Die Frankenhäuser Seifensieder und der knappe Rohstoff Asche
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Die Frankenhäuser Seifensieder und der knappe Rohstoff Asche
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von Dr. Gerhard Görmar und Peter Teuthorn
Es gab eine Zeit, in der die Wirtschaftsordnung in den Städten durch eine Reihe von Regulierungen bestimmt war. Den stärksten Einfluss nahmen in dieser Hinsicht Kaufmannsgilden sowie Handwerkszünfte und -innungen. Zwar wich der Zunftzwang spätestens in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts der Gewerbefreiheit, aber heute noch wirken gewisse Einflüsse dieser Ordnungen nach. Dadurch, dass sie darüber bestimmen dürfen, wer zur Meisterprüfung zugelassen wird, haben Handwerkskammern und ihre Innungen immer noch die Macht, viele Befähigte über Verwaltungshürden davon abzuhalten einen Handwerksbetrieb zu führen. Eine der Folgen der solchermaßen eingeschränkten Konkurrenz ist beispielsweise die Schwarzarbeit. Diese gab es in abgewandelter Form auch in den Zeiten rigider Zunftregulierungen, wie uns Berichte über Wochen- und Jahrmärkte und vor allem über das sogenannte Pfuscherwesen zeigen. Der Staat begründet diese Einschränkungen freien Wirtschaftens heute wie damals mit der Notwendigkeit, Leistungen einer bestimmten Qualität sicherstellen zu müssen. Für die Seifenherstellung in Frankenhausen1 wurde vor 300 Jahren formuliert, dass es der Hochgräflichen Rudolstädter Herrschaft „ernster Wille“ sei, „daß Dero Unterthanen mit guten und tüchtigen Seifen und Lichten allezeit nach Nothdurft versehen werden. Als sollen alle und jede Meister […] verbunden seyn, gute tüchtige und untadelhaftige Seifen und Lichte zu verfertigen.“2 Konkurrierende Anbieter handwerklicher Leistungen versuchten und versuchen, damals wie heute, solche Regulierungen zu unterlaufen. Unter das Innungsprivileg fiel auch die Beschaffung der Rohstoffe. Der um 1800 knappe Rohstoff Asche steht im Mittelpunkt dieser Abhandlung.
Die Innung des Seifensiederhandwerks zu Frankenhausen Im Jahre 1692 verhandelten drei Frankenhäuser Seifensieder mit dem Grafen Albrecht Anthon von Schwarzburg-Rudolstadt ein Innungsprivileg3, aus dem das obige Zitat stammt. Die Innungsordnung beginnt wie folgt: *
Zuerst veröffentlicht in Familie und Geschichte, Hefte für Familiengeschichtsforschung im sächsischen und thüringischen Raum, Heft 1, Januar - März 2013, S. 1-20. Korrigierte und erweiterte Version. 1 Eine umfasssende Darstellung zum Seifensiederhandwerk bei Hahnemann, Ulrich: Das Seifensieder- und Lichtzieherhandwerk, in Wochenblatt Bad Frankenhausen, Beiträge aus dem Kreisheimatmuseum, Serie „Aus der Geschichte alter Frankenhäuser Handwerks- und Gewerbezweige“, Nov. 1999. 2 Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Bestand (5-10-1260) Kammer Rudolstadt 4156, hier Artikel 7 des Frankenhäuser Seifensiederprivilegs von 1692. 3 Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Geheimes Ratskollegium Rudolstadt E XIV 4d Nr.6.
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