Trauerbeilage

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www.Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de

Gemeinsam Gedenken Todesfall – was nun? Was in den ersten Tagen zu bedenken ist

Vorsorge treffen: Testament und Erbvertrag

... und vieles andere mehr

So funktioniert das neue Kurier-Trauerportal Verlagsbeilage 20. März 2013


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Kim Schultheiß, beim Nordbayerischen Kurier zuständig für die Online-Verkaufsentwicklung, hat das neue Trauerportal mit konzipiert. Foto: Archiv/Wittek

Gemeinsam gedenken: Traueranzeigen online Auf Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de kann man den Hinterbliebenen kondolieren Traueranzeigen sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Tageszeitung. Und auch davor macht die Digitalisierung nicht halt: Seit Januar können die Traueranzeigen auch auf dem Trauerportal des Nordbayerischen Kuriers angesehen werden. Zusätzlich wird zu jeder Anzeige eine interaktive Gedenkseite erstellt. Auf www.trauer.nordbayerischer-kurier.de werden 1:1 alle Traueranzeigen aus der Printzeitung gezeigt. Wie für die Nachrichtenberichterstattung gilt aber auch für das Trauerportal: Das Netz bietet viele zusätzliche Möglichkeiten. So wird zu jeder Anzeige automatisch eine Gedenkseite für den Verstorbenen erstellt. Dort können Angehörige, Freunde und Bekannte kondolieren oder auch

eine virtuelle Kerze zum Gedenken entzünden. Wer dies tun möchte, muss sich dafür nicht anmelden. Würdevoll soll das Gedenken online sein. „Jeder Eintrag wird geprüft“, erklärt Kim Schultheiß, beim Kurier verantwortlich für die Online-Verkaufsentwicklung. Unter der Federführung von Portalmanager Andreas Kaiser hat sie das neue Trauerportal maßgeblich mitentwickelt. Auch sie verweist auf die vielen zusätzlichen Möglichkeiten des Gedenkens, die die Online-Plattform bietet. Gegen Gebühr können die Angehörigen der Verstorbenen eine Vielzahl an Zusatzfunktionen wählen. So kann man eine Premium-Gedenkseite in individuellem Design gestalten, auf der auch Fotos, Videos und andere Dokumente eingebunden wer-

den können. Dieser Bereich ist mit einem Passwort geschützt. Immer mehr Menschen suchen im Trauerfall Hilfe und Beratung im Netz. Auch dies bietet das Trauerportal des Kuriers: In einem Branchenbuch können sich Firmen wie Bestatter, Floristen und Steinmetze kostenpflichtig eintragen lassen. Zudem gibt es einen RatgeberTeil, der stetig weiterentwickelt wird. Darin finden Hinterbliebene Hinweise darauf, was im Trauerfall wichtig und zu beachten ist, welche Dinge man wann und wo erledigen muss. Man kann nachlesen, welche Formen der Bestattung möglich sind und wie man eine Trauerfeier gestalten kann. Es gibt Tipps, wie man selbst für den eigenen Todesfall vorsorgen kann und Ratschläge, wie man Hinterbliebenen sein Bei-

leid aussprechen kann. „Geplant ist auch, in diesem Bereich eine Übersicht der Friedhöfe im Verbreitungsgebiet des Kuriers einzustellen“, sagt Kim Schultheiß. kat Wenn Sie einen Blick darauf werfen wollen, scannen Sie den unten stehenden Code mit einem entsprechenden Programm Ihres Smartphones. Alternativ können Sie folgende Adresse in die Adresszeile Ihres Browsers eingeben: tinyurl.com/nk-trauer

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www.Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de So funktioniert das neue Online-Angebot des Nordbayerischen Kuriers

Die OnlineGedenkseite Gedenkseiten sind eine neue Art, um verstorbenen Familienmitgliedern und Freunden im Internet zu gedenken. Auf diesen speziellen Homepages können Trauernde ihre Erinnerungen an den Verstorbenen mit Anekdoten, Fotos und Videos lebendig erhalten und einfach mit anderen Menschen teilen. So werden die schönen und guten gemeinsamen Momente vor dem Vergessen bewahrt und für spätere Generationen in der Familie dokumentiert. Um eine Gedenkseite auf Trauer. Nordbayerischer-Kurier.de anzulegen, brauchen Sie keine Fach- oder Computerkenntnisse. In vier einfachen Schritten können Sie eine individuelle Internetseite erstellen. Über eine eigene Webadresse kann diese von eingeladenen Angehörigen und Freunden besucht werden (z. B. www.trauer.nordbayerischer-kurier.de/ThomasMuster). Besonders schön ist es, wenn mehrere Angehörige und Freunde Inhalte auf einer Seite einstellen und somit das Leben des Verstorbenen wieder lebendig werden lassen. Die Seitenbesucher können zudem über die Freundes- und Familienliste auch über große Entfernungen hinweg im engen Kontakt bleiben und sich gegenseitig Trost hinterlassen sowie virtuelle Kerspenden. Wir bieten Ihnen zwei verschie- zen im Gedenken an den Verstorbenen entzünden. Animierte dene Arten von Gedenkseiten: virtuelle Kerzen kosten 0,99 €. Standard-Gedenkseiten Kostenfreie Gedenkseite: Mit Alle jedem Trauerfall, der im Nord- sind öffentlich zugänglich. bayerischen Kurier als Traueranzeige veröffentlicht wird, er- Persönliche Gedenkseite: Eine scheint auf www.Trauer.Nord- persönliche Gedenkseite bietet bayerischer-Kurier.de ein eige- Ihnen darüber hinaus eine Vielner kostenloser Kondolenzbe- zahl weiterer Funktionen: die reich, der alle Todes-, Danksa- Seite kann individuell farblich gungs- und Erinnerungsanzei- und mit Bildern angepasst wergen an einem Ort versammelt. den. Mehrere Fotoalben lassen Angehörige können im Kondo- sich anlegen, Urlaubsvideos und werden per lenzbuch Beileidsbekundungen Musikdateien

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Knopfdruck einfach eingestellt. Auch die Lebensgeschichte des Verstorbenen mit seinen Höhen, Tiefen und besonderen Erlebnissen lässt sich für die Nachwelt festhalten. Da jedem Angehörigen vielleicht etwas anderes wichtig ist, können Sie bis zu fünf Unterseiten zusätzlich anlegen und frei benennen (z. B. die Unterseiten „Seine Hobbys“, „Seine Grabstelle“, „Gedichte“, usw.). Nicht zuletzt ermöglicht eine persönliche Gedenkseite, die Lieblingsmusik des Verstorbe-

nen im Hintergrund laufen zu lassen und einen stimmungsvollen Einführungsfilm der Seite vorzuschalten. Soll die Seite nur einem ausgewählten Kreis von Personen zugänglich sein, so können Sie die Seite ganz einfach mit einem speziellen Passwort schützen. Wer die Seite besuchen und wer welche Inhalte einstellen darf, bestimmen Sie im Einstellungsbereich der Seite selbst. So kann z. B. festgelegt werden, welche Personen Fotos hochladen dürfen und wer die Seite nur besuchen darf. red


Vergleich der Gedenkseiten

Kostenfreie Gedenkseite

Persönliche Gedenkseite

nur im Zusammenhang mit einer Traueranzeige im Nordbayerischen Kurier

nur 29,-€ jährlich

Gedenkseite einrichten Passwortschutz

Design-Galerie

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Stimmungsbild

Standard

Fotogalerie / eigenes Bild

Fotoeffekte / Passfoto

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frei benennbare Unterseiten

bis zu 5 Unterseiten

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Virtuelle Kerzen Lebenslauf festhalten Gedenkseite verwalten Rechteverwaltung

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kostenloser E-Mail Support

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* Je Gedenkseite steht Ihnen ein Speicherplatz von insgesamt 1 Gigabyte zur Verfügung. Dies entspricht ca. 10.000 Seiten Text, 1200 Fotos oder 150 Minuten Videomaterial.

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www.Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de Die weiteren Funktionen:

Gedenkkerzen entzünden

Trauerfälle online suchen

Möchten Sie Ihr stilles Gedenken an den Verstorbenen ausdrücken, haben Sie die Möglichkeit, eine virtuelle Gedenkkerze zu entzünden. Sie können zwischen drei Motiven wählen und Ihren Namen und einen Text hinterlassen.

Mithilfe der Suchfunktion können Sie Anzeigen nach Namen, Ort und Veröffentlichungszeitraum suchen. Auch eine Auswahl nach den am meisten aufgerufenen Traueranzeigen und nach prominenten Trauerfällen ist möglich.

Traueranzeigen und MemoriamAnzeigen ansehen und aufgeben Aktuelle Trauer-Anzeigen aus der Print-Ausgabe des Nordbayerischen Kuriers, alle Informationen zur Aufgabe Ihrer Trauerfallanzeigen, Preise und Möglichkeiten der Anzeigenaufgabe finden Sie im Menüpunkt „Traueranzeige aufgeben“. Derzeit bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

Persönlich in einer unserer Geschäftsstellen in Bayreuth, Maximilianstr. 58/60, in Pegnitz, Hauptstr. 20, oder Bischofsgrün, Hauptstr. 11. Persönlich beim von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen - ohne Mehrkosten.

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Welche Bestattungsarten gibt es? Was muss ich im Hinblick auf Freunde und Bekannte des Verstorbenen beachten? Jede Menge Wissenswertes rund um den Trauerfall, hilfreiche Adressen und mehr finden Sie in den Bereichen „Ratgeber“ und „Trauer und Trost“.

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IMPRESSUM Gemeinsam gedenken Verlagsbeilage Nordbayerischer Kurier 20. März 2013 Redaktion: Joachim Braun (verantw.), Thomas Kenger, Marion Göhl Anzeigenleitung: Andreas Weiß Nordbayerischer Kurier GmbH & Co. Zeitungsverlag KG, Theodor-SchmidtStr. 17, 95448 Bayreuth


Wichtige Adressen Tritt ein Trauerfall ein, muss man an so vieles denken: Bestatter, Pfarrer, Trauerredner, Friedhofsgärtner, Versicherungen und vieles mehr. Das Branchenbuch auf Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de hilft Ihnen dabei, schnell und übersichtlich alle wichtigen Adressen zu finden. Sie betreiben ein Gewerbe und möchten in diesem Branchenbuch aufgeführt werden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0921 294-0

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Friedhof St. Johannis Waldsteinring 80

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Stadtfriedhof Erlanger Str. 4

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Jüdischer Friedhof Nürnberger Str. 11-17

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Südfriedhof Saaser Berg 11

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Friedhof St. Johannis, Waldsteinring 80

Fotos: Harbach (2), v. Pölnitz-Eisfeld, Lammel (2)

Angelegt im Jahr: 1715 Nutzungsrecht an einer Grabstätte Erdbestattung: 20 Jahre/ Einzelgrab 580 Euro/ Tiefengrab 880 Euro (Platz für zwei Särge übereinander), Doppelgrab 1040 Euro (Platz für bis zu vier Särge bei doppeltiefer Bestattung)/ Reihengrab-Pauschale inkl. Bestattung, Nutzung Aussegnungshalle, Sargträger, Gebühren, Inschriftenplatte und Rasenpflege 1551 Euro Urnenbestattung: 15 Jahre/ Wahlgrab 300 Euro/ Historische Urnensammelgruft 785 Euro/ Reihengrab-Pauschale inkl. Bestattung und Inschriftenplatte 460 Euro Besonderheit: Muslimisches Grabfeld Info: Evang.-Luth.-Gesamtkirchengemeinde Bayreuth, Friedhofsverwaltung, Kirchplatz 2, 95444 Bayreuth, Tel. 09 21/59 62 08, www.kga-bayreuth.de/friedhofsverwaltung

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Friedhof St. Georgen Hinter der Kirche 15

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Angelegt im Jahr: 1805 Nutzungsrecht an einer Grabstätte Erdbestattung: 20 Jahre/ Einzelgrab 580 Euro/ Tiefengrab 880 Euro (Platz für zwei Särge übereinander), Doppelgrab 1040 Euro (Platz für bis zu vier Särge bei doppeltiefer Bestattung)/ Reihengrab-Pauschale inkl. Bestattung, Nutzung Aussegnungshalle, Sargträger, Gebühren, Inschriftenplatte und Rasenpflege 1551 Euro Urnenbestattung: 15 Jahre/ Wahlgrab 300 Euro/ ReihengrabPauschale inkl. Bestattung und Inschriftenplatte 460 Euro Info: Evang.-Luth.-Gesamtkirchengemeinde Bayreuth, Friedhofsverwaltung, Kirchplatz 2, 95444 Bayreuth, Tel. 09 21/59 62 08, www.kga-bayreuth.de/friedhofsverwaltung

Friedhof St. Georgen, Hinter der Kirche 15

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Angelegt im Jahr: 1545, ältester Bayreuther Friedhof Nutzungsrecht an einer Grabstätte Erdbestattung: 20 Jahre/ Einzelgrab 580 Euro/ Tiefengrab 880 Euro (Platz für zwei Särge übereinander), Doppelgrab 1040 Euro (Platz für bis zu vier Särge bei doppeltiefer Bestattung)/ ReihengrabPauschale inkl. Bestattung, Nutzung Aussegnungshalle, Sargträger, Gebühren, Inschriftenplatte und Rasenpflege 1551 Euro Urnenbestattung: 15 Jahre/ Wahlgrab 300 Euro/ Historische Urnensammelgruft 785 Euro/ ReihengrabPauschale inkl. Bestattung und Inschriftenplatte 460 Euro Info: Evang.-Luth.-Gesamtkirchengemeinde Bayreuth, Friedhofsverwaltung, Kirchplatz 2, 95444 Bayreuth, Tel. 09 21/59 62 08 www.kga-bayreuth.de/friedhofsverwaltung

Friedrichsthal

Jüdischer Friedhof, Nürnberger Str. 11-17 Angelegt im Jahr: 1787 Erdbestattung mit dauerhafter Totenruhe Alle Angaben Stand März 2013

Südfriedhof, Saaser Berg 11 Angelegt im Jahr: 1981 Nutzungsrecht an einer Grabstätte Erdbestattung: 20 Jahre/ Einzelgrab 375 Euro/ Doppelgrab 750 Euro Urnenbestattung: 20 Jahre/ Wahlgrab 280 Euro/ Reihengrab 180 Euro Besonderheit: Anonyme Bestattung im Urnensammelgrab inkl. Rasenpflege 255 Euro Info: Stadt Bayreuth Tiefbauamt/Südfriedhof, Tel. 09 21/7 59 17-10

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Traurige Pflichten Wenn ein Mensch stirbt, müssen die Angehörigen innerhalb von wenigen Tagen zahlreiche traurige Pflichten erledigen. Was im Einzelnen zu tun ist, erfahren Sie in den folgenden Artikeln.

Direkt nach Eintreten des Todesfalls: - bei Geschiedenen: • Verabschieden Sie sich vom chenschauschein ausstellen. Er - Schule / Kindergarten der Scheidungsurteil Verstorbenen. Nutzen Sie die enthält Todesursache und To- Kinder. - bei Ledigen: Geburtsurkunde Möglichkeit, im Zusammensein deszeitpunkt und ist für die • Entscheiden Sie über eine Ob- Totenschein mit dem Verstorbenen noch Sterbeurkunde (Standesamt, duktion (innerhalb von 24 - Personalausweis des/der etwas zu sagen oder zu erzäh- s.u.) notwendig. Bei Freitod Stunden nach Eintreten des Verstorbenen len, was Ihnen wichtig ist. Viel- oder ungeklärtem Unfalltod Todes): • Spätestens am ersten Werktag leicht möchten Sie singen, be- muss die Polizei informiert - Hat sich der Verstorbene zu ten oder den Toten berühren werden (übernimmt in der Re- Lebzeiten gegen eine freiwillige nach Eintritt des Todes sollte die Sterbeurkunde beim StanObduktion ausgesprochen, gel der Arzt). oder umarmen. desamt des Sterbeortes aus• Benachrichtigen Sie engste • Falls eine Trauerverfügung oder haben die Angehörigen kein gestellt werden (zuständig ist ein letzter Wille vorhanden ist, Recht, gegen den Willen des Angehörige und Freunde. das Standesamt, in dessen Ein• Rufen Sie den Hausarzt oder handeln Sie dementsprechend. Verstorbenen zu handeln. zugsgebiet der Todesfall ein- Wenn der verstorbene zuletzt behandelnden Arzt, • Folgende Institutionen müssen trat; je eine Urkunde für RenMensch eine schriftliche Einwenn der Tod in der Wohnung sofort benachrichtigt werden: tenversicherungsträger, Kranwilligung zur Obduktion erteilt eingetreten ist. Bei Sterbefäl- - Bei Körper- oder Organkenkassen, Gerichte und Banhat (z. B. zwecks Körper- oder len im Krankenhaus oder Pfle- spende ist die zuständige Stelle ken, für die RentenversicheOrganspende), ist den Angegeheim wird dies in der Regel oder das Krankenhaus sofort rung(en) und Pensionskassen hörigen die Entscheidung von der jeweiligen Institution zu benachrichtigen (darum (Betriebsrente oder Zusatzebenfalls abgenommen. übernommen. Können Sie den kann auch der Arzt gebeten versicherung) gibt es spezielle • Stellen Sie wichtige Unterlagen Arzt auch nach mehreren werden) Exemplare der Sterbeurkunfür die Sterbeurkunde zusamStunden nicht erreichen, soll- - Der Arbeitgeber ist unverde). men: ten Sie den ärztlichen Not- züglich in Kenntnis zu setzen. - Familienstammbuch - Arbeitsamt / Sozialamt, um dienst verständigen. bei Verheirateten: • Lassen Sie vom Arzt die Todes- Sozialleistungen abzumelden Weitere Infos unter Heiratsurkunde bescheinigung bzw. den Lei- oder zu beantragen. trauer.nordbayerischer-kurier.de

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An den Folgetagen des Todesfalls • Halten Sie den Bestattungs- bene aufgebahrt werden soll: vorsorgevertrag bereit (falls - Vielleicht haben Sie z. B. das Bedürfnis, den Verstorbenen zu vorhanden) • Vergleichen Sie Leistungen und waschen und „schön zu maPreise von Bestattungsunter- chen“ (zusammen mit einem anderen Angehörigen oder nehmen • Lassen Sie sich beim Gespräch dem Bestatter). Andernfalls mit Bestattungsunternehmer beauftragen Sie den Bestatter am besten von einem guten damit. und bedachten Freund oder - Die Aufbahrung des Toten Angehörigen begleiten, wel- kann zu Hause, in Abschiedscher dann auch das Wichtigste räumen oder einer Totenhalle notiert und ggf. darauf achtet, geschehen. Sie dient den Hindass die Kosten im Rahmen terbliebenen als wichtige Möglichkeit, sich vom Verbleiben. • Klären Sie unter anderem, wel- storbenenzu verabschieden. che Aufgaben Sie selbst über- • Veranlassen Sie die Überfühnehmen und wo der Verstor- rung des/der Verstorbenen in

die Totenhalle (üblicherweise spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes). Wenn Sie den Verstorbenen länger als 36 Stunden zu Hause behalten möchten (oder ihn z. B. vom Krankenhaus nach Hause überführen möchten), haben Sie die Möglichkeit, beim örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsamt einen Antrag auf die „Aufbewahrung des Toten im Sterbehaus“ zu stellen. Bei Genehmigung kann der Verstorbene bis zur Beerdigung zu Hause bleiben. Für den Transport müssen Sie dann nur einen Bestatter beauftragen.

• Informieren Sie innerhalb von 48 Stunden die Krankenkasse des Verstorbenen sowie die Lebens- und Unfallversicherungen. • Beantragen Sie die Dienstbefreiung bei dem ehemaligen Arbeitgeber des Verstorbenen und geben Sie Diensteigentum zurück. •Beantragen Sie denErbschein. Viel Wissenswertes über den Erbschein, Bestattungsvorsorge und andere Formalitäten lesen Sie auf dem Kurier-Trauerportal unter trauer. nordbayerischer-kurier.de

Vor der Bestattung • Besprechen Sie mit dem Be- - Schaltung einer Traueran- - Einzelheiten zur Trauerfeier, Bibelvers, Lieder, Ansprache zeige im Kurier statterfolgende Punkte: über den Toten (was sollte - Druck und Versand von - Bestattungsart gesagt werden und auch: was Trauerbriefen / Trauerkarten - Totenbekleidung sollte nicht gesagt werden). - Musikalische Begleitung der - Dekoration vor Trauerhalle und Grab planen (wenn we- • Legen Sie in Absprache mit der Trauerfeier nig Blumen gewünscht wer- Friedhofsverwaltung und der - Dekoration von Trauerhalle den, klären, an wen ggf. ggf. zuständigen kirchlichen und Grab (ggf. Gärtnerei be Gemeinde den Termin für die Spenden gehen sollen) auftragen) - Trauerrede (Pfarrer, Ange- - Hilfe bei der Auswahl und Trauerfeier und Bestattung fest. Pflege eines Grabes höriger oder Trauerredner) - Formalitäten wie Behörden - Begleitung bei Trauerbewäl- • Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte beim tigung gänge und Terminabstim• Bei kirchlichen Bestattungen: Friedhofsträger. mungen - Organisation der Überfüh- vereinbaren Sie einen Termin • Stellen Sie die Adressen für die rung, der Aufbahrung und der mit dem Pfarrer und klären Sie Anschriften der Trauerbriefe zusammen. folgendeAspekte: feierlichen Beisetzung

• Organisieren/bestellen Sie evtl. einen Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte. • Beantragen Sie beim eigenen Arbeitgeber Urlaub bzw. Sonderurlaub fürdie Beerdigung. • Besorgen Sie sich bei Bedarf Trauerkleidung. Vertrauensvolle Partner, die Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen, finden Sie im Branchenbuch unter trauer. nordbayerischer-kurier.de

Sonstige Angelegenheiten keinen (Standby-)Strom den Unterlagen, Rechnungen wirklich ganz eiligen Sachen ein • Sehen Sie den Terminkalender verbrauchen; Kühltruhe/ und Quittungen möglichst „A“ davor schreiben und diese des Verstorbenen durch und Gefrierschrank leeren, aus- vollständig und übersichtlich Punkte dann zuerst erledigen. sagen Sie geplante Termine ab schalten, abtauen, trocken sortiert! Vieles davon wird • Lassen Sie sich von Niemandem (Arzt, Zahnarzt, Krankengymwischen und offen(!) stehen später noch gebraucht. Es ist unter Druck setzen! Entspannastik, Friseur usw.) sinnvoll, dafür einen neuen nen Sie sich so gut es in dieser lassen • Bei Verstorbenen, welche alSituation noch geht: Für den lein eine Wohnung bewohnt - Haupthahn für Wasser zu- Ordner anzulegen. drehen haben: • Lassen Sie sich im Gewirr des Verstorbenen ist nichts mehr - Regulierung der Heizungs- • Stoppen Sie laufenden Zah- Augenblicks nichts auf- eilig. Für die Hinterbliebenen lungsverkehr des Verstorbe- schwatzen. Holen Sie in Zwei- auch nicht. Sie müssen in dieser anlage nen: Miete, Strom / Gas, Wasser felsfällen eine Person Ihres Situation keinen „guten Ein- Fenster verschließen - Elektrogeräte ausschalten • Sammeln Sie alle mit dem Vertrauens hinzu. Was ihnen druck“ machen. und Stecker ziehen, damit sie Sterbefall zusammenhängen- einfällt, notieren, nur bei den Sie dürfen trauern!

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Das passiert mit Hab und Gut Liegt keine individuelle Nachlassregelung vor, greift die gesetzliche Erbfolge Wenn ein Mensch stirbt und es kein Testament gibt, erben die Angehörigen sein Vermögen. Das wissen die meisten noch. Die Frage, wer wie viel bekommt, ist weitaus schwieriger zu beantworten: Viele kennen sich mit der gesetzlichen Erbfolge nicht aus. Besser wäre das allerdings. Denn nur so lassen sich zu Lebzeiten unliebsame Konsequenzen verhindern – durch ein Testament oder eine Änderung im Ehevertrag. Eine Erbschaft kann auch binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden. Wer aber ist der gesetzliche Erbe? „Entscheidend bei der gesetzlichen Erbfolge ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen. Das Gesetz teilt die Verwandten des Verstorbenen in verschiedene Ordnungen ein“, erläutert Jan Bittler, Ge-

schäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt die Nähe im Zusammenleben vor dem Tod. In der ersten Ordnung stehen die sogenannten Abkömmlinge des Erblassers – also seine Kinder, Enkel und Urenkel. Bei der zweiten Ordnung handelt es sich um die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Vater und Mutter, seine Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen und -nichten. Zur dritten Ordnung zählen die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten und Cousins. Zur vierten Ordnung schließlich zählen die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. „Hier ist aber zu beachten, dass diese Verwandten

nicht erben, wenn der Ehegatte erbt“, sagt Bittler. Das gilt auch für die theoretisch noch weiter folgenden Ordnungen wie Ururgroßeltern. Natürlich erbt auch der überlebende Ehepartner. Wie hoch der Anteil des Erbes für die Witwe oder den Witwer ist, lässt sich pauschal nicht sagen, wie Matthias Meyer von der Bundesnotarkammer erklärt: „Grundsätzlich erbt der überlebende Ehegatte zur Hälfte neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, also den Kindern oder deren Nachkommen, und zu drei Viertel neben den Eltern, deren Nachkommen oder den Großeltern. Gibt es nur noch weiter entfernte Verwandte, erbt der Ehepartner zu 100 Prozent.“ Das gelte allerdings nur, wenn die Eheleute im gesetzlichen Gü-

terstand der Zugewinngemeinschaft lebten und nicht in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart haben. Bei der Gütertrennung hängt die Erbquote von der Anzahl der Kinder ab, beträgt aber mindestens immer ein Viertel. Gerade die Regelungen des Ehegatten-Erbrechts seien den meisten Menschen nicht bekannt, sagt Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Er rät dazu, möglichst ein Testament aufzusetzen. Die „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ könne zum Beispiel verhindern, dass der Partner bei einem Ehevertrag nicht von einem Teil des möglichen Erbes ausgeschlossen wird. tmn INFO: www.erbrechtsforum.de

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Erblasser Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft erben in der Regel die Hälfte, mind. ein Viertel (u.a. abhängig vom Güterstand: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung)

Erben 1. Ordnung „Nachkömmlinge“ (Kinder, Enkel, Urenkel)

2. Ordnung Eltern und deren „Nachkömmlinge“ (Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen und -nichten)

3. Ordnung Großeltern und deren „Nachkömmlinge“ (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen)

4. Ordnung

Es erben jeweils die Angehörigen der höheren Ordnung. Die anderen gehen leer aus. Für Ordnungen 1 bis 3 gilt: „Nachkömmlinge“ eines bereits verstorbenen Erben können das Erbe übernehmen.

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Urgroßeltern und deren „Nachkömmlinge“


Foto: djd/BV Volksbanken

Vorsorge treffen: Testament und Erbvertrag Mit dem Tod eines Menschen dem Erbfall – geht dessen Vermögen auf den oder die Erben über. Zur Erbschaft gehört das gesamte Vermögen, das zum Todeszeitpunkt beim Erblasser vorhanden ist. Dazu gehören neben Geld auch sämtliche Gegenstände, Grundstücke und daran bestehende Rechte, aber auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers gehen bei Eintreten des Erbfalls auf die Erben über. Um eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verteilung des Nachlasses zu regeln, eignet sich in vielen Fällen die Errichtung eines Testaments. Damit wird die sogenannte gewillkürte Erbfolge festgelegt. Das Gesetz unterscheidet das private und das öffentliche Testament.

Privates Testament Damit ein privates Testament wirksam ist, müssen verschiedene Formalien eingehalten werden: Der Verfasser muss mindestens 18 Jahre alt sein, der gesamte Text von Hand geschrieben sowie mit Vor- und Zuname unterschrieben wer-

den. Auch Ort und Datum der Ausstellung dürfen nicht fehlen. Wird ein Testament über mehrere Seiten verfasst, sollten diese durchgehend nummeriert werden. So ist sichergestellt, dass sich die Unterschrift auf alle Seiten des Testaments bezieht.

Öffentliches Testament Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen einem Notar gegenüber mündlich oder man übergibt ihm eine Schrift mit der Erklärung, dass diese den letzten Willen beinhaltet. Im Gegensatz zum privaten Testament braucht eine solche Schrift nicht von Hand geschrieben worden zu sein. Hier darf man sich der Hilfe eines Computers oder einer Schreibmaschine bedienen. Der Notar erstellt dann eine Niederschrift über die Errichtung des öffentlichen Testaments. Diese wird dem Mandanten vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Die Niederschrift sowie gegebenenfalls das übergebene Schriftstück leitet der Notar schließlich zur amtlichen

Verwahrung an das Amtsgericht, wahrung. Bei mehreren im Nachin dessen Bezirk er seinen Sitz hat, lass gefundenen Testamenten weiter. verliert das frühere durch das spätere allerdings nur in den Gemeinschaftliches Testament Punkten seine Gültigkeit, in denen es mit ihm im Widerspruch Ehegatten sowie eingetragene steht, oder aber, wenn frühere Lebenspartner können ein ge- Anordnungen ausdrücklich aufmeinschaftliches Testament gehoben wurden. Will man ein verfassen. Dies kann in privater altes Testament widerrufen, ist es und auch in öffentlicher Form daher am sichersten, es zu vergeschehen. Es ist ratsam, es zu- nichten und ein neues Testasammen mit einem Rechtsan- ment zu verfassen. walt oder Notar anzufertigen. So ist es etwa beim „Berliner Testa- Erbvertrag ment“ unter Ehepartnern möglich, sich gegenseitig als Erben Der Erbvertrag ist - neben dem einzusetzen, vorausgesetzt die Testament - eine weitere Mögberechtigten Erben (Kinder) ver- lichkeit einer Verfügung zwizichten auf ihren Pflichtteil. schen dem Erblasser und den Erben. Er muss vor dem Notar geschlossen und kann vom ErblasWiderruf ser alleine nicht widerrufen oder Es gibt viele denkbare Szenarien, geändert werden. Überdies biedie den Wunsch nach einer Än- tet er - anders als das Testament derung des Testaments wecken - die Möglichkeit, den Erben können. Jedes Testament, auch schon vor Eintritt des Erbfalls zu ein öffentliches, kann durch Er- Leistungen zu verpflichten. So richtung eines neuen Testaments kann darin etwa geregelt wergeändert oder aufgehoben wer- den, dass der Erbe dem Erblasser den. Bei öffentlichen Testa- bis zu seinem Lebensende ein menten genügt zum Widerruf die Wohnrecht oder UnterhaltszahAbholung aus der amtlichen Ver- lungen zu gewähren hat. red

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Begleitung auf dem letzten Weg Ein Lebensende in Würde: Für schwer kranke Menschen bedeutet das oft, ihre verbleibenden Tage im Kreise ihrer Angehörigen verbringen zu können. Das kann zu Hause, in einem Hospiz oder auch auf einer Palliativstation sein. „Viele Patienten sagen, im Krankenhaus war ich lange genug“, schildert Benno Bolze vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband seine Erfahrungen. Sie möchten zum Sterben zurück in die eigenen vier Wände. Für die Angehörigen bedeutet dies, dass sie ein ganzes Versorgungsnetzwerk organisieren müssen, damit der Patient seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend versorgt werden kann. Wer ohne Hilfe von außen einen Sterbenskranken betreuen will, läuft Gefahr, sich zu verausgaben. Erste Ansprechpartner sind Pflegedienste und ein – möglichst schmerztherapeutisch geschulter – Hausarzt. Aber auch die Angehörigen müssen wissen, wie mit den Medikamenten umzugehen und was bei Schmerzattacken zu tun ist. Doch eine gute Begleitung in den letzten Tagen und Wochen erfordert oft

mehr: „Sterbebegleitung bedeutet für mich die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung von schwer kranken Menschen und ihren Angehörigen“, sagt Prof. Friedemann Nauck, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Hilfe bieten in dieser Situation auch ambulante Hospizdienste. Neben hauptamtlichen, vor allem beratend tätigen Mitarbeitern vermitteln sie auch ehrenamtliche Helfer. Diese können Sterbenskranken Gesellschaft leisten, Einkäufe oder Aufgaben im Haushalt übernehmen. Wenn eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist oder der Betroffene das nicht will, kommt ein Hospiz infrage. „Ins stationäre Hospiz kann man nicht eingewiesen werden“, betont Bolze. Die Erkrankung muss unheilbar und weit fortgeschritten sein, weiter fortschreiten und der Patient nur

Schmerztherapie und gute Pflege allein reichen nicht: Sterbenskranke brauchen auch Gesellschaft und Geborgenheit.

noch eine Lebenserwartung von wenigen Monaten haben. Im Durchschnitt bleiben die jährlich rund 19 000 Hospizpatienten 19 Tage dort. Nicht immer ist der Tod das Ende ihres Aufenthalts: Manche von ihnen werden auch wieder entlassen, weil sich ihr Zustand so stabilisiert hat, dass sie die letzte Phase ihres Lebens daheim verbringen können. „Jeder lebt anders und stirbt anders“, begründet Bolze den verständlichen Wunsch, nicht bis zum Ende im Hospiz bleiben zu wollen. Den Patienten soweit zu stabilisieren, dass er wieder nach Hause kann, sei auch das Ziel der Palliativstation einer Klinik, sagt Die Palliativstation am Klinikum Bayreuth verfügt über zehn Nauck. Dorthin kommt, wessen Einzelzimmer. Symptome zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder auf einer allgemeinen Station nicht ausreichend gelindert werden können und bei denen eine Krankenhausbehandlung nötig ist. Nauck beschreibt Palliativstationen als eine Art Kriseninterventionsstation. Er schränkt zugleich ein: „Palliativstationen sind keine Sterbestationen – aber Wurde 2008 eröffnet: das Albert-Schweitzer-Hospiz Bayreuth Stationen, auf denen gestorben in der Preuschwitzer Str. 127. Fotos: Ritter, Wittek werden darf.“ tmn

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INFO Im Hospiz werden Schwerstkranke und Sterbende rund um die Uhr von speziell geschultem Personal betreut. Angehörige sind jederzeit willkommen. Die Kosten werden in der Regel von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Kontakt: Albert-Schweitzer-Hospiz Bayreuth, Preuschwitzer Str. 127, Bayreuth, Tel. 09 21/1 51 15 30-0, www.hospiz-bayreuth.de Spendenkonto: 20 90 90 99 bei der Sparkasse Bayreuth, BLZ 773 501 10 Ambulanter Hospizdienst Kontakt: Hospizverein Bayreuth, Preuschwitzer Str. 101, Tel. 09 21/1 50 52 94, www.hospiz-verein-bayreuth.de Die Räume des Vereins befinden sich im Klinikum Bayreuth auf der Ebene der Palliativstation, Preuschwitzer Straße 101, (Zufahrt Herzchirurgie, Kinderklinik, Palliativstation) Spendenkonto: 20 28 11 50 bei der Sparkasse Bayreuth, BLZ 773 501 10


Foto: Bundesverband Deutscher Bestatter

Dienstleister in einer Extremsituation Der Bestatter – einfühlsamer Berater im Trauerfall In der emotionalen Ausnahmesituation, in der die Menschen einen Bestatter aufsuchen, kommt es auf eine einfühlsame Beratung an. Um ein passendes Bestattungsunternehmen zu finden, sollten Angehörige sich im Vorfeld gut informieren. Es ist ratsam, dass sich Angehörige einen Überblick über nötige und gewünschte Leistungen verschaffen, damit diese mit dem Bestattungsinstitut genau über die eigenen Vorstellungen sprechen können. Auch über die gewünschte Bestattungsart sollten Angehörige sich informieren. Angehörige sollten außerdem mit ihrem persönlichen Umfeld, also mit Freunden und Bekannten, sprechen und nach deren Erfahrungen mit Bestattungsunternehmen fragen. Auf diesem Wege können Angehörige von den Erfahrungen der Menschen profitieren, die be-

reits eine Beerdigung organisiert haben. „Durch gutes Zuhören erkennen wir die Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen“, sagt Alexander Christ vom Bayreuther Bestattungsinstitut Himml. Oft hätten die Kunden zwar schon eine Grundvorstellung, viele Punkte müssten aber dennoch geklärt werden. Der Bestatter kümmert sich um alles, was direkt mit dem Tod und der Zeit danach zusammenhängt. Angefangen bei der Erledigung aller Formalitäten über eine würdige Bestattungsdurchführung, alle Terminierungen mit Friedhofsämtern und Geistlichen, der Gestaltung von Todesanzeigen und Trauerdruckmedien, Trauerfloristik und Trauerbegleitung bis hin zu Wohnungsauflösung, Grabpflege und Haustierunterbringung. Auch die Auflösung bestehender Vertragsverpflichtungen, die Abwicklung von Vermögens-

angelegenheiten und aller testamentarischen Verfügungen kann vertrauensvoll in die Hände des Bestatters gelegt werden. „Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen, das in einer Extremsituation in Anspruch genommen wird“, sagen Elmar Neumann und Micha Rolf Christer von Neumann Bestattungen aus Speichersdorf, das Geschäftsstellen in Bayreuth und mehreren Orten in der Region betreibt. „Der Bestatter leistet Hilfestellung, den Weg zum Abschied von dieser Welt zu finden, der dem Verstorbenen entsprochen hätte und den seine Angehörigen gehen können.“ Gerade bei einem sensiblen Thema wie einer Bestattung ist es wichtig, genau auszuwählen. Bestatter unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen und auch im jeweiligen Preissegment. „Eine würdige Bestattung muss keine Frage des Gel-

des sein“, erklärt Christ. „Auch mit geringem monetären Aufwand lassen sich viele Wünsche ermöglichen.“ Nach Preisen zu fragen, ist im Übrigen keineswegs pietätlos: „Kompetent und aufgeschlossen begegnen wir den Anliegen der Trauernden auch in dem Fall, wenn es um eine transparente Preisauskunft geht“, sagt Reinhold Glas von der Trauerhilfe Dannreuther. „Wir stehen gerne für Informationen und Beratungen, zum Beispiel zur Bestattungsvorsorge, zur Verfügung.“ Denn mit einem Bestattungsvorsorgevertrag trifft man die notwendige Vorsorge und sichert sich auf diese Weise verbindlich ab - sich selbst, dem Partner und der Familie zuliebe. red Info: Im Branchenbuch unter Trauer.Nordbayerischer-Kurier.de können Angehörige Bestatter in Bayreuth und Umgebung schnell und einfach finden.

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Bestattungsanstalt „Pietät“ Dietmar Wadenstorfer Geprüfter Bestatter Familientradition seit 1945 ERD-, FEUERUND SEEBESTATTUNGEN ÜBERFÜHRUNGEN IM IN- UND AUSLAND

BESTATTUNGSVORSORGE ERLEDIGUNG VON FORMALITÄTEN TRAUERDRUCKSACHEN

95445 Bayreuth, Kulmbacher Str. 26

Telefon 0921/74560 Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst Parkplätze am Hause www.pietaet-bayreuth.de


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