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Bericht des Universitätsrat
Bericht des Universitätsrats
Im verlängerten Berichtsjahr 2019/20 stand strategisch – nebst der Wahrnehmung der gesetzlichen und statutarischen Aufgaben und Pflichten – vor allem die weitere Stabilisierung, die Stärkung der Governance und Organisation sowie die Qualitätsverbesserung in allen Bereichen und Prozessen sowie die Fokussierung der Stärken im Vordergrund. In diesem Zusammenhang hat der Universitätsrat zahlreiche wegweisende Entscheidungen getroffen und Weichenstellungen vorgenommen. Mit der Einstellung von Ulrike Baumöl als neue Rektorin und Markus Jäger als neuen Verwaltungsdirektor sowie der Neubestellung von Anne Brandl als Prorektorin Forschung und Alexander Zimmermann als Prorektor Lehre wurde das neu erarbeitete und verabschiedete Organisationsmodell umgesetzt und im Rektorat eine neue Ära eingeleitet. Unterstützt wird das Rektorat zudem neu von einem Generalsekretär.
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Die Klausurtagung vom Juni 2020 hatte zum Hauptziel, im Rahmen der laufenden Entwicklungs- und Finanzplanung, welche von Regierung und Landtag gutgeheissen wurde, eine mittelfristige Perspektive bis 2023 einzunehmen. Dabei wurden verschiedene Stossrichtungen beschlossen wie insbesondere das Vorantreiben der Entwicklung der Forschungs- und Lehrkonzepte hin zu mehr digitalen und virtuellen Elementen, die Einführung von Schools (unter Auflösung der bisherigen Instituts- und Centerstruktur) per 1. Januar 2023, die Neuordnung der akademischen Pyramide und der Nachwuchsförderung, die Verankerung und Verwirklichung der Frauenförderung sowie ein neues internes Finanzierungsmodell.
Zur Stärkung der Governance hat der Universitätsrat im Berichtsjahr neu eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen und dazu ein Reglement erlassen. Die Ombudsstelle nahm ihre Tätigkeit per 1. März 2020 auf.
Zu den Meilensteinen der Arbeit des Universitätsrats zählen u.a. die diversen Berufungsverfahren, welche im Berichtsjahr eingeleitet werden konnten, so insbesondere das Verfahren zur Besetzung des von Regierung und Landtag gesprochenen neuen Lehrstuhls «Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung». Ebenso wurden die Berufungsverfahren für die «Professur für Baukultur und zirkuläres Bauen» (Nachfolge Prof. Peter Staub), dasjenige zur Nachbesetzung des «Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrechts» (Nachfolge Prof. Dr. Francesco Schurr) in Form einer Assistenzprofessur (TT) sowie das Berufungsverfahren einer «Assoziierten Professur oder Assistenzprofessur (mit TT) für Architektur und Gesellschaft» genehmigt und entsprechend lanciert. Zur weiteren Stärkung der Governance sowie der Qualitätssicherung der Berufungsverfahren hat der Universitätsrat neu einen Berufungsbeauftragten geschaffen, welcher ab dem 7. Dezember 2020 und ex officio als Berichterstatter in den jeweiligen Berufungsbeiräten Einsitz nehmen wird.
An seiner letzten Sitzung im Berichtsjahr 2019/20 hat der Universitätsrat zahlreiche Erlasse und Regularien, welche über eine längere Zeit intensiv vorbereitet wurden, verabschiedet. So wurden die Statuten, die Dienst- und Besoldungsordnung und die Berufungsordnung abgeändert sowie das Organisationsreglement komplett neu gefasst. Hinzu kommt der Erlass weiterer neuer Ordnungen wie jene für Gastprofessorinnen und Gastprofessoren. Ebenfalls an der letzten Sitzung im Berichtsjahr hat der Universitätsrat die Zwischeninformation zum IT-Transformationsprogramm zur Kenntnis genommen und die Freigabe zur Umsetzung des diesbezüglichen Projekts «unITed» samt Masterplan/Roadmap und der damit notwendigen organisatorischen und personellen Auswirkungen erteilt.