Amtsblatt Thalheim - 01 März 2016

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Jahrgang 45 / Ausgabe März 2016

Leben in unserer Gemeinde

01

AMTSBLATT

MARKTGEMEINDE THALHEIM

— thalheim.at

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten Aufgrund des § 1 Abs. 1 BPräsWG wird verordnet: § 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der

festgesetzt.

24. April 2016

§ 3. Als Stichtag wird der 23. Februar 2016 bestimmt. § 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für beide Geschlechter.“

Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren Das Wählerverzeichnis für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 liegt vom 14. März 2016 bis einschließlich 24. März 2016 täglich (ausgenommen Sonntag)

Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

im Marktgemeindeamt Thalheim, P.-B.-Rodlberger-Straße 31, 4600 Thalheim bei Wels, zur öffentlichen Einsicht auf.

Wahlzeit

24. April 2016, von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Impressum

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Tel.: Tel. 07242 / 470 74 42 E-Mail: service@thalheim.at

Herausgeber, Verleger, für den Inhalt verantwortlich & Gestaltung: Marktgemeinde Thalheim; Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels; Tel.: 07242 / 47 074; Mail: marktgemeinde@thalheim.at; www.thalheim.at, Druck Fa. Brillinger Druck GesmbH. Thalheim auf 100% Recyclingpapier


thalheim.at

Service

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte Zur Teilnahme an der Bundesprä-

• Als Auslandsösterreicherin oder als

ten für einen allfälligen zweiten Wahl-

Auslandsösterreicher können Sie

gang voraussichtlich ab 4. Mai 2016).

die Wahlkarte auch im Wege einer

• Bei Antragstellung kann um die

• österreichische Staatsbürgerin oder

österreichischen Vertretungsbehörde

Zusendung der Wahlkarte (unter

österreichischer Staatsbürger mit

(Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat)

Angabe der Zustelladresse –

Hauptwohnsitz in Österreich sind,

anfordern.

auch im Ausland) ersucht werden.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die

Wie und wann beantrage ich eine

ausgeschlossen sind.

werden?

ten Wahlgang am 22. Mai 2016?

• Auslandsösterreicherin oder Auslands-

Schriftlich (auch per Telefax, per E¬Mail

• Grundsätzlich gelten dafür dieselben

österreicher sind, spätestens am Wahl-

oder, wenn vorhanden, über eine

Regeln wie beim ersten Wahlgang am

tag 16 Jahre alt geworden sind und in die

Internetmaske):

24. April 2016 (schriftliche Beantragung

Wählerevidenz einer österreichischen

• bis spätestens am 4. Tag vor dem

bis Mittwoch 18. Mai 2016; mündliche

Gemeinde eingetragen sind.

Wahltag (Mittwoch, 20. April 2016),

Beantragung – nicht telefonisch – bis

Sind Sie österreichische Staatsbürgerin

• bis spätestens am 2. Tag vor dem

Freitag 20. Mai 2016, 12.00 Uhr).

oder österreichischer Staatsbürger

Wahltag (Freitag, 22. April 2016,

Insbesondere für den Fall, dass Sie vom

mit Hauptwohnsitz in Österreich,

12.00 Uhr), wenn eine persönliche

3. Mai 2016 bis zum Termin für einen

so werden Sie automatisch in die

Übergabe der Wahlkarte an eine

allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai

Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde

von der Antragstellerin oder vom

2016) durchgehend ortsabwesend sind,

(und damit in das für die Bundes-

Antragsteller bevollmächtigte

können Sie gleichzeitig mit der Wahl¬

präsidentenwahl erstellte

Person möglich ist.

karte für den ersten Wahlgang auch

sidentenwahl am 24. April 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie:

spätestens am Wahltag (also am 24. April 2016) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht

Ausstellung einer Wahlkarte beantragt

Wählerverzeichnis) eingetragen. Wie können Sie wählen, wenn Sie

am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz¬Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre

Wahlkarte für einen allfälligen zwei-

eine Wahlkarte für einen allfälligen Mündlich (nicht telefonisch):

zweiten Wahlgang beantragen. Bei die-

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahl-

ser Form der Antragstellung befindet

tag (Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr).

sich in der Wahlkarte für den zweiten

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstel-

Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen

Stimme abgeben:

lung ein Identitätsdokument:

• am Wahltag in jedem Wahllokal,

• idealerweise ein amtlicher Lichtbild-

• am Wahltag vor einer besonderen

ausweis (z. B. Pass, Führerschein,

Bitte beachten Sie:

Wahlbehörde (sogenannte „fliegende

Personalausweis)

• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei

einzutragen ist.

Wahlkommission“) oder

Bei einer schriftlichen Antragstellung

• sofort nach Erhalt der Wahlkarte

durch Glaubhaftmachung Ihrer

landsösterreicherinnen und Auslands-

im Wege der Briefwahl.

Identität:

österreicher bei der Gemeinde, in

Als Auslandsösterreicherin oder als Aus-

• Angabe der Passnummer

deren Wählerevidenz Sie eingetragen

landsösterreicher benötigen Sie auf je-

• Kopie eines amtlichen Lichtbildaus-

sind) rechtzeitig!

den Fall eine Wahlkarte (ausgenommen,

weises oder einer anderen Urkunde.

• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt

Sie halten sich am Wahltag zufällig

Bei einer elektronischen An-

Ihrer Hauptwohnsitz¬Gemeinde (Aus-

haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer

in der Gemeinde Ihrer Eintragung

tragstellung mittels qualifizier-

in die Wählerevidenz auf).

ter elektronischer Signatur

unabhängig davon, wo und auf welche

benötigen Sie keine wei-

Weise Sie wählen möchten!

teren Dokumente.

• Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt

Ab wann und wo können Sie die Aus-

stellung Ihrer Wahlkarte beantragen? • Beginnend mit 28. Jänner 2016 (dem

Ab welchem Zeitpunkt wird die

Tag der Wahlausschreibung),

Wahlkarte erhältlich sein?

• bei der Gemeinde, in deren Wählere-

• Wahlkarten können voraussichtlich

videnz Sie eingetragen sind, keinesfalls

ab 4. April 2016 bei der Gemeide

im Bundesministerium für Inneres.

persönlich abgeholt werden (Wahlkar-

Wahlkarte Ihre Stimme abgeben,

haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 24. April 2016 (22. Mai 2016) Ihre Stimme abgeben.

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