TCS Sektion Aargau 9 / 2018

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AARGAU TCS-Clubinfos Sektion Aargau

#9 | September 2018

TCS-Trikiweste TCS-TRIKIWESTE ersetzt Triki Seite 109

JUGENDLICHE Im Strassenverkehr Seite 113

GRÜNES LICHT Für Umfahrung Mellingen Seite 118


SEKTION AARGAU | EDITORIAL

t a k te Ihre Kon tion TCS Sek A ar g au

Der «Lüchtsgi» auf der Weste Technisches Zentrum Birr Fahrzeugprüfungen und Expertisen MO–DO 7.30–12.00 | 13.00–17.00 Uhr FR 7.30–12.00 | 13.00–16.30 Uhr Telefon 056 464 48 30 techzentrum-aargau@tcs.ch Telefonzentrale Technisches Zentrum MO–FR 7.30–11.30 | 13.00–16.30 Uhr TCS Kontaktstelle Birr Beratungen, Versicherungen, Shop MO–FR

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Liebe Leser, seit Montag sind im ganzen Kanton Aargau die neuen Kindergärtler und 1.-Klässler erstmals allein auf ihrem neuen Schulweg unterwegs. Für Fahrzeuglenker gilt deshalb in den nächsten Wochen erhöhte Aufmerksamkeit auf den Strassen. Kinder reagieren im Strassenverkehr oft langsamer als Erwachsene, was zu überraschendem Fehlverhalten führen kann. Viele Unfälle passieren durch nicht angepasstes Verhalten von Automobilisten. Gerade wegen der unerfahrenen Kinder sind eine angemessene Geschwindigkeit und das Anhalten vor dem Fussgängerstreifen besonders wichtig. Ausserdem ist rücksichtsvolles und vorsichtiges Fahren angesagt. Das bekannte Triki, oder auch «Lüchtsgi» genannt, hat in den letzten Jahren alle Kinder auf dem Weg in den Kindergarten begleitet. Dadurch wurde die Sichtbarkeit der Kinder bei Tag und Nacht stark verbessert. Der Verkehr hat jedoch in den letzten 25 Jahren weiter zugenommen – mit der Einführung einer neuen Leuchtwes-

te will der TCS Aargau dieser Zunahme Rechnung tragen und die Sicherheit der Kinder weiter verbessern. Rechtzeitig auf den Schulbeginn lanciert der TCS Aargau die neue Kindergartenweste, eine Kooperation mit der Aargauischen Gebäudeversicherung und der Regionalpolizei Aargau. Die neue Sicherheitsweste löst den bisherigen «Lüchtsgi» ab und wird die Erkennbarkeit der Kinder auf dem Weg zum Kindergarten zusätzlich erhöhen. Um den «Lüchtsgi» nicht zu vermissen, ist auf dem Rücken der orangen Weste mit Kapuze ein Triki abgebildet. Dank Ihrem TCS-Mitgliederbeitrag haben wir unsere kleinsten Verkehrsteilnehmer auf der Strasse sichtbarer gemacht, vielen Dank dafür. In diesem Sinne wünschen wir allen Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr. Carla Marinello-Grana Leiterin TCS Kontaktstelle Birr

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Auflage

TCS SEKTION AARGAU

touring Impressum Offizielle Clubzeitung für Mitglieder der TCS Sektion Aargau.

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touring | September 2018

96 000 Exemplare

Erscheinen 10 × jährlich Die nächste Ausgabe erscheint am 27.9.2018 (Redaktionsschluss: 12.9.2018) TCS Sektion AG Gewerbeweg 1 5242 Birr Telefon 056 464 48 48 tcs-aargau@tcs.ch www.tcs-aargau.ch

Redaktion Markus Schenk touring@ztmedien.ch Layout Martina Schildknecht martina.schildknecht@ztmedien.ch Inserate Dapa Media Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Telefon 056 641 90 80 dapa@dapamedia.ch, dapamedia.ch


SCHULBEGINN | SEKTION AARGAU

Die Triki-Weste wird lanciert!

Das bekannte Triki für Kindergärtler wird im Kanton Aargau durch eine Triki-Weste ersetzt. Dadurch soll die Sichtbarkeit erhöht werden. Zudem ist diese Weste auch mit einer Kapuze ausgestattet.

TEXT MARKUS SCHENK

D

er Aargau ist bekannt für seine Innovationskraft. So hat das Oftringer TCS-Mitglied Willy Hegi vor vielen Jahren das Sicherheitsdreieck Triki erfunden. Dieses bewährte sich über Jahrzehnte und wurde in der Folge in der gesamten Schweiz eingesetzt. Dies auch heute noch. Der Aargau beschreitet wieder einmal einen neuen Weg. Das Triki hat hier ausgedient. Dies will nicht etwa heissen, dass nichts mehr für die Sicherheit der Kinder getan wird – im Gegenteil. Die neue Lösung ist effizienter und besser und zudem gelang es die Aargauische Gebäudeversicherung ins Boot zu holen.

die Kindergärtler von den Schulkindern zu unterscheiden, wird die Weste orange (analog Triki) gestaltet und natürlich auch kleiner geschnitten sein. Kinderleichtes Anziehen Die Westen sind einfach zum Anziehen und mit einer praktischen Kapuze versehen. Da die Westen zertifiziert sind, können diese sogar im Auto als Sicherheitsweste benutzt werden. Die Verteilung an die Verkehrsinstruktoren des Kantons Aargau fand Ende Juni statt, damit die Westen pünktlich zum Schulbeginn bei den Kindern sind. Mit diesen neuen Westen wird der Verkehrssicherheit im Sinne des Kindes Rechnung getragen.

Den Gegebenheiten angepasst Der TCS Aargau hat in enger Zusammenarbeit mit der Aargauischen Gebäudever- 10000 neue Triki-Westen sicherung und der Regionalpolizei (Repol) Die Ausarbeitung wurde mit Fachspezianeue Sicherheitswesten für die Kleinsten listen aus der Verkehrsinstruktion Aargau entwickelt. Damit soll das Hauptziel, näm- besprochen und erarbeitet. Es werden lich die Sichtbarkeit zu erhöhen, erreicht allen Kindern im 1. Kindergarten rund werden, denn der Verkehr hat in den letz- 10000 Westen abgegeben. 2018 werden ten 25 Jahren stark zugenommen. Die auf der Strasse gleichzeitig noch orange Weste wird die Erkennbarkeit der Schul- Trikis (2. Kiga) und eben die erwähnten kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Westen (1. Kiga) unterwegs sein. Die FiKindergarten zusätzlich seitlich verbes- nanzierung der neuen Sicherheitswessern. Die Weste kann auch ohne Jacke an- ten erfolgt durch den TCS Aargau und gezogen und offen getragen werden. Auf die Aargauische Gebäudeversicherung. dem Rücken ist ein Triki integriert. Um Schul- und Kindergartenkinder im Kanton Aargau sind obligatorisch über die Schulgemeinde gegen Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb versichert. Zum Schulbetrieb gehört auch der Schulweg. Die Hälfte der Gemeinden hat diese Unfallversicherung bei der Kantonalen Unfallversicherung (KUV) abgeschlossen. Die KUV ist eine Abteilung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Die AGV versichert rund 54000 Kinder. Mit dem Interesse der AGV, den Schulweg aller Kinder im Kanton Aargau sicherer zu machen, entstand die Kooperation via Repol mit dem TCS. Die Kooperation ist auch für die folgenden Jahre geplant. Im ersten Annika (links) und Sofia mit den alten Trickis. Jahr werden die Rückmeldungen von den

Sofia trägt die neue Triki-Weste

Verkehrsinstruktoren und den beteiligten Kindergärten gesammelt und für das folgende Jahr berücksichtigt. An die Schulkinder abgegeben wird die gelbe Weste, die sich rein farblich schon wesentlich von der Triki-Weste unterscheidet. Selbstverständlich ist es auch sehr sinnvoll, diese Weste zu tragen. Sie ist selbstverständlich grösser geschnitten als die orange und kann auch als Sicherheitsweste in Autos eingesetzt werden. ∞ September 2018 | touring

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Sektion Aargau

TCS Ball 2018 in der Trafohalle Baden Samstag, 24. November 2018 um 19.30 Uhr (Türöffnung 18.45 Uhr)

Festliches Gala-Diner mit Musik und Tanz bis 2 Uhr mit der «Nostalgie Swingers Band» (17 Musiker) Preis

TCS Mitglieder CHF 85.– inklusive Gala-Diner (ohne Getränke) Anmeldeschluss 3. November 2018 Anmeldung an TCS Sektion Aargau, Gewerbeweg 1, 5242 Birr Die Anmeldungen werden schriftlich bestätigt Platzreservationen werden mit dem untenstehenden Talon in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen Aus Platzgründen können nur TCS Mitglieder berücksichtigt werden Anmeldung zur Teilnahme am TCS Ball 2018 – Trafohalle Baden Name, Vorname Strasse, Nummer PLZ, Ort Telefon

Mitglieder-Nr.

Anzahl Personen

Unterschrift

Menu

Ravioli m it Steinpil auf einem zfüllung Beet von Spaghett ikürbis *** Nüsslisala t m it Poularde nbruststre Mägenwiler ifen, Trau ben, Nüss und Hase lnussvinai en grette *** Am Stück gebraten es S serviert m it Amalfi-Z chweinsfilet itronen Papardell e Teigwar sauce Spinattim bale mit W en alnüssen *** Zwetschg entarte m it Zimteis


SCHULBEGINN | SEKTION AARGAU

Elterntaxis sind problematisch Kinder zwischen 6 und 9 Jahren werden sehr oft mit sogenannten Elterntaxis zur Schule gefahren. Jedes zehnte Kind in der Deutschschweiz wird regelmässig in die Schule chauffiert. Gemäss Verkehrsexperten erweise die Eltern den Kindern damit einen schlechten Dienst, denn diese lernen so nie mit den Verkehrsgefahren umzugehen. gen. Da muss man sich nicht wundern, wenn solche Zeitgenossen für das Radfahren das Trottoir benützen, denn auf der Strasse haben sies ja nicht gelernt.

I

n den restlichen Teilen der Schweiz sind die Zahlen höher. In der Romandie sind es 50 Prozent der Kinder, im Tessin gar 63 Prozent. Der Anteil der Kinder, die mit dem Elterntaxi zur Schule gefahren werden, hat sich gemäss Zahlen der Mikrozensus-Erhebungen des Bundes «um 40 Prozent erhöht». «Walk to school» Dank «Walk to school» sollen die Kinder lernen, dass ein Schulweg zu Fuss gesund und spannend ist, sofern man eben auch die Regeln im Strassenverkehr berücksichtigt und sich entsprechend verhält. Zudem können auf dem Schulweg Freundschaften gepflegt werden. Auslöser dieses Projekts war vor allem die Tatsache, dass in den letzten Jahren in der ganzen Schweiz der Trend zu so genannten «Elterntaxis» immer grösser geworden ist. Kinder werden von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren und dort auch wieder abgeholt. Dies führt einerseits zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, andererseits wird dadurch auch die Umwelt belastet. Kommt zudem der wichtige Faktor dazu, dass die Kinder so nie lernen, sich sicher im Verkehr zu bewe-

Eltern gefährden die Sicherheit Oftmals fahren Eltern ihre Kinder mit der Begründung zur Schule, dass der Schulweg nicht sicher genug sei. Durch die vielen Autos, welche die Kinder zur Schule und wieder nach Hause bringen, erhöht sich jedoch wiederum die Gefahr von Verkehrsunfällen unmittelbar vor der Schule und im Umkreis derselben enorm. Ein

Teufelskreis also. Die Fahrzeuge verstopfen die Zu- und Wegfahrten zu den Schulhäusern und verleiten andere Autofahrer zu riskanten Manövern. Experten sind sich deshalb einig: Elterntaxis sind nicht nur ein grosses Ärgernis, sondern auch für Erziehungsdefizite verantwortlich. Man nehme so den Kindern auch die Möglichkeit, den Umgang mit Gefahren zu lernen. Den Schulweg gemeinsam bewältigen kann auch spannend sein und ist in der Regel gut für die Gesundheit. ∞

Die goldenen Regeln für die Eltern • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind auf der Strasse helle Kleider und besonders auf dem Weg in den Kindergarten oder zur Schule die Sicherheitsweste trägt. • Begleiten Sie Ihr Kind anfangs auf dem Kindergarten-/Schulweg oder zum Schulbus. Wählen Sie mit Ihrem Kind nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg. • Üben Sie mit Ihrem Kind das Überqueren der Strasse wiederholt (Warte, luege und lose, laufe!): – Sicherheitshalt vor dem Randstein – Blick auf beide Seiten (auf Fahrzeuge achten) – Fahrbahn erst überqueren, wenn die Fahrzeuge stillstehen – Beim Überqueren nochmals auf beide Seiten schauen • Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig in den Kindergarten oder zur Schule. Hetzen und eilen steigern das Unfallrisiko. • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind wenn möglich mit anderen Kindern zusammen den Weg in den Kindergarten oder zur Schule geht. • Wenn Sie Ihr Kind abholen, dann warten Sie nie auf der anderen Strasenseite. Warten Sie direkt beim Kindergarten oder vor der Schule und seien Sie frühzeitig dort. • Verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen oder dort abzuholen. Sie vermeiden so zusätzliche Gefahren für andere Kinder und ermöglichen es Ihrem Kind, den Kindergarten-/Schulweg zu erleben. • Wenn Ihr Kind auf der Strasse Fehler macht, strafen Sie es nicht. Sprechen Sie mit ihm darüber. • Verhalten Sie sich stets vorbildlich, sei es zu Fuss oder mit einem Fahrzeug. Wenden Sie sich bei Problemen oder Fragen vertrauensvoll an den Verkehrsinstruktor Ihrer Polizei.

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SEKTION AARGAU | TCS-AUTOVERSICHERUNG ln Wechse e r Ih t z t Sie je ng u r e h ic Vers

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STRASSENVERKEHR | SEKTION AARGAU

Jugendliche im Strassenverkehr besonders gefährdet Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt in einem neuen Sicherheitsdossier auf, wo in der Verkehrsunfallprävention bei Jugendlichen am meisten Handlungsbedarf besteht.

A

uf Schweizer Strassen kommen pro Jahr durchschnittlich 4,6 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren ums Leben. Rund 180 Personen in diesem Alter werden jährlich im Strassenverkehr schwer, 900 leicht verletzt. Pro 100 000 Jugendliche entspricht dies jährlich rund 70 Schwerverletzten und 1,8 Getöteten. Europaweit ist dies betreffend Todesfälle der niedrigste Wert. Das neue Sicherheitsdossier der bfu zeigt allerdings, dass Jugendliche – verglichen mit anderen Altersgruppen – ein besonders hohes Risiko aufweisen, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden. Nach der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen ist ihr Risiko das zweithöchste. Zwar sind im Jugendalter die meisten körperlichen und geistigen Fähigkeiten, die es für eine sichere Teilnahme am Strassenverkehr braucht, fertig ausgebildet. Doch durch die psychischen und sozialen Entwicklungen in die-

sem Alter entstehen jugendspezifische Risiken, die sich insbesondere in Kombination mit Motorfahrzeugen verheerend auswirken können. Dazu gehören die Neigung zu riskantem Verhalten, die stärkere Beeinflussbarkeit durch Gleichaltrige und der ab 16 Jahren erhältliche Alkohol. Der Töff als grösstes Risiko Besonders oft verunfallen Jugendliche, wenn sie mit dem Töff unterwegs sind: Pro Jahr verletzen sich durchschnittlich 420 von ihnen als Lenkende und Mitfahrende bei einem Motorradunfall – das sind 162 pro 100 000 Jugendliche. Motorräder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ dürfen aktuell mit der Führerausweis-Unterkategorie A1 ab 16 Jahren gefahren werden. Zurzeit werden in der Schweiz die Alterslimiten für die MotorradFührerausweiskategorien überprüft, da diese in der EU bereits angepasst worden

sind. Zur Diskussion steht, das Mindestalter für Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm³ hierzulande auf 16 Jahre zu senken. Die bfu empfiehlt jedoch, bei der heutigen Altersgrenze von 18 Jahren zu bleiben, um dem erhöhten Unfallrisiko der Jugendlichen Rechnung zu tragen. Jugendliche unter 18 Jahren sollten nur Motorräder fahren dürfen, die auf eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h beschränkt sind – entsprechend der neuen Führerausweiskategorie AM in der Europäischen Union. Mit Neulenkern unterwegs Ebenfalls häufig werden Jugendliche als Bei- oder Mitfahrende in Autos verletzt oder getötet, nämlich durchschnittlich 191-mal pro Jahr. Die Tatsache, dass ältere Kolleginnen und Kollegen bereits Auto fahren dürfen, führt zu einem erhöhten Unfallrisiko für die 15- bis 17-Jährigen. Regelmässige Polizeikontrollen – vor allem in Wochenendnächten – können dazu beitragen, dass junge PW-Lenker und jugendliche Passagiere die Sicherheitsregeln besser einhalten. Dazu gehören das Tragen des Sicherheitsgurtes auch auf dem Rücksitz, das Fahren ohne Substanzeinfluss sowie eine angepasste Geschwindigkeit. Zudem erscheint es sinnvoll, alle Neuwagen mit Notbremsassistenten auszurüsten. ∞

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Es wird «elektrisierend» in der HOFGARAGE in Oberrohrdorf

Seit 1976 handelt die HOFGARAGE Ducommun AG im Raum Baden mit den englischen Raubkatzen. Zuerst etwas versteckt im Kappelerhof, in Baden. Seit 2001 im grosszügigen Geschäftsgebäude in Oberrohrdorf. In diesen Jahren hat sich viel getan. Heute blickt JAGUAR auf eine Produktpalette von aktuell 7 Modellreihen. Das jüngste Mitglied im JAGUARRudel ist gleichzeitig auch der Beginn ei-

ner neuen Ära. Anfang Juli 2018 durfte die HOFGARAGE ihren Kunden und Interessenten den ersten rein elektrisch betriebenen JAGUAR vorstellen: den neuen JAGUAR I-PACE. Dieser besticht durch sein futuristisches Design, die neueste Technologie sowie seine Sportlichkeit. Platz genug findet sich im neuen I-PACE ebenfalls. Er wird als 5-Sitzer gebaut. Viel Freiheit bietet die Reichweite der jüngsten Raubkatze. In Fahrzyklustests konnte eine Reichweite mit dem JAGUAR I-PACE von bis zu 480 km erreicht werden. Eine optimal aerodynamische Form gepaart mit der Elektrofahrzeug-Technologie der nächsten Generation macht dies möglich. Die Hightech-Lithium-Ionen-Batterie kann sauber, problemlos und komfortabel aufgeladen werden. Überzeugen Sie sich vom brandneuen JAGUAR I-PACE in Ihrer HOFGARAGE.

Das Verkaufsteam der HOFGARAGE begrüsst Sie gerne für eine Besichtigung und eine Probefahrt. Das ganze Team der HOFGARAGE freut sich auf Ihren Besuch. Weitere Informationen:

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SEKTION AARGAU | FAHRZEUGPRÜFUNG

Unabhängiges Prüfen im TCS Zentrum Birr – freundlich, persönlich und sympathisch!

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.2018

Sie haben das Aufgebot zur amtlichen Fahrzeugprüfung (MFK) erhalten? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den MFK-Vortest des TCS – die sichere Vorbereitung auf die amtliche Fahrzeugprüfung! Mit klarem Auftrag in die Garage Sie möchten wissen, welche Reparaturen an Ihrem Fahrzeug durchzuführen sind, damit es die amtliche Fahrzeugkontrolle besteht? Lohnt es sich die Mängel reparieren zu lassen? Ist der Reparaturaufwand zum Gegenwert des Fahrzeuges in einem vernünftigen Verhältnis? Diese sowie alle weiteren Fragen können wir Ihnen nach dem TCS MFK-Vortest beantworten. Selbstverständlich können Sie auch Veteranenfahrzeuge bei uns prüfen lassen. MFK-Vortest Personenwagen MFK-Vortest Lieferwagen / Camper MFK-Vortest Fahrzeuge Veteranen

Klimawartung

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Neue Dienstleistung: Das Technische Zentrum bietet neu den Klimaanlagen-Service für Fahrzeuge an. TCS-Mitglieder profitieren dabei von sehr günstigen Preisen. Der Klima-Service sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden. Er sorgt für frische Luft im Auto und sichert Funktion und Wirkung der Klimaanlage. Gleichzeitig werden die luftführenden Kanäle zur besseren Hygiene desinfiziert. Die Wartung umfasst: Kühlmittel regenerieren und ergänzen, Dichtheitstest, Kompressoröl nach Bedarf ergänzen, Innenraumfilter prüfen  / ersetzen und Desinfektion der Luftkanäle. Klimaanlagen-Service für TCS-Mitglieder nur CHF 168 inkl. Desinfektions- und Kältemittel R134. Innenraumluftfilter und andere Kältemittel nach Aufwand gemäss Herstellervorschriften. Ohne Reparaturarbeiten. Führen auch Sie den Klima-Service in unserem Technischen Zentrum durch und lassen Sie sich in der Wartezeit von unseren Mitarbeitenden über die neuen TCS-Angebote beraten. Anmeldung telefonisch oder per E-Mail.

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TCS-PARTNER-FAHRSCHULEN | SEKTION AARGAU

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Fricktal-Rheintal Auto & Motorrad Fahrschule Daniel Leutenegger Bremenstallstrasse 30 4313 Möhlin 079 218 60 44 danyL@hispeed.ch fahrschule-daniel.ch Fahrschule Shala Valon Shala Rhygass 2 5322 Koblenz info@fahrschuleshala.ch fahrschuleshala.ch

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Limmattal Autofahrschule Daniel Zünd Zelgweg 38 5405 Baden-Dättwil 079 433 75 00 drive@zuend.com zuend.com

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SEKTION AARGAU | KURSANGEBOT Kursdaten: Samstag, 18.8.2018 Donnerstag, 30.8.2018 Samstag, 22.9.2018 Kursort Huttwil Anmeldung Tel. +41 62 959 55 71

Mit Sicherheit mehr Fahrspass Das E-Bike – ein innovatives, neues Verkehrsmittel oder ein gefährlicher Strassenfeger? Gefährlich wird es dann, wenn man die Kontrolle über das Fahrzeug verliert oder wenn die Verkehrsregeln missachtet werden. Die Anzahl der E-Bike Fahrer erhöht sich stetig und auch die Unfälle häufen sich. Um dem vorzubeugen, bietet die Biketec AG, die Geburtsstätte des FLYER E-Bikes, Fahrsicherheitskurse in Zusam-

menarbeit mit dem TCS an. Dabei gewinnen die Teilnehmer mehr Sicherheit beim Fahren eines E-Bikes; sei dies beim Anfahren, dem Bremsen, dem Halten des Gleichgewichtes oder dem Kurvenfahren. Eine Kombination aus Theorie und Praxis bereitet die Kursteilnehmer optimal auf den Alltag auf den Strassen vor. Auf einer FLYER Tour durch das hügelige Emmental kann das Erlernte gleich angewendet werden. Zudem erhalten die

Teilnehmer auf der anschliessenden Werksbesichtigung einen Einblick hinter die Kulissen der Biketec AG. Dort erfahren sie, wie das FLYER E-Bike entsteht und gebaut wird. Der ganze Tag ist ein einmaliges Erlebnis mit wertvollen Tipps und Tricks rund um das E-Bike und natürlich mit viel Fahrspass durch die schöne Landschaft des Emmentals.

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24.07.18 14:54


AUS DEM BUNDESHAUS | SEKTION AARGAU

Verkehrsströme entflechten tional- und Ständerat haben dem direkten Gegenentwurf deutlich zugestimmt. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen.

Thierry Burkart Nationalrat, Baden Präsident TCS Sektion Aargau

D

er TCS unterstützt den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)». Damit soll der heutige Fuss- und Wanderwege-Artikel in unserer Bundesverfassung mit einer Bestimmung über das Velo ergänzt werden. Ziel ist es, die Entwicklung eines qualitativ guten Netzes in der ganzen Schweiz zu fördern. Das Velo ist noch der einzige Verkehrsträger, der in der Verfassung nicht erwähnt ist. Na-

Buslinien, Umfahrungsstrassen und Projekte des Langsamverkehrs – d. h. auch grössere Investitionen für den Veloverkehr – mitfinanziert werden. Eine weitergehende Mitfinanzierung von Veloinfrastrukturen durch den Bund hat das Parlament klar abgelehnt und wird es auch mit dem Gegenvorschlag nicht geben.

Der Bund übernimmt die Koordination Der Bund übernimmt dieselbe Rolle, die er zugunsten von Fuss- und Wanderwegen spielt. Er legt den Rahmen für eine Harmonisierung und minimale Koor- Velo als Teil des Gesamtsystems dination fest. Diese Aufgabe ist für den Mobilität Aufbau eines leistungsfähigen interkan- Eine zeitgemässe und kohärente Verkehrstonalen und interkommunalen Netzes politik muss ein gutes Zusammenleben bedeutsam. Der Bund beschränkt sich da- aller Verkehrsarten gewährleisten. Die bei aber klar auf die Unterstützung, Koor- verschiedenen Verkehrsmittel, und dazu dination und Verbreitung von Informati- gehört klar auch das Velo, sind alle als Beon. Für die Regelung im Einzelnen sowie standteile eines Gesamtsystems zu sehen. die Planung, den Bau und den Unterhalt Es drängt sich daher auf, sie parallel und der Velowege bleiben die Kantone und nicht gegeneinander zu entwickeln. Am Gemeinden zuständig. besten geschieht dies durch eine Entflechtung der Verkehrsströme. Der Bundesbeschluss Velo trägt dieser Keine neuen Kosten für den Bund Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist der Entwicklung Rechnung, ohne dass der Nationalstrassen- und Agglomerations- Bund zusätzlich Geld in die Hand nimmt verkehrs-Fonds (NAF) in Kraft. Zwischen oder in die Kompetenzen der Kantone 9 bis 12 % der Ausgaben dieses Fonds oder gar der Gemeinden eingreift. Dastehen für die Mitfinanzierung von so- her unterstützt eine breite partei- und genannten Agglomerationsprogrammen verbandsübergreifende Koalition diesen zur Verfügung. Damit können Tram- und Bundesbeschluss. So auch der TCS. ∞

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SEKTION AARGAU | VERKEHR

Grünes Licht für Umfahrung Mellingen Die 2011 vom Aargauer Stimmvolk angenommene Umfahrung Mellingen ist einen grossen Schritt weiter: Der Kanton, die Gemeinde und die Verbände haben eine Vereinbarung getroffen, die zusätzliche ökologische Ersatzmassnahmen sowie flankierende verkehrliche Massnahmen zur Beschränkung des Verkehrs durch die Altstadt festlegt und das Projekt optimiert. Der VCS und der WWF ziehen nun ihre hängige Beschwerde beim Verwaltungsgericht zurück.

D

ie historische Altstadt von Mellingen ist mit rund 15 400 Fahrzeugen pro Tag stark belastet. Mit der Umfahrungsstrasse soll das Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgewertet sowie Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt werden. Das im November 2010 vom Grossen Rat und im Mai 2011 vom Stimmvolk beschlossene Projekt Umfahrung Mellingen setzt sich aus zwei Abschnitten und den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen.

Das bisherige Verfahren In einem vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beauftragten Gutachten forderte die Eidgenössische Natur und Heimatschutzkommission (ENHK) im Februar 2015, die Umfahrungsstrasse ohne Beeinträchtigung des Gruemethügels zu planen und weniger massiv zu gestalten. Im anschliessenden Gerichtsverfahren hob das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau im November 2015 den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom März 2013 zu Abschnitt 1 auf und verwies ihn zum erneuten Entscheid an den Regierungsrat. Parallel zum Gerichtsverfahren hat der Kanton – basierend auf seinem Verständnis des Gutachtens der ENHK – eine 118

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Projektänderung zum Abschnitt 1 ausgearbeitet. Diese Projektänderung wurde durch die ENHK positiv beurteilt. Sie beinhaltet eine Verschiebung der Strassenachse (bis zu 7,5 Meter nach Osten), so dass der Gruemethügel nicht mehr tangiert wird. Zudem wird die Brücke durch eine niedrigere Brüstung mit aufgesetztem Leitholm transparenter und leichter

gestaltet. Gegen diese Projektänderungen gingen zwei Einwendungen ein, wovon eine durch Rückzug erledigt werden konnte und eine durch den Regierungsrat entschieden wurde. Nach einer Beschwerde von VCS und WWF hob das Bundesgericht im Oktober 2016 zudem auch den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats zum Abschnitt 2 auf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau forderte ebenfalls eine Anpassung des Richtplans bezüglich des Mehrverbrauchs an Fruchtfolgeflächen. Diese Richtplanänderung wurde im Dezember 2017 vom Grossen Rat genehmigt. Mit den Anpassungen im Projekt wurden nach Auffassung des Kantons die Forderungen der Gerichte erfüllt, so dass der Regierungsrat im Januar 2018 das bereinigte Projekt Umfahrung Mellingen mit den Abschnitten 1 und 2 genehmigte. Gegen diesen Entscheid erhoben der VCS und der WWF wiederum Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie rügten unter anderem Widersprüche im ENHK-Gutachten und die ihrer Auffassung nach gegebene Missachtung seiner Interpretation durch das Verwaltungsgericht. Vereinbarung mit zusätzlichen Massnahmen Angesichts des hohen öffentlichen Interesses an der Umfahrung Mellingen hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) Anstrengungen im Hinblick auf eine Einigung mit VCS und WWF unternommen – ohne das Urteil des Verwaltungsgerichts abzuwarten. In verschiedenen Gesprächen mit den Parteien wurden


zusätzliche ökologische Ersatzmassnahmen und flankierende verkehrliche Massnahmen erarbeitet, welche das Projekt Umfahrung Mellingen optimieren. So wird auf Wunsch von WWF und VCS unter anderem als zusätzliche ökologische Ersatzmassnahme der Franzosengraben südöstlich der Lenzburgerstrasse auf rund 600 Meter bis zu den offenen Abschnitten im Wald geöffnet und renaturiert. Zusätzlich werden im Mündungsbereich Schwarzgraben-Reuss beide Gewässer strukturell aufgewertet. Diese zusätzlichen ökologischen Massnahmen gleichen den Eingriff in die geschützte Reusslandschaft aus. Gemäss Vereinbarung soll zudem der Durchgangsverkehr durch die historische Altstadt mit baulichen Massnahmen auf maximal 1500 Fahrzeuge pro Tag gesenkt werden. Damit erhält Mellingen die versprochene Entlastung und es wird eine qualitativ hochwertige Stadtentwicklung möglich. Im ursprünglichen Projekt waren weiterhin 5000 Fahrten durch die Altstadt vorgesehen. Die zugesicherten Massnahmen wurden vom Kanton Aargau und der Einwohnergemeinde Mellingen mittels Regierungsrats- und Gemeinderatsbeschlüssen bereits verbindlich beschlossen. Im Gegenzug werden VCS und WWF ihre Beschwerde beim Verwaltungsgericht zurückziehen. Die Planung der Umfahrung Mellingen kann nun weitergeführt werden. Die Planung der vereinbarten Massnahmen wird ebenfalls sofort in Angriff genommen. Die nächsten Schritte Das BVU wird nun umgehend das Landerwerbsverfahren in Angriff nehmen, das voraussichtlich bis Ende 2019 dauert. Bereits in den nächsten Tagen informiert das BVU die betroffenen Grundeigentümer über das weitere Vorgehen. Parallel dazu startet die Ausführungsplanung (bis circa Mitte 2020), ab Frühling 2020 ist die Submission für die Bauarbeiten vorgesehen. Voraussichtlicher Baubeginn ist gemäss heutiger Planung im Frühjahr 2021 – unter der Voraussetzung, dass im Rahmen des Landerwerbs- und des Vergabeverfahrens keine Beschwerden eingehen. Die bauliche Umsetzung der Verkehrsberuhigung erfolgt direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Umfahrungsstrasse. Die Renaturierung des Franzosengrabens und der Mündung Schwarzgraben-Reuss wird unabhängig vom Strassenbauprojekt in Angriff genommen und bis 2023 umgesetzt – sofern die Rechtskraft herbeigeführt und der Landerwerb erfolgreich durchgeführt werden kann. ∞

Unterkulm:

Ostumfahrung Bad Zurzach:

weitere Variantenprüfung

Keine Beschwerde hängig

Die Kantonsstrasse K 242 stellt die regionalen Verkehrsbeziehungen im Wynental sicher und ist ein wichtiges Element im Kantonsstrassennetz. Zwischen dem Bahnhof Unterkulm Nord bis zur Gemeindegrenze zu Oberkulm befindet sich die WSB im Strassenraum der K 242; entsprechend besteht Konfliktpotenzial zwischen Bahn-, motorisiertem Individual- sowie Fuss- und Radverkehr. Ein Strassenbauprojekt, das die Eigentrassierung der WSB, die Sanierungsarbeiten und den Umbau des Knotens K 242 Hauptstrasse/K 237 Böhlerstrasse in eine Kreisverkehrsanlage beinhaltete, stiess bei der Bevölkerung von Unterkulm auf massiven Widerstand. In einer gemeinsamen Medieninformation vom 3. Juli 2018 erklärten das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, die Gemeinde Unterkulm und Aargau Verkehr AG, dass die Varianten für den Knoten nochmals detailliert geprüft werden. Bis Herbst 2018 werden die Projektbeteiligten voraussichtlich eine Bestvariante evaluieren und anschliessend über das weitere Vorgehen informieren.

Mit der Ostumfahrung Bad Zurzach soll der Nord-Süd-Verkehr aus dem Ortskern gelenkt, der Flecken aufgewertet und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt werden. Im März 2018 hat der Regierungsrat das Bauprojekt genehmigt und über die noch hängigen Einwendungen entschieden. Auf eine daraufhin weitergezogene Beschwerde ist das Verwaltungsgericht nicht eingetreten. Die Planung kann nun – vorbehältlich weiterer Rechtsschritte – weitergeführt werden. Als Nächstes steht das ordentliche Landerwerbsverfahren für die Ostumfahrung an. Parallel dazu wird die Submission der Hauptarbeiten vorbereitet. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019.

Leserstimmen zum Editorial des Touring 7/8 Fragwürdige Kreiselkonstruktionen Ihr interessanter Artikel im «Touring» ist sehr gut beschrieben, insbesondere das Kreisel-Beispiel in Buchs. Ein ähnliches Beispiel würde sich mit der geplanten «Kreiselkonstruktion» in Unterkulm anbieten. Es wäre ein absolutes «No-Go» für den talauf und -abwärts fahrenden Strassenverkehr. Was mich erstaunt ist, dass «der Kanton» solche unbrauchbaren Vorschläge zubereiten kann – mit unseren Steuergeldern – notabene. Vielen Dank für Ihre Veröffentlichung der fragwürdigen Kreiselkonstruktionen! Herbert Gloor-Beyeler, Unterkulm

Motorisierten Individualverkehr unterbinden? Es erstaunt, was die Planer in den Baudepartementen der Kantone so alles erfinden. Ich habe den Eindruck, dass alles unternommen wird, um den motorisierten Individualverkehr zu unterbinden oder mindestens zu schikanieren. Dabei müsste alles unternommen werden, damit der Verkehr verflüssigt, nicht beschleunigt(!), werden kann. An vielen Orten muss ich leider das Gegenteil feststellen und da wundern sich die Verkehrsplaner, wenn die Autofahrer fahrbare Routen durch Quartiere suchen, Schleichverkehr nennen das die Experten. Zur Situation an der Buchser Industriestrasse habe ich auch schon schriftlich nachgefragt, die Antworten waren fadenscheinige Ausreden und Darlegungen aus dem Dampflok-Zeitalter. Ich bin viel unterwegs und beobachte die Entwicklung mit Sorge. Die heutige Strasseninfrastruktur ist hoffnungslos überlastet und nicht mehr zeitgemäss. Aufgefallen sind mir die viel zu kurzen Einspurstrecken – so z. B. in Unterentfelden bei der Garage Schmid Richtung Suhrental/Luzern und der zauberhafte Ausbau des Knotens Autobahnanschluss Aarau-West mit der Kreuzung der Ortsverbindungsstrasse Kölliken/Muhen – ein wahres Wunderwerk. Leider bleibt den Autofahrern, so wie Sie in Ihrem Vorwort selbst erwähnen, nichts anderes übrig, als den Kopf zu schütteln. Max Monnier, Suhr

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SEKTION AARGAU | VERANSTALTUNGEN Limmattal AG 2 2 Tagesausflug zu 3 Schluchten Anreise mit dem Zug bis Chur. Mit einem historischen Postauto und der legendären Krokodil-Lok der Rhb besuchen wir die Brauerei Monstein, die spektakuläre Zügenschluch und übernachten im Hotel Albula Julier. Am 2.Tag fahren wir nach Obermutten (einzige Holzkirche der Schweiz) und zur Viamala-Schlucht. Mittagessen im historischen Speisesaal in Rodels und Besuch der Tamina-Schlucht bei Bad-Ragaz.

Aargau TCS Ball 2018 Festliches Gala-Diner mit Musik und Tanz bis 2 Uhr mit dem Orchester «Nostalgie Swingers Big Band» (17 Musiker). Datum & Zeit SA, 24.11.2018, 19.30 Uhr Ort/Treffpunkt Trafo Baden, Türöffnung 18.45 Uhr Kosten CHF 85 pro Person, inkl. Gala-Diner Anmeldung Bis 3.11.2018 an TCS Sektion Aargau, Gewerbeweg 1, 5242 Birr, 056 464 48 48 oder tcs-aargau@tcs.ch. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Aus Platzgründen können nur TCS Mitglieder berücksichtigt werden.

Wiggertal AG 3 Datum & Zeit 6.+7. Oktober 2018 Kosten CHF 300, Halbtax CHF 250, GA CHF 200 Zuschlag Einzelzimmer CHF 20 Anmeldung und Auskünfte Stephan Hinz, hinz@geissmannlegal.ch, Tel 056 203 00 18 Anmeldeschluss 15.9.2018, Detailprogramm/ Infos folgen nach Anmeldung. Weinwanderung Sierre nach Salgesch Nehmen Sie an der Rebsortenwanderung im schönen Wallis teil. Die Marschstrecke Sierre-Salgesch auf dem Walliser Rebweg ist 8 km lang und für jedermann zugänglich. Auf der Wanderung bieten Ihnen Weinproduzenten ein reichhaltiges Angebot, wie Wein Degustation, Raclette, Grilladen, Walliser Kost, sowie auch Musik und Folklore. Diese Wanderung können Sie frei geniessen und wir treffen uns wieder zum Abendessen Datum & Zeit SA 8.9.2018, 6.30 Uhr Ort/Treffpunkt Abfahrt Bahnhof Baden 06.30 Uhr Ankunft Bahnhof Baden ca 23.30 Uhr Wichtiger Hinweis Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Mitglieder US Limmattal haben Vorrang. Kosten CHF 65.00 pro Person, inkl. Carfahrt, Kaffee und Gipfeli, Eintritt Rebsortenwanderung und ein Abendessen in Sierre. Anmeldung Bis 17.8.18 schriftlich an Mandy Schärer, Hardstr. 76b, 5430 Wettingen, 0795655760 Mail tcs.mandyschaerer@gmail.com.

Pilzexkursion mit kulinarischem Höhepunkt Erleben Sie einen spannenden Pilztag unter fachkundiger Führung des Pilzvereins Zofingen. Der praxisbezogene Pilzkurs eignet sich für Anfänger und Fortgeschrittene und beinhaltet einen Einstieg in die Welt der Pilze sowie deren Bestimmung.

touring | September 2018

Gokart in Wohlen mit Nachtessen Ein motorsportlicher Abend. 2 x 15 min Fahren mit den mittelschnellen Kart, ohne Rangliste, denn es geht nur um Spass zu haben. Anschliessend gibt es Steak mit Pommes und Salatbuffet. Datum & Zeit FR, 07.09.2018, 19.00 Uhr Kartfahrt Ort/Treffpunkt 18.00 Uhr, Kart Bahn Wohlen Kosten CHF 25.00 pro Person inkl. Kartmiete und Nachtessen ohne Getränke Anmeldung Bis 1.9.18 schriftlich oder Mail an koch.m@gmx.ch oder 079/882 44 20

Freiamt AG 6 Gokart in Wohlen mit Nachtessen Ein motorsportlicher Abend. 2 x 15 min Fahren mit den mittelschnellen Kart, ohne Rangliste, denn es geht nur um Spass zu haben. Anschliessend gibt es Steak mit Pommes und Salatbuffet. Datum & Zeit FR, 07.09.2018, 19.00 Uhr Kartfahrt Ort/Treffpunkt 18.00 Uhr, Kart Bahn Wohlen Kosten CHF 25.00 pro Person inkl. Kartmiete und Nachtessen ohne Getränke Anmeldung Bis 1.9.18 schriftlich oder Mail an koch.m@gmx.ch oder 079/882 44 20 Kurzbeschrieb (1 Satz)

Datum & Zeit SA 22.09.2018, 09.30 Uhr Ort/Treffpunkt Waldhaus Baan, Bottenwilerstrasse 27, 4800 Zofingen Wichtiger Hinweis Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Teilnehmerzahl ist auf 45 Pers beschränkt. Mitglieder der US Wiggertal haben Vorrang. Kosten CHF 15.00 pro Person, inkl. Instruktion bei Kaffee und Gipfeli, Pilzexkursion (ca. 2 Stunden), Apéro und Mittagessen (Pilzrisotto) inkl. Mineralwasser, Kaffee und Kuchen. Anmeldung Bis 15.09.18 an Walter Wolf, Altmattweg 8, 4802 Strengelbach oder über die Homepage www.tcswiggertal.ch

Detailinformationen zu den jeweiligen Veranstaltungen und Anmeldungen unter www.tcs-aargau.ch

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Lenzburg AG 4

Brugg AG 7 Stadtführung Baden mit anschliessendem Nachtessen Baden kennen lernen in 2 Stunden – Ein Sightseeing zu Fuss. Anschliessendes Nachtessen. Datum & Zeit DO, 20.9.18, 16.50 Uhr Ort/Treffpunkt Bahnhof Baden, zwischen Bahnhofgebäude und Haupteingang PTT Gebäude Wichtiger Hinweis Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und rückbestätigt. Kosten CHF 20 max pro Person, inkl. Stadtführung und Nachtessen (exkl. Getränke), Beitrag wird bar beim Nachtessen erhoben. Anmeldung Bis 5.9.18, schriftlich mit Talon an TCS US Brugg, Cordula Soland, obere Leestrasse 5, 536 Remigen, cordula.soland@bluewin.ch


Kulm AG 8 Voranzeige Besichtigung SRF Studio Aarau Gerne laden wir Sie zu einer interessanten Besichtigung im Studio Aarau des SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) ein. Bitte reservieren Sie sich schon heute dieses Datum für die spannende Führung!

Wichtiger Hinweis Der Apéro findet am Samstag ab 16.00 statt, das Nachtessen ist für 18.00 Uhr vorgesehen. Bitte nur Geschirr mitbringen, eine Festbestuhlung ist vorhanden. Anmeldung Bis 24.8.18 schriftlich oder Mail an Peter Scherer, Schönbühlstr. 32, 5442 Fislisbach, p.scherer@cca-aargau.ch oder www.cca-aargau.ch Bei der Anmeldung Anzahl Teilnehmer für Nachtessen und ob mit/ohne Wohnwagen angeben.

Datum & Zeit MI, 24.10.2018, 16.30 Uhr

Herbst-/Ferientreff Der diesjährige Herbst-/Ferientreff findet auf dem Camping „Riarena“ in Cugnasco statt. Die Clubaktivitäten sind für das mittlere Wochenende vorgesehen.

Anmeldung Weitere Infos im Touring Nr. 10.

Datum & Zeit 29.09.–13.10.2018

Motorradgruppe Herbstausfahrt um den Wägitalersee Die Route führt uns um den Flughafen Kloten, durchs Zürcher Oberland ins Turbenthal. Nach einer Kaffee-Pause fahren wir durchs Toggenburg mit einem kurzen Abstecher ins Appenzellische, östlich am Zürichsee vorbei zu unserem Mittagshalt am Wägitalersee. Nach der Seeumrundung fahren wir via Sattelegg, Ibergeregg in die Innerschweiz.

Ort/Treffpunkt Camping «Riarena», Cugnasco TI

Campingclub Aargau Plauschweekend Wir treffen uns für das Plauschweekend mit oder ohne Wohnwagen auf dem Campingplatz in Künten-Sulz. Das Programm wird auf dem Platz bekannt gegeben. Datum & Zeit FR 31.08.–SO 02.09.2018 Ort/Treffpunkt Campingplatz Künten-Sulz

Wichtiger Hinweis Detaillierte Informationen (Programm/ Daten) werden den Teilnehmern nach Ablauf der Anmeldefrist zugeschickt.

Datum & Zeit SO 2.9.2018, 7.30 Uhr

Anmeldung Bis 19.8.18 schriftlich oder Mail an Peter Scherer, Schönbühlstr. 32, 5442 Fislisbach, p.scherer@cca-aargau.ch oder www.cca-aargau.ch Bei der Anmeldung bitte die Aufenthaltsdauer und die Teilnehmerzahl (Erw./Kind/Hund) bekannt geben

Kosten CHF 40 pro Person für Kaffee/Gipfeli, Mittagessen ohne Getränke

Ort/Treffpunkt TCS Zentrum Birr

Anmeldung Bis 29.8.18 schriftlich an Röbi Renggli, info-motorradgruppe@tcs-aargau.ch oder Tel. 079 850 90 40.

Anmeldetalon Bitte an die organisierende TCS Sektion/-Gruppe senden Veranstalter/Kurs (Titel/Nr.): Mazda ValuePlus: • Cash-Bonus • «Maxi-Garantie 3+2» • 2,9%-Leasing

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