Fränkische Zeitung vom 14.07.2010

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Die Wochenzeitung in Oberfranken: vor allem fränkisch - manchmal zänkisch Nach den Richtlinien von BVDA und BDZV geprüfte und verteilte Gesamtauflage 95.601 redaktion@fraenkischezeitung.de, Tel. 0921/500331 3. Jahrgang / Nr. 28 / 14. Juli 2010

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Streit um Ehe Ausländeramt fordert nach Jahren Nachweis

Bayreuth - Das Ausländeramt der Stadt Bayreuth gerät immer wieder einmal in die Kritik. Jetzt gibt es einen neuen Fall, der Grund zu der Annahme geben könnte, dass im Rathaus Offenheit gegenüber Ausländern gelegentlich nur auf dem Papier zu stehen scheint. Vor gut elf Jahren heiratet die Bayreutherin Ulrike Gbanou-Tix (62) den Togolesen Dr. Kolman Gbanou (46). Kennen gelernt haben sich die beiden an der Universität. Später, von 2002 bis 2004, unterrichtet der Westafrikaner an der Uni in Bayreuth, wird dann für rund drei Jahre arbeitslos. Da sich in Deutschland kein Arbeitsplatz finden lassen will, bemüht er sich im Ausland. Er bekommt einen Job an der Universität im kanadischen Calgary. Die Ehefrau bleibt zurück, beide sehen sich nur noch in den Ferien. Wäre es eine Ehe zwischen zwei deutschen Staatsbürgern, käme wohl niemand auf die Idee, die Ehe sei sozusagen „erloschen“, weil ein Ehepartner im Ausland arbeitet. Anders jedoch das Ausländeramt der Stadt Bayreuth: Die Stadt entzieht dem promovierten Afrikaner die Aufenthaltserlaubnis, schreibt am 16. Juni an dessen Bayreuther Anwalt Dr. Karlheinz Platz: „Soweit Ihr Mandant trotzdem ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen

Am 29. Oktober 1999 haben Ulrike Gbanou-Tix und Dr. Komlan Gbanou geheiratet. Elf Jahre später sollen sie nachweisen, dass sie eine Ehe führen. Foto: pr sollte, handelt es sich hierbei um eine illegale Einreise, die eine umgehend vollziehbare Ausreisepflicht nach sich zieht. Ihr Mandant,“ so heißt es weiter, „beginge hierüber hinaus eine Straftat.“ Den Zeitpunkt zur Einbürgerung von Dr. Kolman Gbanou hat das Ehepaar verpasst. In den Jahren, als er in Deutschland studierte (ab 1995), in Bayreuth arbeitete und hier später arbeitslos war, wäre dies kein Problem gewesen. Heute aber, da er in Kanada arbeitet, sieht das für eine Einbürgerung vom Ausland aus zuständige Bundesverwaltungsamt keine Möglichkeit. „Eine Einbürgerung vom Ausland her wäre nur dann zu vertreten, wenn der deutsche Staat aus politischen, kulturellen oder außenwirtschaftlichen

Gbanou-Tix und Kolman Gbanou ein Liebespaar sind und offenbar eine gute Ehe führen“, steht am Kopf der Liste. Rund 80 Freunde und Bekannte haben unterschrieben. Ulrike Gbanou-Tix, sie ist Förderlehrerin in der Volksschule in Bindlach und Beamtin auf Lebenszeit, kann nicht akzeptieren, dass das Ausländeramt an ihren Anwalt schreiben darf: „Ihre Ausführungen zum Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft Ihres Mandanten vermögen nicht zu überzeugen.“ Dieser Satz macht ihre vor elf Jahren geschlossene Ehe faktisch zu einer „Scheinehe“. Die Stadt wollte sich zu dem Vorgang gegenüber der Fränkischen Zeitung nicht äußern. the

Gründen ein Interesse daran hätte, Sie als deutschen Staatsangehörigen zu gewinnen“, schreibt die Behörde und teilt gleichzeitig mit, dass in seinem Auslandsaufenthalt kein „Bezug zu deutschen Interessen im Ausland zu erkennen“ ist. Ehefrau Ulrike muss nun – nach elf Jahren Ehe – nachweisen, dass sie „eine glückliche Ehe“ führt. Im Freundeskreis verteilt sie Unterschriftenlisten: „Ich bestätige, dass ich aus eigener Beobachtung und persönlichem Ulrike Gbanou-Tix kämpft gemeinKontakt erken- sam mit ihrem Anwalt um die Anne, dass Ulrike erkennung ihrer Ehe. Foto: Erbe

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