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Deutliche Annahme des Strassenverkehrsgesetzes Änderungen im Grossen Rat
Zur Zeit der Entstehung des Strassengesetzes (SG) war das Mountainbiken noch kaum ein Thema. Mountainbike-Routen wurden dementsprechend nicht in den Sachplan Veloverkehr aufgenommen. Sie unterstehen nach dem geltenden Recht deshalb nicht dem Strassengesetz. Den Gemeinden steht es aber frei, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von Mountainbike-Routen zu übernehmen. Die zunehmende Bedeutung des Mountainbikens als Freizeitsport macht eine Regelung auf Kantonsebene jedoch nötig. In der Sommersession 2023 des
Grossen Rats hat dieser mit einer grossen Mehrheit das Strassengesetz entsprechend angepasst. Mit der vorliegenden Revision werden nun MountainbikeRouten in das Strassengesetz aufgenommen und die Aufgaben und finanziellen Verpflichtungen von Kanton und Gemeinden geregelt. «MountainbikeRouten sind nun allgemein zugängliche Wege oder Pfade, die meistens mit anderen Nutzerinnen und Nutzern geteilt werden. Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot», so
Sibylle Plüss, Präsidentin der TCS Region Bern-Mittelland und Mitglied des Grossen Rats. Das neue Strassengesetz schafft die Voraussetzungen, dass Gemeinden und Tourismusorganisationen eine längst überfällige Kommunikation, Information und Signalisation für das bestehende Wandernetz umsetzen können, welche die Kanalisierung des bereits bestehenden Stroms der Mountainbikerinnen und Mountainbiker zulässt und ein weiteres Anwachsen des Konflikt- und Gefahrenpotenzials verhindert.
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