FH-OOW - Sanitärskript

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Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Standort Oldenburg Fachbereich Architektur

Lehrfach

Technik und Konstruktion Energie- und Gebäudetechnik

Skript über Sanitäranlagen

Anmerkung: Die vorliegende Zusammenfassung soll als Arbeitshilfe und Nachschlagewerk für das Fach Energie- und Gebäudetechnik (Sanitär) dienen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Haben Sie Fehler gefunden, ist Ihnen etwas nicht verständlich, haben Sie Vorschläge zu machen, teilen Sie es mir mit unter folgender eMail-Adresse: uwe.mayer@arch.fh-oldenburg.de Uwe Mayer, September 2009


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Inhaltsübersicht

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Vorlesung Energie- und Gebäudetechnik: Sanitärtechnik Aus urheberrechtlichen Gründen wurden alle Auszüge aus VDI-Blättern aus diesem Skript entfernt. Das vollständige Skript finden Sie in unserem Intranet unter folgender Adresse: LW Y / Lehrende / Mayer / Heizung

Kapitel I

Hausanschlüsse in Gebäuden I.1 I.2 I.3 I.4 I.5 I.6

Kapitel II

Anschlusseinrichtungen Allgemeine Anforderungen an die Hausanschlüsse Hausanschlussnische Hausanschlusswand Hausanschlussraum Hausanschlüsse in Nichtwohngebäude

Planung von Sanitäranlagen II.1 Richtwerte für Sanitäreinrichtungen nach VDI (kein Eintrag) II.2 Sanitäreinrichtungen nach der Arbeitsstättenrichtlinie 2.1 2.2 2.3

Toilettenräume Waschräume Umkleideräume

II.3 Diverse Richtwerte für Sanitäreinrichtungen aus der Fachliteratur II.4 Stell- und Bewegungsflächen und Montagemaße für Sanitärobjekte 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Waschtischanlagen Bidetanlagen Badewannenanlagen Duschanlagen Klosettanlagen Urinalanlagen Ausgussanlagen Kücheneinrichtungen

II.5 Altbausanierung 5.1

Kapitel III

Grundüberlegungen zur Sanitärsanierung

Gebäudeentwässerung: Installation von Sanitäranlagen III.1 Gültige Normen III.2 Begriffe 2.1 2.2

Allgemeine Begriffe Begriffe aus der Installation

III.3 Materialien und Einsatzgebiete von Abwasserleitungen III.4 Komponenten von Entwässerungsanlagen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5

Reinigungsöffnungen und Schächte Abläufe Abscheideanlagen Sicherung gegen Rückstau Sanitärobjekte

III.5 Besondere Anwendungsfälle bei der Installation von Fallleitungen III.6 Regenentwässerung 6.1 6.2

Installationshinweise Abmessungen und Zuordnungen von Regenrinnen aus Metall

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Kapitel IV

Inhaltsübersicht

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Gebäudeentwässerung - Auslegungen von Abwasseranlagen IV.1 Berechnungen von Abwasserleitungen 1.1 1.2 1.3

Grundsätze für die Bemessung Nennweiten und Schmutzwasserabflusswerte Planung und Bemessung von Abwasserleitungen 1.3.1 Unbelüftete Einzelanschlussleitungen und Sammelanschlussleitungen 1.3.1.1 Einzelanschlussleitungen 1.3.1.2 Sammelanschlussleitungen 1.3.2 Belüftete Anschlussleitungen 1.3.3 Schmutzwasserfallleitungen 1.3.4 Sammelleitungen und Grundleitungen 1.3.4.1 Sammelleitungen 1.3.4.2 Grundleitungen 1.3.5 Lüftungsleitungen 1.4 Vorgehensweise bei der Berechnung von Abwasserleitungen

IV.2 Berechnungen von Fettabscheideranlagen 2.1 2.2 2.3

Normen und Einsatzbereiche von Fettabscheider Bauarten und Einbaugrundsätze von Fettabscheideranlagen Aufstellort von Fettabscheider und deren Anschluss an die Entwässerungsanlage 2.4 Auslegung von Fettabscheideranlagen 2.4.1 Ermitteln des maximalen Schmutzwasserabflusses QS 2.4.1.1 Berechnung des maximalen Schmutzwasserabflusses auf Grundlage der in die Abscheideranlage entwässernden Einrichtungen / Auslaufventile 2.4.1.2 Berechnung des maximalen Schmutzwasserabflusses auf Grundlage der Art des in die Abscheideranlage entwässernden Betriebes 2.4.2 Auslegung der Nenngröße NS 2.4.2.1 Der Temperaturfaktor ft 2.4.2.2 Der Dichtefaktor fd 2.4.2.3 Der Erschwernisfaktor fr

Kapitel V

Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele V.1 V.2 V.3 V.4

Sinnbilder für Entwässerungsanlagen Sinnbilder im Schema Verschiedene Darstellungen an Beispielen Beispielrechnung für die Vorlesung

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Kapitel VI

Inhaltsübersicht

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Trinkwasseranlagen in Gebäuden: Installationen VI.1 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) 1.1

Sinnbilder in der Trinkwasserinstallation

VI.2 Technische Hinweise zur Installation VI.3 Armaturen in der Trinkwasserinstallation 3.1 3.2 3.3

Entnahmearmaturen Sicherungsarmaturen Sicherheitsarmaturen

VI.4 Festlegung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen 4.1

Gefährdungsklassen des Trinkwassers nach DIN 1988-4 bzw. DIN EN 1717

Kapitel VII Trinkwasseranlagen in Gebäuden: Berechnungen VII.1 Ermittlung der Rohrdurchmesser VII.2 Vorgehensweise bei der Berechnung von Trinkwasserleitungen Kapitel VIII Regenwassernutzungsanlagen VIII.1 Gültige Normen und Vorschriften VIII.2 Auffangflächen VIII.3 Speicherung VIII.4 Filtration VIII.5 Bestimmen des Nutzvolumens von Regenwasserspeichern 5.1 5.2 5.3

Verkürztes Verfahren Vereinfachtes Verfahren Differenziertes Verfahren

Kapitel IX

Die Großküche

Kapitel X

Literatur / Normen / Richtlinien / Internetadressen / Anlagen

Kapitel XI

Anlagen

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Inhaltsübersicht

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Semester: Architektur Bachelor 3 im WS 09 / 10 Modul: Technik und Konstruktion Vorlesung: Gebäudetechnik (1. Semesterhälfte: Sanitär / Elektrotechnik) Vorlesungsinhalt für Sanitär (Dozent Mayer) 28.09.09

Vorstellung, Haustechnik in der Architektur, Haustechnische Anlagensysteme mit Kostenanteilen, Grundlegende Überlegungen für die Planung von Sanitäranlagen, Rückstauebene.

30.09.09

Hausanschlüsse, Planungsdaten für Sanitärobjekte, Verschiedene Ausführungsbeispiele.

05.10.09

Abwasseranlagen: - Vorstellung der DIN mit Anlagenteilen am Schema, - Rückstauebene, - Verlegen von Grundleitungen,

07.10.09

- Ausführungsbeispiele. - Abwasserleitungen im Gebäude, - Be- und Entlüftung von Abwassersystemen.

12.10.09

- Erstellen eines Anlagenschemas, - Berechnen von Abwasserleitungen.

14.10.09

Trinkwasseranlagen: - Gewinnung von Trinkwasser, - Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation, - Gefährdungsklassen und Sicherungseinrichtungen, - Hinweise auf die Installation und Berechnung von Trinkwasseranlagen.

19.10.09

Regenwassernutzungsanlagen: - Gesetzliche Auflagen, - Regenwasserauffangflächen, - Sammeln und filtern von Regenwasser, - Einbindung der Regenwasseranlage in die Gebäudeinstallation.

21.10.09

Überlegungen zur Erneuerung von Sanitäranlagen im Baubestand, Zeigen von Sanitärkomponenten an der Modellwand.

Für die Vorlesung wird das Skript „Skript über Sanitäranlagen“ benötigt. Das Skript finden Sie im Intranet der FH unter folgender Adresse: LW Y / Lehrende / Mayer / Sanitär im Internet unter folgender Adresse: www.fh-oow.de/fba/ > Skripte

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Kapitel I: Hausanschlüsse

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel I: Hausanschlüsse in Gebäuden Zu einem festen Bestandteil unserer heutigen Gebäude, ob nun Altbauten oder Neubauten, gehören diverse Ver- und Entsorgungseinrichtungen, wie z.B. die Wasserversorgung, die Entwässerung, die Gas- und Stromversorgung usw. Die Ver- bzw. Entsorgung erfolgt zumeist über zentrale Einrichtungen kommunaler bzw. privatrechtlicher Versorgungsunternehmen (VU). Für die Anbindungen an die zentralen Einrichtungen ist jedes Gebäude mit den entsprechenden Anschlusseinrichtungen zu versehen. In der DIN 18012 (Mai. 2008): Haus-Anschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen werden die Ausführungen und Anordnungen dieser Einrichtungen geregelt.

I.1 Anschlusseinrichtungen Die Anschlusseinrichtungen werden von den Versorgungsunternehmen in das Gebäude geführt und bleiben auch bei der späteren Nutzung im Bestand der Versorgungsunternehmen. Als Schnittstelle zwischen der Anschlusseinrichtung und dem technischem Gebäudesystem werden folgende Punkte angesehen: - Wasserversorgung: die Hauptabsperreinrichtung, - Entwässerung: die letzte Reinigungsöffnung vor dem Anschlusskanal meist der Übergabeschacht), - Stromversorgung: der Hausanschlusskasten mit den Hausanschlusssicherungen, - Telekommunikationsversorgung: die Anschlusspunkte der allgemeinen Netze der Telekommunikationsanlage, - Gasversorgung: die Hauptabsperreinrichtung, - Fernwärmeversorgung: die Übergabestelle Die Mess- bzw. Zähleinrichtungen für die Erfassung der Verbräuche, werden zwar im Bereich der Kundenanlage installiert, gehören aber auch zum Bestand der Versorgungsunternehmen.

Beispiel einer Verbrauchserfassung für 6 Wohneinheiten

I.2 Allgemeine Anforderungen an die Hausanschlüsse An die Installation von Hausanschlüssen werden folgende Anforderungen gestellt: - Vorschriftgemäße Installation und Wartung gewährleisten, - Schallschutz nach DIN 4109, Wärmeschutz nach DIN 4108 und den Brandschutz beachten, - Vor der mit 30 cm anzunehmenden Zone für die Anschlusseinrichtungen ist eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mind. 120 cm vorzusehen (Nische, Anschlusswand und -raum), Kapitel I - Seite 1


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Kapitel I: Hausanschlüsse

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Die Dicke der Anschlusswand muss mind. 60 mm betragen und die Belastung der Einrichtungen standhalten, Hausanschlusskasten und –kabel müssen auf eine nichtbrennbare Unterlage montiert sein, Eine Entleerung der wasserführenden Leitungen muss möglich sein, Nische, Anschlusswand und Anschlussraum müssen frostfrei gehalten werden, Die Raumtemperatur darf 30°C, die Temperatur des Trinkwassers 25°C nicht übersteigen, Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes mit Nische und Anschlusswand und des Anschlussraumes ist sicher zu stellen, Die Anschlussfahne des Fundamenterders und die Potentialausgleichschiene (Haupterdungungsschiene) für den Hauptpotenzialausgleich ist im Bereich der Anschlüsse vorzusehen, Der Anschlussbereich ist ausreichend zu beleuchten, Die Entwässerungsleitungen sollen nach Möglichkeit über den Raum mit der Anschlusswand oder dem Hausanschlussraum aus dem Gebäude geführt werden, Hausanschlüsse dürfen auch in Räumen mit Heizkesseln bis 50 kW Nennleistung sowie in Räumen mit Öltanks bis 5000 l untergebracht werden, Bei unterirdischen Einführungen sind die Tiefenangaben der Versorgungsunternehmen einzuhalten, Die Ausführungen sollten grundsätzlich in Koordination mit den Versorgungsunternehmen erfolgen.

I.3 Hausanschlussnische Hausanschlussnischen sind für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Nische sollte nicht mehr als 3 m von einer Außenwand liegen. Sie ist mit einer abschließbaren Tür mit Lüftungsöffnungen zu versehen. Die Anschlüsse zur Nische werden über Schutzrohre eingeführt (ggf. noch Schutzrohre für Nachrüstungen vorsehen). Die Schutzrohre sind so zu verlegen, dass die Anschlüsse senkrecht in die Nische geführt werden können. Das Hausanschlusskabel ist innerhalb der Nische gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Die Kaltwasserleitung ist gegen Schwitzwasserbildung zu dämmen. Bauliche Anforderungen: Als Rohbaumaß ist die einer gängigen Tür zu nehmen: B = 875 mm, H = 2000 mm, T = mind. 250 mm. Ist ein Fernwärmeanschluss vorgesehen, beträgt die Breite 1010 mm. Das Weiterführen der Leitungen aus der Nische erfolgt über Schlitze, Leerrohre und/oder Kabelkanäle. Die Tür zur Anschlussnische sind mit ausreichen großen Lüftungsöffnungen zu versehen.

Beispiel einer fertig installierten Hausanschlussnische

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Kapitel I: Hausanschlüsse

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I.4 Hausanschlusswand Hausanschlusswände können für Gebäude mit bis zu 5 Nutzungseinheiten vorgesehen werden. Der Raum mit der Anschlusswand muss über allgemein zugängliche Räume z.B. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen zugänglich sein. Die Anschlusswand muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlüsse geführt werden. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn alle Verund Entsorgungsunternehmen diesen zustimmen. Die Einführungen durch die Außenwand sind durch Schutzrohre zu führen. Mehrsparten-Hauseinführungen sind zulässig. Die weitere Verlegung an der Hausanschlusswand ist kreuzungsfrei auszuführen. Die freie Durchgangshöhe unter Leitungen und Kanälen muss mindestens 1,8 m betragen und die Hausanschlusswand über die gesamte Fläche mindestens 2,0 m hoch sein muss. Der Raum mit der Hausanschlusswand muss mit einer fest installierte Beleuchtung und einer Schuko-Steckdose ausgerüstet sein. Die Länge der Hausanschlusswand richtet sich nach der Anzahl der erforderlichen Kundenanlagen.

I.5 Hausanschlussraum Ein Hausanschlussraum ist vorzusehen für Gebäude mit mehr als 5 Nutzungseinheiten, kann aber auch für Gebäude mit weniger als 5 Einheiten angewandt werden. Der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume z.B. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen zugänglich sein. Er darf kein Durchgangsraum sein. Er muss an einer Außenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn alle Ver- und Entsorgungsunternehmen diesen zustimmen. Der Raum ist als „Hausanschlussraum“ zu kennzeichnen. Die Einführungen durch die Außenwand sind durch Schutzrohre zu führen. Mehrsparten-Hauseinführungen sind zulässig. Die Anordnungen der Anschluss- und Betriebseinrichtungen darf entsprechend den Anforderungen einer Hausanschlusswand auch an einer Wand erfolgen. Der Raum ist mit einer fest installierten Beleuchtung und einer Schutzkontaktsteckdose zu versehen. Die Türöffnung muss so groß sein, dass das Einbringen der Einrichtungen gewährleistet ist. Die freie Durchgangshöhe unter Leitungen und Kanälen muss mindestens 1,8 m betragen. Die Größe des Hausanschlussraumes richtet sich nach der Anzahl und Größe der Kundenanlage, wobei jedoch die Länge und Höhe des Raumes mindestens 2 m betragen muss. Die Breite des Raumes ergibt sich aus der Belegung Kapitel I - Seite 3


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Kapitel I: Hausanschlüsse

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der Wände. Befinden sich die Anschlüsse nur an einer Wand, so ist eine Mindestbreite von 1,5 m einzuplanen. Ist eine beidseitige Belegung vorgesehen, so beträgt die Mindestbreite 1,8 m.

Hausanschlussraum: Abmessungen und Installationsbeispiel

I.6 Hausanschlüsse in Nichtwohngebäude Jede der drei vorgestellten Arten können eingesetzt werden, wobei die Anzahl und Größe der Kundenanlage die Art vorgibt. Individuelle Ausführungen haben in Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen zu erfolgen.

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen II.1 Richtwerte für Sanitäreinrichtungen nach VDI (kein Eintrag)

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

II.2 Sanitäreinrichtungen nach der Arbeitsstättenrichtlinie II.2.1 Toilettenräume Die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungen sind der Arbeitsstättenrichtlinie entnommen, die der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 entsprechen. Eine neue Arbeitsstättenverordnung ist am 12. Aug. 2004 in Kraft getreten. Die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien behalten jedoch ihre Gültigkeit bis eine Überarbeitung erfolgt ist, längsten jedoch sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Arbeitsstättenrichtlinie ASR 37/1: Toilettenräume[1] Stand: September 1976 Zu § 37 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung[1] 1. Begriffe Toiletten sind Toilettenbecken oder Hocktoiletten. Bedürfnisstände sind Becken, Wände, Rinnen oder Stände. Toilettenräume bestehen aus: - einem Raum mit mindestens einer vollständig abgetrennten Toilettenzelle und mit Waschgelegenheit oder - einem Raum mit mindestens einer nicht vollständig abgetrennten Toilettenzelle (s. Nr. 4.2) und einem von diesem Raum vollständig abgetrennten Vorraum mit Waschgelegenheit. Toiletten für Männer enthalten zusätzlich Bedürfnisstände. 2. Bereitstellung von Toiletten 2.1 Die Zahl der erforderlichen Toiletten und Bedürfnisstände ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle nach DIN 18 228 Blatt 2. Männer Beschäftigtenzahl bis 5 bis 10 bis 25 bis 50 bis 75 bis 100 bis 130 bis 160 bis 190 bis 220 bis 250

Zahl der Toiletten 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Frauen Zahl der Bedürfnisstände 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Beschäftigtenzahl bis 5 bis 10 bis 20 bis 35 bis 50 bis 65 bis 80 bis 100 bis 120 bis 140 bis 160

Zahl der Toiletten 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2.2 Ein Toilettenraum soll nicht mehr als 10 Toilettenzellen und 10 Bedürfnisstände enthalten. 3. Lage der Toilettenräume Die Toilettenräume bzw. die Toiletten sind unabhängig von Nr. 2 innerhalb einer Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen nicht mehr als 100 m und, sofern keine Fahrtreppen vorhanden sind, höchstens eine Geschoßhöhe entfernt sind. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen. 4. Beschaffenheit der Toilettenräume 4.1 Bei der Bemessung und Aufteilung von Toilettenräumen hinsichtlich der Toilettenzellen und Bedürfnisstände sind die in Nr. 8 dargestellten Bilder (nach DIN 18228 Blatt 2, Ausgabe November 1960) zugrunde zu legen. 4.2 Die Mindesthöhe der Trennwände und Türen von Toilettenzellen darf nicht weniger als 1,90 m betragen. Bei unvollständig abgetrennten Toilettenzellen darf zwischen Fußboden und der Unterkante der Trennwände oder Türen ein Abstand von 0,10 bis höchstens 0,15 m nicht überschritten werden. Fußnote (1):

Diese ASR stützt sich auf DIN 18228 Bl. 2 „Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten; Abortanlagen“, Ausgabe November 1960

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

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4.3 Bedürfnisstände müssen in Toilettenräumen so angeordnet sein, dass sie vom Zugang aus nicht eingesehen werden können. 4.4 Die Fenster müssen so angeordnet oder beschaffen sein, dass eine Einsicht in den Raum nicht möglich ist. 4.5 Ein Vorraum ist nicht erforderlich, wenn der Toilettenraum nur eine Toilette enthält und keinen unmittelbaren Zugang zu einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Umkleide-, Wasch- oder Sanitätsraum hat. 4.6 Fußböden und Wände müssen aus einem Material bestehen, das sich feucht reinigen lässt (z.B. keramische Fliesen, Kunststoffe). 4.7 Toilettenzellen müssen absperrbar sein. 4.8 Toiletten und Bedürfnisstände müssen Wasserspülung haben. 5. Ausstattung der Toilettenräume 5.1 Die Toilettenzellen müssen mit Toilettenpapier, Papierhalter und Kleiderhaken ausgestattet sein. 5.2 In Toilettenräumen muss mindestens ein Abfallbehälter mit Deckel vorhanden sein. In Toiletten für Frauen müssen bis zu fünf und für je weitere fünf Toilettenzellen mindestens in je einer Toilettenzelle ein Hygienebehälter mit Deckel vorhanden sein; diese Zellen sind zu kennzeichnen. 5.3 Im Vorraum von Toilettenräumen muss für je fünf Toiletten oder fünf Bedürfnisstände mindestens ein Handwaschbecken mit fließendem Wasser vorhanden sein. Für mindestens je zwei Handwaschbecken müssen Seifenspender (Seifencremespender, Pulverseifenspender, Seifenmühle, Kippseifenspender) und Einmal-Handtücher (Handtuchspender mit Papierhandtüchern, Textilautomaten) vorhanden sein. Auch Warmlufthändetrockner können eingesetzt werden. 5.4 In oder vor Toilettenräumen ohne Vorraum (s. Nr. 4.5) müssen sich Handwaschbecken sowie Seifenspender und Einmal-Handtücher wie unter Nr. 5.3 befinden. 6. Lüftung der Toilettenräume 6.1 Bei natürlicher Lüftung muss in Toilettenräumen mindestens ein freier Querschnitt der Lüftungsöffnungen vorhanden sein: - bei einseitiger Fensterlüftung je Toilette je Bedürfnisstand

1700 cm ² 1000 cm²

- bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in einer Außenwand einem oder mehreren Luftschächten gegenüberliegen, für Zu- und Abluftquerschnitt je Toilette je Bedürfnisstand

1000 cm² 600 cm²

6.2 Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass sie in Toilettenräumen einen Luftwechsel von 30 m3/h je Toilette und 15 m3/h je Bedürfnisstand ermöglichen. Insgesamt darf der Luftwechsel das Fünffache des Rauminhalts nicht unterschreiten. 7. Künstliche Beleuchtung der Toilettenräume Die Nennbeleuchtungsstärke der Beleuchtungseinrichtungen muss in Toilettenräumen mindestens 100 Lux betragen.

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8. Bemessung und Aufteilung von Toilettenräumen

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II.2.2 Waschräume Die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungen sind der Arbeitsstättenrichtlinie entnommen, die der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 entsprechen. Eine neue Arbeitsstättenverordnung ist am 12. Aug. 2004 in Kraft getreten. Die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien behalten jedoch ihre Gültigkeit bis eine Überarbeitung erfolgt ist, längsten jedoch sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Arbeitsstättenrichtlinie ASR 35/1-4: Waschräume[1] Stand: September 1976 Zu § 35 Abs. 1 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung[1] 1. Bereitstellung der Waschräume Waschräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen, einer mehr als nicht nur geringen Verschmutzung oder der Einwirkung von Hitze oder Nässe ausgesetzt sind. 2. Lage der Waschräume Wasch- und Umkleideräume müssen einen unmittelbaren Zugang zueinander haben, aber räumlich voneinander getrennt sein (s. § 36 ArbStättV). Sind bei Schwarz-Weiß-Anlagen (s. ASR 34/1 - 5 Nr. 3), der Anlagenteil für Straßenkleidung (Weiß) und der Anlagenteil für die Arbeitskleidung (Schwarz) räumlich getrennt, ist es zweckmäßig, die beiden Teile der Schwarz-Weiß- Anlage durch Waschräume zu verbinden. Sind die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt, müssen die Waschräume in dieser Weise angeordnet sein. 3. Beschaffenheit der Waschräume 3.1 Fußböden und Wände bis zu einer Höhe von 1,80 m und im Bereich von Duschen bis zu einer Höhe von 2,00 m müssen aus einem Material bestehen (z. B. keramische Fliesen), das zu Reinigungszwecken abgespritzt werden kann. Der Fußbodenbelag muss auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein. Zur Vermeidung von Pilzerkrankungen dürfen Holzroste in Waschräumen nicht verwendet werden. 3.2 Bei der Bemessung und Aufteilung der Waschräume sind die in Nummer 8 dargestellten Bilder (nach DIN 18228 Blatt 3, Januar 1971) zugrunde zu legen. Dabei sind die angegebenen Maße erforderlichenfalls so

Fußnote (1):

Diese ASR stützt sich auf DIN 18228 Bl. 3 „Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten; Umkleide-, Reinigungs- und Sonderanlagen“, Ausgabe Januar 1971

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

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zu erweitern, dass vor jeder Waschgelegenheit eine freie Bodenfläche von 0,70 m × 0,70 m vorhanden ist (s. § 35 Abs. 3 ArbStättV). 3.3 Fenster müssen so angeordnet oder beschaffen sein, dass eine Einsicht in den Raum nicht möglich ist. 3.4 Auf je rund 30 m2 zu reinigende Grundfläche muss ein Fußbodenablauf vorhanden sein. 3.5 Die elektrischen Einrichtungen müssen den Anforderungen nach VDE 0100 T 701 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne und Dusche, Ausgabe 5.84, entsprechen. 4. Heizeinrichtungen in Waschräumen Die Heizeinrichtungen müssen so angeordnet, beschaffen oder abgeschirmt sein, dass die Arbeitnehmer vor der Berührung von zu heißen Heizkörpern (z. B. bei Dampfheizung) oder vor Warmluft über 45 °C bei Warmluftheizung geschützt sind. 5. Ausstattung von Waschräumen 5.1 Für die Zahl der Waschgelegenheiten ist die höchste Zahl der Arbeitnehmer maßgebend, deren Arbeitszeit in der Regel gleichzeitig endet. Bei Mehrschichtbetrieb ist von der stärksten Schicht auszugehen. 5.2 Die Zahl der Waschgelegenheiten ist wie folgt zu bemessen: - eine Waschstelle für fünf Arbeitnehmer bei mäßig schmutzender Tätigkeit - eine Waschstelle für vier Arbeitnehmer in allen anderen Fällen (s. Nr. 1). 5.3 Als Waschgelegenheit sind zulässig: - Waschrinnen mit mehreren Waschstellen (Waschplätzen) - Waschbecken mit Einzelwaschbecken oder als Reihenwaschanlage - Waschbrunnen - Duschen. 5.4 Bei stark schmutzender Tätigkeit muss ein Drittel der nach 5.2 ermittelten Waschgelegenheiten aus Duschen bestehen; es muss mindestens eine Dusche vorhanden sein. Sind die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt, soll für je vier Arbeitnehmer eine Dusche zur Verfügung stehen. Bei Waschbrunnen ist auf die Einhaltung der erforderlichen Waschplatzbreite zu achten. 5.5 Die Waschgelegenheiten dürfen keine scharfwinkligen Ecken oder Übergänge aufweisen. Das Schmutzwasser muss schnell und auf kürzestem Wege abfließen können. Die Oberfläche der Rinnen, Becken und Duschwannen muss glatt und porenfrei sein. 5.6 Die Waschgelegenheiten müssen das Waschen unter fließendem Wasser zulassen. Es sollen Schrägstrahl-Armaturen verwendet werden. Jede Zapfstelle soll so ausgelegt sein, dass sie die Entnahme von 3,5 l Wasser pro Minute ermöglicht. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll 45 °C nicht überschreiten. Werden Waschgelegenheiten nur mit vorgemischtem warmem Wasser versorgt, muss von zehn Waschgelegenheiten mindestens eine Waschgelegenheit auch oder ausschließlich mit kaltem Wasser versorgt sein. 5.7 Die Oberkante der Waschrinnen, -becken und -brunnen soll 0,70 bis 0,80 m über dem Fußboden liegen. Die Breite einer Waschstelle soll nach Möglichkeit 0,70 m, die Tiefe einer Waschstelle nach Möglichkeit 0,55 m betragen. 5.8 Jede Waschgelegenheit muss mit einem Handtuchhalter (z. B. Haken, Stange, Ring) und einer Seifenablage ausgestattet sein. Bei der Verwendung von Seifenspendern genügt ein Seifenspender für zwei Waschgelegenheiten; eine Seifenablage ist dann nicht erforderlich.

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

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5.9 Als hygienische Reinigungsmittel - erforderlichenfalls in Verbindung mit Desinfektionsmittel - sind zulässig: - Seifencremespender - Pulverseifenspender - Seifenmühle - Kippseifenspender - Seifenstück, sofern es ausschließlich von einer Person benutzt wird. Zusätzlich kann Handwaschpaste erforderlich sein. 5.10 Als hygienische Mittel zum Trocknen der Hände sind nur Handtücher zulässig, die zur einmaligen Benutzung bestimmt sind (Einmal-Handtücher). Es kommen z.B. in Frage: - Papierhandtücher, die aus einem Handtuchspender, von einer Rolle oder einer Ablage entnommen werden können. - Textiltuchautomaten, die ohne Wartezeit oder im Abstand von höchstens 5 Sekunden ein mindestens 20 cm langes, sauberes Handtuchstück freigeben und im Automaten das benutzte Handtuch vollständig getrennt von der Rolle mit der noch nicht benutzten Handtuchlänge aufwickeln, - auch Warmlufthändetrockner können eingesetzt werden[1]. 5.11 Für je zehn Waschgelegenheiten, ausgenommen Duschen, muss ein Fußwaschstand vorhanden sein. 5.12 Bei Vorhandensein von Duschen oder Fußwaschständen sollte eine Sprühanlage zum Desinfizieren der Füße (Fußdusche) zur Verfügung stehen, für je zehn Fußwaschstände und für je zwanzig Duschen muss eine Fußdusche vorgesehen sein. 5.13 In jedem Waschraum sollte mindestens ein Abfallbehälter, insbesondere bei Verwendung von Papierhandtüchern, vorhanden sein. 6. Lüftung der Waschräume 6.1 Bei natürlicher Lüftung muss in Waschräumen für jeden Quadratmeter Grundfläche ein freier Querschnitt der Lüftungsöffnung vorhanden sein: - bei einseitiger Fensterlüftung

400 cm²

- bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden oder in einer Außenwand oder in einer Dachfläche vorhanden sind, für Zu- und Abluftquerschnitt je

120 cm²

- bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in einer Außenwand einem oder mehreren Luftschächten gegenüberliegen, für Zu- und Abluftquerschnitt je

80 cm²

6.2 Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass sie in Waschräumen einen mindestens zehnfachen Luftwechsel pro Stunde ermöglichen. 7. Künstliche Beleuchtung der Waschräume Die Nennbeleuchtungsstärke der Beleuchtungseinrichtungen muss in Waschräumen mindestens 100 Lux betragen.

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8. Bemessung und Aufteilung von Waschräumen

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

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Kapitel II: Planung von Sanitäranlagen

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1) V = Verkehrsfläche, nach DIN 18 225 zu bemessen 3) S = Standfläche 4) Berichtigt durch Bundesarbeitsblatt 7/8 1978, S. 65 Hinweise: 1. Anforderungen an Waschräume beim Umgang mit gefährlichen Stoffen s. § 22 der GefahrstoffVerordnung. 2. Anforderungen an Waschräume bei Arbeiten in Druckluft s. Anhang I Nr. 3.6 der Verordnung für Arbeiten in Druckluft vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909).

II.2.3 Umkleideräume Die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungen sind der Arbeitsstättenrichtlinie entnommen, die der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 entsprechen. Eine neue Arbeitsstättenverordnung ist am 12. Aug. 2004 in Kraft getreten. Die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien behalten jedoch ihre Gültigkeit bis eine Überarbeitung erfolgt ist, längsten jedoch sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Arbeitsstättenrichtlinie ASR 34/1-5: Umkleideräume[1] Stand: Juni 1976 Zu § 34 Abs. 1-5 der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975[1] 1. Bereitstellung von Umkleideräumen Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn bei der Tätigkeit besondere Arbeitskleidung getragen werden muss und die weiteren Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 ArbStättV im Einzelfall vorliegen. 2. Lage der Umkleideräume bei Hitzearbeitsplätzen Umkleideräume für Arbeitnehmer, die an Hitzearbeitsplätzen beschäftigt sind, sollen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z.B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Fußnote (1):

Diese ASR stützt sich auf DIN 18228 Bl. 3 „Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten; Umkleide-, Reinigungs- und Sonderanlagen“, Ausgabe Januar 1971

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Arbeitnehmer keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt sind. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und Hitzearbeitsplätzen soll nach Möglichkeit 100 m oder eine Geschoßhöhe nicht überschreiten.

3. Schwarz-Weiß-Anlagen Wenn die Arbeitnehmer infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen oder starker Verschmutzung ausgesetzt sind, muss eine getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeitskleidung (Schwarz) und Straßenkleidung (Weiß) vorhanden sein. Ist die Aufbewahrungsmöglichkeit räumlich getrennt, ist es zweckmäßig, die beiden Teile der Schwarz-WeißAnlage durch Waschräume zu verbinden (s. § 36 ArbstättV). 4. Beschaffenheit der Umkleideräume 4.1 Sind für Frauen und Männer getrennte Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, müssen auch die Zugänge (Eingänge, Ausgänge) dieser Räume voneinander getrennt sein. Die Zugänge von Umkleideräumen sind so zu gestalten, dass die sich in den Räumen aufhaltenden Arbeitnehmer gegen Zugluft und Einblick geschützt sind. Bei Umkleideräumen mit mehreren Zugängen sollen Ein- und Ausgänge getrennt sein. Wenn die Umkleideräume für eine gleichzeitige Benutzung durch mehr als 100 Arbeitnehmer bestimmt sind, müssen die Ein- und Ausgänge getrennt sein. 4.2 Umkleideräume müssen sich leicht reinigen lassen. Fußböden sind mit Kehlsockeln abzuschließen. Vorlagen und Nischen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wandflächen und Fußböden sind abwaschbar auszubilden. Die Fußböden müssen wasserfest und auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein. 4.3 Bei der Bemessung und Aufteilung von Umkleideräumen sind die in Nummer 9 dargestellten Bilder (nach DIN 18 228 Bl. 3, Ausgabe Januar 1971) zugrunde zu legen. Dabei sind die angegebenen Maße erforderlichenfalls so zu erweitern, dass bei jeder Kleiderablage eine freie Bodenfläche einschl. der im Raum vorhandenen Verkehrswege von 0,50 m² vorhanden ist (S. § 34 Abs. 4 ArbStättV). 4.4 Die Fenster müssen so angeordnet oder beschaffen sein, dass eine Einsicht in den Raum nicht möglich ist. 5. Ausstattung von Umkleideräumen 5.1 Für die Aufbewahrung der Kleidung sind zu verwenden: - abschließbare Schränke - Kleideraufzüge oder - Haken- oder Bügelgestelle ohne oder mit Abgabetisch (Abgabegarderobe, d. h. bewachte Aufbewahrung). 5.2 Werden abschließbare Schränke verwendet, sollen sie in der Längsachse so unterteilt sein, dass eine getrennte Unterbringung von Arbeits- und Straßenbekleidung möglich ist. Die Schränke müssen mindestens 600 mm breit, 500 mm tief und 1800 mm hoch sein und ein Ablagefach haben. Die bei Schwarz-WeißAnlagen erforderlichen zwei Schränke je Arbeitnehmer brauchen in der Längsachse nicht unterteilt und nur 300 mm breit zu sein. Eine Unterteilung in der Längsachse ist auch nicht erforderlich, wenn die Arbeitskleidung nicht mehr als mäßig verschmutzt ist. Schränke müssen so beschaffen sein, dass sie ständig durchlüftet werden können. 5.3 Für je vier Schrankeinheiten soll mindestens eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. 5.4 Bei Kleideraufzügen müssen die Abstände der Rollenreihen und die Abstände innerhalb der Rollenreihen bei Schwarz-Weiß-Anlagen mindestens 400 mm, bei gleichzeitiger Unterbringung von Arbeits- und Straßenkleidung mindestens 500 mm betragen. Der Abstand zwischen Fußboden und Rollenachse muss mindestens 5 m betragen. 5.5 Umkleideräume sind mit Abfallbehältern auszustatten. 5.6 Umkleideräume sind mit Spiegeln auszustatten. 5.7 In Arbeitsstätten mit sehr stark schmutzender Tätigkeit soll vor den Umkleideräumen erforderlichenfalls eine Schuhwerksreinigungsanlage vorhanden sein.

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6. Lüftung der Umkleideräume 6.1 Bei natürlicher Lüftung muss in Umkleideräumen für jeden Quadratmeter Grundfläche ein freier Querschnitt der Lüftungsöffnungen vorhanden sein: - bei einseitiger Fensterlüftung

200 cm²

- bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden oder in einer Außenwand und in einer Dachfläche vorhanden sind für Zu- und Abluftquerschnitt je

60 cm²

- bei Querlüftung, wenn Lüftungsöffnungen in einer Außenwand einer oder mehreren Luftöffnungen gegenüberliegen für Zu- und Abluftquerschnitt je

40 cm² 6.2 Lüftungstechnische Anlagen in Umkleideräumen sind so auszulegen, dass sie einen vier- bis achtfachen Luftwechsel je Stunde ermöglichen. Um zu vermeiden, dass Wrasen von Waschräumen mit Duschen in Umkleideräume gelangen, soll in Umkleideräumen ein höherer Druck als in Waschräumen herrschen. 7. Künstliche Beleuchtung der Umkleideräume Die Nennbeleuchtungsstärke der Beleuchtungseinrichtungen muss in Umkleideräumen mindestens 100 Lux betragen. 8. Reinigung und Trocknung der Arbeitskleidung 8.1 Wenn die Reinigung stark verschmutzter Arbeitskleidung nicht vom Arbeitgeber veranlasst wird, müssen - möglichst in einem gesonderten Raum - Waschbehälter mit fließendem warmen und kalten Wasser und Waschmittel vorhanden sein. 8.2 Soweit eine Trocknung nasser oder feuchter Arbeitskleidung bei der üblichen Aufbewahrung bis zum nächsten Arbeitsbeginn nicht gewährleistet ist, muss die Arbeitskleidung möglichst in einem besonderen Raum getrocknet werden können. Die Trockeneinrichtungen müssen so ausgelegt sein, dass die Kleidung bis zum nächsten Arbeitsbeginn getrocknet ist.

9. Bemessung und Aufteilung von Umkleideräumen

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Hinweise: 1. Anforderungen an Umkleideräume beim Umgang mit gefährlichen Stoffen s. § 22 der GefahrstoffVerordnung. 2. Anforderungen an Umkleideräume bei Arbeiten in Druckluft s. Anhang I Nr. 3.4 der Verordnung über Arbeiten in Druckluft vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909). 3. Sofern sich aufgrund von § 35 Abs. 5 ArbStättV in Umkleideräumen Waschgelegenheiten befinden, müssen diese ASR 35/5 entsprechen.

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II.3 Diverse Richtwerte für Sanitäreinrichtungen aus der Fachliteratur

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Kostenanteile der Technikanlagen

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II.4 Empfehlungen für Stell- und Bewegungsflächen und Montagemaße für Sanitärobjekte II.4.1 Waschtischanlagen

Allgemeine Angaben zu Waschbecken und Waschtischen

Waschtischanordnungen neben Badewannen: a) und b) am Wannenfußende c) und d) am Wannenkopfende

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Stell- und Bewegungsflächen für Waschtisch-Waschplätze für verschiedene Anordnungen: a)

b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m)

Waschtisch auf ebener Wand, in Wandecken, neben Tür- oder Fensterzargen, in Nischen, zwei Waschtische nebeneinander, mit angeformtem Mundspülbecken, Waschtisch und Mundspülbecken, und Bidet, mit Handtuchhalter und Bidet, und Klosett, mit Klosett rechtwinklig angeordnet, mit Klosett gegenüberliegend, mit Handtuchhalter, Bidet und Klosett.

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II.4.2 Bidetanlagen

Stellflächen, Abstände und Anordnungen von Bidets (Mindestmaße nach DIN 18022)

II.4.3 Badewannenanlagen

Einbettung des Körpers in die Badewanne: - die entspannte Lage bis zu den Schultern unter Wasser, - die dem Körper angepaßte Innenform läßt den Ellenbogen Bewegungsfreiheit.

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Grundformen von Badewannen

Verschiedene Badewannenmodelle mit ihren Abmessungen

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Abmessungen und Wasserverbrauch 1) von Badewannen

Raumbedarf für Badewannen nach DIN 18022

Sinnbilder, Montagemaße, Stell- und Bewegungsflächen für Badewannen

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II.4.4 Duschanlagen

Sinnbilder und Einbaumaße, Stell- und Bewegungsflächen für Brausestände: a) Einbaubrausewanne flach, mit direktem Ablaufanschluß über Geruchsverschluß b) Einbaubrausewanne normal, mit direktem Ablaufanschluß über Geruchsverschluß c) Einbaubrausewanne normal, mit indirektem Ablaufanschluß über Badablauf d) Einbau-Mehrzweckbrausewanne, mit Überlauf und direktem Ablaufanschluß über Geruchsverschluss e) Einbau-Mehrzweckbrausewanne, mit Überlauf und indirektem Ablaufanschluß über Badablauf f) Brauseplatz mit Bodenablauf, Abmessungen für Rollstuhlbenutzer mind. b × t = 1500 × 1500 mm

II.4.5 Klosettanlagen Arten von Wasserspülklosetts mit Geruchsverschluß: a) Flachspül- oder Ausspülklosett b) Tiefspülklosett c) Zungenklosett d) Absaugeklosett

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Sinnbilder, Montagemaße, Stell- und Bewegungsfläche für Klosettanlagen b = 400 mm t = 600 bis 700 mm

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II.4.6 Urinalanlagen

Anordnungen, Stell- und Bewegungsflächen für Wandurinale a) einzeln, b) neben Klosett, c) nebeneinander auf ebener Wand, d) Wandecke nebeneinander, e) und f) Wandecke rechtwinklig zueinander, g) Wandecke nebeneinander mit Trennwänden II.4.7 Ausgussanlagen

Anordnungen, Stell- und Bewegungsflächen a) Anordnung bei gegenüberliegender Wand, b) bei gegenüber-liegenden nur 850 mm hohe Einbauten, c) neben Herd oder Tisch in einer Wandecke, d) in einer Wandecke, e) in einer Wandnische, f) bei Schrankeinbau in Wandecke, s = Auftragsdicke Wandbelag

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II.4.8 Kücheneinrichtungen Um einen rationellen Arbeitsablauf zu ermöglichen sollen die Stellflächen vorzugsweise in folgender Reihenfolge (für Rechtshänder) von rechts nach links angeordnet werden: Abstellfläche – Herde oder Einbaukochstelle – kleine Abstellfläche – Spüle – Abstellfläche Die Spülmaschine wird wegen den erforderlichen Wasser- und Abwasseranschlüssen vorzugsweise unterhalb bzw. neben der Spüle angeordnet. Empfohlene Anordnung der Kücheneinrichtung nach DIN 18022 (Nov. 1989):

Die in den Bildern 1+2 aufgeführten Bezeichnungen entsprechen den Angaben nach Tabelle 1 der DIN 18022 Arbeitshöhe in cm

110 105 100

Empfohlene Arbeitshöhen in Abhängigkeit von der Körpergröße

95 90

maximale Arbeitshöhe minimale Arbeitshöhe

85 80

Mindesthöhe Spüle 75 70 65 140

150

160

170

180

190

Körpergröße in cm

Neben der Wahl der richtigen Arbeitshöhe sollte mindestens ein Arbeitsplattenelement höhenverstellbar sein. Dadurch erhält man die Möglichkeit, bei schweren Tätigkeiten (z.B. Teigkneten usw.) die Arbeitsplatte abzusenken. So wird der Oberkörper in die Kraftaufbringung mit eingebunden. Darüber hinaus sollte in einer Küche eine Sitzgelegenheit und ein Tisch in der richtigen Sitzhöhe vorhanden sein, damit Fein- und Vorbereitungsarbeiten im Sitzen durchgeführt werden können.

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Nachfolgend sind verschiedene Spüleformen aufgeführt und deren Einbaumaße in unterschiedlichen Einbauschränken:

Einbecken-Spüle und Zweibecken-Spüle mit Abtropffläche

Zweibecken-Spüle und 1 ½-Becken-Spüle mit Abtropffläche

Eck-Spüle mit Abtropffläche

Einbaumaße für eine Spüle im 80er Unterschrank

Einbaumaße für eine Spüle im 50er Unterschrank

Einbaumaße für eine Spüle im 60er Unterschrank

Einbaumaße für eine Spüle im 90er Unterschrank

Anschlussmöglichkeiten der Geschirrspülmaschine an die Spüle

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Spül- und Waschmaschine


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II.5 Altbausanierung Im Gegensatz zum Neubau verlangt der Altbau schon bei der Planung und der Durchführung Rücksicht auf den Nutzer. Für die Durchführung der Arbeiten gibt es eine Duldungspflicht für den Nutzer. Sie ist jedoch weder subjektiv (Nutzer) noch objektiv (Gerichte) unendlich und wird vor allem Strapaziert durch - die Länge der Arbeit, - Schmutzanfall oder Arbeiten, die als unnötig beurteilt werden, - fehlende Aufräum- und Reinigungsarbeiten, - mangelnde Betreuung durch den Eigentümer bzw. durch dessen Stellvertreter, den Architekten oder Bauleiter. Schon in der Vorplanung sollten die Problembereiche des Gebäudes erfaßt werden und in der Ausführungsplanung Berücksichtigung finden. Hierzu bedient man sich alter Bestandsunterlagen und Baubeschreibungen, soweit welche vorhanden sind, oder das Gebäude wird dem regionalen Baustil zugeordnet. Trotz vorhandener Unterlagen wird man vor einer Bestandsaufnahme vor Ort nicht herumkommen, um vor Überraschungen bei der Ausführung gewappnet zu sein.

Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen grundsätzlich auch bei haustechnischer Sanierung: - die Standsicherheit der gesamten Bausubstanz, - die Tragfähigkeit alter Deckenkonstruktionen, - der bauliche und installationstechnische Brandschutz, - der Schallschutz bei haustechnischen Anlagen, - die formale Integration der haustechnischen Ausstattung.

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II.5.1 Grundüberlegungen zur Sanitärsanierung: Das Nachrüsten von Sanitärräumen und Küchen, die Erneuerung von Installationen oder Sanitärobjekten bzw. der Neueinbau von Bädern stehen im Vordergrund. Das Hauptproblem besteht hierbei in der Verlegung der Rohrleitungen und hier insbesondere der Abwasserleitungen. Bei der Planung sind deshalb folgende Grundsätze zu beachten: - Berücksichtigung von Leitungsführungen in der Entwurfsplanung, - Bündelung der Installation (z.B. Küche/Bad), - Nutzung stillgelegter oder stillzulegender Kamine für die senkrechte Rohrführung, - Leitungsverlegung vor Wand (Vorwandinstallation), - Vermeidung der Horizontalverlegung von Leitungen in Decken, - Verlegung horizontaler Anschlußleitungen aus Schallschutzgründen nicht unter sonder über der Decke, - Stillegung statt Abbruch nicht weiter zu verwendeter Leitungen, - Beachtung der Balkenlage bei Deckendurchbrüchen (Streichbalken), - Herstellen von Durchbrüchen und Schlitzen durch Bohren, Schneiden oder Fräsen, nicht durch Stemmen.

Die Zerstörung des tragenden Sparrens zeigt sowohl fehlerhafte Planung als auch grobe fachliche Ignoranz der Sanitärfirma und der Bauleitung

Diese Fehlplanung ist kläglich und für das Baudenkmal irreversibel

links: Die Wahl dieses Spülkastensystems für eine tragende Wand ist falsch.

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Kapitel III: Gebäudeentwässerung Installation von Sanitäranlagen

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Kapitel III: Gebäudeentwässerung: Installation von Sanitäranlagen III.1 Gültige Normen Für die Ausführung und Auslegung von Sanitäranlagen in Gebäuden und Grundstücken sind die nachfolgenden Normen die gängigsten: DIN EN 12056

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

Teil 1 (01.2001):

Allgemeine und Ausführungsanforderungen

Teil 2 (01.2001):

Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung

Teil 3 (01.2001):

Dachentwässerung, Planung und Berechnung

Teil 4 (01.2001):

Abwasserhebeanlagen, Planung und Berechnung

Teil 5 (01.2001):

Installation und Prüfung, Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch

DIN 1986

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

Teil 3 (11.2004):

Regeln für Betrieb und Wartung

Teil 4 (02.2003):

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und –formstücken verschiedener Werkstoffe

Teil 30 (02.2003):

Instandhaltung

Teil 100 (05.2008):

Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056

DIN EN 752 (04.2008): Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 1610 (10.1997): Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Die DIN-Blätter 12056 behandeln die Sanitäranlagen innerhalb von Gebäuden. Mit der DIN 1986-100 werden spezifische Belange für Deutschland konkretisiert. Sie umfasst sowohl die Sanitäranlagen innerhalb von Gebäuden als auch die Anlagen außerhalb des Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze. Mit der DIN 752 werden insgesamt die Sanitäranlagen außerhalb von Gebäuden abgehandelt.

a Schwerkraftanlagen innerhalb von Gebäuden b Schwerkraftanlagen außerhalb von Gebäuden 1 Grundstücksgrenze

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2

Rückstauebene, wenn von der zuständigen Behörde nicht anders festgelegt

3

Rückstauschleife

4

Grundleitung von anderen Gebäuden

5

öffentlicher Grund, öffentliche Abwasseranlage


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Kapitel III: Gebäudeentwässerung Installation von Sanitäranlagen

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III.2 Begriffe Die aufgeführten Begriffe einschließlich der angeführten Erklärungen geben sowohl die Ausführungen aus der DIN EN 12056 als auch die der DIN 1986-100 wieder.

III.2.1 Allgemeine Begriffe Abwasser „Wasser, welches durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende Wasser, z.B. häusliches Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser, Kondensate und auch Regenwasser, wenn es in die Entwässerungsanlage abgeleitet wird.“ Das Abwasser ist entsprechend den Anforderungen an das Einleiten nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Regelungen der Länder bzw. der kommunalen Abwassersatzungen zu behandeln und nach Möglichkeit zu reduzieren bzw. durch stoffliche Wiederverwertbarkeit zu vermeiden. Häusliches Abwasser „Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Räumen.“ Industrielles Abwasser „Abwasser, welches nach industriellem oder gewerblichem Gebrauch verändert und verunreinigt ist, einschließlich Kühlwasser.“ Grauwasser „Fäkalienfreies Abwasser.“ Schwarzwasser „Fäkalienhaltiges Abwasser.“ Regenwasser „Wasser aus natürlichem Niederschlag, das nicht durch Gebrauch verunreinigt wurde.“ Entwässerungsanlage „Anlage, installiert aus Entwässerungsgegenständen, Rohrleitungen und anderen Bauteilen, welche Abwasser sammelt und mittels Schwerkraft entwässert. Eine Abwasserhebeanlage kann Teil einer Schwerkraftentwässerungsanlage sein.“ In diesen Anlagen dürfen nur Abwässer im Sinne DIN 1986-3 (11.2004) eingeleitet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Entwässerungsanlage in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird, das Wartungspersonal nicht gesundheitlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, die Umwelt nicht geschädigt wird, die Abwasserreinigung nicht beeinträchtigt wird und keine nachhaltig belästigenden Gerüche auftreten. Es dürfen keine schädlichen Stoffe eingeleitet werden. Diese Stoffe sind zurückzuhalten und in entsprechenden Anlagen aufzubereiten bzw. durch Fachfirmen entsorgen zu lassen. Mischsystem „Entwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in einer Leitung entwässert.“ Das Regen- und Schmutzwasser sind über getrennte Fall-, Sammel- und Grundleitungen aus dem Gebäude heraus zu führen und dürfen erst außerhalb des Gebäudes zusammengeführt werden. Bei Grenzbebauung ist eine Zusammenführung innerhalb von Gebäuden nur unmittelbar an der Gebäudegrenze zulässig. DIN 1986-100 (05.2008): Bild 3: Zusammenführung von Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen

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Trennsystem „Entwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in getrennten Leitungen entwässert.“ Rückstauebene „Die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann.“ Die Höhe der Rückstauebene kann bei den örtlichen Tiefbauämtern erfragt werden. Liegen keine Angaben vor, wird allgemein das Straßenniveau angenommen. Für Oldenburg gilt: Straßenniveau + 0,25 m. Frosteinwirkung Außerhalb von Gebäuden sind die Entwässerungsleitungen und Geruchsverschlüsse in frostfreier Tiefe zu verlegen. Die frostfreie Tiefe ist entsprechend den örtlich klimatischen Verhältnissen mit der zuständigen Behörde festzulegen, wobei eine Mindesttiefe von 80 cm eingehalten werden soll.

III.2.2 Begriffe aus der Installation Anschlusskanal Kanal zwischen dem öffentliche Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht) auf dem Grundstück. Grundleitung Eine im Erdreich oder in oder unter der Grundplatte unzugänglich verlegte Abwasserleitung, die das Abwasser in der Regel dem Anschlusskanal zuführt. Schmutzwasserfallleitung „Fallleitung (im allgemeinen senkrecht), die Schmutzwasser aus den sanitären Entwässerungsgegenständen ableitet.“ Sammelleitungen Liegende Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich und nicht in oder unter der Grundplatte verlegt ist. Einzelanschlussleitung „Leitung vom Geruchsverschluss bzw. Abflussstutzen eines Entwässerungsgegenstandes bis zur weiterführenden Leitung oder bis zu einer Abwasserhebeanlage.“ Sammelanschlussleitung „Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur weiterführenden Leitung oder bis zu einer Abwasserhebeanlage.“ Verbindungsleitung „Leitung zwischen Ablaufstelle und Geruchsverschluss.“ Hauptlüftung „Verlängerung einer senkrechten Schmutzwasserfallleitung, deren Ende zur Atmosphäre hin offen ist, oberhalb der letzten Anschlussleitung / des letzten Anschlusses.“ Sekundärlüftungsleitung „Senkrechte Lüftungsleitung, die mit einer Schmutzwasserfallleitung verbunden ist, zur Begrenzung der Druckschwankungen innerhalb der Schmutzwasserfallleitung.“ Umgehungsleitung „Leitung zur Aufnahme von Anschlussleitungen im Staubereich einer Fallleitungsverziehung bzw. im Bereich des Übergangs einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung“ Belüftungsventil „Ventil, das Luft in die Entwässerungsanlage einlässt, aber nicht wieder heraus, um Druckschwankungen innerhalb der Entwässerungsanlage zu begrenzen.“ Belüftungsventile können in Entwässerungsanlagen mit Hauptlüftung als Ersatz für Umlüftungen oder indirekter Nebenlüftungen, die dem Abbau von Unterdruck im Leitungssystem dienen, eingebaut werden. Die Belüftungsventile müssen der Norm prEN 12380 entsprechen. In Ein- und Zweifamilienhäusern können Belüftungsventile für Fallleitungen eingesetzt werden, wenn mindestens eine Fallleitung als Hauptlüftung bis über Dach geführt wird. In rückstaugefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen diese Ventile nicht eingesetzt werden. - Kapitel III - Seite 3 -


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III.3 Materialien und Einsatzgebiete von Abwasserleitungen nach DIN 1986-4 (02. 2003)

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III.4 Komponenten von Entwässerungsanlagen III.4.1 Reinigungsöffnungen und Schächte Reinigungsöffnungen sind in Abwasserleitungen zum Zwecke der Reinigung, der Kontrolle und zur Prüfung vorzusehen. Reinigungsöffnungen sind vorzusehen - unmittelbar am Übergang der Fallleitung in eine liegende Leitung, - in Grund- und Sammelleitungen mindestens alle 20 m, - in Grundleitungen bis DN 150 ohne Richtungsänderungen bis 40 m - in Grundleitungen ≥ DN 200 ohne Richtungsänderungen in Schächte mit offenem Durchfluss bis 60 m. - in Übergabeschächte der Grundstücksentwässerung zu öffentlichen Abwassersystemen. In Arbeitsräumen, in denen Nahrungsmittel be- und verarbeitet und gelagert werden, dürfen keine Reinigungsöffnungen eingebaut werden. Innerhalb von Gebäuden angeordnete Reinigungsöffnungen: a) In einem Keller angeordneter Revisionsschacht mit Reinigungsrohr b) Fußbodenbündiger Reinigungsverschluss mit Stutzen und Klappe aus Grauguss im Nebenschluss c) Der gleiche Reinigungsverschluss reitend angeordnet Innerhalb von Gebäuden sind in Schächte die Abwasserleitungen geschlossen mit Reinigungsrohren durch zu führen. Außerhalb von Gebäuden können Abwasserleitungen durch Schächte mit offenem Durchfluss geführt werden, sofern deren Deckel über der Rückstauebene liegen. Die Abdeckungen sollen Lüftungsöffnungen erhalten. Liegen diese Schächte weniger als 5m von Fenstern oder Türen von Aufenthaltsräumen oder Terrassen entfernt, muss das Austreten von Kanalgasen verhindert werden (geschlossener Deckel, geschlossene Rohrdurchführung). Dies gilt nicht für Leitungen am Regenwasserkanal im Trennsystem. Für Schächte deren Deckel unterhalb der Rückstauebene liegen, sind die Abwasserleitungen entweder geschlossen durchzuführen oder die Deckel sind in geeigneter Weise gegen das Austreten von Wasser zu sichern. Schächte mit geschlossener Rohrdurchführung sind tagwasserdicht abzudecken. Die Sohle der Schächte mit offenem Durchfluss darf nicht tiefer liegen als die abgehenden Leitungen. In der Sohle ist eine Rinne so auszubilden, dass das Wasser sich nicht ausbreiten kann, sondern in geschlossenem Faden durch den Schacht hindurchfließt. Anordnungen von Schächten

Bei Trennsystemen sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen, da ein gemeinsamer Schacht im Falle einer Verstopfung durch Entfernung der Reinigungsrohrdeckel dazu führen könnte, das z.B. Schmutzwasser in den Regenwasser-Anschlusskanal umgeleitet wird. Aus den Mindestabmessungen innerhalb (A) und außerhalb (B) von Gebäuden angeordnete Schächte ergeben sich unter Berücksichtigung von Schachtwanddicke und Rohrdurchmesser bestimmte Mindestabstände der Leitungsachsen.

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Der Anschluss der Leitungen an den Schacht muss gelenkig sein, so dass auftretenden Bodenbewegungen und Verlagerungen ohne Nachteile für Rohrleitung und Schachtbauwerk aufgenommen werden können.

DIN 1986-100 (05.2008): Bild 15 Beispiele für die Abstände von Reinigungsöffnungen in Grundleitungen Legende 1 Reinigungs-T-Stück an der Kellerwand 2 Gewerbehalle 1 3 Reinigungs-T-Stück an der Kellerwand 4 besteigbarer Schacht DN 1000 5 Axialversprung bis ≤ 30° 6 Inspektionsöffnung (z.B. nicht besteigbarer Schacht DN 400) 7 Haus 2 8 bei Nennweiten bis DN 150 - 40 m Schachtabstand; bei Nennweiten ≥ DN 200 bis 60 m Schachtabstand (gilt auch für Strecke 1 bis 4) 9 Grundstücksgrenze

Durch Abwasserschächte dürfen keine anderen Leitungen (Gas, Wasser, Strom usw.) geführt werden.

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DIN 1986-100 (05.2008) Tabelle 3

Maße von Einsteigschächten und Inspektionsöffnungen (Kontrollschächten) für den allgemeinen Verwendungsbereich in der Grundstücksentwässerung

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III.4.2 Abläufe Badablauf (Durchlaufgully) mit angeschlossener Badewanne. Ein Geruchsverschluss unter der Wanne entfällt. Auf die einwandfreie Abdichtung bei Punkt A ist zu achten.

Bodenabläufe für unterschiedliche Einsatzbereiche: a)

Kellerablauf

b)

Kellerablauf mit seitlichem Zulauf

c)

Ferneinlauf

d)

Balkonablauf

e)

Deckenablauf

f)

Badablauf (Durchlaufgully)

g)

Hofablauf

Flachdachablauf mit wärmegedämmtem Einlauftrichter, hier für ein Terrassendach.

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III.4.3 Abscheideanlagen Normen:

DIN EN 858-1 (Febr. 2005), DIN EN 858-2 (Okt. 2003), DIN 1999-100 (Okt. 2003) DIN 1999-101 (Mai 2009) Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin)

Benzinabscheider (Abscheider für Leichtflüssigkeiten) sind bei Garagen und Stellplätzen vorzusehen, wenn dort Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betankt werden sollen.

Abscheider für Leichtflüssigkeiten. (Benzinabscheider, Heizölabscheider) Ein auf Wasser tarierter Schwimmer sinkt mit zunehmender Leichtflüssigkeitsmenge ab und erzwingt schließlich durch Verschluss der Abscheidkammer die Entnahme der Leichtflüssigkeit. Den Abscheidern sind ausreichend große Schlammfänge vorzuschalten. Die Oberkante der Einläufe müssen mindestens 80 mm tiefer als die OK Abscheider liegen; anderen falls ist eine Warnanlage für Leichtflüssigkeiten vorzusehen. Ein zusätzlicher Probeentnahmeschacht muss vorgesehen werden um die Funktion der Anlage kontrollieren zu können. Koaleszensabscheider für mineralische Leichtflüssigkeiten werden in der Regel für Tankstellen, KFZWartungs- und Reparaturbetriebe sowie andere Gewerbezweige vorgeschrieben, die mit der Herstellung, Verarbeitung oder Aufbereitung von Mineralölprodukten befasst sind.

Koaleszensabscheider, hier aus Stahlbetonfertigteilen mit mittig angeordnetem, ringförmigem Koaleszenzeinsatz, werden in verschiedenen Größen und Ausführungen hergestellt. Im Abscheidraum verlangsamt sich die Einlaufströmung und Leichtflüssigkeiten separieren sich, indem sie an der Oberfläche aufsteigen. In Dispersionen mikroskopisch fein verteilte Leichtflüssigkeiten entwickeln nicht genügend Auftrieb. Sie schließen sich am Koaleszenzeinsatz, der wasser-, aber nicht öldurchlässig ist, zu größeren Tropfen zusammen und schwimmen als größere Tropfen nach oben auf. Das so gereinigte Wasser fließt aus dem Koaleszenzeinsatz über den Ablauf in einen Probeentnahmeschacht. Wenn mehr Leichtflüssigkeit zugeflossen ist, als die Abscheidkammer speichern darf, senkt sich ein auf Wasser tarierter Schwimmer mit sinkendem Wasserspiegel ab und verschließt mit einem Ventilteller den Abfluss. Eine Alarmanlage kann rechtzeitig auf eine anstehende Entsorgung hinweisen. Der Zulauf erfolgt im allgemeinen über Bodenabläufe oder Entwässerungsrinnen ohne Geruchsverschluss. Zulaufleitungen sollten kurz sein.

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Entwässerung eines Tankstellengrundstückes. Abscheider und Schlammfang sind nach Möglichkeit nicht in geschlossenen Räumen und / oder befahrenen Flächen anzulegen.

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Heizölsperren (Kombinationen von Kellerablauf und Heizölsperren) sind anstelle einfacher Bodenabläufe einzubauen, wo unplanmäßig mit einem Anfall von Leichtflüssigkeiten (Benzin, Diesel bzw. Heizöl, Schmieröl usw.) gerechnet werden muss, z.B. in Betriebsräumen von Ölheizungsanlagen. Nur bei regelmäßigem Anfall von Leichtflüssigkeiten sind (kostenaufwendigere) Abscheider vorzusehen. In rückstaugefährdeten Gebieten müssen Heizölsperren mit einem Rückstaudoppelverschluss versehen werden, sofern sie nicht über eine Hebeanlage entsorgt werden.

Heizölsperren sind Bodenabläufe, die Leichtflüssigkeiten zurückhalten. Der Schwimmer ist schwerer als Leichtflüssigkeiten und bewirkt nach Absinken des Wasserspiegels, d.h. nach Ansammlung einer bestimmten Menge Leichtflüssigkeit, den Verschluss des Abflusses.

III.4.4 Sicherung gegen Rückstau Sanitärobjekte die unterhalb der Rückstauebene liegen sind gegen Rückstau zu sichern. Der Schutz gegen Rückstau erfolgt durch Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife. Rückstauverschlüsse dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für Räume untergeordneter Nutzung eingesetzt werden. Schmutzwasserhebeanlage eines Einfamilienhauses. Neben und über Teilen, die zu bedienen sind, ist ein Arbeitsraum von mind. 60 cm freizuhalten. Ein Pumpensumpf wird für die Raumentwässerung erforderlich.

Kleinhebeanlage mit minimierter Zulaufhöhe erleichtern durch die Möglichkeit einer niveaugleichen Aufstellung die nachträgliche Installation eines WC´s. Der Anschluss weiterer Entwässerungsgegenstände ist möglich.

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Die Druckleitung der Abwasserhebeanlage muss mit der Sohle der Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt werden. An die Druckleitung dürfen keine anderen Anschlüsse vorgenommen werden. Druckleitungen von Abwasserhebeanlagen dürfen nicht an Abwasserfallleitungen, sondern müssen immer an die belüftete Grundleitung oder Sammelleitung angeschlossen werden. Belüftungsventile in der Druckleitung sind unzulässig. Fäkalienhebeanlagen müssen über Dach entlüftet werden. Die Lüftungsleitung darf sowohl in die Haupt- als auch in die Sekundärlüftung eingeführt werden. Die Lüftung von Hebeanlagen darf nicht mit der zulaufseitigen Lüftungsleitung eines Fettabscheiders verbunden sein.

DIN EN 12056-4: Bild 4: (Prinzipskizze) Anschluss einer Fäkalienhebeanlage an die Sammelleitung

DIN EN 12056-4: Bild 5:

(Prinzipskizze) Anschluss einer Abwasserhebeanlage für fäkalienfreies Abwasser an die Grundleitung - Kapitel III - Seite 14 -


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Kellerablauf mit Rückstauverschluss. Der von Hand zu betätigende Verschluss muss ständig geschlossen sein und darf nur zeitweilig bei Bedarf geöffnet werden. Da das manuelle Verschließen vergessen werden kann, hat der Ablauf einen zweiten Verschluss (Klappe oder /und Schwimmer), der sich bei rückstauendem Wasser selbsttätig schließen soll.

Anordnungen von Maßnahmen gegen Rückstau: (rechte Seite) Bild 1: Entsorgung nur mit Hebeanlage möglich. Bild 2: Entsorgung unterhalb der Rückstauebene mit Hebeanlage. Bild 3: Entsorgung unterhalb der Rückstauebene mit Rückstauverschluss (Räume mit untergeordneter Nutzung)

Beispiel eines schallgedämmten WannenWandanschlusses mit ausreichendem Schutz gegen eindringendes Spritzwasser.

III.4.5 Sanitärobjekte

A Der vordere Teil des KunststoffWannenprofils wird nach Einbau und Verfliesung abgezogen B Die so entstandene, ausreichend breite Fuge wird mit einem dauerelastischen fungiziden Material verfugt. Das Fugenmaterial muss sowohl temperaturbedingte Längenänderungen als auch Federbewegungen der Wanne ausgleichen, ohne abzureißen. Eine Mörtelverfugung ist diesen Beanspruchungen nicht gewachsen und nicht wasserdicht.

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III.5 Besondere Anwendungsfälle bei der Installation von Fallleitungen Bei Fallleitungen, die 4 bis 8 Geschosse durchlaufen bzw. 10 m bis 22 m lang sind, sind Maßnahmen nach folgenden Bildern erforderlich. DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 8 Anschlussfreie Leitungsteile bei Verziehung ohne Umgehungsleitung Oberhalb des zulaufseitigen Bogens einer Verziehung ist die Fallleitung auf eine Höhe von mindestens 2 m von Anschlüssen freizuhalten. Anschlüsse innerhalb der Verziehungen müssen einen Mindestabstand von 1 m zum zulaufseitigen und ablaufseitigem Bogen einhalten. Ist die Fallleitungsverziehung < 2m ist eine Umgehungsleitung nach Bild 9 einzubauen.

DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 9 Fallleitungsverziehung < 2 m mit Umgehungsleitung Beim Einbau einer Umgehungsleitung sind die Einzelanschlüsse an diese zu führen. Die Umgehungsleitung ist mindestens 2 m oberhalb des zulaufseitigen und 1 m unterhalb des ablaufseitigen Bogens abzuschließen. 1 2

Fallleitungsverziehung Umgehungsleitung

DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 11 Umlüftung von Sammelanschlussleitungen auf Fallleitungen Die nach Bild 9 einzeln angeschlossenen Leitungen können auch durch eine gelüftete Sammelanschlussleitung mit der Verziehung oder der Sammel- oder Grundleitung verbunden werden.

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Fallleitungen über 22 m Länge!! DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 12 Fallleitungsverziehung ≥ 2 m mit Umgehungsleitung oder Umgehungsleitung für den Übergang einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung Gilt für Fallleitungen die mehr als 8 Geschosse durchlaufen bzw. länger als 22 m sind. Ist die Verziehung < 2 m gilt Bild 9, ansonsten Bild 12.

DIN 1986-100 (05.2008) Bilder 13 und 14: Mehrfach verzogene Fallleitungen, z.B. in Terrassenhäusern, sind mit einer direkten (Bild 13) oder indirekten (Bild 14) Nebenlüftung auszuführen. Die Entwässerungsgegenstände sind möglichst an liegende Leitungen anzuschließen.

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Benachbarte Anschlussleitungen sind so zu verlegen, dass Fremdeinspülungen vermieden werden. Dies gilt sowohl für Anschlüsse einzelner Klosettbecken als auch für Sammelanschluss- und Sammelleitungen an Fallleitungen. Nachfolgende Bilder geben die Anschlussvoraussetzungen wieder:

1

Fallleitung; 2 Abzweige; α Spreizwinkel (im Grundriss) 2

DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 6 Beispiel für die Einmündung benachbarter Anschlussleitungen in eine Fallleitung (Abzweig um 90° versetzt)

DIN 1986-100 (05.2008)

Bild 7 Anordnung von Abzweigen in Fallleitungen bei Anschluss von Klosettbecken (Maße beziehen sich auf die Rohrsohlen der Anschlussleitungen.)

III.6 Regenentwässerung III.6.1 Installationshinweise Außenliegende Regenfallrohre müssen von der fertigen Wand 20 mm Abstand haben und werden möglichst ohne Richtungsänderung senkrecht herunter geführt. Als Übergang von der Dachrinne zum Regenfallrohr dienen genormte Fertigteile, z.B. Rohrbogen oder Schrägrohre. Der Abstand der Rohrschellen darf bis Nennmaß 100 3 m, bei größeren Fallrohren (> 100) 2 m nicht überschreiten. Beim Einschlagen ist die Winkelspitze nach oben anzuordnen (Tropfnase!). Die Verbindung der Regenfallrohre erfolgt durch Stecken, sofern unterschiedliche obere und untere Rohrweiten vorhanden sind. Bei zylindrischen Fallrohren müssen die unteren Rohrenden eingezogen werden. Die Rohrenden müssen mindestens 50 mm ineinander greifen. Der Anschluss an das Standrohr soll einfach zu lösen sein. Vorteilhaft sind Anschlussstücke in Normgrößen (Fertigteile). Dachrinnen werden in verschiedenen Ausführungen hergestellt und am Gebäude installiert.

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Kapitel III: Gebäudeentwässerung Installation von Sanitäranlagen

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Verschiedene Ausführungen von Regenfallrohren:

Einer besonderen Detailplanung bedarf hier der innenliegenden Dachrinne. Aus Sicherheitsgründen sind zwei Regenfallrohre vorzusehen, von denen jedes den rechnerisch ermittelten Querschnitt aufweisen muss, der auch bei einem Regenfallrohr erforderlich wäre. Dadurch ist sichergestellt, dass auch bei eventueller Verstopfung eines Fallrohres das Niederschlagswasser noch vollständig abgeleitet wird. Sind zwei getrennte Regenfallrohre nicht möglich, müssen Notüberläufe oder eine unterseitige zweite Rinne (Sicherheitsrinne) angeordnet werden. Diese muss an das Fallrohr angeschlossen oder separat entwässert werden. Zehn goldene Regeln zur Planung und Ausführung von innenliegenden Rinnen: 1. Mindestens doppelt so viele Abläufe als rechnerisch erforderlich (ggf. Notüberläufe). Anzahlerhöhung ist besser als Querschnittsvergrößerung. 2. Rinnendimensionierung muss handwerksgerecht sein. 3. Trichterförmige doppelstöckige Einläufe und Abflusskreuze (Ballfang) vorsehen. 4. Bei flachgeneigten Dächern zur Ermöglichung einer Querlüftung: Unterseitig mindestens einen Abstand von 30 cm zur Dämmung einhalten. 5. Abstand zwischen Rinne und Sicherheitsrinne mindestens 2 cm. 6. Dehnungsabstände beachten, da zu starke Aufwölbungen der Dehnungselemente der Wasserlauf behindert wird. 7. Wegen Verschmutzungsgrad bzw. mangelnder Wartung großes Rinnengefälle (mind. 5 mm/m) vorsehen (leicht durchführbar, da in den meisten Fällen nicht gestaltungsrelevant) 8. Wegen Vereisungsgefahr bei ungünstigen Randbedingungen, sollte man außenliegende Abläufe vermeiden. 9. Durch thermostatgesteuerte Rinnenheizung sowie durch Schneefangsysteme, sollte die Rinne soweit wie möglich schneefrei gehalten werden. 10. Abschluss eines Wartungsvertrages. - Kapitel III - Seite 19 -


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Kapitel II: Gebäudeentwässerung Installation von Sanitäranlagen

Folgend einige Ausführungsdetails von verschiedenen Rinnen:

- Kapitel II - Seite 20 -

6.1 Haustechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer


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III.6.2

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Abmessungen und Zuordnungen von Regenrinnen aus Metall (heute DIN EN 612 (April 2005))

- Kapitel III - Seite 21 -


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- Kapitel III - Seite 22 -

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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung - Auslegungen von Abwasseranlagen Kapitel IV.1 Berechnungen von Abwasserleitungen In den Ländern des Geltungsbereiches der Europäischen Norm (EN) gibt es verschiedene Arten von Entwässerungssystemen, die aus den geschichtlichen Entwicklungen und technischen Gewohnheiten der jeweiligen Ländern entstanden sind. Die EN versucht diese Unterschiede zu erfassen und in eine einheitliche Aussage zu bringen. Spezifische Anwendungen und Ergänzungen der einzelnen Länder zur EN werden als Hinweise in der Anlage der Norm aufgeführt. Für Deutschland wurde die DIN 1986-100 erarbeitet. Für die Planung und Erstellung von Entwässerungsanlagen müssen also beide Normen parallel betrachtet werden. In der DIN 1986-100 (05.2008) ist festgelegt, dass für Deutschland nur das System I ausgeführt werden darf. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher nur auf dieses System ausgelegt. Die aufgeführten Tabellen und Bilder mit ihren Bezeichnungen entsprechen denen der DIN EN 12056-2 (Jan. 2001) und der DIN 1986-100 (Mai. 2008) auf für in Deutschland gültiger Form.

IV.1.1 Grundsätze für die Bemessung In der folgenden Tabelle sind die Begriffe für die Berechnungsvorgänge erklärt Nr

Benennung

Formelzeichen

Einheit

Erklärung (Definition) Kenngröße, die eine angemessene runde Zahl angibt, die ungefähr gleich ist mit dem Durchmesser in mm

1.1

Nenndurchmesser / Nennweite

1.2

Innendurchmesser

di

mm

Mittlerer Innendurchmesser des Rohres an jedem beliebigen Querschnitt

1.3

Außendurchmesser

da

mm

Mittlerer Außendurchmesser des Rohres an jedem beliebigen Querschnitt

1.4

Mindestinnendurchmesser

di min

mm

Kleinster zulässiger Innendurchmesser, der mit maximaler Toleranz zugelassen ist.

1.5

Füllungsgrad

h/di

-

Verhältnis der Wassertiefe (h) zum Innendurchmesser (di)

1.6

Anschlusswert

DU

l/s

Durchschnittlicher Wert des Schmutzwasserabflusses aus einem sanitären Entwässerungsgegenstand, ausgedrückt in Litern je Sekunde

1.7

Abflusskennzahl

K

-

Kennzahl, welche die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungsgegenständen in Betracht zieht.

1.8

Schmutzwasserabfluss

Qww

l/s

Gesamtschmutzwasserabfluss aus sanitären Entwässerungsgegenständen in eine Entwässerungsanlage oder einen Teil einer Entwässerungsanlage in Litern je Sekunde

1.9

Dauerabfluss

Qc

l/s

Dauerabfluss aller andauernden Abflüsse, z.B. Kühlwasser usw. in Litern je Sekunde

1.10 Pumpenförderstrom

Qp

l/s

Schmutzwasserabfluss von Abwasserpumpen in Litern je Sekunde

1.11 Gesamtschmutzwasserabfluss

Qtot

l/s

Gesamtschmutzwasserabfluss ist die Summe aus Schmutzwasserabfluss und Dauerabfluss und Pumpenförderstrom in Litern je Sekunde

1.12 Zulässiger Schmutzwasserabfluss

Qmax

l/s

Maximal zulässiger Schmutzwasserabfluss einer Anschluss-, Fall- oder (liegenden Entwässerungs-) -grundleitung in Litern je Sekunde

Qa

l/s

Luftmenge, die durch ein Lüftungsrohr oder Belüftungsventil in eine Entwässerungsanlage mindestens eintritt, in Litern je Sekunde, gemessen bei 250 Pa Druckabfall.

1.13 Luftmenge

DN

- Kapitel IV - Seite 1 -


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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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Die Entwässerungsanlagen können in 4 Systemtypen unterteilt werden, wobei Variationen über länderspezifische Ergänzungen möglich sind. System I:

Einzelfallleitungsanlage mit teilbefüllten Anschlussleitungen (gültig für Deutschland) Sanitäre Entwässerungsgegenstände sind an teilbefüllte Anschlussleitungen angeschlossen. Die teilbefüllten Anschlussleitungen sind für einen Füllungsgrad von 0,5 (50%) ausgelegt und sind an eine einzelne Schmutzwasserfallleitung angeschlossen.

System II:

Einzelfallleitungsanlage mit Anschlussleitungen geringer Abmessung Sanitäre Entwässerungsgegenstände sind an Anschlussleitungen geringer Abmessung angeschlossen. Die Anschlussleitungen geringer Abmessung weisen einen Füllungsgrad bis 0,7 (70%) auf und sind an eine einzelne Schmutzwasserfallleitung angeschlossen.

System III:

Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten Anschlussleitungen Sanitäre Entwässerungsgegenstände, die über Anschlussleitungen angeschlossen sind, die vollgefüllt betrieben werden. Die vollgefüllten Anschlussleitungen weisen einen Füllungsgrad von 1,0 (100%) auf, und jede Anschlussleitung ist für sich getrennt an eine einzelne Schmutzwasserfallleitung angeschlossen.

System IV:

Anlage mit getrennten Schmutzwasserfallleitungen Die Anlagenarten System I, II und II können auch aufgeteilt werden in eine Schmutzwasserfallleitung, die Abwasser von Klosetts und Urinalen ableitet, und eine Schmutzwasserfallleitung, die Abwasser von allen anderen Entwässerungsgegenständen ableitet.

Für eine einwandfreie Funktion von Entwässerungsanlagen ist deren Be- und Entlüftung von entscheidender Bedeutung. Druckunterschiede in dem System müssen abgebaut werden, damit keine Kanalgase in das Gebäude gelangen können. Daher ist bei der Planung und Berechnung der Anlage nicht nur die abzuführende Abwassermenge zu betrachten, sondern es ist ein besonderer Augenmerk auf die Luftführung innerhalb des Systems zu legen. Die Planung der Anlage sollte auf eine freie Be- und Entlüftung offen zur Atmosphäre über Dach hinarbeiten. Nachfolgend sind einige grundsätzliche Anlagenausführungen beschrieben. Auch hier sind Kombinationen und Varianten möglich und oftmals notwendig. Entwässerungsanlage mit Hauptlüftung

Die Kontrolle des Drucks in Fallleitungen wird durch Be- und Entlüftung der Fallleitung und durch die Hauptlüftung erreicht. Alternativ können Belüftungsventile verwendet werden.

1 Badewanne 2 Waschtisch 3 Klosett 4 Bodenablauf 5 Belüftungsventil 6 Schmutzwasserfallleitung 7 Anschlussleitung 8 Grundleitung 9 Hauptlüftung

Entwässerungsanlage mit Nebenlüftung

Die Kontrolle des Drucks in der Fallleitung wird durch die Verwendung von separaten Nebenlüftungen und/oder durch Belüftung von Anschlussleitungen in Verbindung mit Hauptlüftungen erreicht. Alternativ können Belüftungsventile verwendet werden (siehe nächste Seite). - Kapitel IV - Seite 2 -


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1 Badewanne 2 Waschtisch 3 Klosett 4 Bodenablauf 5 Belüftungsventil 6 Schmutzwasserfallleitung 7 Anschlussleitung 8 Grundleitung 9 Hauptlüftung 10 Nebenlüftung 11 Umlüftung 12 Urinal

Unbelüftete Anschlussleitung Die Druckkontrolle in der Anschlussleitung wird durch Be- und Entlüftung der Schmutzwasserfallleitung erreicht 1 Badewanne 2 Waschtisch 3 Klosett 4 Bodenablauf 6 Schmutzwasserfallleitung 7 Anschlussleitung 9 Hauptlüftung

Belüftete Anschlussleitungen Die Druckkontrolle in der Anschlussleitung wird durch Beund Entlüftung der Anschlussleitung erreicht. Alternativ können Belüftungsventile eingesetzt werden. 1 Badewanne 2 Waschtisch 3 Klosett 5 Belüftungsventil 6 Schmutzwasserfallleitung 7 Anschlussleitung 9 Hauptlüftung 10 Nebenlüftung 11 Umlüftung

- Kapitel IV - Seite 3 -

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IV.1.2 Nennweiten und Schmutzwasserabflusswerte Die Nennweiten (DN) der Rohrleitungen müssen so gewählt werden, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeführt werden kann. Die Bemessung berücksichtigt, dass - der durch den Abflussvorgang verursachende Sperrwasserverlust die Geruchsverschlusshöhe um nicht mehr als 25 mm reduziert, - das Sperrwasser weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt wird, - für Schmutzwasser- und Mischwasserleitungen keine größeren Nennweiten, als nach DIN erforderlich, verwendet werden, - die Selbstreinigung der Leitung erreicht wird, - das Abwasser geräuscharm abfließt und - die Be- und Entlüftung in der Entwässerungsanlage gesichert ist. Die Nennweiten der Abwasserleitungen dürfen in Fließrichtung nicht verringert werden. Es sollen keine größeren Nennweiten als nach dieser Norm errechnet verwendet werden. In der nebenstehenden Tabelle sind die Nennweiten mit dem zugehörigen Mindestinnendurchmesser aufgeführt, die auf die Leistungsangaben dieser Norm basieren. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Nennweiten in den einzelnen Ländern erhältlich sind.

DIN EN 12056-2: Tabelle 1: Nennweite (DN) und zugehöriger Mindestinnendurchmesser (di min)

Der zu erwartende Schmutzwasserabfluss Qww für Anlagen oder Anlagenteilen, wo nur häusliche sanitäre Entwässerungsgegenstände angeschlossen sind, ergibt sich unter der Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit über die Abflusskennzahl (K) und aus der Summe der Anschlusswerte (DU) nach folgender Formel:

Q WW = K ×

∑ DU

Für den Gleichzeitigkeitsfaktor, die Abflusskennzahl K, können die Richtwerte aus Tabelle 5 angesetzt werden: Gebäudeart und Benutzung

DIN 1986-100 (05.2008) Tabelle 5: Abflusskennzahlen (K)

K

Unregelmäßige Benutzung, z.B. in Wohnhäusern, Altersheimen, Pensionen, Büros

0,5

Regelmäßige Benutzung, z.B. in Krankenhäusern, Schulen, Restaurants, Hotels

0,7

Häufige Benutzung, z.B. in öffentlichen Toiletten und/oder Duschen

1,0

- Kapitel IV - Seite 4 -


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Die Anschlusswerte (DU) von Entwässerungsgegenständen und deren Anschlussnennweite sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: gem. DIN 1986-100 (05.2008): Tabelle 6: Anschlusswerte und Nennweite von belüfteten und unbelüfteten Einzelanschlussleitungen Anschlusswert Entwässerungsgegenstand

DU (l/s)

Einzelanschlussweite

Waschbecken, Bidet

0,5

DN 40

Dusche ohne Stöpsel

0,6

DN 50

Dusche mit Stöpsel

0,8

DN 50

Einzelurinal mit Spülkasten

0,8

DN 50

Einzelurinal mit Druckspüler

0,5

DN 50

Standurinal

0,2

DN 50

Urinal ohne Wasserspülung

0,1

DN 50

Badewanne

0,8

DN 50

Küchenspüle und Geschirrspülmaschine mit gemeinsamen Geruchsverschluss

0,8

DN 50

Küchenspüle,Ausgussbecken

0,8

DN 50

Geschirrspüler

0,8

DN 50

Waschmaschine bis 6 kg

0,8

DN 50

Waschmaschine bis 12 kg

1,5

DN 56 / 60

WC mit 4,0 – 4,5 l Spülkasten

1,8

DN 80 / DN 90

WC mit 6,0 Liter Spülkasten / Druckspüler

2,0

DN 80 bis DN 100

WC mit 9,0 Liter Spülkasten / Druckspüler

2,5

DN 100

Bodenablauf DN 50

0,8

DN 50

Bodenablauf DN 70

1,5

DN 70

Bodenablauf DN 100

2,0

DN 100

Anmerkungen

je Person

Sind in dem Abwassersystem auch gewerbliche Entwässerungsgegenstände (z.B. gewerbliche Küchen), Entwässerungsgegenstände mit Dauerabfluss (z.B. Reihenduschanlagen) oder Abwasserpumpen (z.B. Abwasserhebeanlagen) angeschlossen, so sind diese individuell zu ermitteln und ohne Abzug dem Gesamtschmutzwasserabfluss hinzuzurechnen. Aus diesen vorgenannten Teilen setzt sich dann der Gesamtschmutzwasserabfluss (Qtot) zusammen:

Qtot = Qww + Qc + Qp

dabei ist

Qtot = Qww = Qc = Qp =

Gesamtschmutzwasserabfluss (l/s) Schmutzwasserabfluss (l/s) Dauerabfluss (l/s) Pumpenförderstrom (l/s)

Für die weitere Bemessung der Abwasserleitungen gilt: Der zulässige Schmutzwasserabfluss eines Rohres (Qmax) muss mindestens dem größeren Wert von entweder a) dem berechneten Schmutzwasserabfluss (Qww) oder dem Gesamtwasserabfluss (Qtot) oder b)

dem Schmutzwasserabfluss des Entwässerungsgegenstandes mit dem größten Anschlusswert (Tabelle 6 DIN 1986-100 (05.2008))

entsprechen. - Kapitel IV - Seite 5 -


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Berechnete Abflusswerte können der folgenden Tabelle entnommen werden: DIN EN 12056-2: Tabelle B 3:: Schmutzwasserabflusswerte (Qww)

- Kapitel IV - Seite 6 -

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IV.1.3

Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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Planung und Bemessung von Abwasserleitungen

IV.1.3.1 Unbelüftete Einzelanschlussleitungen und Sammelanschlussleitungen IV.1.3.1.1 Einzelanschlussleitungen Die Nennweiten der Einzelanschlussleitungen sind der Tabelle 6 (siehe Seite 5) zu entnehmen. Die Einzelanschlüsse müssen den Anwendungsgrenzen der nachfolgenden Tabelle 5 entsprechen. Können diese Werte nicht eingehalten werden, sind diese Einzelanschlussleitungen zu belüften. Tabelle 5 gem. DIN EN 12056-2: Anwendungsgrenzen Anwendungsgrenzen

Bemerkung

maximale Rohrlänge (L)

4,0 m

maximale Anzahl von 90°-Bögen

3

maximale Absturzhöhe (H) (mit 45° oder mehr Neigung)

Anschlussbogen nicht eingeschlossen

1,0 m

Mindestgefälle

1%

DIN EN 12056-2: Bild 6: Anwendungsgrenzen für unbelüftete Einzelanschlussleitungen

IV.1.3.1.2 Sammelanschlussleitungen Der längste Fliesweg in einer unbelüfteten Sammelanschlussleitung darf die maximale Rohrlänge nach Tabelle 7 (DIN 1986-100 (05.2008)) rechte Spalte nicht überschreiten, wobei der längste Fließweg eines Einzelanschlusses auf 4 m beschränkt ist. Innerhalb eines Fließweges dürfen maximal drei 90° Umlenkungen (ohne Anschlussbogen) vorhanden sein. Die Höhendifferenz Δh zwischen einem Anschluss und der Rohrsohle im Anschlussabzweig an die Fallleitung darf 1 m nicht überschreiten. Die Summe der Anschlusswerte in einer Sammelanschlussleitung ist auf ≤ 16 beschränkt. Das Mindestgefälle beträgt 1 cm/m (siehe auch Bild 17). Die Bemessung der Sammelanschlussleitungen ist nach Tabelle 7 (DIN 1986-100 (05.2008)) vorzunehmen. DIN 1986-100 (05.2008): Tabelle 7: Bemessung von unbelüfteten Sammelanschlussleitungen di,min

DN

mm

K = 0,5

K = 0,7

K = 1,0

max.

ΣDU

ΣDU

ΣDU

Rohrlänge

l/s

l/s

l/s

m

50

44

1,0

1,0

0,8

4,0

56/60

49/56

2,0

2,0

1,0

4,0

70 a

68

9,0

4,6

2,2

4,0

4,0

10,0

b

8,0

b

80

75

13,0

90

79

13,0 b

10,0 b

5,0

10,0

100

96

16,0

12,0

6,4

10,0

a keine Klosetts b maximal zwei Klosetts

- Kapitel IV - Seite 7 -


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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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DIN 1986-100 (05.2008): Bild 17: Sammelanschlussleitung

Kann eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, ist die Sammelanschlussleitung zu belüften. Die Bemessung muss in diesem Fall nach den Regeln für Sammelleitungen erfolgen.

IV.1.3.2 Belüftete Anschlussleitungen Nennweiten und Anwendungsgrenzen von belüfteten Anschlussleitungen sind in den Tabellen 7 und 8 aufgeführt Tabelle 7 gem. DIN EN 12056-2: Zulässiger Schmutzwasserabfluss (Qmax) und Nennweite (DN) Qmax

DN

(l/s)

Anschluss/Belüftung

0,75

50/40

1,50

60/40

2,25

70/50

3,00

80/50

3,40

90/60

3,75

100/60

Bemerkung

nicht mehr als 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90°-Gesamtrichtungsänderung

Tabelle 8 gem. DIN EN 12056-2: Anwendungsgrenzen Anwendungsgrenzen maximale Rohrlänge (L) maximale Anzahl von 90°-Bogen

10,0 m Keine Begrenzung

maximale Absturzhöhe (H) (mit 45° oder mehr Neigung)

3,0 m

Mindestgefälle

0,5 %

. DIN EN 12056-2: Bild 7: Anwendungsgrenzen für belüftete Anschlussleitungen 1 Anschlussbogen, 2 Fallleitung, 3 Anschlussleitung, 4 Umlüftung - Kapitel IV - Seite 8 -


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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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IV.1.3.3 Schmutzwasserfallleitungen Schmutzwasserfallleitungen sind ohne Nennweitenänderungen möglichst geradlinig durch die Geschosse bis über Dach zu führen. Die Nennweite von Fallleitungen bei Verwendung von 4-Liter bis 6-Liter Klosettspülungen muss mindestens DN 80 betragen. Anschlüsse ≤ DN 70 an Fallleitungen müssen mit (88+/-2)°-Abzweigen ausgeführt werden. Anschlüsse an Fallleitungen mit Abzweigen 88° mit 45°-Einlaufwinkel sind wie Abzweige mit Innenradius zu bewerten. Es dürfen nicht mehr als vier Küchenablaufstellen an eine gesonderte Fallleitung DN 70 (Küchenstrang) angeschlossen werden. Für die Bemessung von Schmutzwasserfallleitungen mit Hauptlüftung ist die Tabelle 8 und für Schmutzwasserfallleitungen mit Nebenlüftung ist die Tabelle 12 zu verwenden. gem. DIN 1986-100 (05.2008): Tabelle 8 Bemessung von Fallleitungen: Zulässiger Schmutzwasserabfluss Qmax und Nennweite (DN) Schmutzwasserfallleitung mit Hauptlüftung

Qmax (l/s)

DN

Abzweige ohne Innenradius

Abzweige mit Innenradius

60

0,5

0,7

70

1,5

2,0

80*

2,0

2,6

90

2,7

3,5

100

4,0

5,2

125

5,8

7,6

150

9,5

12,4

200

16,0

21,0

* Mindestnennweite bei Anschluss von Klosetts

gem. DIN EN 12056-2: Tabelle 12 Schmutzwasserfallleitungen mit Nebenlüftung: Zulässiger Schmutzwasserabfluss Qmax und Nennweite (DN) Schmutzwasserfallleitung mit Hauptlüftung

Nebenlüftung

DN

DN

Abzweige

Abzweige mit Innenradius

60

50

0,7

0,9

70

50

2,0

2,6

80*

50

2,6

3,4

90

50

3,5

4,6

100

50

5,6

7,3

125

70

12,4

10,0

150

80

14,1

18,3

200

100

21,0

27,3

Qmax (l/s)

* Mindestnennweite bei Anschluss von Klosetts

- Kapitel IV - Seite 9 -


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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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IV.1.3.4 Sammelleitungen und Grundleitungen IV.1.3.4.1 Sammelleitungen Die Nennweiten für liegende Schmutzwasser-Leitungen die nicht im Erdreich und nicht in oder unter der Grundplatte liegen (Sammelleitungen) werden nach Tabelle A.3 (DIN 1986-100 (05.2008)) bemessen. Diese Tabelle gilt für Leitungen innerhalb von Gebäuden mit einem Füllungsgrad h/di = 0,5 und einem Mindestgefälle von J = 0,5 cm/m. Hierbei ist eine Mindestgeschwindigkeit von 0,5 m/s zu berücksichtigen. Ist der Gesamtschmutzwasserabfluss Qtot kleiner als 2,0 l/s, kann die Bemessung der Sammelleitung nach Tabelle 7 (DIN 1986-100 (05.2008)) erfolgen. Hinter der Einleitung eines Volumenstromes aus einer Abwasserhebeanlage kann die Sammelleitung für einen Füllungsgrad von h/di = 0,7 nach Tabelle A.4 (DIN 1986-100 (05.2008)) bemessen werden.

IV.3.4.2 Grundleitungen Grundleitungen unterhalb oder innerhalb von Grundplatten gelten als Leitungen innerhalb von Gebäuden und werden nach Tabelle A.3 (DIN 1986-100 (05.2008)) bemessen. Hierbei gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt Sammelleitungen aufgeführt. Grundleitungen außerhalb von Gebäuden für Schmutz- und Mischwasser können nach Tabelle A.4 (DIN 1986-100 (05.2008)) mit einem Füllungsgrad von h/di = 0,7 bemessen werden. Dabei ist eine Mindestgeschwindigkeit von 0,7 m/s und eine Höchstgeschwindigkeit von 2,5 m/s zu berücksichtigen, wobei das Mindestgefälle für Leitungen J = 1 : DN betragen muss. Als außerhalb von Gebäuden liegende Leitungen sind dabei solche Leitungen zu verstehen, die außerhalb der Grundfläche des Gebäudes verlegt werden. Die Grundleitung kann auch außerhalb von Gebäuden bis zum nächsten Schacht in der Mindestnennweite DN 80 (di = 75 mm) ausgeführt werden, wenn die hydraulische Berechnung es zulässt. Anschlussleitungen < DN 100 können als Grundleitung verlegt werden, wenn sie möglichst kurz und inspizierbar ausgeführt werden. Die Selbstreinigungsfähigkeit in Leitungen DN 100 und größer, an denen Klosettanlagen mit 4,0 bis 4,5 l Spülwasservolumen angeschlossen sind, ist sicher zu stellen. Hinter der Einleitung eines Volumenstromes aus einer Abwasserhebeanlage kann die Grundleitung außerhalb des Gebäudes, hinter einem Schacht mit offenem Durchfluss, für einen Füllungsgrad h/di = 1,0 nach Tabelle A.5 (DIN 1986-100 (05.2008)) bemessen werden. Mischwasserleitungen ab DN 150 können hinter einem Schacht mit offenem Durchfluss für die Vollfüllung ohne Überdruck Tabelle A.5 (DIN 1986-100) bemessen werden. Bei Unstimmigkeiten sind die Nennweiten von Sammel- und Grundleitungen nach der Prandtl-ColebrookGleichung zu bestimmen.

- Kapitel IV - Seite 10 -


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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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DIN 1986-100 (05.2008) Tabelle A.3: Abflussvermögen von Entwässerungsleitungen bei einem Füllungsgrad von h/di = 0,5

- Kapitel IV - Seite 11 -


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DIN 1986-100 (05.2008) Tabelle A.4: Abflussvermögen von Entwässerungsleitungen bei einem Füllungsgrad von h/di = 0,7

- Kapitel IV - Seite 12 -


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DIN 1986-100 (05.2008) Tabelle A.5: Abflussvermögen von Entwässerungsleitungen bei einem Füllungsgrad von h/di = 1,0

- Kapitel IV - Seite 13 -


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IV.1.3.5 Lüftungsleitungen Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüftungsleitung bis über Dach geführt werden. Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung DN 70 über Dach zu versehen. Die Lüftungsleitungen dürfen nicht durch Einbauten (z.B. durch Geruchsverschluss) unterbrochen werden. Für den Übergang der Lüftungsleitung zur Mündungsöffnung darf ein flexibles Leitungsstück von max. 1 m Länge genommen werden. Die Mündung der Lüftungsleitungen muss lotrecht aus dem Dach herausgeführt werden, wobei der Abstand der Mündungskante senkrecht zur Dachfläche 15 cm betragen muss. Die Mündungsöffnung ist vorzugsweise nach oben offen auszuführen. Abdeckungen dürfen eingesetzt werden, wenn der Austrittsquerschnitt mindestens dem 1,5-fachen des Querschnittes der Lüftungsleitung entspricht. Lüftungsleitungen dürfen zusammengeführt werden, jedoch erst oberhalb der höchstgelegenen Anschlussleitung in die Fallleitung und unter einem Winkel von 45°. Innerhalb von Gebäuden liegende Behälter oder Schächte, die der Aufnahme von Abwässer dienen (z.B. Schlammfänge, Abscheider, Neutralisationsanlagen, Behälter von Abwasserhebeanlagen) sind geruchsdicht abzudecken und besonders zu lüften. Eine solche Lüftungsleitung kann direkt über Dach geführt oder an die Sekundär- bzw. Nebenlüftung angeschlossen werden. Fäkalienhebeanlagen nach DIN EN 12050-1 und Fettabscheideranlagen müssen separat über Dach entlüftet werden. Einzel-Hauptlüftungsleitung Einzel-Hauptlüftungen sind mit der Nennweite der zugehörigen Fallleitung auszuführen. Sammel-Hauptlüftung Der Querschnitt ergibt sich aus der halben Summe der Einzelquerschnitte der Einzel-Hauptlüftungen. Er muss jedoch, ausgenommen bei Einfamilienhäusern, mindestens eine Nennweite größer als der größte Einzelquerschnitt sein. DIN 1986-100 (05.2008): Bild 19: Begriffsbestimmung im Hauptlüftungssystem Umgehungsleitung Die Umgehungsleitung ist in der gleichen Nennweite wie die Fallleitung, jedoch höchstens in DN 100, auszuführen. Der Lüftungsteil ist wie eine Umlüftung zu bemessen. In einer Umgehungsleitung dürfen keine Belüftungsventile eingesetzt werden. DIN 1986-100 (05.2008): Bild 20: Umgehungsleitung

Umlüftungsleitung Die Umlüftungsleitung ist in der gleichen Nennweite auszuführen wie die damit belüftete Sammelanschlussleitung an der Einmündung in die Fallleitung, höchstens jedoch in DN 70. Der Leitungsabschnitt bis zum Beginn der Umlüftung ist ebenfalls in dieser Nennweite auszuführen. Bemessung: Tabelle 7 DIN EN 12056 DIN 1986-100 (05.2008): Bild 21: Umlüftungsleitung - Kapitel IV - Seite 14 -


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Belüftungsventile für Anschlussleitungen Werden Belüftungsventile zur Belüftung von Anschlussleitungen oder Entwässerungsgegenstände verwendet, muss die minimale Luftmenge (Qa in l/s) des Belüftungsventils mindestens dem Gesamtschmutzwasserabfluss (Qtot in l/s) der Anschlussleitung entsprechen. Belüftungsventile für Schmutzwasserfallleitungen Wo Belüftungsventile verwendet werden, um Einzelfallleitungen zu belüften, dürfen sie mit Qa nicht kleiner als 8 × Qtot bemessen werden.

- Kapitel IV - Seite 15 -


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IV.1.4 Vorgehensweise bei der Berechnung von Abwasserleitungen 1.

Planung der Sanitärräume unter funktionalen und architektonischen Gesichtspunkten (Lage des Raumes, Ausstattung, Mindestabstände zwischen den Objekten usw.) Hierbei immer die Fragen stellen: ⇒ ⇒

⇒ 2.

Eintragen der Abwasserleitungen in die Grundrisse ⇒ ⇒

3.

Symbole aus vorliegenden Unterlagen entnehmen Schemenaufbau vom Gebäude lösen

Nennweiten DN und Anschlusswerte DU der Einzelanschlussleitungen bestimmen (unbelüftete / belüftet) ⇒ ⇒ ⇒

5.

Fallleitungen mit Hilfspfeile versehen Grund- und Sammelleitungen - Lage und Fallleitungsanschlüsse einzeichnen - Anschlüsse und Abzweige kennzeichnen zur Streckenbestimmung

Übertragen der Objekte, Sammelanschlussleitungen, Fallleitungen mit Lüftung, Grundleitungen usw. in einem Anlagenschema in wahrer Anordnung ⇒ ⇒

4.

Wie und wo verlege ich die Sammelanschlussleitungen? (Vorwandinstallation, im Sockel, unterhalb der Decke, im Zwischenboden) Kann ich die Fallleitungen lotrecht vom Keller (Erdreich) bis über Dach durch das Gebäude führen? (Installationsschacht, Wandschlitz) Ist die Be- und Entlüftung der Abwasserleitung sichergestellt? (Hauptlüftung, Nebenlüftung, Belüftungsventil)

Nennweiten nach Tabelle 6 (DIN 1986-100 (05.2008)) Anwendungsgrenzen nach Tabelle 5 bzw. Tabelle 8 (DIN EN 12056) sind hierbei zu beachten. Anschlusswerte nach Tabelle 6 (DIN 1986-100 (05.2008))

Nennweiten DN der Sammelanschlussleitungen nach den angeschlossenen Anschlusswerten DU ermitteln (unbelüftet / belüftet) ⇒ ⇒ ⇒

Schmutzwasserabfluss bestimmen Nennweiten nach Tabelle 7 (DIN 1986-100 (05.2008)) Anwendungsgrenzen nach Bild 17 bzw. Tabelle 5 (DIN EN 12056) beachten

6.

Gesamtsumme der Anschlusswerte DU für die jeweilige Fallleitung ermitteln

7.

Nennweite der Fallleitungen bestimmen a) Ermitteln der Schmutzwasserabflüsse: nur Haushaltsabwässer QWW vorhanden: - nach der Formel: Qww = K × √ ∑ DU oder bzw. - nach Tabelle B3 (DIN EN 12056) zusätzlich andere Abwässer vorhanden: - nach der Formel: Qtot = Qww + Qc + Qp b) Ermitteln der Nennweiten: - bei Hauptlüftung

⇒ Tabelle 8 (DIN 1986-100 (05.2008)) (Normalfall)

- bei Nebenlüftung

⇒ Tabelle 12 (DIN EN 12056) - Kapitel IV - Seite 16 -


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8.

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Nennweiten der liegenden Leitungen (Grundleitungen, Sammelleitungen) bestimmen: ⇒ Schmutzwasserleitungen nach Tabelle A.3 (DIN 1986-100 (05.2008)), h/di = 0,5 - innerhalb der Gebäudegrenzen ⇒ Schmutzwasserleitungen nach Tabelle A.4 (DIN 1986-100 (05.2008)), h/di = 0,7 - innerhalb der Gebäudegrenzen nach dem Anschlusspunkt einer Hebeanlage - außerhalb der Gebäudegrenzen ⇒ Schmutzwasserleitungen nach Tabelle A.5 (DIN 1986-100 (05.2008)), h/di = 1,0 - außerhalb der Gebäudegrenzen nach dem Anschlusspunkt einer Hebeanlage und einem Schacht mit offenem Durchfluss - außerhalb der Gebäudegrenzen ab DN 150 und einem Schacht mit offenem Durchfluss

9.

Übertragen der errechneten Dimensionen in die Ausführungspläne

Bei der Berechnung ist immer zu beachten: Die Abwasserleitungen dürfen in Fliessrichtung gesehen niemals verringert werden!!!

- Kapitel IV - Seite 17 -


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Kapitel IV.2 Berechnungen von Fettabscheideranlagen IV.2.1 Normen und Einsatzbereiche von Fettabscheider Die für die Erstellung, der Berechnung der Nenngröße, den Betrieb, der Wartung und Überwachung von Fettabscheideranlagen mittels Schwerkraft erforderlichen Daten sind in den nachfolgenden Normen aufgeführt: DIN EN 1825 – 1 (Dez. 2004): Abscheideranlagen für Fette Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfungsgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung DIN EN 1825 – 2 (Mai. 2002): Abscheideranlagen für Fette Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung DIN 4040 – 100 (Dez. 2004): Abscheideranlagen für Fette Teil 100: Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen Merkblatt ATV – M 167 (Juli 1995) Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung, Einbau und Betrieb Fettabscheider sind immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt für Betriebe gewerblicher und industrieller Art, z.B. für: - Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. Gaststätten, Hotels Autobahnraststätten, Kantinen; - Grill, Brat- und Frittierküchen; - Essenausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr); - Metzgereien mit und ohne Schlachtung; - Fleisch- und Wurstfabriken mit und ohne Schlachtung; - Schlachthöfe; - Geflügelschlachtereien; - Darmzubereitungsanlagen; - Tierkörperverwertungen; - Knochen- und Leimsiederungen; - Seifen- und Stearinfabriken; - Ölmühlen; - Speiseölraffinerien; - Margarinefabriken; - Konservenfabriken; - Fertiggerichtherstellungen; - Fritten- und Chipserzeugungen; - Erdnussröstereien Fette in emulgierter Form, z.B. aus Molkereien, Käsereien, Fischverarbeitungsbetrieben oder Verpflegungsbetrieben mit reinem Spülbetrieb, Abfallaufbereitungsanlagen, werden nur unter bestimmten Bedingungen effektiv behandelt. Eine weitere Behandlung kann erforderlich sein (Behördenauflage).

IV.2.2 Bauarten und Einbaugrundsätze von Fettabscheideranlagen Fettabscheider können sowohl im Erdreich als auch im Gebäude aufgestellt werden. Für beide Aufstellungsarten gilt, dass diese rückstaufrei im freien Gefälle betrieben werden. Erfolgt die Aufstellung unterhalb der Rückstauebene, ist immer eine Abwasserhebeanlage nachzuschalten. Der Aufstellort ist so zu wählen, dass dieser möglichst nahe an der Abwasseranfallstelle liegt, um Belagsbildung und Verstopfungen durch abkühlendes und erstarrendes Fett in den Zulaufleitungen zu vermeiden. Dem Abscheider ist ein Schlammfang vorzuschalten, damit grobe nicht abscheidungsfähige Stoffe das nachfolgende Abwassersystem belastet. Abwässer mit faulenden Sinkstoffen, z.B. in der Fischindustrie ist vor dem Abscheider kein Schlammfang vorzuschalten, sondern mit einem Siebkorb oder einer Siebanlage zu versehen. Der vorgeschaltete Schlammfang kann als eigenes Bauteil oder innerhalb des Abscheidekörpers integriert sein. - Kapitel IV - Seite 18 -


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In der DIN EN 1825-1 werden die Aufbauten, Abmessungen und Mindestgrößen festgeschrieben.

Legende:

1 2 3 4 5 6 a

Lüftungsöffnung Amin = ADN Zulaufbereich Ablaufbereich Wartungs- und Einstiegsöffnung Einbautiefe Probenahmestelle (Runde bzw. rechteckige Ausführung)

7 Fettsammelraum 8 Fettabscheideraum 9 Schlammfang 10 Fettabscheider 11 Aufsatzstück für verschiedene Einbautiefen b

(rechteckige Ausführung)

c

(runde Ausführung)

Hauptmaße für Fettabscheider mit Nenngrößen NS ≥ 2 Nenngröße NS

Mindestoberfläche des Fettabscheideraumes m²

Mindestvolumen des Fettabscheideraumes m³

Mindestvolumen des Fettsammelraumes m³

Mindestvolumen des Schlammfanges l

NS

0,25 × NS

0,24 × NS

0,04 × NS

100 × NS

Auf einem Typenschild sind die Größen aufzuführen. Folgende Daten muss das Typenschild enthalten: - EN 1825 - Nenngröße NS - Abscheiderinhalt, in l oder m³ - Schlammfanginhalt, in l oder m³ - Speichermenge an Fett, in l oder m³ - Schichtdicke der maximalen Speichermenge, in mm - Herstellungsjahr - Name oder Zeichen des Herstellers - gegebenenfalls Zeichen einer Zertifizierungsstelle - Kapitel IV - Seite 19 -


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Nachfolgend zwei weitere Bauarten von Fettabscheidern (Fa. ACO passavant): 1) Fettabscheider für Freiaufstellung mit Teilentsorgung: Im oberen Konus sammelt sich das Fett. Der Schlamm sinkt in den unteren Konus ab. Durch Beheizung des oberen Konus wird das Fett fließfähig gehalten. Je nach Anfall von Fett und Schlamm kann das Abfüllen in die Sammelbehälter erfolgen. Die Entsorgung kann somit ohne Betriebsunterbrechung und ohne Saugwagen durchgeführt werden. Funktionsprinzip:

Einbauvorschlag:

1) 2) 3) 4) 5) 6)

Fettabscheider 7) Steuerung Hebeanlage Probenahmeeinrichtung 8) Kellerentwässerungspumpe Hebeanlage 9) Entlüftung Fettabscheider Sammelbehälter Fett 10) Entlüftung Hebeanlage Sammelbehälter Sinkstoffe 11)Elastische Rohrführung Druckleitung Hebeanlage

2) Fettabscheider für Freiaufstellung mit Vollentsorgung: Die Sinkstoffe im Schlammfang und die Fettschicht werden durch Hochdruckstrahl des speziellen Orbitalreinigungskopfes gezielt mit bis zu 175 bar zerstört und pumpfähig homogenisiert. Je nach Lage des Einsatzortes kann der Abscheiderinhalt über eine bauseits fest installierte Leitung zum Entsorgungsfahrzeug gepumpt werden oder zusätzlich mit einer optionalen Entsorgungspumpe gefördert werden. Einbauvorschlag:

Funktionsprinzip:

4) Entsorgungsleitung 5) Storzkupplung 75 B (übrige Bezeichnung wie oben)

- Kapitel IV - Seite 20 -


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IV.2.3 Aufstellort von Fettabscheider und deren Anschluss an die Entwässerungsanlage Der Aufstellort von Fettabscheidern soll in der Nähe der Anfallstelle eingeplant werden. Er soll nicht in unbelüfteten Räumen oder in Verkehrs- und Lagerflächen liegen. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, soll deren Lage auch nicht in der Nähe von Aufenthaltsräumen, von Fenstern oder Lüftungsöffnungen liegen. Abscheideranlagen müssen von Reinigungsfahrzeugen leicht erreicht werden können. Die Installation der Anlage muss frostsicher und wartungsfreundlich erfolgen. Freistehende Abscheideranlagen: Die Aufstellung muss frostfrei, auf waagerechten tragfähigen Boden (Deckenlast), mit ausreichend Platz für die Aufstellung, Bedienung, Wartung und Kontrolle erfolgen. Die Standsicherheit muss gewährleistet sein. Der Aufstellraum muss gut belüftet sein. Für die Reinigung und Befüllung ist ein Wasseranschluss erforderlich. Erfolgt dieser als fester Anschluss, ist er gemäß DIN 1988-2 als freier Auslauf auszuführen. Die Verbindungsleitungen sind spannungsfrei zu installieren. Nach Abschluss der Installationsarbeiten ist die Anlage bis zur Oberkante mit Frischwasser zu füllen und die Anlage auf Dichtheit zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Betriebstagebuch der Anlage zu protokollieren. Erdeinbau: Die Grube muss frei von Ver- und Entsorgungsleitungen sein. Die Baugrubensohle muss eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Die Fläche muss waagerecht sein. Vor Verschließen der Baugrube ist die Abscheideranlage mit ihren Anschlüssen auf Dichtheit zu überprüfen. Das Ergebnis ist zu protokollieren. Für den Anschluss der Abscheideranlage an die Entwässerungsanlage werden folgende Bedingungen gestellt: - Die fettbelasteten Abwässer sind im freien Gefälle zum Abscheider zu führen, wobei das Mindestgefälle 2 % (1 : 50) beträgt. - Kann das Mindestgefälle nicht eingehalten werden, sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine Fettansammlung im Abwasserrohr verhindert, - Werden längere Zulaufleitungen durch Bereiche mit niedrigen Temperaturen (kühle Keller, Tiefgaragen) verlegt, sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich, z.B. - mit Wärmedämmung versehen (kühle Keller), - in frostgefährdete Bereiche (Tiefgarage) mit Begleitheizung und Wärmedämmung versehen. Anmerkung: Die Begleitheizung sollte regelbar sein (zwischen 25° - 40°), damit eine Anpassung an die Jahrszeit möglich ist und mit einer Zeitschaltuhr versehen sein, damit sie außerhalb der Betriebszeit ausgeschaltet wird. - Der Übergang einer Fallleitung in eine horizontale Leitung hat über zwei 45°-Bogen mit einem 250 mm langem Zwischenstück zu erfolgen. Anschließend ist eine Beruhigungsstrecke von 10 × DN vorzusehen, bevor der Anschluss an den Abscheider erfolgt. Die Mindestnennweiten für die Anschlussrohre an die Abscheideanlage muss der Größe aus Tabelle 1 entsprechen. DIN EN 1825-1: Tabelle 1: Mindestnennweiten DNmin der Rohre Nenngröße

DNmin a

bis einschließlich NS 4

100

über NS 4 bis einschließlich NS 7

125

über NS 7 bis einschließlich NS 10

150

über NS 10 bis einschließlich NS 25

200

a

Die Nennweite kann sich entweder auf den Rohrinnen- oder -außendurchmesser beziehen

- Kapitel IV - Seite 21 -


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Bei Fettabscheidern ist auf eine ordnungsgemäße Lüftung zu achten. Dies beugt Geruchsbildung, Ablagerungen, Fäulnisprozesse, sowie daraus folgenden Korrosionsschäden und Funktionsbeeinträchtigungen vor. Vorzusehen ist: - Die Zulaufleitung ist als Lüftungsleitung über Dach zu führen. - Alle Anschlussleitungen von mehr als 5 m sind gesondert zu lüften. - Ist in der Zulaufleitung von über 10 m keine gesonderte entlüftete Anschlussleitung, so ist in der Nähe vom Abscheider eine zusätzliche Lüftung vorzusehen. Ablaufstellen, z.B. Bodenabläufe, sind mit Geruchsverschluss und erforderlichenfalls mit Eimer zu versehen, die zur Reinigung herausgenommen werden können. Schlammfänge mit Wasserzulauf von oben, z.B. Einlaufgitter sind nicht zulässig.

IV.2.4 Auslegung von Fettabscheideranlagen Für die Größenbestimmung von Abscheideranlagen ist zunächst der maximale Schmutzwasserabfluss zu bestimmen. Dieser Wert multipliziert mit den entsprechenden Betriebsfaktoren ergibt die Nenngröße NS. Für die Auslegung von Abscheideranlagen liegen in der Anlage dieses Skriptes verschiedene Formblätter vor.

IV.2.4.1 Ermitteln des maximalen Schmutzwasserabflusse Qs Es darf nur Schmutzwasser, das Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthält in die Abscheideranlage eingeleitet werden. Insbesondere darf - kein fäkalhaltiges Schmutzwasser („Schwarzwasser“), - kein Regenwasser, - kein Schmutzwasser, das Leichtflüssigkeiten, z.B. Fette und Öle mineralischen Ursprungs, enthält, - kein Abwasser aus dem Schlachtbereich in eine Abscheideranlage eingeleitet werden. Für die Ermittlung des Schmutzwasserabflusses stehen zwei Verfahren zur Verfügung: 1) Ermittlung auf Grundlage der zu entwässernden Einrichtungsgegenstände und 2) Ermittlung auf Grundlage der Art des Betriebes

IV.2.4.1.1 Berechnung des maximalen Schmutzwasserabflusses auf der Grundlage der in die Abscheideranlage entwässernden Einrichtungen / Auslaufventile Dieses Berechnungsverfahren basiert auf Art und Anzahl der an die Abscheideranlage angeschlossenen Einrichtungsgegenstände. Das Verfahren kann auf alle Arten von bestehenden und zu planenden Küchen, Fleisch- und Fischverarbeitungsbetrieben angewandt werden. Der maximale Schmutzwasserabfluss wird nach folgender Gleichung berechnet:

Qs = Σ n × qi × Zi(n) Dabei ist:

in [l/s]

Qs = der maximale Schmutzwasserabfluss, in l / s n = die Anzahl der Einrichtungsgegenstände gleicher Typs, einheitenlos qi = der maximale Schmutzwasserabfluss des Einrichtungsgegenstandes, in l / s Zi(n) = der Faktor der Gleichzeitigkeit aus Tabelle A.1 und / oder Tabelle A.2, einheitenlos

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Kapitel IV: Gebäudeentwässerung Auslegung von Abwasseranlagen

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DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002): Tabelle A.1 – Werte für qi und Zi(n) von typischen Einrichtungsgegenständen qi Zi (n) Kücheneinrichtungsgegenstand m l/s n=1 n=2 n=3 Kochkessel 1 1,0 0,45 0,31 0,25 Auslauf ∅ 25 mm 2 2,0 0,45 0,31 0,25 Auslauf ∅ 50 mm Kippkessel 3 1,0 0,45 0,31 0,25 Auslauf ∅ 70 mm 4 3,0 0,45 0,31 0,25 Auslauf ∅ 100 mm Spülbecken mit Geruchsverschluss 5 0,8 0,45 0,31 0,25 ∅ 40 mm 6 1,5 0,45 0,31 0,25 ∅ 50 mm Spülbecken ohne Geruchsverschluss 7 2,5 0,45 0,31 0,25 ∅ 40 mm 8 4,0 0,45 0,31 0,25 ∅ 50 mm Geschirrspülmaschine 9 2,0 0,60 0,45 0,40 Kippbratpfanne 10 1,0 0,45 0,31 0,25 Bratpfanne 11 0,1 0,45 0,31 0,25 Hochdruck- oder 12 2,0 0,45 0,31 0,25 Dampfstrahlreinigungsgerät Schälgerät 13 1,5 0,45 0,31 0,25 Gemüsewaschanlage 14 2,0 0,45 0,31 0,25

n=4

n≥5

0,21 0,21

0,20 0,20

0,21 0,21

0,20 0,20

0,21 0,21

0,20 0,20

0,21 0,21 0,34 0,21 0,21

0,20 0,20 0,30 0,20 0,20

0,21

0,20

0,21 0,21

0,20 0,20

Wenn zwei oder mehrere Auslaufventile nur für Reinigungszwecken vorgesehen und an keinen Einrichtungsgegenstand angeschlossen sind, dann sind für diese Ventile die in Tabelle A.2 angegebenen Werte für die Berechnung einzusetzen. DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002): Tabelle A.2 – Werte für qi und Zi(n) von Auslaufventilen Größe des Auslaufsventil DN 15 DN 20 DN 25 Anmerkung:

m 15 16 17

qi l/s 0,5 1,0 1,7

n=1 0,45 0,45 0,45

n=2 0,31 0,31 0,31

Zi (n) n=3 0,25 0,25 0,25

n=4 0,21 0,21 0,21

n≥5 0,20 0,20 0,20

Wenn der Hersteller andere als in der Tabelle A.1 und A.2 aufgeführte Werte angibt, so sollten diese benutzt werden.

IV.2.4.1.2 Berechnung des maximalen Schmutzwasserabflusses auf der Grundlage der Art des in die Abscheideranlage entwässernden Betriebes Dieses Verfahren basiert auf Art von Küche oder Fleischverarbeitungsbetrieb, die in die Abscheideranlage entwässern, ungeachtet der installierten Einrichtungsgegenstände. Der maximale Schmutzwasserabfluss wird nach folgender Gleichung berechnet:

Für gewerbliche Küchenbetriebe: Qs =

Für Fleischverarbeitungsbetriebe: Qs =

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VM × M × F t × 3600 VP × Mp × F t × 3600


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Dabei ist:

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Qs = der maximale Schmutzwasserabfluss, in l / s VM = die betriebsspezifische Wassermenge je warmer Essenportion nach Tabelle A.3, in l M = die Anzahl der täglich produzierten warmen Essenportionen VP = das betriebsspezifische Wasservolumen je kg Wurstproduktion nach Tabelle A.4, in l MP = die tägliche Wurstwarenproduktion, in kg F = der Stoßbelastungsfaktor in Abhängigkeit von der Betriebsart nach Tabelle A.5 t = die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, in h

DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002): Tabelle A.3 – Betriebsspezifisches Wasservolumen je warmer Essenportion Art des Küchenbetriebes Hotelküche Spezialitätenrestaurant Krankenhaus Großküche (24 h-Betrieb) Werksküche / Mensa

Betriebsspezifisches Wasservolumen je warmer Essenportion VM in [l] 100 50 20 10 5

DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002): Tabelle A.4 – Wasservolumen je Kilogramm Wurstwarenproduktion Größe des fleischverarb. Betriebes oder Fleischers Klein, bis zu 5 GV1 / Woche Mittel, bis zu 10 GV1 / Woche Groß, bis zu 40 GV1 / Woche

Betriebsspezif. Wasservolumen je Kg Wurstwarenproduktion VP in [l] 20 15 10

Tägliche Wurstwarenproduktion MP in [kg] Wenn keine Angaben vorliegen, kann MP mit 100 kg / GV1 angenommen werden

1) 1 GV = 1 Rind oder 2,5 Schweine

DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002):

Tabelle A.5 – Stoßbelastungsfaktor F Betrieb

Stoßbelastungsfaktor F

Gewerblicher Küchenbetrieb: Hotelküche Spezialitätenrestaurant Krankenhaus Werksküche / Mensa Großküche (24 h-Betrieb)

5,0 8,5 13,0 20,0 22,0

Fleischverarbeitender Betrieb oder Fleischer Klein, bis zu 5 GV1 / Woche Mittel, bis zu 10 GV1 / Woche Groß, bis zu 40 GV1 / Woche

30,0 35,0 40,0

1) 1 GV = 1 Rind oder 2,5 Schweine

Bei handwerklichen Fleischverarbeitungsbetrieben wird eine tägliche Wurstproduktion von etwa MP ~ 100 kg / GV angenommen. Zusätzliche tägliche Schmutzwasservolumina, z.B. aus Partyservice oder Imbiss, sind der Ermittlung der durchschnittlichen Schmutzwassermenge V hinzuzurechnen. - Kapitel IV - Seite 24 -


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IV.2.4.2 Auslegung der Nenngröße NS Die Auslegung der Nenngröße von Fettabscheidern erfolgt nach Art und Menge des zu behandelnden Schmutzwassers. Hierbei werden folgende Zustände berücksichtigt: - der maximale Schmutzwasserabfluss, - die maximale Temperatur des Schmutzwassers, - die Dichte der abzuscheidenden Fette / Öle und - der Einfluss der Spül- und Reinigungsmittel. Unter diesen Gesichtspunkten wird die Nenngröße der Abscheideranlage nach folgender Gleichung ermittelt:

NS = Qs×ft×fd×fr Dabei ist: NS = die berechnete Nenngröße des Abscheiders, in [l /s] Qs = der maximale Schmutzwasserabfluss, in [l / s] ft = der Erschwernisfaktor in Abhängigkeit von Temperatur im Zufluss (Tabelle 1) fd = der Dichtefaktor für die maßgebenden Fette / Öle (Tabelle B1) fr = der Erschwernisfaktor für den Einfluss von Spül- und Reinigungsmitteln Im Anschluss der Berechnung wird die nächst größere Nenngröße als Auslegungsgröße gewählt. Die bevorzugten Nenngrößen sind: 1, 2, 4, 7, 10, 15, 20 und 25, wobei auch andere Nenngrößen zulässig sind (Herstellerangaben einholen!). Die Angaben der Nenngrößen entspricht etwa dem höchstzulässigen Durchfluss in l / s. Mehrere Abscheideranlagen der gleichen Nenngröße können parallel geschaltet werden, wobei der Zufluss zu gleichen Teilen aufzuteilen ist.

IV.2.4.2.1 Der Temperaturfaktor ft Erhöhte Temperaturen des Schmutzwassers beeinträchtigen die Abscheidewirkung des Fettabscheiders. Diese Tatsache wird über den Temperaturfaktor ft aus Tabelle 1 berücksichtigt DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002):

Tabelle 1 – Temperaturfaktor ft Temperatur des Schmutzwassers am Einlauf in [°C]

Temperaturfaktor ft

≤ 60°

1,0

Ständig oder gelegentlich > 60°

1,3

IV.2.4.2.2 Der Dichtefaktor fd Bei Schmutzwasser aus Küchen, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben sowie Fischverarbeitungsbetrieben ist der Dichtefaktor fd mit 1,0 einzusetzen. Für Dichten von Fetten / Ölen > 0,94 g/cm³ ist ein Dichtefaktor fd von 1,5 anzusetzen. Die Dichten von verschiedenen Fetten und Ölen sind in der Tabelle B1 aufgeführt. Die zugehörigen Dichtefaktoren habe ich aus dem Bild 1 (DIN EN 1825 – 2 vom Mai 2002) ermittelt und in die Tabelle B1 eingefügt.

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DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002):

Tabelle B.1 – Dichte von Fetten und Ölen (einschl. Dichtefaktoren aus Bild 1 ermittelt) Dichte ρ bei einer Dichtefaktor Temperatur von 20 °C fd in [g / cm³] Anisöl 1,00 1,5 Baumwollsamenöl 0,92 0,77 Butterfett 0,91 0,70 Erdnussöl 0,91 bis 0,92 0,70 – 0,77 Fichtenöl 0,87 bis 0,91 0,48 – 0,70 Harzöl 0,87 bis 0,91 0,48 – 0,70 Holzöl 0,95 bis 0,97*) 1,5 Jojobaöl 0,86 bis 0,90 0,45 – 0,63 Kakaobutter 0,89 bis 0,94 0,58 – 0,95 Kienöl 0,93 bis 0,94 0,88 – 0,95 Kokosöl 0,92 bis 0,93 0,77 – 0,88 Leinöl 0,93 bis 0,94 0,88 – 0,95 Maisöl 0,92 0,77 Majoranöl 0,89 bis 0,91 0,58 – 0,70 Mohnöl 0,92 0,77 Oleinsäure 0,89 bis 0,90 0,58 – 0,63 Olivenöl 0,91 0,70 Palmitinsäure 0,84 0,40 Palmkernöl 0,94 bis 0,95 1,5 Palmöl 0,91 bis 0,92 0,70 – 0,77 Pflanzliches Öl 0,95 bis 0,97*) 1,5 Rapsöl 0,91 bis 0,92 0,70 – 0,77 Rizinusöl 0,95 0,97*) 1,5 Sesamöl 0,92 0,77 Sojaöl 0,92 bis 0,93 0,77 – 0,88 Sonnenblumenöl 0,92 bis 0,93 0,77 – 0,88 Specköl 0,91 bis 0,92 0,70 – 0,77 Stearinsäure 0,84 0,40 Talg 0,92 0,77 Tierfett 0,85 0,94 0,43 – 0,95 Tran 0,89 bis 0,94 0,58 – 0,95 *) Bei der Behandlung des Fettes / Öles in einer Abscheideranlage für Fette nach dieser Norm ist besondere Vorsicht geboten. Fett / Öl

IV.2.4.2.3 Der Erschwernisfaktor fr Reinigungsmittel, einschließlich Geschirrspülpulver und Spülmittel dürfen, soweit als möglich, die Abscheidewirkung nicht beeinträchtigen und keine stabilen Emulsionen bilden. Daher sind diese Mittel sorgfältig auszuwählen und sparsam einzusetzen. Der Einsatz von bestimmten Reinigungsmitteln kann durch nationale oder örtliche Regelung eingeschränkt werden. Der Erschwernisfaktor fr ist in Tabelle 2 aufgeführt. DIN EN 1825 – 2 (Mai 2002):

Tabelle 2 – Erschwernisfaktor fr für den Einfluss von Spül- und Reinigungsmitteln Anwendung von Spül- und Reinigungsmitteln

Erschwernisfaktor fr

Keine Anwendung

1,0

Gelegentliche oder ständige Anwendung

1,3

Sonderfälle, z.B. Krankenhäuser

≥ 1,5

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele V.1 Sinnbilder für Entwässerungsanlagen Damit zwischen dem Planenden, Berechnenden und Ausführenden eine einheitliche Sprache gesprochen wird, sind die Anlagen mit einheitlichen Sinnbildern und Zeichen darzustellen. In der DIN 1986-100 (05.2008) sind in der Tabelle 1 die am häufigsten vorkommenden Sinnbilder und Zeichen aufgeführt. Für Sonderanlagen und Sonderausführungen sind eigene Sinnbilder zu verwenden, die in den Unterlagen gesondert gekennzeichnet und beschrieben werden.

- Kapitel V – Seite 1 -


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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Auszug aus der DIN 1986-100 (05.2008): Tabelle 1 – Sinnbilder und Zeichen für Entwässerungsanlagen

- Kapitel V – Seite 2 -


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Auszug aus der DIN 1986-100 (05.2008): Tabelle 1 – Sinnbilder und Zeichen für Entwässerungsanlagen

- Kapitel V – Seite 3 -


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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Auszug aus der DIN 1986-100: Tabelle 1 – Sinnbilder und Zeichen für Entwässerungsanlagen

- Kapitel V – Seite 4 -


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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

V.2 Sinnbilder im Schema DIN 1986-100 (05.2008) Bild 2: Schematische Darstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage

- Kapitel V – Seite 5 -

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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V.3 Verschiedene Darstellungen an Beispielen Beispiel Trennverfahren:

Kellergeschoß mit Grund- und Sammelleitungen sowie Abwasserhebeanlage

- Kapitel V – Seite 6 -


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Beispiel Trennverfahren:

Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Kellergeschoß mit Grund- und Sammelleitungen sowie Abwasserhebeanlage (Schnitt A – A)

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Beispiel:

Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Anzeige der Falleitungen im Erd- und Obergeschoß

V.4 Beispielrechnung für die Vorlesung Darstellung der Sanitärobjekte und Leitungen in den Geschossebenen

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

- Kapitel V – Seite 9 -

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Ausgefülltes Formblatt: Berechnung von Abwasserleitungen

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

Ausführungsplan mit Dimensionen

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Kapitel V: Gebäudeentwässerung: Sinnbilder und Beispiele

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Darstellung der Objekte und Grundleitungen im Kellergeschoss an ein Mischsystem

Darstellung der Objekte und Grundleitungen im Kellergeschoss an ein Trennsystem

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden: Installationen VI.1 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) Die technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) sind in der DIN-Norm 1988 mit den Teilen 1 bis 8 aufgeführt. DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) Teil 1: Allgemeines (12.1988) Teil 2: Planung und Ausführung; Bauteile, Apparate, Werkstoffe (12.1988) Beiblatt 1 zu Teil 2: Zusammenstellung von Normen und anderen Technischen Regeln über Werkstoffe, Bauteile und Apparate Teil 3: Ermittlung der Rohrdurchmesser (12.1988) Beiblatt 1 zu Teil 3: Berechnungsbeispiele (12.1988) Teil 4: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte (12.1988) Teil 5: Druckerhöhung und Druckminderung (12.1988) Teil 6: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (05.2002) Teil 7: Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung (12.2004) Teil 8: Betrieb der Anlagen (12.1988) Teil 20: Installation Typ A (geschlossenes System) (Entwurf 07.2008) Teil 60: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (Entwurf 08.2008) Teil 400: Schutz des Trinkwassers (Entwurf 07.2008) Teil 500: Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen (Entwurf 10.2008)

VI.1.1 Sinnbilder in der Trinkwasserinstallation Beispiel für die Anwendung graphischer Symbole und Abgrenzung der Leitungsteile:

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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In den nachfolgenden Bildern sind die in der DIN 1988 beschriebenen Symbole aufgeführt.

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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VI.2 Technische Hinweise zur Installation Die nachfolgend aufgeführten Hinweise zur Installation von Trinkwasseranlagen in Gebäuden sind ein Extrakt aus der DIN 1988: Anschlußleitungen und erdverlegte Leitungen Anschlußleitungen und erdverlegte Leitungen sind - absperrbar in unmittelbarem Bereich der Versorgungsleitung auszuführen, - möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Weg zum Gebäude zu führen, - frostfrei zu verlegen (etwa 1,2 bis 1,5 m Tiefe je nach Versorgungsunternehmen), - bei Abständen zu Abwasserleitungen ≤ 1 m nicht tiefer als diese zu legen, - mit Abstand nicht unter 0,2 m zu anderen Leitungen und Kabel zu verlegen, ansonsten sind besondere Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen (z.B. Schutzrohr), - als metallene Grundstücksleitungen nahe der Absperreinrichtung im Gebäude mit Isolierstücke zu versehen. Sind mehrere Gebäude miteinander verbunden, ist jedes Gebäude entsprechend auszurüsten (siehe nachfolgendes Bild).

Druck und Temperatur Alle Teile von Trinkwasseranlagen müssen (in der Regel) für einen Betriebsüberdruck von 10 bar bemessen werden. In der Kaltwasserleitung muß eine Temperaturerhöhung weitgehend vermieden werden (max. 25°C nach Ablauf des Stagnationswassers). Aus Gründen der Energieeinsparung, zur Vermeidung von Korrosionsschäden und zur Vermeidung von Steinbildung darf die Temperatur in Warmwasserleitungen (in der Regel) 60°C nicht überschreiten. Rohrleitungen Alle Anlagenteile sind so zu transportieren und zu lagern, daß - Innenverschmutzungen durch Erde, Schlamm, Schmutzwasser usw. vermieden wird, - die Transport- und Lageranleitungen der Hersteller eingehalten werden.

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Folgende Rohrleitungen einschl. der zugehörigen Form- und Verbindungsstücke werden für die Versorgung mit Trinkwasser eingesetzt: - Stahlrohre mit Feuerverzinkung sowie gegebenenfalls mit nichtmetallener, äußerer Korrosionsbeschichtung - Rohre aus nichtrostenden Stählen - Kupferrohre - Duktile Gußrohre - Faserzementrohre - Kunststoffrohre - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) - Rohre aus Polyethylen hoher und niedriger Dichte (PE-HD und PE-LD) - Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE-X) - Rohre aus Polybuten (PB) - Rohre aus Polypropylen (PP) - Verbundrohre

Rohrhalterungen Rohrhalterungen müssen direkt mit dem Gebäude verbunden sein. An Stahltrapezblechen, Gas- oder Bimsbetonplatten dürfen nur horizontal verlegte Rohrleitungen bis DN 50 befestigt werden. Rohrhalterungen müssen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden (siehe hierzu nachfolgende Richtwerte):

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Innenleitungen Innenleitungen sollen - nicht an anderen Leitungen befestigt werden und auch nicht als Halterung für andere Leitungen dienen, - übersichtlich angeordnet und ggf. gekennzeichnet werden, - möglichst ohne Luftpolster verlegt und bei Frostgefahr mit Entleerungsmöglichkeiten versehen werden, - mit Rücksicht auf eine mögliche Tauwasserbildung (ungedämmte Leitung) unterhalb anderer Leitungen geführt werden, - als ungedämmte Leitung und Armaturen nicht oberhalb und mit ausreichendem Abstand von elektr. Schalt- und Sicherungsschränken installiert werden, - als Steigleitungen einzeln absperrbar und entleerbar ausgeführt werden. Die Zugänglichkeit muss gewährleistet sein (gilt nicht für Anlagen geringer Anforderungen z.B. Einfamilienhäuser) - als Stockwerksleitungen eines jeden Geschosses und von abgeschlossenen Wohnungen jeweils für sich absperrbar sein (gilt nicht für Anlagen geringer Anforderungen z.B. Einfamilienhäuser) - nicht unter Kellerflur und unter Fußböden nicht unterkellerter Räume verlegt werden. Wenn dies nicht vermeidbar ist, sind die Rohre entsprechend mit einem Korrosionsschutz zu versehen. - in nicht frostfreien Räumen (z.B. Durchfahrten, Parkdecks usw.) mit einem Frostschutz versehen werden (z.B. Begleitheizung), - als freiliegende Leitungen

einen ausreichenden Abstand zur Wand haben, Längenänderungen aufnehmen können, werkstoffgerechte Rohrschellen haben mit einer Umhüllung als Trennung zwischen Baukörper und Rohr (Schalldämmung),

- möglichst nicht in Schlitzen verlegt werden, Rohrschächte und Vorwandinstallationen sind vorzuziehen. Leitungen, die nur selten benutzt und/oder der Frostgefahr ausgesetzt sind (unbeheizte Nebengebäude, Gärten, Höfe, Springbrunnen usw.), müssen mit Absperr- und Entleerungsvorrichtungen versehen werden. Hinweisschilder sind zweckmäßig. Verbindungsstellen an Rohrleitungen dürfen erst nach einer Druckprüfung umhüllt, verputzt oder verdeckt werden. Fertiggestellte Leitungen und noch ohne Entnahmearmaturen sind an den Ein- und Auslässen mit werkstoffgerechten metallenen Stopfen, Kappen oder Blindflanschen zu versehen. Geschlossene Absperrarmaturen gelten nicht als dichte Verschlüsse. Leitungen, die durch Außenwände geführt werden, sind in Mauerdurchführungen zu verlegen. Diese müssen sowohl wasser- als auch gasdicht sein. Rohrkanäle müssen belüftbar und entwässerbar sein.

VI.3 Armaturen in der Trinkwasserinstallation Als Leitungsarmaturen sind nur strömungsgünstige Armaturen vorzusehen: Schrägsitzventile, Schieber, Kugelhähne, Kolbenventile. Geradsitzventile dürfen nur in Stockwerksleitungen und wenn der Druck ausreichend ist, eingesetzt werden. Die Absperr-, Entleerungs- und Sicherungsvorrichtungen müssen zugänglich und bedienbar installiert werden. Unmittelbar vor Schlauchanschlüssen sind Absperrarmaturen vorzusehen. Jede abgeschlossene Wohnung ist mit einem eigenen Wasserzähler zu versehen.

VI.3.1 Entnahmearmaturen Kalt- und Warmwasseranschlüsse dürfen nur gemeinsam an Entnahmearmaturen angeschlossen werden, wenn diese einen offenen Auslauf besitzen. Ansonsten müssen Rückflußverhinderer vorgesehen werden. Bei Warmwassertemperaturen über 45°C sind Duscharmaturen mit Verbrühschutz vorzusehen. - Kapitel VI – Seite 9 -


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Entnahmestellen für Nichttrinkwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser“ schriftlich oder noch besser bildlich durch das nachfolgende Hinweisschild zu kennzeichnen:

Graphische Symbole:

Trinkwasser (blau)

Kein Trinkwasser (rot)

VI.3.2 Sicherungsarmaturen Sicherungsarmaturen werden eingesetzt, um eine Verunreinigung der Trinkwasseranlage durch Rückfließen von Nichttrinkwasser in das System zu verhindern.

Rückflußverhinderer „Rückflußverhinderer sind Armaturen, die zur selbständigen Verhinderung des Rückfließens von Wasser in Trinkwasseranlagen dienen“ Rückflußverhinderer sind vorzusehen: - in Verbrauchsleitungen hinter oder in der Wasserzählanlage, - im Kaltwasseranschluss vor geschlossenen Wassererwärmern (> 10 l – Nennvolumen), - in Sicherungskombinationen für bestimmte Anlagen und Apparate, - in Druckerhöhungsanlagen auf der Enddruckseite der Pumpe und in den zugehörigen Druckluftleitungen, - in Auslaufarmaturen mit Rohrbelüfter und Schlauchanschlussverschraubung (Armaturenkombination) Rückflußverhinderer werden als eigenständige Armaturen oder in Kombination mit Absperrarmaturen hergestellt. Im nachfolgenden Bild ist das Funktionsprinzip eines Rückflußverhinderers dargestellt:

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Rückflußverhinderer in einem Schrägsitzventil

Eigenständige Rückflußverhinderer: oben:

über Federkraft

rechts:

über eine Membrane

Rohrunterbrecher, Bauformen A 1 und A 2 Rohrunterbrecher sollen bei Unterdruck, zur Vermeidung des Rückfließens von Nichttrinkwasser in Trinkwasseranlagen durch selbsttätiges Belüften der Anlagen den Unterdruck aufheben. Dies wird nur erreicht, wenn keine Absperrung nachgeschaltet wird. Auch darf kein Aufstau durch das auslaufende Wasser erfolgen, damit kein Wasser über die Belüftungsöffnungen des Rohrunterbrechers austreten kann. Die Rohrunterbrecher dienen der Einzelsicherung.

Bauform A 1: Ohne bewegliche Teile, die Belüftungsöffnungen sind stets offen.

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Bauform A 2: Mit beweglichen Teilen, die Belüftungsöffnungen sind nur offen, wenn kein innerer Überdruck besteht.

Rohrbelüfter, Bauformen C, D und E Rohrbelüfter sollen bei Unterdruck, zur Vermeidung des Rückfließens von Nichttrinkwasser in Trinkwasseranlagen durch selbsttätiges Belüften der Anlagen den Unterdruck aufheben. Folgende Bauformen und Arbeitsweisen werden unterschieden:

Bauform C: Rohrbelüfter in Durchgangsform - Im Betriebszustand verschließt der Schließkörper die Belüftungsöffnungen gegen Wasseraustritt. - Bei Unterdruck wird der Schließkörper angehoben, verschließt die Zulaufleitung und belüftet gleichzeitig durch Freigabe der Belüftungsöffnungen die Auslaufseite.

Bauform D: Rohrbelüfter ohne Tropfwasserleitung Die Belüftungsöffnung ist nur bei Betriebsüberdruck ständig durch einen Schwimmer verschlossen. Bei Unterdruck öffnet die Belüftungsöffnung durch das Eigengewicht des Schwimmers. Eventuell austretendes Wasser wird nicht begrenzt, daher nur dort einsetzen, wo das austretende Wasser keinen Schaden anrichten kann (z.B. geschlossene Duschkabine)

Bauform E: Rohrbelüfter mit Tropfwasserleitung Auch hier erfolgt der Verschluß über einen beweglichen Körper (Schwimmer) und öffnet bei Unterdruck über das Eigengewicht. Durch eine Tropfwasserbegrenzungseinrichtung wird die Menge des austretenden Wassers begrenzt und über einen Trichter abgeleitet.

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Armaturenkombination: In der Armaturenkombination ist sowohl der Rückflußverhinderer als auch der Rohrbelüfter in einer Armatur kombiniert. Der Rückflußverhinderer ist dabei immer vor dem Rohrbelüfter angeordnet.

Rohrtrenner Rohrtrenner sollen vor dem Auftreten eines Unterdruckes in den Rohrleitungen durch „Trennen“ der Leitung den atmosphärischen Druck herstellen und somit ein Rückfließen verhindern. Der Rohrtrenner öffnet, wenn der Eingangsdruck auf einen Wert absinkt, der 0,5 bar über den höchstmöglichen Ausgangsdruck bzw. Gegendruck liegt.

Vor dem Rohrtrenner sind einzubauen:

- eine Absperrarmatur, - gegebenenfalls ein Sieb, - ein verschließbarer Druckmessgeräteanschluss

Es werden folgende Einbauarten unterschieden: Einbauart 1: Trennung bei Druckabfall Einbauart 2: Durchflussstellung nur bei Wasserentnahme Einbauart 3: wie Einbauart 2, jedoch muß der Rohrtrenner mind. 300 mm über den höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel unmittelbar vor dem Gerät oder der Anlage eingebaut sein.

VI.3.3 Sicherheitsarmaturen Durch den Einsatz von Sicherheitsarmaturen sollen die Trinkwasseranlagen vor Beschädigungen und Zerstörungen infolge eines erhöhten Überdruckes durch Wärmeeinwirkung geschützt werden. Sicherheitsventil Ein Sicherheitsventil ist eine Armatur, die durch selbsttätiges Öffnen die Überschreitung eines vorbestimmten Betriebsüberdruckes verhindert und nach einer Druckabsenkung wieder selbsttätig schließt. Sicherheitsventile sind vorzusehen vor geschlossenen Trinkwassererwärmer, anlagenbedingte Druckbehälter, Apparate und Einrichtungen. Jeder geschlossene Trinkwassererwärmer ist mit mindestens einem Sicherheitsventil auszurüsten (Ausnahme: Durchflußerwärmer mit einem Nennvolumen ≤ 3 l). Bis 5000 l Nennvolumen dürfen nur - Kapitel VI – Seite 13 -


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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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federbelastete Membransicherheitsventile verwendet werden. Die Nennweite der Sicherheitsventile richtet sich nach dem Nennvolumen des Wassererwärmers und der max. Heizleistung (siehe hierzu Tabelle 5 – DIN 1988 Teil 2).

Schnitt durch ein Sicherheitsventil

rechts Oben: Tabelle Nennweiten nach Nennvolumen und Heizleistung rechts Mitte: Tabelle Beispiele für die Wahl des Ansprechdruckes. rechts Unten: Schema Das Sicherheitsventil im Anlagenschema (Beispiel)

Für den Einsatz von Sicherheitsventilen in geschlossenen Trinkwassererwärmungsanlagen gelten folgende Festlegungen: - die Sicherheitsventile müssen in die Kaltwasserleitung eingebaut werden, - zwischen Sicherheitsventil und Wassererwärmer dürfen keine Absperrarmaturen, Verengungen oder Siebe liegen, - gut zugänglich sein, - in der Nähe des Wassererwärmers angeordnet sein, - Zuführleitung zum Sicherheitsventil muß mind. die Nennweite des Ventils haben, - Abblaseleitung vorsehen, - die Mündung der Abblaseleitung muß sichtbar und mit einem Abstand von 20 – 40 mm über einen Entwässerungsgegenstand oder einem Einlauftrichter innerhalb des Gebäudes angeordnet sein, - in der Nähe der Abblaseleitung, zweckmäßiger noch am Sicherheitsventil ist ein Schild anzubringen mit folgendem Wortlaut: Während der Beheizung kann aus Sicherheitsgründen Wasser aus der Abblaseleitung austreten! Nicht verschließen! - Korrosionsschutz und Einfriergefahr bei der Abblaseleitung beachten, - Sicherheitsventil möglichst oberhalb des Wärmeerzeugers anbringen, damit beim Austausch nicht der Behälter entleert werden muß - Kapitel VI – Seite 14 -


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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Thermische Ablaufsicherungen Thermische Ablaufsicherungen werden als Überhitzungsschutz in Anlagen (Trinkwassererwärmer als auch Heizungsanlagen) für feste Brennstoffe vorgesehen. Hierzu zählen - Trinkwassererwärmer, die unmittelbar mit festen Brennstoffen beheizt werden, - Trinkwassererwärmer, die über geschlossene Heizungsanlagen mittelbar mit festen Brennstoffen beheizt werden oder beheizt werden können (Wechselbrand- und Umstellbrandkessel)

VI.4 Festlegung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen Trinkwasser kann verändert werden, so daß es zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers kommen kann. Dabei sind die Begriffe folgendermaßen definiert: Beeinträchtigung:

Sie liegt vor bei einer Veränderung des Trinkwassers, die keine Gefährdung der Gesundheit bedeutet.

Gefährdung:

Sie liegt vor bei einer Veränderung des Trinkwassers, die dazu führt, daß es den Anforderungen des „Lebensmittel- und Bedarfsgegegenständegesetzes“ nicht mehr genügt, oder daß eine Schädigung der Gesundheit im Sinne des BundesSeuchengesetzes zu besorgen ist.

Wenn alle Bestimmungen der Norm 1988 eingehalten werden, ist sichergestellt, daß die in der TrinkwasserVerordnung niedergelegten Anforderungen an die Trinkwassergüte in der Trinkwasser-Installation von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle erfüllt werden. Damit die in Funktion und Wirkungsweise unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen richtig ausgewählt und eingesetzt werden, ist es nötig, das Beeinträchtigungs- bzw. Gefährdungspotenzial des Trinkwassers zu definieren. Diese Definition erfolgt in 5 Klassen. Können für eine Anlage oder Apparatur mehrere Klassen festgelegt werden, so ist für die Sicherungsmaßnahmen immer die höhere Klasse zu bewerten.

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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VI.4.1 Gefährdungsklassen des Trinkwassers nach DIN 1988-4 bzw. DIN EN 1717 (Mai 2001) Klasse

X

Y

Gefährdungsart

Vorkommen

ohne Gefährdung der Gesundheit Röntgenapparatkühlung, Schweißmaschinenkühlung, und ohne Beeinträchtigung des Fülleinrichtung für Dampf- und Kühleinrichtungen von Geruchs, Geschmacks und der Farbe Kochgeräten (nur RV zulässig) Beispiele: erwärmtes Trinkwasser, vorübergehende Trübung durch Luftbläschen

ohne Gefährdung der Gesundheit und mit Beeinträchtigung des Geruchs, Geschmacks oder der Farbe

Getränkeautomaten z.B. Kaffee, Säfte

Beispiele: Kaffee, Tee, Chlor, Eisenbakterien, Rostwasser

Bade-/Duschwanne mit Schlauchbrause im häuslichen Bereich, Überflurberegnungsanlagen, Enthärtungs- und Entsäuerungsanlage ohne DVGW-Prüfzeichen (Regeneration ohne Säuren und Laugen), Entnahmearmatur mit Schlauchverschraubung im häuslichen Bereich, Heizungsfülleinrichtung ohne DVGWPrüfzeichen (Wasser ohne Inhibitoren), Klimageräte, Melkmaschinenspülautomat, Reinigungsautomat für Getränkeleitungen Beispiele: Kupfersulfatlösung, Natronlauge, Heizungs- in Gaststätten, Schlauchbrause in der Küche, Wasch- und wasser ohne Zusatzstoffe oder mit ZusatzGeschirrspülmaschine ohne DVGW-Prüfzeichen (im stoffe der Klasse 3 häuslichen Bereich), Umkehrosmoseanlagen mit Gefährdung der Gesundheit durch wenig giftige Stoffe

Z

Aktivkohlefilter bei chemischen Anlagen, Bade-/Duschwanne mit Schlauchbrause in Krankenhäusern/Pflegeheimen, Badewanneneinlauf unterhalb des Wannenrandes im häuslichen Bereich, Unterflurberegnungsanlage, chemischer Reinigungsapparat, Film- und Entwicklungsmaschinen ohne DVGW-Prüfzeichen, Klischeemaschinen, Enthärtungs- und Entsäuerungsanlagen ohne DVGW-Prüfzeichen (Regeneration mit Säuren und Laugen), Desinfektion mit Formalin, Galvanisches Bad, Gasentwicklung z.B. Acethylen, Heizungsfülleinrichtungen ohne DVGW-Prüfzeichen (Wasser Beispiele: Chemikalien, Farben, chemische Reinigung, mit Inhibitoren), Labortisch z.B. in Apotheken und Schulen, galvanische Bäder, Insektizide Schwimm- und Badebecken mit Aufbereitung nach DIN 19643 mit Gefährdung der Gesundheit durch giftige, sehr giftige, krebserzeugende oder radioaktive Stoffe (Lebensgefahr)

[

mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten (Lebensgefahr)

\ Beispiele: Hepatitisviren, Salmonellen

Badewanneneinlauf unterhalb des Wannenrandes in Krankenhäusern/Pflegeheimen, Behälterfüllungen z.B. Tankwagen, Jauchefässer, Pflanzenschutzbehälter, Dialysegerät (nur freier Auslauf), Fischbecken/Tiernapf in Tierzuchtbetrieb, Fleischund Fischverarbeitende Maschine, Gläserspüleinrichtungen, Großkochgeräte, Hochdruckreiniger, Kartoffelschälmaschine/ Kartoffelstärkeabscheider, Klosettbecken/Urinal, Klosettreinigungsspritze, Labortisch z.B. in bakteriologischem Labor, Füll- und Nachfülleinrichtung von Schwimm- und Badebecken, Spülvorrichtung und Reinigungsgerät für Abwasserleitungen, Unterwassermassageanlage

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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Für die Zuordnung der zulässigen Sicherungseinrichtungen zu den Gefährdungsklassen 1 bis 5 gilt folgende Tabelle: Klasseneinteilung der Stoffe

X+Y Ohne Gefährdung

Z Wenig giftige Stoffe

[ Giftige, sehr giftige, krebserzeugende, radioaktive Stoffe

\ Erreger übertragbarer Krankheiten

Sicherungseinrichtungen

1

Freier Auslauf

5

5

5

5

2

Rohrunterbrecher A1

5

5

5

5

3

Rohrtrenner EA3

5

5

5

6

4

Rohrunterbrecher A2

5

5

5

6

5

Rohrtrenner EA2

5

5

5

g

6

Rohrschleife

5

5

5

g

7

Rohrtrenner EA1

5

5

g

g

8

Sicherungskombination

5

5

g

g

9

Rückflußverhinderer

5

6

g

g

10

Rohrbelüfter C, D, E

5

g

g

g

Erklärung: 5 = generell zugelassen 6 = bei kurzzeitigem Anschluss zugelassen g = nicht zugelassen

Bei kurzzeitigem Anschluß ist der Kontakt zwischen dem Trinkwasser und dem Apparateinhalt nur während der Anschlußdauer möglich; dieser Anschluß muß unter laufender personeller Kontrolle stehen und zeitlich auf einen Arbeitstag begrenzt sein. Für den Einbau der Sicherungsarmaturen gelten bestimmte Einbauvorschriften, die in den folgenden Darstellungen aufgeführt sind:

- Kapitel VI - Seite 17 -


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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

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Das Höchstmaß an Sicherheit gegen das Eindringen von Nichttrinkwasser, Fremd- und Schadstoffen in das Trinkwassersystem durch Rückfließen bietet nur der freie Auslauf. Daher sollte diese Sicherungsmaßnahme immer da, wo es möglich ist, eingesetzt werden. Aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen können auch die anderen Sicherungseinrichtungen verwendet werden, unter der Maßgabe der vorgenannten Einbauvorschriften. Die Sicherungseinrichtungen für gebräuchliche Entnahmestellen, Apparate und Anlagen sind in einer Tabelle (DIN 1988 Teil 4 – Tabelle 1) aufgeführt. In 38 Zeilen sind die verschiedenen Anschlußarten aufgeführt und mit den dafür zulässigen Sicherungsvorrichtungen markiert. Auf der folgenden Seite ist ein Auszug dieser Tabelle dargestellt:

- Kapitel VI - Seite 18 -


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Kapitel VI: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Installationen

- Kapitel VI - Seite 19 -

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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden: Berechnungen VII.1 Ermittlung der Rohrdurchmesser Die Ermittlung der Rohrquerschnitte erfolgt nach Teil 3 der DIN 1988. In dem Beiblatt zu Teil 3 sind verschiedene Berechnungsbeispiele dargestellt. Der Ablauf und die Darstellung der Berechnungen erfolgen über Formblätter, die auch Bestandteil dieses Teiles sind. Berechnungsgrundlage: Die Ermittlung der Rohrdurchmesser beruht auf die Berechnung des in den Leitungen entstehenden Druckverlustes. Dieser ist außer vom Durchmesser, der Leitungslänge und dem Rohrwerkstoff auch vom Durchfluß abhängig, also von der Anzahl und Größe der angeschlossenen Entnahmestellen. Der an jeder Entnahmestelle geforderte Berechnungsdurchfluß ist für die Ermittlung des Spitzendurchflusses die Ausgangsgröße. Die Gleichzeitigkeit der Benutzung bzw. der sich daraus ergebende Spitzendurchfluß eines Leitungsabschnittes ist unter Zugrundelegung der Rechnungswerte dieser Norm zu bestimmen. Um den unterschiedlichen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, bietet die DIN zwei Berechnungsgänge an, den differenzierten und den pauschalen Berechnungsgang. Bei der differenzierten Berechnung werden die Einzelwiderstände erfaßt und somit eine Annäherung an die wirklichen Betriebsverhältnisse erreicht. Der pauschale Berechnungsgang ist eine vereinfachte Berechnung und für viele Anlagen (z.B. Wohnanlagen) mit ausreichender Genauigkeit genügend. Die Berechnungen laufen nach folgendem Schema ab:

- Kapitel VII - Seite 1 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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VII. 2 Vorgehensweise bei der Berechnung von Trinkwasserleitungen 1. Schritt:

Berechnungsdurchflüsse VR [l/s] der Entnahmearmaturen ermitteln - als Mindest – Entnahmearmaturendurchfluß (z.B. Druckspüler, Armaturen mit Durchflußbegrenzer) - als Mittelwert aus unterer und oberer Fließdruckbedingungen nach der Formel VR = (Vmin + Vo) / 2 in [l/s] (z.B. Mischbatterie, Waschmaschine) Daten hierzu können der Tabelle 11 aus DIN 1988 oder den Herstellerangaben entnommen werden: Tabelle 11: Richtwerte für Mindestfließdrücke und Berechnungsdurchflüsse gebräuchlicher Trinkwasserentnahmestellen

2.Schritt:

Summendurchflüsse Σ VR ermitteln und den Teilstrecken zuordnen Die Erfassung der Einzeldurchflüsse erfolgt - beginnend von der entferntesten Entnahmestelle - entgegen der Fließrichtung - bis zur Versorgungsleitung. - Kapitel VII - Seite 2 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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Die Berechnungsdurchflüsse werden addiert und den zugehörigen Leitungsteilen zugeordnet, wobei ein Teilstück immer bis zu dem nächsten Knotenpunkt gerechnet wird. Die Teilstücke werden nach folgendem Muster gekennzeichnet:

Hierin bedeuten:

3. Schritt:

Oben:

Nr. der Teilstrecke / ΣVR + Dauerdurchfluß in [l/s]

Unten:

Länge der Teilstrecke in [m] / DN oder Innendurchmesser in [mm]

Spitzendurchfluß VS [l/s] aus dem Summendurchfluß ermitteln Bei der Berechnung sind grundsätzlich alle Entnahmestellen einzusetzen. Aus der Summe der Durchflüsse aller Entnahmestellen wird der Spitzendurchfluß bestimmt. Mit einer gleichzeitigen Entnahme an sämtlichen Entnahmestellen ist im allgemeinen nicht mit zu rechnen. Diese Tatsache findet sich in den Tabellen der DIN 1988 wieder. Die darin enthaltenen Werte stellen gemessene Vmax – Werte dar, die ausreichende Rohrdurchmesser sicherstellen. Der Durchfluß bei Dauerverbrauch findet besondere Berücksichtigung dadurch, daß er zum Spitzendurchfluß aus der Summe der Einzeldurchflüsse addiert wird. ⇒ Dauerverbrauch = Entnahmestellen mit betrieblichen Wasserentnahmen von mehr als 15 Minuten Dauer Für die Ermittlung der Spitzendurchflüsse in Gebäuden unterschiedlicher Nutzung stellt die DIN 1988 verschiedene Kurven in einem Diagramm bzw. entsprechende Werte in Tabellen zur Verfügung. Nachfolgend werden die verschiedenen Anwendungsfälle aufgeführt: Wohngebäude Es gilt: Zusätzliche Waschbecken, Sitzwaschbecken, Klosettbecken, Urinale sowie eine Brauseeinrichtung (zusätzlich zur Badewanne) sind beider Ermittlung des Summendurchflusses nicht zu berücksichtigen, soweit eine höhere Gleichzeitigkeit nicht zu erwarten ist.

- Kapitel VII - Seite 3 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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Sind Armaturen in der Anlage vorhanden mit einem Berechnungsdurchfluß VR ≥ 0,5 l/s gelten: Bild 3 – Kurve A oder Tabelle 12, wobei bei Summendurchflüssen im Bereich zwischen 0,5 l/s und 1 l/s dieser Wert als Spitzendurchfluß gleichzusetzen ist. Sind nur Armaturen in der Anlage vorhanden mit Berechnungsdurchflüssen VR < 0,5 l/s und einem Summendurchfluß Σ VR ≤ 20 l/s gelten: Bild 3 – Kurve B oder Tabelle 12 Sind nur Armaturen in der Anlage vorhanden mit Berechnungsdurchflüssen VR < 0,5 l/s und einem Summendurchfluß Σ VR > 20 l/s gelten: Bild 3 – Kurve A oder Tabelle 12 Gewerbeanlagen, Sonderbauten es gelten:

Bild 3 - Kurve B oder Tabelle 13 bis 17

Büro- und Verwaltungsgebäude es gelten für Σ VR ≤ 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve A + B oder Tabelle 12 es gelten für Σ VR > 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve C oder Tabelle 13 Hotelbetriebe Sind Armaturen in der Anlage vorhanden mit einem Berechnungsdurchfluß VR ≥ 0,5 l/s gelten: Bild 3 – Kurve D oder Tabelle 14 Sind nur Armaturen in der Anlage vorhanden mit Berechnungsdurchflüssen VR < 0,5 l/s gelten: Bild 3 – Kurve E oder Tabelle 14 Kaufhäuser es gelten für Σ VR ≤ 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve D + E es gelten für Σ VR > 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve G oder Tabelle 15 Krankenhäuser (Bettenstationen) es gelten für Σ VR ≤ 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve D + E oder Tabelle 14 es gelten für Σ VR > 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve H oder Tabelle 16 Schulen es gelten für Σ VR ≤ 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve I oder Tabelle 17, wobei für Σ VR ≤ 1,5 l/s der Spitzendurchfluß gleich dem Summendurchfluß zu setzen ist. es gelten für Σ VR > 20 l/s ⇒ Bild 3 – Kurve K oder Tabelle 17

- Kapitel VII - Seite 4 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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Bild 3: Spitzendurchfluß VS in Abhängigkeit vom Summendurchfluß Σ VR (DIN 1988 – Teil 3)

- Kapitel VII - Seite 5 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

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Tabelle 12: Wohngebäude – Summendurchfluß Σ VR und Spitzendurchfluß VS

4. Schritt:

Verfügbare Druckdifferenz für Rohrreibung Δ pverf [mbar] und Einzelwiderstände ermitteln Die Erfassung des verfügbaren Rohrreibungsdruckgefälles Rverf [mbar/m] erfolgt mit dem Formblatt A3. In diesem Abschnitt werden von diesem Formblatt die Zeilen 1 bis 7 behandelt.

- Kapitel VII - Seite 6 -


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Zeile 1:

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Mindest- Versorgungsdruck

Die Angaben sind vom örtlichen Wasserversorgungsunternehmen WVU einzuholen. Erstellt das WVU die Anschlußleitung, so ist der am Ende der Anschlußleitung vorhandene auf dem Mindestdruck bezogene Fließdruck zu erfragen. Bei Druckminderer ist der Ausgangsdruck maßgeblich, wobei der Eingangsdruck (Versorgungsdruck) immer höher liegen soll, um die Funktion jederzeit zu gewährleisten. Bei Druckerhöhungsanlagen zählt der Ausgangsdruck (Anlagenvorgabe). Zeile 2:

Geodätische Höhendifferenz

Der Druckverlust ergibt sich aus dem Höhenunterschied hgeo [m] zwischen der Meßstelle (nach Zeile 1) und dem der höchstgelegenen Entnahmestelle.

Δ pgeo ≈ 100 × hgeo [mbar] Zeile 3:

Einzelverluste

a) Wasserzähler -

wenn vom WVU vorgegeben, ist dieser Wert einzusetzen. Ansonsten sind die Angaben des Herstellers zu nehmen bzw. aus folgenden Tabellen zu ermitteln.

Tabelle 9: Anschluß, Nenndurchfluss und maximaler Durchfluss von Wasserzählern nach DIN ISO 4064 Teil 1:

Tabelle 3: Normwerte für Druckverluste in Wasserzählern:

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b) Filter -

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Richtwert 200 mbar

e) Gruppe – Trinkwassererwärmer: Richtwerte nach folgender Tabelle

Übrige Zeilen -

Werte nach Herstellerangaben, wobei der tatsächliche Druckverlust in Abhängigkeit des Spitzendurchflusses nach folgender Formel bestimmt werden kann:

Δ pS = Δ pg × ( VS² / Vg² ) [mbar] Index: S = Spitzendurchsatz g = gegebener Wert Diese Berechnung kann für alle Einzelverbraucher angewandt werden. Zeile 4:

Mindestfließdruck

In diese Zeile ist der erforderliche Mindestfließdruck von der ungünstigsten (meist höchstgelegenen) Entnahmestelle einzusetzen. Richtwerte hierzu aus Tabelle 11 bzw. nach Herstellerangaben. Zeile 5:

Stockwerks- und Einzelzuleitungen

Unter den Stockwerks- und Einzelzuleitungen werden die von den Verteil- bzw. Steigestränge abgehenden und bis zur Entnahmestelle geführten Leitungen angesehen. Die Druckverluste werden über einen gesonderten Berechnungsgang ermittelt oder nach Tabelle 6 bestimmt (siehe nächste Seite). Zeile 6: Summe der Druckverluste Die Summe der Druckverluste aus Zeile 2 bis Zeile 5 ergeben den Inhalt von Zeile 6. Zeile 7: Verfügbarer Druckverlust Der Mindest-Versorgungsdruck aus Zeile 1 abzüglich der ermittelten Druckverluste aus Zeile 6 ergibt den verfügbaren Druckverlust. Dieser Druckverlust darf für die Auslegung der Verteilleitungen und Steigestränge aufgebraucht werden.

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Tabelle 6: Richtwerte für Druckverluste Δ pSt in Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen (aus Stahl, nichtrostendem Stahl, Kupfer, PVC)

- Kapitel VII - Seite 9 -


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5. Schritt:

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Geschätzten Anteil der verfügbaren Druckdifferenz für Einzelwiderstände abziehen und verfügbares Rohrreibungsdruckgefälle Rverf [mbar/m] ermitteln In diesem Abschnitt werden die Zeilen 8 bis 11 des Formblattes A3 behandelt. Zeile 8: Anteil für Einzelwiderstände Erfahrungswert für Wohngebäude: 40 bis 60 % von dem verfügbaren Druckverlust aus Zeile 7 können als Verluste für die Einzelwiderstände angenommen werden. Zeile 9: Verfügbar für Druckverluste aus Rohrreibung Der Wert aus Zeile 7 (verfügbarer Druckverlust) abzüglich dem Druckverlust für Einzelwiderstände (Zeile 8) ergibt den Wert. Zeile 10: Leitungslänge Als Leitungslänge lges [m] zählt die Länge beginnend von der Meßstelle (aus Zeile 1) bis zur hydraulisch ungünstigsten Entnahmestelle bzw. Anschlußstelle der Stockwerksverteilung. Zeile 11: Verfügbares Rohrreibungsdruckgefälle Division der für die Rohrreibung verfügbare Druckverlust aus Zeile 9 durch die Leitungslänge aus Zeile 10 ergibt das verfügbare Rohrreibungsdruckgefälle Rverf [mbar/m].

6. Schritt:

Rohrdurchmesser wählen und Rohrreibungsdruckgefälle R [mbar/m] sowie zugehörige rechnerische Fließgeschwindigkeit v [m/s] ermitteln Mit dem so vorab ermitteltem Rohrreibungsdruckgefälle kann der funktionsgerechte Rohrdurchmesser bestimmt werden. Hierzu bietet die DIN jeweils für die gängigen Rohrmaterialien verschiedene Tabellen (Tabellen 18 bis 26) an. Es sind Rohrdurchmesser auszuwählen, deren Rohrreibungsdruckgefälle dem oben ermitteltem Wert möglichst nahekommen. Gleichzeitig ist bei der Auswahl zu überprüfen, ob die maximale Fließgeschwindigkeit nach Tabelle 5 bei den zugeordneten Spitzendurchflüssen nicht überschritten wird.

Tabelle 5: Maximale rechnerische Fließgeschwindigkeit bei dem zugeordneten Spitzendurchsatz

Die Mindestnennweite bzw. der Mindestinnendurchmesser für Anschlußleitungen beträgt, wenn nicht vom WVU anders festgelegt, DN 25 bzw. 25 mm.

- Kapitel VII - Seite 10 -


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Kapitel VII: Trinkwasseranlagen in Gebäuden Berechnungen

Beispiel einer Rohrtabelle aus der DIN 1988 Teil 3:

- Kapitel VII - Seite 11 -

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Vereinfachter Berechnungsgang (V) V7. Schritt:

Summe der Druckverluste aus Rohrreibung aller Teilstrecken berechnen und mit der dafür verfügbaren Druckdifferenz vergleichen.

V8. Schritt:

Gegebenenfalls mit geänderten Rohrdurchmesser nachrechnen. Die Erfassung und Ermittlung der einzelnen Teilstrecken erfolgt mit dem Formblatt A4 – Formular zur Ermittlung der Rohrdurchmesser, vereinfachter Berechnungsgang. Je Strang ist ein separates Formblatt zu verwenden.

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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen VIII.1 Gültige Normen und Vorschriften DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung (04.2002) Teil 2: Filter (08.2004) Teil 3: Regenwasserspeicher (08.2003) Teil 4: Bauteile zur Steuerung und Überwachung (08.2005) DVGW Arbeitsblatt W 555 (03.2002) Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich Gemäß Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 sind Regenwassernutzungsanlagen den Gesundheitsämtern gegenüber im privatem Bereich genehmigungs- und im öffentlichem Bereich sowohl genehmigungsals auch überwachungspflichtig. Für den privaten Bereich kann auch eine Überwachungspflicht gefordert werden. Bei der Planung, Erstellung und Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen sind immer die gängigen Vorschriften für Abwasser- und Trinkwasseranlagen zu beachten. Darüber hinaus sind auch die örtlichen Satzungen der Kommunen bzw. örtlichen Versorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Beispiel einer Regenwassernutzungsanlage mit ihren Komponenten:

DIN 1989-1: Bild 5 – Regenwassernutzungsanlage mit Erdspeicher und Versickerungsanlage

Kapitel VIII - Seite 1


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

VIII.2 Auffangflächen Als Auffangflächen für Regenwasser sollten bevorzugt gering belastete Flächen und hier geneigte Dächer genommen werden. Die Dachflächen sollten eine möglichst glatte Oberfläche aufweisen (Schiefer, Tonziegel, glasierte Betonsteine usw.). Werden Verkehrsflächen als Auffangflächen mit ausgewiesen, muss wegen möglicher massiver Verschmutzung geprüft werden, ob eine weitergehende Aufbereitung des Betriebswassers erforderlich ist. Problematische Dachflächen sind: Bitumdächer

Betriebswasser oft gelblich verfärbt in den ersten Jahren, daher für Wäschewaschen ungeeignet.

Asbestzementdächer

mit Verwitterungserscheinungen sind wegen Asbestfaserfreisetzung für Regenwassernutzung ungeeignet.

Gras- und Sedumdächer vermindern den Regenwasserertrag sehr stark und man erhält häufig ein gefärbtes Wasser. Kupfer-, Zinkdächer

neu erstellte großflächige unbeschichtete Dächer können zu stark erhöhten Metallkonzentrationen im Ablaufwasser führen.

Ablaufwasser von besonders stark verschmutzten Dachflächen (Taubenschlag, starke Staubbelastung) sollten für die Regenwassernutzung nicht genommen werden. Eignung von Dachmaterialien: Waschen

WC

Garten

Wasserverlust, Verdunstung

Schiefer

++

++

++

++

Tonziegel

++

++

++

++

Glatte Betonsteine

++

++

++

++

Rauhe Betonsteine

++

++

++

+

Kupfer

0

+

-

++

Bitumdach

-

0

0

+

Asbestzementdach

-

-

-

-

Gras-, Sedumdach

-

0

++

-

Erklärung:

++ gut

+ geeignet

0 bedingt geeignet

- nicht geeignet

VIII.3 Speicherung Die beste Wassergüte erhält man bei dunkler und kühler Lagerung. Hier haben Erdspeicher klare Vorteile. Bei Speicherung innerhalb des Gebäudes ist darauf zu achten, dass der Speicher lichtundurchlässig bzw. der Raum dunkel ist. Weiterhin soll die Aufstelltemperatur nicht über 18°C betragen. Aufstellräume für Speicher im Dachbodenbereich sind ungeeignet. Geeignete Speicher sind: -

Zisterne aus Betonschachtringen ⇒ besonders sorgfältige Bauausführung, Bodenverhältnisse beachten,

-

Zisterne aus monolithischen Betonspeichern,

-

Gemauerte Zisternen im Gebäude (im Altbaubestand oft vorhanden)

-

Erdverlegte Kunststofftanks,

-

Stillgelegte Erdöltanks Kapitel VIII - Seite 2


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

⇒ sorgfältige Reinigung erforderlich, Einbau einer lösungsmittelfreien Kunststoffbeschichtung bei Stahltanks, -

Stillgelegte Abwassergruben ⇒ sorgfältige Reinigung erforderlich, hygienische Auskleidung,

-

Speicher örtlich hergestellter Betonbauweise für große Volumen Vergleich Betonspeicher / Kunststoffspeicher: Betonspeicher

Kunststoffspeicher

Wirtschaftlichkeit

+

+

Umweltverträglichkeit

+

+

Überfahrbarkeit

++

-

Sicherheit gegen Auftrieb

++

-

Gewicht

0

++

Neutralisation des sauren Regens

+

-

Erklärung:

++ gut

+ geeignet

0 bedingt geeignet

- nicht geeignet

Ausführungsdetails: -

beruhigter Zulauf

-

Überlauf

⇒ angeschrägtes Überlaufrohr ⇒ Sicherung gegen Rückstau ⇒ siphonartiger Verschluss bei Anschluss an einen Kanal

- Leerrohr zwischen Speicher und Gebäude.

Zuleitungen zum Speicher: -

Rohre im Erdreich in frostfreie Tiefe (60-80 cm) und mind. in DN 100 verlegen,

-

Rohrdurchführungen durch Wände wasserdicht ausführen,

-

Verzüge und Rohrverengungen sind nicht erlaubt,

-

Kurze geradlinige Rohrführungen anstreben,

-

Richtungsänderungen mit Formstücken und max. 45°-Bögen ausführen,

-

Ausreichendes Gefälle wählen (1:50).

VIII.4 Filtration Besonders Vorteilhaft ist die Filtration vor dem Speicher. Laubfänge in Rinnen und Fallrohrsiebe mit Klappe sind nicht ausreichend. Grundanforderungen an Filter: -

Zuverlässiges Entfernen von Feststoffen,

-

Dauerhafte gute Filterwirkung bei geringem Wasserverlust,

-

Sicherstellen der Gebäudeentwässerung, Kapitel VIII - Seite 3


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Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

-

Schutz des gesammelten Wassers vor Verkeimung, Verpilzung und Algenbildung,

-

Gute Zugänglichkeit des Filters,

-

Einfache Reinigungsmöglichkeit mit geringen Wartungsintervallen,

-

Keine Zusatzkosten für die Reinigung

Eine wirkungsvolle Filtration vor dem Speicher mit der richtigen Wasserführung im Speicher, macht einen nachgeschalteten Feinfilter oft überflüssig.

Vergleich von Filtersystemen: Entfernen von Feststoffen

Entsorgung des Filtergutes

Geringe Wasserverluste

DIN 1986

Einfache Reinigungsmöglichkeit

Inspektionsintervall

Filtersammler

++

++

++

++

++

Wirbel-Feinfilter

++

++

++

++

++

Schräge Siebfläche

+

0

+

+

+

1-2 ×

Retentionsfilter

0

-

0

0

-

12 ×

Dachrinne

0

0

0

+

0

Erklärung:

++ gut erfüllt

+ erfüllt

0 bedingt erfüllt

- nicht erfüllt

Filtersammler

Wirkungsgrad ca. 90 %, für etwa 150 m² Dachfläche, sehr wartungsarm

Wirbel-Feinfilter

Einbau im Erdreich, für mehrere Fallleitungen bis 450 m² Dachfläche, sehr wartungsarm

Schräge Siebfläche

Schmutzteile bleiben auf dem Filtersieb liegen und werden bei starken Regen abgespült, Verstopfungen und Verkeimungen bei längerer Trockenzeit

Retentionsfilter

wirkt wie ein Kaffeefilter, Filterschicht z.B. Schaumstoff, Kiesschicht, sehr wartungsintensiv

Funktionsprinzip des Filtersammlers

Funktionsprinzip des Wirbel-Feinfilters

Kapitel VIII - Seite 4


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

VIII.5 Bestimmen des Nutzvolumens von Regenwasserspeichern Die Größe von Regenwasserspeichern sollte in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Regenwasserertrag und Betriebswasserbedarf stehen. Um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, bietet die DIN 1989 drei Bemessungsverfahren an: -

ein verkürztes Verfahren für kleine Anlagen (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser), bei dem keine Berechnung durchgeführt wird,

-

ein vereinfachtes Verfahren für alle Anlagengrößen mit der Maßgabe, ohne großen Berechnungsaufwand ein genügend genaues Ergebnis für den Entwurf und die Ausführung zu bekommen,

-

ein differenziertes Verfahren für alle Anlagengrößen mit dem Ziel, vor allem für große Anlagen eine bessere Annäherung an die wirklichen Betriebsverhältnisse zu erreichen.

VIII.5.1 Verkürztes Verfahren Anwendungsbereich:

Ein- und Zweifamilienhäuser oder vergleichbare Gebäude oder vergleichbare Nutzungsarten

Es werden keine Berechnungen durchgeführt, sondern nur angenommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: -

Niederschlagshöhen von 500 bis 800 mm pro Jahr

-

ganzjährige häusliche Nutzung

-

konstante Personenzahl und Nutzung

-

Dachflächen als Auffangflächen.

Das Nutzvolumen sollte einerseits 25 bis 50 l/m² angeschlossener Auffangfläche (gilt jedoch nicht für Gründächer) betragen und andererseits sollten 800 bis 1000 l Nutzvolumen je Nutzer vorgesehen werden. Beispiel: Bei einem 4-Personenhaushalt und einer 100 m² Dachfläche ergibt sich somit ein Nutzvolumen von etwa 4 m³.

VIII.5.2 Vereinfachtes Verfahren Anwendungsbereich: Mehrfamilienhäuser, Verwaltungs- und Bürogebäude, Gewerbe- und Industriegebäude mit gleichmäßiger Verbrauchsstruktur Für dieses Verfahren liegt ein Berechnungsformular in der Anlage vor. Die jährlich theoretisch speicherbare Regenwassermenge wird nach folgender Gleichung bestimmt: Jährlicher Regenwasserertrag: Darin bedeuten:

ER = AA × e ×hN × η

in

[ l/a ]

⇒ AA =

die Auffangfläche in [m²] Die Größe der Auffangfläche ist die berechnete Grundfläche des Hauses zzgl. dem Dachüberstand unabhängig von Dachform und Dachneigung.

⇒ e=

der Ertragsbeiwert in [%] gemäß Tabelle 3 – DIN 1989-1 Mit dem Ertragsbeiwert werden die Lage, Neigung, Ausrichtung und Beschaffenheit der Auffangfläche berücksichtigt.

⇒ hN =

die Niederschlagshöhe in [l/m²] oder [mm] Für die genaue Auslegung sind die örtlich gültigen Niederschlagshöhen bei der örtlichen Behörde, dem Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de) oder der Zentralstelle für hydrometeorologische Entwicklung und Anwendungen zu erfragen.

der hydraulische Filterwirkungsgrad Bei regelmäßig gewarteten Filtersystemen wird von einem Filterwirkungsgrad von 0,9 ausgegangen, ansonsten sind die Angaben der Hersteller zu berücksichtigen.

η=

Kapitel VIII - Seite 5


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

DIN 1989-1: Tabelle 3 - Ertragsbeiwerte

Jährlicher Betriebswasserbedarf Der jährliche Betriebswasserbedarf kann aus den Bedarfswerten nach Tabelle 4 ermittelt werden.

DIN 1989-1: Tabelle 4 – Ermittlung des jährlichen Betriebswasserbedarfs

Kapitel VIII - Seite 6


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Der Betriebswasserbedarf im Haushalt setzt sich zusammen aus personenbezogenen Angaben (z.B. Toiletten) und aus flächenbezogenen Angaben (Grünflächen und Garten) und wird mit folgender Formel ermittelt:

BWa = Pd × n × 365 + ABew. × BSa

Betriebswasserjahresbedarf:

Darin bedeuten

-

Pd n ABew. BSa

= personenbezogener Tagesbedarf = Anzahl der Personen = Bewässerungsfläche = spezifischer Jahresbedarf

Der Betriebswasserbedarf für gewerbliche und industrielle Bereiche ist anwendungsbezogen zu ermitteln. Nutzvolumen des Speichers Der Betriebswasserjahresbedarf wird mit dem jährlichen Regenwasserertrag verglichen, wobei der ermittelte kleinere Wert für die Bemessung des Nutzvolumens aufgenommen wird. Von diesem kleinerem Wert werden 6% als ausreichendes Nutzvolumen angenommen. Nutzvolumen:

Va = Minimum von (BWa oder ER) × 0,06

Mit dieser Bemessungsgrundlage wird der Regenwasserertrag optimal ausgenutzt und bei gefülltem Speicher eine Bevorratung von 3 Wochen sichergestellt. Beispiel:

Für ein 6-Familienhaus in Oldenburg soll eine Regenwassernutzungsanlage nach dem vereinfachten Verfahren bestimmt werden. Die Grundfläche des Hauses einschl. dem Dachüberstand beträgt 320 m². Zum Gebäude gehören 6 Garagen mit einer Grundfläche von je 20 m². An Grünanlagen sind 400 m² ausgewiesen. Die Belegungen der Wohnungen werden im Schnitt mit je 3 Personen angenommen. Das Ergebnis ist in dem Formblatt für das Vereinfachte Verfahren ausgewiesen (siehe nächste Seite).

VIII.5.3 Differenziertes Verfahren Anwendungsbereich: Große Regenwassernutzungsanlagen, individuellen Verbrauchsstrukturen Für die Optimierung der Speicherdimensionen ist eine Simulation der individuellen Verbrauchscharakteristiken und die der örtlichen Niederschlagssituation erforderlich. Der Anlagenbetrieb ist mit Daten unter Berücksichtigung der anlagentechnischen Randbedingungen mindestens über einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren zu simulieren. Je länger der simulierte Zeitraum ist, desto genauer wird die Realität durch das Ergebnis abgebildet. Für die Simulation differenzierter Verfahren steht einschlägige Software zur Verfügung.

Kapitel VIII - Seite 7


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Kapitel VIII: Regenwassernutzungsanlagen

Ergebnis aus Beispiel Kapitel VII.5.2

Kapitel VIII - Seite 8

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Kapitel IX: Die Großküche

Kapitel IX: Die Großküche Gliederung der Großküchen nach Typen und Arten (Es werden alle synonym verwendeten Begriffe aufgeführt) Großküchen nach Typen

nach Arten

Vollküchen Zubereitungsküchen Mischküchen Regenerierküchen Ausgabeküchen

Betriebs- oder Werksküchen Krankenhausküchen Heimküchen Anstaltsküchen Mensaküchen Schulküchen Truppen- und Truppenverpflegungsküchen Restaurantküchen Hotelküchen Gastwirtschaftsküchen

Struktur der Großküchen und Ausweis der durchschnittlichen täglichen Verpflegungskapazität bezogen auf das Jahr 1999

Individualverpflegung

Gemeinschaftsverpflegung

Verpflegungsbereich

Großküchenart

Anzahl der Küchen

durchschn. tägliche Verpflegungskapazität in Mahlzeiten

Kinderverpflegung

Kindertagesstättenküche

31.000

2,5 Mio.

Schülerverpflegung (Ganztagsschulen)

Schulküche

4.000

1,5 Mio.

Jugendverpflegung in Herbergen und Heimen

Herbergs- bzw. Heimküche

1.500

0,11 Mio.

Studentenverpflegung

Mensaküche

650

0,37 Mio.

Betriebs- bzw. Personalverpflegung

Betriebs- bzw. Werksküche

11.800

7,35 Mio.

Patientenverpflegung in Krankenhäusern und Sanatorien

Krankenhausküche

2.260 Krankenh. mit 3.100 Küchen

1,0 Mio.

Altenheimküche

12.000 Altenh. mit Küche

1,0 Mio.

Altenverpflegung Truppenverpflegung

Truppenverpflegungsküche

830

0,22 Mio.

Anstaltsverpflegung für Behinderte und Strafgefangene

Anstaltsküche

286

0,1 Mio.

sonstige GV-Einrichtungen (Kurhotels, Kurheime, Sanatorien usw.)

Heimküche

1.800

0,15 Mio.

Speisen- und Menüservice

Zetral- bzw. Industrieküche

3.600

0,2 Mio. Summe

ca. 14,5 Mio.

Summe

ca. 38,5 Mio.

Gesamtsumme

ca. 52,6 Mio.

Gast- und Speisewirtschaftsverpflegung (incl. Handelsgastronomie)

Gastwirtschaftsküche, Gaststättenküche

110.000

Restaurant- und Hotelverpflegung

Restaurantküche

29.000

Bistro

Bistroküche

5.000

Sonstiges

Raststättenküche, Cafeküche, Imbissküche

29.000

- Kapitel IX - Seite 1


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Kapitel IX: Die Großküche

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Die Einbindungen des Architekten in der Küchenplanung

In der Praxis bevorzugte Varianten der An- und Zuordnungen von Bereichen / Räumen in gastronomischen Gebäuden Eingeschossige Ausführung

Zweigeschossige Ausführung

- Kapitel IX - Seite 2


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Kapitel IX: Die Großküche Wirtschaftsbereich Großküche

Funktionsbereich Funktionsgruppe Raumgruppe Raum/ Funktionsfläche/ Arbeitsplatz

Wirtschaftsbereich = Großküche An- und Rücklieferung

Lagerung

Küchenanlage

Spülen

Anlieferung

Rücklieferung

Gekühlte Lagerung

Ungekühlte Lagerung

Wirtschaftlager

Vorbereitung

Zubereitung

Nachbereitung

Annahme

Leergut Abfall

Kühlraum: Fleisch/wurst

Lebensmittellager

Rampe

Wirtschaftswarenlager

Vorbereitung Fleisch

Warme Küche

Ausgabe/ Office

Geschirrrückgabe

Abstellplatz mit Hebebühne

Müll

Wäschelager

Vorbereitung Gemüse

Kalte Küche

Geschirrspüle

Vorbereitung Geflügel

Patisserie

FreeFlowAnlage

Lager Obst und Gemüse

Kühlraum: Obst/Gemüse

Konservenlager

Kühlraum: Molkereiprodukte Kühlraum: Getränke

Brotlager Getränkelager

Lager Reinigungsmittel

Tiefkühlraum 1: Pflanzliche Produkte Tiefkühlraum 2: Tierische Produkte

Material- und Entsorgungsfluss in Großküchen Beispiel: Gemeinschaftsverpflegung

- Kapitel IX - Seite 3

Vorbereitung Fisch

Schwarzspüle


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Kapitel IX: Die Großküche

Beispiel: Gaststätten und Hotels

- Kapitel IX - Seite 4

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Kapitel IX: Die Großküche

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Vollküchen: Großküche, in deren Produktionsprogramm die Ausführung aller Arbeitsprozesse der Speisenproduktion in Eigenleistung erbracht wird. Aufgrund des erreichten Entwicklungsstandes der vorleistenden Bereiche (z.B. Lebensmittelindustrie) gibt es kaum noch Vollküchen in ihrer klassischen Form.

- Kapitel IX - Seite 5


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Kapitel IX: Die Großküche

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Zubereitungsküchen: Großküchen, die überwiegend und regelmäßig Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse (Stufe 1 + 2) bezieht und verarbeitet. Die produktiven Eigenleistungen bestehen deshalb vor allem in Zubereitungsprozessen mit dem Schwerpunkt des Garens (thermische Behandlung). Sie verfügen deshalb über geringe Vorbereitungsflächen mit entsprechend wenigen Ausrüstungen gegenüber der Vollküche. Sie bilden den dominierenden Anteil der Großküchen in der Außer-Haus-Wirtschaft.

- Kapitel IX - Seite 6


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Kapitel IX: Die Großküche

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Mischküche: Großküche, die sowohl Halbfabrikate, industrielle Fertigerzeugnisse als auch Speisen bezieht und bearbeitet. Im Allgemeinen werden die Hauptbestandteile (Fleisch-Sauce, Eintöpfe, Fleischspeisen usw.) warm, gekühlt (Cook-Chill-Speisen) oder tiefgekühlt angeliefert und dann nachbearbeitet. Ernährungsphysiologisch und geschmacklich relevante Speisen (wenige Sättigungs- und Gemüsebeilagen, Salate) werden eigenständig vor- und zubereitet. Die materielltechnischen Bedingungen von Mischküchen unterscheiden sich durch geringeren Bestand von Verarbeitungsmaschinen und thermischen Großgeräten gegenüber den von Zubereitungsküchen. Außerdem benötigen sie weniger Personal.

- Kapitel IX - Seite 7


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Kapitel IX: Die Großküche

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Regenerierküche: Großküche, die fast ausschließlich fertige Speisen und Gerichte bezieht und diese lediglich nachbearbeitet. Nur in geringem Umfang werden andere produktive Eigenleistungen erbracht. Das Raumprogramm und die Ausrüstung solcher Küchen ist deshalb äußerst eingeschränkt. Als Ausrüstung dominieren Heißluftdämpfer und Wasserbäder. Sie erfordern nur eine geringe Personalbesetzung.

- Kapitel IX - Seite 8


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Kapitel IX: Die Großküche

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Ausgabeküche: Stellen eigentlich keine echte Produktionsstätte mehr dar. Es handelt sich mehr oder weniger um reine Ausgabestellen, die täglich von Zentralküchen mit warmen Speisen beliefert werden und lediglich noch Nachbereitungsoperationen durchführen. Sie verfügen meist nur über einen Annahme-, Lager-, Arbeits- und Geschirrspülraum mit den entsprechenden Ausrüstungen und werden von Teilzeit-Arbeitskräften bewirtschaftet.

- Kapitel IX - Seite 9


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Kapitel IX: Die Großküche

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Grundsätze und Regeln für die Planung und Errichtung von Großküchen: - Großküchen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Betrieben mit Schadstoff- und Geruchsemission sowie Lärmbelästigung errichtet werden. - Die Funktionsbereiche, Raumkomplexe und Räume von Großküchen sind in das Gebäude so einzuordnen, dass ein folgerichtiger Material- und Bearbeitungsfluss von der Annahme über die Vor- und Zubereitung bis hin zur Ausgabe mit möglichst wenig Kreuzungen und Rückläufigkeiten erreicht wird. - Großküchen sollten eine Mindesthöhe von 3 m erhalten. - In den Arbeitsräumen muss ein Mindest-Luftraum von 15 m³ für jeden zugehörigen Beschäftigten vorhanden sein. An den Arbeitsplätzen muss eine freie Bewegungsfläche von 1,5 m² zur Verfügung stehen und die Arbeitsgänge sollen mindestens 1 m Breite aufweisen. Sollten sich im Küchenbereich Stützen nicht vermeiden lassen, ist ein lichtes Maß zwischen diesen nicht unter 6 m anzustreben. - Die Hauptarbeitsplätze in einer Großküche (Vorbereitung, Zubereitung, Geschirrspüle) müssen natürlich belichtet sein und eine Sichtverbindung nach außen haben. Für die künstliche Beleuchtung ist eine blendfreie Allgemeinbeleuchtung mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von 500 Lux erforderlich. - Alle Großküchen müssen einen Fettabscheider erhalten, der gut zugänglich ist und über dem sämtliche fetthaltigen Abwässer abzuführen sind. Einrichtungen, die noch mit Kartoffelschälmaschinen arbeiten, müssen auch einen Stärkeabscheider haben. - In Großküchen ist eine rationelle und flexible Geräteanordnung und –aufstellung anzustreben, die relativ rasch, einfach und Kosten sparend Veränderungen bei Sanierung und Modernisierung der Installationen zulässt (beschleunigte Innovationszyklen). - Unter den Vor- und Zubereitungsräumen sowie den Spülräumen von Großküchen sollte möglichst ein Installationsgeschoss vorgesehen werden, damit dort die Leitungsführung der wichtigsten Medien (Wasser, Abwasser, Elektro, Gas) an der Decke entlang geführt werden kann. Allerdings dürfen unter der Hauptinstallationen keine Warenlager oder elektrische Betriebräume angeordnet werden. - In Großküchen sind kurze, geradlinige und niveaugleiche Material-, Geschirr-, und Arbeitswege anzustreben. Vor allem sind die Wege von bearbeitetem Material, Fertigspeisen und sauberem Geschirr strikt von den mit Verunreinigungen behafteten Produkten, Abfällen und dem Schmutzgeschirr zu trennen. - Die Verkehrswege und Türen sind entsprechend den vorgesehenen Transportmitteln ausreichend breit zu dimensionieren. In und zu den Hauptverkehrsgängen sind Pendeltüren oder automatisch betätigte Pendel- bzw. Schiebetüren mit Sichtfenster einzubauen. Die Breite solcher Wege sollte mindestens 1,20 m betragen. - Die Vor- und Zubereitungsräume sowie die Spülen sind als Feuchträume auszubilden. Das heißt, sie müssen wasserundurchlässige, gegen Säure beständige, gleitsichere und mechanisch hoch belastbare Fußbodenbeläge mit einer ausreichenden Anzahl von Bodenabläufen oder Einlaufrinnen zwecks problemlosen Wasserabflusses erhalten. Sie müssen mindestens bis 2 m Höhe an den Wänden gefliest werden und über abgehangene Feuchtraumdecken verfügen. Ebenso muss die Elektroinstallation den Feuchtraumbedingungen mit mindestens IPX 4 entsprechen.

- Kapitel IX - Seite 10


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Kapitel IX: Die Großküche

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- Abhängig von der Flächengröße, der Menge und der Art der eingesetzten thermischen Geräte und der Anzahl der in den Hauptarbeitsräumen tätigen Beschäftigten, ist eine wirkungsvolle künstliche Belüftung durchzusetzen, so dass ein akzeptables Arbeitsklima und ein ordnungsgemäßer hygienischer Zustand vorherrschen. Die Planung und Errichtung der lüftungstechnischen Anlagen haben dabei gemäß der Festlegung der VDI_Richtlinie 2052 zu erfolgen; die Fortluft ist über das Dach des Gebäudes abzuführen. - In den Hauptarbeitsräumen von Großküchen ist der mittlere Schalldruckpegel möglichst niedrig zu halten, was insbesondere durch schallschluckende Decken, den Einsatz von schallgedämmten Maschinen und Geräten und gummibereiften Transportmitteln erreicht werden kann. - Um die Transporte und die Tagesarbeit für das Personal gering zu halten, ist eine möglichst enge räumliche Korrespondenz / Lage zwischen der warmen Küche, der Ausgabe und der Geschirrspüle sowie der Rückgabe für Geschirr anzustreben. - Kühlräume und –zellen sind möglichst als ein zusammenhängender Komplex in enger räumlicher Beziehung zu den Vorbereitungsräumen in den Großküchen anzuordnen und über Verbundanlagen zu betreiben. Die Einbindung einer Wärmerückgewinnungsanlage für die Nutzung der entstehenden Abwärme aus der Kälteerzeugung kann bereits bei kleineren Anlagen wirtschaftlich sein. - In den Großküchen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in ausreichender Anzahl Feuerlöscheinrichtungen, Handwasch- und Ausgussbecken, Seifen- und Desinfektionsmittelspender sowie Abfallbehälter zu installieren.

- Kapitel IX - Seite 11


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Kapitel IX: Die Großküche

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Aufstellmöglichkeiten von Kocheinheiten Verschiedene Möglichkeiten zur Aufstellung von thermischen Großeinheiten:

Sockelaufstellung: Schnitt durch einen Sockel und Ausführungsbeispiel

Küchenanlage mit Entlüftungsdecke und von der Decke abgehängten Bedienungselementen

- Kapitel IX - Seite 12


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Installationswand: Schnitt durch eine Installationswand und Ausführungsbeispiel

Warme Küche mit Lüftungsdecke in einem Krankenhaus

- Kapitel IX - Seite 13


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Installationsbrücken: Schnitt durch einen Brückenfuß und Ausführungsbeispiel

Kompakte Küche in einem Personalrestaurant

Hängebrücke: Ausführungsbeispiel

- Kapitel IX - Seite 14


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Kapitel IX: Die Großküche

Kennzahlen von geplanten und umgesetzten Großküchen:

Verteilung der Wirtschaftflächen in Personalrestaurants und Krankenhäusern Flächenanteil in %

Flächenart

Personalrestaurants

Krankenhäuser

1. An- und Rücklieferung

9 – 12

10 – 13

2. Gekühlte Waren

6–8

8 – 10

3. sonstige Lager

13 – 16

8 – 10

4. Küchenanlage

25 – 30

25 – 35

5. Geschirrspüle

15 – 20

20 – 25

6. Ausgabe (Free-Flow) bzw. Speiseverteilung

28 - 32

16 - 20

Orientierungs- bzw. Richtwerte für die Ermittlung des Gesamtflächenbedarfs von Großküchen Art der Küche

Mindestplatzbedarf

1. Gastwirtschafts- bzw. Restaurantküche

1,0 – 1,5 m² / Gedeck

2. Personalrestaurant- bzw. Kantinenküche

0,5 – 1, 0 m² / Gast bzw. Verpflegungsteilnehmer in der Hauptgeschäftszeit

3. Krankenhausküche

1,2 – 1,8 m² / Bett

Mindestraumhöhen für Küchen nach der Arbeitsstätten-Verordnung Grundfläche in m²

Mindestraumhöhe in m

weniger als 50 m²

2,50

mehr als 50 m²

2,75

mehr als 100 m²

3,00

Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens 8,0 m² haben

- Kapitel IX - Seite 15


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Orientierungswerte des Flächenbedarfs für Großküchen im öffentlichen Gastgewerbe – Restaurantküche (Nutzfläche in m²) Küchentyp: Zubereitungsküche Räume bzw. Flächen

Restaurantgröße / Gastraumplätze 80

120

200

4–6 4–6 4–6 12 – 18

6–8 6–8 4–6 16 – 22

10 – 12 10 – 12 6–8 26 - 32

4-6 4-6 Kühlschrank Kühlschrank Kühlschrank 4–6 12 - 18

6–8 6-8 4–6 Kühlschrank Kühlschrank 6–8 22 - 30

8 – 10 8 – 10 6–8 4–6 10 – 14 12 – 16 48 – 64

1. 1.1 1.2 1.3

Anlieferung / Entsorgung Annahme Lager Leergut incl. Pfandflaschen Lager Abfall / Nassmüll Summe 1.

2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6

Gekühlte Lagerung Kühlfläche Fleisch Kühlfläche Obst / Gemüse Kühlfläche Molkereiprodukte Kühlfläche Kalte Küche Kühlfläche Getränke Tiefkühlfläche Summe 2.

3. 3.1 3.2 3.3

Ungekühlte Lagerung Lager Trockenprodukte Lager Getränke Lager Non-Food Summe 3.

12 – 14 6–8 6–8 24 - 30

14 – 16 12 – 14 8 – 10 34 - 40

18 – 20 16 – 20 14 – 16 48 - 56

4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Küchenanlage Vorbereitung Gemüse Vorbereitung Fleisch Vorbereitung Fisch / Geflügel Warme Küche Kalte Küche Patisserie Topfspüle Küchenleiterbüro Summe 4.

6-8 6–8 0 26 – 28 0 0 4–6 0 42 – 50

8 - 10 6–8 4–6 26 – 28 6–8 0 6–8 0 56 – 68

8 – 10 8 – 10 6–8 32 – 36 8 – 10 8 – 10 6–8 6–8 82 – 100

5. 5.1 5.2

Geschirrspüle / Office Geschirrspüle Office Summe 5.

8 – 10 6–8 14 – 18

12 – 14 10 – 12 22 – 26

18 – 20 14 – 16 32 – 36

104 – 134

150 – 186

236 - 288

Nutzfläche Summe 1. – 5.

- Kapitel IX - Seite 16


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Kapitel IX: Die Großküche

- Kapitel IX - Seite 17

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Kapitel IX: Die Großküche

Orientierungswerte des Flächenbedarfs für Großküchen der Personalverpflegung (Nutzfläche in m²), Produktionskapazität in Verpflegungsteilnehmern (VT) A = Zubereitungsküche, B = Mischküche Räume bzw. Flächen 1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5

Anlieferung / Entsorgung Annahme Lager Leergut incl. Pfandflaschen Lager Nassmüll Summe 1. Gekühlte Lagerung Vorkühlfläche Kühlfläche Fleisch Kühlfläche Gemüse Kühlfläche Molkereiprodukte Kühlfläche Kalte Küche, Tagesvorräte, Fertigprodukte Tiefkühlfläche Kühlfläche Getränke Summe 2. Ungekühlte Lagerung Lager Trockenprodukte Lager Konserven Lager Non-Food, Material, Reinigungsmittel Lager Getränke Lager Tagesvorräte Summe 3.

4. 4.1 4.2 4.3 4.4

Vorbereitung / Vorfertigung Vorbereitung Fleisch Vorbereitung Gemüse / Salat Vorbereitung Fisch / Geflügel Vorfertigungsflächen Summe 4.

5.

Zubereitung Warme Küche inkl. Aktionsbereich Kalte Küche Bereitstellung Summe 5.

5.1 5.2 5.3 6. 6.1 6.2 6.3 6.4

150 VT A B

Verpflegungsteilnehmer 300 VT 500 VT 750 VT 1000 VT A B A B A B A B

1500 VT A B

4

4

6

6

8

6

14

10

12

10

20

16

8

8

10

10

12

12

14

14

14

10

16

12

18

14

20

16

4 26

3 21

6 32

4 26

8 38

6 32

10 44

8 38

5 4 4 4

5 3 0 0

6 5 5 5

6 4 0 0

7 6 6 6

7 5 0 0

8 7 7 7

8 6 0 0

4

4

5

5

6

6

7

7

3 3 3 0

0

4 3 3 3

0

0

0

3 0 12

4 0 9

4 3 20

6 3 16

5 4 30

6 4 22

6 5 37

8 3 26

7 6 44

9 6 33

8 7 51

10 7 38

8

6

12

8

18

12

10 12

15

17 15

20

15 20

25

5

5

6

6

7

7

8

8

9

9

10

10

5 0 18

4 0 15

8 0 26

6 0 20

10 0 35

8 0 27

12 0 42

10 0 33

14 5 60

12 5 46

18 6 69

15 6 56

0 12

0 0 0 5 5

8 10 0 0 18

0 0 0 6 6

9 12 0 0 21

0 0 0 8 8

10 15 4 0 29

0 0 0 10 10

5

0 6

0 0 0 0 0

22

7

0 10

0 0 0 4 4

18

32

25

40

30

50

40

60

50

70

60

6 0 28

6 0 24

8 0 40

8 0 33

10 0 50

10 0 40

12 5 67

12 5 57

15 6 81

15 6 71

22 8 100

22 8 90

4 24 0 8 36

8 30 0 9 47

8 30 0 9 47

10 35 5 10 60

10 35 5 10 60

12 42 8 12 74

12 42 8 12 74

6

10

12

Spülen Rücknahmefläche Geschirrspüle Dosieranlage Behälterspüle Summe 6.

12

12

20

20

6 18

6 18

7 27

7 27

4 24 0 8 36

Nutzfläche Summe 1. – 6.

94

76

143

116

189

151

243

195

304

250

367

306

Nutzfläche Free-Flow-Anl.*

45

45

80

80

112

112

150

150

182

182

250

250

* Ermittelt auf der Grundlage von Orientierungswerten m² Nutzfläche pro Sitzplatz (Pl.) bei 3fachen Platzwechsel Nutzfläche One-Line-System

50 Pl. × 0,9 m²/Pl. 35

35

100 Pl. × 0,8 m²/Pl.

160 Pl. × 0,7 m²/Pl.

250 Pl. × 0,6 m²/Pl.

330 Pl. × 0,55 m²/Pl.

500 Pl. × 0,5 m²/Pl.

55

75

90

120

180

55

- Kapitel IX - Seite 18

75

90

120

180


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur –WS 09/10

Kapitel IX: Die Großküche

- Kapitel IX - Seite 19

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer


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Kapitel IX: Die Großküche

- Kapitel IX - Seite 20

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer


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Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel IX: Die Großküche

Orientierungswerte des Flächenbedarfs für Großküchen in der Patientenverpflegung (Nutzfläche in m²), Produktionskapazität in Verpflegungsteilnehmer (VT) A = Zubereitungsküche, B = Mischküche Verpflegungsteilnehmer Flächen bzw. Räume

300 VT A B

500 VT A B

750 VT A B

1000 VT A B

1500 VT A B

2000 VT A B

3000 VT A B

1.

Anlieferung / Entsorgung

1.1

Annahme

8

8

12

12

8

15

18

18

20

20

22

22

24

1.2

Lager Leergut / Flaschen

10

6

15

10

18

12

20

15

25

18

30

20

35

25

1.3

Lager Nassmüll

6

5

8

6

10

8

12

10

14

12

15

12

16

14

Summe 1.

24

19

35

28

36

35

50

43

59

50

67

54

75

63

6

5

10

8

12

10

14

12

16

14

18

16

20

18

24

2.

Gekühlte Lagerung

2.1

Vorkühlfläche

2.2

Kühlfläche Fleisch

6

4

9

7

10

8

12

9

14

10

16

12

18

14

2.3

Kühlfläche Gemüse

4

0

6

4

8

5

10

6

12

8

14

9

16

10

2.4

Kühlfläche Molkereiprodukte

5

3

7

5

8

6

9

7

10

8

12

9

14

10

2.5

Kühlfläche kalte Küche

3

3

5

5

6

6

7

7

8

8

9

9

10

10

2.6

Kühlfläche Tagesvorräte / Fertigprodukte

0

0

0

0

4

4

6

6

8

8

10

10

12

12

2.7

Tiefkühlfläche

4

6

6

10

7

12

8

14

10

15

12

18

14

20

2.8

Kühlfläche Getränke

0

0

5

3

6

4

8

6

10

8

12

10

14

12

Summe 2.

28

21

48

42

61

55

74

67

88

79

103

93

118

106

16

12

3.

Ungekühlte Lagerung

3.1

Lager Trockenprodukte

3.2

Lager Konserven

3.3

Lager Non-Food / Material / Reinigungsmittel

6

6

10

10

12

12

15

15

16

16

18

18

20

20

3.4

Lager Getränke

10

8

12

10

15

12

18

14

20

16

24

20

18

25

3.5

Lager Brot

3

3

5

5

6

6

8

8

9

9

10

10

12

12

3.6

Lager Tagesvorräte

0

0

7

7

8

8

10

10

12

12

14

14

15

15

Summe 3.

35

29

61

50

73

60

87

74

97

85

111

98

125

109

0

6

0

8

0

10

0

12

0

14

0

15

0

15

0

8

0

10

0

12

0

14

0

16

0

18

0

0

0

0

0

0

6

0

7

0

8

0

10

0

12

8

14

10

16

12

18

14

20

16

22

18

15

10

18

12

20

15

22

18

25

20

28

20

4.

Vorbereitung / Vorfertigung

4.1

Vorbereitung Fleisch

4.2

Vorbereitung Gemüse

4.3

Vorbereitung Fisch, Geflügel

4.4

Vorfertigungsflächen

0

10

0

12

0

14

0

16

0

18

0

20

0

22

Summe 4.

15

10

14

12

18

14

28

16

33

18

38

20

43

22

110

5.

Zubereitung

5.1

Warme Küche – Diätkost – Normalkost

40

35

65

40

80

60

90

80

100

90

110

100

120

5.2

Kalte Küche, Süßspeisen

12

12

18

18

20

20

25

25

28

28

30

30

35

35

Summe 5.

52

47

83

58

100

80

115

105

128

118

140

130

155

145

- Kapitel IX - Seite 21


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur –WS 09/10

6.

Speisenverteilung

6.1

Spenderbahnhof (Stauraum reine Seite)

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel IX: Die Großküche

15

15

18

18

30

30

50

50

60

60

70

70

80

80

6.2

Spenderstellfläche

10

10

12

12

15

15

18

18

20

20

25

25

6.3

Verteileranlage Portionierung

28

28

45

45

60

60

70

70

80

80

90

90

100

100

6.4

Wagenbahnhof (Stauraum Auslieferung)

15

15

25

25

30

30

35

35

40

40

45

45

50

50

Summe 6.

58

58

98

98

132

132

170

170

198

198

225

225

255

255

50

50

24

24

28

28

36

36

40

40

45

45

50

50 100

7.

Spülanlage

7.1

Stauraum Rücklieferung (unreine Seite)

7.2

Geschirrspüle (reine Seite)

50

50

60

60

70

70

80

80

90

90

100

7.3

Wagenwaschplatz

8

8

12

12

15

15

16

16

18

18

20

20

7.4

Behälterspüle

10

10

12

12

14

14

15

15

16

16

18

18

7.5

Entsorgungsanlagen / Dosierungsmittel

0

0

0

0

12

12

15

15

18

18

20

20

25

25

Summe 7.

60

60

92

92

124

124

150

150

169

169

189

189

213

213

Nutzfläche Summe 1 ... 7

272

244

431

380

544

500

674

625

772

717

873

809

984

913

10

10

- Kapitel IX - Seite 22


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur –WS 09/10

Kapitel IX: Die Großküche

- Kapitel IX - Seite 23

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur –WS 09/10

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel IX: Die Großküche

Orientierungswerte des Flächenbedarfs für Großküchen in der Altenheimverpflegung (Altenheimküche - Nutzfläche in m²), Produktionskapazität in Verpflegungsteilnehmer (VT) A = Zubereitungsküche, B = Mischküche (hoher Vorfertigungsgrad, kurzer Lieferrhytmus) Verpflegungsteilnehmer Räume bzw. Flächen

1. 1.1 1.2 1.3

2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5

3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5

4. 4.1 4.2 4.3

5. 5.1 5.2 5.3 5.4

6. 6.1 6.2 6.3

Anlieferung / Entsorgung Annahme Lager Leergut incl. Pfandflaschen Lager Nassmüll Summe 1. Gekühlte Lagerung Vorkühlfläche / Zwischenprodukte Kühlfläche Fleisch Kühlfläche Gemüse Kühlfläche Molkereiprodukte Tiefkühlfläche Summe 2. Ungekühlte Lagerung Lager Trockenprodukte Lager Getränke Lager Non-Food, Material Fläche Schrank / Raum Reinigungsmittel Fläche Schrank / Lager Brot Summe 3. Vorbereitung / Vorfertigung Vorbereitung Fleisch Vorbereitung Gemüse Vorbereitung Fisch / Geflügel (Arbeitsplatz) Summe 4. Zubereitung / Portionierung Warme Küche Kalte Küche / Süßspeisen / Dessert Portionierung Staufläche Speisenausgabewagen (reine Seite) Summe 5.

50-100 VT A B

150 VT

200 VT

300 VT

400 VT

500 VT

A

B

A

B

A

B

A

B

A

B

4

4

5

5

6

6

8

8

9

9

10

10

7

6

8

7

10

8

8

7

14

10

16

12

11

10

13

12

16

14

6 22

5 20

7 30

6 25

8 34

8 30

0

2,5

0

3

0

3

5

7

6

8

7

9

2,5 2,5 2,5 1,5 9

2,5 2,5 2,5 3 13

3 3 2,5 2,5 11

3 2,5 2,5 3 14

3 3 2,5 2,5 11

2,5 2,5 3 3 14

3,5 3,5 3,5 2,5 18

3 3 3,5 3,5 20

4 4 4 3 21

3,5 3,5 4 4 23

5 5 4 5 26

4,5 4,5 4 5 27

7 4 7

5 4 7

8 5 8

6 5 8

9 6 10

7 6 10

10 6 12

8 6 12

12 6 13

8 6 13

15 7 15

10 7 15

2

2

3

3

4

4

5

5

5

5

6

6

2 22

2 20

2 26

2 24

3 32

3 30

4 37

4 35

4 40

4 36

5 48

5 43

8

2

10

2

12

3

8 8

4

9 9

5

3

10 10

6

3

8

2

10

2

12

3

16

4

21

5

23

6

18

12

20

14

22

16

26

20

30

14

36

28

8

8

8

8

9

9

10

10

12

12

15

15

0

0

0

0

0

0

8

8

10

10

12

12

8

8

8

8

10

10

12

12

14

14

16

16

34

28

36

30

41

35

56

50

66

50

79

71

Spülanlage Staufläche Speisenausgabewagen (unreine Seite) Geschirrspüle Behälter- und Topfspüle Summe 6.

8

8

10

10

12

12

15

15

20

20

24

24

15 0 23

15 0 23

12 5 27

12 5 27

12 6 30

12 6 30

14 8 37

14 8 37

16 10 46

16 10 46

18 12 54

18 12 54

Nutzfläche Summe 1. – 6.

107

96

123

109

142

126

186

166

224

185

264

231

- Kapitel IX - Seite 24


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Kapitel IX: Die Großküche

- Kapitel IX - Seite 25

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Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Kapitel IX: Die Großküche

Orientierungswerte des Flächenbedarfs für Großküchen in der Studentenverpflegung (Nutzfläche in m²), Produktionskapazität in Verpflegungsteilnehmer (VT) A = Zubereitungsküche, B = Mischküche Verpflegungsteilnehmer Räume bzw. Flächen

1000 VT A B

2000 VT A B

4000 VT A B

6000 VT A B

8000 VT A B

Anlieferung / Entsorgung Annahme Lager Leergut incl. Pfandflaschen Lager Nassmüll Summe 1.

6 18 6 30

12 18

10 20 8 38

10 12 4 26

15 25 10 50

15 15 6 36

18 30 12 60

18 18 8 44

20 35 14 69

20 20 10 50

2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8

Gekühlte Lagerung Vorkühlfläche Kühlfläche Fleisch Kühlfläche Gemüse Kühlfläche Molkereiprodukte Kühlfläche Kalte Küche Kühlfläche Tagesvorräte / Fertigprodukte Tiefkühlfläche Kühlfläche Getränke Summe 2.

5 7 5 5 0 0 6 4 32

4 4 3 4 0 0 8 4 27

6 8 6 6 4 4 10 6 50

5 6 4 5 4 4 12 6 46

10 12 10 10 6 6 16 10 80

6 8 8 8 6 6 20 10 72

16 18 16 15 10 10 20 15 120

12 12 12 12 10 10 25 15 108

18 20 18 18 16 15 25 20 150

14 14 14 15 16 15 30 20 138

3. 3.1 3.2

Ungekühlte Lagerung Lager Trockenprodukte Lager Konserven Lager Non-Food, Material, Reinigungsmittel Lager Getränke Lager Tagesvorräte Summe 3.

12 18

10 15

20 25

15 20

30 34

20 25

35 45

25 40

45 55

35 45

10

10

15

15

20

20

25

25

30

30

10 0 50

8 0 43

15 10 85

12 10 72

18 12 114

15 12 92

25 15 145

20 15 125

30 18 178

30 18 158

4. 4.1 4.2 4.3 4.4

Vorbereitung / Vorfertigung Vorbereitung Fleisch Vorbereitung Gemüse / Salat Vorbereitung Fisch / Geflügel Vorfertigungsflächen Summe 4.

8 12 0 0 20

0 0 0 8 8

10 15 0 0 25

0 0 0 10 10

10 16 4 0 30

0 10 0 4 14

15 20 5 0 40

0 16 0 6 22

18 26 6 0 50

0 20 0 8 28

5. 5.1 5.2 5.3

Zubereitung / Portionierung Warme Küche Kalte Küche / Süßspeisen Portionierung / Bereitstellung Summe 5.

70 20 10 100

60 20 10 90

100 30 20 150

80 30 20 130

150 40 30 220

130 40 30 200

180 60 40 280

150 60 40 250

210 70 50 330

180 70 50 300

6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5

Spülanlage Rücknahmefläche Geschirrspüle Dosieranlage Behälterspüle Wagenwaschplatz Summe 6.

10 40 0 12 5 67

10 40 0 12 5 67

12 70 10 15 8 115

12 70 10 15 8 115

15 120 15 20 10 180

15 120 15 20 10 180

20 180 18 25 12 255

20 180 18 25 12 255

25 230 20 30 15 320

25 230 20 30 15 320

Nutzfläche Summe 1. – 6.

299

253

463

399

674

594

900

804

1097

994

Nutzfläche Free-Flow-Anlage (1)

125

125

200

200

350

350

450

450

500

500

1. 1.1 1.2 1.3

3.3 3.4 3.5

(1) Ermittlung auf der Grundlage von Orientierungswerten m² Nutzfläche / Sitzplatz (Pl.) bei 4 × Platzwechsel

6

250 Pl.. × 0,5 m² / Pl.

500 Pl.. × 0,4 m² / Pl.

- Kapitel IX - Seite 26

1000 Pl. × 0,35 m² / Pl.

1500 Pl. × 0,3 m² / Pl.

2000 Pl. × 0,25 m² / Pl.


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur –WS 09/10

Kapitel IX: Die Großküche

Beispiel: Studentenverpflegung (TU Braunschweig, Zubereitungsküche)

- Kapitel IX - Seite 27

Energie-Gebäudetechnik. Dipl.-Ing. Uwe Mayer


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur – WS 09/10

Kapitel X: Literatur / Normen / Richtlinien / Internetadressen / Anlagen

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Literatur Sanitärtechnik, 7. erweiterte Ausgabe Hugo Feurich Krammer Verlag, 1995, ISBN 3-88382-064-4 Technischer Ausbau von Gebäuden, 6. Auflage Edwin Wellpott W. Kohlhammer, 1994, ISBN 3-17-013059-5 Gebäudetechnik: Ein Leitfaden für Architekten, 2. Auflage Klaus Daniels R.Oldenbourg Verlag, 1996, ISBN 3-486-26248-3 Haustechnik, Grundlagen – Planung – Ausführung, 9. Auflage Volker / Laasch B. G. Teubner, 1994, ISBN 3-519-05265-2 Titanzink im Bauwesen, 7. Auflage Zinkberatung e.V., 1992, ISBN 3-88754-003-4 Haustechnik im Baubestand verbessern und erneuern Landesinstitut für Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (LB) Technologie für Sanitärinstallateure, 3. Auflage Alfons Gassner Verlag Handwerk und Technik, 1989, ISBN 3.582.03155.1 Trinkwasser-Installation, Systeme und Werkstoffe Dieter Waider , Dieter Weimer Heizungs-Journal-Verlag, 1997, ISBN 3-924788-11-1 Küchen Handbuch: Technik-Planung-Beratung-Verkauf Arbeitsgemeinschaft DIE MODERNE KÜCHE (AMK) Die Planung Verlagsgesellschaft mbH, 1996, ISBN 3-9803107-2-8

Weitere Normen / Richtlinien DIN 4261

Kleinkläranlagen Teil 1 Anlagen zur Abwasserbehandlung (12.2002) (Neuer Entwurf 02.2009)

DIN EN 12566 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW (Teile 1 + 3 - 4 + (Entwürfe 6 - 7)) DIN EN 1610

Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen (10.1997)

DIN EN 12109 Unterdruckentwässerungssysteme innerhalb von Gebäuden (06.1999) DVGW

Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen W 551 Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums (03.1993) W552 Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Sanierung und Betrieb (04.1996)

- Kapitel X - Seite 1 -


FH O/O/W-Standort Oldbg. FB Architektur – WS 09/10

Kapitel X: Literatur / Normen / Richtlinien / Internetadressen / Anlagen

Energie-Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Uwe Mayer

Internetadressen www.geberit.de

Vorwandinstallation, Dachentwässerung

www.hauff-technik.de

Rohreinführungen

www.sml-rohr.de

Abflussrohre aus Gusseisen

www.mallbeton.de

Regenwasserbewirtschaftung

www.loro.de

Flachdachentwässerungen

www.kessel.de

Hebeanlagen, Abscheider, Rückstauverschlüsse

www.seppelfricke

Armaturen für die Trinkwasserinstallation

www.kaldewei.de

Bade-, Duschwannen

www.villeroy-boch.com

Sanitärobjekte

Anlage Formulare für die Berechnung von Entwässerungsanlagen: -

Berechnung von Abwasserleitungen angelehnt an DIN EN 12056 und DIN 1986-100

-

Formular zur Bestimmung der Nenngröße eines Fettabscheiders über Betriebsdaten

-

Formular zur Bestimmung der Nenngröße eines Fettabscheiders über Einrichtungsgegenstände

-

Berechnungsformular zur Ermittlung von Regenwasserertrag, Betriebswasserbedarf und Nutzvolumen von Regenwasserspeichern nach DIN 1989-1

Formulare und Tabellen für die Berechnung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden: - A1 Formular zur Ermittlung des Spitzendurchflusses über den Summendurchfluß - A3 Formular zur Berechnung des verfügbaren Rohrreibungsdruckgefälles Rverf - A4 Formular zur Ermittlung der Rohrdurchmesser, vereinfachter Berechnungsgang - Tabelle 12: Wohngebäude, Summendurchfluss und Spitzendurchfluss - Tabelle 21: Kupferrohre nach DIN 1786 Rohrreibungsdruckgefälle R und rechnerische Fließgeschwindigkeit v in Abhängigkeit vom Spitzendurchfluss Vs

- Kapitel X - Seite 2 -


Nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100

Firma:

Bauvorhaben:

Bearbeiter:

Blatt Nr:

Datum:

Qtot = Qww + Qc + Qp Qww = K × √ ∑ DU

Berechnung von Abwasserleitungen

Abflusskennzahl Teilstrecke TS

1

Leitungsarten 1) F- FHL NL

Li

La

Abflusswerte

l/s

K= Dimensionen

DU

Qww

Qc

Qp

Qtot

l

Qmax

DN

Σ

l/s

l/s

l/s

l/s

cm/m

l/s

mm

) F-HL = Fallleitungen mit Hauptlüftung (Tabelle 8) Li = Leitungen innerhalb von Gebäuden (Tabelle A3+A4)

Bemerkungen

F-NL = Fallleitungen mit Nebenlüftung (Tabelle 12) La = Leitungen außerhalb von Gebäuden (Tabelle A4+A5)


Formular zur Bestimmung der Nenngröße eines Fettabscheiders über

Betriebsdaten

Projekt:

__________________________________________________________________

Ort:

__________________________________________________________________

Bauherr:

__________________________________________________________________

Tel.:

_________________________

Fax:

______________________________

Bestimmen des maximalen Schmutzwasserabfluss Qs über die Betriebsdaten: Art des Betriebes

spez. Wasservol. VM (Tabelle A.3) VP (Tabelle A.4)

max. Schmutzwasserabfluss Qs =

tägl. Portionen M (Essen) MP (Wurst)

VM ×M×F t×3600

bzw

Stoßbelastungsfaktor F (Tabelle A.5)

Produktionszeit t in [h]

VP ×Mp×F t×3600

Bestimmung der Nenngröße NS des Fettabscheiders: max. Schmutzwasserabfl.

Qs

Temperaturfaktor

Dichtefaktor

Reinigungsmittelfaktor

ft (Tabelle 1)

fd (Tabelle B.1)

fr (Tabelle 2)

Berechnete NS des Fettabscheiders

Qs×ft×fd×fr

Gewählte Nenngröße NS (nächst höhere gemäß DIN 1825-1)

Erforderliches Mindestvolumens eines Schlammfanges: 100 × NS Für Schlachthöfe und ähnliche Betriebe: 200 × NS

Anmerkungen:

........................................................................... Planer:

............................................................................. Datum / Unterschrift


Formular zur Bestimmung der Nenngröße eines Fettabscheiders über

Einrichtungsgegenstände

Projekt:

__________________________________________________________________

Ort:

__________________________________________________________________

Bauherr:

__________________________________________________________________

Tel.:

_________________________

Fax:

______________________________

Bestimmen des maximalen Schmutzwasserabfluss Qs über die Einrichtungsgegenstände: m

Einrichtung

n

Werte aus Tabelle A.1 und/oder A.2

qi

Zi (n)

n×qi×Zi(n) in [l/s]

Qs = Σ n×qi×Zi(n) in [l/s] Bestimmung der Nenngröße NS des Fettabscheiders: max. Schmutzwasserabfl.

Qs

Temperaturfaktor

Dichtefaktor

Reinigungsmittelfaktor

ft (Tabelle 1)

fd (Tabelle B.1)

fr (Tabelle 2)

Berechnete NS des Fettabscheiders

Qs×ft×fd×fr

Gewählte Nenngröße NS (nächst höhere gemäß DIN 1825-1) Erforderliches Mindestvolumens eines Schlammfanges: 100 × NS Für Schlachthöfe und ähnliche Betriebe: 200 × NS Anmerkungen:

........................................................................... Planer:

............................................................................. Datum / Unterschrift


DIN 1989-1 (04. 2002)


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