ALLES IM GRÜNEN BEREICH! – 1 EINLEITUNG
1 EINLEITUNG 1.1
Klimaneutrale Veranstaltungen für Berlin
Berlin hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität legt das Berliner Energiewendegesetz fest, die Gesamtmenge der Berliner CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 60 Prozent und bis 2050 um mindestens 85 Prozent zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990. Zusätzlich haben sich Senat und Abgeordnetenhaus mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK) dazu bekannt, die Anstrengungen Berlins für den Klimaschutz zu verstärken, um über die gesetzlichen Vorgaben hinaus eine Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent zu erreichen. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Strategien und Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität und stellt damit den „Fahrplan“ und das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Für den Klimaschutz soll mit den Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Private Haushalte und Konsum eine Reduzierung von CO2-Emissionen in der Stadt erwirkt werden. Die Maßnahme „Stufenplan Klimafreundliche Veranstaltungen“ ist dem Handlungsfeld Haushalt und Konsum zugeordnet. Hintergrund sind zahlreiche Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die jedes Jahr in Berlin stattfinden und CO2-Emissionen verursachen. Von kleinen Kiezfesten für die lokale Anwohnerschaft über regelmäßig stattfindende Wochenmärkte bis hin zu Straßenfesten und Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung. Die Veranstaltungslandschaft Berlins ist enorm bunt und vielfältig und trägt wesentlich dazu bei, dass Berlin als kreative, pulsierende und lebenswerte Metropole wahrgenommen wird. Dabei ist jede Veranstaltung einzigartig. Sei es aufgrund ihres Konzepts, des Ausrichtungsortes, der Diversität des Publikums oder des Organisationsaufwands. Der Handlungsleitfaden soll dazu beitragen, anhand konkreter und praxisnaher Handlungsempfehlungen die Möglichkeiten zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Veranstaltungsbereich aufzuzeigen und öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. Das Projekt „Handlungsleitfaden Klimaneutrale Veranstaltungen in Berlin“ wurde von Januar 2019 bis Februar 2021 von der GRÜNEN LIGA Berlin e.V. durchgeführt und im Kontext der BEK-Maßnahme „Stufenplan klimafreundliche Veranstaltungen“ umgesetzt. Im Rahmen einer Kooperation mit der BeuthHochschule für Technik Berlin – Fachbereich Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik – konnten wertvolle
wissenschaftliche Erkenntnisse für die Erstellung des Handlungsleitfadens einfließen und gezielt Daten für verschiedene Veranstaltungen erhoben werden. Zudem wurden verschiedene Veranstaltungsakteur*innen mit ihren Erfahrungen und Visionen in das Projekt eingebunden. Eine klimaneutrale Veranstaltung wird in diesem Handlungsleitfaden als eine Veranstaltung definiert, die CO2-Emissionen und andere klimaschädliche Emissionen weitestgehend vermeidet und nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Anschluss kompensiert.
1.2
Ziele des Handlungsleitfadens
Dieser Handlungsleitfaden versteht sich als Arbeitshilfe und Inspirationsquelle für Veranstaltende von Großveranstaltungen, Wochenmärkten, Straßenfesten und Free Open Airs sowie für Akteur*innen, die mit der Planung und Organisation von klimaneutralen Veranstaltungen betraut sind. Konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung von CO2-Emissionen machen den inhaltlichen Schwerpunkt des Handlungsleitfadens aus. Zudem verfolgt dieser das Ziel, das Bewusstsein und die Handlungsmöglichkeiten in der Genehmigungspraxis zu stärken. Denn um Klimaneutralität als Standard in der Veranstaltungsorganisation zu etablieren, gilt es, Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit Klimaschutz nicht nur vom Engagement der Veranstaltenden abhängt.
1.3
Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Im Fokus dieses Handlungsleitfadens stehen Freiluftveranstaltungen im öffentlichen Raum im Land Berlin. Mit dem Begriff „öffentlicher Raum” sind meist landes- oder bundeseigene Flächen gemeint, die nicht durch Gebäude bebaut und frei zugänglich sind, also öffentliche Plätze, Straßen oder Grünanlagen und Parks. Sie weisen oft verschiedene Nutzungszwecke auf und besitzen mitunter einen multifunktionalen Charakter (öffentliche Grün- und Erholungsanlagen). Letztere stellen einerseits einen Erholungsort dar, andererseits werden sie für sportliche Aktivitäten genutzt. Für Tiere und Pflanzen sind sie zugleich Lebensraum. Eine Straße ist dagegen vorrangig für den Verkehr bestimmt. Öffentliche Räume sind also in erster Linie keine Veranstaltungsorte, können aber unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer behördlichen Genehmigung temporär als Veranstaltungsfläche genutzt werden. Die Genehmigungspraxis von Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird im nachfolgenden Kapitel 2 in ihren Grundzügen näher erläutert.
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