Zürcher Bote Nr. 37

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Freitag, 15. September 2017 | Nr. 37 | 59. Jahrgang

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

DANK-, BUSS- UND BET TAG 2017

«Ich will meinen Mund nicht zügeln» Von der Freiheit des Gebets im Blick auf Hiob 7,11–21 Der Dank-, Buss- und Bettag wurde im 19. Jahrhundert von

jeden einzelnen genoss, als Haupt einer grossen Familie und

sein, er muss zuvor ein Teufel werden, und wir können nicht

den staatlichen Behörden eingeführt, um die Leute zur Be-

eines umfangreichen Unternehmens: Sieben Söhne und drei

gen Himmel kommen, wir müssen vorher in die Hölle fahren,

sinnung zu bewegen. Für den Dank haben wir heute viel

Töchter, 7000 Schafe und 3000 Kamele, 500 Joch Rinder und

können nicht Gottes Kinder sein, wir werden zuvor des Teu-

mehr Gründe als damals. Die Busse scheint etwas weiter

500 Eselinnen, dazu eine Schar von Angestellten. Das waren

fels Kinder. Es ist aber damit noch nicht aller Tage Abend. Es

weg zu sein. Busse ist ein kritisches Nachdenken über sich

Glanzzeiten in Hülle und Fülle. Und es waren Tage, wo das

heisst doch zuletzt: Seine Güte und Treue waltet über uns.» –

selbst. Sie mündet in Selbsterkenntnis und vielleicht in Kor-

Leben wie im Flug verging. Doch jetzt sind die Tage dünn,

Keinesfalls will ich Ihnen zum Bettag den Teufel verkündi-

rekturen. In der biblischen Sprache ist Busse aber zugleich

und komischerweise vergehen sie nur noch langsam. Müh-

gen. Es geht um Gottes Güte und Treue, die auch durch

ein Aufatmen darüber, dass nicht alles verloren ist und dass

sam und trostlos schleppt er sich dahin. Auch von seinen

Hiobs Klage zuletzt durchklingen. Aber lassen wir Hiob! Wir

Gott uns auf schwierigen Wegen begleitet.

Freunden hat Hiob genug. Was gibt es sonst Wertvolleres

können uns mit ihm nicht vergleichen. Die Bibel liebt Ext-

Zum Gebet gehört mitunter auch die Klage. Trotz allen

als sie? Freunde haben, heisst verstanden und angenom-

remfälle. Wir gleichen ihm nur am Rande. Hiob starb alt

Annehmlichkeiten scheint sie dem heutigen Menschen na-

men sein. Doch in Leid und Schicksalsschlägen können Freund-

und lebenssatt. Lassen wir ihn!

hezustehen. Die Klage entspringt der Unzufriedenheit. Die

schaften versanden. Hiobs Freunde waren keine schlechten

Unzufriedenheit kann gute Gründe haben – oder auch gar

Freunde. Sie wollten ihm helfen. Stattdessen machten sie

schleuderte, war die Wahrheit über Gott. Was ist das für ein

keine. Hiobs Klage stieg aus einer echten Not empor. Kann

ihn fertig, ohne es zu wollen. Sie redeten von Gott und sei-

Gott, der sich so anpöbeln lässt? Der sich das anhört, der

Er starb. Gott aber lebt. Und das, was Hiob ihm ins Gesicht

man so hemmungslos mit Gott reden? Bei meinem eigenen

ner Gerechtigkeit auf ihn ein und redeten an ihm vorbei.

muss noch eine andere Seite haben ausser Allmacht und All-

Gebet fällt mir manchmal auf, dass ich nach Worten suche,

Hiob bleibt einsam.

gegenwart. «Warum hast du mich dir zur Zielscheibe ge-

die Gott angemessen sind. Aber unser Gebet muss nicht al-

«Ich wollte lieber ersticken, der Tod war mir lieber als die-

macht, dass ich mir selbst eine Last bin?» (7,20) – Ja, diesem

lein dem hörenden Gott, es muss auch der Lage entspre-

ser Körper.» – Der Tod, sonst das Schlimmste, erscheint hier

Gott können Menschen zur Last werden. Und er ist in der

chen. «Ich will meinen Mund nicht zügeln», sagt Hiob. Und

als wünschbare Alternative zu dem, was Hiob erleidet. Nicht

Lage, diese Last zu tragen. Er schüttelt sie nicht ab. Er ist

die Lage kann – wie bei ihm – eine Misere voller Verzweif-

vor dem Tod, sondern vor dem Noch-nicht-sterben-Können

sogar seinem innersten Wesen nach ein Lastenträger.

lung sein. Durch Unglücksfälle und Verbrechen hatte er zu-

schreit Hiob seine Worte in die Luft. Vom Leben hat er

Das bleibt auch dem empörten Hiob nicht verborgen.

erst seine Habe verloren, dann die Knechte, sogar Söhne

genug, aber wer so betet, hat auch genug von Gott. Das ist

Merkwürdig, immer dann, wenn er Gott seine Gegenwart

und Töchter, und schliesslich seinen Wohlstand. Und wie es

die Wahrheit, die er Gott ins Gesicht schleudert. In seinen

übelnimmt, und ihn am liebsten abschütteln möchte, merkt

manchmal geht, so auch hier: In der Not geriet er in Streit

Klagen wirft Hiobs Gott mehrmals dasselbe vor, nämlich

er, dass in Gottes Gegenwart noch etwas anderes wirksam

mit seiner Frau. Dieser Mann hatte wirklich den Boden unter

dass Gott aufdringlich sei. Mit jedem neuen Morgen ist er

ist als blosse Allmacht. Nämlich die Macht des Herzens. Got-

den Füssen verloren.

wieder da. Und auch das Dunkel der Nacht: «Wenn ich dach-

tes Allmacht kennen, das ist das Eine. Aber Gottes Herz ken-

Die Geschichte Hiobs ist ein Beispiel dafür, wie Menschen

te: Mein Bett soll mich trösten, mein Lager soll meine Ver-

nen, das ist das Andere. Ohne dieses Andere kennen wir

bei aller Gottestreue unter die Räder des Schicksals geraten

zweiflung lindern, so erschrecktest du mich mit Träumen

Gott nicht.

können. Bevor die Geschichte von Hiob erzählt wurde, war

und überfielst mich mit Gesichtern, sodass ich lieber ersti-

Gottes Herz ist es im Grunde, das uns verfolgt. Seine

die Auffassung verbreitet, jede Misere sei die Folge von

cken wollte, der Tod mir lieber war als dieser Körper.» (Hiob

Sorge und Fürsorge ist es, die uns nicht aus den Augen lässt.

Sünde. Diese Auffassung vertreten auch Hiobs Freunde, seine

7,13–16) – Gott werden wir offensichtlich nicht los. Seine

Big brother is watching you? – Ja, vielleicht, aber nicht, um

unseligen Seelsorger. Aber Hiob musste ja bloss für ein Ex-

Macht ist grösser als unsere List. «Wann endlich blickst du

uns zu kontrollieren, sondern um uns zu begleiten. Seine

periment des Satans herhalten. Der Satan wollte beweisen,

weg von mir?», fragt Hiob (7,19). Manchmal fragen wir gar

Fürsorge reicht so weit wie seine Macht. Und sie verfügt

dass Hiob gottlos würde, sobald es ihm schlecht erginge. Zu

nicht mehr, sondern tun einfach so, als habe der Ewige seine

über ebenso viel Energie. Deshalb: Ruft Gott herab, indem

diesem Zweck erhielt er von Gott die Erlaubnis, Hiob zu tes-

Augen für immer geschlossen. Wir vergessen ihn.

ihr zu ihm hinaufschreit! Nicht nur am Bettag. Er, der alles

ten und ihn mit Schicksalsschlägen zu misshandeln.

Es gibt aufdringliche Menschen, die man nicht los wird.

kann, kann doch eines nicht: Die Ohren und das Herz ver-

Doch Hiob blieb Gott treu. Was sich veränderte, war sein

Auch den allmächtigen Gott werden wir nicht los. Er ruft

schliessen, wenn ein Mensch nach ihm ruft. Deshalb bleiben

Denken. Seine Worte zeigen, dass er genug hat. Genug von

sich in Erinnerung, sei es im Antlitz unserer Mitmenschen,

wir bei ihm. Wir bleiben bei Gott und Christus, wie die

der Welt, die ihm einst so lieb war, wo er Erfolge erzielte

sei es im Seufzen über uns und unser Schicksal, sei es in den

Reben am Weinstock, damit wir Trost bekommen und ir-

und Reichtümer anhäufte. Was immer er anschaut, erinnert

Albträumen der Nacht. Und dann fragt man sich, ob er wirk-

gendwie Frucht bringen.

ihn an Verluste und Niederlagen. Davon hat er genug. Und

lich der liebe Gott sei oder nicht vielmehr ein Plaggeist. Lu-

er hat genug von den Lebenstagen, von denen er einst

ther hatte wohl recht, als er schrieb: «Gott kann nicht Gott

Das müssen Sie Sie Das müssen unbedingt wissen! unbedingt wissen!

Abstimmung Abstimmung neues Sozialhilfegesetz: neues Sozialhilfegesetz:

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2  EIDGENÖSSISCHE POLITIK

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

B E R I C H T 1. W O C H E H E R B S T S E SS I O N

Mehr Sicherheit für Grundeigentümer, Steuerzahler und Patienten Christoph Mörgeli

Die Guillotine und ihre Folgen Wenn Dr. Joseph-Ignace Guillotin­ das gewusst hätte! Heute nennt die ganze Welt ein Fallbeil zur Vollstreckung der Todesstrafe nach dem wackeren Pariser Arzt. Dabei hatte Guillotin kurz nach Ausbruch der Französischen Revolution doch nur eine humanere Hinrichtungsart beantragt. Seine Nachfahren schämten sich so sehr, dass sie längst einen anderen Namen tragen. In der Schweiz wurde der letzte Mörder am 18. Oktober 1940 durch die Guillotine hingerichtet. Und doch droht das blutige Gerät noch immer in und über vielen Köpfen – hauptsächlich bei den drei FDP -Bundesratskandidaten.­ «Richtig, das muss das Ziel sein», antwortet Ignazio Cassis auf die Frage nach Abschaffung der ­Guillotine-Klausel. Die GuillotineKlausel müsse weg, meint auch Pierre Maudet: «Sie ist die grösste Gefahr für gute Beziehungen mit der EU.» Es sollte die Guillotine-Klausel nicht geben, mahnt Isabelle Moret: «Sie ist gefährlich. Sie hat auch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative b­lockiert.» Doch war es ein freisinniger ­Chefunterhändler, der 1998 die Methode nach Dr. Guillotin akzeptiert hat. Im Rahmen der ­Bilateralen Verträge I wollte die EU verhindern, dass das Schweizer Volk ihm nachteilige Dos­ siers ­mittels Abstimmung ablehnt. Brüssel setzte bei Jakob Kellenberger durch, dass sämtliche sieben Verträge ­dahinfallen, wenn ein einzelner gekündigt wird. Man dachte selbstverständlich an die für die Schweiz überaus schäd­ liche ­Personenfreizügigkeit. Mittels der angemahnten Hinrichtungsgerätschaft vermochte die EU die Verhandler gehörig ein­ zuschüchtern. Heute urteilt Kellenberger, Schuld an der Guillotine-Klausel trügen die AUNS und die Zürcher SVP – wegen Referendumsdrohungen. Der langsame, monotone, mühsam um Worte ringende Kellenberger war eine diplomatische Fehlbesetzung. Als Cheftherapeut einer Schlafklinik hätte er der ­Allgemeinheit grössere Dienste erwiesen. Für einen Appenzeller war Kellenberger grossgewachsen. Napoleon hingegen war klein. Als sich ein General darüber lustig machte, warnte ihn der Kaiser, er solle nur aufpassen, dass er nicht plötzlich auch einen Kopf kleiner sei. Das war Napoleons Guillotine-Klausel. Nicht ange­ nehmer als jene, die uns Brüssel aufgezwungen hat. Aber um ­einiges witziger. Mit Jakob Kellenberger hat allerdings auch nicht der w ­ itzigste Appenzeller für uns ver­handelt.

Zu den Traktanden der Herbstsession 2017, die besondere Aufmerksamkeit verlangten, gehörte für mich am ersten Sitzungstag des Ständerats eine Motion (verbindlicher Auftrag) des Waadtländer FDP-Nationalrats Olivier Feller mit dem Ziel, rechtlich besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können. Die heutige Lage ist unklar. Bei einer Haus­besetzung können Grundstücksbesitzer im Prinzip ohne zu klagen gegen Hausbesetzer vorgehen. Das Zivilgesetzbuch und das Bundesgericht verlangen aber, dass Grundstücksbesitzer «sofort» reagieren.

Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH

das Anliegen der Motion unterstützt. Der Bundesrat hatte erfolglos versucht, den Vorstoss auszuhebeln: «Sofort» sei nicht wörtlich zu verstehen, statthaft sei auch eine Reaktion «innert kurzer Zeit»… Der Ständerat hat als Zweitrat mit 31 zu 13 Stimmen die Motion trotzdem überwiesen. Nun muss der Bundesrat einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorlegen.

Was «sofort» heisst, darüber sind sich Lehre und Rechtsprechung uneinig. Deshalb verlangte Nationalrat Feller eine gesetzliche Reaktionsfrist von 24 Gegen Medizin-Kriminelle bis 48 Stunden. Denn eine unmittelba- Hinter der vom Nationalrat in der ersre, sofortige Reaktion, wie vom Bun- ten Sessionswoche behandelten Medi­ desgericht gefordert, ist unrealistisch. crime-Konvention steckt ein besonders Grundstücksbesitzer müssten unmittel- trauriges Problem. Zur Debatte kam das bar bei der Ankunft von Hausbesetzern Übereinkommen des Europarats über einschreiten. Das ist praktisch unmög- die Fälschung von Arzneimitteln und lich, weil betroffene Besitzer von ille- Medizinprodukten und über ähnliche galen Aktionen meist nicht umgehend die Gesundheit gefährdende Straftaten. Kenntnis erhalten. Macht der Grund- Abhilfe will der Bundesrat durch Anstücksbesitzer sein Recht aber nicht passungen des Heilmittelgesetzes und «sofort» geltend, darf er die Hausbeset- der Strafprozessordnung und mit der zer nicht mehr vom Grundstück ver- Verbesserung des nationalen und intreiben! Es steht nur noch der Weg ans ternationalen Informationsaustauschs Gericht offen. schaffen. Motionär Feller stellte fest: «Das Zusätzlich zur Medicrime-KonventiRecht der Eigentümer unrechtmässig on möchte der Bundesrat auch Sicherbesetzter Liegenschaften, sich der Sache heitsmerkmale auf den Arzneimittelwieder zu bemächtigen, verliert durch verpackungen ermöglichen, mit denen die Rechtsprechung des Bundesgerichts die Echtheit der Medikamente überprüft prak­tisch jede Wirksamkeit.» Der Haus- und die einzelnen Schachteln identifieigentümer-Verband Schweiz (HEV ziert werden können. Schweiz), den ich präsidiere, be­grüsst Zum Hintergrund informierte der die gesetzgeberische Abhilfe ge­gen die Bundesrat die eidgenössischen Räte so: unzureichende Regelung. «Fälschungen und illegal vertriebene Nach dem Nationalrat hatte auch Arzneimittel oder Medizinprodukte die Rechtskommission des Ständerats können bedeutende Gesundheitsrisi-

ken bergen. Fälschungen enthalten nicht immer die richtigen Bestandteile oder deren Dosierung stimmt nicht. Sie können die Heilung verzögern oder gar verhindern.» Pro Jahr gelangen schätzungsweise rund 20 000 Arzneimittelsendungen sanktionsfrei per Internet in die Schweiz. Mit 175 zu 0 Stimmen genehmigte der Nationalrat die Medicrime-Konvention. Als Unterzeichnerstaat verpflichtet sich die Schweiz, die Herstellung und das Inverkehrbringen gefälschter Heilmittel sowie den Handel damit strafrechtlich zu verfolgen.

Schutz der Privatsphäre Am 25. September 2014 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» eingereicht. Kern des Anliegens ist die verfassungsrechtliche Garantie des Bankgeheimnisses im Inland, um das schweizerische Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger in Steuerangelegenheiten zu stärken. Wegen der jüngsten politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen muss dieses Grundrecht präzisiert und ergänzt werden. Die Initiative – angestossen von unserem Fraktionskollegen Thomas Matter – verlangt, dass Auskünfte über steuerpflichtige Personen nur noch im Rahmen eines Strafverfahrens und nur in Fällen verlangt werden können, in denen ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Initiative sowie ein Gegenvorschlag, einfach die heutigen Gesetzesbestimmungen zum Bankgeheimnis in die Verfassung zu übernehmen, stecken im voraussichtlich mehrtägigen Differenzbereinigungsverfahren. Der Nationalrat empfahl mit starker SVPund FDP-Unterstützung bislang die Initiative und den Gegenentwurf zur Annahme – der Ständerat wollte von beidem nichts wissen. Die unterlegenen Unterstützer des Gegenvorschlags äusserten grosse Zweifel, dass das Bankgeheimnis im Inland mit der heutigen Gesetzgebung genügend geschützt sei. Bei der auf Eis gelegten Revision des Steuerstrafrechts sei nämlich die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Inland bereits zur Diskussion gestanden. Das in der ersten Sessionswoche aufgenommene Verfahren wird fortdauern, bis sämtliche Differenzen zwischen den Räten ausgeräumt sind.

Wahlfieber steigt! Noch eine knappe Woche bleibt den drei FDP-Bundesratskandidaten, die sich für die Nachfolge des demissionierenden Neuenburger Bundesrats Didier Burkhalter nominieren liessen, um eine Mehrheit der Vereinigten Bundesversammlung von sich zu überzeugen. Am nächsten Mittwoch, 20. September, ist Wahltag. Als vorletzte Hürden haben die offiziellen Kandidaten – der Tessiner Nationalrat und Fraktionschef Ignazio Cassis, der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet und die Waadtländer Nationalrätin Isabelle Moret – bei den anderen Fraktionen zu Hearings anzutreten. Als Favorit gilt nach wie vor der Tessiner Kandidat, der auch von der SVP-Fraktion unterstützt wird.

ABSTIMMUNG VOM 24. SEPTEMBER

AHV sichern – deshalb Nein zur AHV-Ausbauvorlage Es gibt immer mehr Rentner, und diese werden immer älter. Ohne Sanierung fährt das wichtigste Sozialwerk der Schweiz unweigerlich gegen die Wand. Mit der Vorlage AV2020 fährt man einfach noch etwas schneller dagegen.

Barbara Steinemann Nationalrätin SVP Watt-Regensdorf

1948 wurde die AHV eingeführt – zu einem Zeitpunkt, als Männer durchschnittlich das 65. und Frauen das 69. Altersjahr erreichten. Heute liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 80 bzw. 84 Jahren. Die Rentensysteme sind aber nicht nur durch die steigende Lebenserwartung einer wachsenden Belastung ausgesetzt, sondern auch durch die Massenzuwanderung.

Migration und spätere Rentenansprüche In den nächsten 30 Jahren wird die Zahl der Rentner von heute 1,5 Millionen auf 2,6 Millionen steigen. Nicht nur die «Babyboomer», sondern auch viele der 950 000 Menschen, die in den letzten 15 Jahren eingewandert sind, werden dann Leistungsansprüche geltend machen können. Momentan erschliessen sich für den AHV-Fonds durch die Zuwanderer, welche mehrheitlich mitten im Arbeitsleben einsteigen, neue Geldquellen, die aber in ein paar Jahren die erste Säule erst recht in Schieflage bringen. Lässt sich beispielsweise ein Portugiese im Alter von 40 Jahren samt Frau und Kindern mit einem Arbeitsvertrag in der Schweiz nieder, so zahlt er noch 25 Jahre lang Beiträge. Ab dem 65. Altersjahr bis zum Rest des Lebens erhält das Ehepaar, weil die notwendigen 44 Beitragsjahre nicht erfüllt sind, eine AHV-Teilrente, die bei Verbleib in der Schweiz

mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden muss. Hatte er nicht einen Lohn in astronomischer Höhe, so bezieht die Familie ungleich mehr aus dem schweizerischen Sozialsystem als sie je einbezahlt hat – wie wohl Hunderttausende andere auch.

Extreme Kostensteigerung auch bei den Ergänzungsleistungen Gleichzeitig wandern jährlich zehntausende Personen via Asylschiene in die Schweiz ein, von denen auch langfristig mehr als die Hälfte von öffentlicher Sozialhilfe lebt. Der jährliche AHV/IVMindestbeitrag von 960 Fr. pro Haushalt wird dabei ebenfalls aus den Sozialkassen und damit von der Allgemeinheit übernommen. Auch diese Personen erlangen später Ansprüche, selbst wenn sie in der Schweiz keinen einzigen Tag gearbeitet hätten. Den Minimalrenten der ersten Säule werden Ergänzungsleistungen beigesteuert. Keine andere Sozialleistung ist in den letzten Jahren prozentual stärker angestiegen als Letztere: Von 1,827 Mia. Franken im Jahre 2007 auf 2,856 Mia. im Jahre 2016. Der Steuerzahler berappt also innert zehn Jahren 56 Prozent mehr AHV-Zusatzleistungen. Hatten vor zehn Jahren noch 155 600 Altersrentner Ergänzungsleistungen bezogen, so waren es letztes Jahr bereits 201 100 AHV-Bezüger – 29 Prozent mehr innert einer Dekade. Die Ergänzungsleistungen zur IV sind hier übrigens noch nicht eingerechnet.

Verwerfliche Köderung Aber was macht die Politik mit diesen Herausforderungen? Während der Faktor Zuwanderung ignoriert oder sogar noch als Rettung unserer Altersvorsorge glorifiziert wird, stellt sie einigen

ausgewählten Jahrgängen der späteren Rentenanwärter ein monatliches Zusatzgeld von 70 Fr. in Aussicht mit der unausgesprochenen Aufforderung, im Ge­ genzug ein Ja in die Urne zu legen. Die nachkommenden Generationen werden dann umso einschneidendere Massnah-

men – sprich höheres Rentenalter, höhere Steuern und höhere Lohnabgaben – schultern müssen, wollen sie das Jahrhundert-Sozialwerk ebenfalls noch als Bezüger erleben dürfen. Wer sich also nicht zum Komplizen einer solchen kurzfristigen, schädlichen und linken Fehlpolitik machen will, muss am 24. September unbedingt ein NEIN in die Urne legen.

Die kommenden Generationen bezahlen einen hohen Preis

Bruno Walliser Nationalrat SVP Volketswil

Diese Reform, welche leider nur eine Scheinreform ist, muss abgelehnt wer­ den. Sie ist ungerecht und torpediert den Generationenvertrag. Weil die Bevölkerung immer älter wird, die Generation der Babyboomer ins Renten­alter kommt und wir zukünftig im­mer weniger Beitragszahler haben werden, ist die Finanzierung nicht mehr gewährleistet. Dies haben alle erkannt, der Bundesrat und das Parlament jedoch den falschen Schluss daraus gezogen. Mit der vorliegenden Reform wird die AHV eben nicht saniert, sondern die Leistungen werden sogar noch ausgebaut. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre bringt der AHV 1,2 Mia Franken pro Jahr, der Rentenausbau von 70 Franken für Neurentner hingegen kostet zusätz-

lich 1,4 Mia. Franken pro Jahr. Bei einer Annahme der Vorlage entsteht dadurch bereits ein neues Minus von 200 Mio. Franken. Ausserdem wird eine ZweiklassenAHV eingeführt. Die heutigen Rentner werden zu Rentnern zweiter Klasse. Während Neurentner 70 Franken mehr pro Mo­nat erhalten, gehen bisherige Rentner leer aus. Im Gegenteil, sie müssen die höheren Renten durch höhere Mehrwertsteuer mitfinanzieren. Der Grundidee, dass alle gleich behandelt werden, widerspricht diese Scheinreform. Für die junge Generation heisst diese Revision, zukünftig noch mehr Lohnabzüge und noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Die Jungen und die kommenden Generationen bezahlen einen hohen Preis für diesen AHV-Ausbau, aber ihre eigene Rente ist da­mit nicht gesichert. Darum NEIN zur Kündigung des Generationenvertrags zwischen Jung und Alt. Ein Nein macht den Weg frei für echte und gerechte Reformen. Darum sage ich 2x NEIN.


KANTON ZÜRICH  3

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

AU S D E M K A N T O N S R AT

KO M M E N TA R Z U R R AT SS I T Z U N G

Status quo bei den ärztlichen Zusatzhonoraren

Wir brauchen kein neues Zusatzhonorargesetz

Der vergangene Montagmorgen stand für den Kantonsrat ganz unter der Verselbstständigung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK , der Genehmigung der Eigentümerstrategien PUK und Universitätsspital Zürich USZ) und dem Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare (ZHG).

Ruth Frei Kantonsrätin SVP Wald

Mit Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung auf den 1.1.2012 (gemäss Bundesgesetz KVG) ist die Finanzierung der Leistungserbringung über Fallpauschalen festgelegt. Diese umfassen neben der Leistungsabgeltung auch die Anlagenutzungskosten. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass analog dem USZ auch die PUK (dem früheren Burghölzli) von der kantonalen Verwaltung ausgegliedert werden muss und in eine rechtlich selbstständige Struktur zu überführen ist, einschliesslich der Übertragung der Verantwortung über ihre Immobilien. Als «Vorlage» diente das Gesetz über die Universitätsklinik Zürich (USZ), sie war sozusagen das «Geschwistergesetz». Die Zustimmung zum PUK-Gesetz erlaubt es nun der PUK , selbstständig über die Weiterentwicklung ihrer Bauten und Anlagen zu entscheiden. Der Bo­den bleibt weiterhin im Eigentum des Kantons und wird der PUK im Baurecht zur Verfügung gestellt.

Zuvor konnte aber der Kantonsrat erstmals den neuen PUK-Spitalrat wählen. Dazu hatte der Regierungsrat eine externe Firma beauftragt, ein mehrstufiges Selektionsprozedere durchzuführen und sieben geeignete Personen vorzuschlagen. Zur Wahl standen alsdann drei Frauen und vier Herren, welche einzeln der Zustimmung des Kantonsrates bedurften. Nach gewalteter Diskussion, wo von linker Seite fehlende Frauenquoten oder eine Spitalratspräsidentin (an Stelle des anschliessend gewählten Dr. Renzo Simoni) kritisiert und ein einzelner Spitalrat mangels ausreichender Auskunft anlässlich des Hearing in der Kommission zur Nichtwahl empfohlen wurde, stimmte die überwiegende Mehrheit der Wahl aller Spitalräte zu. Die SVP-Fraktion befürwortete ebenfalls alle Kandidaturen und ist überzeugt, dass die unterschiedlichen Kompetenzprofile einzeln und auch als Gesamtspitalrat genügen, sodass die PUK in eine erfolgreiche Zukunft starten kann.

Im Detail mitbestimmen? Die folgenden zwei Traktanden wurden gemeinsam beraten, es ging um die Eigentümerstrategien des USZ und der PUK. Wiederum wurde aus linken

ABSTIMMUNG VOM 24. SEPTEMBER 2017

Nein zur Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs Viele Arbeitende nehmen einen langen Arbeitsweg auf sich, um ihre Familie zu ernähren und nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen. Nun sollen diese mit einer Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs bestraft werden.

Urs Waser Kantonsrat SVP Langnau am Albis

Als wäre der arbeitende Autofahrer nicht schon genug ausgepresst, nimmt sich der Zürcher Regierungsrat der Arbeiterinnen und Arbeiterklasse mit längerem Arbeitsweg an. Gemäss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich liegt die Dauer eines zumutbaren Arbeitswegs bei maximal 4 Stunden pro Tag. Doch haben Sie sich auch schon gefragt, wer freiwillig gerne einen so langen Arbeitsweg auf sich nimmt? Ich kenne niemanden, sie vielleicht?

Zusätzliche Steuereinnahmen für den Kanton Abzugsberechtigt gemäss neuem Steuergesetz wären nur noch Arbeitswege von umgerechnet rund 20 Minuten pro Tag. Viele der Arbeitswegkostenabzug-

Arbeitswegkostenabzug Wer darf den Arbeitswegkostenabzug überhaupt geltend machen? Ein solcher ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich: –– fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels –– Wohnstätte oder Arbeitsstätte mindestens 1 km von der nächsten Haltestelle entfernt oder –– kein öffentliches Verkehrsmittel bei Arbeitsbeginn oder -ende –– Zeitersparnis von über einer Stun­ de am Tag –– ständige Benutzung für Fahrten während der Arbeitszeit auf Verlangen des Arbeitgebers, oder –– wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit ausserstande, ÖV zu benutzen

Berechtigten haben keine andere Wahl. Sie nehmen einen langen Arbeitsweg auf sich, um die Familie zu ernähren und um nicht von Vater Staat abhängig zu sein. Vor 100 Jahren wurde diese Abzugsmöglichkeit das erste Mal im Kanton Zürich erwähnt. Unsere Vorfahren haben weise bemerkt, dass Personen, die einer Arbeit nachgehen, eher entlastet werden sollten. Mit der Annahme dieses Steuergesetzes generiert der Kanton Zürich 55 Mio. Franken zusätzliche Steuereinnahmen. 86 000 von insgesamt 900 000 Steuerpflichtigen werden diese Steuererhöhung berappen. Wenn man genau rechnet, bedeutet dies im Schnitt eine Steuererhöhung von 640 Franken pro Jahr. Zusätzlich werden Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie belastet. Autopendler, welche die Voraussetzungen für einen Abzug nicht erfüllen, sind von der Begrenzung nicht betroffen, da sie ohnehin nur die ÖV-Kosten abziehen können. Bestraft werden auch nicht die, die mit dem Zug täglich von Zürich nach Bern, St. Gallen oder Genf pendeln.

Schichtberufe und Randregionen werden bestraft Vor allem betroffene Berufsgruppen sind Schichtberufe (Gesundheitswesen, Sicherheitswesen) oder Bauleute, die frühmorgens beginnen. Diese werden überdurchschnittlich zur Kasse gebeten. Auch Personen aus Randregionen werden durch diese Steuer getroffen werden. Als Holzbau-Unternehmer gibt mir zu denken, dass der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates das Kantonsbudget auf diese Weise sanieren wollen. Anstatt Leute für die Arbeit zu motivieren, werden sie zusätzlich gerupft. Und dies bereits schon vor der Arbeit – auf dem Arbeitsweg. Die SVP macht hier nicht mit. Deshalb: Nein zur Begrenzung vom Arbeitswegkostenabzug.

Kreisen Kritik laut, diesmal ging es ihrer Meinung nach um zu oberflächliche Inhalte in den Eigentümerstrategien. Die in den PUK- und USZ-Gesetzen enthaltenen Vorgaben zu den Eigentümerstrategien umfassen im Wesentlichen: Vorgaben des Kantons zu den mittelfristigen Zielen und wie diese erreicht werden sollen; finanzielle Zielwerte zum Eigenkapital, zur Rendite und zur zulässigen Verschuldung; Vorgaben zur Rechnungslegung, zur Berichterstattung und zum Risiko-Controlling und Vorgaben zu einer zweckgebundenen Investitions- und Immobilienplanung. In den Eigentümerstrategien wurde über die «Flughöhe» dieser Vorgaben gestritten. Die Linke inklusive CVP und EDU wollten die Eigentümerstrategien an den Regierungsrat zurückschicken mit dem Argument, dass dem Kantonsrat als Verantwortlichem für diese Institutionen viel mehr Mitbestimmung eingeräumt werden muss. Es wurde kritisiert, dass die Kliniken ihre Immobilien einfach veräussern könnten, die Expansion der Betten ungehindert weitergehen könne, Angaben zum Personal fehlten usw. Die Ratsrechte inkl. GLP war jedoch klar der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Kantonsrates sein kann, in jedem Detail mitbestimmen zu wollen. Die Standortfrage z.B. ist mit dem Baurecht geklärt, die Kapazitätsplanung ist Teil der Unternehmensstrategie. Mit 93 zu 78 Stimmen wurden die Eigentümerstrategien genehmigt. Beim Zusatzhonorargesetz ZHG schieden sich die Geister von Anbeginn der Beratungen weg. Der Regierungsrat hat eine Totalrevision des ZHG vornehmen wollen, mit der Begründung, dass laut einem Bundesgerichtsurteil die Höchstarbeitszeit von 50 Std./Woche der Kaderund Oberärzte verbindlich ist. Aus Sicht der SVP wurde dieses Urteil als Auslöser missbraucht, das ZHG gleich einer Totalrevision zu unterziehen. Dabei ist zu beachten, dass das gültige Gesetz erst seit 2008 in Kraft ist und sich bisher bewährt hat. Es entspricht einem zäh errungenen Kompromiss, welcher unserer Meinung nach nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Was die SVP an der neuen Gesetzesvorlage ganz besonderes bemängelt, ist der Paragraph 1, wonach die Ertragsbeteiligung von persönlich zugewiesenen Patienten beschränkt wird auf nur noch stationär zusatzversicherte Patienten. Obwohl es im ambulanten Bereich gemäss KVG keine Unterscheidung zwischen allgemein- oder zusatzversicherten Patienten gibt, würde in diesem Bereich eine absolute 2-Klassenmedizin etabliert. In der Praxis würde damit in unserem Kanton eine Unterscheidung zwischen zusatzversicherten – und allgemeinversicherten Patienten stattfinden, was laut KVG nur im stationären Bereich vorgesehen ist.

Claudio Schmid Kantonsrat SVP Bülach

Der seit 2008 geltende Erlass ist die Rechtsgrundlage dafür, dass insbesondere Kaderärztinnen und Kaderärzte über das für die kantonalen Anstalten geltende Besoldungsrecht hinaus an ärztlichen Zusatzhonoraren beteiligt werden können. Es gilt, zwischen dem stationären und ambulanten Bereich zu unterscheiden. Heute fliessen die ärztlichen Honorare zusatzversicherter Patientinnen und Patienten im stationären Bereich zur Hälfte in die Betriebsrechnung des Spitals. Die andere Hälfte kommt den Klinikpools zugute. Kaderärztinnen und -ärzte haben jedoch auch die Möglichkeit, stationär zusatzversicherte Patientinnen und Patienten gegen Beteiligung an der Entschädigung ambulant zu behandeln. Dies bietet Gewähr dafür, dass stationär Zusatzversicherte auch bei ambulanten Behandlungen von derselben Kaderärztin oder demselben Kaderarzt behandelt werden, welche sie zum Beispiel zuvor stationär im Spital betreuten. Die ärztliche Komponente solcher Tarmed-Leistungen fliesst heute vollumfänglich in die Honorarpools. Dasselbe gilt auch noch für eine weitere Kategorie von Patientinnen und Patienten – nämlich sogenannt grundversicherte persönlich Zugewiesene. Die Gesundheitsdirektion nahm ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012 zum Anlass, das heutige Gesetz vollständig zu überarbeiten. Das Gericht entschied damals im Beschwerdeverfahren eines Oberarztes am USZ, dass Überzeit nicht mit der Honorarentschädigung verrechnet werden darf. Nebst dieser Änderung enthält das neue Gesetz in folgenden Bereichen Anpassungen: –– Zum einen geht es um den Geltungsbereich des Gesetzes. Mit der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung sind die nicht kantonalen Listenspitäler von der Übernahme der kantonalen Lohnmodelle befreit. Der Wettbewerb wird seither vermehrt über die Lohngestaltung geführt. Die kantonalen Spitäler USZ, PUK, KSW und ipw stehen im Konkurrenzkampf, insbesondere mit

Löhne nach Giesskannenprinzip? Bisher waren für die Verteilung der Zusatzhonorare die Klinikdirektorinnen und -direktoren zuständig, welche über ihre Kaderärzte bestens Bescheid wissen. Sie sollen unserer Meinung nach weiterhin über die Verteilung dieser Gelder entscheiden können. Erwiesenermassen sind die Löhne der Kaderärzte in den öffentlich-rechtlichen Spitälern im Vergleich zu Privatoder ausserkantonalen Spitälern tiefer.

Jetzt abstimmen SO STIMMEN SIE RICHTIG!

Volksabstimmung vom 24. September 2017 Eidgenössische Vorlagen 1. Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungs­ sicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurück­gezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») 2. Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinan­ zierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehr­wertsteuer 3. Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der ­Altersvorsorge 2020

Ja Nein Nein

Kantonale Vorlagen 1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; ­Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) 2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitsweg­kostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) 3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfür­sorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) 4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozial­hilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene)

Ja Nein Ja Ja

Privatspitälern. Um die Rahmenbedingungen der kantonalen Einrichtungen zu verbessern, sollen neu die Führungsgremien der Spitäler und nicht mehr die Klinikleitungen für die Verteilung der Zusatzhonorare zuständig sein, wie dies in allen anderen Listenspitälern der Fall ist. Diese Kompetenzverschiebung an die Leitungsgremien war in der KSSG umstritten. –– Die zweite Änderung betrifft die grundversicherten persönlich zugewiesenen Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich. An deren Erträgen sollen die Kaderärzte und -ärztinnen nicht mehr beteiligt werden. Die Verteilung der Zusatzhonorare dieser Patientengruppe soll neu ebenfalls den Spitalleitungen obliegen. Auch diese Änderung stiess bei der Kommissionsmehrheit auf Widerstand. Das heutige Zusatzhonorargesetz ist das Ergebnis eines seinerzeit sehr aufwendig ausgehandelten Kompromisses. Es hat sich in einer nunmehr 10-jährigen Praxis bewährt. Mit den Mitteln der beiden ­Honorarpools können ausserordentliche ärztliche Leistungen, die Leistungen von Teams, aber auch das Gesamtergebnis eines Spitals angemessen gewürdigt werden. Mit dem heutigen Gesetz steht den Klinikdirektorinnen und -direktoren ein wichtiges Führungs- und Förderungsinstrument zur Verfügung. Dieses entfiele mit der regierungsrätlichen Vorlage. Wir sind der Ansicht, dass auch grundversicherte Patientinnen und Patienten für eine ambulante Behandlung weiterhin die Möglichkeit haben sollten, von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt persönlich an eine Spezialistin oder einen Spezialisten überwiesen zu werden. Wird diese Möglichkeit gestrichen, werden Allgemeinversicherte gegenüber Zusatzversicherten benachteiligt. Zudem ist zu befürchten, dass dies zu hohen Einkommensverlusten bei der Kaderärzteschaft führen wird und damit verbunden deren vermehrte Abwanderung in Privatspitäler. Dem in der Praxis umgesetzten Entscheid des Bundesgericht aus dem Jahr 2012, wonach Überzeit auch für honorarberechtigte Oberärztinnen und -ärzte insbesondere am Universitätsspital Zürich zu entschädigen ist, kann mit einer neuen darauf ausgerichteten Änderung des heutigen Gesetzes Rechnung getragen werden.

Mit den Zusatzhonoraren können sich diese Ärzte ein vergleichbares Einkommen erwirtschaften. Defacto würde das HG -Gesetz eine Verschlechterung der Entschädigung der Kaderärztinnen und Ärzte in den öffentlich rechtlichen Spitälern bedeuten. Würden die­ se Zusatzhonorare empfindlich gekürzt, könnte eine Abwanderung der Ärzte an besser entschädigte Arbeitsstellen privater oder ausserkantonaler Anstalten drohen. Besonders betroffen vom neuen Gesetz dürften auch die Kader-Ärzte an den Psychiatrischen Kliniken IPW und PUK gewesen sein, welche dem ZHG unterstehen. In der Psychiatrie ist der Anteil zusatzversicherter Patienten tief. Der Anteil der privatärztlichen Tätigkeit findet zum allergrössten Teil ambulant statt. Für die Motivation der Kaderärzte sind deshalb die Zusatzhonorare nicht unerheblich. Dagegen, dass mit dem neuen Gesetz die Spitaldirektoren über die Verwendung der Zusatzhonorare entscheiden sollten, also eine neue Giesskanne erhalten hätten, wehrten wir uns von Beginn weg. Für die Ratslinke war dies jedoch der Hauptgrund für eine Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Zum Schluss stimmten 102 gegen 66 Kantonsräte für Nichteintreten auf die­ ses Gesetz. Das heisst, die Vorlage wur­ de abgelehnt und das alte, erst seit 2008 bestehende, ZHG bleibt in Kraft.


4  AKTUELL

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

HERBSTPART Y DER SVP RUSSIKON

Natalie Rickli warnte vor staatlichem Medienmoloch SRG An der diesjährigen Herbstparty der SVP Russikon stand das Referat von Nationalrätin Natalie Rickli im Zentrum. Die Medienpolitikerin aus Winterthur warnte vor einer erweiterten Mediensteuer für Unternehmen, welche den Steuertopf für die SRG noch mehr erhöhen würde. SVP Russikon. Im Schützenhaus Rus­ sikon konnte Sektionpräsident Hans ­Aeschlimann Nationalrätin Natalie Rickli, die Kantonsräte Hans-Peter Amrein und Hans-Heinrich Raths, ZKB-Bankrat Peter Ruff, den Präsidenten der SVPBezirkspartei Paul von Euw, Behördenmitglieder, Gäste aus umliegenden Sektionen und die Mitglieder und Sympathisanten der SVP Russikon begrüssen. Natalie Rickli freute sich darüber, dass in Russikon die Zusammenarbeit unter den Bürgerlichen funktioniere, und wünschte sich, dass in Bern die bürgerliche Koalition, welche mit 101 Stimmen eigentlich über die Mehrheit im Parlament verfügen würde, vermehrt gemeinsame Positionen findet. Wo sie ganz offensichtlich nicht funktioniert, ist im Bundesrat, welcher mehrheitlich links-grüne Anliegen umsetzt und da­ mit die Stärken der Schweiz immer mehr preisgibt. Ihr Fokusthema Medienpolitik leitete Natalie Rickli mit Überlegungen zur No-Billag-Initiative ein und zeigte auf, wie geschickt die SRG die Einzelinteressen abholt und mit finanziellen Zuwendungen ruhigstellt. Infolge der knapp angenommenen Abstimmung über Zwangsgebühren wird die SRG heute mit 1300 Millionen pro Jahr alimentiert (was machen die mit so viel Geld – auf die Qualität des Programmangebots scheint es keine Auswirkung zu haben). Erhebliche Beträge verteilt die SRG für das Lobbying. Millionen von Schweizerfranken wer-

Bezirksparteipräsident Paul von Euw, Nationalrätin Natalie Rickli und Sektionspräsident Hans Aeschlimann freuten sich über die prächtige Atmosphäre an der Herbstparty.

den in regionale Verbände, gemeinnützige Stiftungen und andere Interessengruppen gelenkt. Auch lokale Sender werden bis zu 70 Prozent über BillagGebühren finanziert. Auf diese Weise werden mögliche Konkurrenten abhängig gemacht und ruhiggestellt. Politiker, welche die SRG freundliche Medienpolitik unterstützen, erhalten nachweislich mehr Sendezeit als die staatskritischen. Mitte-Links-Politiker sind überproportional in den Organen der SRG vertreten. Wenn Medienschaffende indi-

rekt durch den Staat finanziert werden und Poli­tiker betreffend Medienpräsenz vom staatlichen Medienmoloch abhängig sind, um wiedergewählt zu werden, bleibt der kritische Journalismus auf der Strecke. Es entsteht eine Tendenz, behördliche Fehlleistungen we­niger zu hinterfragen. Die staatlich alimentierten Medienschaffenden mutieren zu devoten Lippenlesern der Regierenden. Kein Wunder lesen und hören wir heute in allen Medien praktisch das Gleiche und unterscheiden sich die Interpretationen kaum.

Gier der Profiteure Derart grosszügig mit Mitteln aus der Zwangssteuer Billag-Gebühren alimentiert, kann es sich die SRG leisten, neue Formate der privaten Anbieter sofort zu kopieren und die eigenen Produkte mit höheren Mitteln auszustatten. Die staatlich finanzierten Antworten auf den Erfolg der Privatsender reichen von DRS 3 bis hin zum seichten Service-public-Musiksender Virus. Dazu kommt, dass viele der staatlich angebotenen Formate verschwindend kleine Konsumentenzahlen haben und damit eher staatlich finanzierten Beschäftigungstherapien für Medienschaffende gleichen. Es wird viel produziert – ob das jemand anschaut oder anhört, scheint sekundär zu sein. Zudem ernährt die Mediensteuer die Produzenten üppig. SRG -Boss de Weck beispielsweise bezieht ein Jahres-Gehalt von 536 000 Franken – ohne unternehmerisches Risiko notabene. Wie bei allen Übertreibungen scheinen auch hier die verantwortlichen Politiker, allen voran Bundesrätin Doris Leuthard, immer mehr

einem Realitätsverlust zu verfallen. Eine erweiterte Mediensteuer für Unternehmen soll mit zehntausenden und mehr Franken pro Firma, den 1300 Millionen Franken Mediensteuertopf zukünftig noch wesentlich weiter erhöhen. Dabei zahlen die Mitarbeiter in den Unternehmen ja schon privat überhöhte Mediensteuern und dies, egal ob die staatsfreundlich berichtenden Medien konsumiert werden oder nicht. Im Weiteren soll die neue Allianz von SRG Staatsfernsehen, Swisscom und der privaten Ringier Gruppe die aus den Nutzungsdaten der Bürger gewonnenen Verhaltensinformationen für zukünftig intensivere Bewerbung der Kunden an Marketingorganisationen verkaufen dür­ fen. Bei Google und anderen Unternehmen würden die Journalisten und Politiker lauthals nach dem Datenschutz rufen. Wegen ihrer Abhängigkeit von der SRG verhalten sie sich aber ziemlich ruhig – genau wie es zu erwarten war. Scheitert die No-Billag-Abstimmung, wird die Gier der Profiteure weiter zunehmen.

SVP bi de Lüt

SVP BEZIRK DIETIKON

Spannendes Podium zur Altersvorsorge Am 24. September entscheidet das Volk über die MwSt-Erhöhung und die Reform der Altersvorsorge. SP-Nationalrat Thomas Hardegger und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler diskutierten in Unterengstringen die Vor- und Nachteile der Berset-Reform. Josef Bachmann, ein versierter Kenner der beruflichen Vorsorge, leitete das Gespräch. SVP Bezirk Dietikon. Einleitend wurden Ausgangslage und Kernpunkte der Vorlage durch die Politiker erläutert. Danach erfolgte eine kontroverse, heftig geführte Diskussion der Finanzierung der AHV, der Anpassung des Frauenrentenalters und der 20-jährigen Übergangsfrist bei den Pensionskassen. Diese Leistungsgarantie verzögert den Stopp bei der störenden Umverteilung von Jung zu Alt. Interessant war auch

Die SVP an der Zolliker-Chilbi ZB. An den August- und Septemberwochenenden findet in vielen Zürcher Gemeinden die Dorfchilbi statt – so auch in Zollikon. Dort ist es seit etlichen Jahren Tradition, dass die lokale SVP-Sektion einen Glacéstand betreibt. Mit viel Aufwand wird dieser jeweils durch Margrit und Livia Rösli organisiert.

Die feine Glacé aus dem Zürcher Oberland wird durch prominentes Personal an die Zolliker Kundschaft gebracht. Herzlichen Dank an alle National-, Kantons- und Gemeinde­ räte, welche auch 2017 mitgeholfen haben, dass der Zolliker SVP-Glacéstand wieder zu einem vollen Erfolg geworden ist!

Aktiv am Glacéstand: Alt Gemeinderat Jedidjah Bollag, Nationalrat Gregor Rutz, Kantonsrat Tumasch Mischol, Nationalrat Claudio Zanetti sowie Kantonsrätin Theres Weber (mit Enkel).

die Vorstellung der Politiker über die nächste Revision im 2030 bzw. die Alternativen zu AV 2020, die von den Gegnern als Scheinreform bekämpft wird. Aus dem Publikum wurden zahlreiche Fragen gestellt. Anschliessend hat Markus Binder, SVP-Bezirksparteipräsident und Leiter der Arbeitsgruppe Altersvorsorge der SVP Zürich, die Teilnehmer zum Apéro eingeladen.

LESERBRIEF

Weniger Stau und mehr Sicherheit auf unseren Strassen Auf den Strassen im Kanton Zürich werden mehr als zwei Drittel des privaten und gewerblichen Verkehrs bewältigt. Über die Hälfte des Öffentlichen Verkehrs erfolgt mit Bussen und damit ebenfalls auf Strassen. Das heisst, auch der ÖV ist auf leistungsfähige Strassen angewiesen. Staus sind Gift für die Einhaltung des Busfahrplans. Das heisst, ein Ja zum Gegenvorschlag zur AntiStauinitiative ist auch ein Ja zu einem leistungsfähigen Gesamtverkehrsnetz. Für die Wirtschaft und das Gewerbe sind Staus mit hohen Kosten und einer grossen Planungsunsicherheit verbunden. Staus sind auch ein grosses Hindernis für Rettungskräfte, wo es oft um Minuten geht, damit Leben gerettet werden können. Ich bitte Sie, am 24. Sept. 2017 dem breit abgestützten Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative zuzustimmen. Hans Heinrich Raths, Kantonsrat, Pfäffikon

Gemeinderat Freddy Schmid, Stadtrat Pierre Dalcher und Gemeinderat Beat Kilchenmann informieren die Schlieremer Bevölkerung an einem verregneten Samstag über die wichtigen Abstimmungsthemen und stehen dieser für Fragen zur Verfügung.

UMSETZUNG DER MASSENEINWANDERUNGSINITIATIVE

Aufgeblähte Verwaltung dank FDP/SP-Gesetz Bei der sogennanten «Umsetzung» der Masseneinwanderungsinitiative spielte die FDP eine führende Rolle. Um die EU nicht zu verärgern, sollte unter allen Umständen eine wirksame Steuerung der Zuwanderung verhindert werden. Nun kritisiert sogar die freisinnige Volkswirtschaftsdirektorin das ent­sprechende Gesetz: Es ist ein bürokratischer Papiertiger und führt zu einer Aufblähung der Verwaltung statt zu einer Reduktion der Einwanderung. Die SVP fordert die Regierung auf, wo immer möglich, umgehend nach­ haltige Massnahmen zur Senkung der Einwanderung zu treffen. SVP. Die Koalition zwischen SP und FDP hat ganze Arbeit geleistet: Wegen des untauglichen Gesetzes zur «Umsetzung» der Masseneinwanderungsinitiative muss der Kanton Zürich bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren voraussichtlich 50 zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Der Verdacht, dass am Schluss sogar mehr als 50 Vollzeitstellen aufgestockt werden müssen, liegt auf der Hand: Das neue Gesetz erlaubt bekanntlich nicht nur Inländern, ein Stellengesuch zu platzieren, sondern sämtlichen Einwohnern der Europäischen Union. Art. 121a der Bundesverfassung verlangt etwas ganz anderes: Die Schweiz soll die Zuwanderung von Ausländern künftig wieder eigenständig steuern. Diese Steuerung soll mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten geschehen. Bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente sind die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Zudem soll ein Inländervorrang gelten. Diesen unmissverständlich formulierten Leitplanken

trägt das vom Parlament beschlossene Gesetz keine Rechnung. Im Gegenteil: Mit einer blossen Stellenmeldepflicht ist die eigenständige Steuerung der Migration nicht möglich. Am Bürokratiemonster, welches der Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin derzeit Bauchweh bereitet, hat ihre eigene Partei tatkräftig mitgewirkt. Indem die Mitte-Links-Parteien sich beharrlich weigern, die Probleme der Zuwanderung zu lösen, riskieren sie die Einführung weiterer flankierender Massnahmen. Immer mehr Einwanderer führen zu einer zusätzlichen Belastung der Sozialwerke, zu steigender Arbeitslosigkeit, zu einer massiven Beanspruchung der Infrastrukturen und zur zunehmenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die SVP kritisiert diese verantwortungslose Politik. Wir setzen uns ein für einen starken Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz, für eine liberale Rechtsordnung und attraktive Rahmenbedingungen für das Gewerbe. Dies alles ist nur möglich, wenn die Schweiz die Zuwanderung im Griff hat.


AKTUELL  5

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

35. SVP-SCHIESSEN IN KÜSNACHT

Gute Stimmung und freundschaftliche Wettkampfatmosphäre Bei der Schützenstube Küsnacht am Schiessstand Holletsmoos fand vergangenes Wochenende zum 35. Mal das traditionelle SVP-Schiessen statt. Vorbildlich organisiert und durchgeführt wurde der Anlass in typisch schweizerischer Milizmanier durch die SVP Küsnacht und den Feldschützenverein Forch. ZB. 393 Schützinnen und Schützen nahmen insgesamt teil und machten den Anlass zu einem Volksfest. Neben dem Schiessen auf die 300 Meter entfernte Scheibe, stand auch die Geselligkeit im Vordergrund. So war übers ganze Wochenende und besonders am Absenden am Sonntag die Polit-Prominenz vor Ort, so beispielsweise die Nationalräte Alfred Heer,Hans Egloff, Claudio Zanetti und Bruno Walliser. Die Natio­nalräte Mauro Tuena und Barbara Steinemann

Bereit für den Wettkampf: Nina Fehr Düsel mit Anna Nadjenovic.

bewiesen ihre Servicequalitäten und be­ wirteten die zahlreichen Gäste. Nationalrat Roger Köppel, OK-Präsident des diesjährigen Schiessens, richtete einige Worte an die geladenen Gäste und die Schützen. Anschliessend verkündeten Roger Köppel und OK-Mitglied Martin Schneider die Sieger und Siegerinnen der verschiedenen Kategorien. Zu den Schützenkönigen gehörten Vreni Hollenstein aus Uster so­wie Simon Geb­ hardt aus Zwillikon. Auch die in Küsnacht wohnhafte Kantonsrätin Nina Fehr Düsel war Mitglied des Organisationskomitees und erprobte ihre Schiesskünste. Für einen Spitzenplatz reichte es ihr jedoch nicht. Die komplette Rangliste kann auf der Homepage der SVP Kanton Zürich eingesehen werden. Ein solches Schiessen ist nur dank vielen fleissigen Helferinnen und Helfern möglich. Diesen gilt ein besonderer Dank. Daneben braucht es auch viele Sponsoren und Gönner, welche bereit sind, diesen Traditionsanlass zu unterstützen. Zu den Hauptsponsoren zählten die Neue Helvetische Bank, die Emil Frey AG und die Weltwoche. Trotz durchzogenem Wetter war der Anlass ein voller Erfolg. So herrschte eine freundschaftliche Wettkampfatmosphäre, Geselligkeit bei Wurst und Bier und volkstümliche Stimmung dank Ländlerkapelle und Trachtendamen.

Roger Köppel, Nina Fehr Düsel und Martin Schneider mit den Trachtendamen.

Alle Resultate auf w w w.svp-zuerich.ch

SVP-Schiessen 2017 Die beste Gruppe des Kantons Zürich Mouchenkiller, Oberrieden, 290 Punkte Spiess Ernst, Spielmann Germain, Massaro Roberto, Hegi Pièrre

Die beste Gruppe des Bezirks Meilen Denkmal 1, Küsnacht, 276 Punkte Schulthess Hans, Weber Hans, Egli Hanspeter, Isler Arnold

Die beste Gruppe des Bezirks Affoltern Zwillikon 1, Affoltern am Albis, 282 Punkte Gebhard Simon, Vollenweider Rudolf, Suter Albert, Frankhauser Moritz

Die beste Gruppe des Bezirks Pfäffikon Kempt, Illnau-Effretikon, 288 Punkte Vollenweider Peter, Moser Urs, Gubler Peter, Corti Mario

Die beste Gruppe des Bezirks Andelfingen ZHSV, Oberstammheim, 272 Punkte Morf Daniela, Stähli Urs, Burgener René, Graf Köbi Die beste Gruppe des Bezirks Bülach Airport, Kloten, 276 Punkte Gautschi Hansheiri, Keller Doris, Schenk Hansueli, Roggenmoser Robert Die beste Gruppe des Bezirks Dielsdorf Rägi Alpenrosen, Regensdorf, 287 Punkte Spicher Christian, Meier Heinz, Roth Thomas, Meier Roger Die beste Gruppe des Bezirks Hinwil Nüüholz, Wald, 278 Punkte Knobel Fritz, Riess Annett, Riess Torsten, Vogt Ruth Die beste Gruppe des Bezirks Horgen Mouchenkiller, Oberrieden, 290 Punkte Hegi Pierré, Spiess Ernst, Massaro Roberto, Spielmann Germain

Die beste Gruppe des Bezirks Uster Ustertag 1, Uster, 282 Punkte Hollenstein Vreni, Bolliger Heinz, Vivian Paul, Gantenbein Paul Die beste Gruppe des Bezirks Zürich Leimbächler, Zürich Kreis 4/5, 265 Punkte Hediger Harald, Quadrelli Fedor, Koller René, von Rechenberg Cormelius Einzelrangliste SVP Stich und Auszahlung alle Kategorien 1. Gebhard Simon, Affoltern am Albis, 99 Punkte 2. Spiess Ernst, Oberrieden, 99 Punkte Einzelrangliste SVP Stich und Auszahlung U21 und U17 1. Gebhard Simon, Affoltern am Albis, 99 Punkte 2. Glavina Maria, Uster, 94 Punkte Die Ortssektionen mit der grössten Beteiligung Küsnacht mit 49 Teilnehmern und Volketswil mit 44 Teilnehmern. Sämtliche Resultate und Ranglisten sind zu finden auf www.svp-zuerich.ch

Auch beim Absenden durfte OK Präsident Roger Köppel viele Gäste begrüssen.

Ein Dank an Sponsoren und Gönner.

KERNFORDERUNG DER SVP

Für ein überzeugendes Ja zur Sozialhilfe­gesetz-Änderung Es ist eine der Kernforderungen der SVP: Abgewiesene, aber nicht aus­schaff­bare Asylbewerber sollen punkto Sozialhilfe nicht den Inländern gleich­gestellt sein, sondern den Asylbewerbern. Diese Privilegierung gilt heute nur noch in zwei Kantonen: In Zürich und in Basel-Stadt. Überall sonst gelten wesentlich tiefere Ansätze für vorläufig Aufgenommene, nämlich die Sozial­hilfe nach Asylansätzen. Das wollen wir für Zürich ändern: Mit einem JA zum revidierten Sozialhilfegesetz am 24. September 2017. ZB. Vorläufig Aufgenommene haben alle ein Asylgesuch gestellt, das abgewiesen und mit einer Wegweisungsverfügung versehen wurde. Diese kann aber nicht vollzogen werden. Folge: Immer mehr abgewiesene Asylanten bleiben hier: In den letzten dreieinhalb Jahren sind 74 Prozent mehr vorläufig Aufgenommene in der Schweiz als zu­ vor. Grossmehrheitlich leben sie von Sozialhilfe, ihre Erwerbsquote im Kanton Zürich schwankt zwischen 29 und 40 Prozent. Welche Sozialhilfe soll für vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich gelten? Das ist die Kernfrage dieser Abstimmungsvorlage. Viele der vorläufig Aufgenommenen sind junge Männer aus Eritrea. An ihrem Beispiel soll der Unterschied aufgezeigt werden: Im Kanton Zürich erhält ein junger Mann aus Eritrea 986 Franken Bargeld und eine günstige Wohnung (ca. 1100 Fr.) auf Kosten der Allgemeinheit. Sodann werden Sozialversicherungsbeiträge übernommen (AHV/IV und natürlich die Krankenkassen-Prämien) Das

macht insgesamt rund 2550 Franken Sozialleistungen pro Monat.

kann einen Teil davon ins Heimatland überweisen. Das ist aber eine Zweckentfremdung unserer Sozialhilfeleis-

Zürcher Luxuslösung Im Kanton Freiburg beispielsweise erhält der Eritreer in der gleichen Situation 13 Franken Bargeld pro Tag, also rund 400 Franken pro Monat gegenüber den knapp tausend Franken in Zürich. Zudem bleibt er in Freiburg in einer Kollektivunterkunft und verfügt nicht über einen Anspruch auf eigene Wohnung auf Kosten der Steuerzahler. Die eigenen vier Wände beziehen, darf er erst, wenn er sich das Geld dazu selbst verdient. Im Kanton Zürich hat der Eritreer wenig Anreiz, sich wirtschaftlich zu integrieren. Er müsste statt 2550 Franken rund 3400 Franken Verdienst erreichen, weil vom Lohn noch Sozialversicherungsabgaben, Steuern und viele Zusatzleistungen bezahlt werden müssen. Zudem: In Eritrea beträgt das durchschnittliche Einkommen rund 200 Franken. Von seinen 986 Franken Bargeld muss er nicht alles ausgeben, sondern

INSERAT

tungen. Dem Eritreer im Kanton Freiburg ist dies verwehrt, weil die Höhe der Sozialhilfe sehr knapp bemessen ist. Stimmen Sie Ja, damit sich der Kanton Zürich von dieser Privilegierung und Luxuslösung gegenüber abgewiesenen Asylanten abkehrt. EDU, BDP, CVP, FDP, SVP und die Mehrheit der GLP haben dem gerech-

ten Sozialhilfegesetz im Kantonsrat klar zugestimmt. Weitere Informationen: http://www.sozialhilfegesetz-ja.ch/ Folgen Sie uns auf Facebook: www.facebook.com/sozialhilfegesetz JA Folgen Sie uns auf Twitter: @SHG_JA


6   STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

Fadegrad

AU S D E M Z Ü R C H E R G E M E I N D E R AT

Keine Parkplätze mehr für Zoobesucher bei der Dolder-Kunsteisbahn von Stefan Urech

An einigen wenigen Tagen mit hoher Frequenz durften Zoobesucher ihr Auto auf der Kunsteisbahn des D ­ olders parkieren.­ Der von links-grün dominierte Zürcher Gemeinderat hat ideologisch etwas dagegen und kippte diese ­familienfreundliche und zweckmässige Möglichkeit aus dem Vertrag mit der Dolder Kunsteisbahn AG.

Erzwungene Durchmischung Früher wurden die Zürcher Schülerinnen und Schüler der Primarschul-Oberstufe gemäss ihrer ­Leistungsfähigkeit in Sekundarschule (später Sek A), Realschule (später Sek B), Oberschule (später Sek C) und Sonderklassen eingeteilt. Doch nachdem sich die rot-grüne Durchmischungsideologie mehr und mehr durchzusetzen ­begann, wurde in der Zürcher Oberstufe die Gleichmacherei unter dem Motto «Integration» so konsequent vorangetrieben, bis kein Stein auf dem anderen blieb. In einem ersten Schritt wurde ein grosser Teil der Sonderschüler in die C-Klassen ­integriert. Bald darauf wurden die B- und C ­ -Klassen miteinander verschmolzen, sodass schlussendlich nur die beiden Zuteilungsoptionen Sek A und Sek B übrigblieben. Neuerdings wird in einzelnen städtischen Schulhäusern bereits nur noch in gemischten A/B Klassen unterrichtet. Als Folge davon sitzen Schüler, die von der Leistungsfähigkeit eines Gymnasialschülers nur minim abweichen, und Kinder mit ausgeprägten Konzentrations- und Verhaltensstörungen in derselben Klasse, in der die Schnellen die Aufgaben bereits gelöst und die Thematik verstanden haben, während andere noch damit hadern, welches Fach gerade unterrichtet wird. Viele Schüler werden dadurch unter- respektive überfordert. Mit der Verteilung von verschiedenartigen Aufgaben und Aufträgen ist diesem Problem nicht beizukommen. Die von den Linken propagierte Lösung besteht darin, dass in stark durchmischten Klassen eine zusätzliche, speziell ausgebildete Lehrperson unterrichtet («integrierte Förderung»). Der Erfolg dieser sehr teuren Massnahme wird allerdings weder überprüft noch hinterfragt. Theoretisch werden die Fächer Mathematik und Französisch zwar immer noch überall auf verschiedenen Niveaus unterrichtet. Allerdings geschieht dies jeweils gleichzeitig in der gleichen Klasse bei derselben Lehrperson! Diese müssen jede Lektion doppelt vorbereiten und können trotz gutem Willen die teilweise entgegengesetzten Bedürfnisse nicht optimal befriedigen. Die aufgezwungene Durchmischung gefährdet unser erfolgreiches Bildungssystem, denn sie bewirkt eine generelle Nivellierung nach unten. Das belegen Vergleiche von Leistungstests mit ländlichen Zürcher Gemeinden, wo noch konsequent Sek A- und Sek B-Klassen geführt werden. Viele Eltern sind mit der Einteilung ihres Kindes in eine gemischte A/B Klasse nicht glücklich. Zusammen mit meinem Gemeinderatskollegen Dubravko Sinovcic habe ich dem Stadtrat ein Postulat überreicht, in dem wir ihn darum bitten, dass in der Stadt Zürich überall eine echte Wahlmöglichkeit zwischen einer A-Klasse und einer gemischten A/B-Klasse gewährleistet wird. So sollen unzufriedene Eltern nicht indirekt gezwungen werden, auf eine Privatschule auszuweichen. Eine leistungsorientierte Sekundarschule ist und bleibt nämlich eine wichtige Voraussetzung für unser erfolgreiches duales Berufsbildungssystem.

Walter Anken Gemeinderat SVP Zürich 7&8

In der Weisung 2017/119 des Stadtrates ging es darum, die wiederkehrenden Betriebsbeiträge an die Dolder Kunsteisbahn AG in der Höhe von jährlich 375 000 Franken für die Jahre 2018 bis 2021 vom Gemeinderat bestätigen zu lassen. Genutzt wird die Eisbahn von der Bevölkerung, Vereinen und dem Schulsport. Der Betrieb wird durch die Betriebsgesellschaft Dolder Kunsteisbahn AG erbracht. Die Betriebsgesellschaft ist verpflichtet, die Eisbahn in den Monaten Oktober bis März während mindestens 21 Wochen offen zu halten und diese so kostengünstig wie möglich zu betreiben. Ebenso hat die Dolder Kunsteisbahn AG das Recht, die Anlage im Sommer zu nuten. Der Antrag des Stadtrates mit den Betriebsbeiträgen über vier Jahre war im Gemeinderat unbestritten.

Einschränkung für Zoo-Parkplätze beim Dolder Differenzen gab ein Änderungsantrag der Grünen, die in den Vertrag mit der Dolder Kunsteisbahn AG einen Zusatz aufnehmen wollte, der besagt, dass

diese im Sommer die Fläche der Kunsteisbahn nicht mehr als Parkplatz an den Zoo Zürich weitervermieten darf. An bescheidenen sechs Tagen im Sommer vermietet die private Betriebsgesellschaft die trockengelegte Eisfläche als Parkplatz an den Zoo. Mit dieser Massnahme kann der Suchverkehr im Quartier Fluntern reduziert werden. Die Grünen sind der Meinung, dass durch diesen Notüberlaufparkplatz die Immissionen im stark belasteten Quartier Fluntern noch zusätzlich steigen. Die SVP hat im Rat glaubhaft argumentiert, dass es den Grünen gar nicht um den Schutz der Quartierbevölkerung vor Immission geht. Einmal mehr geht es den Linken nur darum, den Autofahrer zu schikanieren. Mit 61:61 Stimmen und mit dem Stichentscheid der linken Ratspräsidenten wurde der Änderungsantrag leider angenommen.

Unsinnige Gender-Politik Mit dem Postulat 2017/213 bitten meine beiden SVP-Gemeinderatskollegen Urs Fehr und Derek Richter den Stadtrat, zu prüfen, ob das Frauenbad am Stadthausquai nicht auch für männliche Besucher geöffnet werden kann. Begründet wird das Anliegen von den Postulanten damit, dass im Masterplan Züri-WC steht, dass neue Pissoirs aus Gleichstellungsgründen nicht vorsehen sind. Weiter ist dort zu lesen, dass Orte, an denen ein Geschlecht keinen Zugang hat, nicht

SO STIMMEN SIE RICHTIG!

Volksabstimmung vom 24. September 2017 Vorlagen Stadt Zürich 1. Erstellung Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal, ­Zürich-West, Objektkredit von 24,5 Millionen Franken

Nein

2. Gemeindebeschluss «Rationelle Verwendung von Elektri­ zität» vom 5. März 1989, Aufhebung

Ja

3. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Erwerb von Energie­ erzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen

Nein

4. Cabaret Voltaire, langfristige Sicherung durch Liegenschaftentausch mit der Anlagestiftung Swiss Life

Nein

mehr zeitgemäss sind. Die Linke argumentierte im Rat mit Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und weiter war zu vernehmen, dass es immer noch Glaubensrichtungen gebe, für die diese Trennung wichtig sei. Urs Fehr und Derek Richter argumentierten mit Doppelmoral des Stadtrates und der Linken im Gemeinderat, indem sie auf den Masterplan und auf die unsinnige GenderPolitik verwiesen. In der Ratsdebatte wurde sofort klar, dass dieses Postulat keine Chance hat, was die Abstimmung dann auch bestätigte.

Flug-Shows an Züri-Fäscht Das Postulat 2017/44 – Verzicht auf FlugShows mit Kampfflugzeugen resp. Flugzeugen der Schweizer Luftwaffe am nächsten Züri-Fäscht – wurde von ei­ nem AL-Gemeinderat mit der Erhöhung der Sicherheit am Züri-Fäscht begründet. Absolut unseriös wurde seine Argumentation, als er anfing, die Flugunfälle der letzen Jahre aufzuzählen

und hier eine Verbindung zur FlugShow am Züri-Fäscht herstellte. Natürlich nimmt die Linke dankbar den Vorfall an der Alpinen Ski-Weltmeisterschaft zum Anlass, wo ein Flugzeug ein Drahtseil durchtrennt hat und eine schwere Videokamera nur mit ausserordentlichem Glück in die einzig leere Fläche gefallen sei, so die dramatsiche Beschreibung der Postulanten. Als Trost will uns die Linke nur noch Flug-Shows mit kleinen Tragflächenflugzeugen oder Zeppelinen gestatten. Mich würde nur interessieren, wie man mit einem Zeppelin aktrobatische Figuren in den Himmel zeichnet? Mein Gemeinderatskollege Bernhard im Oberdorf hat in einem flammenden Votum die Argumente der Linken entkräftet, denn in Wahrheit wollen sie mit dem Postulat der Armee die Möglichkeit nehmen, dass diese ihre Flugkünste einer breiten Bevölkerung am schönsten Fest in Zürich zeigen darf. Das Postulat wurde von der bürgerlichen Seite deutlich versenkt, sodass sich die Besucherinnen und Besucher auch in Zukunft an ei­ner Flug-Show am Züri-Fäscht erfreuen dürfen.

LESERBRIEF

Richtiger Anreiz bei Sozialhilfe und Asylfürsorge Am 24.09.2017 stimmen wir im Kanton Zürich über die Änderung des Sozialhilfegesetzes ab: Verlangt wird, dass vorläufig aufgenommene Ausländer­In­ nen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt würde, die bis Ende 2011 in Kraft war. Ende Mai 2017 befanden sich im Kanton Zürich 5597 vorläufig Aufgenommene. Eine vorläufige Aufnahme bedeutet, dass für die Betroffenen keine direkte, persönliche Verfolgung an Leib und Leben besteht. Demzufolge liegen keine Asylgründe vor und das Asylgesuch wird abgewiesen. Es besteht deshalb kein Recht auf Sozialhilfe, sondern auf eine entsprechende Nothilfe. Mit einem neuen Sozialhilfegesetz nach altbewährten Grundsätzen wer-

den Fehlanreize im Asylwesen beseitigt. Aktuell bekommen abgewiesene Asylbewerber dieselben Leistungen wie Schweizer Sozialhilfebezüger, Ausländer mit ordentlichen Aufenthaltsbewilligungen und anerkannte Flüchtlinge. Diese Gleichstellung im Kanton Zürich ist nicht gerecht. Die meisten anderen Kantone kennen dies nicht. Gemäss Ausländergesetz muss die Unterstützung für vorläufig Aufgenommene unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen. Die Anpassung an Bundesrecht ist richtig. Der Kantonsrat beschloss im Frühjahr 2017 mit 109 zu 60 Stimmen mit einer Änderung des Sozialhilfegesetzes die Rückkehr zum alten System mit tieferen Ansätzen (Asylfürsorge). Auch der Regierungsrat empfiehlt ein Ja. Nun wird das Stimmvolk darüber befinden. Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin, Küsnacht

KREISPARTEI 10

SVP-Grillfest mit durch-­ schlagendem Erfolg Dem traditionellen Grillfest der SVP-Kreispartei 10 auf dem Hönggerberg beim Clubhaus der Armbrustschützen war ein durchschlagender Erfolg ­beschieden. Ob es am warmen, schönen Sommerabend lag, an den promi­ nenten Gästen oder an den feinen Grilladen und den guten Weinen? Wahrscheinlich lag es an allem zusammen. Jedenfalls liessen sich gegen 80 Gäste vom bestens eingespielten Team der SVP-Kreispartei bewirten. Aufgetischt wurden Würste, Steaks und verschiedene Salate. Die Weine der Weinhandlung Zweifel wurden sehr geschätzt. Der Organisator hatte nicht mit ei­ nem solchen Ansturm von SVP-Freunden gerechnet. An Tischen und Sitzgelegenheiten wurde herausgetragen, was das Clubhaus hergab. Und Nachschub

an Essen konnte im Zentrum von Höngg organisiert werden. Nationalrätin Natalie Rickli und Nationalrat Mauro Tuena, dieser mit Heimspiel in Höngg, informierten die Gäste mit unterhaltsamen Anekdoten und Berichten aus Bundesbern zum aktuellen Tagesgeschehen. Dasselbe taten die Stadtratskandidaten Susanne Brunner und Roger Bartholdi mit Fokus auf die Stadt Zürich. Christoph Marty, Gemeinderat, Zürich

SVP der Stadt Zürich

Einladung zur Gemeinderats-Kandidatentagung Samstag, 16. September 2017, 09.00 bis 12.00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, 8038 Zürich-Wollishofen Programm 1. Begrüssung

Ueli Bamert

2. Stadtrats- und Gemeinderatswahlen 2018 Ausgangslage / Relevanz der Wahlen / Themen

NR Mauro Tuena

3. Grusswort der Stadtratskandidaten Susanne Brunner / Roger Bartholdi 4. Wahlwerbung Stadtrat / Gemeinderat Konzept / Strategie / Verhaltenskodex / Social Media

Alexander Segert

Pause 5. Standaktionen, Strassenaktionen, Veranstaltungen Wahlkampf in den Kreisen / Mobilisierung

KR Christian Mettler

6. Persönlicher Wahlkampf der Kandidaten Tipps beim Auftreten an Veranstaltungen, im Kontakt mit Medien usw.

GR Samuel Balsiger

7. Das Amt des Gemeinderats Tipps für das Amt des Gemeinderats, für den Ratsbetrieb

GR Stephan Iten

8. Schlusswort und Administratives

Ueli Bamert

Ca. 12:00 Uhr: Fakultatives Mittagessen im Restaurant Muggenbühl Teilnehmer: Alle Kandidatinnen / Kandidaten sind zur Teilnahme eingeladen. Für Kandidaten auf den Listenplätzen 1 bis 6 aus jedem Wahlkreis ist die Teilnahme obligatorisch SVP der Stadt Zürich Postfach 6612, 8050 Zürich Telefon 044 310 81 19 / Mail: sekretariat@svp-stadt-zuerich.ch Gemeinderat Christoph Marty mit Nationalrätin Natalie Rickli.


KLEININSER ATE / VERSCHIEDENES  7

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

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LESERBRIEF

Volksabstimmung vom 24. September 2017

zur Verankerung des motorisierten Individualverkehrs in der Verfassung Bevölkerung und Gewerbe im Kanton Zürich benötigen ein leistungsfähiges Gesamtverkehrsnetz mit einer effizienten ÖV- und Strassen-Infrastruktur. Der motorisierte Individual- und der öffentliche Verkehr gehören heute deshalb gleichwertig in der Verfassung verankert. Wir unterstützen den von Kantons- und Regierungsrat ausgearbeiteten Vorschlag und sagen JA zur Verfassungsänderung.

Die ehemaligen Mitglieder aus CVP, EDU, FDP und SVP des Verfassungsrates Kanton Zürich: Christian Bretscher, Zürich, Andreas Frei, Ellikon an der Thur, Barbara Gautschi-Rein, Aeugst a. Albis, Ernst Hauser, Turbenthal, Robert Henauer, Thalwil, Romana Heuberger, Winterthur, Dieter Hierholzer, Dietlikon, Ulrich K. Isler, Winterthur, Marco Jagmetti, Zürich, Andreas Künzli, Bassersdorf, Bernhard Lauper, Meilen, Nicole Poell, Zumikon, Peter Rubin, Dinhard, Gregor Rutz, Zollikon, Carole Schmied-Syz, Erlenbach, Hermann Weigold, Winterthur, Erich Wipf, Marthalen, Thomas Anwander, Winterthur, Theodor Siegrist, Winterthur, Peter Marti, Winterthur, Bruno Suter, Au-Wädenswil, Reinhold Schätzle, Esslingen

Sozialhilfegesetz – Kanton Zürich ein Spezialfall? Von der Stadt Zürich, der Stadt Winterthur und einzelnen Gemeinden geht ein Aufschrei durch den Kanton, weil vorläufig aufgenommene Personen (Asyl F) nicht mehr gemäss SKOS -Richtlinien unterstützt werden sollen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Asyl, das Asylverfahren wurde abgeschlossen und eine rechtskräftige Wegweisung wurde verfügt. Sie können jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. So weigern sich beispielsweise die Herkunftsländer zwangsweise zurückgeschaffte Migranten aufzunehmen oder die Herkunft der Migranten steht nicht fest und sie selber sind nicht bereit, mit den Behörden zu kooperieren. Über 80 Prozent der in die Schweiz eingereisten Asylbewerber (Migranten) haben

keine Ausweispapiere und verschleiern ihre Identität. Gemäss Bundesrecht muss die Unterstützung für abgewiesene Personen unter dem Ansatz der einheimischen Bevölkerung liegen. Mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes im Kanton Zürich setzen wir Bundesrecht um. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass in Zürich und Basel-Stadt andere Probleme vorhanden sein sollen als in den übrigen Städten und Gemeinden der Schweiz. Nur die Kantone Zürich und Basel-Stadt leisten sich den Luxus, abgewiesene Asylbewerber nach SKOS Ansätzen zu unterstützen. Darum am 24. September ein JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ueli Pfister, Kantonsrat, Esslingen


8  VERANSTALTUNGEN

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 15. September 2017

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Stadt Zürich / Kreis 3 Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Bezirk Meilen / Küsnacht Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse SVP- K ANTONSR ATSFR AK TION Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restau- 175, Zürich. Kantonsrat / Fraktion rant Schützenstube, Küsnacht. Stadt Zürich / Kreis 12 Montag, 18. September 2017, 13.00 Uhr, Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Bezirk Meilen / Meilen Sitzung, Zunfthaus zur Haue. Jeden zweiten Samstag (gerade Kalender- Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwawochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, mendingerplatz 2, Zürich. Rauchgässli 34, Meilen. SVP-STAMM Bezirk Affoltern / Aeugst Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Uster / Uster Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17.30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.

SVP-VER ANSTALTUNGEN

Bezirk Dielsdorf / Furttal Samstag, 23. September 2017, 10.00 –11.15 Bezirk Bülach / Embrach Uhr, Gasthof «Höfli», Otelfingen, 14. Öffentlicher Politstamm. Begrüssung: Jürg Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab Junge SVP Kanton Zürich 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober­ Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Sulser, Kantonsrat SVP. Referent: Jürg Trachembrach. Parteihöck im Raum Zürich, Standort und sel, Kantonsratsfraktionspräsident SVP zum Details werden auf unserer Homepage: Thema: «Die SVP-Fraktion: 55 Gesichter – 1 Auftrag!» Anschliessend Apéro (die OrBezirk Dielsdorf / Dielsdorf www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. ganisatoren laden ein). Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf. Junge SVP Stadt und Bezirk Bezirk Dielsdorf / Rümlang Winterthur Bezirk Horgen / Oberrieden Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Samstag, 16. September 2017, 10.00 Uhr, Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winter- Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden. thur. Rümlang, 32. Politstamm. Thema: Gegen-

SVP des Kantons Zürich Lagerstrasse 14 8600 Dübendorf Tel. 044 217 77 66 Fax 044 217 77 65 Die Partei des Mittelstands

Der Kampf für die Unabhängigkeit – Personenfreizügigkeit, institutionelles Rahmenabkommen, Selbstbestimmungsinitiative Datum: Türöffnung: Beginn: Ende: Ort:

Samstag, 21. Oktober 2017 08.30 Uhr mit Kaffee und Gipfeli 09.00 Uhr 12.00 Uhr Doktorhaus Wallisellen, Alte Winterthurerstrasse 31, Wallisellen

Programm:

Begrüssung und Einleitung ins Thema Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich Der Kampf für die Unabhängigkeit – wo stehen wir heute? Alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480 Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr­lich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH), Telefon 044  217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne­ments­ dienst: Zürcher Bauernverband, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr.  48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak­tion: SVP, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217  77  65, ­sekretariat@svp-zuerich.ch.

Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. ­Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier  Print ­ Adligenswil AG, Ebikoner­strasse 75, 6043 Adligenswil.

vorschlag Anti-Stauinitiative: Weniger Stau Montag, 12. November 2018, ab 18.00 Uhr, oder ÖV-Bremse? Referent: SVP-Kantons- Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengarrat Christian Lucek. tenstrasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck mit Nationalrat Gregor Rutz. Bezirk Meilen / Erlenbach Donnerstag, 5. Oktober 2017, 18.30 –20.00 Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Uhr, Erlibacherhof, Seestrasse 83, Erlen- Donnerstag, 23. November 2017, 19.00 Uhr, bach, Sessionsrapport & Bericht aus dem Fondueabend mit Markus Somm. AnmelKantonsrat mit Nationalrat Roger Köppel dung unter www.svp5.ch/somm und Kantonsrat Hans-Peter Amrein. Feierabendbier, Mineralwasser und eine Brezel Stadt Zürich / Kreis 9 Samstag, 16. September 2017, 09.00 –11.00 werden offeriert. Uhr, zwischen Albisriederhaus und Coop A-Park hinter der Bushaltestelle, Zürich-AlBezirk Meilen / Männedorf Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18.30 –19.30 bisrieden, Standaktion zu den AbstimmunUhr, Restaurant Widenbad, Seidenhaus- gen vom 24. September 2017. weg 2, Männedorf, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Samstag, 23. September 2017, 09.00 –11.30 Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Uhr, am Lindenplatz vor dem alten BrunTumasch Mischol. Anschliessend Apéro. nen, Zürich-Altstetten, Standaktion zu den Abstimmungen vom 24. September 2017. Bezirk Meilen / Oetwil am See Mittwoch, 1. November 2017, 18.30 –19.30 Stadt Zürich / Kreis 10 Uhr, Restaurant Oase, Willikonerstrasse 3, Dienstag, 14. November 2017, ab 19.00 Uhr, Oetwil am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit Restaurant Grünwald, Gartenschüür, Reden SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans- gensdorferstrasse 237, Zürich-Höngg, GePeter Amrein, Christian Hurter und Tu- meinderats-Wahlanlass mit Apéro, Kandimasch Mischol. Anschliessend Apéro. datinnen und Kandidaten der SVP stellen sich vor. Bezirk Meilen / Zollikon Mittwoch, 27. September 2017, 18.30 –19.30 Stadt Zürich / Kreis 11 Uhr, Wirtschaft zum Truben, Alte Land­ Sonntag, 24. September 2017, 10.00 –14.00 strasse 94, Zollikon, «Kantonsrät bi de Lüt» Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und den Zürcher Wahlen 2018. Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro. Freitag, 10. November 2017, ab 18.00 Uhr, Montag, 6. November 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbach­ Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengar- strasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Nationalrat Roger Köppel. Thema: Enthemmte tenstrasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck. Politiker – entmachtetes Volk. Montag, 29. Januar 2018, ab 18.00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, Zollikon, SVP-Höck mit Nationalrat Gregor Rutz. WEITERE VER ANSTALTUNGEN Montag, 26. März 2018, ab 18.00 Uhr, Res- Mittwoch, 4. Oktober 2017, 19.30 – ca. 22.00 taurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengarten- Uhr (Apéro ab 19.00 Uhr), Festhalle Altrüti, strasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck mit Na- Altrütistrasse 4, Gossau ZH, Herbstanlass tionalrat Gregor Rutz. von Kantonsrat Daniel Wäfler. Titel: «Islamismus im toleranten Sozialstaat – Eine Montag, 28. Mai 2018, ab 18.00 Uhr, Wirt- Lagebeurteilung von Journalist Kurt Pelda». schaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, Zolli- Referat, Podiumsdiskussion und Fragekon, SVP-Höck. runde. Mit kleinem Imbiss und Getränken, Eintritt frei. Montag, 9. Juli 2018, ab 18.00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengarten­ Donnerstag, 19. Oktober 2017, 19.30 Uhr, Schwesternhaus, Leihgasse 9a, Baar ZG, strasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck. Podium zum Thema «Schweiz und EU – Montag, 3. September 2018, ab 18.00 Uhr, wie weiter?» mit Nationalrat Gregor Rutz Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, und Lukas Wegmüller (NEBS). Leitung: PhiZollikon, SVP-Höck mit Nationalrat Gregor lipp Gut, stv. Chefredaktor Weltwoche. Rutz. Eine Veranstaltung der SVP Baar.

Die Fehlkonstruktion Personenfreizügigkeit Nationalrat Thomas Matter Die Initiative zur Beschränkung der Zuwanderung – darum geht es! Nationalrat Lukas Reimann Pause Institutionelles Rahmenabkommen – brandgefährlich! Alt Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli Selbstbestimmungsinitiative – Denn hier bestimmen wir! Nationalrat Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt Im Anschluss:

IMPRESSUM

Fragen aus dem Plenum / Abschluss

Anmeldetalon für die Teilnahme an der Tagung „Der Kampf für die Unabhängigkeit“ vom 21. Oktober 2017

Herzliche Einladung zum 14. Öffentlichen Politstamm im Furttal

 Ich melde mich für die Arbeitstagung an.  Wir melden uns für die Arbeitstagung an: ____ Anzahl Personen.

Samstag, 23. September 2017

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Name:

Vorname:

Strasse:

PLZ, Ort:

Telefon:

E-Mail: Bitte retournieren an das SVP-Sekretariat, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf per Fax 044 217 77 65 oder per E-Mail: sekretariat@svp-zuerich.ch

10:00 –11:45 Uhr, Gasthof „Höfli“, Otelfingen Referent: Jürg Trachsel, Kantonsratsfraktionspräsident SVP Thema: „Die SVP-Fraktion: 55 Gesichter – 1 Auftrag!“ 10:00 Uhr: Begrüssung Jürg Sulser, Kantonsrat SVP 10:05 – 10:45 Uhr: Jürg Trachsel, Kantonsratsfraktionspräsident SVP 10:45 – 11:15 Uhr: Diskussion 11:15 – 11:45 Uhr: Apéro (Die Organisatoren laden ein) Der Öffentliche Politstamm wird organisiert durch Jürg Sulser, Kantonsrat SVP sowie den SVP-Ortssektionen Furttal.

Inserat_Politstamm_23_09_2017.indd 1

08.09.2017 14:03:28


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