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Eltern behinderter Kinder wollen sich jetzt wehren
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Die Wochenzeitung in Oberfranken: vor allem fränkisch - manchmal zänkisch
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Bayreuth - Es sind oft die kleinen Geschichten, die ein deutliches Schlaglicht auf die gesellschaftlichen Verhältnisse werfen. Eine solche Geschichte, die möglicherweise in einem Rechtsstreit endet, erleben derzeit Eltern behinderter Kinder. Ein Schullandheimaufenthalt in der Zeit vom 30. Mai bis zum 1. Juni sorgt für Ärger. Insgesamt haben 15 behinderte Kinder an diesem Aufenthalt teilgenommen. Da ist zum einen beispielsweise Leon (13). Er ist aufgrund einer Hirnschädigung schwer behindert, körperlich stark eingeschränkt, darf nie alleine gelassen werden. Dies gilt auch für die Nachtstunden: Zu Hause übernehmen dies seine Eltern. Im Schullandheim kann die nächtliche Betreuung nur durch zusätzliche Schulbegleiter geleistet werden. Und genau hier beginnt das Problem: Für den Schullandheimaufenthalt bewilligt der Bezirk Oberfranken, er ist für den Kostenersatz zuständig, pro Tag für acht Zeitstunden eine „Assistenz“, für die Nacht eine Stunde. Die restliche Zeit wird nicht bezahlt. Ein anderes Beispiel ist Jan (14). Jan ist vor sei-
der an dem Schullandheimaufenthalt teilgenommen haben: „Da für fünf Kinder insgesamt 5,5 Assistenzstunden bewilligt wurden und zudem auch noch Schulpersonal in Nachtbereitschaft stand, war der Betreuungsbedarf für die Nacht gesichert, da – wie auch in anderen Betreuungseinrichtungen – eine Betreuungskraft für mehrere Kinder als Nachtbereitschaft fungieren konnte.“
Leon Heyeres hat eine schwere Hirnschädigung, braucht ständig Betreuung. Zu Hause kann schon einmal seine Schwester Luca-Sophie helfen. Foto: pr
„Woanders wird das Geld leichtfertiger ausgegeben“
Frage, ob der Anspruch behinderter Menschen auf „gesellschaftliche Teilhabe“ durch solch „restriktive“ Bewilligungen überhaupt erfüllt wird: „So ein Landschulaufenthalt ist etwas Einmaliges für ein Kind“, sagt der Vater von Jan, und Uwe Heyeres, er ist der Vater von Leon, ergänzt: „Unser Sohn wird stigmatisiert. Bleibt es bei diesem Bescheid, wird ihn niemand mehr irgendwohin mitnehmen – so wird unser Sohn ausgegrenzt. Er verliert sein Recht auf Eingliederung.“ Der Bezirk Oberfranken argumentiert unter anderem, dass ja mehrere Kin-
Der Vater von Jan sagt: „So etwas wie ein Schullandheimaufenthalt, das kostet doch nicht die Welt. In anderen Bereichen wird das Geld sehr viel leichtfertiger ausgegeben.“ Nachzutragen bleibt noch: Der Träger der Einrichtung, in der Jan und Leon zur Schule gehen, erhält vom Bezirk für die Schulassistenz von Jan 15 Euro pro Stunde. Bei der Assistenz für Leon bekommt der Träger 25 Euro. Die beiden Schulbegleiter, die die Assistenz bei Jan und Leon leisten, erhalten vom Träger der Einrichtung einen Bruttostundenlohn von neun Euro. the
nem 4. Geburtstag von einem Balkon gestürzt, seither ist er schwer behindert. Körperlich kann er sich – ähnlich wie Menschen nach einem Schlaganfall – nicht selbst bewegen, zur Kommunikation nutzt er einen Sprachcomputer. Nachts muss er mindestens dreimal im Bett gedreht werden, geschieht das nicht, wird sein Körper wund. Ihm werden für den Schullandheimaufenthalt für den Tag acht Stunden Assistenz bewilligt, für die Nacht 0,5 Stunden. Die Eltern wehren sich, werden Widerspruch einlegen. Ihnen geht es nicht um Mitleid. Sie stellen die
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