Fränkische Zeitung vom 11.11.2009

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Walküre vor Gericht Sängerin verklagt die Bayreuther Festspiele

Bayreuth - War der Raus- kommt das Argument, die Wird der vor Gericht geschlossene Vergleich abgeredaktion@fraenkischezeitung.de, Tel. 0921/500331 schmiss der amerikani- Sängerin habe bereits im lehnt, wird es wohl zu einer umfangreichen Beweisschen Sängerin Adrienne Holländer vier Jahre in aufnahme mit Katharina Wagner und Dirigent 2. Jahrgang / Nr. 45 / 11. November 2009 Dugger bei den Bayreuther Bayreuth als Senta auf der Christian Thielemann kommen. Foto: Lammel

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Festspielen im Jahr 2008 eine Kündigung nach „Gutsherrenart“ oder korrektes Vorgehen? Diese Frage hatten drei „verschnupfte“ Richter des Oberlandesgerichts in Bamberg vergangene Woche zu entscheiden. Der Grund für die spürbare Verärgerung der Richter: Das persönliche Erscheinen von Festspielleiterin Katharina Wagner war angeordnet, doch diese hatte sich nicht blicken lassen. Der Sachverhalt: Im Jahr 2008 ist Adrienne Dugger für die Rolle der Brünnhilde im Ring engagiert. Mitten in den Proben, kurz vor der Eröffnung der Festspiele, sagt sie „aus persönlichen Gründen“, so die offizielle Version, ab. Tatsächlich jedoch ist Dugger gefeuert worden. Stardirigent Christian Thielemann ist in den Proben mit ihr nicht einverstanden, Dugger muss gehen. Das vereinbarte Honorar für die Auftritte als Brünnhilde in Höhe von 62.925 Euro wird nicht gezahlt. Festspielhaus-Prokurist Alexander Schiller wird gleich zu Beginn der Verhandlung gebeten, den Saal zu verlassen, er könne nicht Zeuge und zugleich Partei sein. Als Zeuge möge er bitte vor der Türe warten. Anwalt Christoph Schmökel aus Berlin, er vertritt die Bayreuther Festspiele, bezweifelt unter anderem die „Teamfähigkeit“ von Adrienne Dugger und sagt, es sei die Entscheidung Duggers gewesen, nicht mehr singen zu wollen. Zudem führt er die „Unwägbarkeiten der Bayreuther Bühne“ an, mit ihnen sei die Sopranistin wohl nicht zurecht gekommen. Vom Gericht und vom Bayreuther Anwalt Michael Fischer, der Dugger vertritt,

Bühne gestanden, sie kenne daher die Bühnenverhältnisse. Weiter geht es mit dem „Schlagabtausch“. Bei einer Probe soll die Sopranistin sinngemäß gesagt haben: „Wenn man mit dem Dirigenten nicht kann, bringt es nichts.“ Die Richter werten dies nicht - wie Anwalt Schmökel als Kündigung durch Dugger - sondern lediglich als „Ausdruck des Verhältnisses zum Dirigenten“. Nach gut zwei Stunden kommt es unter den Augen von Wagner-Förderer König Ludwig II, dessen

die Festspiele noch die Kosten für die seinerzeit als Ersatz verpflichtete Linda Watson hinzu: Ihr Honorar dürfte, so zumindest ließ es Anwalt Schmökel durchblicken, höher als die ursprünglichen rund 63.000 Euro für Dugger gewesen sein: „Ein kurzfristiger Ersatz kann auch schon mal 80.000 Euro kosten.“ Adrienne Dugger, die eigens zur Verhandlung aus New York angereist war, gegenüber der Fränkischen Zeitung: „Es war fair und sachlich. Mir ging es nicht um Revanche. Vielleicht hilft dieser Tag, dass Künstler nicht mehr einfach so gefeuert werden können.“ Morgen (Donnerstag) tagt in Bayreuth der Verwaltungsrat. Er muss dem Vergleich zustimmen, denn die Befugnisse der Festspielleitung enden in solchen Fällen bei einem Betrag von 20.000 Euro.

Für Katharina Wagner wäre die Annahme des Vergleichs hilfreich. Hat doch das Gericht protokolliert, dass es möglicherweise ein Ordnungsgeld gegen sie (wegen ihres Nichterscheinens) verhängen wird. the

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Sopranistin Adrienne Dugger mit Anwalt Michael Fischer nach der Verhandlung in Bamberg. Foto: Erbe

Porträt direkt gegenüber der Sitzplätze von Adrienne Dugger und ihrem Anwalt Michael Fischer hängt, zum Vergleich. Das Oberlandesgericht schlägt vor: Dugger erhält 35.000 Euro zuzüglich Zinsen sowie bereits gezahlte 720 Euro für ihre Mitarbeit bei den Proben und den schon ausbezahlten Reise- und Aufenthaltszuschuss in Höhe von 4.875 Euro. Mit den Gerichtskosten macht dies in der Summe rund 50.000 Euro für die Bayreuther Festspiele. Die Brünnhilde der Saison 2008 dürfte damit ein teures Vergnügen gewesen sein. Kommen doch für

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