AR-13_Berufsausbildungsrecht

Page 1

Arbeitsrecht AR 13

Susanne Gittenberger

Berufsausbildungsrecht

INHALT Einleitung 3 Begriffe im BAG 4 Ausbildungsbewilligung für Lehrbetriebe 26 Pflichten der Parteien des Lehrvertrages 29 Ende des Lehrverhältnisses 31 Weiterverwendungspflicht 36 Berufsschule 38 Prüfungen nach dem BAG 40 Nachweis über die erfolgte Lehrlingsausbildung 49 Verkürzung – Verlängerung der Lehrzeit 51 Arbeitsrechtliche Vorschriften im BAG 56 Behörden und Beiräte 59 Auszeichnung von Lehrbetrieben 63 Strafbestimmungen und Vollziehung 63 Lehrberuf in der Zahnärztlichen Fachassistenz 64 Beantwortung der Fragen 66 Abkürzungsverzeichnis 70

Durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl I Nr 11/2014, erfolgte ab 1. März 2014 eine Umbenennung des „Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend“ in „Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“; im Berufsausbildungsgesetz findet sich zwar noch die alte Bezeichnung in Bestimmungen, die nicht durch die Novelle 2015, BGBl I Nr 78/2015, geändert wurden, im Text dieses Skriptums wird jedoch die neue Bezeichnung verwendet.

Stand: Jänner 2016

Dieses Skriptum ist für die Verwendung im Rahmen der Bildungsarbeit des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Gewerkschaften und der Kammern für Arbeiter und Angestellte bestimmt.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
AR-13_Berufsausbildungsrecht by VÖGB Wien - Issuu