, fühlen sich Regierung und Verwaltung, fühlt sich aber auch das Parlament immer freier, die Verfassung zu missachten und da­mit das Volk zu igno­ rieren.

Oberste Gesetzgeber unseres Landes – so hält es die Bundesverfassung fest – sind das Schweizer Volk und die Kantone. Es gibt keinen einzigen freien Staat auf der Welt, der das internationale Recht vorbehaltlos über die eigene Verfassung stellt. Eine solche Souveränitätsverletzung nimmt kein Staat hin. Doch in aller Stille haben Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre unsere bewährte Ordnung auf den Kopf gestellt. Auf den Kopf gestellt hat die bisherige Ordnung vor allem das Bundesgericht mit seinem verhängnisvollen Urteil vom 12. Oktober 2012 (BGE 139 I 16) über die Ausschaffung eines mazedo- Mitbestimmung führt zu nischen Drogenhändlers. besseren Ergebnissen Hier hat das Bundesgericht dem Eine Mehrheit des Bundesrates hat am Parlament vorgeschrieben, wie es die Mittwoch entschieden, die SelbstbestimAusschaffungsinitiative, der Volk und mungsinitiative Volk und Ständen zur Stände zugestimmt hatten, umzusetzen Ablehnung zu empfehlen. Der Bundeshabe, nämlich nur innerhalb des Rah- rat untergräbt damit die rechtliche mens des internationalen Rechts. Das Selbstbestimmung der Schweiz und Bundesgericht hat damit das Schweizer schaltet die Mitbestimmung der BevölVolk entmachtet. Weiter hat das Bun- kerung aus. Dabei hat diese Mitbestimdesgericht am 26. November 2015 (BGE mung immer wieder dazu geführt, dass 142 II 35) in einem umstrittenen Urteil Fehlentwicklungen in unserer Gesellentschieden, dass das Personenfreizü- schaft gestoppt und ein Graben zwi-

Bevor die 1500 Gäste gingen, tat die so geschmückte Botschafterin das, was wir Schweizer am besten können: Sie verteilte Geschenke an alle. Mit dieser Gesandten kön­ nen wir Schweizer ruhig schlafen. Nur sollten wir bestmöglich dafür sorgen, dass sie nichts Schlim­ meres als ihre Partys anstellt. Als ­erster Botschafter wirkte in Berlin 1867 übrigens der Glarner Land­ ammann Joachim Heer. Kaum ­angekommen, zog’s ihn aus Heim­ weh wieder nach Hause. War er wirklich eine «Fehlbesetzung», wie das Aussendepartement heute urteilt? Sicher nicht. Joachim Heer war der effizienteste, kostengüns­ tigste und unpeinlichste Botschaf­ ter, denn die Schweiz in Berlin je hatte.

Gewerbe will keine staatliche Lohnpolizei Der Bundesrat will die Löhne in privaten Unternehmen mit über 50 Mit­arbeitenden regelmässig durch externe Stellen überprüfen lassen. ­Arbeitgeber sollen gesetzlich verpflichtet werden, alle vier Jahre Lohnanalysen durchzuführen. ZB. Der sgv lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Gleichstellungsgesetzes klar ab. Mit der Revision will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von ei­ ner externen Stelle überprüfen zu lassen. Dabei stützt sich der Bundesrat in seiner Analyse auf 7,4 Prozent unerklärbare Lohndifferenzen – Unterschiede, die sich also nicht mit Faktoren wie berufliche Erfahrung, Ausbildung etc. begründen. Der Anteil unerklärbarer Lohnunterschiede ist offenbar abnehmend. Bislang war

immer von 8 Prozent oder mehr die Rede. Ein Eingriff ist umso weniger gerechtfertigt. Die Reform ist eine neue bürokratische Belastung und ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem vom Bundesrat angekündigten Revisionsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes wird in die Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber eingegriffen. Externe Lohnkontrollen sind ein Kostentreiber ohne Wirkung. Lohnpolizei und teure Eingriffe in den liberalen Arbeitsmarkt sind das falsche Mittel.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbe­stimmungsinitiative) wurde am 12 . August 2016 mit 116 709 Unterschriften von der SVP eingereicht.

schen der Politik und der Bevölkerung verhindert werden konnte. Es ist das Volk, das die Politiker zum Sparen zwingt und für tiefe Steuern sorgt. Es ist das Volk, das die Probleme einer grenzenlosen Zuwanderung erkennt und sich immer wieder für Masshalten einsetzt. Die Geschichte lehrt uns, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger ei­nen Staat in den Ruin treiben, sondern einzelne vom Volk nicht genügend kontrollierte Vertreter der Classe politique. Die Folgen einer

solchen Entwicklung hat nicht die Elite, sondern das Volk zu tragen. Die Selbstbestimmungsinitiative bringt Klärung, indem sie die bewährte Ordnung wiederherstellt und damit für die notwendige Rechtssicherheit sorgt. Dass die Bundesverfassung unmissverständlich als oberste Rechtsquelle genannt wird, ist Ausdruck der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger des Landes, die in einem direktdemokratischen Prozess selbstbestimmt ihre Rechte und Pflichten festlegen.

UNVER ANT WORTBARES HANDELN DES BUNDESR ATES

Prekäre Situation der IV gefährdet auch unsere AHV Ende 2016 hatte die Invalidenversicherung knapp 11,5 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Der Bundesrat gibt sich unberechtigt optimistisch, dass diese Schulden bis 2030 zurückbezahlt werden können. Die Zahlen und Fakten sprechen eine andere Sprache. Umso mehr ist der geplante Rentenausbau abzulehnen.

Verena Herzog Nationalrätin SVP Frauenfeld TG

Durch die grosszügige Vergabe von Invalidenrenten hatte die IV im Verlaufe der Jahre Milliardenschulden bei der AHV angehäuft. Auf Druck der SVP konnten zwar IV-Missbräuche bekämpft und die Vergabepraxis eingeschränkt werden. Die Schuldenraten konnten jedoch bis anhin nur dank einer befristeten Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer beglichen werden. Diese Zusatzfinanzierung läuft dieses Jahr aus. Es handelt sich hierbei um etwa 1,1 Milliarden Franken jährlich, die ab 2018 wegfallen werden.

Bundesrat will noch mehr aus­ge­ben anstatt zu sparen 2016 hatte die IV rund 10 Milliarden Franken Einnahmen und Ausgaben von 9,2 Milliarden Franken. Es braucht we­ nig mathematischen Sachverstand, um zu erkennen, dass die Rechnung der IV nächstes Jahr ins Minus rutschen wird, wenn sie Knall auf Fall über eine Milliarde Franken weniger zur Verfügung hat. Natürlich besteht in der IV weiterhin erhebliches Sparpotenzial. So liessen sich zum Beispiel die Verwaltungskosten reduzieren, die trotz rückgängiger Rentenzahl alleine zwischen 2012 und 2016 um 35 Millionen Franken gestiegen sind. Auch bei den Leistungen könnte weiterhin optimiert werden. Doch was unternimmt der Bundesrat? Anstatt die Ausgaben herunterzufahren, möchte er sogar noch mehr Geld ausgeben. So sieht er in seiner neuesten Vorlage vor, dass künftig labile Jugendliche schon früh erkannt werden sollen, angeblich

mit dem Ziel, dass diese am Ende nicht in der IV landen. Was stattdessen wahrscheinlich passieren wird, ist bereits heute absehbar: Junge Menschen, die sich in der Pubertät befinden und eine von Hochs und Tiefs geprägte Entwicklungsphase durchlaufen, werden als potenzielle IV-Fälle erkannt und mit teuren Präventions- und Eingliederungsmassnahmen so behandelt werden, dass sie dann erst recht zu IV-Fällen werden. Doch damit nicht genug: Ein Gerichtsurteil aus Strassburg fordert, dass die Schweiz bei der IV-Rentenberechnung künftig eine andere Methode anwendet, die ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten führen wird. Wie üblich folgt Bern diesem Urteil sklavisch und beeilt sich, es schnellstmöglich umzusetzen.

Der Ausbau der IV gefährdet auch unsere AHV Da der Bundesrat nicht vorhat, die Aus­ gaben und Leistungen zu kürzen, ist klar, wo sich am schnellsten Geld einsparen lässt: Bei der Rückzahlung der Schulden an die AHV. Die finanzielle Situation der AHV wird sich also noch stärker verschlechtern, als in den Prognosen vorhergesagt. Diese haben jeweils mit der Rückzahlung dieser Schulden gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverantwortlicher, die AHV für Neurentner um 70 Franken zu erhöhen, wie es die AHV-Reform 2020 vorsieht, über die wir am 24. September abstimmen ­werden. Verantwortungsvoller Umgang mit Geldern sieht anders aus. Anstatt immer mehr Geld auszugeben, das gar nicht vorhanden ist, wäre Masshalten angesagt. Nur so können wir unsere Sozialwerke auch für die künftigen Generationen sichern. Deshalb sage ich am 24. September klar NEIN zur Altersreform.


KANTON ZÜRICH  3

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

AU S D E M K A N T O N S R AT

KO M M E N TA R Z U R R AT SS I T Z U N G

Einseitige Zusammensetzung einer Gerichtskammer …

Kritik am Sozialversicherungsgericht Die SVP-Kantonsratsfraktion lehnte den Rechenschaftsbericht des Sozialversicherungsgerichts für das Jahr 2016 ab und begründete dies mit dem Verhalten des Gerichts und der Nichteinhaltung des Stellenplans und den Vorgaben der Leistungsüberprüfung 2016. ba. Traditionellerweise wird in der Mitte einer Legislatur bei den Kommissionbesetzungen rotiert. Die SVP-Fraktion hat einige Posten neu besetzt und diese Wechsel wurden nun vom Kantonsrat genehmigt. So wechseln HansPeter Amrein (Küsnacht) in die Geschäftsprüfungskommission und Christian Hurter (Uetikon am See) in die Kommission für Planung und Bau. Roger Liebi (Zürich) nimmt in der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit Einsitz.

Sozialversicherungsgericht in Kritik

in einem negativen Interessenkonflikt mit dem Verwaltungsgericht beharrte und dadurch dringend nötige Ressourcen verloren gingen. Aus diesen Gründen lehnte die SVP den Geschäftsbericht ab. Es wurde im Cup-System abgestimmt, da die FDP Fraktion beantragt hatte, den Rechenschaftsbericht des Sozialversicherungsgerichts «bedingt» zu genehmigen und somit drei Möglichkeiten zur Wahl standen. AL, SP und EVP plädierten für Annahme des Rechenschaftsberichts, SVP und EDU für Ablehnung. Schlussendlich überwog der Antrag von AL, SP und EVP mit 81 Stimmen – der SVP-Antrag auf Ablehnung erhielt 57 Stimmen und hätte, mit den Stimmen der FDP, welche sich enthielt, eine Mehrheit gefunden. Doch die FDP – indem sich die FDP-Ratsmitglieder ohne Vorabsprache mit der SVP in der Endausmarchung der Stimme ent­ hielten – verschaffte somit, nicht nachvollziehbar, dem Antrag der Linken zur Mehrheit, welche sich beim Gericht für seine «gute Arbeit» bedankten und zusätzliche Ressourcen forderten.

Barbara Grüter neu im Kantonsrat

Barbara Grüter-Baumgartner, Drogis­ tin/Polizeibeamtin aus Rorbas, tritt Normalerweise geben die Berichte der die Nachfolge der zurückgetretenen obersten Zürcher Gerichte zu keinem Margreth Rinderknecht aus Walliselgrossen Gesprächsstoff im Kantonsrat Anlass. Doch dieses Jahr war es anders: len, an. Die 41-jährige Barbara GrüNachdem die Rechenschaftsberichte für ter, welche zu­dem als Gemeinderädas Verwaltungsgericht und das Obertin in Rorbas amtet, war erstes Ersatzmitglied auf der SVP-Liste des gericht für das Jahr 2016 ohne TurbuWahlkreises XVII (Bezirk Bülach). lenzen genehmigt wurden, gingen die Wogen beim Bericht des Sozialversicherungsgerichts hoch. Dies nachdem die für Projektierung und Planung bis zur SVP-Fraktion den Rechenschaftsbericht Bewilligung des Vorhabens durch den zur Ablehnung empfahl. Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) Strassensanierung in WangenKantonsrat. Bauvorhaben, deren Objektbegründete dies wie folgt: «Während Brüttisellen kredit gemäss Gesetz durch den Kanmehrerer Jahre ist der vom Kantonsrat Für den Ausbau der Zürichstrasse in tonsrat bewilligt werden müssen, verdem Sozialversicherungsgericht bewil- Wangen-Brüttisellen und des Auto- zögern sich durch die parlamentarische ligte Stellenplan – trotz zeitweise drü- bahnanschlusses A1/A53 und weiterer Behandlung. Wenn die Arbeiten am ckender Pendenzenlast – durch das Ge- Anpassungen rund um die Zürichstras- Projekt nicht fortgeführt werden könricht nicht ausgeschöpft worden. Nach- se bzw. Stationsstrasse wurde ein Kre- nen bzw. die Planung am Bauvorhaben dem der Kantonsrat den Stellenplan dit von 8,2 Mio. Franken beantragt. Da unterbrochen werden muss, sorgt dies aus diesem Grunde und in Erwartung die Strasse in die Jahre gekommen ist für Probleme und oft auch zu Mehrvon Lü16 für das Budgetjahr 2016 ge- und der Sanierungsbedarf ausgewiesen kosten. Der Regierungsrat hat deshalb kürzt hatte, gelang es dem hohen Ge- ist, stiess die Vorlage auf wenig Wider- eine Gesetzesanpassung vorgeschlagen, richt auf einmal, den bewilligten Stel- stand. Nach der üblichen Präsentati- welche vorsieht, dass die Mittel für die lenplan zu erfüllen. Ja, es wurde noch on durch den Kommissionspräsidenten Ausschreibung und für die Ausfühzusätzliches Personal – über dem vom be­tonte Pierre Dalcher (SVP, Schlieren), rungsplanung nicht erst mit der ObjektKantonsrat bewilligten Stellenplan – dass die SVP erfreut darüber sei, dass kreditbewilligung durch den Kantonseingestellt. Und anstatt mit der Justiz- die Strasse saniert und der ganze Ab- rat, sondern bereits durch den Regiekommission das Gespräch zu suchen, schnitt gesamtheitlich den heutigen rungsrat gemeinsam mit den Ausgaben hat das Gericht einen sehr eigensinni- Verkehrsbedürfnissen angepasst werde. für die Planung und Projektierung als gen Weg eingeschlagen. Doch Kern der «Der Motorisierte Individualverkehr gebundene Ausgabe beschlossen werSache ist, dass die Gerichtsleitung des (MIV ) wird profitieren, da die Bauan- den können. Sozialversicherungsgerichts es im letz- passungen eine Verflüssigung des VerSVP-Sprecher Martin Hübscher (Wieten Jahr geflissentlich ausgelassen hat, kehrs bringen sollte. Gleichzeitig wer- sendangen) betonte, dass der Vorschlag die Aufsichtskommission von den dia- den aber die baulichen Anpassungen der Regierung neben einer Beschleunimetral zu den Budgetvorgaben stehen- mehr Sicherheit bringen», so der Spre- gung des Prozesses auch eine Verschieden Einstellungen zusätzlichen Perso- cher der SVP. Der Kantonsrat bewillig- bung von Kompetenzen vom Kantonsnals ins Bild zu setzen. Eine derartige te den Objektkredit mit 150 zu 17 Stim- rat an den Regierungsrat mitbringt. Personalaufstockungsaktion irritiert im men. Die ablehnenden Stimmen ka­men «Dies ist der Grund, weshalb wir den höchsten Grade.» Weiter wurde seitens von den MIV-Gegnern aus der AL und Kommissionsantrag, welcher ursprüngder SVP kritisiert, dass das Gericht die den Grünen. lich von der SVP eingebracht und nun Budgethoheit des Kantonsrates nicht von der Kommission übernommen respektiere und auf Obstruktion schal- Anpassung bei der wurde, unterstützen und die Ausfühte, sowie unter anderem die Finanz- Ausführungsplanung rungsplanung nur bei Hochbauvorhakontrolle betreffend eines höchst un- Gemäss dem Gesetz über Controlling ben bis 3 Mio. Franken für gebunden genauen Kostenvoranschlags eingeschal- und Rechnungslegung (CRG) gelten erklären.» Dies entspricht in etwa Protet werden musste. Überhaupt nicht Ausgaben für die Planung und Projek- jekten mit Baukosten bis maximal 100 dienlich war zudem, dass das Gericht tierung zur Vorbereitung eines Vorha- Mio. Franken. auf seinem aussichtlosen Standpunkt bens als gebunden. Dies betrifft Kosten Bei grösseren Projekten wie beispielsweise dem Polizei- und Justizzentrum (PJZ) soll nach wie vor der Entscheid vom Kantonsrat respektive dem Volk abgewartet werden. Die 1. Lesung wurde abgeschlossen, die abschliessen de Behandlung findet in wenigen WoSVP Bülach lädt ein: chen statt.

► Sommerfest

Hans-Peter Amrein Kantonsrat SVP Küsnacht

Am vergangenen Montag wurde über die Abnahme der Rechenschaftsberichte 2016 der drei hohen Zürcher Gerichte (Obergericht, Verwaltungsgericht und Sozialversicherungsgericht) debattiert. Im Rahmen der Debatte zum Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts ging es untere anderem um einen gravierenden Missstand bei der Zürcher Gerichtsbarkeit, welchen die Gerichte selber beheben könnten: Die Gerichte konstituieren sich selbst. Anlässlich einer Plenarsitzung (vollzählige Versammlung aller an einem Gericht tätigen Richter) wird über die Kammerzusammensetzung, die Abteilungspräsidien und das Gerichtspräsidium bestimmt. Jedes Mitglied des Gerichts hat eine Stimme, ob im Teil- oder im Vollamt sei dahingestellt. Dieses Abstimmungsproze­ dere ist als höchst fragwürdig zu beurteilen. Im Kommentar zur Zürcherischen Zivilprozessordnung, Ergänzungsband, Jahr 2000 (die zürcherische ZPO wurde zwischenzeitlich durch die eidgenössische ZPO ersetzt, doch die geschilderte Problematik ist geblieben und entsprechend «gilt» die Literatur und wird auch in anderen Zusammenhängen zitiert) äusserte sich Herr Dr. Richard Frank, ehemals Richter am Obergericht des Kantons Zürich, wie folgt: Ohne z. B. auf die Problematik der Neubesetzung einer teilamtlichen Stelle näher einzugehen, springt in die Augen, dass der Kantonsrat die vom Regierungsrat in Anlehnung an VRG 39 vorgeschlagene Regelung (Vorlage § 26a) nicht in das Gesetz aufgenommen hat, nämlich im Rahmen des Gesamtgerichts betrage die Stimme der teilamtlichen Mitglieder einen Bruchteil der Stimme eines vollamtlichen Mitglieds, entsprechend dem durch das Obergericht bezugsweise den Kantonsrat festgelegten Beschäftigungsgrad. Die­se Überlegung dürfte auch so ihre Geltung haben. Ende Zitat. Aufgrund dieses Wahlverfahrens spricht derzeit an der 4. Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich eine äusserst heterogene Kammerzusammensetzung Recht.

Zeuge dafür ist ein Urteil, Geschäftsnummer VB.2016.00628, in 3er-Besetzung, unter Vorsitz des Kammer-Präsidenten Herr Dr. Jso Schumacher (Grüne Partei), Frau Dr. Tamara Nüssle Brunschwig (SP und Mitglied der linken Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich) und Herr Dr. Marco Donatsch (Anwalt der Gewerkschaft SEV und seit nicht allzu langer Zeit offensichtlich BDP-Mitglied). Die Kammer, wie belegt in ausgesprochen einseitiger Zusammensetzung, hat entschieden, dass der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) vom Regierungsrat als «ständiger Verhandlungspartner in personalpolitischen Fragen» anerkannt werden muss. In der Zürichsee-Zeitung war dazu zu lesen: Die Richter adeln den VPOD in ihrem Entscheid als schweizweit tätigen Personalverband und einzig namhafte Minderheitsgewerkschaft im Kanton Zü­ rich:«Der VPOD sei als repräsentativ und loyal zu betrachten». Die Wortwahl im Urteil ist Zeuge der politischen Gesinnung dieses Spruchkörpers und der in unserem Lande fortschreitenden Verpolitisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das dem Kanton Zürich und somit den Steuerzahlern auch noch die Gerichtskosten und eine Entschädigung an den VPOD auferlegt wurden, ist noch ein Detail. In einem vielbeachteten Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung vom 15. Juni 2017 bringt es Frau Katharina Fontana unter dem Titel «Demokratie statt Rich­ terstaat» auf den Punkt: «Bundesrichter sollen Recht sprechen und nicht Politik machen. In der Praxis ist das heute oft anders. Die Verantwortung dafür trägt auch das Parlament, das sich vor schwierigen Entscheiden drückt.» Es gab eine Zeit, da tagten die Zürcher Bezirksgerichte in heiklen Ausnamefällen in 5er-Besetzung. Und unser Bundesgericht tagt bei schwierigen und grundsätzlichen Fällen und zu Leitentscheiden in 5er-Besetzung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat es in der Hand sicherzustellen, dass die Kammerzusammensetzungen ei­ne minimale Ausgewogenheit repräsentiert, indem es das geltende Wahlprozedere korrigiert oder aber zumindest bei politisch heiklen Leitentscheiden dafür besorgt ist, dass einer einseitigen Kammerbesetzung und damit Winkelzügen und Exzessen, wie den geschilderten, ein für alle Mal ein Riegel geschoben wird!

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag …  … die Rechenschaftsberichte 2016 des Verwaltungsgerichts und des Obergerichts des Kantons Zürich genehmigt.

 … den Rechenschaftsbericht 2016 des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich genehmigt.

J … dem Objektkredit von 8,2 Millionen Franken für den Ausbau der Zürichstrasse in Wangen-Brüttisellen zugestimmt.

 … eine Vorlage zur Änderung der Ausführungsplanung im Gesetz über

Controlling und Rechnungslegung in erster Lesung durchberaten. 3. Juli 2017

Sonntag │ 9.Juli 2017, │ ab 11.00 Uhr

ANT WORT DES REGIERUNGSR ATES AUF EINE PARL AMENTARISCHE ANFR AGE

______________________________________________ Ab 11.00 Uhr Eintreffen / Apéro Ab 11.45 Uhr Gastreferent: Prof. Dr. Christoph Mörgeli spricht zum Thema: «100 Jahre SVP Kanton Zürich» Verkauf mit Signatur seines Buches zur 100 Jahr Feier Anschliessend: Feines vom Grill mit Beilagen Infos zum Bülifäscht Kuchen und Kaffee Gemütliches Beisammensein Es würde uns freuen, möglichst viele Parteimitglieder und Freunde mit ihren Familien begrüssen zu dürfen www.svp-­buelach.ch

14 134 Tage vorläufig aufgenommen

Rest. Sternen, Nussbaumen, Dachslenbergstr. 100, Bülach

ZB. Kantonsrat Beat Huber (SVP, Buchs) stellte dem Regierungsrat (RR) mit einer Anfrage (KR-NR. 90/2017) mehrere Fragen zu den vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Ausweis F. Dies sind gemäss Definition Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer mit Status F sind im Kanton Zürich wohnhaft?

RR: Am 30. April 2017 hielten sich 7052 vorläufig aufgenommene Personen (da­ von 1522 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) im Kanton Zürich auf.

Wie lange sind die minimale, die durchschnittliche und die längste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Ausländern in unserem Kanton? RR: Am 30. April 2017 betrug die kürzeste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Zürich einen Tag, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2302 Tage (rund 6,3 Jahre) und die längste Aufenthaltsdauer 14 134 Tage (rund 38,7 Jahre).

Dabei handelt es sich um eine straffällige Person, die 1987 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer haben im Kanton Zürich eine Arbeitsbewilligung und für wie lange wurden diese jeweils erteilt? RR: Gemäss der Asylstatistik des SEM wa­ren am 30. April 2017 von den insgesamt 7052 im Kanton Zürich anwesenden vorläufig aufgenommenen Personen 4397 erwerbsfähig. Davon waren 1543 Personen erwerbstätig. Eine Auswertung der Dauer der jeweils erteilten Arbeitsbewilligungen ist nicht möglich.


4  AKTUELL

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

WESHALB STEUERN SENKEN?

Mittelstandsinitiative unterstützen – Mittelstand stärken Die Jungfreisinnigen haben eine kantonale Initiative zur allgemeinen Steuersenkung im Kanton Zürich lanciert. Unterstützt werden sie von der Jungen SVP.

Régis Ecklin Zollikon

Die Steuerbelastung in der Schweiz steigt seit Jahren an. Während die direkten Steuern nur unwesentlich steigen, explodiert die Anzahl Abgaben, Gebühren und indirekte Steuern wie Mineralölsteuer, Billagsteuer, Importsteu-

er, Alkoholsteuer, Tabaksteuer und alle Arten von Unternehmenssteuern, die auf Arbeitnehmer durch tiefere Löhne und auf Kunden durch höhere Preise abgewälzt werden. Eine Steuersenkung tut not.

10 000 Franken und für Ehepaare von 13 500 Franken auf 19 000 Franken angehoben. Zudem werden die Steuerstufen angepasst und der Grenzsteuersatz wird von 13 Prozent auf 12 Prozent gesenkt (Grafik 1).

Ziel der Initiative

Weshalb Steuern senken?

Mit der Mittelstandsinitiative werden die Einkommenssteuern für alle Bürger im Kanton Zürich gesenkt. Der Freibetrag (der Betrag, ab dem die Besteuerung beginnt) wird für Einzelpersonen von 6700 Franken Einkommen auf

Steuersenkungen sind immer erstrebenswert. Je mehr man dem Staat die Pfründen kürzt, desto überlegter und effizienter muss er mit den Mitteln umgehen, die ihm zur Verfügung stehen. Je mehr Geld der Bürger auf dem Konto hat, desto selbstbestimmter kann er Konsum, Lebensführung und finanzielle Absicherung gestalten. Liberalere Anliegen als Steuersenkungen gibt es nicht. Eine tiefe Steuerbelastung fördert die Standortaktivität, an der insbesondere der Wirtschaftsmotor Zürich grosses Interesse hat.

Umsetzung Wie die Initiative umgesetzt werden soll, wird vom Initiativtext nicht vorgeschrieben. In der Pflicht steht aber

Wie viel spare ich? Steuerbares Einkommen

Grundtarif

Verheiratetentarif

25 000 CHF

–337 CHF / –25,5%

–359 CHF / –57,7%

50 000 CHF

–580 CHF / –12,7%

–714 CHF / –23,0%

100 000 CHF

–926 CHF / –6,7%

–1277 CHF / –11,9%

200 000 CHF

–1511 CHF / –4,1%

–2144 CHF / –7,0%

der Kanton, da die Gemeinden in den letzten Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet haben. Die Ertragseinbussen von 630 Mio. sind für den Kanton Zürich tragbar. Der aktuelle Finanzplan weist für das Jahr 2019 einen Überschuss von 519 Mio. Franken auf, womit die Initiative zum grössten Teil bereits finanziert wäre. Die weiteren rund 100 Mio. Franken können unter anderem beim ausufernden Beamtenapparat und der kantonalen Verwaltung sowie diversen Bauprojekten eingespart werden. Es herrscht nicht nur Sparpotenzial, sondern auch Sparbedarf.

Unterstützung Unterstützt wird die Initiative durch zahlreiche National- und Kantonsräte aus SVP, FDP und CVP. Unterschreiben auch Sie, damit die Initiative zustande kommt und unser Kanton ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleibt.

Für die Bestellung von Unter­ schriftenbögen und weitere ­Infor­mationen www.mittelstandsinitiative.ch besuchen.

SVP STÄFA

SVP WALLISELLEN

Trotz Blitz und Donner – SVP-Kantonsräte bi de Lüt

Würdigung von Alt-Kantonsrätin Margreth Rinderknecht

Vergangenen Mittwochabend stellten sich die vier SVP-Kantonsräte des Bezirks Meilen in der Mühle Stäfa der Bevölkerung.

Still und leise und ohne grosses Aufsehen ist am letzten Montag im Juni Kantonsrätin Margreth Rinderknecht vorzeitig aus dem Kantonsrat ausgeschieden. Dieser geplante Abgang war wohlüberlegt und ausgeführt. Sie übergibt den Stab an eine jüngere Nachfolgerin und Parteikollegin.

Christian Hurter, Theres Weber, Hans-Peter Amrein, und Tumasch Mischol stellten sich den Anliegen und Fragen der Bevölkerung.

SVP Stäfa. Der Auftakt war begleitet von einem gewaltigen Gewitter mit Blitz, Donner und Regenschauer. Trotz diesen widrigen Umständen fanden sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im gemütlichen Weinkeller im Stäfner Kehlhofquartier ein und kamen in den Genuss eines interessanten Abends inklusive offerierten Apéros. Nach der Begrüssung und dem Dank an SVP Interims-Präsident Peter Frey stellte Hans-Peter Amrein seine Amtskollegen vor. Diese berichteten an-

schliessend von ihren Tätigkeiten im Kantonsrat, bevor sich spannende Diskussionen und Anregungen um bürgerliche Zusammenarbeit, Behördenwillkür, Verkehr, Ausländerzuwachs, Sicherheit, Immigration usw. entwickelten, bei denen die Kantonsräte sicher einige Anregungen davon mitbekamen, wo bei der Bevölkerung der Schuh drückt. Genau dies ist auch das Ziel der vier Kantonsräte und darum besuchen sie noch bis Ende des Jahres alle Gemeinden des Bezirks. Die nächste Station ist am 23. August Meilen.

Seit 2011 politisierte Margreth Rinder- Nah beim Volk Hansruedi widmen können. Natürlich knecht im Kantonsrat, nachdem sie da­ Margreth hat ein Gespür für Menschen bleibt sie der lokalen SVP als Vizepräsivor 8 Jahre in der Schulpflege Wallisel- und deren Anliegen, sie war sich auch dentin treu, was ich als Präsident sehr als Kantonsrätin nicht zu schade, bei schätze. Ihr Erfahrungsschatz, nicht len tätig war. Zuerst vier Jahre in der Kommission «Wind und Wetter» auf der Bahnhof­ nur in der Politik, ist beeindruckend. für Bildung und Kultur und nach den strasse in Wallisellen Unterschriften Ich danke Margreth im Namen der ParNeuwahlen im Jahre 2015, wo sie mit für ein Anliegen zu sammeln und Mei- tei, aber auch stellvertretend für alle einem Glanzresultat von 9737 Stimmen nungen von Wallisellerinnen und Wal- Wählerinnen und Wähler, herzlich für und dem drittbesten Resultat im Bezirk liseller einzuholen. Nun ist sie von der ihre tollen Dienste zum Wohle der AllBülach wiedergewählt wurde, noch kantonalen Politbühne abgetreten und gemeinheit. zwei Jahre in der Kommission für Pla- wird sich in Zukunft vermehrt der FamiThomas Eckereder, nung und Bau. lie, den Enkelkindern und ihrem Mann Präsident SVP Wallisellen Ihre politischen Schwerpunkte wa­ren immer Bildung und Landwirtschaft, was ihren gelernten Berufen Primarlehrerin und dipl. Bäuerin entsprach. Weiterbildung war für sie immer Programm, wie sie selber meinte. Aber auch sonst war sie unermüdlich im Einsatz für ihre Grossfamilie als Managerin im Haushalt. Margreth ist Mutter von vier Söhnen. Alle engagierte Feuerwehrleute. Der Apfel fällt eben nicht weit vom Stamm. Daneben betreibt Sie auch weiterhin das Kafi im Tänn – das heimeligste Kaffeehaus von Wallisellen, wo es die leckersten Kuchen immer am letzten Sonntag des Monats gibt – und tut ihre Meinung als freischaffende Journalistin und fleissige Leserbriefschreiberin kund. Ihre wöchentlichen Berichte und Kommentierungen über die Geschäfte des Kantonsrats in der der Zeitung «Zür- Nach dem Rücktritt aus dem Kantonsrat bleibt Margreth Rinderknecht cher Bote» werde ich vermissen. mehr Zeit für ihre Enkelkinder.

LESERBRIEF

LESERBRIEF

Ehe für alle – eine nicht zu Ende gedachte Neuerung Die staatliche Institution der Ehe im bisherigen – und hoffentlich auch im zukünftigen Sinn – ist Grundlage für ein vernünftiges, der Natur entsprech­ endes Zusammenleben von Mann und Frau. Sie ist ein Hort, in dem Kinder auf menschenwürdige Art wachsen können und von ihren Eltern umsorgt und erzogen werden können. Alle diese Eigenschaften hat die heute von vielen Politikern propagierte Homo-Ehe nicht. Ich achte alle Menschen, und vor allem: Ich habe nichts gegen Homosexuelle. Aber es besteht absolut keine Notwen-

digkeit, dass diese sich im hiervor beschriebenen Sinn miteinander verheiraten. Wenn zwei Menschen beschliessen, miteinander zu leben, muss der Staat für diese einen rechtlichen Lebens-Partner-Status schaffen, der ih­nen alle rein materiellen, vermögensrechtlichen und erbrechtlichen Eigenschaften einer «Ehe» ermöglicht. Aber das Recht der Adoption von Kindern darf darin nicht eingeschlossen sein.Homosexualität ist keine physikalische Eigenschaft des Körpers, sondern ein geistiger Zustand, der sehr stark von der er-

zieherischen Umgebung beeinflusst wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Knabe mit zwei Vätern dann eben auch homosexuell wird. Unsere Politiker sollten sich die Folgen überlegen, wenn sie Jahrhunderte alte Lebensformen so einfach über Bord werfen. Und dies ganz besonders, wenn sich relativ einfache Lösungen für das angebliche Problem anbieten. Das wäre jetzt eine Aufgabe für die sich christliche Familienpartei nennende Organisation. Karl Heinen, Wädenswil

Voranschreiten und vorwärtskommen kann keiner, der in Ketten gelegt wird Schon unsere Vorfahren waren gezwungen gegen Landvögte und Obrigkeiten für eine unabhängige, freie Schweiz zu kämpfen. Der Kampf lohnte sich. Die Schweiz wird heute als freies und unabhängiges Land von vielen anderen Staaten darum beneidet und respektiert. In keinem anderen Staat steht das Volk zuoberst und entscheidet über Gesetz und Recht. An dieser bewährten Ordnung wird zurzeit kräftig gesägt. Die EU fordert ein sogenanntes Rahmen-

abkommen. Bundesbern spricht, und das ist neu, von einem Konsolidierungsvertrag und hofft, die Bürger so besser abholen zu können. Konsolidieren klingt gut und bedeutet, etwas in seinem Bestand festigen, sichern. Was aber soll gefestigt und gesichert werden? Etwas, das noch nicht besteht? Oder hat Bundesbern das Rahmenabkommen schon unterzeichnet? Internationales Recht vor unserer Verfassung: NEIN danke! Heidi Jucker, Gemeinderätin, Adliswil


AKTUELL  5

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

VOLKSINITIATIVE ZUR BEGRENZUNG DER ZUWANDERUNG

Die Schweiz muss die Einwanderung wieder selber kontrollieren können Die SVP Schweiz diskutierte an ihrer letzten Delegiertenversammlung eine für unser Land zentrale Frage. Soll die Schweiz den freien Personenverkehr für die Angehörigen von EU -Staaten beibehalten oder soll sie – wie es für eine souveräne Nation eigentlich normal wäre – die Zuwanderung in unser Land wieder eigenständig steuern und nach unseren Bedürfnissen ausrichten können?

Caspar Baader Alt Nationalrat SVP Gelterkinden (BL )

Seit Jahren liegt die Nettozuwanderung in unser Land zwischen 60 000 bis 80 000 Personen pro Jahr. Sie entspricht damit, von der Grössenordnung her betrachtet, der Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen. Geht dies so weiter, wächst die Bevölkerung der Schweiz in 10 bis 12 Jahren rein zuwanderungsbedingt um 1 Million Personen an. Die Folgen dieser Entwicklung spüren wir bereits heute tagtäglich. Die Konkurrenz um den Arbeitsplatz steigt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten werden teurer, die Landschaft verstädtert zusehends und die Infrastrukturen wie Strassen, Züge, Schulen usw. sind überlastet. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP angenommen. Seither schreibt Art. 121a unserer Bundesverfassung (BV) vor, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert. Dieser Artikel gilt für die gesamte Einwanderung in unser Land also unabhängig davon, aus welchem Land die Einwanderungswilligen kommen, ob aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem sogenannten Drittstaat. Mit der Übergangsbestimmung zu diesem Verfassungsartikel (Art. 197 Ziffer 11 BV) haben Volk und Stände den Bundesrat ausdrücklich beauftragt, innert 3 Jahren bestehende völkerrechtliche Verträge, welche diesem Prinzip

widersprechen, neu zu verhandeln und anzupassen. Es war dabei immer klar, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und deren Mitgliedstaaten genau ein solcher Vertrag ist und damit innert dieser Frist hätte neu verhandelt werden müssen. Doch was ist passiert? Der Bundesrat hat keinerlei ernsthaften Versuch unternommen, um das Personenfreizügigkeitsabkom­ men mit der EU neu auszuhandeln. Dies hatte er auch gar nie vor: Eine reine Auftragsverweigerung gegenüber Volk und Ständen! Vielmehr hat eine Parlamentsmehrheit Ende 2016 in vollem Bewusstsein dieser offensichtlichen Verfassungsverletzung und vor allem gegen den Willen von Volk und Ständen ein «Alibi-Gesetz» beschlossen. Dieses sogenannte Umsetzungsgesetz nahm keinen einzigen Punkt von Artikel 121a BV und damit von der MasseneinwanderungsInitiative auf. Dieses Umsetzungsgesetz ist ein reines Täuschungsmanöver gegenüber dem Volk – ein in dieser Art wohl noch nie dagewesener Affront ei­ ner Parlaments- und Bundesratsmehrheit gegen unsere direkte Demokratie und gegen unseren Souverän. Es ist unglaublich: Weder die Links-, noch die Mitteparteien, noch der Bundesrat, bestreiten diesen staats- und demokratiepolitischen Skandal. Im Gegenteil, der Bundesrat bestätigt in seiner Botschaft zur Rasa-Initiative ans Parlament, dass «die von den Räten beschlossene Regelung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative «… Artikel 121a der Bundesverfassung nicht vollständig umsetze». Zur Rechtfertigung wird immer wieder auf frühere Volksentscheide zu den bilateralen Verträgen und zur Personenfreizügigkeit verwiesen. Deshalb sei nicht klar, ob die Stimmbürger mit der Annahme der

Masseneinwanderungsinitiative wirklich auch die Personenfreizügigkeit mit der EU und ihren Mitgliedstaaten hätten kündigen wollen. Dadurch wird aber die konstante Praxis des Vorrangs von neuem Verfassungsrecht ausser Kraft gesetzt.

Aktuelle Situation Während die Masseneinwanderung in unser Land weiterhin auf Rekordniveau liegt und mittlerweile immer mehr Unternehmen Inländer, respektive Schweizer durch Ausländer ersetzen, hat einerseits die AUNS -Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2016 beschlossen, eine eidgenössische Volksinitiative zur grundsätzlichen Beseitigung der Personenfreizügigkeit und zur Wiederherstellung der demokratischen Ordnung vorzubereiten. Andererseits hat auch die Delegiertenversammlung der SVP am 14. Januar 2017 den Parteileitungsausschuss be­auftragt, der Delegiertenversammlung der SVP vom 24. Juni 2017 Lösungsvarianten für eine Volksinitiative vorzulegen, wie die Masseneinwanderung endlich gestoppt, wieder eigenständig kontrolliert und damit der Volkswille durchgesetzt werden kann.

Eckwerte für eine Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung Seither hat der Parteileitungsausschuss der SVP die gemeinsame Arbeitsgruppe gebeten, die 3 Varianten auf noch 2 Varianten zu reduzieren und diese der Verständlichkeit wegen lediglich in Form von Eckwerten für eine Initiative vorzulegen:

Variante 1: Kündigung des Per­sonenfreizügigkeits-Abkommens –– Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und ihren Mitglied-

staaten vom 21.06.1999 ist innerhalb von 12 Monaten nach Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände zu kündigen.

Variante 2: Zuwanderungsregime ist ausschliesslich Sache der Schweiz –– Die Zuwanderungsregelung liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Schweiz. –– Es dürfen künftig keine internationalen Verträge abgeschlossen werden, welche den ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren, und bestehende Verträge dürfen nicht im Widerspruch dazu angepasst oder erweitert werden. –– Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist – notfalls durch Kündigung – aufzuheben, so dass dieses 12 Monate nach Annahme der Volksinitiative ausser Kraft ist.

Beurteilung Die Variante 1 umfasst kurz und klar die Kündigung des Personenfreizügigkeits-Abkommens mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21. Juni 1999 und setzt dazu eine Frist von 12 Monaten. Der Grund für diese Variante besteht darin, dass dieses völkerrechtliche Abkommen gemäss Auffassung einer Bundesrats- und Parlamentsmehrheit der Umsetzung des innerstaatlichen Verfassungsartikels 121a BV im Wege steht. Die Variante 2 ist umfassender. Sie wiederholt in Absatz 1 den Grundsatz der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung in unser Land. Absatz 2 enthält ein Verbot für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren und will auch die Umgehung dieses Verbots durch Anpassung bestehender Verträge verhindern. Absatz 3 richtet sich wie die Variante 1 wiederum gegen das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und

ihren Mitgliedstaaten, lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass der Bundesrat und das Parlament dieses Abkommen auf andere Weise ausser Kraft setzen können als durch Kündigung – nämlich durch Verhandlungen mit der EU und deren Mitgliedländern, zumal diese ein grosses Interesse am Erhalt der ­übrigen Abkommen der Bilateralen I ha­ben. Sollte dies aus irgendeinem Grund innert einer bestimmten Frist nicht möglich sein, beinhaltet auch diese Variante als Ultima Ratio die Kündigung des Abkommens. Beide Lösungsvarianten haben Vor- und Nachteile. Die Arbeitsgruppe wünscht sich, dass diese Vorschläge möglichst breit diskutiert werden.

Schlussbemerkungen Erfolgreiche Länder dieser Erde, wie etwa die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Singapur oder Japan – welche allein schon aufgrund ihrer geographischen Lage weit weniger Probleme mit der Einwanderung als die Schweiz ha­ ben – kontrollieren die gesamte Einwanderung in ihre Länder selbst. Es käme diesen nie in den Sinn, ihre Souveränität in diesem so zentralen Be­ reich mit einem derartigen Freizügigkeitsabkommen, wie wir es mit der EU und ihren Mitgliedstaaten haben, komplett aufzugeben. Im Gegenteil, viele dieser Nationen verschärfen zurzeit vor dem Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten. Auch diese Länder wollen die Einwanderung eigenständig kontrollieren. Das ist eine moderne Einwanderungspolitik. Sie entspricht demselben Prinzip, welches dank der Masseneinwanderungsinitiative bereits in unserer Verfassung steht, aber noch umgesetzt werden muss.

NACH DEM JA ZUR ENERGIESTR ATEGIE 2050

In der Energiepolitik stehen wir erst am Anfang Beschlossen ist nicht umgesetzt, und so folgen jetzt Gesetze und Verordnungen zur neuen Energiestrategie 2050, die uns den Wahrheiten näher bringen. Jede Woche platzt eine der vielen darin enthaltenen Träume, hauptsächlich was die Finanzierung der Energiewende betrifft. Es gilt nun die Spreu vom Weizen zu trennen und die nicht realisierbaren, wertlosen und zu teuren Massnahmen zu verhindern.

Stephan Amacker Präsident Kommission Energie, Umwelt und Raumplanung SVP Kanton Zürich

Bereits in den ersten zwei Wochen wurden Milliardeninvestitionen für Netze und Subventionen im Rat vorgeschlagen, die sich kaum mit den budgetierten 40 Franken pro Person finanzieren lassen. Dann wurde, wie eine heisse Kartoffel, das vorgesehene Lenkungssystem KELS fallen gelassen. Die Wahrheit mit der Einführung einer neuen, zusätzlichen Steuer hätte dem Volk zu früh die Augen geöffnet und es kritisch gegenüber den nachfolgenden Finanzierungsvorlagen gestimmt.

Neue Steuer abgelehnt Stellvertretend für die verfehlte Energiepolitik steht jedoch das Kohlendioxid (CO2) im Fokus. Die 0,038 Prozent dieses Gases in der Luft sollen hauptverantwortlich sein für die Klimaveränderungen rund um die Welt. Für Erwärmung oder Abkühlung der Luft sind ganz andere Effekte von weit grösserem Einfluss als das CO2. So der Wasserdampf in der Luft, Beeinflussung der Strahlung und Reflexion durch Flugzeugabgase in der Stratosphäre, Meeresströmungen, die sich verlagern, der Süsswassergehalt der Meere, das Abholzen der Regenwälder, usw. Ausgerech-

Besteuerung des CO2 und zahlreichen Zwängen mit Bussenkatalogen die Wirtschaft und den Bürger drangsaliert, ohne für das Klima einen nennenswerten Beitrag zu leisten. Dass es sinnvoll ist, die fossilen Energieträger nicht zu erschöpfen, hat seine Berechtigung. Kohle, Öl und Gas zu verbrennen verGrobe Fahrlässigkeit schlechtert die Luftqualität und gefährAls die letzten Hitzetage durch die Ener- det die allgemeine Gesundheit, hat jegiewender bereits als klares Zeichen doch kaum Einfluss auf Veränderunfür eine Klimaveränderung herhalten gen des Klimas. Sobald die Wissenschaft mussten, erklärte Meteorologe Bucheli die Zusammenhängen der Klimasituatiam Fernsehen auf Anfrage trocken, dass on und den aktuellen Wetterturbulenein Beobachtungsraum über 30 Jahre zen erklären kann, und der geringe Einnötig sei, um frühestens eine Aussage fluss des CO2 fest steht, werden sich die zu einer Veränderung des Klimas zu Grünen ganz leise aus der Verantwormachen. Einen einzelnen Effekt aus der tung stehlen, dicht gefolgt von den Kette der komplexen Zusammenhänge Linken Mitläufern. Oder war das beim zur Bildung des äusserst labilen Klima- «Waldsterben» etwa nicht auch so? systems zu greifen, ist grob fahrlässig. Sollte sich die CO2-Theorie nicht bestä- Der Kampf um die Wasserkraft – tigen, und davon ist überzeugt, wer sich Klage gegen Deutschland in die Literatur eingelesen hat, stehen Die Politik will der Schweiz die Wasserwir mit leeren Händen da, haben enor- kraft madig machen. Die Berggebiete me Geldmengen verschleudert und die haben ganze Täler geopfert, beim Bau Wirtschaft dadurch massiv geschädigt. starben Leute und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die BergIst das CO2 die neue «grüne Ente» bevölkerung seit jeher benachteiligt. Nun will man in Bern diesen die Wasder Energiewender? Nachdem bereits das «Waldsterben» serzinsen halbieren, eine der wichtigssich als «Grüne Ente» erwiesen hat, ist ten Einkommensquellen. So etwas köndas Schweizer Volk erneut auf eine apo- nen sich nur Leute in den abgehobenen kalyptische Aussage Linker und Grüner Zentralen der Schweiz ausdenken, ganz Politiker eingetreten, ohne deren Wahr- im Muster des vorauseilenden Gehorheitsgehalt zu hinterfragen. Herhalten sams gegenüber der EU. Es ist höchste muss jetzt die Energiepolitik, die über Zeit Deutschland für die verbotene Subden Verzicht auf fossile Energieträger, ventionierung der Neuen Erneuerbaren net das CO2 soll nun an den Klimaveränderungen schuld sein, hoch besteuert und massiv reduziert werden. Dabei steckt die Forschung über die Hintergründe und Zusammenhänge der aktuellen Klimasituation in den Kinderschuhen.

bei der WTO (World Trade Organisation) anzuklagen und für die aktuellen und zukünftigen finanziellen Schäden unserer Stromproduktion haftbar zu machen. Da ein solcher Prozess Jahre dauert, sind die Verluste, die in Form von Unterstützung an die Berggemeinden und Kraftwerksbetreiber bezahlt werden, zu summieren und jährlich in Rechnung zu stellen. Es gilt die umweltfreundlichste Strom­erzeugung, die Sicherung der Stromversorgung und die Erhaltung des Einkommens der Bergbevölkerung zu sichern, bevor die Schweiz sich finanziell ruiniert oder ihren ersten Black Out erlebt.

Ein Ablasshandel ist abzulehnen Der Bundesrat möchte nun das Pariser Abkommen zum Klimaschutz ratifizieren. Darin will die Politik beschliessen, die Temperaturerhöhung der Welt auf unter 2º C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu halten. Die einzige Massnahme soll die Reduktion der Treib­haus­ gase, namentlich des CO2 sein. Da­für werden Summen in Milliardenhöhe weltweit verschoben und ein regelrechter Ablasshandel aufgebaut. Es ist mehr als naiv zu glauben, dass die korrupten Entwicklungsländer dieses Geld in Neue Erneuerbare Energien stecken. Wie erläutert, ist es wissenschaftlich unbelegt, dass dies den gewünschten Effekt erzielen wird. Man setzt also auf eine teure Karte mit unbekannter Wirkung und hat kei­ nen Plan B. Dieser Fehlplanung sollte man mit dem Referendum begegnen und dem Vorgehen Amerikas folgen.

Hütet Euch am Morgarten! Verschiedentlich stand die Schweiz in ihrer Geschichte vor der Entscheidung,

sich einer Übermacht zu beugen, oder auf ihrer Selbständigkeit zu bestehen. Der Grundsatz von Freiheit und Unabhängigkeit wurde in der Bundesverfassung von 1848 erneut bekräftigt, musste aber bereits einige Male verteidigt werden. Die erfolgreiche Verteidigung von Freiheit und Unabhängigkeit hat sich dabei für alle Bewohner der Schweiz immer ausbezahlt. Eingebettet in der Energiestrategie findet man bereits wieder einen neuen Ansatz zur Aufgabe der Selbständigkeit. Für den Abschluss des verhandelten Stromabkommen verlangt die EU ein Rahmenabkommen, das uns über die Europäischen Gerichtsbarkeit fremde Richter bescheren wird. Bricht dieser Damm, wird der Ruf nach einem EU-Anschluss auf dem Fuss folgen.

Fazit Auch wenn es viele vernünftige Vorschläge im neuen Energiegesetz hat, namentlich beim Energiesparen und Hausbau, ist es entscheidend, dass das Schweizer Volk aufmerksam die nun folgenden Gesetze und Verordnungen prüft und diejenigen bekämpft, die unsere Unabhängigkeit und Wirtschaft bedrohen. Es gibt keine wissenschaftlich belegten Studien, die zeigen, dass das CO2 Hauptverursacher der momentanen Wetterverhältnisse ist, da das Klimasystem viel komplexer ist, als dass man es auf eine solche einfache Ursache zurückführen kann. Aus der Erfahrung sollte man lernen und die Katastrophenszenarien der Grünen und Linken Kreise mittels seriöser Forschung demaskieren, bevor wir Unsummen in den Sand setzen.


6   STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

Fadegrad

von Daniel Oswald

Strassen, Steuern, Kollegialität

AU S D E M Z Ü R C H E R G E M E I N D E R AT

Subventionierte Kunstschaffende und Transparenz bei den Kulturinstitutionen

Am 24. September stimmen wir über ein leistungsfähiges Stras­ sennetz im Kanton Zürich ab. Es handelt sich dabei um einen ­Gegenvorschlag zur «Anti-Stau­ initiative» der SVP. Getragen wird dieser Gegenvorschlag von der BDP, CVP, EDU, FDP und SVP sowie

dem Gewerbeverband, dem ACS , dem Baumeisterverband, dem Autogewerbeverband und dem Hauseigentümerverband. Es ist ja auch Mode geworden, dass immer mehr städtische Exekutiven Ab­ stimmungsparolen fassen. Das ist für unsere direkte Demokratie höchst problematisch, aber zurzeit leider nicht zu verhindern. So hat sich auch der Winterthurer Stadt­ rat mit dieser Abstimmungsvor­ lage befasst. Korrekt wie es sich gehört, hat der zuständige Bau­ vorsteher Joseph Lisibach (SVP) dem Stadtrat den Antrag gestellt, diesen Gegenvorschlag zu unter­ stützen. Wie wir wissen, war er lei­

Dubravko Sinovcic Gemeinderat SVP Zürich 1&2

An der Pfingstweidstrasse 101 vermietet die Stadt zu günstigen Konditionen befristet Kulturateliers an Studienabgänger der Zürcher Hochschule der Künste und bietet ein Mentoring-Programm an. Ziel ist es, den angehenden Künstlern den Einstieg in das Berufsleben zur erleichtern. Insgesamt geht es um jährlich wiederkehrende Kosten von rund 200 000 Franken. In seinem Votum gibt SVP-Gemeinderat Daniel Regli zu bedenken, dass es in keinster Art und Weise erwiesen ist, ob diese Hilfestellung zweckmässig ist. Tatsächlich gibt es keine Untersuchung dazu, ob die Absolventen dieses Programmes im Berufsleben erfolgreicher sind. Es versteht sich von

Derek Richter Gemeinderat SVP Zürich 3

zum Thema im Grossen Gemein­ derat den Beschluss des Stadtrates vertreten. Als es um die Unterneh­ menssteuerreform ging, lief die­ ses Prozedere ein bisschen anders ab. Die bürgerliche Mehrheit im Stadtrat liess Führungsanspruch vermissen und ging dieses Thema nicht proaktiv an. Die zuständige Stadträtin und möchtegern Stadt­ präsidentin Yvonne Beutler stellte beim Stadtrat keinen Antrag. Sie nutzte das Führungsvakuum und vertrat in der Öffentlichkeit die Parteimeinung der SP. Selbst bei der Budgetdebatte im Gemein­ derat. Als dann der Stadtrat die ­Ja-Parole fasste, durfte die Finanz­ vorsteherin weiterhin ihre SP -­ Position vertreten. Zuerst kam ich in Versuchung, Yvonne Beut­ ler dafür zu gratulieren, dass sie

Genau in diesem Zusammenhang lässt sich ein ebenfalls behandeltes Postulat der SVP-Gemeinderäte Daniel Regli und Stephan Iten sehen, welches den Stadtrat auffordert, zu prüfen, wie über den Selbstfinanzierungsgrad von Kulturinstitutionen informiert werden kann. Das Verhältnis von Leistungen aus öffentlicher Hand zum Gesamtaufwand soll dargestellt werden. Der Steuerzahler hat ein Recht, das Ausmass der Kulturförderung transparent einsehen zu können und deren Effizienz zu beurteilen. Nur so ist es gemäss Aussage von Gemeinderat Daniel Regli möglich, eine Beurteilung vorzunehmen, welche Kulturbeiträge eine Überprüfung benötigen. Die Stadtprä-

Die Stadt Zürich vergibt regelmässig Aufträge an private Firmen mittels öffentlicher Ausschreibungen. Dies ist eine zentrale Forderung der SVP. Was private Anbieter machen können, ist keine Aufgabe des Staates. Es ist also in diesen sogenannten Submissionsverfahren von zentraler Bedeutung, dass diese mit grösster Sorgfalt erstellt werden. Die Kriterien müssen transparent sein und dürfen Anbieter weder bevor- noch benachteiligen.

Stadtrat die Mehrheit haben. Und

auf eine dringliche Interpellation

Keine Transparenz bei der Kulturförderung

sidentin lehnte die Annahme des Postulates vehement ab. Wie könnte auch ein Ansinnen der SVP im linken Stadtrat auf offene Ohren stossen? Die Stadtpräsidentin war der Meinung, dass die Informationen transparent vorhanden sind und das Postulat einen nicht verhältnismässigen Aufwand generieren würde. Der SVP wurde vorgeworfen, eine Bürokratievorlage entworfen zu haben. Was für ein Gesinnungswandel, setzt sich die Ratslinke auf einmal für eine schlanke Verwaltung ein. Natürlich ist dies eine heuchlerische Aussage. Es geht der Ratslinken lediglich da­ rum, zu verschleiern, wie viele Gelder in die Kulturförderung fliessen und ob diese sinnhaft eingesetzt werden. «Unglaublich», fand es Roger Liebi, wie sich die Ratslinke gegen das Postulat stemmte, welches Transparenz beim Einsatz von Steuergeldern fordert. Es überrascht nicht, dass unser TransparenzPostulat im Gemeinderat den Bach ab geschickt wurde.

Nach einer ausführlichen Debatte über das unverhältnismässige Postulat der SVP wurde über ein Postulat der SP diskutiert, welches forderte, dass Inhaber der KulturLegi in allen von der Stadt unterstützen Kultur- und Sportbetrieben einen Rabatt von mindestens 50 Prozent erhalten sollen. Damit sollen «arme» Menschen in den Genuss von Kultur und Sport kommen. Gemäss Ansicht der Linken scheint wohl Kultur ein menschliches Grundbedürfnis zu sein, welches bedürftigen Menschen unbedingt zur Verfügung gestellt werden muss. Man überlege, welche Bürokratie es benötigt, um dieses Postulat umzusetzen. An die wahrscheinlichen Zusatzkosten in Millionenhöhe wollen wir gar nicht erst denken. Die Ratslinke offenbart damit wieder ihre Doppelmoral. Der SVP-Vorschlag ist schlecht, der SP-Vorschlag ist gut. Der Inhalt spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Es versteht sich von selbst, dass das Postulat gegen den Widerstand der SVP an den Stadtrat überwiesen wurde.

Suboptimale Submissionen

FDP und die SVP im Winterthurer

Josef Lisibach in einer Antwort

selbst, dass die SVP-Fraktion eine solche Kulturförderung nach dem Giesskannenprinzip strikte ablehnte und traurigerweise mit dieser Meinung wieder einmal im Rat alleine da stand.

ERNEUTE OHRFEIGE FÜR DIE STADT ZÜRICH

der nicht erfolgreich, obwohl CVP,

korrekt wie sich es gehört, hat

Kultur und Sport als linkes Grundbedürfnis

Die 160. Sitzung des Gemeinderates stand im Zeichen einer Kulturförderungsdebatte. Es wurden mehrere Geschäfte diskutiert und verabschiedet, wobei die SVP oftmals alleine da stand.

nung einer Kompetenzstelle für Submissionsverfahren als zentrale Anlaufstelle für die Angestellten der Stadt Zürich empfohlen, da gerade Stellen, die wenig Erfahrung mit solch delikaten Verfahren haben, auf Erfahrungen, wie sie zum Beispiel im Hochbaudepartement zuhauf vorhanden sind, nutzen können. Selbst die damalige Stadträtin Maurer stellte fest, dass bei besagter Vergabe «nicht alles optimal verlaufen sei».

Nun hat die Stadt Zürich trotz ihren Heerscharen an Bediensteten ihre liebe Mühe, dieses Verfahren nach der Regel der Kunst durchzuführen. Nicht erst durch die freihändige Vergabe von Aufträgen wie im aktuellen Fall von Ent- Alter Wein in neuen Schläuchen sorgung + Recycling Zürich (ERZ) durch Wer nun glaubt, dass unter dem neuen den fristlos gekündigten Direktor Urs Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) Pauli – der unter anderem 15 Millionen etwas besser wird, liegt weit daneben. Mehrkosten für den Neubau eines Lo- Erneut wurde eine Submission für Abgistikzentrums kreativ auf mehreren schleppaufträge durch das PolizeideKonten verbuchte – müssen diese be- partement durchgeführt und just erhob ein Mitbieter Einspruch gegen die einmängelt werden. Bereits im Jahr 2008 wurde von der seitige Vergabe durch die Stadt Zürich. Geschäftsprüfungskommission der Vom Verwaltungsgericht wurde dem Stadt Zürich unter Leitung des damali- Rekurrierenden Recht gegeben. In diegen Präsidenten dieser Kommission und sem Urteil wurde unter anderem festheutigen Stadtparteisekretärs Bruno gehalten, dass die Stadt Zürich das Sidler ein Bericht zu einer Submission «Gleichbehandlungs- und das Transpadurch das Polizeidepartement unter der renzgebot» verletzt habe. Das alte, unLeitung von Stadträtin Esther Maurer professionelle Gärtchendenken scheint (SP) für Abschleppaufträge erstellt, der also immer noch vorzuherrschen. Dies 3 konkrete Empfehlungen vorsah. So obwohl die entsprechenden Dienststelwurde Aus- bzw. Weiterbildung und len gerade 2 Minuten Fussweg ausein«eine kundenorientierte Vorgehenswei- anderliegen. Erneut also eine Ohrfeige se» der Polizeiangehörigen bei Fahr- für die Stadt Zürich. Als nahezu skanzeug-Abschleppungen empfohlen. Ins- dalös muss die Haltung von Richard besondere wurde auch eine Bezeich- Wolff gewertet werden, wonach er ei-

nige Tage angesprochen auf dieses Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes «davon keine Kenntnisse hat». Wenn ein Vorgesetzter keine Ahnung oder kein Interesse hat, ob ein Urteil an das Bundesgericht weitergezogen werden soll, muss man sich fragen, wozu es ihn eigentlich noch braucht!

Dem Spuk ein Ende bereiten Müssen die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Zürich für rund eine Viertelmillion Salär pro Jahr solch eine suboptimale Leistung hinnehmen? Etwas läuft schief im Sicherheitsdepartement und zwar gewaltig! Bereits mit dem jüngsten Verhalten des Vorstehers

des Sicherheitsdepartements im Zusammenhang mit der zustimmenden Bewilligung zur Verteilung des Koran durch die islamistisch-salafistische Lies!Bewegung und gegen die Empfehlung des Regierungsrates Mario Fehr, hat Richard Wolff eine unhaltbare Entscheidung getroffen. Sein Verhalten rund um die Vorkommnisse im KochAreal wäre bereits Anlass genug, um von diesem Amt zurückzutreten. Wieso es erneut zu so einer Blamage für die Stadt Zürich kommen konnte, hat nun der Stadtrat in einer schriftlichen Anfrage durch meinen Fraktionskollegen und GPK-Mitglied Walter Anken und mich zu beantworten. Hoffen wir, dass dieser Spuk im nächsten März ein Ende finden wird, indem eine geeignetere Person für die Sicherheit in der Limmatstadt verantwortlich sein wird.

Sommerbier zu den Themen:

Neue Kampfflugzeuge - ziellose Asylpolitik Verkehrschaos auf unseren Strassen

konsequent für ihre politischen Ziele einsteht. Da aber die politi­ schen Ziele der SP einer freiheit­ lichen und eigenverantwortlichen Gesellschaft zuwider laufen, lasse ich dies. Ich gratuliere aber Josef ­Lisibach (SVP) für sein vorbildli­ ches Verhalten. Erstens, dass er für unsere politischen Ziele einsteht, und zweitens, dass er sich ans ­Kollegialitätsprinzip hält. Dass es bürgerliche Stadträte gibt, welche sich nicht für die Anliegen ihrer ­eigenen Partei einsetzen, ist ein anderes Thema. Dieses Problem müssen die jeweiligen Parteien selber lösen.

DELEGIERTENVERSAMMLUNG DER SVP STADT ZÜRICH

Nomination der Stadtratskandidaten 2018 ZB. Die Delegierten der Stadtzürcher SVP haben an ihrer Versammlung vom vergangenen Dienstag grünes Licht gegeben zu den vom Vorstand vorgeschlagenen Stadtratskandidaten. Einstimmig beschlossen die Delegierten, dass die SVP mit einer Frau und einem Mann in den Wahlkampf ziehen soll: Mit Susanne Brunner, ehemalige Kantonsrätin und Partei-Vizepräsidentin sowie mit Gemeinderat

Roger Bartholdi, ehemaliger Gemeinderatspräsident. Gemäss Vorstandsbeschluss wird die SVP gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien FDP und CVP den Stadtratswahlkampf in ei­nem 5er-Ticket bestreiten, bestehend aus Susanne Brunner und Roger Bartholdi (SVP), Filippo Leutenegger und Michael Baumer (FDP) sowie Markus Hungerbühler (CVP).

Alfred

Gregor

Mauro

Hans-Ueli

Heer

Rutz

Tuena

Vogt

Dienstag, 11. Juli 2017, 18.30 Uhr Restaurant Landhus Seebach Katzenbachstr. 10, 8052 Zürich (Kreis 11)

Vier Stadtzürcher Nationalräte berichten aus der Sommersession. Alle sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Mauro Tuena, Präsident SVP Stadt Zürich Daniel Regli, Präsident SVP-Kreispartei 11

Für eine sichere Zukunft in Freiheit!


KLEININSER ATE / VERSCHIEDENES  7

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

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KOMMISSION EMPFIEHLT NOBILL AG-INITIATIVE OHNE GEGENVORSCHL AG ZUR ABLEHNUNG

SVP fordert Halbierung der ­Billag-Gebühren Die SVP ist vom mutlosen Beschluss der nationalrätlichen Medienkommission enttäuscht. Die Kommission hat entschieden, die NoBillag-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sämtliche Vorschläge, die Gebührenhöhe zu senken, wurden verworfen: Die Kommission will stur am Status Quo festhalten und keinen Rappen einsparen. Vor diesem Hintergrund hat die SVP einen Gegenentwurf eingereicht, der eine Gebühren-halbierung fordert. So hat das Parlament eine Alternative, welche in der Herbstsession diskutiert werden kann. SVP. Seit Monaten führen National- und Ständerat die «Service public»-Diskussion. Bereits der «Service public»-Bericht des Bundesrates zeigte auf, dass der Grundversorgungsauftrag an die SRG überarbeitet und klarer formuliert werden muss. Die SRG soll sich, so selbst der Bundesrat, klarer von kommerziellen Anbietern unterscheiden und da und dort auch auf Angebote verzichten, welche bereits von Privaten erbracht werden. Die Debatte indessen führte bislang zu keinen Resultaten: Sämtliche Reformvorschläge wurden verworfen – so auch

die letzte Woche präsentierten Gegenvorschläge zur No Billag-Initiative.

Eine Selbstverständlichkeit, nicht für die SRG Die NoBillag-Initiative will die Erhebung von Empfangsgebühren verbieten und fordert einen gänzlich privat organisierten Medienmarkt. Dieser Position steht die Haltung der SRG, des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit gegenüber, welche am Status Quo festhalten und keine Einsparungen bei der SRG vornehmen will. Dass selbst ein Antrag verworfen wurde,

welcher die SRG -Mittel auf 1,1 Mia. Franken plafonieren wollte (Einsparungen von 8,5 Prozent gegenüber heute), spricht Bände. Was für jedes KMU eine Selbstverständlichkeit ist, soll für die SRG nicht gelten.

SVP für liberale Medienpolitik Die SVP kämpft für die Interessen der Konsumenten und Gebührenzahler. Es kann nicht angehen, dass in einer Zeit des technologischen Wandels, wo die Medienvielfalt dank dem Internet so gross ist wie nie zuvor, den staatlichen Radio- und Fernsehsendern immer mehr

Mittel zugesprochen werden. Die Verwaltung denkt sogar daran, diese Mittel künftig auch für staatliche Internet­ angebote zu verwenden. Dass dies zu weiteren Marktverzerrungen zu Lasten privater Anbieter führt, ist klar. Die SVP ist enttäuscht, dass sie als einzige bürgerliche Partei eine liberale Medien­ politik vertritt und für eine Senkung der Billag-Gebühren einsteht.

Gebührenhalbierung als Kompromiss Mit dem Minderheitsantrag auf eine Gebührenhalbierung hat der Nationalrat im Herbst die Chance, einen Kompromiss zwischen Abschaffung der Gebühren und der heutigen Regelung zu finden. Gelingt dies nicht, stellt sich für die SVP ernsthaft die Frage, ob die Unterstützung der NoBillag-Initiative der einzige Weg ist, um für eine liberale, vielfältige Medienlandschaft einzustehen.

Leichtsinnig und unüberlegt hat Angela Merkel 800 000 Flüchtlinge aufgenommen. Dabei hat sie nicht bedacht, dass effektiv viel mehr ihrer Einladung Folge leisten. Später wollte sie einen Teil der Flüchtlinge auf andere EU-Länder verteilen. Eine weitere Fehlüberlegung, denn Flüchtlinge sind in den meisten EULändern nicht willkommen. Flüchtlinge wollen zudem nur in ein Aufnahmeland, das ihnen materiell möglichst viel bietet. Werden sie in einem Land platziert, das ihren Anforderungen nicht entspricht, suchen sie sich oftmals einfach ein bequemeres Aufnahmeland. Die eigentliche «Flucht» verläuft in drei Etappen: Schlepper nehmen die «Flüchtlinge» an Bord eines oft seeuntüchtigen Bootes. Gerät das Boot in Seenot, sind Hilfsorganisationen (per Funk von den Schleppern avisiert) meistens sofort medienwirksam zur Stelle. Die Geretteten, werden aber nicht zurück nach Afrika geschafft, sondern nach Europa, wo sie von Hilfsorganisationen betreut werden. Diese Hilfsorganisationen müssen, wollen sie gedeihen, wie normale Firmen stets nach neuen Geschäftsbereichen, d.h. Einnahmen, suchen. Und das sind halt eben staatliche Subventionen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingswesen. Dabei wäre es so einfach, das Problem zu lösen: Schiffe unter einem Kommando, das nicht mit den Hilfsorganisationen gemeinsame Sache macht, patrouillieren entlang der afrikanischen Küste. Sie nehmen Flüchtlingsboote ins Schlepptau und bringen sie sicher zurück nach Afrika. Innerhalb kürzester Zeit würden alle Beteiligten einsehen, dass über das Mittelmeer kein Durchkommen mehr ist. Das Resultat: Kaum noch Flüchtlinge, keine Ertrunkenen und viel weniger Staatsausgaben. Und die Folgeerscheinungen wie durch Flüchtlinge begangen Verbrechen oder Übergriffe, würden erst noch signifikant redu­ziert. Otto Weiersmüller, Uetikon


8  VERANSTALTUNGEN Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Bezirk Dielsdorf/ SVP- K ANTONSR ATSFR AK TION Dielsdorf Kantonsrat/Fraktion Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20.00 Montag, 10. Juli 2017, 13.00 Uhr, Sitzung, Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf. Zunfthaus zur Haue. Bezirk Horgen/ Montag, 21. August 2017, 13.00 Uhr, Sitzung, Oberrieden Zunfthaus zur Haue. Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Der Zürcher Bote  |  Nr. 27 | Freitag, 7. Juli 2017

Bezirk Uster/Uster Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17.30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstras­ ­se 15, Uster. Junge SVP Kanton Zürich Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winter­ thur.

IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480 Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr­lich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH), Telefon 044  217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne­ments­ dienst: Zürcher Bauernverband, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr.  48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak­tion: SVP, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217  77  65, ­sekretariat@svp-zuerich.ch.

Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. ­Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print ­ Adligenswil AG, Ebikoner­strasse 75, 6043 Adligenswil.

Stadt Zürich/ Kreis 3 Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, See­ Stadt Zürich/Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 bahnstrasse 33, Zürich. Bezirk Meilen/ Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwa­ SVP-STAMM Stadt Zürich/Kreis 4 und 5 Küsnacht mendingerplatz 2, Zürich. Bezirk Affoltern/Aeugst Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restau­ Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstras­Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 rant Schützenstube, Küsnacht. Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst. se 243 (Limmatplatz), Zürich. Bezirk Meilen/ 1.-AUGUST- FEIER Stadt Zürich/Kreis 6 Bezirk Bülach/Embrach Meilen Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab Jeden zweiten Samstag (gerade Kalender­ Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Bezirk Dielsdorf/Boppelsen 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober­ wochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse Dienstag, 1. August 2017, ab 18.00 Uhr, Schul­ 175, Zürich. embrach. Rauchgässli 34, Meilen. anlage Maiacher, Boppelsen, Festwirtschaft. 20.00 Uhr: Festansprache von Kantonsrä­ tin Erika Zahler.

Anmeldung und weitere Informationen unter www.svp-zuerich.ch

35. Kantonales SVP-Schiessen 1./8./9./10. September 2017

Schiessstand: Holletsmoos, Küsnacht Organisatoren: SVP Sektion Küsnacht Feldschützenverein Forch

Bezirk Meilen/Zollikon Mittwoch, 27. September 2017, 18.30 –19.30 Uhr, Wirtschaft zum Truben, Alte Land­ strasse 94, Zollikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschlies­ send Apéro. Bezirk Meilen/Zumikon Dienstag, 12. September 2017, 18.30 –19.30 Uhr, Gasthof Rössli, Dorfstrasse 60, Zumi­ kon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Am­ rein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Pfäffikon Samstag, 2. September 2017, 08.00 –12.00 Bezirk Bülach/Bülach Uhr, Landgasthof Krone, Kronenweg 2, Rus­ Sonntag, 9. Juli 2017, Apéro ab 11.00 Uhr, sikon, Bezirksanlass für kommunale SVPRestaurant Sternen, Nussbaumen, Dachs­ Behördenmitglieder und Sektionspräsi­ lenbergstrasse 100, Bülach, Sommerfest. denten. Alt Nationalrat Christoph Mörgeli spricht Weitere Informationen unter zum Thema «100 Jahre SVP Kanton Zürich». www.svp-­bezirk-pfaeffikon.ch. Verkauf mit Signatur seines Buches zur 100 - Anmeldung unter www.mysvp.ch/ Jahr-Feier. bezirksanlass2017 oder an info@mysvp.ch. Anschliessend Feines vom Grill mit Bei­ lagen, Infos zum Bülifäscht, Kuchen und Bezirk Pfäffikon/Russikon Freitag, 8. September 2017, Apéro ab 18.30 Kaffee. Uhr, Schützenhaus, Russikon, SVP-HerbstParty mit SVP-Nationalrätin Natalie Rickli Bezirk Dielsdorf Sonntag, 27. August 2017, 13.30 Uhr, Re­ zum Thema «Aktuelles aus Bundesbern». gensberg-Burghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre Nachtessen um 19.30 Uhr. SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Anschliessend Referat und Lottomatch mit Regierungspräsident Markus Kägi, Natio­ tollen Preisen. nalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Stadt Zürich Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren. Un­ Dienstag, 11. Juli 2017, 18.30 Uhr, Restau­ terhaltungsmusik, Alphornbläser, Wettbe­ rant Landhus Seebach, Katzenbachstras­werb und Glücksrad. se 10, Zürich, Sommerbier mit den SVP-Na­ Aufzug nach Regensberg durch die Sektio­ tionalräten Alfred Heer, Gregor Rutz, Mauro Tuena und Hans-Ueli Vogt. nen ab 11.00 Uhr. Themen: Neue Kampfflugzeuge – ziellose Bezirk Hinwil/Grüningen Asylpolitik – Verkehrschaos auf unseren Sonntag, 9. Juli 2017, ab 9.30 Uhr, auf dem Strassen. Hof der Familie Achermann, Reipen, Grü­ ningen, Puurezmorge. Stadt Zürich/Kreis 10 Freitag, 25. August 2017, ab 17.00 Uhr, Arm­ brustschützenstand, Zürich-Höngg, Som­ Bezirk Meilen/ mer-Grill. 18.00 Uhr: Ansprache von Natio­ Hombrechtikon Mittwoch, 13. September 2017, 18.30 –19.30 nalrätin Natalie Rickli. Uhr, Gasthof Krone, Feldbachstrasse 2, Hombrechtikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit Stadt Zürich/Kreis 11 den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-­ Freitag, 8. September 2017, ab 18.00 Uhr, Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbach­ Mischol. Anschliessend Apéro. strasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Bezirk Meilen/Männedorf Thema: Was läuft falsch in Bundesbern? Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18.30 –19.30 Uhr, Restaurant Widenbad, Seidenhaus­ Sonntag, 24. September 2017, 10.00 –14.00 weg 2, Männedorf, «Kantonsrät bi de Lüt» Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und den Zürcher Wahlen 2018. Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro. Freitag, 10. November 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbach­ Bezirk Meilen/ strasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Meilen Mittwoch, 23. August 2017, 18.30 –19.30 Nationalrat Roger Köppel. Thema: Ent­ Uhr, Restaurant Schützenstube, Schützen­ hemm­te Politiker – entmachtetes Volk. hausstrasse 31, Meilen, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hur­ MOTORR AD - CLUB SVP ter und Tumasch Mischol. Anschliessend Stämme Apéro. Dienstag, 11. Juli 2017, 19.00 Uhr, Lägern­ stübli, Boppelsen, 4. Stamm. Bezirk Meilen/ Oetwil am See Mittwoch, 1. November 2017, 18.30 –19.30 Dienstag, 29. August 2017, 19.00 Uhr, Res­ Uhr, Restaurant Oase, Willikonerstrasse 3, taurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Eberts­ Oetwil am See. wil (Hausen am Albis), 5. Stamm. «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kan­ tonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Dienstag, 12. September 2017, 19.00 Uhr, Christian Hurter und Tumasch Mischol. An­ Restaurant Taggenberg, Taggenbergstras­se 79, Winterthur, 6. Stamm. schliessend Apéro. SVP-VER ANSTALTUNGEN


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