Fränkische Zeitung vom 23.06.2010

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FZ Fränkische

Zeitung

Die Wochenzeitung in Oberfranken: vor allem fränkisch - manchmal zänkisch Nach den Richtlinien von BVDA und BDZV geprüfte und verteilte Gesamtauflage 95.601 redaktion@fraenkischezeitung.de, Tel. 0921/500331 3. Jahrgang / Nr. 25 / 23. Juni 2010

Flut von Klagen Sturm auf Sozialgericht Bayreuth wegen Hartz IV

Bayreuth - Weit über 1600 Seiten stark ist die Akte des Ehepaares Bauer aus Creußen bei der ARGE (Arbeitsgemeinschaft SGB II) des Landkreises Bayreuth. Unzählige Widersprüche, Gerichtsverfahren, mal gewinnt die ARGE, mal Bauer. Das Ehepaar Bauer ist offensichtlich kein einfacher Kunde bei der ARGE. Seit dem Jahr 2005, der Einführung der ARGE, geht das so. Die Bauers sind eines von vielen Beispielen, in denen Sozialgesetzgebung auf Wirklichkeit trifft. Helmut Bauer (56), er bildet mit Ehefrau Karin (55) eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“, ist nahezu blind, zu 100 Prozent schwerbehindert, in seinem Schwerbehindertenausweis ist notiert: H für hilflos, G für gehbehindert und B für die Notwendigkeit einer Begleitperson. Bauer bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente. Ehefrau Karin ist seit Jahren arbeitslos. Der Bedarfsgemeinschaft Bauer steht monatlich ein Betrag von rund 1310 Euro (inklusive Zuschuss für Unterkunft und Heizkosten) zu. Davon wird die Rente von Helmut Bauer abgezogen, es verbleiben rund 630 Euro, die die ARGE zahlen müsste. Gezahlt werden jedoch nur rund 470 Euro, eine Differenz von 160 Euro. Die ARGE argumentiert: Die Bauers wohnen in einem Doppelhaus in Creu-

Zeichnung: Matthias Ose

ßen zur Miete, die Wohnfläche beträgt 127 Quadratmeter, mehr als 65 Quadratmeter stehen ihnen nicht zu. Was darüber hinausgeht, sei von ihnen selbst aufzubringen. Die Bauers hätten einen „immensen Flächenbedarf“ und daraus resultieren zudem höhere Heizkosten.

Streit ums Blindengeld Helmut Bauer, der einräumt eine größere Fläche als zugestanden zu nutzen, sagt: „Wegen meiner Behinderung stehen uns aber mehr Quadratmeter als die üblichen 65 Quadratmeter zu. Entsprechende DIN-Vorschriften, zum Beispiel bei behindertengerechten Neubauten, sind hierfür Beweis. Die

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ARGE will das Blindengeld, das ich beziehe, für Heizkosten und Unterkunft mit heranziehen.“ Blindengeld wird in Bayern gezahlt, um Mehrkosten wie elektronische Lupen, die Kosten für eine Begleitperson beim Einkaufen und anderes zu decken. Blindengeld gehört zum geschützten Vermögen, aber: „Das Blindengeld ist verwertbares Vermögen“, so das Argument der ARGE, die in einem Bescheid, wegen Übernahme eines Darlehens zur Zahlung von Heizkosten an Karin Bauer schreibt: „Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt Ihr Ehegatte außerdem über Einkommen (u.a. Blindengeld), welches zwar bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit geschützt ist, jedoch vor der

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darlehensweisen Übernahme von Kosten einzusetzen ist.“ In erster Instanz haben die Bauers gewonnen, jetzt steht die nächste Runde an. Die Gesamtkosten für die verschiedenen Verfahren dürften inzwischen weit über den strittigen Beträgen liegen. Finanziell für den Staat kein gutes Geschäft, die Bauers bekommen Prozesskostenhilfe. Rechtsanwalt Andreas Piel aus Kulmbach, er vertritt Karin Bauer, sagt: „Bis endgültig entschieden ist, kann das noch zwei bis vier Jahre dauern.“ Die Bauers sind in Oberfranken kein Einzelfall. Seit dem Jahr 2005 sind beim Sozialgericht in Bayreuth aus dem Regierungsbezirk rund 6100 Klagen eingegangen. the

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