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Zukunft Bahnhof Bern
Mit der Erweiterung des Bahnhofs Bern sind diverse Verkehrsmassnahmen vorgesehen, welche bis 2027 realisiert werden sollen. Damit der öffentliche Verkehr weiterhin flüssig zirkuliert, reduziert die Stadt Bern den motorisierten Individualverkehr auf der Achse Inselplatz-Bubenbergplatz-Bahnhofplatz-Bollwerk um rund 60 Prozent. Im Hinblick auf die neue Verkehrsführung wurde diesen Frühling die Überbauungsordnung (UeO) dazu öffentlich aufgelegt und die damit verbundenen Verkehrsmassnahmen publiziert.
Übersicht städtische Bau- und Verkehrsmassnahmen ZBB. Grün dargestellt sind die SBB-Publikumsanlagen (bestehend und neu),
Inselplatz stadteinwärts soll ein zwingendes Rechtsabbiegen in die Belpstrasse sowie ein Linksabbiegeverbot in die Schanzenstrasse entstehen. Umgekehrt am Bubenbergplatz: Dort gilt ein Rechtsabbiegeverbot auf die Schanzenstrasse.
Neubrückstrasse (Schützenmattviadukt).
Tempo 30 rund um den Bahnhof Generell soll auf der Laupenstrasse (zwischen Belpstrasse bis Bubenbergplatz), Stadtbachstrasse, Hodlerstrasse (ab Nr. 22 bis Bollwerk), Schützenmattstrasse (Bollwerk bis Neubrückstrasse), Neubrückstrasse (Henkerbrünnli bis Bollwerk) und der Schanzenstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden.
Diverse Restriktionen für den Verkehr
Die UeO sowie die flankierenden Massnahmen beabsichtigten, den motorisierten Verkehr zukünftig auf die innere oder äussere Umleitungsroute (das heisst Stadtbachstrasse - kleine Westtangente bzw. Bremgartenstrasse) umzulenken. Konkret heisst das: Vom
Apropos Schanzenstrasse: Die Schanzenstrasse kann wegen diversen Abbiegeverboten stadtauswärts von der Laupenstrasse und vom Bubenbergplatz herkommend nicht mehr befahren werden. Und stadteinwärts bleibt die Schanzenstrasse während den Hauptverkehrszeiten für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Gleichzeitig gilt ein Linksabbiegeverbot in Richtung Bubenbergplatz/ Bahnhof. Auf der nördlichen Seite des Bahnhofs, bei der Schützenmattstrasse, gilt ein Linksabbiegeverbot auf die
Die Botschaft ist klar: Der motorisierte Verkehr soll zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs auf die umliegenden Strassen verlagert werden. Der TCS erachtet dies für den Langsam- und den öffentlichen Verkehr zwar als sinnvoll – für den motorisierten Verkehr allerdings weder angemessen noch zielführend. Auf den umliegenden Strassen muss durch die Verkehrsmassnahmen zukünftig mit erheblichem Mehrverkehr und einem Engpass am Eigerplatz gerechnet werden. Der TCS wird sich, wo sinnvoll, entsprechend dagegen einsetzen.