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Tiervermittlung
Das aktuelle Procedere
von Angelika Schmidt-Straube
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Im Tierheim beherben wir immer zwischen 600 und 800 Tiere und für alle wünschen wir uns natürlich ein neues Zuhause. Da unser Tierheim momentan für Besucher nach wie vor geschlossen ist, mussten wir neue Wege zur Tiervermittlung beschreiten. Insgesamt wird unser aktuelles Vorgehen von den Tierinteressenten sehr gut angenommen und viele Zöglinge konnten mittlerweile in ein neues Heim umziehen.
Stellvertretend für unsere vermittelten Tiere
Wie geht nun ein Tierinteressent vor, der sich einen Hausgenossen aus dem Tierheim zulegen möchte? Zunächst sollten natürlich alle möglichen Eventualitäten abgeklärt sein (Einverständnis innerhalb der Familie, Tierhalteerlaubnis des Vermieters, Vertretung im Krankheitsfall usw.). Erstkontakt per E-Mail Dann bitte Kontaktaufnahme per E-Mail unter folgenden Adressen: thv@stuttgart-tierheim.de oder thl@stuttgart-tierheim.de
In dieser E-Mail teilt der Anfragende mit, für welches Tier er sich interessiert, ob er eventuell bereits Tiererfahrung besitzt, wo die Tierhaltung erfolgen soll und ob alle Haltungskriterien (siehe oben) erfüllt sind. Im Anschluss erhält der Interessent eine entsprechende Antwort einschließlich einem Formular mit Namen "Selbstauskunft" sowie Vorschläge zur Terminvereinbarung, damit er sein Wunschtier in Augenschein nehmen kann. Vorbesuche finden nach wie vor statt Sobald ein Termin vereinbart ist, darf der Tierinteressent, unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, unser Tierheim betreten. Selbstverständlich findet die übliche und notwendige Beratung sowie die Aufklärung über die Eigenheiten eines jeden Tieres in gewohnter Weise statt. Die Vermittlungsqualität leidet in keiner Weise. Ganz im Gegenteil. Bedingt durch den E-Mailkontakt und die dadurch erworbenen Kenntnisse, können sich unsere Mitarbeiter bereits im Vorfeld auf den Interessent und sein Wunschtier einstimmen. Passen Wunschtier und Interessent zusammen, findet in gewohnter Weise ein Vorbesuch durch einen unserer, meist ehrenamtlichen, Mitarbeiter statt. Abgabevertrag / Probevertrag Verläuft der Vorbesuch positiv, darf der Tierinteressent (nach Terminvereinbarung) seinen neuen Hausgenossen im Tierheim abholen. Ob nun ein Abgabevertrag oder ein Probevertrag zum Tragen kommt, ist generell eine Einzelfallentscheidung. Bei einem Probevertrag bleibt der Tierschutzverein solange Eigentümer, bis ein Abgabevertrag zustande kommt. Anders verhält es sich beim Abgabevertrag. Hier wird der Tierinteressent sofort Besitzer und Eigentümer. Die Abgabegebühr ist in beiden Fällen sofort zu leisten. Pflegevertrag Bei einigen Tieren (sehr kranken, nicht vermittelbaren, usw.) kann auch ein Pflegevertrag die Lösung sein. Hier bleibt der Tierschutzverein generell der Eigentümer und kommt, je nach Absprache, für anfallende Kosten auf. Eine Abgabegebühr ist in diesen Fällen nicht zu leisten.
Natürlich können sich Tierinteressenten auch telefonisch an uns wenden. Bedingt durch die vielen telefonischen Anfragen, kann es aktuell zu Verzögerungen kommen. Wir bitten daher um etwas Geduld und rechnen mit Ihrem Verständnis. Danke. ■