investnews - Guide für Vermögensverwalter 2016

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Guide 2016 für Vermögensverwalter REGULIERUNG STRATEGIE NACHHALTIGE FINANZEN


... and climbing.

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EDITO

Die Kraft

der inneren Werte

VÉRONIQUE BÜHLMANN

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er Aphorismus des Mathematikers, Physikers und Philosoph Blaise Pascal (1623-1662) könnte die Finanzmarktsituation rund um die UVV nicht besser beschreiben: „Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.“ Freiheitsliebe? Leidenschaft? Beharrlichkeit? Egal welche irrationalen Emotionen es sind, es müssen innere Werte sein, die das paradoxe Überleben von 3 000 UVV in der Schweiz sichern. Die schleichende Regulierung, der Druck seitens der Partner und steigende Kosten schweben wie Damoklesschwerter über den Köpfen der UVV. Trotzdem arbeiten sie unverändert in wirtschaftlich suboptimalen Strukturen und negieren den Zwang, den die Theoretiker seit rund 20 Jahren zu kennen glauben, indem sie behaupten, das Heil der UVV liege in der Konsolidierung. Einige Referenten, die wir im Rahmen dieser Ausgabe für unser Dossier „Fachsparte“ befragt haben, postulieren Ansätze, die man mit dem Begriff „Catch“ auf den Punkt bringen kann. Unter diesem Namen firmiert ein Programm, das die UVV zur wirtschaftlichen Raison bringen soll, indem sie sich mit Kollegen zusammentun. Der Initiator des Programms, Ray Soudah, proklamiert die Notwendigkeit eines Mentalitätswandels. Ihm zufolge sei es notwendig, von einem Paradigma der Akquisition auf eine neue Realität überzugehen, nämlich zu strategischen Partnerschaften und Zusammenarbeit. Der Verstand des UVV wird Soudah beipflichten. Aber wohl kaum sein Herz. Neben diesen strukturellen Überlegungen stellen sich Fragen zum Kerngeschäft der UVV: das Asset Management. Dekorrelierende Anlagen sind wahre Raritäten, das niedrige Zinsumfeld bleibt in Stein gemeisselt. Lassen sich überhaupt noch performende Portfolios aufbauen? Ist die Zeit gekommen, den Portfolioaufbau fundamental zu überdenken? Experten für Assetallokation, Rohstoffe, Crowdfunding von Immobilien, nachhaltige Investments oder alternative Investments in Sachwerte wie Wein und Wald zeigen neue Wege auf. Es gilt dem Referenten beizupflichten, der uns mit den Worten begrüsst: „Willkommen im Wandel“. Dem Auf- und Umbruch des Wandels im Finanzmanagement und seiner schwindelerregenden Hektik zum Trotz: Einiges bleibt konstant. Die Hartnäckigkeit, die Kreativität und die Liebe zum Detail derjenigen, die an der Redaktion dieser Ausgabe gearbeitet haben, zeigen deutlich: Es sind die inneren Werte, die einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen.

Chefredaktorin: Véronique Bühlmann Editor: Rohan Sant Assistenz Editor: Alvina Olivier Redaktionsausschuss: Alexandre Bonnard, Laurent Ashenden Gestaltung: Alvaro Bueno Mitwirkende dieser Ausgabe: Christian Balmat, André Barahona, Paolo Bernasconi, Sylvain Berthelet, Alessandro Bizzozero, Jean-Luc Bochatay, Isabelle Cabie, Damien Conus, Max Cotting, Alexis Delmege, Franz de Planta, Philippe Desurmont, Angela de Wolff, Patrick Dorner, Pierre-Noël Formigé, Jean-Luc Epars, Jean Michel Genin, Jocelyn Girard, Dominique Goy, German Grunauer, Pranay Gupta, Stephanie Hodara El Bez, Reto Hossli, Jean Christophe Hugon, Alexandre Jeanblanc, Maria Kaneva-Jacobs, Philippe Kenel, Cédric Kohler, Ann-Mirjam Levy Duvernay, Philippe Masset, Pierre Maudet, Yvan Mermod, Marcel Meyer, Hugues Mottard, Elie Nada, Jean-Guillaume Péladan, David Plana, Julien Pfyffer, Nathalie Praz, Daniel Salama, Ilario Scasascia, Fabio Sofia, Edith Southammakosane, Simona Terranova, Salvatore Tosiani, Anne-Sophie Tourrette, Jean-Marc Vallet, Nicolas Walther, Jean-Philippe Weisskopf, Daniel Wild. Übersetzung: www.fastnet-translation.com Überarbeitung und Lektorat: Rolf Ziebold Kaufmännische Leitung: Elodie Reimann Druck und Herstellung: Stämpfli SA, Berne Herausgeber: Voxia communication SA, rue de Contamines 18, 1206 Genève - +41 22 591 22 66 investnews@voxia.ch Investnews, mai 2016


I N H A LT

VERMÖGENSVERWALTUNG: DIE RAHMENBEDINGUNGEN

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VERMÖGENSVERWALTER: ZWISCHEN HAMMER UND AMBOSS Prof. Paolo Bernasconi, Dr. h.c.

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FOLGEN UND HERAUSFORDERUNGEN DES AUTOMATISCHEN INFORMATIONSAUSTAUSCHS Jean-Luc Epars, KPMG

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WICHTIGE TERMINE FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER Jean-Luc Epars, KPMG

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FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ: MIT WELCHEN NEUERUNGEN UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER RECHNEN MÜSSEN Ann Mirjam Lévy Duvernay und Yvan Mermod, KPMG

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UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER: GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN Dr. Alessandro Bizzozero, BRP Bizzozero & Partners SA

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DARF EINE BANK BARABHEBUNGEN ODER ÜBERWEISUNGEN UNVERSTEUERTER GUTHABEN ABLEHNEN? Stéphanie Hodara El Bez, Altenburger

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DIE NEUEN REGELN ZUR BESTEUERUNG NACH DEM AUFWAND Philippe Kenel, Python & Peter

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UNTERNEHMENSSTEUERREFORM: EINE WIRKLICH GUTE NACHRICHT! Jean-Luc Bochatay, FBT Avocats SA

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FRANKREICH-SCHWEIZ: WIRD IM PRIVATE BANKING DASSELBE GEBOTEN? Nicolas Walther, Auris Gestion Privée

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VERMÖGENSVERWALTUNG: DAS HANDWERK

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DER UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER: EIN BERUF IM RÜCKWÄRTSGANG? Patrick Dorner, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter, VSV

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SIND WIR ALLE DAMOKLES?

Patrick Dorner, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter, VSV

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UVV AUF HISTORISCHEM WEG IN DIE ZUKUNFT Jean-Marc Vallet, Banque SYZ

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DER WEG ZUR IDEALEN PLATTFORM Aquila, Mantor, Assetbox

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DIE DIGITALE BANK – HERAUSFORDERUNG UND VOR ALLEM CHANCE FÜR UVV Jean-Marc Vallet, Banque SYZ

DIENSTLEISTUNGEN

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CREDIT SUISSE


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

W I R V E R W A LT E N I H R V E R M ÖGEN,

DAMIT SIE ZEIT HABEN, DIESES ZU GENIESSEN D I E E X P E R T E N V O N S O C I E T E G E N E R A L E P R I VAT E B A N K I N G S T E H E N F Ü R I H R E P R O J E K T E Z U R VERFÜGUNG UND BIETEN IHNEN DIE BESTEN VERMÖGENS- UND ANLAGELÖSUNGEN. SO KÖNNEN SIE IN ALLER GELASSENHEIT DIE SCHÖNEN MOMENTE DES LEBENS GENIESSEN. privatebanking.societegenerale.ch

Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen und ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) überwacht. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2016 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Hugo Stenson. FF GROUP

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I N H A LT

PARABANKEN UND REALE VERMÖGENSWERTE

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BANKEN GEGEN FINTECH: NICHTS WIRD SEIN WIE FRÜHER Elie Nada, Conseil Elie Nada & Cie

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ROHSTOFFE – EIN ERSTKLASSIGES INVESTMENT FÜR PORTFOLIOS?

Philippe Desurmont et Sylvain Berthelet, SMA Gestion

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SPANIEN: ABENTEUER ODER VERNÜNFTIGE IMMOBILIENANLAGE?

David Plana, PGA Catalunya Resort

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HOCHWERTIGE WEINE ODER LEIDENSCHAFT ALS ANLAGE

Dr. Philippe Masset und Dr. Jean-Philippe Weisskopf, École hôtelière de Lausanne

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WEIN: HERKUNFT IST TRUMPF Jocelyn Girard, GLC Capital SA

NACHHALTIGE FINANZEN

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„DER NACHHALTIGE FINANZSEKTOR MUSS INNOVATIVE INSTRUMENTE FINDEN“ Pierre Maudet, Regierungsrat des Kantons Genf

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VOM „NICE-TO-HAVE“ ZUM ABSOLUTEN „MUST“ Angela De Wolff, Conser Invest

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UMWELTAUSWIRKUNGEN DES PORTFOLIOS OPTIMIEREN Daniel Wild, RobecoSAM

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NEUES ESG-RATING: EIN ERSTER SCHRITT Isabelle Cabie, Candriam

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IMPACT BONDS – ZUKUNFTSFÄHIGE ANLAGELÖSUNGEN

Fabio Sofia und Maria Kaneva-Jacobs, Symbiotics

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SYCOMORE

ALTERNATIVE STRATEGIEN

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KEINE FLOCKEN IM WINTER: SOLLTEN WIR DIE HEDGEFONDS FALLEN LASSEN? Cédric Kohler, Fundana

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FUNDS OF HEDGE FUNDS: DIE MACHT DEN INVESTOREN

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BNP

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OCTOPUS

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FOREST FINANCE

Ilario Scasascia, Vontobel Asset Management

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ASSETALLOKATION: EINE ALTERNATIVE ZUM YALE-MODELL Edith Southammakosane, ETF Securities

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ASSETALLOKATION: DIE METAMORPHOSE Pranay Gupta, Fullerton

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DIRECTORY 2016


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

W I R V E R W A LT E N I H R V E R M ÖGEN,

DAMIT SIE ZEIT HABEN, DIESES ZU GENIESSEN D I E E X P E R T E N V O N S O C I E T E G E N E R A L E P R I VAT E B A N K I N G S T E H E N F Ü R I H R E P R O J E K T E Z U R VERFÜGUNG UND BIETEN IHNEN DIE BESTEN VERMÖGENS- UND ANLAGELÖSUNGEN. SO KÖNNEN SIE IN ALLER GELASSENHEIT DIE SCHÖNEN MOMENTE DES LEBENS GENIESSEN. privatebanking.societegenerale.ch

Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen und ist von der Europäischen Zentralbank (EZB) überwacht. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2016 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Aurélien Chauvaud. FF GROUP

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Vermögensverwalter:

zwischen Hammer und Amboss PROF. PAOLO BERNASCONI, DR. H.C.

„In der Schweiz tätige Finanzintermediäre sind nicht für die rechtliche und steuerliche Konformität ihrer Kundendepots verantwortlich.“ Diese berufliche Verhaltensregel, die jahrzehntelang Tausenden Finanzintermediären in der Schweiz fette Gewinne einbrachte, ist inzwischen veraltet. In der heutigen Zeit arbeiten die Finanzintermediäre zwischen dem Hammer ausländischer Straf- und Steuerbehörden einerseits und dem Amboss der Schweizer Aufsichts-, Straf- und Steuerbehörden andererseits.

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er erste Hammerschlag erfolgte am 1. August 1990, als Geldwäscherei von Erträgen aus kriminellen Handlungen strafbar wurde, selbst dann, wenn sie auf ausländischem Staatsgebiet erfolgte. Darüber hinaus erhielt Artikel 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, der einen historischen Wendepunkt darstellte, einen „kleinen Bruder“: die Strafbarkeit mangelnder Sorgfalt bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, auch wenn sich dieser hinter den Tausenden von Off-Shore-Gesellschaften versteckte, die jahrzehntelang als Inhaber Schweizer Bankkonten genutzt wurden. Der zweite Hammerschlag war das Inkrafttreten der Strafbarkeit der Geldwäscherei von Erträgen aus schweren Steuerdelikten am 1. Januar 2016, und zwar nicht nur, wenn diese zu Lasten des Schweizer Fiskus, sondern auch zum Nachteil des Fiskus jedes beliebigen Landes erfolgte. Wie konnte diese Bresche geschlagen werden?


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

EIN 40 JAHRE LANGER WEG Am Anfang stand Artikel 8 (heute Artikel 53) der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), die von der Schweizerischen Bankiervereinigung erarbeitet wurde. Dieser Artikel sah bereits Folgendes vor: „Die Banken leisten Täuschungsmanövern ihrer Vertragspartner gegenüber Behörden des In- und Auslandes, insbesondere gegenüber Steuerbehörden, weder durch unvollständige noch auf andere Weise irreführende Bescheinigungen Vorschub“. Eine Verpflichtung, die ausländischen Behörden und „insbesondere […] (die) Steuerbehörden“ zu respektieren, wurde also bereits vor 40 Jahren geschaffen. Der Weg war also sehr lang, zwischen dem 1. Juli 1977, als die VSB in Kraft trat, und dem 1. Januar 2016, dem Inkrafttreten der neuen „fiskalischen“ Version von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches. Hunderttausende Steuerzahler in der Schweiz und im Ausland profitierten in grossem Umfang von dieser langwierigen Entwicklung. DATENÜBERMITTLUNG MIT GEFÄHRLICHEN FOLGEN

Heute jedoch verfügen die Steuerbehörden vieler Länder über eine immense Fülle an Informationen. Nicht nur über ihre Steuerzahler, sondern auch über die Finanzintermediäre, die diesen jahrzehntelang zur Seite standen. Zehntausende von Berichten, die bei den ausländischen Steuerbehörden durch reuige Steuerzahler im Rahmen der „freiwilligen Offenlegung“ eingereicht wurden, beschreiben ebenfalls minutiös die professionellen Leistungen, von denen sie profitierten, einschliesslich jener von in der Schweiz tätigen Finanzintermediären (den Steuerbehörden in Italien wurden beispielsweise mehr als 130 000 Berichte vorgelegt, von denen sich ca. 70 % auf Depots und andere Vermögenswerte in der Schweiz bezogen).

[ Das Schweizer Gesetz erlaubt es allerdings nicht einmal dem Bundesrat, eine direkte Datenübermittlung zu autorisieren, wenn damit Artikel 273 des Strafgesetzbuches verletzt wird, der die Übermittlung wirtschaftlicher Auskünfte an ausländische Behörden verbietet

]

Für die Umsetzung von FATCA in den USA gilt dasselbe. Dabei entwickelten nur wenige Hundert professionelle Finanzintermediäre genug Energie, um den Banken durch Schweizer Zivilgerichte zu verbieten, den ausländischen Behörden ihre Namen preiszugeben. Sie beriefen sich dabei auf den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz. In der Zwischenzeit wurden aber den Steuerbehörden der USA und anderer Länder bereits Zehntausende Namen mitgeteilt. Oft sogar ohne die betroffenen Berufsleute, deren Namen offengelegt wurden, darüber zu informieren. Diese Datenübermittlung durch die Banken wurde selbst vom Bundesrat genehmigt, und dies weil er als zuständige Behörde ein Strafverfahren in der Schweiz nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches, der verbotene Handlungen zugunsten eines fremden Staates bestraft, verhindern kann. Das Schweizer Gesetz erlaubt es jedoch nicht einmal dem Bundesrat, eine direkte Datenübermittlung zu bewilligen, wenn damit Artikel 273 des Strafgesetzbuches verletzt wird, der die Übermittlung von Auskünften wirtschaftlicher Natur an ausländische Behörden verbietet. EINE JAGD IN ALLE RICHTUNGEN Trotz dieser Regel wurden bei der Jagd der ausländischen Steuerbehörden auf „Leaver“, d. h. flüchtige Steuersünder, weiterhin auch die Namen der „Easier“, d. h. der Finanzintermediäre preisgegeben, die ihnen bei der Steuerflucht behilflich waren. Das wird sich auch künftig nicht ändern. Der automatische 9


Austausch von Finanzinformationen, bei dem die Verfahrensgarantien zugunsten der Kunden auf ein derartiges Minimum reduziert werden, das es manche sogar für verfassungswidrig halten, wird den ausländischen Steuerbehörden eine Datenmenge zur Verfügung stellen, mit der sie Tausende von Steuersündern identifizieren können.

[ Trotz dieser Regel wurden bei der Jagd der

ausländischen Steuerbehörden auf ‚Leaver‘, d. h. flüchtige Steuersünder, weiterhin auch die Namen der ‚Easier‘, d.h. der Finanzintermediäre preisgegeben, die ihnen bei der Steuerflucht behilflich waren

]

Basierend auf deren Erklärungen oder aufgrund von an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichteten Gruppenanfragen, werden diese Daten auch Gehilfenhandlungen von Vermögensberatern und -verwaltern aufdecken, die von den ausländischen Straf- oder Steuerbehörden als strafbar eingestuft werden (was Gruppenanfragen betrifft, so wird das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil vom 21. März 2016, das die Gruppenanfrage der niederländischen Steuerbehörde gegen niederländische UBS-Kunden ablehnte, nicht zwingend einen Einfluss auf die Tragweite derjenigen Doppelbesteuerungsabkommen haben, die zwischen der Schweiz und anderen Ländern abgeschlossenen werden). 10

NACH WIE VOR VÖLLIGE RECHTSUNSICHERHEIT Die FINMA und vor ihr die Eidgenössische Bankenkommission wiederholten ihre Warnungen unablässig. Ein im Mai 2014 veröffentlichter Bericht 1 besagt: „Die FINMA ging in den letzten Jahren im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit intensiv der Frage nach, wie die Schweizer Banken mit den Risiken der Beihilfe zu Steuerdelikten ausländischer Kunden umgehen. Sie führte in diesem Kontext neben dem Verfahren gegen Credit Suisse zahlreiche weitere Enforcementverfahren.“ Des Weiteren bereits zwei Jahre früher 2: „So ist es vor allem relevant, ob und wann ausländische Rechtsordnungen und die mit ihrer Durchsetzung betrauten Organe Handlungen oder Unterlassungen von Finanzinstituten als Beihilfe zu Steuerdelikten betrachten. Dies ist selbst bei Tätigkeiten relevant, die ausschliesslich in der Schweiz erbracht werden.“ Es bleibt der schweizerischen Lehre nichts anderes übrig, als sich anzupassen, wie man es u. a. anlässlich der Schweizerischen Bankrechtstagung am Institut für Bankrecht in Bern im Jahr 2014 feststellen konnte. Die Unsicherheit über den Umgang mit Rechts- und Reputationsrisiken bleibt bestehen. Das Parlament hat bereits angekündigt, dass die vom Bundesrat vorgesehene Vorschrift mit dem Ziel, mehr Klarheit zu schaffen, zweifellos zu Fall gebracht werden würde (es geht hier um Artikel 6a des schweizerischen Bundesgesetzes gegen Geldwäscherei, der den Titel „Prüfung der Steuerkonformität“ trug). Was den Umgang mit diesen Risiken betrifft, so gibt es also weder im Bundesgesetz gegen Geldwäscherei noch in der entsprechenden Verordnung der FINMA oder in der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken eine Norm dazu. Daher werden ausländische Kunden sowie deren Berater und Vermögensverwalter weiterhin gezwungen sein, die Schweizer Zivilgerichte zu bemühen, um Konflikte zwischen dem Aufsichtsrecht einerseits und dem Zivilrecht andererseits zu vermeiden. Bleibt die Frage, ob es dem Fiskus gelingen wird, das Zitat von Blaise Pascal zu widerlegen: „Plaisante justice qu‘une rivière borne! Vérité au-deçà des Pyrénées, erreur au-delà“, wonach die Gültigkeit der Gesetze immer von Ort und Zeit und der jeweiligen Situation abhängt.

1 - Untersuchung der FINMA des Geschäfts der Credit Suisse mit US-Kunden. Kurzbericht. 2 - FINMA, Häufig gestellte Fragen (FAQ), Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft, 19. Juni 2012 PAOLO BERNASCONI Paolo Bernasconi ist Anwalt und Notar, Mitinhaber der Anwaltskanzlei Bernasconi Martinelli Alippi & Partners in Lugano (Schweiz). Emeritierter Titularprofessor für internationales Wirtschaftsstrafrecht an der Universität St. Gallen; seit 1990 Professor am Zentrum für Bankstudien in Lugano-Vezia. Im April 2013 verlieh ihm die Universität Zürich den Ehrendoktortitel für seinen wissenschaftlichen Beitrag zur Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts. Ehemaliger Staatsanwalt in Lugano von 1969 bis 1985.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Folgen und Herausforderungen

des automatischen Informationsaustauschs RA JEAN-LUC EPARS, KPMG

Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ist jetzt Realität! Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) wurde am 18. Dezember 2015 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 9. April 2016 ab. Es wurde aber kein Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen.

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ie Schweiz wird den AIA zum 1. Januar 2017 mit den Staaten einführen, die ein diesbezügliches Abkommen mit unserem Land unterzeichnet haben. Die Daten über Kunden, natürliche und juristische Personen mit Sitz in den Ländern, die ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben, werden im Jahr 2017 gesammelt und 2018 mit den besagten Ländern ausgetauscht.

UNTERZEICHNERSTAATEN Zahlreiche Länder haben sich zur Umsetzung des AIA verpflichtet, manche sogar ab 2016 mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2017. Andere Länder wie z. B. die Schweiz planen den ersten Datenaustausch für 2018.1 Es wurde bereits mehrfach betont: Die USA werden sich nicht an diesem Prozess beteiligen. Sie werden die im FATCA vorgesehenen Regeln zum automatischen Informationsaustausch anwenden und während einer Übergangszeit von gewissen Ausnahmen profitieren können.2

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Gemeinsame Abkommen zur Einführung des AIA hat die Schweiz bisher mit der Europäischen Union, Australien, den der britischen Krone unterstellten Gebieten Jersey, Guernsey und Isle of Man sowie mit Island, Norwegen, Japan, Kanada und Südkorea unterzeichnet. Weitere Länder werden zu dieser Liste hinzukommen. Bei den von ihm geführten Verhandlungen, stellt der Bundesrat den Zugang zu den Märkten der betreffenden Länder und die Möglichkeiten, die diese Länder für die Regularisierung der Vergangenheit gewähren, in den Vordergrund.3 ORGANISATION DER GESETZGEBUNG Aus gesetzge-

und bereits existierender Konten natürlicher und juristischer Personen) fest, mit denen die Anschrift des (Wohn-) Sitzes der Kontoinhaber festgestellt und die meldepflichtigen Konten identifiziert werden können. Die Anschrift des (Wohn-)Sitzes der Kontoinhaber (natürliche und juristische Personen) ist das grundlegende Element für den Austausch mit den Ländern, die mit der Schweiz ein Abkommen geschlossen haben. Es sei darauf hingewiesen, dass in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 AIA-Gesetz, der eine breitere Definition des Begriffs „teilnehmender Staat“ zulässt, der Bundesrat die Möglichkeit hat, die Anwendung des AIA auf Länder auszuweiten, die sich verpflichtet haben, den Prozess umzusetzen, aber noch kein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben.

berischer Sicht erforderte die Einführung des AIA in der Schweiz die parlamentarische Genehmigung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von OECD und Europarat. Das gleiche gilt für die multila- DIE AUSWIRKUNGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER Natürlich stehen die Banken in diesem terale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Prozess an vorderster Front, besonders bei der Umsetzung automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der angemessenen Verfahren zur sorgfältigen Prüfung. Sie (MCAA), die im Anhang den von der OECD erarbeiteten sind bereits jetzt mit sehr weitreigemeinsamen Meldestandard chenden Organisations-, Kommuenthält, ebenso wie jenen des Der Bundesrat hat die nikations- und EDV-Problemen AIA-Gesetzes. Möglichkeit, die Anwendung des konfrontiert. Für die Einführung des AIA AIA auf Länder auszuweiten, die Allerdings werden zweifellos zwischen der Schweiz und den sich verpflichtet haben, diesen auch die unabhängigen VermöStaaten, die ein Abkommen mit Prozess umzusetzen, aber noch kein gensverwalter, die privilegierte unserem Land unterzeichnen, Abkommen mit der Schweiz Beziehungen zu ihren Kunden kommen zwei verschiedene unterhalten, von den Banken in Modelle in Frage: (i) Abschluss unterzeichnet haben die besagten Verfahren einbeeines internationalen Vertrags zur zogen werden (Fragen, Erklärungen, Unterlagen, besonders Einführung des AIA (Bsp.: das für die Europäische Union vorgeschlagene Modell) oder (ii) Anwendung des Überein- um die Selbstauskunft bestimmter Kunden zu erhalten). Auf jeden Fall werden sie noch stärker einbezogen, wenn sie als kommens, des MCAA und bilaterale Aktivierung des AIA sogenanntes Investmentunternehmen tätig sind. durch Mitteilung an das OECD-Sekretariat. Die Verträge Der gemeinsame Meldestandard definiert den Begriff oder Abkommen, die aus dem einen oder anderen Modell „Investmentunternehmen“ wie folgt 4: entstehen, müssen vom Parlament genehmigt werden.

[

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DIE PRINZIPIEN DES AIA Zu den Prinzipien des AIA gehört, dass die meldenden Schweizer Finanzinstitute bestimmte persönliche Daten (des Kontoinhabers) und Finanzdaten (des Kontos) über die zu deklarierenden Konten sammeln. Sie sammeln die erforderlichen Daten für jedes Land, das mit der Schweiz ein Abkommen geschlossen hat und teilen diese Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit, die sie an die zuständigen ausländischen Steuerbehörden weiterleitet. Die vorgenannten Begriffe werden im von der OECD erarbeiteten, gemeinsamen Meldestandard (der durch das AIA-Gesetz ergänzt wird) definiert. Dieser legt auch die angemessenen Verfahren zur sorgfältigen Prüfung (neuer

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• Jeder Rechtsträger, dessen Hauptaktivität die individu-

elle oder kollektive Vermögensverwaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden ist oder sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter ausübt; oder • Jeder Rechtsträger, dessen Bruttoeinkünfte vorwie-

gend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit zuzurechnen sind, wenn der Rechtsträger von einem anderen Rechtsträger verwaltet wird, bei dem es sich um ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder ein Investmentunternehmen handelt.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

[ Ein unabhängiger Vermögensverwalter

könnte als Investmentunternehmen betrachtet werden. Aus dieser Situation dürften sich allerdings nur sehr beschränkte Folgen ergeben

]

Diese Definition könnte für unabhängige Vermögensverwalter folgende Konsequenzen haben: Zunächst könnte ein unabhängiger Vermögensverwalter selbst als Investmentunternehmen betrachtet werden 5. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass nur das Investmentunternehmen, das die betroffenen Finanzkonten führt, der Meldepflicht nachkommen und angemessene Verfahren zur sorgfältigen Prüfung anwenden muss, so dass sich hier nur sehr beschränkte Folgen ergeben dürften (die Situation sollte in den Richtlinien klargestellt werden, welche die ESTV derzeit erarbeitet). Die (indirekten) Auswirkungen, die sich aus dem zweiten Teil der oben stehenden Definition für die unabhängigen Vermögensverwalter ergeben, könnten signifikanter sein. Eine Domizilgesellschaft, deren Aktivität sich auf das Verwalten des Guthabens ihres bzw. ihrer wirtschaftlichen Berechtigten beschränkt und die von einem unabhängigen Vermögensverwalter im Rahmen eines diskretionären Verwaltungsmandats verwaltet wird 6, könnte als Investmentunternehmen betrachtet werden. Das ist dann verpflichtet, die natürliche(n) Person(en) zu melden, die Kontrollinhaber ist/sind (meldendes Finanzinstitut) 7. Andere Aktivitäten, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Verwalten derartiger Strukturen (auch Stiftungen oder Trusts) als Hauptaktivitäten gelten, könnten vergleichbare Folgen haben.

[ Unabhängige Vermögensverwalter sind

nicht meldepflichtig. Auf jeden Fall werden sie aber die ersten Ansprechpartner sein, um die Fragen ihrer Kunden zu beantworten

]

Unabhängige Vermögensverwalter sind nicht meldepflichtig. Dasselbe gilt für Banken, es sei denn, zwischen der Schweiz und dem Land, in dem sich der Sitz des Investmentunternehmens befindet, wurde kein Abkommen geschlossen. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, die Kontrollinhaber selbst zu melden. Dies in Anwendung des Prozesses für passive Rechtsträger, die keine Finanzinstitute (NFE) 8 sind (vorausgesetzt, die genannten Personen sind in Ländern ansässig, die mit der Schweiz ein AIA-Abkommen unterzeichnet haben). Auf jeden Fall werden die unabhängigen Vermögensverwalter aber die ersten Ansprechpartner sein, um Fragen der oben erwähnten Kunden (wirtschaftliche Berechtigte usw.) zu beantworten.

Daher ist es wichtig, dass die unabhängigen Vermögensverwalter diese Fragen antizipieren und die Situationen der entsprechenden Gesellschaften und Strukturen, für deren diskretionäre Verwaltung sie zuständig sind oder für die sie andere Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, umgehend klarstellen können.

Referenzen 1 - Zur Situation am 2. März 2016: siehe www.oecd.org/tax/transparency/AEOI-commitments.pdf 2 - Ve r n e h m l a s s u n g e n d e s B u n d e s r a t e s z u m A I A v o m 1 4 . Januar 2015 (https://www.news.admin.ch/message/index. html?lang=de&msg-id=55889) 3 - Botschaft des Bundesrats zur Genehmigung der MCAA vom 5. Juni 2015, Abs. 1.1, S. 5 4 - Gemeinsamer Meldestandard, Abschnitt VIII, Unterabschnitt A., Nr. 6; Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard, Anhang Abschnitt VIII, Abs. 15 ff., S. 170 ff. 5 - Die Bedingung der individuellen Portfolioverwaltung im Rahmen eines diskretionären Mandats ist erfüllt. Es handelt sich um eine Hauptaktivität, wenn die durch die Portfolioverwaltung generierten Bruttoeinnahmen des Rechtsträgers während des kürzesten der beiden folgenden Zeiträume mindestens 50 % seiner Bruttoeinnahmen betragen: gesamte Zeit des Bestehens des Rechtsträgers, wenn diese kürzer als drei Jahre ist, oder Zeitraum von drei Jahren, der zum 31. Dezember des Jahres vor dem Jahr endet, in dem die Berechnung vorgenommen wird (siehe Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard, Anhang Abschnitt VIII, Abs. 17 und 18, S. 171) 6 - Ein Rechtsträger wird von einem anderen Rechtsträger „verwaltet“, wenn der verwaltende Rechtsträger entweder direkt oder über einen Dienstleister eine Verwaltungsaktivität für den verwalteten Rechtsträger ausübt. Ein Rechtsträger verwaltet einen anderen Rechtsträger nicht, wenn er nicht über die diskretionäre Befugnis zur Verwaltung von dessen gesamtem Vermögen oder eines Teils davon verfügt; siehe Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard, Anhang Abschnitt VIII, Abs. 17, S. 171) + Fussnote 5 oben in Bezug auf die Hauptaktivität 7 - Siehe Gemeinsamer Meldestandard, Abschnitt VIII, Unterabschnitt A Nr. 1, 3 und 6 + Unterabschnitt B (a contrario); Abschnitt VIII, Unterabschnitt C Nr. 1a; Implementation Handbook, Abs. 214 8 - Siehe Gemeinsamer Meldestandard, Abschnitte V, Unterabschnitt D Nr. 2 und VI Unterabschnitt A Nr. 2; Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard, Anhang Abschnitte V Unterabschnitt D Nr. 2, S. 145 ff. und VI Unterabschnitt A Nr. 2, S. 152 ff.

JEAN-LUC EPARS Jean-Luc Epars ist Schweizer Rechtsanwalt und Partner bei KPMG, Legal und Financial Services in Genf. Er ist ferner Chefjurist der Finanzdienste für die französische Schweiz. Bevor Jean-Luc Epars zu KPMG stiess, arbeitete er als juristischer Berater bei einer Bank in Genf sowie im Wirtschafts- und Sicherheitsdepartement der Stadt Genf.

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Wichtige Termine

für unabhängige Vermögensverwalter

RA JEAN-LUC EPARS, KPMG

Ein Überblick für unabhängige Vermögensverwalter über die wichtigsten Herausforderungen im Regulierungsbereich im Jahr 2016 und darüber hinaus.

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as Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, insbesondere die Änderungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB). Die wichtigsten Änderungen betreffen die Identifizierung des Kontrollinhabers von operativ tätigen juristischen Personen sowie die Einführung des Begriffs des qualifizierten Steuerdelikts im Strafgesetzbuch. Diese Änderungen sind zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Selbstregulierungsorganisationen haben ihre Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend angepasst. Des Weiteren ist am 1. Januar 2016 eine neue Fassung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) in Kraft getreten. Über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit qualifizierten Steuerdelikten, die bei begründetem Verdacht eine Meldung im Sinne von Artikel 9 GwG erforderlich macht, wird noch diskutiert (auf den

Risiken basierte Vorgehensweise, Kriterien der Risiken usw.). Auf jeden Fall müssen die unabhängigen Vermögensverwalter ihre Richtlinien, Prozesse und Unterlagen anpassen, um diesen Neuerungen Rechnung zu tragen. Der Umsetzungsprozess des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) ist in der Schweiz aus legislativer Sicht in eine konkrete Phase eingetreten: Am 18. Dezember 2015 wurde das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet. Der AIA wird zum 1. Januar 2017 mit den Ländern eingeführt, die auf diesem Gebiet ein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben (erster Austausch im September 2018 betreffend die Daten aus dem Jahr 2017). Die Schweiz hat bisher gemeinsame Erklärungen zur Einführung des AIA mit der Europäischen Union, Australien, den der britischen Krone unterstellten Gebieten Jersey, Guernsey und Isle of Man sowie mit Island, Norwegen, Japan, Kanada und Südkorea unterzeichnet.

2015

2016

4. NOVEMBER

18. NOVEMBER

25. NOVEMBER

18. DEZEMBER

1. JANUAR

20. JANUAR

29. JANUAR

BR verabschiedet Botschaft zum FIDLEG und FINIG

BR verabschiedet Botschaft für AIA mit Australien

BR verabschiedet Botschaft für AIA Schweiz-EU

Genehmigung AIA

Inkrafttreten Bundesgesetz GAFI

Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Kronbesitzungen der britischen Krone (Jersey, Guernsey und der Insel Man) sowie Island und Norwegen

Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Japan

Inkrafttreten FinfraG

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V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Für das Sammeln der Daten und die Einführung angemessener Prüfungsverfahren zur sorgfältigen Identifizierung der meldepflichtigen Konten sind vor allem die Banken zuständig. Allerdings sind auch die unabhängigen Vermögensverwalter betroffen (Beantragung von Unterlagen, Erklärungen und Klarstellungen), aufgrund ihrer privilegierten Beziehungen zu ihren Kunden und insbesondere aufgrund der von ihnen nach eigenem Ermessen verwalteten Strukturen, die als Investmentunternehmen betrachtet werden könnten. Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Derzeit ist es noch schwer abzuschätzen, wann diese beiden Gesetze in Kraft treten werden: wahrscheinlich erst im Jahr 2018. Beide Gesetze werden Folgen für unabhängige Vermögensverwalter haben: (i) Diese benötigen eine neue Zulassung einer Aufsichtsbehörde (deren Bedingungen, besonders hinsichtlich der Organisation, noch in der Ausführungsverordnung präzisiert werden müssen) und (ii) es gelten neue Anforderungen („suitability“, „appropriateness“, erweiterte Informations- und Rechnungslegungspflichten), welche eine Anpassung der Tätigkeiten als Vermögensverwalter oder als Kundenberater erfordern werden. Das Bundesgesetz über die Finanzmark tinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb der Finanzmärkte und legt die Bedingungen für die Zulassung der verschiedenen Teilnehmer (zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer usw.) sowie für das Marktverhalten fest (z. B.: Insiderhandel und Marktmanipulation). Das FinfraG führt neue Pflichten für den Handel mit Derivaten ein, insbesondere die Pflicht zur Abrechnung über zentrale Gegenparteien, die Meldung an Transaktionsregister, Risikominderungspflichten und Pflichten beim Handel über technische Plattformen.

2016

Die Pflichten beim Derivatehandel dürften allerdings keine signifikanten Folgen für unabhängige Vermögensverwalter haben, die nicht Gegenparteien sind bei Geschäften, die sie im Namen und auf Rechnung ihrer Kunden tätigen. In der EU wurde die Frist für die Übernahme von MiFID II in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten um ein Jahr bis zum 3. Januar 2018 verlängert. Für die unabhängigen Vermögensverwalter sind besonders die Bestimmungen wichtig, welche die Staaten für grenzüberschreitende (cross border) Dienstleistungen erlassen. Was die AIFM-Richtlinie betrifft, so hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority, ESMA) am 30. Juli 2015 eine an die Europäische Kommission gerichtete Empfehlung veröffentlicht. Diese bezieht sich auf die Anwendung des EU-Passes bei der Verwaltung und/oder beim Vertrieb von AIF-Fonds durch nicht in der EU ansässige Manager (Nicht-EU-AIFM) in den EU-Mitgliedstaaten. Die ESMA war der Meinung, dass einer derartigen Ausweitung des Passsystems auf die Schweiz nichts entgegen steht. Die endgültige Entscheidung wurde aufgeschoben, um eine zusätzliche Untersuchung bestimmter Länder abzuwarten, welche die ESMA bis zum 30. Juni 2016 vornehmen will.

2017

5. FEBRUAR

19. FEBRUAR

9. APRIL

1. JANUAR

Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Kanada

Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Südkorea

Ablauf Referendumsfrist AIA-Gesetz

Umsetzung AIA in der Schweiz

2018

SEPTEMBER Erster AIA

1. JANUAR Inkrafttreten FIDLEG und FINIG (?)

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Finanzdienstleistungsgesetz:

Mit welchen Neuerungen unabhängige Vermögensverwalter rechnen müssen

ANN-MIRJAM LÉVY DUVERNAY UND YVAN MERMOD, KPMG

Mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu verbessern, sieht der Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) vor, die unabhängigen Vermögensverwalter zu mehr Transparenz und einer stärkeren Formalisierung zu verpflichten.

D

er Bundesrat hat am 4. November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Diese Texte werden derzeit in den eidgenössischen Räten diskutiert. Eines der Hauptziele des Entwurfs zum zukünftigen Finanzdienstleistungsgesetz besteht darin, die wichtigsten Bestimmungen der MiFID-II-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Mit dieser sollte die Situation nach der Finanzkrise 2007/2008 grundlegend neu gestaltet werden, wobei die Aufsichtsbehörden klar das Ziel verfolgten, die Anleger besser zu schützen. Über die Notwendigkeit hinaus, auch in der Schweiz die Anleger besser zu schützen, stellt sich die grundlegende Frage, ob die Schweiz von der Europäischen Union den Zugang zu den europäischen Märkten für grenzüberschreitende Geschäfte erhält. Unser Land muss dabei nachweisen können, dass seine Vorschriften denen der EU gleichwertig sind.

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SEGMENTIERUNG, PRÜFUNG UND ANGEMESSENHEIT Das Transparenzprinzip ist der wichtigste Bestandteil des Anlegerschutzes. Es umfasst die Pflicht, die Kunden zu informieren, aber auch, sich über diese zu informieren, damit Anlageentscheide mit umfassender Sachkenntnis getroffen werden können. Die Kunden müssen insbesondere über den Anbieter der Finanzdienstleistungen selbst, über die angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Produkte, die Kosten und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Dritten informiert werden. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Transparenzanforderungen verpflichtet das FIDLEG die Vermögensverwalter, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen.

[ Die Kunden müssen über den Anbieter

der Finanzdienstleistungen selbst, über die angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Produkte, die Kosten und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Dritten informiert werden

]


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Die Pflicht, sich über die Kunden zu informieren, ermöglicht die Umsetzung von drei wesentlichen Massnahmen im Zusammenhang mit diesem Gesetzesentwurf: die Kundensegmentierung (Privatkunden, institutionelle und professionelle Kunden), die Überprüfung der Dienstleistung und Beratung auf ihre Angemessenheit („appropriateness“) und auf ihre Eignung („suitability“). Der Begriff der Kundensegmentierung ist in der Schweiz nicht neu. Er wurde bereits 2007 im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen eingeführt. Jetzt wurde der Begriff in einer allgemeineren Form in das Gesetz über die Finanzdienstleistungen aufgenommen, wobei die Definitionen mit jenen im geplanten europäischen Recht harmonisiert wurden. So können die unterschiedlichen Kundenkategorien von verschiedenen Dienstleistungs- und Schutzangeboten profitieren.

[ Die unterschiedlichen Kundenkategorien können von verschiedenen Dienstleistungsund Schutzangeboten profitieren ] Die Zusammensetzung eines Dienstleistungsangebots wird in Zukunft von einer Kombination aus Kundentyp (Privatkunde, professioneller oder institutioneller Kunde) und der Art der Dienstleistung, (Einzelberatung, umfassende Beratung oder Vermögensverwaltung) abhängen. Die Auswahl an verfügbaren Anlageprodukten wird sich insbesondere aus dieser Kombination ergeben, aber auch aus der Einschätzung des Dienstleisters hinsichtlich der Angemessenheit oder der Eignung des Produktes. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in den Schweizer Gesetzesentwürfen – im Gegensatz zu den europäischen Vorschriften – die wichtige Unterscheidung zwischen komplexen und nicht komplexen Produkten weggelassen wurde. Für die Produkteanbieter wird es daher eine grosse Herausforderung sein, sicherzustellen, dass die Produkte korrekt identifizierten Anlegern angeboten werden können. Im Zusammenhang mit dem Anlegerschutz und der Anwendung von Verhaltensregeln sieht der Gesetzesentwurf auch eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung für Kundenberater vor. Die Verantwortung dafür tragen die Dienstleistungsanbieter, welche die Berater beschäftigen. Hinzu kommt eine Registrierungspflicht, d. h. die Eintragung der Berater nicht beaufsichtigter Finanzdienstleister in ein Register. RETROZESSIONEN UND MEHRWERT Unter den weiteren Neuerungen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, zählt das Konzept der Retrozessionen wahrscheinlich zu den meistdiskutierten Themen im Zusammenhang mit der Regulierung der Finanzdienstleistungen. In bestimmten EU-Mitgliedstaaten wurde ein vollständiges Verbot der Retrozessionen beschlossen. Dies ist jedoch keine allgemeine, zwingende Regel. Das FIDLEG übernimmt in diesem Punkt den Wortlaut der MiFID II, indem es die Unabhängigkeit eines Finanzdienstleistungsunternehmens mit dem

Bestehen von Retrozessionen verknüpft. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Finanzdienstleister nur dann Vergütungen von Dritten annehmen dürfen, wenn sie die Kunden im Voraus ausdrücklich über diese Vergütung informiert haben oder wenn diese Vergütungen in voller Höhe an die Kunden weitergegeben werden. Im Gegensatz zum FIDLEG präzisiert die MiFID II den Begriff des Mehrwerts dahingehend, dass es im Rahmen der Finanzdienstleistungen möglich ist, erhaltene Retrozessionen einzubehalten, wenn diese einen Mehrwert für die Anleger generieren. Diese Prüfung muss insbesondere darstellen, in welchem Umfang die Produkte durch den Vermögensverwalter analysiert und welche Auswahlmethoden angewandt wurden, um einen Entscheid für das höherwertige Produkt zu fällen, und der gleichzeitig eine monetäre Vergütung rechtfertigt, die einbehalten werden darf. ZUNEHMENDE RECHTFERTIGUNGSBÜROKRATIE Die Botschaft des Bundesrates erwähnt, dass die Kosten, die durch die im FIDLEG vorgesehenen Anpassungen bei Struktur und Dokumentation entstehen, nur „marginal“ sein dürften. Für unabhängige Vermögensverwalter kommen diese zu den für die Zulassung anfallenden Aufwendungen hinzu. Die Richtlinien zur Umsetzung in der Praxis wurden bisher noch nicht veröffentlicht; dies wird erst im Rahmen der zukünftigen Finanzdienstleistungsverordnung geschehen. Die geplanten Massnahmen werden insgesamt und unbestritten zu höheren Kosten und Administrationsaufwänden führen. Dies geht leider mit der allgemeinen Tendenz der zunehmenden Rechtfertigungsbürokratie einher. Im Zusammenhang mit der grundlegenden, wiederholt gestellten Frage nach dem europäischen Marktzugang für in der Schweiz niedergelassene Dienstleister kann man zu Recht darüber nachdenken, wie nützlich und notwendig es ist, europäische Regeln systematisch in das Schweizer Recht zu übernehmen. Andererseits muss bedacht werden, dass es für einen Finanzplatz, der die Hauptrolle in der internationalen Vermögensverwaltungsbranche spielen möchte, schwer zu begründen ist, weshalb auf starke oder den internationalen Normen entsprechende Anlegerschutzvorschriften verzichtet wird.

YVAN MERMOD Yvan Mermod ist in der Romandie für die Dienstleistungen im Investment Management-Sektor von KPMG verantwortlich, für den er seit 1996 tätig ist. Er ist Mitglied der Expertengruppe GIPS der SBVg und Mitglied des europäischen Leadership von KPMG Investment Management. Y. Mermod ist von der FINMA zugelassener Prüfer für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, Fondsleitungen, Investmentfonds und Banken. ANN-MIRJAM LÉVY DUVERNAY Ann-Mirjam Lévy Duvernay verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bank- und Finanzsektor bei KPMG. Sie ist für Audit, Fondsleitungen, kollektive Kapitalanlagen und KAGVermögensverwalter zuständig. Darüber hinaus ist sie von der FINMA zugelassene Prüferin für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, Fondsleitungen, Investmentfonds und Banken.

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Unabhängige Vermögensverwalter:

grenzüberschreitende Tätigkeiten

RA DR. ALESSANDRO BIZZOZERO, BRP BIZZOZERO & PARTNERS SA

Das Cross-Border-Risikomanagement wurde nach der Krise im Jahr 2008 zu einem aktuellen Thema 1 . Die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Banken rückten in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), gefolgt von anderen Aufsichtsbehörden, gelangte zu Recht zur Auffassung, dass das CrossBorder-Risiko für die Banken ein sehr ernst zu nehmendes Risiko ist.

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D

ie Akquisition und Betreuung internationaler Kunden können für die Banken nicht nur mit aufsichtsrechtlichen Risiken, sondern auch mit straf- und zivilrechtlichen Risiken verbunden sein. Ein Verstoss gegen die Marktzugangsregeln kann Verträge nichtig werden lassen, was wiederum eine potenziell beträchtliche finanzielle Haftung nach sich ziehen kann. Ein Privatkunde aus der EU kann ferner einen Gerichtsstand in seinem Land geltend machen, wenn die Bank in diesem Land aktiv und in einem Unterzeichnerstaat des Lugano-Übereinkommens ansässig ist. Je nach Fall kann ein Kunde der Bank auch die Verletzung lokaler Regeln zum Anleger- und Verbraucherschutz entgegenhalten. Diese Risiken nehmen zu, wenn die Steuerkonformität des Kunden gegeben ist, da ihn dann nichts daran hindert, die Behörden und Gerichte seines Landes einzuschalten.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Die Aufsichtsbehörden haben recht schnell verstanden, dass diese Risiken auch andere Finanzintermediäre und insbesondere die unabhängigen Vermögensverwalter betreffen, entweder beim Anbieten von selbst erbrachten Dienstleistungen oder als Anbieter der Dienstleistungen einer Depotbank 2. Das Thema ist allerdings nach wie vor komplex, und wir stellen fest, dass im Ansatz eine gewisse Verwirrung herrscht. Dieser kurze Beitrag soll unabhängigen Vermögensverwaltern mehr Klarheit zu diesem Thema verschaffen. DIE BEDEUTUNG DER ART DES MANDATS Ein Vermögensverwalter betreut seine Kunden vor allem auf der Basis von zwei Mandatsarten: Vermögensverwaltungsmandate und Anlageberatungsmandate. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist das Angebot dieser Leistungen, oft im Gegensatz zu Bankdienstleistungen, dem Angebot von Anlagedienstleistungen gleichzusetzen. Für ein angemessenes Cross-Border-Risikomanagement muss der Vermögensverwalter zunächst verstehen, was er tun kann, ohne gegen die Marktzugangsregeln im Land des potenziellen Kunden zu verstossen. Dabei muss er vor allem klären, ob die beiden Dienstleistungen oder nur eine oder keine von beiden im Drittland durch eine Monopolregulierung tangiert sind.

[ Für ein angemessenes Cross-Border-

Risikomanagement muss der Vermögensverwalter zunächst verstehen, was er tun kann, ohne gegen die Marktzugangsregeln im Land des potenziellen Kunden zu verstossen

]

Ist eine Dienstleistung nicht reguliert, gelten für den Marktzugang lediglich die üblichen Einschränkungen zur Ausübung der Geschäftstätigkeit (faktische Zweigniederlassung und steuerpflichtige Anwesenheit). Ist dagegen für die Tätigkeit als Vermögensverwalter und/oder Finanzberater eine Lizenz erforderlich, muss die Toleranzschwelle festgelegt werden, ab der die Anwerbung von Kunden in diesem Land bzw. in Richtung dieses Landes eine behördliche Genehmigung des betreffenden Landes erforderlich macht. Je nach Fall darf ein Vermögensverwalter seine Dienstleistungen nur aus der Ferne oder nur gelegentlich vor Ort anbieten. Einige Länder schreiben schon eine Lizenz vor, wenn der potenzielle Kunde im entsprechenden Land wohnhaft ist. Dies auch dann, wenn die Initiative zur Kontaktaufnahme seitens des Kunden und nicht seitens des Vermögensverwalters erfolgte (z. B. Kanada). Es kann sein, dass die lokalen Vorschriften Cross-Border-Lizenzen zulassen, d. h. Bewilligungen, welche die Akquise im Land ermöglichen, ohne dass eine lokale Niederlassung gegründet werden

muss. Diese Möglichkeiten zu nutzen, entspricht dem aktuellen Trend, da diese Lizenzen eine Tätigkeit zu interessanten Bedingungen mit geringeren Kosten sowie in völliger Rechtssicherheit ermöglichen. Allerdings wird diese Möglichkeit meistens nur den ausländischen Finanzintermediären angeboten, die in ihrem eigenen Land bereits einer Aufsicht unterstehen, was z. B. für die meisten Schweizer Vermögensverwalter noch nicht der Fall ist. Der Vermögensverwalter muss ferner die Einschränkungen kennen, welche die Ausübung seines Mandats betreffen könnten. Dies gilt insbesondere für das Anlageberatungsmandat, dessen Ausübung eine Interaktion mit dem Kunden voraussetzt, der sich dabei meistens in seinem Land befindet. Einige Länder sind der Ansicht, dass die Ausübung eines derartigen Mandats einer Dienstleistung entspricht, für die im besagten Staat eine Lizenz erforderlich ist. In diesem Fall hat der Vermögensverwalter jegliches Interesse, anstelle eines Beratungsmandats ein diskretionäres Vermögensverwaltungsmandat anzubieten. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht erfolgt die Ausübung des Vermögensverwaltungsmandats im Land des Verwalters oder sogar in dem Land, in dem sich die verwalteten Konten befinden. Mit dem diskretionären Vermögensverwaltungsmandat fällt für den Vermögensverwalter das Risiko, die Gesetze über die Ausübung einer Finanzaktivität zu verletzen, geringer aus. Dabei sei aber auch erwähnt, dass einige Länder es ausländischen Vermögensverwaltern verbieten, Guthaben auf einem lokal eröffneten Konto zu verwalten, wenn der besagte Vermögensverwalter nicht über eine ordnungsgemäss genehmigte Niederlassung vor Ort verfügt (z. B. Belgien). DIE NUTZUNG VON FINANZPRODUKTEN Nicht zuletzt muss sich der Vermögensverwalter im Klaren sein, ob das Angebot oder die Nutzung von Finanzprodukten (Invest­ mentfonds, strukturierte Produkte usw.) im Rahmen des Beratungsmandats oder des diskretionären Verwaltungsmandats durch die nationalen Vorschriften im Land seines Kunden untersagt oder eingeschränkt werden. Die nationale Regulierung der Produkte wirkt zunehmend auch ausserhalb des Staatsgebiets und tendiert dazu, alle im Land ansässigen Anleger zu schützen (z. B. AIFM-Richtlinie für 19


die EU). Dies auch dann, wenn die Beratungs- und Verwaltungsverträge mit ausländischen Dienstleistern und in Übereinstimmung mit den Marktzugangsregeln geschlossen wurden. Auch hier scheint das Beratungsmandat problematischer zu sein als der diskretionäre Vermögensverwaltungsvertrag. Es gibt tatsächlich auch Rechtsordnungen, die eine Registrierung des Produkts und/oder die Erstellung eines Verkaufsprospekts für ein Angebot vorschreiben, das im Rahmen eines Beratungsmandats erfolgt, jedoch nicht, wenn das Produkt in Ausübung eines diskretionären Verwaltungsmandats platziert wird. Die Tatsache, dass der Vermögensverwalter Retrozessionen aus einem Anlagefonds erhält, den er im Portfolio verwaltet, oder dass er der Promoter des besagten Produkts ist, könnte die Aufsichtsbehörde dazu bewegen, die Nutzung des Produkts in der diskretionären Verwaltung als Vertrieb eines nicht zugelassenen Produkts umzuqualifizieren. Der Vermögensverwalter könnte aufgrund der nationalen Regelung dann nicht nur verpflichtet sein, das Produkt im Land des Kunden zu registrieren bzw. einen entsprechenden Verkaufsprospekt zu erstellen, sondern auch dazu, die lokalen Regeln zur Angemessenheit und Eignung des Produkts angesichts des Risikoprofils des Kunden zu berücksichtigen. Dieses komplexe Thema beschäftigt die Bankenwelt stark. DIE WAHL DER DEPOTBANK Der Vermögensverwalter kann auch an der Wahl der Depotbank beteiligt sein. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob er auch die für das Angebot von Bankdienstleistungen geltenden Cross-Border-Regeln berücksichtigen muss, die – nebenbei bemerkt – durchaus von den für Anlagedienstleistungen geltenden Normen abweichen können. Die Antwort hängt dabei jeweils von der Rolle ab, die der Vermögensverwalter bei diesen Vorgängen übernimmt.

[ Die Frage, für wen der Vermögensverwalter handelt, stellt sich auch hinsichtlich der Handlungen, die im Nachgang zwischen der Bank und dem Kunden vorgenommen werden

]

Dabei ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden: Erstens kann der Vermögensverwalter auf der Basis einer unabhängigen Suche, die er allein im Interesse des Kunden durchgeführt hat, eine Bank vorschlagen. In diesem Fall kann nicht von einem Vertrieb gesprochen werden. Das Vorschlagen einer Bank an den Kunden dürfte das Bankgesetz des Landes des Kunden kaum verletzen. Der Vermögensverwalter vertritt bei den für die Kontoeröffnung erforderlichen Kontakten mit der Bank den Kunden und tritt nicht als Vertreter der Bank gegenüber dem Kunden auf. Es obliegt daher alleine der Bank, für die Einhaltung der lokalen Regeln betreffend Marktzugang zu sorgen. In diesem Zusammenhang hat in einigen Ländern auch die Bank dafür zu sorgen, dass der Vertrag bei ihr und nicht 20

im Land des Kunden ausgehandelt und unterzeichnet wird. Im zweiten Fall könnte der Vermögensverwalter aufgrund eines Kooperationsvertrages und für eine Vergütung als Beauftragter der Bank handeln. In diesem Fall würde die Tätigkeit des Vermögensverwalters als Vertriebsaktivität zugunsten der Bank erachtet und seine Handlungen können die Bank binden. Ein Vermögensverwalter, der die Dienstleistungen der Depotbank anbietet und dabei gegen lokale Vorschriften verstösst, setzt die Bank den oben erwähnten Cross-Border-Risiken aus und kann persönlich als direkt für die Verletzung verantwortlicher Gehilfe zur Rechenschaft gezogen werden. Häufig beinhalten Kooperationsvereinbarungen Klauseln, die den Vermögensverwalter verpflichten, die Normen der Länder einzuhalten, in denen die Akquisition erfolgt. Diese Klauseln haben selbstverständlich Vertragscharakter, können jedoch das aufsichtsrechtliche Risiko für die Bank nicht völlig aus der Welt schaffen. Die Frage, für wen der Vermögensverwalter handelt, stellt sich auch hinsichtlich der Handlungen, die im Nachgang zwischen der Bank und dem Kunden vorgenommen werden. Handelt der Vermögensverwalter als Vertreter der Bank (Unterzeichnung nachträglicher Erklärungen, Übermittlung von Informationen usw.) ist es in seinem eigenen Interesse, die zulässigen Grenzen seiner Tätigkeit zu kennen. Schliesslich ist festzuhalten, dass eine Cross-Border-Lizenz des Vermögensverwalters für den Vertrieb von Anlagedienstleistungen in der Regel den Vertrieb von Bankdienstleistungen auf Rechnung der Bank nicht abdeckt. Wie wir sehen können, sind grenzüberschreitende Tätigkeiten für einen Vermögensverwalter mit komplexen Fragen verbunden. Dabei müsste der Vermögensverwalter ein hohes Interesse haben, diese Fragen professionell zu behandeln. Er riskiert sonst, seine Tätigkeit und seine Existenz zu gefährden. Ein effizientes Cross-Border-Management ermöglicht es ihm, für jedes einzelne Land spezifische Geschäftsmodelle einzuführen und geeignete Risikominderungsmassnahmen zu ergreifen. Unter diesen Massnahmen könnte sich eine Neudefinition der Beziehungen zur Depotbank sich als nützlich erweisen.

1 - Zur Cross-Border-Frage siehe: A. Bizzozero/C. Robinson, Activités financières cross-border vers et depuis la Suisse, Fribourg 2010. 2 - A. Bizzozero / S. Maillard, Gérants indépendants – Gestion des risques par la banque dépositaire, Fribourg 2014. ALESSANDRO BIZZOZERO Alessandro Bizzozero ist Doktor der Rechte, Rechtsanwalt und Dozent an der Universität Genf. Er ist der Verfasser von Nachschlagewerken auf den Gebieten der Vermögensverwaltung und grenzüberschreitender Finanzgeschäfte. Er leitet die Gesellschaft BRP Bizzozero & Partners SA, Genf, die auf dem Gebiet der Cross-Border-Risikoverwaltung führend ist.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Darf eine Bank Barabhebungen oder Überweisungen unversteuerter

Guthaben ablehnen?

RA STÉPHANIE HODARA EL BEZ, ALTENBURGER

I

Diese Frage ist seit mehreren Jahren Gegenstand von Debatten. Unlängst befassten sich damit auch zwei Bundesgerichtsentscheide (BGer) sowie zwei Gerichtsurteile erster Instanz in Genf, wie Ende Februar der Presse zu entnehmen war.

n seinen beiden Entscheiden vom 28. Oktober 2015 nahm unser höchstes Gericht Stellung zur Frage, ob eine Bank die Aushändigung der Guthaben ihrer Kunden in bar bei der Schliessung ihres Kontos ablehnen darf. Das BGer bestätigte bei dieser Gelegenheit zwei Urteile des Appellationsgerichts des Kantons Tessin, das zwei in Italien wohnhaften, italienischen Staatsbürgern im Rahmen eines Rechtsstreits mit der besagten Bank Recht gab. In beiden Fällen hatte die Bank ihre Kunden im Juni 2013 um die Unterzeichnung einer Selbstdeklaration zur Steuerkonformität gebeten, da sie die betreffenden Konten ansonsten schliessen müsse. Sie forderte ihre Kunden ferner auf, eine Bankverbindung für die Überweisung des

Kontosaldos anzugeben, mit dem Hinweis, dass eine Barab­ hebung im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank nicht möglich sei. Die Kunden strengten daraufhin ein Verfahren vor den Tessiner Gerichten an, um ihr Recht bestätigen zu lassen, den Saldo ihres Kontos in bar zu beziehen und das Konto anschliessend zu schliessen. BESTÄTIGUNG DES RECHTS AUF ABHEBUNG? Auf Grund der unterschiedlichen Höhe der fraglichen Beträge nahmen die beiden Verfahren erstinstanzlich unterschiedliche Wege. Im ersten Fall wurde das Recht des Kunden auf Abhebung seiner Guthaben als „eindeutig“ im Sinne der Zivilprozessordnung erachtet, wobei das Tessiner Gericht 21


auch darauf hinwies, dass das fragliche Guthaben von knapp 75 000 EUR relativ moderat sei und dass die Bank aufgrund des privatrechtlichen Charakters der Vertragsbeziehung nicht einseitig neue allgemeine Geschäftsbedingungen oder interne Richtlinien geltend machen könne, ohne dass diese vom Kunden unterschrieben werden. Im zweiten Fall entschied der erstinstanzliche Richter, dass die Bank die Barauszahlung des gesamten Guthabens (rund 560 000 EUR) angesichts der Höhe des Betrags zu Recht ablehnte.

[

Die Bank kann aufgrund des privatrechtlichen Charakters der Vertragsbeziehung nicht einseitig neue allgemeine Geschäftsbedingungen oder interne Richtlinien geltend machen, ohne dass diese vom Kunden unterschrieben wurden

]

Auf dem Rekursweg gab das Tessiner Berufungsgericht den beiden Kunden in zwei vom BGer bestätigten Entscheidungen Recht. Das BGer erinnerte dabei an den Grundsatz, dass der Kunde bei Beendigung der Bankbeziehung das Recht auf eine Barauszahlung seiner Guthaben hat, ohne dass er vorab einen Steuerkonformitätsnachweis erbringen muss. Das BGer prüfte danach, ob in den beiden konkreten Fällen den Kunden dieses Recht verweigert werden durfte. GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN: RECHTLICHE RISIKEN Die Ablehnung der Barauszahlungen begründete die Bank mit der notwendigen Gewähr einer einwandfreien Geschäftsführung und insbesondere mit der Stellungnahme der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hinsichtlich der rechtlichen und Reputationsrisiken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (FINMA-Stellungnahme), in deren Rahmen die Bank eine vertiefte Analyse der Risiken grenzüberschreitender Bankbeziehungen durchführen und sich interne Verhaltensrichtlinien auferlegen muss, welche diese Risiken einschränken. Mit dieser Argumentation berief sich die Bank auf interne Richtlinien – die sie allerdings nicht vorgelegte – welche es ihr aber verbieten, in solchen Fällen Barauszahlungen zu genehmigen.

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Das BGer kam in seinen Erwägungen aber zum Schluss, dass die Bank weder einen Nachweis für ihre Risikoanalyse erbracht noch ihre internen Richtlinien vorgelegt habe und somit nicht beweisen konnte, dass die verlangte Barauszahlung gegen ihr Risikomanagement verstiess. Somit brauchte das BGer auch die Frage nicht weiter zu untersuchen, ob die internen Risikomanagementrichtlinien das Recht des Kunden, am Ende einer Bankbeziehung seine Guthaben in bar abzuheben, einschränken oder ganz ausschliessen dürfen. Die Bank machte ferner geltend, dass sie sich einer Strafverfolgung wegen Verletzung des italienischen Steuer- und Strafrechts aussetze, wenn sie den Anweisungen des Kunden Folge leistet und somit nicht unmittelbar in der Lage sei, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Diese Frage wurde vom BGer nicht weiter geprüft, indem es hervorhob, dass die Bank weder nachweisen konnte, dass das besagte ausländische Recht auf sie anwendbar ist, noch dass dieses Recht ihr verbieten würde, die Kundenanweisungen auszuführen. GWG UND ARTIKEL 305BIS DES STRAFGESETZBUCHES Im Übrigen warf die Bank den kantonalen Instanzen vor, die Schweizer Normen zur Geldwäscherei ignoriert zu haben und machte geltend, dass sie bei einer Barabhebung verpflichtet sei, den wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktion zu prüfen. Sie fügte hinzu, dass die Schliessung eines Kontos einhergehend mit einer solchen Barabhebung dem Sinne des GwG widerspricht. Das BGer hielt diesbezüglich fest, dass es die Bank unterlassen hat, zu erklären, weshalb diese Vorschriften in dem Moment anzuwenden sind, in dem der Kunde seine Guthaben wieder in Besitz nehmen möchte, wenn die Bankbeziehung doch bereits seit mehreren Jahren besteht, ohne dass die Bank diese Bestimmungen zu einem früheren Zeitpunkt geltend gemacht hatte. In Bezug auf die Berufung der Bank auf den neuen Artikel 305bis des Strafgesetzbuches hielt das BGer fest, dass dieser Artikel erst im Januar 2016 in Kraft getreten ist, wobei das Strafrecht grundsätzlich nicht rückwirkend gilt und dass die Bank nicht nachgewiesen hat, ob die in dieser Bestimmung vorgesehene Obergrenze von CHF 300 000 im vorliegenden Fall erreicht wurde.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Diese beiden ungeduldig erwarteten Bundesgerichtsentscheide haben somit die grundsätzliche Frage, die sich in solchen Fällen stellt, nicht wirklich beantwortet, ob eine Bank das Recht hat, sich auf interne Risikomanagementrichtlinien oder die potenzielle Verletzung ausländischen Rechts zu berufen, um Barauszahlungen an Kunden bei der Schliessung eines Kontos einzuschränken oder sogar ganz auszuschliessen. GENF ENTSCHEIDET Obwohl es sich um ein höchst politisches Thema handelt, beschloss ein Genfer Richter, diese Frage in zwei neueren Entscheiden des erstinstanzlichen Genfer Gerichts zu klären. Diese beiden Entscheide betrafen zwei ähnliche Fälle wie jene im Tessin, in denen französische Kunden von derselben Bank bei der Schliessung ihres Kontos die Überweisung ihrer Guthaben bzw. die Ausstellung eines Bankschecks verlangten. Das erstinstanzliche Genfer Gericht vertrat die Ansicht, dass die Bank die Ausführung der Kundenanweisungen nicht verweigern durfte. Auch in diesem Fall machte die Bank geltend, dass eine Verletzung des französischen Strafrechts sie in eine Lage bringe, die gegen die Gewähr einer einwandfreien Geschäftsführung verstosse, und dass es ihr daher nicht möglich sei, ihrer Verpflichtung zur Auszahlung der Guthaben nachzukommen. Das erstinstanzliche Genfer Gericht stellte zunächst fest, dass sich die Bestimmungen des französischen Straf- und Steuerrechts seit Aufnahme der Bankbeziehung nicht geändert haben. Daher kann die Bank das Zurückhalten der Kundenguthaben nicht damit begründen, dass ihr Transfer gegen französisches Recht verstosse, während sie diese Guthaben in ihr Depot aufgenommen und sie seit mehreren Jahren verwaltet hat. Der Genfer Richter erläuterte weiter, dass es in der Schweiz keine gültige Rechtsgrundlage gibt, die es Banken verbietet, möglicherweise unversteuerte Guthaben ihren Kunden zurückzugeben. Im Übrigen machte die Bank noch geltend, dass ihre Beteiligung an dem von den Kunden gewünschten Transfer ein Verstoss gegen die ausländische öffentliche Ordnung sei, weshalb sie zur Ablehnung des strittigen Transfers befugt ist. Das erstinstanzliche Genfer Gericht befand diesbezüglich, dass die betreffenden Bestimmungen des französischen Straf- und Steuerrechts keine zu berücksichtigenden Grundsätze einer ausländischen öffentlichen Ordnung seien.

In jedem Fall gelten die von der Bank ins Feld geführten Bestimmungen des französischen Strafrechts für den Transfer nicht deklarierter Guthaben und den einfachen Besitz dieser Guthaben. Da die Bank aber die fraglichen Geschäftsbeziehungen aufgenommen und über mehrere Jahre aufrechterhalten hat, befand das Gericht, dass es missbräuchlich wäre, wenn sie sich heute auf diese Bestimmungen des französischen öffentlichen Rechts beruft, um die Rückgabe der Guthaben abzulehnen. Die Bank konnte sich somit nicht rechtswirksam gegen die Rückgabe der Kundenguthaben wehren, und sie wurde vom erstinstanzlichen Genfer Gericht dazu verurteilt, die Kundenanweisungen zu vollziehen und die (für die gängige Praxis der Genfer Gerichte relativ hohen) Gerichts- und Prozesskosten zu tragen. DIE ZEIT DRÄNGT Diese beiden Entscheidungen werden massgebliche Folgen haben, sollten sie bestätigt werden (die Bank wird wahrscheinlich Berufung einlegen). Können es sich die Banken einstweilen noch erlauben, die Konten ihrer Kunden mit der Begründung zu sperren, dass ihre Guthaben unversteuert sind? Bieten im Gegenteil die obigen Entscheidungen nicht viel eher eine ausreichende Grundlage dafür, den Kundenanweisungen Folge zu leisten?

[ Da die Bank weder einen Nachweis für ihre Risikoanalyse erbracht, noch ihre internen Richtlinien vorgelegt hat, konnte sie nicht beweisen, dass die verlangte Barauszahlung gegen ihr Risikomanagement verstösst

]

Diese Fragen stellen sich umso mehr, als die Zeit für etliche Kunden drängt, deren nicht deklarierte Konten nach wie vor in der Schweiz bestehen und ab 2018 Gegenstand des automatischen Informationsaustausches sind, für den bereits 2017 Informationen erfasst werden. Eines ist sicher: Die Banken müssen nicht nur darauf achten, dass sie keine ausländischen Steuergesetze verletzen, sondern künftig auch die Risiken von Verfahren berücksichtigen, die von ihren Kunden wegen Nichtausführung ihrer Anweisungen angestrengt werden.

STÉPHANIE HODARA Stéphanie Hodara, Mitverantwortliche des Teams für Bankund Finanzrecht, berät und vertritt ihre Kunden vor Gericht im Bereich des Banken- und Finanzrechtes sowie gemeinsamer Kapitalanlagen. Sie verfügt ferner über umfassende Erfahrung in den Bereichen Gesellschafts-, Ausländer-, Arbeits- und Immobilienrecht.

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Die neuen Regeln

zur Besteuerung nach dem Aufwand RA PHILIPPE KENEL, PYTHON & PETER

In turbulenten Zeiten, in denen gewisse Kreise mit Initiativen auf Kantonsund Bundesebene versucht haben, die Besteuerung nach dem Aufwand abzuschaffen, hat das Parlament am 28. September 2012 zu Recht beschlossen, die Bedingungen dieser Besteuerungsart zu verschärfen, um ihren Fortbestand zu sichern.

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evor ich den Inhalt dieser Reform vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass die bisherigen Regeln für Pauschalsteuerpflichtige noch bis zum 31. Dezember 2020 gelten, wenn sie per 31. Dezember 2015 bereits in der Schweiz wohnhaft waren. Die neuen Regeln gelten hingegen ab sofort für Personen, die sich nach dem 1. Januar 2016 in der Schweiz niederlassen.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Die erste Neuerung bezieht sich auf Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden können. Ab dem 1. Januar 2016 können nur Steuerzahler, die nicht Schweizer Staatsangehörige sind, als Pauschalsteuerpflichtige veranlagt werden. Die Situation von Schweizer und Paaren, von denen eine Person Schweizer und die andere eine ausländische Staatsangehörige ist, hat sich durch die Reform geändert. Unter dem alten Recht konnten Schweizer, welche auch die anderen rechtlichen Bedingungen erfüllten, im Jahr ihrer Rückkehr in die Schweiz nach dem Aufwand besteuert werden. Selbst wenn die Frage durch den Gesetzgeber nicht geregelt war, liess die Eidgenössische Steuerverwaltung die Besteuerung nach Aufwand auch für Ehepaare zu, bei denen nur ein Ehepartner Schweizer Staatsangehöriger war. Beide Möglichkeiten wurden vom Parlament abgeschafft. HÖHERE SCHWELLENWERTE Die zweite Reform betrifft die Berechnung des Schwellenwerts für den Aufwand des Steuerpflichtigen. Nach den früheren Bestimmungen durfte die Höhe des Aufwands nicht unter dem fünffachen Mietwert der Wohnung des Steuerzahlers liegen. Ab dem 1. Januar 2016 wurde dieser Betrag auf das Siebenfache erhöht. Wenn ein Pauschalsteuerpflichtiger also eine Wohnung für 6 000 CHF monatlich mietet, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für den Aufwand nicht mehr 360 000 CHF (6 000 x 12 x 5), sondern 504 000 CHF (6 000 x 12 x 7). Bis zum 31. Dezember 2015 hatte das Bundesgesetz übrigens keinen Mindestbetrag für den Aufwand vorgegeben. Den neuen Regeln zufolge kann die Höhe des Aufwands, welcher der Berechnung der direkten Bundessteuer zugrunde gelegt wird, nicht unter 400 000 CHF liegen. Die Kantone sind verpflichtet, in ihrer kantonalen Gesetzgebung einen Schwellenwert für die Gemeinde- und Kantonssteuer festzulegen. Die Beträge waren zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels zwar noch nicht endgültig in Kraft gesetzt, dürften sich aber beispielsweise in den Kantonen Genf und Waadt auf 400 000 CHF und im Wallis auf 250 000 CHF belaufen.

ATTRAKTIVITÄT DER SCHWEIZ BEWAHRT Nach dem alten Recht galt, dass die nach dem Aufwand des Steuerzahlers berechnete Steuer sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssteuer ersetzt. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, weil der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass die Kantone ab dem 1. Januar 2016 zusätzlich zur Pauschalsteuer eine Methode ausarbeiten, die berücksichtigt, dass die Besteuerung nach dem Aufwand ebenfalls die Vermögenssteuer abdeckt. Die meisten Kantone planen, einen Mindestbetrag für das Vermögen festzusetzen, auf den der Vermögenssteuersatz angewendet wird, während andere sich für eine Erhöhung des Aufwands entschieden haben, auf den der Einkommenssteuersatz angewendet wird. Unabhängig von der gewählten Methode wird nicht das tatsächliche Vermögen des Steuerzahlers besteuert, das dieser nach wie vor nicht offenzulegen braucht.

[

Es obliegt den Kantonen, eine Methode auszuarbeiten, mit der berücksichtigt werden kann, dass die Besteuerung nach dem Aufwand auch die Vermögenssteuer abdeckt. Unabhängig von der gewählten Methode wird jedoch nicht das tatsächliche Vermögen des Steuerzahlers besteuert, das dieser nach wie vor nicht offenzulegen braucht

]

Diese Reform hat zwar höhere Steuern für Pauschalbesteuerte zur Folge, sie trug aber auch weitgehend dazu bei, die Besteuerung nach dem Aufwand beizubehalten, welche die Schweiz für vermögende Ausländer weiterhin attraktiv macht.

PHILIPPE KENEL Philippe Kenel, Anwalt und Doktor der Rechte, ist Partner der Anwaltskanzlei Python & Peter. Er ist auf Steuer-, Nachfolgeund Vermögensplanung spezialisiert, insbesondere auf die Wohnsitzverlagerung vermögender Personen in die Schweiz und nach Belgien. Philippe Kenel ist darüber hinaus Vorsitzender der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) in der Schweiz und Präsident der Schweizer Handelskammer für Belgien und das Grossherzogtum Luxemburg.

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Unternehmenssteuerreform:

eine wirklich gute Nachricht! RA JEAN-LUC BOCHATAY, FBT AVOCATS SA

A Mit Gewinnsteuersätzen von 15 % und ungefähr 10 % für Einnahmen aus Patenten und vergleichbaren Rechten, sowie der Möglichkeit, alle Forschungs- und Entwicklungskosten und wahrscheinlich auch die fiktiven Zinsen auf dem Eigenkapital vom Unternehmensgewinn abzuziehen, wird die Schweiz besonders attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen bieten können, u.a. auch für unabhängige Vermögensverwalter.

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m 5. Juni 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Unternehmen III („USR III“). Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit in den eidgenössischen Räten behandelt. Die Schlussfassung sollte während der kommenden Sommersession vom Parlament unter Dach und Fach gebracht werden. Sofern das Referendum nicht ergriffen wird, dürfte das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft treten und einen Übergangszeitraum mit einer Umsetzung ab 2019 vorsehen. Die Unternehmenssteuerreform USR III sieht die Abschaffung des kantonalen Steuerstatus vor, insbesondere für vorwiegend im Ausland tätige Unternehmen (so genannte „Hilfsgesellschaften“, „Domizilgesellschaften“, „gemischte Gesellschaften“ oder auch „Prinzipalgesellschaften“), sowie solche, die hauptsächlich Beteiligungen halten und verwalten (so genannte „Holdinggesellschaften“) und in der Finanzierung (auf Rechnung) eines Konzerns tätig sind. Mit der Abschaffung dieses Status soll den von verschiedenen internationalen Organisationen oder Gruppierungen (insbesondere der OECD, der G-20 sowie der EU) formulierten Anforderungen entsprochen werden, schädliche Steuerpraktiken zu bekämpfen und sich bei der Besteuerung internationaler Unternehmen an „internationale Standards“ anzupassen, allen voran ans BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), ein Gemeinschaftsprojekt von OECD und G-20.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

ENTWICKLUNG IN RICHTUNG SENKUNG DER GEWINN-

FRISCHER WIND FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVER-

STEUER Auf den ersten Blick ist die USR III steuerlich nicht

WALTER Die USR III sieht ferner den Abzug der „fiktiven

vorteilhaft, vor allem für bestimmte, in der Schweiz ansässige Unternehmen, die auf kantonaler Ebene von einer besonders günstigen Besteuerung profitierten. Mit dem Ziel, in der Schweiz wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen anzubieten, die gleichzeitig den internationalen Standards im Steuerwettbewerb entsprechen, geht die USR III allerdings mit einer Senkung der Unternehmensgewinnsteuern auf kantonaler Ebene einher. Auch wenn die Senkung der Unternehmensgewinnsteuer formell nicht Teil dieses Bundesgesetzesprojektes ist, stellt gerade diese Massnahme die grösste Herausforderung der Reform dar insbesondere für die Kantone der Romandie. Konkret müsste die Senkung der kantonalen Steuerlast dazu führen, dass die gesamte Steuerlast (Eidgenossenschaft, Kanton und Gemeinde) bei der Unternehmensgewinnsteuer in den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg in einer Bandbreite von 13 % bis 14 % zu liegen kommt; was auch für den Kanton Wallis gelten dürfte, der sich bisher noch nicht zum anzuwendenden Satz geäussert hat. Zum Vergleich: Aktuell erreicht die globale Unternehmensgewinnsteuer in Genf zirka 24 % und im Kanton Waadt rund 22 %. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die neuen kantonalen Steuersätze spätestens 2019 angewandt (parallel zur Verpflichtung der Schweiz, die oben erwähnten kantonalen Steuerregime abzuschaffen). Einige Kantone wie Neuenburg (mit einem globalen Satz von 15,5 %) und Waadt (wo soeben über einen globalen Satz von 13,79 % abgestimmt wurde) haben bereits beschlossen, ihre Steuergesetze anzupassen; andere wie Genf sind in der Ausarbeitung der neuen Reglemente mehr oder weniger weit fortgeschritten.

Zinsen“ vom Unternehmensgewinn vor, die auf einem „überdurchschnittlichen“ Eigenkapital berechnet werden. Die fiktiven Zinsen (die den „Finanzkosten“ für die Mobilisierung des von den Aktionären investierten Kapitals entsprechen) können durch den möglichen Abzug von passiven Zinsen die Steuerbemessungsgrundlage senken. Diese Massnahme ermöglicht eine deutliche Verringerung des zu versteuernden Gewinns von Unternehmen, die über ein hohes Eigenkapital verfügen. Die USR III bewirkt für unabhängige Vermögensverwalter, die als Kapitalgesellschaft tätig sind (im Prinzip Aktiengesellschaft oder GmbH) und damit für die grosse Mehrheit, eine deutliche Erhöhung ihrer Gewinnmarge in Form gesunkener Unternehmensgewinnsteuern. Auch wenn das Mindestkapital für Vermögensverwaltungsgesellschaften in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs für Finanzinstitute nicht festgelegt ist – dies erfolgt wahrscheinlich in den Ausführungsverordnungen des Gesetzes – ist zu erwarten, dass die Finanzkosten für die Mobilisierung dieses Kapitals in gewissem Umfang steuerlich absetzbar sein werden.

Neben der Senkung der Steuersätze sieht die USR III insbesondere Folgendes vor: • Möglichkeit für die Kantone, Steuererleichterungen für Einnahmen aus Patenten und vergleichbaren immateriellen Rechten vorzusehen, die es erlauben diese Einnahmen mit einer Ermässigung von 90 % in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einzubeziehen. • Massnahme zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) auf kantonaler Ebene in Form erhöhter Abzüge von F&E-Kosten. • Möglichkeit für die Kantone, einen ermässigten Steuersatz auf das Eigenkapital der Unternehmen zu erheben, sofern dieses Patente und vergleichbare immaterielle Rechte sowie Beteiligungsrechte umfasst.

[ Auf den ersten Blick ist die USR III steuerlich nicht vorteilhaft. Allerdings dürfte die Senkung der kantonalen Steuerlast dazu führen, dass die Unternehmensgewinnsteuern insgesamt sinken

]

Die Steuerreform verbessert zudem noch stärker die Lage der Aktionäre von Genfer Unternehmen, für welche die Besteuerung der Dividendenzahlungen bereits 2009 (mit der Einführung der „Teilbesteuerung von Dividenden“ im Zuge des Gesetzes über die Unternehmenssteuerreform II) substanziell (40 % auf Bundesebene) gesenkt wurde. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass diese neuen Gewinnsteuersätze – die angesichts der in den meisten Finanzzentren geltenden Steuersysteme besonders wettbewerbsfähig sind – auch für die Besteuerung der Erträge gelten, die von Schweizer Niederlassungen ausländischer Unternehmen erwirtschaftet werden. Fertiggestellt am 31.03.2016 JEAN-LUC BOCHATAY Jean-Luc Bochatay verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in Steuer-, Finanz- und Handelsfragen schweizerischer und ausländischer Unternehmen sowie deren Aktionäre. Er berät regelmässig natürliche Personen und Unternehmen zu komplexen binnenwirtschaftlichen und grenzüberschreitenden Fragen. Jean-Luc Bochatay gilt als hochrangiger Experte in den Bereichen Steuerstrafrecht, Amtshilfe im Steuerbereich und französisch-schweizerische Steuerbestimmungen.

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Frankreich-Schweiz:

Wird im Private Banking dasselbe geboten?

NICOLAS WALTHER, AURIS GESTION PRIVÉE UND AURIS WEALTH MANAGEMENT

Kann man die Dienstleistungsqualität ausländischer Banken mit derjenigen der Schweizer Banken vergleichen? Erfahrungsbericht eines Schweizer Vermögensverwalters, der seit über zehn Jahren in Paris ansässig ist und kürzlich eine Niederlassung in Genf eröffnet hat.

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P

rivate Banking-Dienstleistungen sind dies- und jenseits der Grenze oft sehr unterschiedlich. Im Folgenden sollen die wichtigsten Unterschiede aufgezeigt werden. Durch die internationale Kundschaft konnte in der Schweiz natürlich ein unvergleichliches Know-how aufgebaut werden. Obwohl sich die hiesigen Vermögensverwalter spezialisieren müssen, um ihre Effizienz zu steigern, sind sie jeweils mit verschiedenen Kulturen, Sprachen, Allokationsrastern und Regulierungen vertraut. Hierdurch steigen zwar die Produktionskosten, die Schweizer Vermögensverwalter können aber aufgrund der grösseren Kontenvolumina Leistungen anbieten, die in Frankreich weniger üblich sind, wie z.B. Lombardkredite oder eine Anlageberatung („advisory“).


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

An europäischen Finanzplätzen tätige Banker arbeiten dagegen vor allem für inländische Kunden, deren Bedürfnisse je nach Umfang ihrer Portfolios oder Komplexität ihrer Vermögensstrukturen unterschiedlich sind. Dies führt zu einem stärker segmentierten Ansatz, der an ein bestimmtes Risikoprofil gebunden ist und auf lokalen „Sparprodukten“ basiert. Schweizer Vermögensverwalter sind es gewöhnt, Finanzarbitragen unabhängig von steuerlichen Auflagen vorzunehmen, so dass sie ihre Auswahl stärker aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen optimieren können. So wurde ihr Anlageuniversum grösser und internationaler, und mit ihren Kompetenzen bei der Anlageallokation lassen sie sich von institutionellen Investoren inspirieren wie z.B. Pensionsfonds.

[ Schweizer Vermögensverwalter

sind es gewöhnt, Finanzarbitragen unabhängig von steuerlichen Auflagen vorzunehmen, so dass sie ihre Auswahl stärker aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen optimieren können

]

In Frankreich muss ein Vermögensverwalter bei seinen Entscheidungen oft komplexe steuerliche Auflagen berücksichtigen. Das Anlageuniversum muss Sparprodukte und Lebensversicherungsverträge enthalten, um die Vermögensübertragung zu antizipieren. Die Vermögensverwaltungskompetenz richtet sich dabei oft auf die Auswahl von Wertpapieren aus, die eng an die Präferenzen und Vorgaben des Kunden gebunden sind und Steuervergünstigungen ermöglichen. So hat sich auf ganz natürliche Art eine regelrechte „Stock Picker“-Kompetenz entwickelt.

WENIGER BANKGEHEIMNIS, GRÖSSERE NÄHE Der Genfer „Private Banker“ war lange Zeit der Besitzer einer Bank und richtete seine Interessen an denjenigen seiner Kunden aus, wobei er über einen sehr langfristigen Anlagehorizont verfügte. Die geografische Entfernung hat dazu beigetragen, dass der Termin bei der Bank zu einer privilegierten und vertrauten Beziehung wurde, die mit dem Service in einem Luxushotel vergleichbar ist. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses könnte diese Vertraulichkeit und Beziehungspflege infrage stellen. Aufgrund der Transparenz der Daten der Steuerpflichtigen gestaltet sich in Frankreich die Beziehung zwischen den Banken und ihren Kunden wesentlich weniger vertraulich. Die Dienstleistungen eines französischen Private Bankers ähneln also eher denen eines Generalisten, der sich auf einen Vermögensingenieur stützt und selbst als Integrator rechtlicher und steuerlicher Kompetenzen wirkt, die sich ständig weiterentwickeln. Angesichts dieser Situation ist die Vermögensverwaltung in Frankreich stärker zentralisiert, obwohl sich Unternehmen wie das unsere gegen den allgemeinen Trend stemmen. Einige dieser Elemente zeigen, wie unterschiedlich die Wertschöpfungsketten und Empfindlichkeiten sind, was schliesslich einen qualitativen Vergleich schwierig macht. Mit Blick in die Zukunft ist es allerdings vorstellbar, dass die immer stärker konvergierenden Anforderungen an die steuerliche Transparenz kundennahe Vermögensdienstleistungen begünstigen werden, die zunehmend lokal, in Regionen mit hoher Wertschöpfung, und nicht länger im „Cross Border“Modus auf unserem alten Kontinent angeboten werden.

NICOLAS WALTHER Nach seinem Diplomabschluss an der HEC Lausanne begann Nicolas Walther seine Karriere in der Schweiz im Bankdienstleistungssektor für multinationale französische und belgische Grosskonzerne. Anschliessend war er Abteilungsleiter bei Crédit Suisse First Boston in London und wechselte 1987 zu Paribas. 1996 übernahm er die Vertriebsleitung für die Finanzintermediäre von Lombard Odier, gründete und führte ab dem Jahr 2000 die Pariser Niederlassung Lombard Odier Gestion. 2004 gründete N. Walther die Auris Gestion Privée gemeinsam mit Marc de Saint Denis, Absolvent der EPFL, der seit 1995 Generaldirektor der französischen Niederlassung von Caixa Geral de Depositos in Paris war. Auris Gestion Privée ist eine unabhängige, inhabergeführte Vermögensverwaltungsgesellschaft und bietet Portfolioverwaltungsleistungen für private und institutionelle Kunden an. Das von ihr verwaltete Vermögen beläuft sich auf eine Milliarde Euro.

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Der unabhängige Vermögensverwalter: ein Beruf im Rückwärtsgang? Freiheit und Unabhängigkeit haben ihre Gründe, die der Verstand nicht kennt. Im aktuellen Umfeld weht für kleinere Strukturen zwar ein rauer Wind, die Widerstandsfähigkeit der unabhängigen Vermögensverwalter (UVV), die Nachfrage und neue Tools verhindern jedoch eine massive Konsolidierung in diesem Sektor.

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atrick Dorner, Geschäftsführer des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), ist ständig mit dem Praxisalltag der UVV konfrontiert. In diesem Gespräch analysiert er die Branchenentwicklung und wendet sich gegen vorschnelle Schlussfolgerungen sowie zahlreiche Klischees, die der unabhängigen Vermögensverwaltung anhaften. Eines dieser Klischees betrifft die zahlenmässige Entwicklung der UVV. Auch wenn es den Beobachtern missfällt, die in der verzeichneten rückläufigen Entwicklung der letzten Jahre das unausweichliche Ende eines Modells sehen wollen: Die Entwicklung ist in Realität vielmehr der demografischen Struktur der Branche zuzuschreiben. Man vermutet, dass heute in der Schweiz etwa 2 200 Vermögensverwaltungsgesellschaften aktiv sind. Bei dieser Zahl handelt es sich um eine Schätzung, da es keine offizielle Statistik hierzu gibt. Die Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterliegen, werden zwar in Statistiken erfasst, doch umfasst diese Gruppe ebenfalls Unternehmen anderer Geschäftsbereiche, wie z.B. die Treuhänder. In den letzten zwei Jahren mussten Verbände von Vermögensverwaltern wie der VSV zwar einen gewissen Rückgang ihrer Mitgliederzahlen feststellen, über einen langfristigen Zeitraum hinweg bleibt diese Zahl doch relativ stabil.

Investnews: Gibt es eine Erklärung für den scheinbaren Widerspruch zwischen der Stabilität der Mitgliedszahlen im Zeitraum 2008-2015 und dem in den letzten Jahren beobachteten Rückgang? Patrick Dorner: In diesem Beobachtungszeitraum verliefen die Entwicklungen äusserst unterschiedlich. Nach der Krise im Jahr 2008 und bis ins Jahr 2012 nahm die Zahl der UVV deutlich zu. Der starke Anstieg spiegelte die Vertrauenskrise der Kunden gegenüber den Banken wider. Da sich Werte wie „überschaubare Strukturen“ und „Unabhängigkeit“ grosser Beliebtheit erfreuten, nahmen zahlreiche Vermögensverwalter den kundenseitigen Anreiz zum Anlass, ihre eigene Firma zu gründen. Seit 2012 setzte eine gewisse rückläufige Entwicklung ein, die jedoch im Wesentlichen den Charakteristiken der UVV-Branche zuzuschreiben ist. Vor rund 15 Jahren trat das Geldwäschereigesetz (GWG) in Kraft. Dies war für die unabhängigen Vermögensverwalter der Startschuss für ein obligatorisches Erwerben einer Mitgliedschaft bei einer SRO. Wohl wissend, dass die UVV bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens im Allgemeinen etwa zwanzig Jahre Erfahrung haben, d. h. ein Zeitraum, in dem sie auch ein soliden Kundenstamm aufbauen konnten. Somit liegt es auf der Hand, dass sich ein grosser Teil dieser „ersten“ UVV dem Rentenalter nähert. Die damit verbundenen.

Geografische Kundenherkunft der Aktivmitglieder (Mehrfachantworten) 76.5%

Europa (ausser D/F/I)

72.3%

Schweiz 26.5%

Frankreich

24.8%

Deutschland

17.8%

Italien

15.4%

Mittel-/Südamerika

14.2%

Naher/Mittlerer Osten Nordamerika Afrika Asien/Ozeanien 0%

30

9.2% 6.0% 4.3%

25%

50%

75%

100%

Quelle: VSV Geschäfstbericht 2015


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

Bei der Entwicklung der Gewinnmargen wird behauptet, diese lägen heute bei 0,5 % bis 1 %, während sie sich vor zehn Jahren zwischen 1 % und 2 % bewegten. Scheinen Ihnen diese Schätzungen korrekt? Assets under Management der Aktivmitglieder 5.6%

4.7% 33.9%

12.3%

< 50 mio. CH F 50 – 100 mio. CH F 100 – 250 mio. CH F 250 – 500 mio. CH F 500 Mio. – 1 Mrd. CHF

25.5%

> 1 Mrd. CHF 18.0%

Quelle: VSV Geschäftsbericht 2015

Betriebseinstellungen und das „Schrumpfen des Nährbodens“ erklären folglich den beobachteten Rückgang. Darüber hinaus ist mit Blick auf die Entwicklung des allgemeinen Umfeldes – sowohl mit Blick auf die Märkte als auch auf die Regulierungen – festzustellen, dass die UVV welche ihre Aktivität im Normalfall über das Rentenalter hinaus fortgesetzt hätten, es vorziehen zeitig aufzuhören oder sich bereits einige Jahre früher aus dem Geschäft zurückziehen. Ein Phänomen, das wir bereits seit 2010 beobachten. Dagegen sind, was sonst im Allgemeinen bestätigt wird, Fusionen eher die Ausnahme. Das zeigt sich auch an den durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen der UVV welche relativ stabil ausfällt, trotz der abnehmenden Anzahl von Unternehmen.

Wie entwickelt sich das globale AuM-Volumen von UVV? Zu diesem Thema liegt keine offizielle Statistik vor. Seit 5 bis 6 Jahren geht man allerdings generell von einem Marktanteil der UVV von 14 % der in der Schweiz verwalteten AuM aus. Stützt man sich auf die von der Bank Julius Baer veröffentlichten Schätzungen, fallen die Marktanteile der verschiedenen Akteure wie folgt aus: 44 % entfallen auf kleine Vermögensverwaltungsbanken, 15 % bis 17 % auf die UVV, 13 % auf UBS und 10 % auf die CS. Dies würde folglich einem von den UVV verwalteten AuM-Volumen in Höhe von 600 bis 650 Milliarden entsprechen.

Und in welcher Höhe bewegt sich das AuM pro unabhängigem Vermögensverwalter? Dem VSV zufolge und auf den bei den Verbandsmitgliedern erhobenen Daten basierend, lag der Medianwert des von einem UVV verwalteten Vermögens im Jahr 2015 bei 91 Millionen, gegenüber 90 Millionen im Jahr 2014 und 78 Millionen im Jahr 2013. Auch dieser Anstieg des Medianwertes erklärt sich mit dem „demografischen“ Phänomen. Die unabhängigen Vermögensverwalter welche in Rente gehen, reduzieren schrittweise die von ihnen verwalteten AuM, während die Neueinsteiger eine überdurchschnittlich hohe Vermögensmasse einbringen, da die aktuellen Bedingungen für die Ausübung des Geschäfts höhere Volumen erfordern.

In den letzten Jahren sind die Gewinnmargen mehr oder weniger stabil geblieben und die erstgenannte Spanne ist richtig. Seit 30 Jahren sehen die Standesregeln des VSV ausdrücklich eine Obergrenze für das Verwaltungshonorar von maximal 1,5 % auf das verwaltete Vermögen vor. Ein anderes, weniger genutztes Modell kann ein maximales Verwaltungshonorar von 1 % vorsehen, welches mit einem Erfolgshonorar von maximal 10 % kombiniert wird. Da die Zuwendungen Dritter nun völlig transparent, sowie im Einvernehmen mit dem Kunden gestaltet werden müssen, kann es durchaus vorkommen, dass diese nun vollständig an den Kunden weitergereicht werden. Dies führt dazu, dass in gewissen Fällen die Verwaltungshonorare – innerhalb der obengenannten maximalen Höhen – nach oben angepasst werden können.

Die Wahl der Depotbanken ist für die UVV von wesentlicher Bedeutung. Ist in Anbetracht des Rationalisierungsdrucks eine Reduzierung der potenziellen Depotbanken festzustellen? Nein. Viele UVV arbeiten mit drei oder vier Depotbanken, was nicht gerade nach dem Geschmack der Bankinstitute ist. Einige bieten folglich Tarife oder umfangreiche Dienstleistungspakete an, welche aufgrund der Abhängigkeit von den hinterlegten Beträgen, eine Konzentration der Vermögen begünstigen. Die Anzahl der Depotbanken auf ein Minimum zu reduzieren, entspricht aber nicht der Philosophie der UVV und bisher konnten sie dem Druck widerstehen.

Auch die geografische Herkunft der Kundschaft wird immer wieder thematisiert. Was gab es hier für Veränderungen? Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Klischees gab es hier weder grosse Umwälzungen noch nennenswerte Abgänge. Der Anteil z.B. an französischen, deutschen oder amerikanischen Kunden ist in den letzten Jahren sogar gestiegen. Generell in Europa gab es nur wenige Veränderungen. Die aus Spanien und Portugal kommende Kundschaft verzeichnen allerdings einen erfreulichen Zuwachs. Dieser Zuwachs beruht wahrscheinlich auf dem Geldtransfer von bis dahin in anderen Offshore-Gebieten deponierten Vermögen in die Schweiz. Letztendlich darf man aber die Tatsache nicht ausser Acht lassen, dass drei Viertel der Vermögensverwalter über eine bedeutende Schweizer Kundschaft verfügen! PATRICK DORNER Nach einem Master der Rechtswissenschaften an der Universität Genf und dem Erlangen des Anwaltspatents, arbeitete Patrick Dorner als Rechtsanwalt bevor er leitende Positionen in der Versicherungs- und Finanzbranche übernahm. Im Jahr 2007 kam er zum VSV als Direktor des Büros von Genf und wurde im Oktober 2009 Geschäftsführer des Verbandes. Patrick Dorner ist ebenfalls Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbands freier Berufe (SVFB), Verbandsvertreter beim Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) und arbeitet in zahlreichen Think Tanks oder Arbeitsgruppen zu Themen der Vermögensverwaltung und der Finanzregulierung mit.

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Sind wir alle Damokles? Hängen die Schwerter des Gesetzgebers und des Wettbewerbs tatsächlich nur an einem Pferdehaar über den Köpfen der UVV, wie uns das zahlreiche Studien glauben lassen? Oder handelt es sich nur um eine simple Inszenierung aus dem Realitätskino unserer Zeit? Gespräch mit Patrick Dorner (2. Teil). Investnews: Den veröffentlichten Schlussfolgerungen von verschiedenen Analysten, Rechtsanwälten sowie Prüfungs- und Beratungsgesellschaften nach zu urteilen, können zahlreiche Auswirkungen des FIDLEG und des FINIG noch vor dem Inkrafttreten weitgehend antizipiert werden. Sind Sie ebenfalls dieser Meinung? Patrick Dorner: Diese Gesetzestexte werden derzeit von der Wirtschaftskommission (WAK) beraten und können voraussichtlich frühestens in der Sommersession vom Ständerat behandelt werden. Bevor die WAK-S mit der Detailberatung beginnt, verlangte sie weitere Abklärungen und überarbeitete Vorschläge vom Finanzdepartement. Folglich ist es noch zu früh, sich darüber zu äussern, was dann tatsächlich beschlossen wird (zum Zeitpunkt der Textredaktion Mitte April waren noch zahlreiche Punkte offen). Da die Schweizer Regulierung – gemäss Ziel der Behörde – mit der europäischen Regulierung harmonisiert werden soll, verfügen wir über eine zusätzliche Frist, um einen klaren und effizienten Rahmen auszuarbeiten, der auch für kleinere KMU tauglich ist. Die EU hat nämlich im vergangenen Februar beschlossen, die Frist zur Anwendung des MiFID II-Pakets um ein weiteres Jahr bis anfangs Januar 2018 zu verlängern. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass das FIDLEG und das FINIG vor diesem Datum in Kraft treten werden. Die eigentliche Gesetzesanwendung könnte dann zwischen 2018 und 2020 erfolgen. Solange die einzelnen Vorschriften nicht bekannt sind, kann man kaum bei gewissen Punkten, wie bei der Unterstellungsfrage der UVV, konkrete Annahmen vorwegnehmen. Bei anderen Punkten sollten die notwendigen Anpassungen für die Mehrheit der UVV hingegen – und im Gegensatz zu dem, was gewisse Experten behaupten – eher geringfügig ausfallen. Ich denke dabei beispielsweise an Forderungen zum Thema Governance. Bereits heute sind die Mitglieder des VSV verpflichtet, für eine angemessene Organisation ihrer Geschäftstätigkeit zu sorgen. Sie müssen ihr Unternehmen auch mit angemessen finanziellen Mitteln ausstatten. Was die finanziellen Sicherheiten in Form von Eigenmitteln oder einer Haftpflichtversicherung betrifft, ist daran zu erinnern, dass die UVV lediglich für Fehler bei der Ausführung ihres Mandats haften und nicht für die Gesamtheit des verwalteten Vermögens, welches bei einer Depotbank hinterlegt wurde. Meiner Meinung nach besteht für die UVV das Hauptrisiko darin, dass sie bei einer Börsenorder einen Fehler begehen. In diesem Fall beschränkt sich das Risiko allerdings auf die Höhe des „Spreads“. Angenommen, der UVV begeht 32

einen Fehler und führt auf einem Titel eine Kauforder anstelle einer Verkaufsorder aus. Das tatsächliche Risiko ergibt sich hier aus der Kursveränderung des Titels zwischen dem Moment, in dem der Fehler begangen und dem Moment, in dem er behoben wird. Der mögliche Schaden erstreckt sich damit nicht auf den gesamten Transaktionsbetrag, sondern je nach Volatilität des Titels allein auf den Kursunterschied zwischen Kauf und Verkauf. In diesem Zusammenhang scheint mir ein Kapital in Höhe des Gründungskapitals der AG, zusammen mit einer angemessenen Eigenmittelanforderung, die z. B. einem Prozentsatz der Unternehmensfixkosten entsprechen könnte, bei Weitem ausreichend.

Häufig wird hervorgehoben, dass die neuen Regelungen für die UVV eine erhöhte Informationspflicht gegenüber den Kunden beinhalten werden. Der UVV sollte sich über das finanzielle Profil seines Kunden informieren und muss prüfen, ob die angebotenen Dienste und Investments angemessen sind und dem Profil entsprechen. Ist dies nicht bereits der Fall? Ja genau, Verpflichtungen dieser Art hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bereits im Jahr 2013 eingeführt. Sie existieren also bereits. Materiell ändert sich für die meisten Vermögensverwalter folglich nichts durch die Übernahme dieser Vorschriften in das Gesetz. Darüber hinaus ergibt sich diese Regelung auch aus dem Zivilrecht, nämlich nach dem Grundsatz der sorgfältigen Ausführung des ihm übertragenen Geschäfts. Dieser zivilrechtliche Aspekt ist – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – massgebend für kleine KMU, wie das die UVV sind. Während für die grossen Bankinstitute das Risiko, dass ein Kunde sie einklagt, durchaus tragbar ist, hat ein solcher Streitfall für die Tätigkeiten eines UVV viel schwerwiegendere Konsequenzen. Der UVV ist deshalb bei sämtlichen Aspekten der Kundenbeziehungen besonders vorsichtig.

Die neuen Gesetze werden das Outsourcen bestimmter Funktionen unausweichlich machen bzw. die Härte dieser Gesetze wird zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl von UVV führen. Was halten Sie von dieser Behauptung? Genau von dem versuchen uns diejenigen zu überzeugen, welche solche Dienstleistungen verkaufen. Einerseits können aber auch die nicht den Einzelheiten der neuen Regulierung vorgreifen und andererseits liegen unserem derzeitigen Kenntnisstand zufolge


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

keine Hinweise darauf vor, dass der Bedarf an Unterauftragsnehmern bei den UVV deutlich zunehmen wird. Dies sieht man auch an den Entwicklungen auf den Plattformen, die ihre Dienste anbieten: Ihre Mitgliederzahl bleibt stabil. Dieses Missverständnis stammt aus dem ersten Entwurf des Finanzinstitutsgesetzes, welcher eine Variante der UVV-Beaufsichtigung durch die FINMA vorsah. Einige Beobachter leiteten daraus etwas vorschnell ähnlich gelagerte Anforderungen für die UVV ab, wie sie bezüglich der Governance im Rahmen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) bestehen. Mittlerweile haben die Behörden jedoch bereits mehrfach wiederholt, dass die Vorschriften in Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit und der angebotenen Dienstleistungen differenziert ausfallen werden. Diejenigen, welche Produkte herstellen oder vertreiben, werden nicht den gleichen Bestimmungen unterworfen, wie jene, die aufgrund eines Mandats im Interesse ihrer Kunden tätig sind. Das ist der fundamentale Unterschied zwischen „Push“ und „Pull“.

Würden Sie die Aussage unterschreiben, dass die UVV einen grossen Rückstand haben bei der Steuerregularisierung ihrer Kunden? Diese Behauptung ist geradezu lächerlich! Da die UVV nicht als Depotbanken für die Guthaben ihrer Kunden walten, können sie bei der Einhaltung der Konformitätsregeln für diese Guthaben auch nicht in Rückstand geraten sein. Jeder Franken, der durch die Bank regularisiert wird, wird es automatisch auch für den UVV und umgekehrt. Mehrere Banken wurden bereits aufgrund ihrer Akquisitionsgeschäfte im Ausland an den Pranger gestellt. Ich denke nicht, dass es viele UVV gibt, die ein solches Risiko eingingen. In erster Linie weil die für sie geltenden Regeln klar und eindeutig sind: sie haben generell keinen Marktzugang und keine aktive Dienstleistungsfreiheit im Ausland. Zum anderen sind auch die zivilrechtlichen Folgen im Fall der Regelmissachtung für sie einfach zu gross. Im Fall eines Streitfalls mit einem Kunden könnte der ausländische Richter ohnehin der Auffassung sein, dass die Verträge Null und Nichtig seien, was für den UVV die Folge hätte, dass er seinen Kunden vollständig entschädigen müsste. Im Gegensatz zu einer Bank sorgt der unternehmerische Charakter des UVV dafür, dass er es vermeidet, seine Firma durch ein solches Vorgehen zu gefährden. Es handelt sich hier um ein weiteres Klischee, welches man bekämpfen sollte.

Hinsichtlich der Konkurrenzsituation in diesem Sektor: Warum hat die Frage nach der kritischen Grösse, die nunmehr bereits seit nahezu zwanzig Jahren diskutiert wird, nicht zu einer Konsolidierung der Branche geführt? Theoretisch haben die wirtschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema recht. Sieht man von den psychologischen Überlegungen ab, hätte es eigentlich schon zu einer Konsolidierung kommen müssen. Man muss aber auch verstehen, dass die Mehrzahl der Vermögensverwalter sowohl für sich selbst, als auch für ihre Kunden den Weg der Unabhängigkeit eingeschlagen haben, gerade um von dieser

Unabhängigkeit zu profitieren. Diese subjektive Betrachtungsweise des Geschäftsmodells verhindert eine Konsolidierung. Im Übrigen muss man feststellen, dass es in diesem Bereich mehr Scheidungen als Hochzeiten gibt!

Einige Beobachter behaupten, dass sich die Konkurrenten der UVV vervielfachen. Ist dies wirklich der Fall? Eine Zeit lang sah man insbesondere in den Online-Brokern eine neue Konkurrenz der UVV. Dies entspricht jedoch nicht der Realität, da sie sich nicht an die gleiche Klientel richten. Ihr Segment sind vielmehr Personen, die sich mit einem Teil ihres Vermögens an der Börse „versuchen“ wollen. Ganz im Gegenteil vertrauen die UVV-Kunden den Vermögensverwaltern generell ihr Vermögen mit dem Ziel an, dieses zu erhalten und an die nächsten Generationen weiter zu geben: Die grosse Mehrheit dieser Kunden könnte als „hyperkonservativ“ eingestuft werden und als ebenso vorsichtig wie die Pensionskassen. Oft sind es Unternehmer, die bei ihren Tätigkeiten genügend Risiken eingehen. Sie „spielen“ also nicht mit ihren Rücklagen. Die Banken konkurrieren selbstverständlich seit jeher mit den UVV, doch konkurrenzieren sie sich auch gegenseitig. Die Banken kämpfen um Marktanteile und bieten dabei auch Anreize, damit neue Vermögensverwalter ihre Dienstleistungen beanspruchen. Damit sich die Banken für einen UVV interessieren, muss er allerdings eine bestimmte Grösse haben: Ein UVV mit einem verwalteten Vermögen von lediglich 20-30 Millionen wird ganz einfach ignoriert.

Was halten Sie von den Plattformen für Vermögensverwalter? Wie bereits angesprochen, werden die UVV ihre Freiheit nur gezwungenermassen aufgeben, was erklärt, warum sich die Plattformen nur langsam entwickeln. Nach meinem Dafürhalten bieten die Plattformen drei völlig unterschiedliche Modelle an. Eins dieser Modelle ist eine Art „Fünf-SterneHotel“: Gegen eine entsprechende Vergütung führt die Plattform sämtliche Aufgaben aus, die der Vermögensverwalter, der sich allein auf seine Kundenbeziehungen konzentrieren will, nicht übernehmen möchte. Ein zweites Modell könnte man mit dem Stockwerkeigentum vergleichen: Der Vermögensverwalter möchte nicht völlig alleine auf sich gestellt sein und integriert über eine Kapitalbeteiligung die Plattform. Beim dritten Modell wird der Vermögensverwalter einfacher Mieter und kann, nachdem er die eigentliche Vermögensverwaltungstätigkeit an die Plattform abgetreten hat, nur noch als Berater seiner Kunden auftreten. In der Zukunft und für den Fall, dass sich der Regulierungsrahmen in Bezug auf die Governance deutlich verschärfen und die kleineren UVV zwingen würde, einige Dienstleistungen auszulagern, scheint mir das „Fünf-Sterne-Hotel“-Modell am besten geeignet zu sein, um den meisten Bedürfnissen entsprechen zu können. Dabei werden zahlreiche neue Instrumente angeboten, die für UVV äusserst interessant sind. Sie erleichtern den UVV nicht nur eine Reihe von Aufgaben, sondern bieten für einige unter ihnen vielversprechende Perspektiven. 33


UVV auf

historischem Weg in die Zukunft

JEAN-MARC VALLET, BANQUE SYZ

Solide, effizient, individuell massgeschneiderte Dienstleistungen und wettbewerbsfähige Preise: Das alles erwarten UVV (unabhängige Vermögensverwalter) von ihren Partnerbanken. Wie wirkt sich das im täglichen Kontakt aus? Erläuterungen von Jean-Marc Vallet, Leiter der Abteilung EAM (External Asset Managers) der Bank Syz.

Investnews: Die wichtigste Eigenschaft einer Depotbank ist ihre Solidität. Wie kann man diese messen? Jean-Marc Vallet: Am häufigsten verwendet man hierzu die Kernkapitalquote, das sog. „Tier 1“-Kapital. Für uns beläuft sich diese nach der Übernahme der Royal Bank of Canada (Schweiz) auf 14,9 % und liegt damit weit über den gesetzlichen Anforderungen. Die Solidität einer Bank misst sich jedoch auch an der Stabilität ihres Aktionariats, an ihrer Unabhängigkeit und an ihren Organisationsstrukturen. Sie beruht auf einer Geisteshaltung, die im gesamten Unternehmen vorherrscht. So ist es beispielsweise entscheidend, dass die qualitative und quantitative Risikoanalyse auf allen Ebenen – Prozesse, Teams, Produkte – erfolgt.

Können die externen Vermögensverwalter, die mit Ihnen arbeiten, auch andere Depotbanken wählen? Die Vermögensverwalter sind per Definition unabhängig. Sie arbeiten daher im Durchschnitt mit sechs bis acht Depotbanken zusammen. Die grössten unter ihnen verfügen über interne Konsolidierungstools, aber im Allgemeinen können sie die Konsolidierung nicht automatisiert vornehmen. Wir arbeiten derzeit an einem entsprechenden Projekt, das auch genutzt werden kann, wenn für Kunden andere Depotbanken gewählt wurden. Nach dem aktuellen Stand der Dinge stehen die weitaus meisten Vermögensverwalter in etwa so vielen IT-Systemen gegenüber, wie sie Beziehungen zu verschiedenen Banken pflegen, was zu einem beträchtlichen Effizienzverlust führt.

Effizienz ist das oberste Gebot für die Verwaltung. Wie kann man sie verbessern? Die unabhängigen Vermögensverwalter müssen sich derzeit auf mehreren Plattformen anmelden. Wir möchten ihnen in Zukunft eine einzige Plattform bieten können. Das würde die Effizienz auf mehreren Ebenen steigern: 34

1- ein einziges System für die Verwaltung mehrerer Bankbeziehungen. 2- die Möglichkeit, sämtliche Guthaben zu konsolidieren. 3- konsolidierte Auftragserteilung für alle Kunden. 4- eine höhere Datenqualität bei der Risikoverwaltung, z. B. die Einhaltung der Investmentregeln im Zusammenhang mit dem Kundenprofil, seiner Besteuerung oder Cross-Border-Regeln. Diese Lösung wird alle Informationen zu den Märkten und Investitionen integrieren. Bis heute gibt es keine Plattform, die alle diese Vorteile vereint.

Die Kostenfrage ist wesentlich. Sind Sie wettbewerbsfähig im Vergleich zu den Plattformen für UVV? Diese Plattformen ersparen den UVV die Zusammenarbeit mit den Banken nicht. Sie bieten gemeinsame Dienstleistungen für die ihnen angeschlossenen Vermögensverwalter und diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Unsere Kosten entsprechen dem Dienstleistungsbedarf und den angebotenen Kompetenzen. Dabei greifen die Vermögensverwalter, je nach ihrer Charakteristik und ihrer Kundschaft, aber auch regelmässig auf „massgeschneiderte“ Angebote zurück. DIE UVV BIETEN EIN GESCHÄFTSMODELL AN, [DAS MIT DER HISTORISCHEN ENTWICKLUNG EINHERGEHT. SIE HABEN DIE WERTSCHÖPFUNGSKETTE ENTFLOCHTEN, NEU AUFGEBAUT UND DABEI FÜR JEDE ETAPPE DIE BESTEN PARTNER GEWÄHLT

]

Wie sieht für Sie die Zukunft der UVV aus? Sie bieten ein Geschäftsmodell an, das mit der historischen Entwicklung einhergeht. Sie haben die Wertschöpfungskette entflochten, neu aufgebaut und dabei für jede Etappe die besten Partner gewählt. Sie haben die Unabhängigkeit in ihren Genen und mit ihrer Flexibilität können sie sich schnell anpassen. Darüber hinaus bringen FIDLEG und FINIG letztendlich weit weniger Auflagen mit sich, als dies zuerst der Anschein hatte. Sollte es eine Konsolidierung geben, wäre diese viel stärker durch den Margendruck bedingt als den gesetzlichen Rahmen. Die Anzahl UVV nimmt nicht wesentlich ab – man müsste im Übrigen eher von der Anzahl an Strukturen sprechen – und ihnen fallen heute nahezu 20 % des in der Schweiz verwalteten Privatvermögens zu im Vergleich zu zirka 11 %-13 % vor noch 10 Jahren. Das zeigt den Erfolg des dreigliedrigen Modells.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

Der Weg

zur idealen

Plattform

Bei den Vermögensverwaltungsplattformen weht die Morgenluft. Allerdings werden sie sich noch einige Male beweisen müssen, um ihre Rolle als zuverlässige und effiziente Partner für private Vermögensverwalter zu bestätigen.

P

lattformen für unabhängige Vermögensverwalter (UVV) könnten als Allheilmittel gesehen werden angesichts der theoretisch unumgänglichen Konsolidierung in der Vermögensverwaltung. Aber nicht nur diese Konzentration ist ausgeblieben, die Entwicklung des Sektors wurde auch durch die langwierige Einführung neuer Vorschriften gebremst. Diesen Hindernissen zum Trotz konnten sich Pionierstrukturen entwickeln, die ihre volle Fahrt aufnehmen dürften, sobald sich der Regulierungsschleier gelichtet hat. Die Plattformen Aquila, Assetbox und Mantor stehen Rede und Antwort und erläutern ihre aktuelle Situation sowie ihre Perspektiven. Auf den folgenden Seiten präsentieren sie ihre Ansichten und jede Plattform wird kurz mit ihrer Struktur vorgestellt (Assetbox ist dabei nicht direkt mit den anderen Plattformen vergleichbar, da es sich um ein modulares Dienstleistungsangebot für unabhängige Vermögensverwalter und nicht um eine reine Vermögensverwaltungsplattform handelt).

Investnews: Die Analysten sagten eine sehr rasche Entwicklung der Dienstleistungsplattformen für unabhängige Vermögensverwalter voraus. Es scheint aber, dass diese Entwicklung weit weniger akzentuiert ausfiel, als vorausgesagt. Was hat aus ihrer Sicht diese Entwicklung hauptsächlich gebremst? AQUILA Um diese Frage beantworten zu können, müssen unterschiedliche Sichtweisen berücksichtigt werden. Bei den UVV präsentiert sich die Situation folgendermassen: Der Markt der unabhängigen Vermögensverwalter besteht in der Schweiz bekanntlich aus ca. 3 000 Einzelfirmen, wobei ein großer Teil dieser UVVs aus weniger als drei Mitarbeitern bestehen. Solange die Implikationen für diese KMU aus den anstehenden nationalen (FIDLEG/FINIG) und internationalen Regulierungen (MiFID II) nicht klar sind, werden die UVV eine

Lösungsfindung wie Alleingang mit möglichem Outsourcing, Kooperation oder Anschluss an eine EVV Plattform nur mit reduziertem Interesse verfolgen. Aus Sicht der Depotbanken ist es so, dass viele von ihnen aus Effizienz- und Kostengründen für die UVV Zusammenarbeit eine Mindestgrösse von CHF 10-30 Mio. vorgeben, wobei der einzelne Kunde nicht unter CHF 500 000 liegen sollte. Je nach Depotbankstrategie gibt es wesentliche Einschränkungen, welche Kundenländer überhaupt noch akzeptiert werden. UVV, welche die Zielgrössen nicht erreichen, wird oftmals die Zusammenarbeit gekündigt oder die erhaltenen Spezialkonditionen werden massiv reduziert. Diese Maßnahmen führen dazu, dass es für verschiedene kleinere UVV immer schwieriger wird, mit mehreren Depotbanken eine Zusammenarbeit weiterzuführen oder aufgrund des veränderten Kunden-Pricing die benötigte Rendite weiter zu erzielen. Nimmt man nun die Sichtweise der Vermögensverwaltungsplattformen und anderer Dienstleistungserbringer ein, ist aufgrund der oben erwähnten, anstehenden Regulierung und der Aufsplitterung der Wertschöpfungskette im klassischen Bankgeschäft sicherlich erkennbar, dass verschiedene neue Dienstleistungsanbieter (Compliance, Riskmanagement, Asset Management, Digital Banking, Fintech etc.) sich um das Marktsegment UVV bemühen werden. Wir gehen aber davon aus, dass nur wenige dieser Dienstleistungsanbieter die Start-up-Phase überleben werden. Somit ist es wichtig, sich für eine Vermögensverwaltungsplattform oder einen Dienstleistungsanbieter zu entscheiden, welcher bereits über Jahre hinweg einen Leistungsausweis vorweisen kann. MANTOR In den letzten zwölf Monaten wurden zahlreiche Initiativen eingeleitet, die UVV eine grosse Auswahl bieten auf der Suche nach einer Lösung gegenüber den schnellen Veränderungen ihres Sektors. Aber auch wenn diese Angebote interessant sind, können sie nur erfolgreich sein, wenn sich die UVV auf die neuen Paradigmen einstellen. Das ist zwar für viele schwierig, aber es ist absolut notwendig! Die kritische Masse, die Organisation der Struktur und die Managementtools sind heute die grössten Herausforderungen und wichtiger denn je. Auch der vorgesehene rechtliche Rahmen ist zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass die in Zukunft im Parlament diskutierten gesetzlichen Entwicklungen und ihre direkten Folgen für diesen Berufsstand genügend transparent sind. Viele unabhängige Vermögensverwalter möchten klarer sehen, bevor sie Entscheidungen treffen. 35


Sind nicht die Eintrittskosten eines der Hindernisse für die Entwicklung der Plattformen? AQUILA Wir gehen davon aus, dass die Implementierungskosten der anstehenden Regulierungen je nach Kundenausrichtung 10 %-20 % der bestehenden Bruttomarge «auffressen» werden. Somit ist es nachvollziehbar, dass viele UVV diese Kostenwelle solange wie möglich hinauszögern. Wir als Anbieter einer Vermögensverwaltungsplattform sind aber der Meinung, dass das bestehende Angebot bereits jetzt kostengünstig angeboten wird und dank der Gemeinschaft eine wesentliche «Pricingpower» besteht. MANTOR Klar können die Eintrittskosten in eine Plattform oder in einen Verbund unabhängiger Vermögensverwalter auf den ersten Blick eine psychologische Bremse darstellen. Die neuen Rechtsanforderungen und die Anpassung des Schweizer Finanzplatzes an die internationalen Standards werden jedoch in jedem Fall zu einem wesentlichen Kostenanstieg führen. Mit dem Anschluss an eine dedizierte Struktur können die Kosten geteilt werden, kann auf neue, leistungsstarke Tools und neue Kompetenzen zugegriffen, und es können vor allem Zeit und Ressourcen für die Entwicklung der weiteren Aktivitäten gewonnen werden.

Die Kommunikation der Plattformen erscheint je nach Fall sehr dürftig, wenn nicht sogar völlig zu fehlen. Ist im Allgemeinen das Potenzial der Kosten-, Zeit- und Energieeinsparungen für die UVV klar genug ersichtlich? AQUILA Die Kosten der UVV sind klar definiert, ebenso der Umfang der entsprechenden Dienstleistungen. Dies ermöglicht jedem erfahrenen Vermögensverwalter, die Vorteile realistisch einzuschätzen, die der Anschluss an eine Plattform mit sich bringt. Wir stellen aber fest, dass bei vielen der Druck noch nicht so hoch ist, dass eine Lösung aktiv angegangen wird. MANTOR Unsere Kommunikation zu den Eintrittskosten und den Vorteilen unserer Struktur ist transparent. Wir stellen unsere IT-Tools und unser Team systematisch potenziellen Kunden im Rahmen entsprechender Veranstaltungen vor. Das gesamte Informationsangebot hebt eindeutig hervor, wie und wo es interessant sein könnte, unserer Plattform beizutreten. Darüber hinaus können potenzielle Kunden unabhängige Vermögensverwalter treffen, die bereits Mitglieder unserer Struktur sind und sich frei mit ihnen unterhalten. Abschliessend empfehlen wir Unentschlossenen, uns zu testen, indem sie einen kleinen Teil ihrer Aktivität zu uns migrieren, um die Struktur auszuprobieren und zu sehen, ob sie ihren Erwartungen entspricht.

Eines der Hauptargumente, mit denen die geringe Branchenkonsolidierung und folglich die relativ langsame Entwicklung der Plattformen erklärt werden, ist die elementare Befürchtung der UVV, ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Handelt es sich hier wirklich um ein wesentliches Hindernis? 36

AQUILA Unsere Partnergesellschaften haben weiterhin einen hohen unternehmerischen Freiraum. Sie führen die eigenen Gesellschaften operativ völlig unabhängig und bestimmen den Verwaltungsrat. Die Gesellschaft ist frei in der Wahl des Namens und des Domizils und kann somit den bestehenden Namen beibehalten. Sie sind mittels Franchisevertrag mit dem Stammhaus verbunden. Dieses wiederum beteiligt sich am UVV mit einer 20 %igen Aktienquote in Stammaktien ohne Dividendenanspruch. Die Aquila & Co. AG ist zu 100 % in Privatbesitz. Unabhängigkeit ist unser wichtigstes Gut und unsere langfristige Eigenständigkeit steht im Vordergrund. MANTOR Die Unabhängigkeit ist sehr wichtig, denn sie betrifft die DNA eines UVV. Unsere Plattform wurde von Vermögensverwaltern für Vermögensverwalter geschaffen. An diesem Punkt haben wir intensiv gearbeitet. Unser Angebot entspricht dieser Erwartung voll und ganz. Dies, weil es insbesondere die dezentrale Vermögensverwaltung sicherstellt ebenso wie die Kundenbetreuung durch die UVV sowie ihre operative und finanzielle Unabhängigkeit. Die Lösungen, die eine vollständige Integration bieten (ausschliesslicher Status eines Kundenbetreuers, geringere Verdienstmöglichkeiten) oder die physische Zusammenlegung der Strukturen (potenzieller Kontrollverlust über Kosten und Arbeitsprozesse, neue Umgebung) bzw. eine Kapitalbeteiligung durch Dritte (Verlust der unternehmerischen und finanziellen Unabhängigkeit, Auflagen für die Berichterstattung an den Aktionär) vermarkten, entsprechen für mich nicht den Erwartungen der UVV punkto Unabhängigkeit und Organisation ihrer Geschäftstätigkeiten.

Die Kunden der UVV könnten Vorbehalte haben, in eine grössere Struktur integriert zu werden. Wird dieses Argument häufig vorgebracht? AQUILA Die Integration basiert auf der administrativen Ebene, unsere UVV bleiben in weiten Bereichen unabhängig. Zudem garantiert die grössere Struktur einer Vermögensverwaltungsplattform dem Kunden auch eine nachhaltige und dauerhafte Dienstleistung. Die Aquila Plattform bleibt im Vergleich zu Grossbanken übersichtlich und kundennah. MANTOR Unserer Erfahrung nach haben die Kunden keine besonderen Vorbehalte, wenn wir ihnen die Ziele und Vorteile der Plattform transparent erklären. Die Struktur ist nicht besonders wichtig, solange der Kunde seinen Vermögensverwalter als privilegierten Ansprechpartner behält und dieser ihm unverändert eine unabhängige Vermögensverwaltung bietet sowie sich um den Kontakt mit der Depotbank kümmert. Für die Kunden ist darüber hinaus die Performance ihres Vermögensverwalters sehr wichtig, nicht nur, was die Anlagen selbst betrifft, sondern auch die Qualität der eingesetzten Instrumente (Verwaltung, Berichterstattung, CRM usw.) zum Erreichen der vereinbarten Ziele.


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

AQUILA Gründungsdatum

Jahr 2000 (mit Bankstatus unter Aufsicht der FINMA seit 2012) Die Aquila-Plattform ist ein Verbund von unabhängigen Schweizer Vermögensverwaltungsgesellschaften und Family Offices. Diese Partnergesellschaften sind unternehmerisch selbständig, handeln unabhängig und frei von Interessenkonflikten, einzig im Interesse ihrer Kunden. Der Verbund besteht aktuell aus 58 Partnergesellschaften an 18 Standorten

Geschäftsleitung

Max Cotting, CEO & Gründer, Markus Angst, Banking Services, Dr. Sibylle Peter, Investment Services, Patrick Schellenbert, IT & Projekte, Giovanni Miccoli, Anlagechef

Total der verwalteten Vermögen

Plattform: AuM über CHF 11 Mrd; Depotbank: AuC über CHF 1,1 Mrd.

Zahl der Beschäftigten Partnergesellschaften: über 180 Mitarbeiter; Aquila & Co. AG: ca. 40 Vollzeitstellen Kosten

Die jährliche Franchisegebühr von 13 % wird auf den gesamten von der Franchisenehmerin erwirtschafteten Bruttoerträgen berechnet (maximal CHF 150 000 pro Partner, maximal CHF 300 000 pro Gesellschaft)

Partnerschaftsmodelle Die Plattform bietet zwei Partnerschaftsvarianten an. Die erste besteht in der Integration einer bestehenden Gesellschaft, die dabei ihre unternehmerischen Freiheiten behält. Voraussetzungen dieser Variante sind, dass die zu integrierende Gesellschaft zwei bis drei Partner zählt und aktuell Kundenvermögen von mindestens CHF 100 Mio. betreut. Die zweite Variante besteht im Einstieg bzw. Übertritt als Partner in eine bestehende Partnergesellschaft. In diesem Fall beläuft sich die Untergrenze der aktuell betreuten Kundenvermögen auf mindestens CHF 50 Mio. Operative Unterstützung

Geldwäschereibekämpfung, Compliance- und Risk-Management-Unterstützung. Übernahme von administrativen Aufgaben wie Cash Management, Abwicklung der Sozialleistungen, Buchhaltung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Steuerwesen, Vertragswesen, IT-Support, Regelung der Revision, Versicherungswesen, Aus- und Weiterbildung, Kontakt mit Depotbanken und Behörden. Vermögenskonsolidierungen und individuelles konsolidiertes Performance- und Risikoreporting und Konto- und Depotfühung für Kunden des UVV. Professionelle Portfoliomanagement-Tools für Vermögensverwalter und Fondsmanager.

Weitere Dienstleistungen

Portfolio Management & Advisory, Publikationen mit Copyright für Vermögensverwalter, Entwicklung von Anlagestrategien, Assetallokation-Empfehlungen in Form taktischer Unterstützung, Trading Ideen, Empfehlungslisten für Aktien und Bonds, Erstellung von Musterportfolien, Investment Proposal Tool (automatische Generierung von Anlagevorschlägen), Depotanalysen, Anlagevorschläge, Second Opinion, Performanceanalyse, konsolidiertes Risiko- und Performance Reporting.

Banking Services

Grundsätzlich freie Wahl der Depotbanken, Unterstützung bei Vertrags- und Preisverhandlung. Eigene Depotbank exklusiv für UVV, Family Offices und deren Kunden.

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MANTOR Gründungsdatum

Eintragung in das Handelsregister im Juli 2013/Beginn der Geschäftsaktivitäten im Juli 2014

Struktur

Verbund unabhängiger Vermögensverwalter (UVV): Der UVV unterzeichnet einen Vertrag mit Mantor und wird eine unabhängige Hilfsperson eines Finanzintermediärs gemäss der Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF), mit Eintragung in das Handelsregister und Zeichnungsberechtigung. Er untersteht nicht mehr direkt einer Selbstregulierungsorganisation (SRO), diese Verantwortung übernimmt die Plattform. Er behält seine operative und finanzielle Unabhängigkeit und verwaltet weiterhin seine Kunden unter der Verantwortung von MANTOR. Er handelt auf Rechnung von MANTOR und unter deren Kontrolle

Geschäftsleitung

Franz de Planta, Chairman; Christian Balmat, CEO

Grösse

Fünf Verwaltungsgesellschaften haben bereits Vermögen in Höhe von 500 Mio. CHF in die Gesellschaft übertragen. Angekündigt ist Vermögen in Höhe von 1 Mrd. CHF

Zahl der Beschäftigten 15 (einschliesslich Hilfspersonen), zuzüglich 5 in London Kosten

Zwischen 28 Basispunkten (mindestens 30 000.- CHF/Jahr) und 10 Basispunkten, degressiver Tarif ausschliesslich in Abhängigkeit vom verwalteten Vermögen und unter Berücksichtigung quantitativer Aspekte (Anzahl der Beziehungen, Komplexität, besondere Bedürfnisse)

Modell

Zentralisierung der administrativen Dienstleistungen, von Compliance und Risikomanagement und Dezentralisierung der Vermögensverwaltungsdienstleistung durch die Hilfsperson und ihre vorhandene Struktur

Gemeinsam getragene Verwaltung, Rechnungstellung und Inkasso der Verwaltungsprovision, Kontakt mit DepotKosten banken, Bearbeitung von Schriftwechsel und Daten von den Banken (Scan + DMS oder Datenaustausch wird zur Verfügung gestellt)

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Verwaltung der Dokumente im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung

Tools für die Verwaltung und Betreuung der Portfolios und die Konsolidierung sowie Verwaltung der Kundenbeziehung (CRM + DMS), Kapazität zur Konsolidierung von Portfolios mit mehreren Depotbanken

IT

CRM-Tool The Key, spezifische geschützte Server, webbasierter Zugriff und ANSWER (Sphere und Atrium für Family Offices und Konsolidierung börsennotierter und nicht börsennotierter Anlagen)

Compliance

Interne Abteilung, IT (CRM The Key) mit Leittabelle, Verträgen und eigener Dokumentation

Risikomanagement

Interne Abteilung, IT (CRM The Key, Screener), Alarmsystem

Portfolioverwaltung

Auf Anfrage, Anlage-Allokations- und Finanzanalyse-Dienstleistungen sowie Auswahl und/oder Zurverfügungstellung von traditionellen Anlagestrukturen. Zugang zu privilegierten Tradingkapazitäten oder -bedingungen in Abhängigkeit von den bestehenden Vereinbarungen. Direkter, individueller Zugang zu den Depotbanken für Hilfspersonen von MANTOR. Wir haben Vereinbarungen mit mehr als 15 Depotbanken und 5 Lebensversicherungsgesellschaften geschlossen. Neue Vereinbarungen sind möglich. Privilegierte Beziehung mit CBH Compagnie Bancaire Helvétique und Lombard Odier


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

Das „Plattform“-Modell kann eine bestimmte Standardisierung voraussetzen. Macht es das nicht schwierig, gewisse Spezialkunden zu integrieren? MANTOR Die Banken selbst standardisieren bereits zahlreiche Prozesse, sodass die Kunden daran gewöhnt sind. Das steht jedoch einem sehr flexiblen Ansatz bei Anlageverwaltung, Berichterstattung, Produktevielfalt und Kundenbeziehung im Allgemeinen nicht im Weg. Natürlich hängt alles vom Angebot oder vom Geschäftsmodell der Plattformen ab. Was uns betrifft, bieten wir eine grosse Flexibilität in einem klar definierten Rahmen.

Werden die Plattformen nicht durch viele andere Akteure konkurrenziert, insbesondere durch die Banken, die alles unternehmen, um mit den UVV anzubandeln? AQUILA Auch hier wird sich die Wertschöpfungskette aufbrechen, da der UVV für die Verbuchung seiner Kunden eigentlich nur eine reine Depotbank benötigt. Hier sehen wir höchstens die Möglichkeit, dass Banken bei einer Exit-Strategie der UVV eine Lösung bieten könnten. MANTOR Es herrscht in der Tat starke Konkurrenz. Wir stellen jedoch fest, dass die Banken unser Angebot im Allgemeinen schätzen, da es bestimmte Probleme löst sowohl im Zusammenhang mit der Mindesthöhe der von den UVV deponierten Anlagen und verwalteten Einlagen, als auch mit ihrer Organisation. Sie können weiterhin von den finanziellen Vorteilen der Beziehung profitieren und sich gleichzeitig sicher sein, dass hinsichtlich der Aspekte Organisation, Anwendung und Einhaltung der geltenden Vorschriften alles korrekt ist.

Zu Ihrer eigenen Plattform: Was waren Ihre Entwicklungsziele? Haben Sie diese erreicht? AQUILA Die Aquila & Co. AG wurde im 2000 als Plattform für unabhängige Vermögensverwalter gegründet. Seit 2012 besitzt Aquila eine Banklizenz und wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht. Aktuell bieten wir 58 Partnergesellschaften an 18 Standorten in der Schweiz den Franchiseservice an. Auch im Jahr 2016 gehen wir von einem starken Wachstum aus und werden voraussichtlich unsere Dienstleistungspalette für unsere Partner auch mit einem EU-Zugang und der MiFID-II-Konformität ausstatten, um die Basis für eine aktive EU-Kundenbetreuung zu legen. Mit dem Erhalt der Bankenlizenz bietet Aquila & Co. AG als erste Schweizer Bank exklusiv für unabhängige Vermögensverwalter, Family Offices und deren Kunden auch den Depotbankenservice an. Ein innovatives und einmaliges Geschäftsmodell, welches bereits innert kurzer Zeit große Nachfrage auch von UVV außerhalb der Aquila erfährt.

MANTOR In den ersten 18 Monaten konnten wir die in unserem Business Plan festgelegten Ziele erreichen, d. h. zehn Vermögensverwalter (derzeit fünf Gesellschaften für zehn aktive Verwalter) und verwaltete Vermögen in der Schweiz von mehr als 500 Mio. CHF per 31. Dezember 2015. Im Jahr 2016 streben wir verwaltete Vermögen in Höhe von 1,5 Mrd. CHF an und möchten zehn neue Vermögensverwalter aufnehmen. ASSETBOX Mit unserem Dienstleistungsangebot möchten wir es Vermögensverwaltern ermöglichen, sich auf ihre Kerntätigkeiten zu konzentrieren, während wir gewisse Aufgaben von ihnen übernehmen, welche zu unseren Kernkompetenzen zählen. Dank dem grossen Interesse unserer Kunden dürfen wir davon ausgehen, mit unserem Angebot eine Marktlücke zu treffen.

Auf welche Bereiche werden Sie Ihre Bemühungen konzentrieren? AQUILA Unsere Bemühungen zielen auf ein qualitativ abgesichertes Wachstum im Bereich der Franchisverträge mit UVV einerseits, andererseits verstärkt sich die Tendenz gruppenferner Vermögensverwalter unsere Dienstleistungen als Depot- und Abwicklungsbank in Anspruch zu nehmen. Die ideale Plattform ermöglicht dem UVV eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit bei gleichzeitiger Abgabe administrativer und regulatorischer Arbeit. MANTOR Nach Lugano richten wir jetzt eine Struktur in Zürich ein. Parallel möchten wir unsere Plattform auch in London entwickeln; die Genehmigung der FCA liegt seit Ende Januar 2016 vor. Sie wird allen unabhängigen Vermögensverwaltern einen echten Mehrwert bieten, die eine Cross-Border-Aktivität ausüben möchten, sowie jenen, die für ihre Kunden nicht nur an deren Wohnsitz tätig werden, sondern auch eine neue Klientel entwickeln wollen, zu denen der Zugang bisher schwierig war. ASSETBOX Wir sind überzeugt, dass das Geschäftsmodell der UVV ein Erfolgsmodell ist, trotz der sich wandelnden und höheren Regulierungsanforderungen. Das Erfolgsmodell hängt aber insbesondere davon ab, inwieweit der Vermögensverwalter administrative und regulatorische Aufwendungen effizient bewältigen kann, um sich auf seine Kernkompetenz – die Vermögensverwaltung – zu konzentrieren. Genau dies ermöglicht die Assetbox. Der zusätzliche personelle Aufwand, der durch die regulatorischen Veränderungen notwendig wird, setzt die Rentabilität kleinerer Vermögensverwalter unter Umständen massiv unter Druck. Die Assetbox löst diese Problematik, indem sie eine kosteneffiziente und professionelle Auslagerung aller Tätigkeiten ausserhalb des Kerngeschäfts des Vermögensverwalters ermöglicht. Vollständig modular aufgebaut und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten – so präsentiert sich die ideale Plattform von morgen. 39


ASSETBOX Gründungsdatum

November 2013

Ziel der Plattform

Die unabhängige Erbringung von Dienstleistungen für in der Schweiz tätige Vermögensverwalter. Die Plattform wurde von Deloitte und Etops, einem Outsourcingspezialisten für Back- und Middle Office-Lösungen, gegründet. Die angebotenen Leistungen werden nach Bedarf von Deloitte (über 1 400 Mitarbeitende in der Schweiz) oder Etops (45 Mitarbeitende in der Schweiz) erbracht

Mitgliedschaft

Die Vermögensverwalter können sich über einen Delegationsvertrag an die Plattform anschliessen

Kosten

Variable oder fixe Gebühr in Abhängigkeit der gewünschten Leistungen

Dienstleistungen

Der modulare Aufbau des Dienstleistungsangebots erlaubt es den Vermögensverwaltern, ihre Organisation je nach Bedürfnis zu ergänzen. Diese einzigartige Lösung unterstützt Vermögensverwalter bei der integralen Erbringung ihrer Dienstleistungen. Sie können damit den Bedürfnissen institutioneller Investoren sowie den heutigen und künftigen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Aufgrund der Unabhängigkeit von den Finanzdienstleistern (Banken, Broker, Administratoren) können potenzielle Interessenskonflikte ausgeschlossen werden

OperationsDienstleistung

Auslagerung des Back- und Middle Office, Führung der Schattenbuchhaltung (Shadow Accounting)

Tax Reporting

Erstellung der Tax Reports für Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in der EU, den USA, Asien und Afrika

Unterstützung bei der Meldungswesen, Passporting, Einhaltung der mit der Registrierung verbundenen AnforRegistrierung und beim derungen in den jeweiligen Ländern, Erstellung der KIIDs, Berechnung der SRRI, UCITS Vertrieb von kollektiven und AIFMD Reporting etc Kapitalanlagen

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Risikomanagement

Unterstützung und Bewirtschaftung des Risikomanagement-Prozesses gemäss Kollektivanlagengesetz (KAG)

Compliance

Komplette oder teilweise Übernahme der Compliance-Funktion gemäss den Vorgaben der FINMA

Buchführung, finanzielle Berichterstattung, Lohnbuchhaltung

Ja

Kontakt

Marcel Meyer und Simona Terranova (Deloitte), Michael Appenzeller und Pius Stucki (Etops)


V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

Die digitale Bank –

Herausforderung und vor allem Chance für UVV

Unabhängige Vermögensberater gehören zur Kundschaft mit den höchsten und komplexesten Ansprüchen. Sie bringen ihre Partnerbanken dazu, sich laufend zu hinterfragen. Jean-Marc Vallet, Leiter der Einheit Independent Asset Managers bei SYZ, erklärt, wie er den Herausforderungen an eine digitale Bank gerecht werden will. Investnews: Sie waren in leitender Funktion bei verschiedenen Instituten für die unabhängigen Vermögensberater zuständig. Seit über einem Jahr stehen Sie nun an der Spitze von SYZ Independant Asset Managers. In welcher Hinsicht hat diese Einheit „strategische“ Bedeutung für die Unternehmensgruppe, und was sind ihre wichtigsten Alleinstellungsmerkmale? Jean-Marc Vallet: Die unabhängigen Vermögensberater verwalten rund 600 Milliarden Franken, die grösstenteils in der Schweiz angelegt sind. Damit ist es ein massgebendes

Kundensegment – erst recht, weil es schneller wächst als das interne Private Banking der Banken. Es ist ein Segment mit einem harten Wettbewerb für die Depotbanken. Deshalb müssen sich die Banken laufend selbst hinterfragen und zwar auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette, sei es bei den Dienstleistungen, bei den Kompetenzen oder auch bei den IT-Systemen. Unser wichtigstes Alleinstellungsmerkmal besteht meiner Meinung nach darin, dass unser Institut, gegründet 1996, noch jung ist, und wir uns über Innovationen positionieren. Dies tun wir, in dem wir uns ein klares Bild der Zukunft machen, mit dem wir den Status quo laufend hinterfragen und dabei unternehmerisch denken. Unsere Kultur entspricht eher der eines Private-Banking-Unternehmers, als jener eines traditionellen Privatbankiers. Deshalb können wir unsere strategischen Entwicklungsfelder flexibel definieren und uns dabei so nah wie möglich an den Bedürfnissen unserer Partner ausrichten. Ein Beispiel dafür ist die Einführung von Avaloq und die teilweise Auslagerung unserer operativen Tätigkeiten im Jahr 2015. Damit haben wir die Grundlagen für ein deutliches Wachstum unserer verwalteten Vermögen und unserer Marktanteile geschaffen. 41


Laut dem Werk „Digital Banking“ der Exton Consulting, Paris wird die Digitalisierung den Wettbewerb intensivieren – vor allem im Bereich der Provisionen. Entspricht das Ihrer Meinung nach der Wirklichkeit? Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Momentan beschäftigen wir uns mit einer vollständigen Überarbeitung unseres IT-Systems für die EAM (External Asset Managers), um innovative und einzigartige Funktionen anzubieten. Die Einführung ist für 2017 geplant.

Als Ihre Ernennung zum Leiter der Einheit bekannt gegeben wurde, sagte der Leiter des Wealth Management, Fabian Dufresne, über Ihr Geschäftsfeld: „Die Kompetenz der Mitarbeiter zählt ebenso viel wie die Technologie.“ Ist das tatsächlich der Fall? Ja, das stelle ich jeden Tag fest. Die unabhängigen Vermögensberater suchen in erster Linie nach einem Partner und erst dann nach den an ihren Bedürfnissen angepassten Werkzeugen. Und genau das bietet unser dynamischer Entwicklungsansatz: Er versetzt uns in die Lage, die neuen Kompetenzen zu integrieren, die zur Bereitstellung des Rahmens, der Prozesse, der Systeme und der Qualität notwendig sind. Gleichzeitig stärken wir damit unsere Identität.

Wie definieren Sie die „digitale Bank“? Wir sehen uns in der Zukunft als eine Bank, welche die Technologie zur umfassenden Neugestaltung der Arbeitsabläufe nutzt – und zwar, um damit den notwendigen Raum für menschliche Interaktionen mit hohem Mehrwert zu schaffen, was gleichzeitig ein Synonym für höhere Margen ist. Dieser Ansatz geht also weit über die einfache Digitalisierung der verschiedenen Stufen einer klassischen Wertschöpfungskette hinaus.

Der Handel mit Wertpapieren und deren Verwahrung werden zu „Commodities“ im Sinne der Rohstoffindustrie mit geringer Wertschöpfung. Folglich stehen die Provisionen unter Druck, und dieser Druck wird in Zukunft noch steigen. Teilweise ist diese Entwicklung auf die Digitalisierung zurückzuführen, die aber auch die Chance bietet, sich auf die lohnendsten Stufen der Wertschöpfungskette zu konzentrieren. Ob die Margenhöhe beibehalten werden kann, hängt zum einen vom spezifischen Mehrwert ab, den wir den Kunden bieten können und zum anderen von volumenbasierten Skaleneffekten. So konnten wir mit der Übernahme der Royal Bank of Canada (Suisse) SA das Vermögen, das in unserer Einheit für externe Vermögensverwalter verwaltet wird, verdoppeln und zugleich beträchtliche Synergien erzielen. Der nächste Schritt wird technologischer Art sein. Beispielsweise wollen wir die Chain Data optimieren, das Kunden­ erlebnis verbessern, eine Community aufbauen und ein Ecosystem schaffen, in dem alle Kompetenzen und das ganze Wissen vernetzt sind. Gewisse Konkurrenten, die den Vorteil eines intern entwickelten Systems haben, sind uns in diesem Bereich etwas voraus. Wir müssen daher innovativ denken und mit offenen Systemen planen, um einen differenzierten Ansatz anbieten zu können.

Der zuvor erwähnte Autor geht zudem davon aus, dass die technologische und digitale Entwicklung die Nachfrage der Kunden nach pragmatischeren, passenderen Systemen verstärken wird. Entspricht das auch Ihrer Erfahrung? Wie reagieren Sie konkret auf diese Anforderungen? Die letzten 30 Jahre waren von Innovationen geprägt wie Bankautomaten, E-Banking, Robo-Advisors und Kunden-Communities. Solche Innovationen müssen aber von den Kunden angenommen werden, wobei sich die

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ZUSAMMENARBEIT MIT INNOVATIVEN, ZUVERLÄSSIGEN EXTERNEN PARTNERN, DIE UNSERE DENKWEISEN HINTERFRAGEN UND DIE ZAHLREICHEN RÜCKMELDUNGEN DER MÄRKTE ANALYSIEREN KÖNNEN: DAS IST UNSER ANSATZ FÜR DIE ZUKUNFT

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V E R M Ö G E N S V E R W A LT U N G : D A S H A N D W E R K

Akzeptanz bei den nachkommenden Generationen beschleu- der Banken zusammenführen können. Und auch wenn sie nigt. Als Beispiel möchte ich einen amerikanischen Broker noch neu sind, stellen sie doch einen grundlegenden Fortnennen, der besonders im Privatkundenbereich aktiv ist und schritt dar, der auf der Fähigkeit beruht, Daten zu erheben, Börsenaufträge kostenlos ausführt. Innovativ ist das von ihm zu analysieren und dann zielgenau zu verwenden. entwickelte Geschäftsmodell deshalb, weil er die „Big Data“, Andererseits sollte man nicht davon ausgehen, dass die er anhand seiner eigenen Kunden generiert, an andere man alleine mit der Zusammenführung von Daten und Unternehmen weiterverkauft. dem Angebot von auf „Big Data“ basierenden individuDie Zahl der Innovationen nimmt laufend zu. Doch es kommt ellen Produkten oder Lösungen – obwohl das lohnend weniger darauf an, neue Lösungen anzuhäufen. Wich- erscheinen mag – zukünftige Bedürfnisse vorausnehmen tiger ist die Schaffung von kann! Die Berater behalten Ecosystemen, in denen ihre Daseinsberechtigung. Sie DIE BERATER BEHALTEN IHRE den Kunden ein einzigarentwickeln die Beziehungen DASEINSBERECHTIGUNG. SIE ENTWICKELN tiges Erlebnis geboten wird. zu ihren Kunden und stellen DIE BEZIEHUNGEN ZU IHREN KUNDEN Dazu kommt, dass techihnen ihre Expertise laufend UND STELLEN IHNEN IHRE EXPERTISE nologische Neuerungen unter Beweis. Es handelt sich LAUFEND UNTER BEWEIS. ES HANDELT SICH für mittelgrosse Banken, nicht einfach um menschliche NICHT EINFACH UM MENSCHLICHE wie wir es sind, manchmal „Robo-Advisors“. Ausserdem ‘ROBO-ADVISORS’ hohe Entwicklungskosten sind wir davon überzeugt, dass verursachen. Deshalb arbeiten wir mit innovativen, zuverläs- Talent langfristig Werte schafft und beispielsweise Indizes sigen externen Partnern zusammen, die unsere Denkweisen schlagen kann. Das ist auch der Grund, warum wir statt hinterfragen und die zahlreichen Rückmeldungen aus den einer passiven oder indexorientierten eine echte aktive Märkten analysieren können. Das ist unser Ansatz für die Vermögensverwaltung anbieten. Zukunft. Ich möchte hinzufügen, dass wir uns, da Partner mit diesen Qualitäten selten sind, gerade in einer Auswahl- Die Sicherheit steht bei der digitalen Kundenbeziehung im Mittelpunkt. Was für und Bewertungsphase befinden.

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Inwiefern haben die „Fintech“ Ihr Angebot verändert? Unser Angebot befindet sich im Aufbau und „Fintech“-Anbieter gehören klar zu den Partnern, mit denen zu rechnen ist – und sei es auch nur, weil sie unsere Branche aus einer disruptiven Perspektive betrachten. Diese neuen Marktteilnehmer werden unsere traditionellen Denkweisen und unsere Gewohnheiten erschüttern. Es liegt an uns, uns so zu hinterfragen, dass wir weiterhin zur Avantgarde gehören!

Im genannten Buch wird auch behauptet: „Big Data wird die Bankenbeziehung verwandeln und die Schaffung neuer Dienstleistungen fördern, die den Erwartungen der Kunden entsprechen (individuelle Produkte und Dienstleistungen). Die Umsetzung einer prädiktiven Analyse ermöglicht ein Verständnis der aktuellen Kundenbedürfnisse, aber auch die Antizipation der zukünftigen Ansprüche.“ Teilen Sie diese Sichtweise? Welche neuen Dienstleistungen könnten eingeführt werden? Solche Dienstleistungen gibt es bereits bei den grossen Akteuren, die Kundendaten aus mehreren Geschäftsfeldern

Privatkunden gilt, gilt wahrscheinlich noch stärker für professionelle Kunden wie unabhängige Vermögensberater. Welche Massnahmen haben Sie ergriffen, um diese Herausforderung zu meistern?

Die Sicherheit wurde in den letzten Jahren von zahlreichen Instituten stark vernachlässigt. Weil die entsprechenden Vorkommnisse von den Medien aufgegriffen wurden, hat dies den Ruf der Schweizer Banken mehrfach geschädigt. Dabei denke ich zum Beispiel an Datendiebstähle oder auch an das „Social Engineering“ 1 gegen Bezahlung. Die Kehrseite höchster Sicherheit ist oft ein Komfortverlust bei der Nutzung der Systeme und beim Zugriff auf Informationen. Deshalb haben wir die personenbezogenen Daten der Kunden von ihren Konten getrennt. Wir sehen nur noch Nummern. Das Gleiche gilt für die unabhängigen Vermögensberater, welche die Kundennamen in unseren Systemen nicht sehen. Das erfordert eine Anpassung der Arbeitsgewohnheiten. Sicherheit lässt sich aber auch an der Integrität, der Kompetenz, der Ausbildung und dem Vertrauen der Mitarbeiter messen, und wir setzen alles daran, diese Art der Sicherheit zu maximieren.

JEAN-MARC VALLET Jean-Marc Vallet ist Leiter der Einheit für unabhängige Vermögensberater bei SYZ. Vor seinem Eintritt bei SYZ leitete er seit 2005 den Bereich für unabhängige Vermögensberater aus der Romandie bei Credit Suisse. Davor hatte er mehrere führende Positionen inne, in denen er für Kunden wie Portfolioverwalter und institutionelle Anleger zuständig war.

1 - Social Engineering ist eine betrügerische Manipulationstechnik, mit der versucht wird, Zugriff zu vertraulichen Informationen bzw. Zugang zu geschützten Daten zu bekommen, indem Menschen mit direkter oder indirekter Zugriffserlaubnis manipuliert werden. Zu dieser Angriffsart gehört auch „Phishing“. (Quelle: https://www.cases.lu/ de/social-engineering.html)

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FÜR SIE SCHAUEN WIR GENAU HIN

Eine Beratung mit Fokus – fünf Gründe, weshalb Sie bei uns goldrichtig sind auf

www.cic.ch/5

Die Bank der Privat- und Geschäftskunden Basel, Fribourg, Genf, Lausanne, Lugano, Neuchâtel, Sion, Zürich www.cic.ch 44


N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

SALVATORE TOSIANI, HEAD AVIATION FINANCE, BANQUE CIC (SUISSE)

Stellen Sie sich vor. Von einem Termin zum anderen zu reisen bereitet Ihnen keinen Stress, sondern Freude und Erholung. Im eigenen Privatjet fühlen Sie sich behaglich und wenn Sie aussteigen, sind Sie entspannt. Dank den historisch niedrigen Zinssätzen und dank der sinkenden Flugzeugpreise ist es derzeit besonders interessant, ein Privatflugzeug zu kaufen. Mit starken Partnern an Ihrer Seite ist auch die Finanzierung eines eigenen Privatjets ein kundenfreundlicher Prozess, wie Salvatore Tosiani, Abteilungsleiter Aviation Finance bei der Banque CIC (Suisse), erklärt. Seit fast zehn Jahren widmen Sie sich ausschliesslich der Finanzierung von Privatjets. Können Sie uns die wichtigsten Etappen des Hindernislaufs beschreiben, den ein potenzieller Käufer für eine solche Finanzierung durchlaufen muss? Für die Finanzierung eines eigenen Jets kann sich der Kunde von Beginn weg auf unsere Erfahrung verlassen. Hand in Hand entwickeln wir eine persönliche Finanzierungslösung, die passt. Die erste Etappe besteht in der Auswahl des Flugzeugs. Dabei sind zwei Kriterien zu berücksichtigen: Das Flugzeug muss auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet sein und der vorgesehenen Nutzung entsprechen. In dieser Phase wird der Kunde oft von einem Spezialisten begleitet. Die meisten unserer bestehenden und potenziellen Kunden kaufen bereits ihr zweites oder drittes Flugzeug und wissen daher genau, wie wichtig diese Entscheidung ist. Die Finanzierung ist dann die zweite Etappe des Prozesses. Angesichts der zahlreichen Beteiligten erfordert sie ein ganz besonderes Know-how. Wie wettbewerbsfähig ist die Schweiz auf diesem Gebiet? Die Schweiz hat ein Know-how und eine Infrastruktur entwickelt, um die sie von

vielen beneidet wird. Nur wenige Länder können ein vergleichbares Dienstleistungsniveau für sich beanspruchen. Allen Akteuren in diesem Bereich – Banken, Betreibern, Anwälten, Versicherungen, Wartungsdienstleistern und anderen Spezialisten der privaten Aviatik – ist es gemeinsam gelungen, ein solides und zuverlässiges System aufzubauen. Darüber hinaus ist das Schweizer Luftfahrzeug­ register eines der umfangreichsten in Europa, sowohl an der Zahl der eingetragenen Flugzeuge als auch an den technischen und administrativen Kompetenzen gemessen. Das alles verleiht dem Schweizer Netzwerk eine privilegierte Stellung in der Welt der Privataviatik. Erwerben die Käufer Privatjets in erster Linie aus beruflichen Gründen oder eher für die Freizeit und für ihren persönlichen Komfort? Unserer Erfahrung nach dient das Flugzeug in erster Linie beruflichen Zwecken, was aber die Aspekte Freizeit und Komfort nicht völlig ausschliesst. Nach der Krise von 2008 haben sich die Mentalitäten allerdings stark geändert, sowohl bei den wohlhabenden Kunden als auch den Unternehmen. Der Kostendruck beim Einsatz von Privatjets und Hubschraubern ist heute wesentlich höher als in der Vergangenheit.

Wie würden Sie die Effizienz bei der Privatjetfinanzierung definieren? In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sei es direkt und auch über unabhängige Vermögensverwalter, die als Vertreter ihrer Kunden handeln, ergeben sich drei zentrale Qualitätsansprüche. Erstens Verlässlichkeit. Kunden müssen sich hundertprozentig auf uns und unsere Fähigkeit verlassen können, jede Transaktion zum Abschluss bringen zu können. Es ist wichtig, jeden einzelnen Prozessschritt zu beherrschen, insbesondere das „Closing“, wo zahlreiche Parteien beteiligt sind (Bank, Käufer, Verkäufer bzw. Hersteller, Anwälte, Escrow Agent usw.). Indem wir diese Parteien koordinieren, schaffen wir Effizienz für den Kunden. Zweitens Know-how. Der Kunde kann mit uns auf einen erfahrenen Partner zählen, der alle zu berücksichtigenden Aspekte wie Versicherungen, Wartung und viele mehr aus zahlreichen Transaktionen kennt und massgeschneiderte Finanzierungen vorschlagen kann. Drittens Kontinuität. Mit dem Abschluss der Finanzierung ist das Geschäft nicht erledigt. Eine klare und effektive Kommunikation mit dem Kunden und seinem unabhängigen Vermögensverwalter ist von zentraler Bedeutung für uns. Da sich die Finanzierung in der Regel über eine Dauer von mindestens fünf bis sieben Jahre erstreckt, spielt die Kommunikation für eine erfolgreiche Kundenbeziehung eine elementare Rolle. Wir engagieren uns mit einer langfristigen Perspektive. Wir arbeiten in einem sehr dynamischen Markt, in dem es darauf ankommt, Entscheidungen im Sinne des Kunden rasch treffen zu können. Diese Effizienz ist zweifellos eine unserer wichtigsten Stärken und ein massgebender Erfolgsfaktor. Heben Sie mit uns ab!

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Im eigenen Flugzeug reisen: vom Traum zur Realität

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DIENSTLEISTUNGEN

Unterstützung für externe Vermögensverwalter bei regulatorischen Herausforderungen RETO HOSSLI, HEAD EAM, CREDIT SUISSE JEAN-CHRISTOPHE HUGON, HEAD EAM ROMANDIE, CREDIT SUISSE

Damit externe Vermögensverwalter (EAM) aktuelle und künftige regulatorische Herausforderungen besser meistern können, gewährt die Credit Suisse ihnen Zugang zu einem bestehenden, bankinternen Framework. Dieses unterstützt die EAM bei Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen sowie bei Dokumentationsanforderungen.

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ehr denn je sind Anlegerschutz und Transparenz bei Finanzdienstleistungen von hoher Bedeutung. Auch EAM sind diesbezüglich im Fokus der Regulatoren. Durch geplante Gesetzgebungen wie MiFID II, FIDLEG und FINIG werden die strengen Anforderungen bezüglich des Anlegerschutzes auch auf EAM ausgeweitet. Diese beinhalten Verhaltensregeln wie Informationspflichten, Angemessenheits- und Eignungsprüfungen (Suitability & Appropriateness) sowie Dokumentationspflichten. In der Schweiz zeichnet sich zudem erstmalig eine prudentielle Beaufsichtigung der Vermögensverwalter ab.

INTEGRIERTE SYSTEMLÖSUNGEN Die neuen Gegebenheiten werden eine anspruchsvollere Administration für die EAM mit sich bringen. Um weiterhin eine effiziente Vermögensverwaltung zu ermöglichen, sind unterstützende Tool-Lösungen vonnöten. Derzeit gibt es auf dem Markt kaum ein hoch entwickeltes Tool, das den EAM bei Eignungsprüfungen Hilfestellung bietet. Credit Suisse Portfolio Analyse und Monitoring

Um diese Lücke zu schliessen, hat die und anschliessend den jeweiligen Kunden Credit Suisse ihr Investment Suitability seinem Profil entsprechend zuzuordnen. Framework weiterentwickelt und speziell VORTEILE DES INVESTMENT SUITABIauf die Bedürfnisse der EAM angepasst. Das Investment Suitability Tool kann EAM LITY TOOLS Die ganzheitliche Lösung der Credit Suisse – mit dem Zusammenspiel bei folgenden Prozessen unterstützen: • Erstellung des Investorenprofils inklu- zwischen dem neuen Portfolio-Analyse- und sive Kundenklassifikation, Risikoprofil, -Monitoring-System und dem Investment Kenntnisse und Erfahrung, Service-Typ Suitability Tool – deckt lückenlos alle rele(Beratung, Verwaltung), Anlageziel vanten Aspekte des Investment-Management-Prozesses ab, sowohl bei Verwalsowie Anlagestrategie • Prüfung von Eignung und Angemes- tungs- als auch bei Beratungsmandaten. senheit der Anlagevorschläge wie auch Dementsprechend ist die Lösung zeitspavon Portfolioumschichtungen bezüglich rend und unterstützt die EAM effizient bei des Risikobudgets und der Anlageziele der Einhaltung regulatorischer Anforderun• Erstellung der Kundendokumentati- gen. Die Implementierung einer eigenen onen (Beratungsprotokoll, Portfolio Tool-Lösung könnte sehr kostspielig sein. Zusätzlich werden alle Prüfungen histoReview Report) risiert, sodass – die richtige Anwendung Das Investment Suitability Tool wird in des Tools vorausgesetzt – ein lückenloser ausgewählten Portfolio-Management-Sys- Audit-Trail geschaffen wird. Die entspretemen zur Verfügung stehen. Im neuen chenden Prozesse und Prüfungen sind Portfolio-Analyse- und -Monitoring-System mehrheitlich automatisiert. Damit wird der der Credit Suisse ist das Investment Suita- administrative Aufwand für die EAM auf bility Tool integrativer Bestandteil. Dieses ein Minimum reduziert und Zeit für das erlaubt den EAM, Investmentstrategien Wichtigste im Tagesgeschäft geschaffen: und Modellportfolios effizient zu verwalten die Betreuung der Kunden. Investment Suitability Tool

1-Fragebogen zum Anlageprofil

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2-Prüfung von Eignung und Angemessenheit

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3-Erstellung der Kundendokumentation

Externe PortfolioManagement-Systeme


N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

EAM-Expertise. Ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse.

Dedicated Expertise for EAM. External Asset Manager haben bei uns Zugang zu massgeschneiderten Lösungen und exklusiven Services. Mit unserem führenden Angebot profitieren Sie vom breiten Know-how unseres globalen Netzwerks und können so noch schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren.

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Banken Gegen Fintech:

Nichts wird sein wie früher

PAR ELIE NADA, CONSEIL ELIE NADA & CIE

Seit 2015 ist der alternative OnlineFinanzsektor aus dem kleinen Kreis der Risikokapitalanleger hinausgewachsen und geniesst mittlerweile auch das prioritäre Interesse der grossen etablierten Finanzakteure. Als Schnittmenge aus partizipativer Ökonomie, Crowdfunding, Finanztechnologie und Big Data steht dieser Sektor im Zentrum der „vierten industriellen Revolution“.

D

iese „Revolution“, die zu einem gesellschaftlichen Phänomen wurde, lieferte sogar das Motto für das Jahrestreffen 2016 des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos. Im Juni 2015 veröffentlichte das WEF einen gemeinsam mit Deloitte erstellten Bericht mit dem Titel „The Future of Financial Services“. Dieser Bericht fasst Gespräche zusammen, die im Verlauf von 15 Monaten mit etablierten Akteuren aus dem Finanz- und Versicherungssektor sowie mit den neuen Fintech-Akteuren geführt wurden. Ziel des Berichts war es, die Zukunftsperspektiven zu sondieren oder, einfacher ausgedrückt, herauszufinden, in welchen Bereichen das Risiko einer „Uberisierung“ besteht.

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Im Hinblick auf das Geschäftsfeld der Einlagen und Darlehen stellt der Bericht drei Szenarien vor: Im ersten Szenario verlieren die etablierten Akteure ihre gesamte Kundschaft (Darlehensnehmer und Einleger) an die Marktneulinge. Das zweite Szenario geht davon aus, dass nur bestimmte Kundensegmente abwandern. Das dritte und letzte Szenario, das der sich abzeichnenden Entwicklung am nächsten kommt, prognostiziert schliesslich, dass die traditionellen Akteure mit den neuen Marktteilnehmern kooperieren und/ oder sich von ihnen inspirieren lassen beziehungsweise sie sogar übernehmen. Die drei Szenarien lassen sich auf eine einfache Schlussfolgerung reduzieren: Nichts wird sein wie früher.

[ Die traditionellen Akteure müssen mit den

neuen Marktteilnehmern kooperieren und/ oder sich von ihnen inspirieren lassen oder sie sogar übernehmen. Daraus folgt: Nichts wird sein wie früher

]


PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

VON DER GRÜNEN WIESE ZUM ERTRAGSMANAGEMENT Im Prinzip ist diese Schlussfolgerung nicht neu: Genau wie Easyjet im Flugverkehr und Uber in der Taxibranche stellen die neuen Marktteilnehmer das Geschäftsmodell der traditionellen Akteure auf den Kopf. Sie führen eine neue Form des „Ertragsmanagements“ ein, die sich in den 1970er-Jahren in der Hotelleriebranche zeigte und sich nun auch in der Finanzwelt verbreitet. Auf der grünen Wiese startend, unterstützt durch die Möglichkeiten, die sich aus den neuen Technologien und vereinfachten Regulierungen ergeben, erfinden die neuen Marktteilnehmer die Organisationsprozesse praktisch neu, in dem sie ihr Angebot sehr fein segmentieren. Basierend auf bis zu dreimal tieferen Produktionskosten als jene der traditionellen Anbieter und mit einem Preis, der den Endkunden besser entspricht, können die neuen Marktteilnehmer mit ihrem Ansatz Dienstleistungen anbieten, welche die traditionellen Akteure zu einem dermassen kompetitiven Preis nicht anbieten wollen oder können. Die geringeren Produktionskosten und Verkaufspreise führen – anders als es im Flugverkehr zu beobachten war – nicht zu reduzierten Leistungen. Das Kundenerlebnis ist besser: Die Anwendungen sind ergonomischer, die Bearbeitungszeit für Anfragen ist kürzer, die Preisgestaltung ist transparenter. Auch beim Risikomanagement stehen die neuen Anbieter nicht zurück. Sie verwenden die modernsten verfügbaren Technologien, um Big Data maximal zu nutzen und beispielsweise die Schuldnerqualität festzustellen oder die KYC-Anforderung (Know Your Customer) der Investoren zu erfüllen. Somit überrascht es nicht, dass die neuen Akteure immer grösseren Erfolg bei Darlehensnehmern wie bei Anlegern verzeichnen. Auf dem Massenmarkt kommen sie auch deshalb gut an, weil die Kunden von den traditionellen Akteuren vor allem eine komplexe, schwerfällige Verwaltung, intransparente Preise oder kurz gesagt: das Fehlen jegliches Kundenservices gewohnt waren. Genau wie in der Flugbranche stellen die neuen Marktteilnehmer den traditionellen Finanzsektor fundamental infrage.

VERBRIEFUNG UND PLATTFORMEN Historisch gesehen, waren die amerikanischen Investmentbanken die ersten traditionellen Akteure, die sich für dieses Geschäftsfeld interessierten. Zunächst investierten sie in die Darlehen, die von den Plattformen angeboten werden – entweder auf eigene Rechnung oder öfter noch im Auftrag ihrer Kunden. Angesichts der Erfolge, die diese Investitionen bei institutionellen Anlegern auf der Suche nach Renditen erzielten, konzentrierten sich die Banken auf die Verbriefung von Darlehen, die auf Online-Plattformen zur Kreditvermittlung vergeben wurden. Um die starke Nachfrage durch Anleger, die am Wachstum dieses Sektors teilhaben wollten, zu erfüllen, interessierten sich die Investmentbanken auch für die Börsengänge der am weitesten entwickelten Plattformen. Was die Verbriefung von Online-Krediten betrifft, kam diese Mitte 2013 in Gang und erlebte nach einem anfänglich zurückhaltenden Volumen von rund 100 Millionen US-Dollar ein schnelles Wachstum: Bis Ende 2014 wurden Darlehen im Wert von zwei Milliarden US-Dollar verbrieft. Im Folgejahr verdreifachte sich dieser Betrag, was vor allem auf Konsumentenkredite zurückzuführen war. Damit summieren sich die seit 2013 insgesamt verbrieften Darlehen auf über acht Milliarden US-Dollar. Von etwa 40 zwischen 2013 und Ende 2015 durchgeführten Transaktionen erhielt ein Dutzend für die höchstrangigen Tranchen das Investment-Grade-Rating. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Ratingagenturen Anfang 2016 das Rating von nachrangigen Tranchen bestimmter Verbriefungen herabgestuft haben, weil deren tatsächliche Ausfallrate über den Erwartungen lag.

[ Die seit 2013 insgesamt verbrieften Kredite summieren sich auf über 8 Milliarden US-Dollar. Von etwa 40 zwischen 2013 und Ende 2015 durchgeführten Transaktionen erhielt ein Dutzend für die höchstrangigen Tranchen das Investment-Grade-Rating

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Im Bereich der Börsennotierung von Plattformen beteiligten sich die Investmentbanken bei zwei Marktführern: OnDeck und Lending Club. OnDeck vermittelt Kredite für kleine Unternehmen, Lending Club Konsumentenkredite. Angesichts der Nachfrage nach diesen Titeln, die beim Börsengang das Angebot weit übertraf, erlebten die Papiere einen Höhenflug, angetrieben durch die euphorischen Aussagen der Investmentbanker. Zwölf Monate später waren die Aktien nur noch ein Drittel ihres Einführungspreises wert. Dieser Einbruch ist allerdings stärker auf das Geschäftsgebaren der Investmentbanken zurückzuführen als auf den Zustand der betroffenen Unternehmen. Durch den DoddFrank Act wurden nämlich die Möglichkeiten der Banken, IPO-Kurse zu stützen, stark eingeschränkt. Diese neue Gesetzeslage scheint die Banken zu motivieren, die Werte insbesondere durch enthusiastische Ankündigungen in die Höhe zu treiben, damit die Anleger der ersten Stunde und die Insider nach Ablauf der Sperrfrist zu einem vorteilhaften Kurs aussteigen können. 49


ZÖGERLICHES ERWACHEN In der Schweiz gehen die grossen traditionellen Akteure gemässigter an das Thema heran. Weder Verbriefungen noch Börseneinführungen oder erwähnenswerte Kooperationsvereinbarungen zwischen traditionellen Akteuren und neuen Marktteilnehmern sind zu verzeichnen. Es gibt allerdings einige strukturierte Produkte, die von grossen Banken für kotierte Aktien von Fintech-Unternehmen angeboten werden. In der Regel verzeichnen diese jedoch eine schlechte Performance oder sogar Verluste. Die Ende des ersten Quartals 2015 angekündigte umfassendste Initiative beschränkt sich auf eine Zusammenarbeit zwischen den traditionellen Akteuren UBS, Credit Suisse, Swiss Life, Swisscom und EY, welche die Gründung von Start-ups im Fintech-Sektor beschleunigen wollen.

[ Die Ende des ersten Quartals 2015

angekündigte umfassendste Initiative beschränkt sich auf eine Zusammenarbeit zwischen traditionellen Akteuren, mit der die Gründung von Start-ups im Fintech-Sektor beschleunigt werden soll

]

HIN ZU STÄRKERER ZUSAMMENARBEIT Das zeigt: Obwohl Lending Club und OnDeck im Jahr 2016 praktisch die Gewinnzone erreicht haben und die Volumen der gewährten Kredite weiterhin zweistellig wächst – werden diese Plattformen aufgrund des Wettbewerbsumfelds keine mit Google oder Facebook vergleichbaren Bewertungen erzielen. Betrachtet man hingegen die Branche der Kreditplattformen als Ganzes, scheint dies nicht undenkbar. Das dürfte übrigens der Grund dafür sein, dass die Investmentbanken sich nun doch noch mit dem beschäftigen, was sie weniger gut können als diese Plattformen. Zur Illustration führen wir JP Morgen an, die im Jahr 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit einer Kreditplattform für kleine Unternehmen abgeschlossen hat, zwecks Untervergabe kleiner Kredite, welche die Bank selbst nicht effizient anbieten kann. Bemerkenswert ist ausserdem, dass JP Morgan Anfang 2016 von Santander ein Portfolio aus über Lending Club vergebenen Konsumentenkrediten mit einem Nennwert von einer Milliarde US-Dollar gekauft hat, um das Portfolio zu verbriefen. Den Gerüchten zufolge lag der Kaufpreis über pari. Im Bereich der Direktinvestitionen hat die Bank Santander wiederum eine Gesellschaft eingerichtet, die sich an mehreren der neuen Akteure im Bereich der Kreditvergabe sowie aus anderen Fintech-Bereichen beteiligen soll. Als weiteres Beispiel kann Goldman Sachs genannt werden, die im Jahr 2015 ein internes Verfahren initiierte um Konsumentenkredite im Massenmarkt über eine Online-Plattform anzubieten. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie das breite Publikum die Plattform eines Instituts annehmen wird, das kein gutes Image hat – vor allem nicht nach der Subprime-Krise! 50

Parallel dazu rief UBS einen weltweiten Wettbewerb aus, der von August bis Dezember 2015 lief und an dem sich 600 Start-up-Unternehmen beteiligten. Gewinner war ein Unternehmen, das auf Grundlage künstlicher Intelligenz eine Technologie entwickelt hat, die mangelhafte Algorithmen erkennt. Credit Suisse wiederum kündigte Ende März 2016 an, 100 bis 200 Millionen Franken in neue Technologien investieren zu wollen. Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die traditionellen Finanzakteure aufwachen und dass die neuen Marktakteure – wie es auch in anderen Branchen geschehen ist – die Weiterentwicklung anspornen. Kredite und Einlagen, aber auch Zahlungen, Verwaltung und Kapitalbeschaffung für Fonds stehen im Zentrum dieser Revolution, welche die gewohnte Bankenlandschaft drastisch verändern wird. Übrigens: Wer hätte vor 10 Jahren geglaubt, dass Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook und Apple gemeinsam einmal einen Börsenwert aufweisen würden, der doppelt so hoch ist wie der Börsenwert der grössten amerikanischen Banken? ELIE NADA Nach 10 Jahren im Handelsraum und dann bei der Produktkonzeption in der privaten Vermögensverwaltung von BNP Paribas stieg Elie Nada 2005 in die unabhängige Finanzberatung ein. Im gleichen Jahr eröffnete er das Schweizer Deminor-Büro für den europäischen Marktführer im Bereich Beratung und Verteidigung von Minderheitsaktionären. Elie Nada arbeitete im Rahmen der Deminor-Governance-Plattform (institutionelle Anleger) und war gleichzeitig für den Schweizer Aktienmarkt des Anlagekomitees des Deminor European Active Governance Fund verantwortlich. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Tätigkeit von Elie Nada stärker hin zur Beratung für Nischenstrategien, wobei die Zielgruppen institutionelle Anleger, Family Offices und Fonds sind. Elie Nada gehört zu den ersten Fachleuten, die sich für Lösungen aussprachen, bei denen Plattformen für partizipative Finanzierungen integriert werden.


PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

Rohstoffe –

ein erstklassiges Investment für Portfolios?

Angesichts der Talfahrt der Indizes ist eine stabile Performance über drei Jahre hinweg für einen Rohstoffmanager eine bemerkenswerte Leistung. Wie lautet das Geheimnis? Welche Funktion erfüllen Rohstoffe in einem global diversifizierten Portfolio? Diese und andere Fragen beantworten Philippe Desurmont (Bild: rechts), Generaldirektor und Leiter Aktien und Rohstoffe, sowie Sylvain Berthelet (Bild: links), Portfolio Manager Rohstoffe von SMA Gestion.

Investnews: Warum bilden Rohstoffe eine eigenständige Assetklasse? Sylvain Berthelet und Philippe Desurmont: Rohstoffe zeichnen sich durch einzigartige Merkmale aus: Als Realwerte werden sie in der Bilanz nicht passiviert und weisen somit weder Kredit-, Agentur- noch operative Risiken auf, die den von Unternehmen ausgegebenen Wertpapieren zugrunde liegen. Selbst wenn die Kurse zu einem Zeitpunkt „t“ durch die Stimmung der Marktteilnehmer beeinflusst werden, kann die physische Realität nicht lange ignoriert werden. Die fundamentale Situation des physischen Angebots und der Nachfrage sowie die logistischen Herausforderungen (Lagerung, Transport, Verfügbarkeit usw.) bewirken eine umgehende Korrektur eventueller Überreaktionen. Durch eben diese physischen und logistischen Besonderheiten lassen sich auch die meisten spezifischen Charakteristika wie Kursvolatilität, Carry-Gewinne oder -Kosten der Rohstoffpositionen erklären 1.

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Da nicht alle Rohstoffe der gleichen Logik folgen, wäre es nicht wünschenswert, sie im Rahmen der Assetallokation zu differenzieren?

Welche Rolle spielen Rohstoffe bei der globalen Assetallokation? Erstens ist es für einen Anleger sinnvoller, direkt in Rohstoffe anstatt in Förder- oder Vertriebsgesellschaften zu investieren. Letztere sind unter Umständen nicht in der Lage, den grösst­möglichen Profit mit den von ihnen geförderten Rohstoffen zu erzielen. Deshalb eliminiert ein Anleger, der direkt in einen Rohstoff anstatt in die Wertpapiere einer Fördergesellschaft investiert, von vornherein zahlreiche operative und Kreditrisiken. Darüber hinaus kann er vom Eintritt dieser Risiken sogar profitieren. So enttäuschte die von den beiden Rohstoffkonzernen Glencore und Anglo-American angekündigte Umstrukturierung ihrer Aktivitäten und die Drosselung ihrer Zink-Förderkapazitäten die Aktionäre. Da diese Ankündigungen aber eine Verknappung des Angebots implizierten, schnellte der Zinkkurs automatisch in die Höhe. FÜR EINEN ANLEGER SINNVOLLER, DIREKT [ ESIN IST ROHSTOFFE ANSTATT IN ROHSTOFFFÖRDERODER VERTRIEBSGESELLSCHAFTEN ZU INVESTIEREN

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Zweitens ermöglichen bestimmte Rohstoffe ein Engagement in sehr spezifischen Anlagethemen, die nicht mit der gesamtwirtschaftlichen Situation korrelieren. Dies ist bei Zuchtprodukten und bestimmten tropischen Produkten der Fall, die eigenen Produktions- und Verbrauchszyklen sowie besonderen Einflussfaktoren (wie Krankheiten, Dürren, Unwettern und vielen mehr) unterliegen. Umgekehrt ermöglichen andere, omnipräsente Rohstoffe wie Energie, Getreide oder Metalle eine Positionierung in verschiedenen makroökonomischen Anlagethemen. Dazu zählen unter anderem ein allgemeiner Anstieg oder Rückgang der Preise, das Wirtschaftswachstum, die Entwicklung des Konsums und der Investitionen oder auch die Auswirkungen von Geldpolitiken und der Zinsen. Drittens haben sich Rohstoffanlagen in Perioden erhöhter Wechselkursschwankungen als attraktive Ankerinvestments bewährt. Dies ist derzeit der Fall, da die Zentralbankentscheide dies- und jenseits des Juras und Pazifiks – gewollt oder ungewollt – Wechselkursturbulenzen ausgelöst haben. Insgesamt bietet das Rohstoffuniversum zahlreiche Anlagemöglichkeiten, die sich stark voneinander unterscheiden und somit ein hohes Diversifikationspotenzial bieten. 52

Bestimmte Rohstoffe werden an den globalen Märkten gehandelt und unterliegen somit den makroökonomischen Kräften sowie Arbitragen zwischen Assetklassen. Andere wiederum reagieren eher auf lokale Entwicklungen, da die unterschiedlichen regionalen Märkte aus logistischen und politischen Gründen (wie Förderquoten, Steuern, Subventionen usw.) abgeschottet sind. Gold und Silber stellen beispielsweise sehr spezifische Anlagewerte dar, die nicht den gleichen Angebots- und Nachfrageprinzipien folgen wie andere Rohstoffe. Für gängige Basisrohstoffe sind die Logistikkosten so hoch, dass die Inventarisierung der Lagerbestände auf dem wöchentlichen oder sogar monatlichen Bedarf beruht. Ferner können die Rohstoffpreise stark schwanken, sobald sich das Verhältnis zwischen Lagerbeständen und Nachfrage verändert. Ist diese Veränderung extrem, kommt es zu aussergewöhnlichen Situationen. So wurde 1932 die Hälfte der brasilianischen Kaffeebestände ins Meer geschüttet und die andere Hälfte als Brennstoff für Dampflokomotiven verwendet! Ganz anders stellt sich die Lage bei Gold und Silber dar, bei denen die bereits geförderten Bestände die Nachfrage noch 40 beziehungsweise 25 Jahre decken. Gold und Silber werden nicht verbraucht – sie wechseln lediglich den Besitzer und ändern ihre Form. Sie werden umgewandelt, transportiert, gehandelt und sind aufgrund ihrer relativ niedrigen Schmelzpunkte, ihrer Duktilität, Formbarkeit, Fungibilität, Beständigkeit und ihrem hohen Verkehrswert für kleine Volumina leicht zu lagern. All dies unterscheidet sie von anderen Rohstoffen einschliesslich Platin, Palladium und Edelsteinen. Die gesamte, seit der Antike geförderte Gold- und Silbermenge ist noch immer vorhanden. Bei einem bestimmten „Preis“ (bzw. einer bestimmten Parität) wird jeder kaufen, bei einem anderen Preis jedoch verkaufen. Die logistischen Aspekte sind im Gegensatz zur monetären Dimension somit kaum relevant. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine klare Differenzierung zwischen den einzelnen Rohstoffen wünschenswert ist, da sie nicht alle den gleichen Gesetzmässigkeiten folgen. Im Gegenzug sind aber die gleichen Methoden der Fundamentalanalyse der Märkte für sämtliche Rohstoffe anwendbar. Die gründliche Analyse des Angebots- und Nachfrageverhältnisses, dessen Anpassungskapazität sowie der Prämien und Abschläge (geografische Region, Qualität, Herkunft usw.) ermöglicht es, die Schlüsselfaktoren der Preisbildung sowie Anlagegelegenheiten zu identifizieren, die nicht durch makroökonomische oder charttechnische Analyseverfahren abgedeckt werden, auch wenn letztere zu einem besseren Verständnis bestimmter Kursschwankungen beitragen.


PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

Häufig beruhen Rohstoffanlagen, die im Rahmen von Investmentfonds angeboten werden, auf Indexprodukten. Welche Vorteile und Risiken gehen mit einer wirklich aktiven Verwaltung einher und wie misst man ihre Unabhängigkeit? Die gemeinhin als „aktiv“ bezeichnete Verwaltung entspricht einer Strategie, die in der Praxis nur geringfügig von den Referenzindizes abweicht und bisweilen sogar eine schlechtere Performance erzielt als die Indizes selbst. Um auf Dauer überzeugen zu können, muss sie – wie in allen anderen Assetklassen auch – eine deutliche Überperformance gegenüber dem Index erzielen. Warren Buffet und Charlie Munger haben dies an den Aktienmärkten eindrucksvoll bewiesen. Bei Rohstoffen schlagen Abweichungen von den Indizes sogar noch stärker zu Buche, da zahlreiche Benchmarks nicht strukturiert werden, um die beste Performance zu erzielen, sondern um möglichst repräsentativ zu sein. So ist die im Wirtschaftsleben allgegenwärtige Energie sehr hoch gewichtet, unabhängig von den Aussichten für die Kursentwicklung, und diese Gewichtung wird jedes Jahr angepasst. So wurde die Gewichtung von Rohöl in den Indizes nach dem Preisrückgang 2014 und 2015 trotz der Marktverzerrungen erhöht. Für vorsichtige Anleger hat sich eine Abkehr von den Indizes somit ausgezahlt. In unseren Rohstoffportfolios verfolgen wir diesen wirklich aktiven Ansatz. Hierzu setzen wir Directional Trading-, Kauf- und Verkaufsstrategien um, die den Gewinnerwartungen entsprechen, gleichzeitig aber auch spezifische Aspekte in Bezug auf Carry und Volatilität berücksichtigen, denen – so scheint es uns – in den Indizes ebenfalls kaum Rechnung getragen wird. Mit diesen Strategien ist es uns gelungen, den Nettoinventarwert des Fonds Bati Matières Premières in den letzten drei Jahren praktisch stabil zu halten, während der Referenzindex ganze 31,93 %verlor! Es ist jedoch schwierig, die Performance vollkommen unabhängig vom Index zu messen und die einzelnen Performanceelemente zu isolieren. Performanceunterschiede über einen möglichst langen Zeitraum liefern dagegen Anhaltspunkte, vor allem, wenn der betrachtete Zeitraum unterschiedliche Zyklusphasen umfasst. Kennzahlen wie der „Active Share“, der Gewichtungsunterschiede zwischen einem Portfolio und einem Referenzindex misst, können bei der Beurteilung des Unabhängigkeitsgrades einer Fondsverwaltung zum Referenzindex ebenfalls nützlich sein.

Wie schätzen Sie die Aussichten für die wichtigsten Rohstoffmärkte ein? Ist ein Ende des „Squeeze“ in Sicht? Allgemein scheint uns noch ein Angebotsüberhang vorhanden und die Nachfrage ist träge. Auf mittlere Sicht dürfte der Abwärtstrend der Kurse anhalten. Das Angebot muss sich noch anpassen, insbesondere an den Rohölund Metallmärkten. Allerdings vollzieht sich die Anpassung unterschiedlich schnell und einige Märkte sind in ihrem

Umstrukturierungsprozess bereits weit fortgeschritten. Dies ist wahrscheinlich bei Kohle der Fall. Andere Märkte weisen hingegen fundamentalere Rückstande auf, wobei die Kurse eine sehr düstere Zukunft und den Rückzug zahlreicher Akteure bereits eingepreist haben – dies trifft insbesondere auf Nickel zu.

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AUF MITTLERE SICHT DÜRFTE DER ABWÄRTSTREND DER KURSE ANHALTEN. ALLERDINGS VOLLZIEHT SICH DIE ANPASSUNG UNTERSCHIEDLICH SCHNELL UND EINIGE MÄRKTE SIND IN IHREM UMSTRUKTURIERUNGSPROZESS BEREITS WEIT FORTGESCHRITTEN

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Dennoch stehen an den meisten anderen Märkten bei zahlreichen Rohstoffproduzenten noch schmerzhafte Anpassungen ins Haus, sofern die Nachfrage nicht unerwartet ansteigt. Die Markteintrittsbarrieren sind häufig niedrig, die Austrittsbarrieren sind aber noch schwieriger zu überwinden: verlorene Investitionen, Sanierungskosten, Liquiditätsbedarf zur Bedienung fälliger Kredite, hohe Lizenzgebühren usw. Die Lage kann sich an den Rohstoffmärkten schnell ändern. Die attraktivsten Anlagen erfordern jedoch oftmals einige Geduld.

1 - Da der Kauf/Verkauf von Rohstoffen mittels Terminverträgen erfolgt, müssen letztere bei Fälligkeit verlängert werden, um die physische Lieferung des entsprechenden Rohstoffs zu vermeiden. Ist der neue Vertrag teurer als der vorherige (Terminstrukturkurve in Report oder «Contango»), entsteht ein Verlust, der sich negativ auf die Performance auswirkt. Ist im gegenteiligen Fall der Folgevertrag jedoch billiger (die Terminstrukturkurve in Depot oder «Backwardation»), erzielt man einen Gewinn. PHILIPPE DESURMONT Philippe Desurmont ist seit 2002 Generaldirektor von SMA Gestion und verantwortet das Aktien- und Rohstoffmanagement. Er entwickelte eine Verwaltungsmethode, die auf einer gründlichen Analyse der Einzeltitel und einer Bewertung einschliesslich einer Sicherheitsmarge beruht. Insgesamt beläuft sich der verwaltete Anlagenbestand auf fast 20 Milliarden Euro, die in europäische Anleihen und Aktien sowie in Rohstoffe investiert sind. SYLVAIN BERTHELET Sylvain Berthelet, CFA, kam 2005 als Analyst und Aktienmanager zu SMA Gestion. Ab 2006 hat er gemeinsam mit Philippe Desurmont das Rohstoffmanagement entwickelt. Das Verfahren der Fundamentalanalyse für jeden einzelnen Rohstoff wird auf die verschiedenen Portfolios und Fonds übertragen, deren Volumen insgesamt rund 110 Millionen Euro beträgt.

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Spanien:

Abenteuer oder vernünftige Immobilienanlage? Kaufen, wenn die Lage bedrohlich ist… das ist die Grundlage erfolgreicher Investitionen, aber nur wenige Anleger wagen es tatsächlich und noch weniger erreichen ihre Ziele. In diesem Zusammenhang ist der Erfolg des PGA Catalunya Resort beispielhaft, das mitten in der Wirtschaftskrise in einem in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogenen Land gekauft wurde.

A

lles fing vor 17 Jahren mit dem Stadium Course an, einem Golfparcours für internationale Wettkämpfe inmitten einer 300 Hektar grossen Anlage. Aufbauend auf dem starken Starterfolg, kam 2005 der Tour Course hinzu und im darauffolgenden Jahr ergänzte ein Hotel mit 149 Zimmern die Anlage. 2008, also auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise, kaufte der irische Unternehmer Denis O’Brien, leidenschaftlicher Golfspieler und erfolgreich im Telekommunikationssektor, den gesamten Komplex. Sein Ziel: das PGA Catalunya Resort zu einem der prestigeträchtigsten Golfzentren Europas zu machen. Als Eigentümer des Quinta de Lago in Portugal verfügte O’Brien über 40 Jahre Erfahrung mit Luxus-Wohnprojekten. So war die Vermarktung der Wohnanlagen des PGA Catalunya Resort von Anfang an erfolgreich. Im ersten Jahr wurden 38 Wohneinheiten verkauft, 32 im Jahr 2013, 40 in 2014 und 48 im

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vergangenen Jahr. 2016 hält das Wachstum mit der Erweiterung der Wohnanlage an. In dem folgenden Gespräch erläutert David Plana, CEO des PGA Catalunya Resort, die Hauptgründe dieses Erfolges.

Investnews: Sie haben 2008 die Projektleitung übernommen. Spanien steckte damals mitten in der Immobilienkrise und es standen Tausende Wohnungen zum Verkauf. War das Verwegenheit oder Weitblick? David Plana: Natürlich könnte es als verwegen gelten, mitten in der Immobilienkrise ein Immobilienprogramm zu starten. Wir waren jedoch schon immer davon überzeugt, dass das PGA Catalunya Resort über alle Merkmale einer aussergewöhnlichen Immobilie verfügt. Das war eine – wenn auch nicht ausreichende – Voraussetzung dafür, dass es nicht unter den Problemen des lokalen Immobilienmarkts leiden musste. Darüber hinaus hatten wir die Vision, mit einer fertig gebauten Umgebung die Anlage noch attraktiver zu machen. Das Geheimnis unseres Erfolgs bestand darin, zuerst zu bauen und dann zu verkaufen: etwas Konkretes, nicht nur schöne Versprechen auf dem Papier! Vor Vermarktungsbeginn haben wir zudem massiv in eine bessere Infrastrukturqualität investiert, um in absehbarer Zeit zur internationalen Topdestination zu werden. GEHEIMNIS UNSERES ERFOLGS BESTAND [ DAS DARIN, ZUERST ZU BAUEN UND DANN ZU VERKAUFEN: ETWAS KONKRETES, NICHT NUR SCHÖNE VERSPRECHEN AUF DEM PAPIER!

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PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

Worin unterscheidet sich Ihr Projekt von den vielen anderen in Spanien? Es zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus, die sich im Allgemeinen nur schwer in einem einzigen Projekt kombinieren lassen. Das erste ist seine Lage, d. h. die Nähe zu Girona und Barcelona, die zahlreiche Kulturveranstaltungen und eine sehr hochrangige Gastronomie bieten. So wurde beispielsweise El Celler de Can Roca kürzlich als bestes Restaurant der Welt ausgezeichnet. Aus sportlicher Sicht hat die Qualität der Infrastrukturen Weltklasseniveau erreicht: die Anlage wurde dieses Jahr zur „besten Golf-Entwicklung in Europa“ gekürt. Die Qualität der Bauten, die Wahl einer zeitgenössischen Architektur und das grosse Dienstleistungsangebot für die Käufer zählen ebenfalls zu den zahlreichen Vorzügen. Das alles erklärt, wie unser Projekt in nur drei Jahren internationale Anerkennung erlangen konnte auf dem sehr wettbewerbsintensiven Markt der Entwicklung hochstehender Residenzen.

Trotz sämtlicher Vorzüge befindet sich die Anlage in einem Land, das immer wieder von Wirtschaftskrisen geschüttelt wird. Führt das nicht zu einer gewissen Preisvolatilität? Dank der sehr früh definierten Strategie seiner Promotoren, hatte die Anlage nicht unter der anhaltenden Wirtschaftskrise Spaniens zu leiden. Natürlich haben einige Kunden versucht, die Preise herunterzuhandeln, aber wir verfolgen in dieser Hinsicht eine strenge Politik. Aus Krisen können sich übrigens auch interessante Gelegenheiten ergeben. So erteilt die spanische Regierung zum Beispiel NichtEU-Bürgern beim Kauf einer Immobilie im Wert von über 500 000 Euro eine Aufenthaltsgenehmigung.

Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Sicht eines ausländischen Investors stabil genug, um sein Kapital in einer Immobilie anzulegen, die, wie der Name schon sagt, nicht „liquide“ ist? Selbst in einer fragilen Wirtschaft hat Qualität immer ihren Wert. Ein Beispiel sind Luxusuhren: Angesehene Marken und Modelle sind während der verschiedenen Krisen Zufluchtswerte geblieben. Durch ihre solide Finanzlage und ihre Charakteristiken der Sport-, Hotel- und Immobilieninfrastrukturen positioniert sich unsere Anlage als Marktführer in ihrem Segment und ist damit eine sichere Investition.

Können Sie uns Informationen über das Profil und die Zielsetzungen Ihrer Kunden geben? Die Eigentümer kommen aus ganz Europa. Die Schweizer stehen hinter den Briten an zweiter Stelle. Die meisten von ihnen erwerben eine Zweitwohnung mit ausschliesslichem Nutzungsrecht, die ihnen für Kurzaufenthalte dient, da der Flughafen Barcelona nur eine Autostunde entfernt ist.

Andere ziehen die Rendite ihrer Investition aus dem von uns angebotenen Mietprogramm. Diese Eigentümer bestimmen, in welchen Zeiträumen und wie viele Wochen ihr Eigentum vermietet werden kann und nutzen es den Rest des Jahres selbst. Aufgrund der um 30 % gestiegenen Nachfrage im Laufe der letzten beiden Jahre sichert die Vermietung den Eigentümern ein interessantes Einkommen.

Welche Investitionsmöglichkeiten bestehen derzeit, welche Rendite darf man erwarten? Bisher haben wir uns nicht an institutionelle Investoren gewandt, die nach Rendite streben. Unsere Privateigentümer schätzen die Anlage aufgrund des von ihr gebotenen Lebensstils. Mit mehr als 40 000 Besuchern jährlich stossen die Villen und Wohnungen auf zunehmendes Interesse. Die Vermietungen haben in den letzten zwölf Monaten um 15 % zugenommen und in den letzten beiden Jahren um 30 %. Die Rendite liegt bei der Vermietung zwischen 3 % und 5 %, aber es handelt sich vor allem um eine sichere Investition in ein Eigentum, in dem man sich auch gerne aufhält. DIE RENDITE LIEGT BEI DER VERMIETUNG [ZWISCHEN 3 % UND 5 %, ABER ES HANDELT SICH VOR ALLEM UM EINE SICHERE INVESTITION IN EIN EIGENTUM, IN DEM MAN SICH AUCH GERNE AUFHÄLT

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Wenn Sie einem Investor, der sich an einem sonnigen Ort niederlassen möchte, ohne böse Überraschungen zu riskieren, ein Patentrezept geben sollten, worauf würden Sie dabei besonderen Wert legen? Die Maxime der Lage bleibt ein Pfeiler der Immobilien und bestimmte Regionen werden immer interessant bleiben. Meiner Meinung nach liegt eines der Hauptrisiken einer derartigen Investition im Kaufpreis: Er kann stark überbewertet sein, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. Für eine Anlage wie unsere sind auch die Qualität der Infrastrukturen und Bauten, die Entwicklungsmöglichkeiten, die Attraktivität der Golfparcours und das Dienstleistungsangebot sehr wichtig. Immobilieninvestitionen sollten auf jeden Fall langfristig getätigt werden: Man muss versuchen, sich vorzustellen, wie das gewählte Eigentum in zwanzig Jahren aussehen wird.

Welche Entwicklungsprojekte haben Sie? Die Aktionäre sind entschlossen, weiter zu investieren und die Anlage auszubauen, dabei aber eine geringe Bebauungsdichte zu wahren, damit die Anlage attraktiv bleibt. Wir wollen im Laufe der Zeit 368 Wohnungen, Reihenhäuser und Einzelvillen bauen. Wir sehen der Zukunft daher sehr zuversichtlich entgegen. 55


Hochwertige Weine

oder Leidenschaft als Anlage

DR. PHILIPPE MASSET UND DR. JEAN-PHLIPPE WEISSKOPF, ÉCOLE HÔTELIÈRE DE LAUSANNE

Alternative, wenn nicht sogar exotische Anlagen entwickeln sich seit einigen Jahren besonders günstig. Die Anleger suchen hier, was ihnen klassische Anlagen immer seltener bieten: Rendite und vor allem Diversifikation. Tief verborgen im Anlageuniversum findet man hochwertige Weine und einige andere materielle Vermögenswerte, die zu den sogenannten „emotionalen Assets“ gehören.

H

ochwertige Weine als Anlage zu erwerben, ist DER MARKT FÜR HOCHWERTIGE WEINE Wein bleibt trotz grundsätzlich keine neue Investitionsstrategie. seiner Attraktivität ein Nischenprodukt, das in einem Sie ist in den letzten beiden Jahrzehnten allerdings wesent- komplexen Markt gehandelt wird. Insbesondere ist es lich beliebter geworden, weil sich die neuen Marktakteure schwierig, die Qualität eines Weins zu beurteilen, bevor sowohl für Wein als solches, aber auch für sein Anlagepo- man ihn degustiert hat. Diese Problematik rechtfertigt tenzial interessierten. zumindest teilweise den Einfluss, den bestimmte Experten Es zeichnen sich zwei Haupttendenzen ab: Einerseits kamen wie Robert Parker Jr. oder Jancis Robert auf die Weinzu den bisherigen Kunden neue Käufer aus Schwellenländern, preise haben können. Darüber hinaus stimmt es, dass es besonders aus Asien hinzu. Die wirtschaftliche Entwicklung sprichwörtlich keine grossen Weine, sondern nur grosse bescherte ihnen die Mittel, um hochwertige Weine kaufen zu Flaschen gibt. Eine schlechte Lagerung kann die Qualität können. Die kulturelle Bedeutung eines Weins in der Tat dramaDas zunehmende Interesse an der Grands Crus und die Möglichtisch beeinträchtigen. Leider hochwertigen Weinen hat zu keit, mit diesen den eigenen hat der „Fall Kurniawan“ zudem Erfolg auszudrücken, sorgten für deutlich gezeigt, dass man wesentlichen strukturellen die Nachfrage. Andererseits erfuhr sich aufgrund des FälschungsVeränderungen geführt, z. B. dem der Weinmarkt parallel dazu eine risikos unbedingt auch Klarheit Entstehen eines bedeutenden regelrechte „Finanzialisierung“, über die Herkunft der Flaschen Handelsplatzes in Hongkong weil zahlreiche neue Investoren in verschaffen muss. den Markt einstiegen und dedizierte Tools entwickelt wurden. Der Markt für hochwertige Weine an sich weist ferner Dieses Phänomen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass einzigartige Merkmale auf. Er beruht vor allem auf zahlreiInvestoren nach anderen Renditequellen und einer stärkeren chen Verkaufs- und Kaufkanälen, die es schwierig machen, Diversifikation suchen. Das Image des Weins und die von ihm einen genauen Marktpreis zu ermitteln. Dieser Markt vermittelten Emotionen verstärken das Investoreninteresse an zeichnet sich ebenfalls durch die Präsenz vieler verschiediesem Asset noch zusätzlich. dener Akteure aus, die nicht alle über die gleichen InformaInsgesamt gibt es also zwei eng miteinander verknüpfte tionen verfügen. So ist es, ausser für die Produzenten und Gründe, die für eine Investition in Wein sprechen können: einige Händler, oft unmöglich, die tatsächlich verkauften eine attraktive finanzielle Performance und sich selbst eine Mengen eines bestimmten Weins zu kennen, worunter die Freude bereiten mit wunderbaren Weinen. Effizienz leidet.

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PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

Nicht zuletzt entwickelt sich dieser Markt ständig weiter. Das zunehmende Interesse an hochwertigen Weinen hat zu wesentlichen strukturellen Veränderungen geführt, z. B. dem Entstehen eines bedeutenden Handelsplatzes in Hongkong oder der Schaffung von Bewertungsinstrumenten, Indizes und Fonds, die zur Verbesserung der Liquidität des Marktes beitragen. WELCHE PERFORMANCE IST ZU ERWARTEN?

Hochwertige Weine können langfristig eine attraktive Performance bieten, insbesondere hinsichtlich Rendite und Diversifikation. Gleichzeitig ist jedoch das Risiko nicht zu vernachlässigen und ausgezeichnete Fachkenntnisse sind unabdingbar, um das volle Potenzial dieser Assetklasse nutzen zu können. Das Wachstum der Weinkonsumenten seit 2005 trug zum deutlichen Preisanstieg von hochwertigen Weinen bei. Die Renditen waren in der letzten Dekade komfortabel. Für ein langfristig hohes Preisniveau braucht es eine nachhaltige Zunahme der Nachfrage. Eine Bruttorendite von 6 % bis 8 % jährlich erscheint uns auf jeden Fall als realistisch. Für einen kurzfristigen Preisanstieg braucht es einen Millenniums-Jahrgang sowie gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wie bei allen Assets können durch eine proaktive Allokation und die Auswahl besonders attraktiver Weine höhere Renditen erzielt werden. Diese Art von Anlagen ist natürlich auch mit Risiken verbunden. Die jüngste Preisentwicklung hochwertiger Bordeauxweine zeigt, dass dieser Markt recht volatil sein kann. Die emotionale Komponente des Weins macht dieses Asset zusätzlich attraktiv, aber tendenziell ebenfalls anfällig auf menschliche Verhaltensweisen. Anlagen dieser Art bieten letztendlich ein beträchtliches Diversifikationspotenzial und ermöglichen ein Engagement mit originellen Risikofaktoren, das langfristig ausgerichteten Investoren potenziell attraktive Prämien bietet. WIE INVESTIERT MAN IN HOCHWERTIGE WEINE? Für einen Einstieg in den Markt mit hochwertigen Weinen gab es bis vor Kurzem nur die Möglichkeit, direkt Flaschen und Kisten zu kaufen. Seit einigen Jahren ist es aber ebenfalls möglich, indirekt über Investmentfonds zu investieren. Natürlich bietet eine direkte Anlage mehr Flexibilität hinsichtlich der Allokation, sie ist jedoch auch mit Transaktions-, Transport-, Lagerungs- und Versicherungskosten verbunden, die relativ hoch sein können. Im Weiteren sind für eine solche Anlage hervorragende Kenntnisse des Weinuniversums erforderlich, die mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind. Der Vorteil der Fonds ist in erster Linie praktischer Art: Auch Anleger ohne grosse Expertise können sich auf dem Markt für hochwertige Weine positionieren. Natürlich fallen für professionelles Management Verwaltungsgebühren an, die mitunter hoch sein können. Daher ist es wichtig, das Verhältnis zwischen dem Mehrwert des Anlageverwalters und den anfallenden Kosten zu untersuchen. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, wie ein Fond mit den

Problematiken umgeht, die sich aus den Besonderheiten des Marktes für hochwertige Weine ergeben, insbesondere wie mit Illiquidität (Ein- und Ausstiegsbedingungen, Bewertung der Fondspositionen) umgegangen wird.

[ Für professionelles Management fallen

Verwaltungsgebühren an, die mitunter hoch sein können. Daher ist es wichtig, das Verhältnis zwischen dem Mehrwert des Anlageverwalters und den anfallenden Kosten zu untersuchen

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Die steigende Nachfrage durch immer mehr Weinliebhaber wird durch veränderte Konsumgewohnheiten verstärkt, was zu einem für die Fonds vorteilhaften Paradigmenwechsel führt. Die Konsumenten tendieren immer mehr dazu, gut ausgereifte Weine zu kaufen, um sie in kurzer Zeit zu konsumieren. In diesem Umfeld sind die Fonds natürlich gehalten, sich zwischen die Produzenten und Konsumenten zu stellen. Damit sind sie gut positioniert, um vom zunehmenden Ungleichgewicht zwischen einer regelmässig hohen Nachfrage und einem zur Hauptsache stabilen Angebot an hochwertigen Weinen zu profitieren. ATTRAKTIVE AUSSICHTEN Eine Anlage in hochwertige Weine bietet insgesamt ein interessantes Potenzial, erfordert jedoch das Entwickeln spezifischer Kompetenzen und ein solides Netz oder das Hinzuziehen kompetenter Berater. Die mangelnde Effizienz dieses Marktes bietet sowohl Stolpersteine für Anleger ohne Fachkenntnisse als auch Gelegenheiten für eine Outperformance für gut informierte Anleger. Für die Zukunft beruhen die wichtigsten Renditevektoren vor allem auf einem potenziellen Anstieg der weltweiten Nachfrage nach hochwertigen Weinen, sowie auf der Antizipation der Weine, deren Renommee sich stärker entwickelt als jenes anderer Weine. Das Universum der hochwertigen Weine, das nach wie vor von Frankreich und insbesondere von Bordeaux dominiert wird, wächst unaufhörlich weiter. Die Konsumenten entdecken nach und nach seine ganze Vielfalt. Europa wird dank seinen speziellen Terroirs und seines Klimas in den nächsten Jahren wahrscheinlich der weltweit führende Lieferant hochwertiger Weine bleiben. Frankreich scheint gut gerüstet zu sein, um die weitere Entwicklung von Europas Weinbaugebieten anzuführen, insbesondere aufgrund seiner Geschichte, seiner Traditionen und seines Rufs in diesem Markt. Wein ist also angesichts der mangelnden Rationalität der Märkte für „klassische“ Assets insgesamt eine ernst zu nehmende Investmentalternative. 57


HOTEL HERMITAGE

MONTE-CARLO FÜR IHR EVENT

BESTIMMT

MEHR ALS EIN HOTEL, EIN GANZES ZIEL IN IHREN HÄNDEN MIT DER MONTE-CARLO SOCIÉTÉ DES BAINS DE MER 4 Hotels

45 Konferenz-und Banketträume

33 Restaurants und Bars

3 Spars und Beach Clubs

4 Casinos

Kontakt: Julie Duranton - j.duranton@sbm.mc - montecarlomeeting.com

Night-life


PA R A B A N K E N U N D R E A L E V E R M Ö G E N S W E RT E

Wein:

Einen hochwertigen Wein herzustellen, setzt Zeit, Leidenschaft und Präzision voraus. Das gilt auch für Investitionen. Wein kann durchaus mit anderen materiellen Vermögenswerten wie Immobilien verglichen werden. Er muss daher auch als langfristige Anlage betrachtet werden.

Herkunft ist Trumpf

JOCELYN GIRARD, GLC CAPITAL SA

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nabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar über Land mit dem weltweit höchsten Konsum (noch vor Frankeinen Investmentfonds in den Weinbausektor und reich), dürfte die durch vermögende Liebhaber und Sammler insbesondere in hochwertige Weine investiert wird, es braucht gestützte Nachfrage nach den Grand Crus hoch bleiben. dafür spezielle Fachkenntnisse. Nicht alle Weine können glei- Kurzfristiger dürfte der Jahrgang 2015, der sich in zahlchermassen von den vielversprechenden Aussichten profi- reichen westeuropäischen Anbaugebieten als exzellent tieren. Nur mit einem regionalen Ansatz lassen sich die richtigen ankündigt, dem Markt neue Impulse geben. Die jüngere Weine auswählen, die wirklich das Potenzial für einen langfris- Geschichte zeigt, dass ein aussergewöhnlicher Jahrgang tigen Wertzuwachs haben. Dabei ist es unabdingbar, dass man eine notwendige Voraussetzung für ein Marktwachstum ist. sich auf Experten verlassen kann, bei denen die Transparenz Die Markteinführung des Jahrgangs 2015, insbesondere die der Auswahl, Bewertung und VerwalKampagne für die Primeurweine aus dem Bordeaux, könnte das tung der Investitionen im Vordergrund Die Markteinführung Marktwachstum bei den „Grands steht.

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des Jahrgangs 2015, insbesondere die Kampagne für die Primeurweine aus dem Bordeaux könnte das Marktwachstum bei den „Grands Vins“ weiter vorantreiben

Investitionen in den Weinbausektor sind ebenfalls interessant, wenn sie nach einem Vermögensverwaltungsansatz erfolgen. So können über „Familienfonds“ oder „dedizierte Fonds“ unterschiedliche Aktiva dieses Sektors innerhalb des gleichen Anlagevehikels kombiniert werden. Wird die Vermögensverwaltung an akkreditierte Fachleute delegiert, können – mit einer langfristigen Anlagestrategie – Ertragsprodukte und Grundstücksinvestitionen kombiniert werden, beispielsweise mit dem Kauf von Weinbergparzellen oder ganzer Weingüter. 2015: EIN VIELVERSPRECHENDER JAHRGANG Die Marktentwicklungsaussichten für hochwertige Weine und deren Preise erscheinen durchwegs positiv. Mehrere Faktoren erlauben einen optimistischen Blick auf die kommenden Jahre. Insbesondere in Asien ist die Begeisterung für berühmte Anbaugebiete (Grand Crus) ungebrochen. Dies trotz der derzeit ungünstigen wirtschaftlichen Lage. In anderen Ländern, allen voran in den USA, dem

Vins“ weiter vorantreiben. We i n b r i n g t M e n s c h e n z u m Schwärmen, ist ein unbestrittenes Statussymbol und ermöglicht es, attraktive Renditen zu erzielen, wenn die entsprechenden Investitionen diszipliniert und integer verwaltet werden. Damit bietet er eine echte Chance zur Anlagediversifikation, bei der sich Wertsteigerung und Genuss vereinen lassen.

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JOCELYN GIRARD Jocelyn Girard ist Experte für Finanzmärkte und Finanzinstrumente. Er begann seine Karriere 1999 als Trader bei BNP Paribas im Bereich Corporate and Investment Banking (CIB). Durch seine Tätigkeit an führenden Finanzmärkten (Frankreich, Deutschland, Schweiz, Italien, Spanien …) erwarb er fundierte Kenntnisse über die europäischen Finanzkreisläufe. 2012 gründete er eine auf Personenversicherung und Vermögensverwaltung spezialisierte Consultingfirma für finanzielle Absicherungen. Auf Grund seiner Leidenschaft für Wein und Weinbau beschloss er 2014 die Gründung der Gesellschaft GLC Capital SA als Synthese seiner Leidenschaft und seiner Finanzexpertise.

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Keine Flocken im Winter:

Sollten wir die Hedgefonds fallen lassen? CÉDRIC KOHLER, FUNDANA

Verschwindet das Alpha der Hedgefonds-Manager wie der Schnee in unseren immer kürzeren Wintern? Ist diese Art von Anlagen überhaupt noch interessant?

W

eniger Schnee in Aussicht: Der Klimawandel wirkt sich eindeutig auf unsere Skisaisons aus. Die weissen Wochen sind kürzer, die für das Überleben der Skigebiete unentbehrlichen Schneekanonen am Rande der Pisten haben Hochkonjunktur und weisse Weihnachtsferien werden zunehmend seltener. Aber hören wir deshalb auf Ski zu fahren? Die Menschenmassen, die sich an sonnigen Wochenenden auf den Pisten tummeln, beweisen das Gegenteil! Ski und Finanzen sind nur eine Kantenbreite voneinander entfernt, und die Analogie trifft besonders auf die aktive Anlageverwaltung zu. Sollte diese Art von Anlagen aufgegeben werden, weil der Mehrwert der Manager, also ihr Alpha rückläufig ist? Sind insbesondere Hedgefonds noch die beste Art, um in den kommenden Jahren Performance zu erzielen?

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SCHWIERIG, SICH VON DER MASSE ABZUHEBEN Wenn es stimmt, dass der Mehrwert der aktiven Manager abnimmt, gilt der gleiche Befund für viele Bereiche. Als Spezialist dafür, welchen Einfluss Glück und Talent in der Finanz- und Sportwelt haben, erinnert uns Michael Mauboussin daran, wie schwer es heute für einen Profisportler ist, sich von der Masse abzuheben. So hat sich die Laufzeit der Lauberhornabfahrt von 3‘23‘‘2 im Jahr 1954 auf 2‘24‘’23 im Jahr 1997 verkürzt – was einer Verbesserung um fast eine Minute entspricht! Der Abstand zwischen Goldund Bronzemedaillengewinner ist zwischen 1967 und 2015 von 85 auf 14 Hundertstel geschrumpft!

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Da immer mehr Anleger hinter demselben Mehrwert nachjagen, steigt auch die Zahl der Jäger stark, die leer ausgehen …

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In der Finanzwelt gab es eine ähnliche Entwicklung. Die Universität Maryland hat errechnet, dass vor 1990 14 % aller amerikanischen „Long Only“-Aktienfonds Alpha erzielten. Bis 2006 war dieser Anteil auf unter 1 % gefallen. Dieser Rückgang erklärt sich zum Teil mit dem Wachstum der Branche, den grösseren Fonds sowie dem höheren Entwicklungsstand der Marktakteure. So sind die Anlagen am Investmentfondsmarkt in den USA zwischen 1995 und 2012 von 3 auf 15 Billionen Dollar gestiegen, und die Hedgefonds-Branche ist von einigen Milliarden Dollar Anfang der 1990er Jahre auf nahezu


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3 Billionen Dollar im Jahr 2015 gewachsen. Da immer mehr Anleger hinter demselben Mehrwert nachjagen, steigt auch die Zahl der Jäger stark, die leer ausgehen… Die Höhe des verwalteten Vermögens beeinflusst das Alpha beträchtlich. Peter Lynch, eine der Legenden der aktiven Verwaltung, hatte einen so grossen Erfolg, dass der Wert seines Fonds um das 250-Fache stieg und sich auf 10 Milliarden Dollar kumulierte. Durch dieses Wachstum ist jedoch das Alpha des Managers stark gesunken, nämlich von 2,0 % pro Monat auf nur noch 0,2 %! Letztlich haben sich auch die Finanzakteure immer weiterentwickelt. 1987 gab es nur 15 500 Personen mit CFA-Zertifizierung (Chartered Financial Analyst), während es heute fast 120 000 sind, die diesen Titel beanspruchen. Selbst der Aktienmarkt, der in den 1980er Jahren überwiegend von Privatanlegern beherrscht wurde, wird heute hauptsächlich von institutionellen Investoren beeinflusst. Die Homogenität dieser institutionellen Investoren schränkt gleichzeitig die Möglichkeiten ein, sich zu differenzieren.

2011, würde man leicht auf ein Verschwinden des Alpha schliessen. Man braucht jedoch nur den Zeithorizont zu erweitern, um den Fehler zu entdecken. Das erzeugte Alpha darf nicht nur über ein Kalenderjahr analysiert werden, es muss vielmehr über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg betrachtet werden. Dieses Zykluskonzept der Alpha-Generierung beeinflusst auch die Managerwahl. Aufgrund der immer häufigeren Markterschütterungen, der starken sektoriellen Schwankungen und der strukturellen Veränderungen in den Sektoren (Gesundheitswesen/TMT) ist es heute zwingend, die Manager zu finden, die flexibel bleiben können und fähig sind, in turbulenten Zeiten in die Offensive zu gehen. Man zieht daher Manager vor, deren verwaltetes Vermögen sich im vernünftigen Rahmen hält, die eine bescheidene Bilanz, einen geringen Hebel, ein liquides Portfolio sowie eine mittlere Nettoexposition ausweisen. Die Grösse ist in der Tat zu einem sehr wichtigen Kriterium geworden. Den sehr grossen Fonds fällt es heute schwer, eine akzeptable Rendite zu erzielen. Im Jahr 2015 haben übrigens viele von ihnen das Handtuch geworfen. Das gilt insbesondere für Bluecrest, Fortress Macro, Blackrock Macro und Bain Absolute Return.

MUSS DAS ALPHA BEERDIGT WERDEN? Das Umfeld hat sich weiterentwickelt, es ist komplizierter geworden, das ist eine Tatsache. Ist es trotzdem noch möglich, langfristig Mehrwert zu generieren? Die Antwort ist zweifellos positiv, wie aus den unten aufgeführten statistischen Daten eines Einerseits hat jede dieser Krisen einen Teil Fonds von Hedgefonds hervorgeht. Dieses Anlagevehikel des generierten Alpha abbröckeln lassen, hat innerhalb des letzten Jahrzehnts Alpha in der Höhe von andererseits schufen sie aber auch die 68 % generiert, und zwar netto, nach Abzug der Kosten. Chancen für den nächsten Zyklus Das erzeugte Alpha ist im Laufe der Zeit nicht konstant, Deshalb, und um auf unsere anfängliche Analogie zurückes ist den Zyklen unterworfen, die durch die Krisen in den Jahren 2008 und 2011 unterbrochenen wurden. Einer- zukommen, ist es sicher nicht rationell, das Skifahren aufzugeben, weil es in einer Saison weniger Schnee gibt. Ebenso seits hat jede dieser Krisen einen Teil des generierten Alpha ist es eine schlechte Entscheidung, nach einem weniger abbröckeln lassen, andererseits schufen sie aber auch die guten Zeitraum nicht mehr in Hedgefonds zu investieren, Chancen für den nächsten Zyklus. Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass der betrach- weil – wie wir gesehen haben – Alpha langfristig und mit tete Analysezeitraum die Schlussfolgerung stark verfäl- besonders aktiven Managern generiert wird, z. B. mit Hedgefonds-Manager. schen kann. Betrachtete man lediglich Jahr 2008 oder Prima Capital Fund -das Breakdown of Performance by Market Exposure

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CÉDRIC KOHLER Cédric Kohler kam im August 2011 als Head of Advisory zu Fundana SA. Vor Fundana war er bei Lombard Odier Darier Hentsch & Cie als Head of Hedge Fund Advisory und Head of Funds of Hedge Funds tätig. Von 2004 bis 2007 war er Global Head of Firm-wide Risk bei Citadel Investment Group in Chicago. Vor dieser Tätigkeit war er als Managing Director bei Merrill Lynch in New York beschäftigt, wo er den Posten des Margin & Risk Global Head innehatte. Er begann seine Karriere bei UBS in New York, London und Zürich. Cédric Kohler verfügt über einen Master in Wirtschaft und Finanzen der Warwick University und einen Bachelor in Volks- und Betriebswirtschaft der HEC.

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Funds of Hedge Funds:

Die Macht den Investoren

ILARIO SCASASCIA, VONTOBEL ASSET MANAGEMENT

Ein breit diversifiziertes Portfolio sollte Anlagen mit alternativen Renditequellen enthalten, die ausserhalb der konventionellen Long-only-Strategien für Anleihen und Aktien zu finden sind. Erfahrene Anleger wissen das und verstehen, dass Hedgefonds bei Anlagen in nicht-traditionelle Anlageklassen einen wichtigen Baustein darstellen.

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edgefonds werden immer ein fester Bestandteil in den Portfolios von institutionellen Anlegern sein. Nach der Finanzkrise von 2008 ist das Vermögen von Hedgefonds jährlich um 10 Prozent gestiegen. Es wird erwartet, dass dieses Wachstumstempo anhalten wird 1. Gestützt wurde dieses Wachstum durch Verbesserungen bei der Transparenz und den Gebührenstrukturen. Es stellt sich also die Frage, was sich Hedgefonds-Anleger wünschen. Die Antwort ist relativ einfach: Das Hauptziel von Hedgefonds-Anlegern besteht darin, die Zielrendite zu erreichen. Dies erfolgt durch Allokation zu einem ausgewogenen

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Portfolio, das die wichtigsten alternativen Renditequellen mit verschiedenen Strategien ausschöpft. Einfach ausgedrückt: Hedgefonds-Anleger suchen nach absoluten Renditen, die eine geringe Korrelation mit traditionellen Märkten aufweisen. Die Kernfrage sollte also nicht lauten, was die Anleger wollen, sondern wie sie ihr Ziel erreichen können.

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Die Kernfrage sollte also nicht lauten, was die Anleger wollen, sondern wie sie ihr Ziel erreichen können

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VORZUGSKONDITIONEN Die Welt der Hedgefonds umfasst eine Vielfalt von unterschiedlichen Strategien. Daher kommen die meisten Anleger zum Schluss, dass sie ein Portfolio mit mehreren Hedgefonds benötigen, nicht nur einen einzelnen Hedgefonds. Dabei haben sie drei mögliche Optionen: Sie stellen ein Team mit eigenen Experten zusammen, ziehen Berater hinzu oder investieren über einen Fund of Hedge Funds. Ein eigenes Team zusammenzustellen mag sich für Grossinvestoren lohnen, doch für die meisten ist dies keine effektive Kapitalallokation. Sich des Know-hows von Beratern und Consultants zu bedienen, ist eine beliebte Option, aber in der Regel zeitaufwendig. Bei der Option Fund of Hedge Funds erhält der Anleger Zugang zu einem diversifizierten Portfolio mit Hedgefonds, das von einem Expertenteam verwaltet wird. Hier haben die Anleger verständlicherweise Bedenken wegen der Gebühren. Doch mit dem richtigen Fund of Hedge Funds muss das kein Problem sein. Ein Fund of Hedge Funds kann und sollte Grösse und Erfahrung in die Waagschale werfen, um


A LT E R N A T I V E S T R A T E G I E N

Vorzugsgebühren auszuhandeln und die Ersparnis an die Anleger weitergeben. Ein leistungsstarker Fund of Hedge Funds bietet nicht nur niedrigere Gebühren, sondern auch Zugang zu den Fonds mit der besten Performance. Das können kleinere, nicht einfach zu identifizierende Hedgefonds sein, die aber oft höhere Renditen erzielen. Oder auch grössere Fonds, zu denen viele Anleger aufgrund von beschränkten Anlagegrössen keinen Zugang haben.

[ Ein Fund of Hedge Funds kann und sollte

Grösse und Erfahrung in die Waagschale werfen, um Vorzugsgebühren auszuhandeln und die Ersparnis an die Anleger weitergeben

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Mit den verschiedenen Einschränkungen und Herausforderungen vertraut, macht es sich Harcourt, die Boutique

für alternative Anlagen von Vontobel Asset Management zur Aufgabe, Portfolios mit einem Fund of Hedge Funds zusammenzustellen, welche die Kundenbedürfnisse umfassend erfüllen. Das ist ebenfalls ein Grund, weshalb eine grosse Pensionskasse seit mehr als 15 Jahren auf dieses Know-how bei der Verwaltung einer Fund of Hedge Funds-Strategie vertraut. Die Pensionskasse profitiert dabei von der Kompetenz von Harcourt bei der Auswahl von Hedgefonds, Zugangserleichterungen und Vorzugsgebühren. Die Strategie hat seit ihrer Auflegung im Oktober 2000 stabile Renditen von durchschnittlich über 5 Prozent pro Jahr erzielt und mit einer herausragenden Performance ihre Benchmark, den Eurekahedge Global Multi Strategy FoF Index um insgesamt 46 Prozent übertroffen. Um diesen Erfolg für ihre institutionellen Anleger zu kapitalisieren und ihnen einen einfachen Zugang zu dieser Strategie zu ermöglichen, wird sie in einer Sicav-SIF-Struktur als Alternative-Leaders-Strategie von Harcourt angeboten

FUND OF HEDGE FUNDS: WENN STABILITÄT UND SUPERPERFORMANCE HAND IN HAND GEHEN

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Hedge Fund Advisory Portfolio

Eurekahedge Global Multi-Strategy ! Fund of Funds Index

MSCI World Index -60%

Performancevergleich eines Fund of Hedge Funds mit dem MSCI World Index und dem Eurekahedge Global Multy-Strategy FoF Index (Performance per 31.12. 2015). Das Hedge Fund Portfolio (Harcourt Hedge Fund Advisory Portfolio) reflektiert die Resultate eines Mandates, das im Oktober aufgelegt und nach demselben Anlageansatz verwaltet wurde wie der Harcourt Alternative Leaders Fund. Quelle: Vontobel Asset Management

1- Quelle: “Growing Up: A new Environment for Hedge Funds”, KPMG ILARIO SCASASCIA Ilario Scasascia ist Executive Director bei Harcourt, der Boutique für alternative Anlagen bei Vontobel Asset Management. Dabei verantwortet er ebenfalls die Funktionen des Portfolio Manager und Senior Investment Advisor. Bevor Ilario Scasascia 2010 Vontobel Asset Management beitrat, arbeitete er als Hedge Fund Analyst bei der Quadriga Wealth Management Switzerland AG in Pfäffikon. Er war verantwortlich für die Fund Manager Auswahl, Due Diligence, Investment proposals und fürs Portfolio Management von Fund of Hedge Funds. Von 2005 bis 2008 war Ilario Scasascia für die BearingPoint Switzerland AG als Management Consultant in der Abteilung Risk & Finance Management tätig.

63


Assetallokation:

eine alternative zum Yale-Modell

EDITH SOUTHAMMAKOSANE, ETF SECURITIES

Nach 1950 durchlief die Portfoliokreation drei unterschiedliche Phasen und befindet sich in der scheinbar vierten Phase seit der globalen Finanzkrise 2008.

D

ie erste Phase dauerte von Anfang der 1950er bis Mitte der 1990er Jahre. Anstatt 100 % ihres Kapitals in Aktien oder Anleihen zu investieren, suchten Investoren zur Diversifikation ihrer Portfoliorisiken nach einem optimalen Mix. Basierend auf der modernen Portfoliotheorie gab die allgemein anerkannte Faustregel für eine optimale Gewichtung vor, 60 % in Aktien und 40 % in Anleihen zu investieren. In den vergangenen 10 Jahren verzeichnete das 60/40Modell eine Sharpe Ratio von 0,435, die dank der niedrigeren Volatilität des 60/40-Benchmarks von 9,7 % (gegenüber 16,9 % des MSCI World-Index) über doppelt so hoch war, wie die Sharpe Ratio eines globalen Aktienindex. Im Jahr 2000 warb das Yale University Investments Office für die Idee, Investoren sollten ihre Allokation nicht auf Aktien und Anleihen beschränken, sondern auch auf andere Anlageklassen diversifizieren. Alternative Investments wie Private Equity oder Hedgefonds bieten ein höheres Renditepotenzial und stärkere Diversifikationseffekte, da sie weniger liquide und deshalb weniger volatil und anfällig für starke Korrekturen sind. Die Überperformance des Yale-Fonds liess das Modell bei institutionellen Investoren populär werden. AKTIVES ODER PASSIVES PORTFOLIOMANAGEMENT

Zweck des Stiftungsfonds der Yale University ist die Teilfinanzierung des operativen Budgets der Universität. Aktiv gemanagt, erhöhten sich im Fond die Anteile der alternativen Anlagen von 15 % im Jahre 1950 auf derzeit über 75 %. Ab Juni 2014 waren 15,4 % des Fondsvermögens in Aktien, 64

8,4 % in Anleihen und Geldmarktprodukte sowie 76,2 % in alternative Anlagen wie Private Equity (33 %), Hedgefonds (17,4 %) und Realwerte (25,8 %) investiert. In den vergangenen 10 Jahren (bis Juni 2015) erzielte der Fonds eine Rendite von 10 % pro Jahr im Vergleich zu 7 % des 60/40-Benchmarks, wobei vermerkt sei, dass der Fonds während der Finanzkrise 2009 bis Juni schlechter abschnitt als der Benchmark. Die Zielgewichtungen des Fonds für 2016 entsprechen im Grossen und Ganzen denjenigen von 2014: 18,5 % Aktien, 8,5 % Anleihen und Geldmarktprodukte und 73 % alternative Anlagen. Sicherheitsorientierte Investoren wie Pensionsfonds mögen das Yale-Modell als zu aggressiv erachten und lassen sich allenfalls von den Replikationskosten eines derart illiquiden Portfolios abschrecken. Im Gegensatz zu Stiftungsfonds weisen Pensionsfonds zur Ertragserzielung für ihre Kunden einen umfangreicheren Investmentpool und einen kürzeren Anlagehorizont auf. ALTERNATIVEN ZUM MODELL DER YALE-STIFTUNG Da

der Yale-Stiftungsfonds aktiv gemanagt wird und in Fonds investiert ist, die nicht an der Börse gehandelt werden, ist das Modell nicht replizierbar. Auf dem gleichen Konzept aufbauend, haben wir ein alternatives Portfolio erstellt mit 20 % Aktien, 5 % Anleihen und 75 % liquiden alternativen Anlagen. Die 75 % sind gleichermassen in Private Equity, Hedgefonds und Immobilien investiert. Seit März 2005 erzielte das alternative Portfolio eine durchschnittliche Jahresrendite von 8 %, die damit 39 % über dem 60/40-Benchmark im gleichen Zeitraum liegt. Interessant ist, dass die zusätzliche Allokation auf einen Korb Edelmetalle im alternativen Portfolio die Portfoliorendite um 19 % auf 9,5 % erhöhte. Die Aufnahme des Edelmetallkorbs bewirkte ferner ein optimiertes Risiko-Rendite-Profil des alternativen Portfolios, da seine Sharpe Ratio von 0,359 (ohne Edelmetalle) auf 0,524 gestiegen ist.


A LT E R N A T I V E S T R A T E G I E N

[ Das Infragestellen des realen Mehrwerts

aktiver Diversifikation über mehrere Anlageklassen mündet in neuen Ansätzen, darunter auch jener der Diversifikation über Risikofaktoren

]

Sicherheitsorientierte Investoren erachten ein Core-Satellite-Portfolio allenfalls als attraktiver. Eine Core-Satellite-Strategie, die wie der 60/40-Benchmark zu 70 % aus Core-Anlagen und zu 30 % aus alternativen Satellite-Investments besteht, bietet eine jährliche Rendite von 7,4 %, die mit der Rendite des alternativen Portfolios von 8 % vergleichbar ist. Die Volatilität der Core-Satellite-Strategie ist jedoch deutlich geringer als die der zwei alternativen Portfolios. Die Sharpe Ratio verbessert sich auf 0,525. Die 30 %ige Satellite-Allokation erfolgt gleichermassen auf Private Equity, Hedgefonds, Immobilien und einen Edelmetallkorb.

Wertpapiere eine Diversifikation ermöglichen, obwohl sie zur gleichen Anlageklasse gehören – wenn sie nicht dem gleichen Risiko ausgesetzt sind. Unser proprietäres Contrarian-Modell 1 ist ein Long-Only-Rohstoffportfolio, das einen intelligenten Ansatz für die traditionelle Rohstoffallokation umsetzt. Das Smart-Beta-Rohstoffportfolio erzielte in den letzten zehn Jahren (bis Juni 2015) eine doppelt so hohe Jahresrendite wie der YaleFonds, wobei das alternative Portfolio mit Edelmetallen den Stiftungsfonds im gleichen Zeitraum um 11 % übertreffen konnte. In dieser Abhandlung haben wir dargelegt, dass es möglich ist, ein alternatives Portfolio zu erstellen, das bei einer zusätzlichen Allokation auf einen Edelmetallkorb besser abschneidet als der Yale-Stiftungsfonds. Im Gegensatz zum Yale-Fonds wird das alternative Portfolio mit Edelmetallen passiv gemanagt, weist eine höhere Liquidität und Transparenz auf. Die Aufnahme von Edelmetallen in das alternative

EINBEZUG VON EDELMETALLEN OPTIMIERT DIE SHARPE RATIO

350 300

Alternatives Portfolio mit Edelmetallkorb Alternatives Portfolio

Portfoliolevel

250 200 150 100 50 2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Vergleich der Entwicklungen der alternativen Portfolios mit und ohne Einbezug von Rohstoffen. Tagesdaten vom 31. März 2005 bis 29. Februar 2016.

DIE NEUE GENERATION VON PORTFOLIOMODELLEN Die

Performances annuelles

globale Finanzkrise im Jahr 2008 hat das Anlegerverhalten und das Portfoliomanagement drastisch verändert. Vor der Krise hatten die Investoren Portfolios zwar stärker mit alternativen Anlagen diversifiziert, aber gleichzeitig einen wesentlich zu hohen Anteil an Aktienrisiko aufgebaut, sodass ihre Renditen nach dem Zusammenbruch der Finanzmärkte abstürzten. Der40% Yale-Stiftungsfonds verlor 2009 bis Juni 24,6 %, während das alternative Portfolio um 19,8 % (mit 30%und der 60/40-Benchmark 12 % verlor. Edelmetallen) sank Der reale Mehrwert aktiver Diversifikation über mehrere Anla20%fraglich. geklassen ist somit Seither sind neue Arten des Portfoliomanagements 10% das Konzept der Diversifikation von entstanden, darunter Risikofaktoren, auch als „Smart Beta“ bezeichnet. Anstelle 0% nach Anlageklassen werden Wertpaeiner Klassifizierung piere nach Risikoexposition klassifiziert. So können zwei -10%

-20%

Portfolio erhöht seine Rendite und verbessert seine Sharpe Ratio. In den vergangenen sechzig Jahren ist das Portfoliomanagement erheblich komplexer und hoch entwickelt geworden. Manager müssen innovative und kostengünstige Lösungen finden, um das Portfoliorisiko ihrer Investoren effektiv zu diversifizieren. Die Ausrichtung der Portfolioallokation verlagert sich von der Anlageklassifizierung zu den Risikofaktoren und vom aktiven zum passiven Management. Der effektive Mehrwert aktiver im Gegensatz zu passiv gemanagten Fonds wird weiter diskutiert. 1 - «How to make the best of commodities: the contrarian model», ETF Securities, 2 février 2016 EDITH SOUTHAMMAKOSANE Edith Southammokosane ist Direktorin und Multi-Asset-Strategin bei ETF Securities, spezialisiert in Investitionsstrategien mit Rohstoff-ETPs. Zuvor, arbeitete Edith Southammokosane bei Lyxor Asset Management, wo sie ihre Karriere startete.

Fonds de dotation de Yale

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Anlageallokation:

die Metamorphose

Angesichts der extrem volatilen asiatischen Märkte hinterfragt Pranay Gupta, der seit 25 Jahren mit diesen Märkten vertraut ist, die Grundlagen der traditionellen Anlageallokation und nimmt dabei eine Branche aufs Korn, die mehr an ihren relativen Komfort denkt, als an die Notwendigkeit absoluter Renditen für ihre Kunden.

W

arum sollte man der Anlageallokation eine einzige Methode und einen einzigen Zeithorizont zugrunde legen? Sind die traditionellen Definitionen von Risiko und Risikoprämie kohärent in einem Anlageuniversum mit verschiedenen Anlageklassen? Berücksichtigen die Investment-Prozesse die Risiken, denen die Portfolios tatsächlich ausgesetzt sind? Kann man wirklich feststellen, zu welchem Teil die Performance einer Strategie auf Glück und zu welchem auf Know-how zurückzuführen ist? Warum entwickelt sich die Anlageverwaltung von Multi-Asset-Strategien hin zu Multi-Asset-Lösungen? Pranay Gupta beschäftigt sich in seinem jüngsten Buch „Multi-Asset Investing: a practitioner’s framework“ 1 mit diesen Fragen und schlägt konkrete Antworten vor. In dem folgenden Gespräch finden Sie seine Antworten, die er bei einem Aufenthalt in Genf auf unsere Fragen gab.

66

Investnews: You argue that the relentless quest for alpha has made allocation an “under-appreciated” skill. This is quite surprising since every asset manager knows that 80 % of the performance of a portfolio comes from allocation. How do you explain this contradiction? Pranay Gupta: Indeed, as you say, Finance 101 tells us that 80 % of the risk and returns of a portfolio come from asset allocation. But allocation is a difficult game – there is lower breadth, allocation is not done to tangible assets and asset classes are very volatile (in aggregate). Given that all intermediaries are driven by commercial objectives, perforce this investment problem has taken a back seat compared to the easier game of managing a relative return portfolio of stocks or bonds. In the relative return game the portfolio manager has a larger breadth of assets, he has the touch and feel of what is being forecasted, and most importantly, the investment decision relates to only a fraction of the total portfolio volatility (as the manager is only interested in asset weights relative to the market benchmark, rather than the total weight). Hence the industry has structured itself for delivering relative return, not absolute return, and the asset allocation problem has been relegated to creating a long term strategic portfolio for an institutional investor or a 60/40 portfolio for an individual. This has been complemented by investment banks where, since the majority of revenues are often derived from IPOs for individual companies, research teams are focused on delivering company research, not allocation research. This however defeats the basic purpose that all asset owners want absolute return, not market relative return.


A LT E R N A T I V E S T R A T E G I E N

When you say allocation is an under-innovated skill, what do you mean? Over the last decades, as the financial industry focused on stock and bond selection in managing assets, the brightest brains have devoted their energy to finding new and innovative ways to do it. This has led to a plethora of innovations in stock and bond selection techniques, portfolio management styles, risk modelling and optimization for single asset security portfolios. On the other hand, allocation as an investment skill is confined to being researched by a fraction of the people in investment banks, asset management or asset owner groups. Further, this is often done at a long horizon, where the necessity to innovate has been less, given that reconciliation of actual results versus forecasts is seldom done. This has naturally led to a lower resource and a lower innovation in this area.

During the last 25 years, we have seen many «innovations» but very few have really worked. Decorrelation, once a panacea, used to vanish during crises. Is it still worth using such a tool? It is an accepted fact that diversification of assets increases during times of crises. This is driven by the behavioral aspects of investors de-risking in times of uncertainty, and this human nature is unlikely to change. However, this does not mean that correlation is not relevant; it just means you need to work harder to find it. Therein lies the basic challenge for allocation research. We have become used to thinking of the world neatly as equities and bonds, and perhaps there are other ways to define allocation buckets, where diversification can still be harnessed.

Volatility is widely used as a risk measure, but we know that it has no real relevance for the investor. There were discussions to use semi variance or other metrics such as the Treynor ratio. But these attempts seem to have been abandoned. Why? Volatility has one big advantage – it is easy to understand and simple to implement. Asymmetric or full distribution risk measures are more difficult mathematically, more difficult to assimilate and more difficult to implement for products. I agree with you that by doing this, we are often missing the wood for the trees. Risk is not normal or dual sided in a distribution, practically or behaviorally. Further, none of these measures capture intra-horizon risk of an asset, which is the real risk for an investor.

Risk-based allocation seems to be the new fad. Does it really work? Risk and return are two sides of the same coin. There is no free money: if you need return, you need to take commensurate risk. It therefore is incomprehensible to me why the

allocation world has focused all its attention on return allocation (ie: what we call asset allocation today, where expected asset class returns are the basic input). To that extent risk based allocation is not a fad, it is a basic requirement without which the allocation process is incomplete. Having said that, the fad of using the label of risk allocation as an all-encompassing panacea, is grossly incorrect. This is basically a technique which still requires investment and forecasting skill; it is not the solution in itself. Moreover, the asset managers and private banks that propose risk parity as the allocation method for delivering absolute return to clients, are using this label as a marketing gimmick for commercial objectives, rather than helping the client achieve their portfolio objectives. I have seen instances where risk parity is justified as an appropriate allocation method based on quantitative back-tests. But one needs to take these with a pinch of salt. Not only are the periods of these back-tests suited to prove the argument, but often managers misrepresent the benchmark of a standard 60/40 portfolio to be 60 % bonds and 40 % equities, because the proof wouldn’t work if they actually used the correct definition of 60 % equities and 40 % bonds. This is tantamount to intellectual fraud.

In a low interest rates world, managing bonds can be a tough challenge. ETFs are not really a solution since they tend to overweight the biggest debtors. Is the only solution to sit on your bonds until maturity? Indeed ETFs are not the solution precisely because fixed income indices overweight indebted issuers. Hence active techniques are required. However, often in the realm of active asset management, where relative return is the primary objective, the risk of a rise in short term interest rates becomes a significant determinant of what bonds to buy, as it creates interest rate risk for bonds. However, if the client has a medium term investment horizon, I would propose that holding bonds to maturity is an elegant solution. Firstly, it insulates the client from volatility caused by interest rate risk, and secondly, it enables him to exploit the increase in yield and lower transaction costs with the longer duration.

Can you talk about your own experience in managing multi-asset portfolios? My path to managing multi-asset portfolios has been non-standard. In general, most multi-asset managers come from a top down economic background where they use macro skills to allocate assets. I originally started managing Asian equity portfolios in Singapore. As fate would have it however, over the course of my career I got to complement this with managing Japanese equities from Tokyo, European equities from London, US equities from New York, Hedge funds from London and Emerging market debt from 67


Hong Kong. Further, I also got the opportunity to work as a fundamental top down macro strategist and a quantitative portfolio manager. So I arrived as a multi-asset portfolio manager equipped with a more holistic approach of blending top-down and bottom up, fundamental and quantitative and asset class and factors. Further, having managed assets for a wide range of clients from insurance companies, sovereign wealth funds, endowments, corporate pensions and high net worth individuals, I realized that the investment objective of all asset owners is basically the same – absolute or inflation adjusted absolute return; it is not relative market return. As such, I have focused my attention in attempting to deliver this, with the knowledge that allocation is the main source of portfolio risk and return.

Can you explain your composite time horizon based approach and show how it compares to more traditional asset allocations? Another concept, that all of us have been taught, is that we must look at any fund investment for at least a medium time horizon. So we are told by asset managers to hold unit trusts for 3-5 years, we are told that policy portfolios for institutions should be for 3-5 years and we are told that we should look at retirement funds for a long horizon. There are several flaws in this approach. Firstly, it is a mathematical fact that as you lengthen your investment horizon, the probability of intra-horizon drawdowns increases. As it stands today, modern portfolio theory doesn’t cater for this risk as the standard measures of risk don’t accommodate this measurement. Practically however, both individuals and institutions face this as a real risk. Hence investment horizon of an investment has to be calibrated such that the intra-horizon risk threshold for the investor is not breached. Secondly, when we define an investment horizon, the tendency is to hold all assets for a roughly similar horizon. This prevents time diversification from being harvested in the portfolio. Finally, we believe that investment goals are independent of the horizon – ie: we define a horizon as x years and we define goals as income, growth, etc., but we never relate the two. In a composite time-horizon based investment solution, we relate each component of an investment goal to a horizon, and structure the portfolio at these multiple horizons. This enables us to deliver a more stable portfolio, where the portfolio composition is actually based on the objectives of a client. For example, if you have an income requirement and a long time horizon, rather than investing in high dividend equities and a bond fund, I would propose a composite of securities across the capital structure (equities, preferred shares and debt) where the income is stable, the volatility is reduced due to the multi-asset structure and the fixed income component is devoid of interest rate risk as the bonds are held to maturity. The implication of this is to challenge the conventional wisdom that a 60/40 balanced portfolio is the right solution as a diversified investment. 68

Why don’t we all invest in passive instruments such as ETFs and let one asset manager make the asset allocation? Firstly, let me dispel the notion that all ETFs are cheap. That is not true across the board. Internationally, very often asset managers charge similar fees for ETFs as are charged by active managers; however they use the label just because investors seem to believe that any product with an ETF at the end of its name is inexpensive. Secondly, let me also dispel the notion that has been created by many that ETFs are low risk. They are not. In fact if you simply plot a distribution of returns of say the S&P500 US Equity index ETF and a US equity long-short manager, you will conclude that the long-short manager in fact has a far lower volatility and a far lower drawdown that the ETF. As such, ETFs should be viewed simply as implementation vehicles and not an investment strategy in itself. With regard to choosing one manager to do allocations, that can be risky. No investment process, including allocation can have a perfect hit ratio. So there are always benefits in choosing more than one manager to do an allocation for any portfolio.

If I do choose more than one manager to do the allocation, then how do I select the asset allocation I will actually implement? The current method of investing is that you do allocation into equities-bonds first and then for each asset class choose multiple managers. So you end up not diversifying the beta allocation, but diversifying the alpha of active management. I am proposing that you divide your assets first into buckets of types of asset allocation (done by different methods – say traditional allocation, risk allocation, factor allocation, sector allocation etc.) Now for these buckets you choose a different manager. For traditional allocation you will need active managers, for some other kinds like risk allocation you will need futures of ETFs, for sector allocation you will need global sector funds etc. This way, you actually diversify the decision that matters most (allocation). You can still harness alpha where possible, but it’s not that important in the big picture. This incidentally also makes the active-passive decision a bit obsolete, because in some allocation methods, you will need to invest passively.

1 - «Multi-asset investing - A practitioner’s framework», Pranay Gupta, Sven Skallsjö, Bing Li PRANAY GUPTA Pranay Gupta is Senior Vice President, Head of Multi Asset Strategies at Fullerton Fund Management Company Ltd in Singapore. He previously led the investment efforts at Lombard Odier and ING Investment Management as CIO Asia Pacific. Prior to that, Pranay held senior positions in several financial groups in London, the Netherlands, Hong Kong, Singapore and New York.


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NACHHALTIGE FINANZEN

71

„DER NACHHALTIGE FINANZSEKTOR MUSS INNOVATIVE INSTRUMENTE FINDEN“ Pierre Maudet, Regierungsrat des Kantons Genf

74

VOM „NICE-TO-HAVE“ ZUM ABSOLUTEN „MUST“ Angela De Wolff, Conser Invest

76

UMWELTAUSWIRKUNGEN DES PORTFOLIOS OPTIMIEREN Daniel Wild, RobecoSAM

78

NEUES ESG-RATING: EIN ERSTER SCHRITT Isabelle Cabie, Candriam

80

IMPACT BONDS – EINE ZUKUNFTSFÄHIGE ANLAGELÖSUNG

Fabio Sofia und Maria Kaneva-Jacobs, Symbiotics

82

SYCOMORE

84

BNP

86

OCTOPUS

88

FOREST FINANCE

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N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

Der nachhaltige Finanzsektor muss

innovative Instrumente finden

Die Schweiz ist international für ihre Bank- und Finanzexpertise anerkannt. Aber obwohl ein Drittel der nachhaltigen Anlagen von der Schweiz aus verwaltet wird, wird es – besonders was die verwendeten Finanzinstrumente betrifft – noch lange dauern, bis sich nachhaltige Finanzstrategien durchsetzen. Interview mit Pierre Maudet, Regierungsrat und Vorsteher des Departements für Sicherheit und Wirtschaft des Kantons Genf. Von Nathalie Praz

Investnews: Nachhaltige Finanzen fanden bei den Anlegern erst in der jüngsten Zeit Anklang. Was denken Sie? Handelt es sich bei dieser Entwicklung um einen vorübergehenden Trend oder um eine tiefer greifende Veränderung der Finanzwelt? Pierre Maudet: Die Entwicklung im reinen und harten Finanzsektor hin zu mehr Nachhaltigkeit, wie wir sie im vergangenen Jahrhundert erlebt haben, ist eindeutig eine grundlegende Entwicklung. Sie folgt der weltweiten Bewegung, die mehr Transparenz und stärkeren ethischen Sinn bei wirtschaftlichen Transaktionen einfordert. Die grundlegende Tendenz, die sich immer deutlicher abzeichnet, ist, dass das investierte Geld zwar eine interessante finanzielle Rendite sichern soll, aber auch unter gesellschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten positive Auswirkungen haben muss. Das Wachstum dieses Sektors, insbesondere des Schweizer Marktes für Entwicklungsfinanzierung, ist in dieser Hinsicht sehr bezeichnend. So betrug die durchschnittliche jährliche 71


[ DAS ZIEL, WELTWEIT ZU DEM NACHHALTIGEN FINANZPLATZ ZU WERDEN, IST VIELLEICHT ETWAS EHRGEIZIG Wachstumsrate (CAGR) zwischen Dezember 2014 und Ende September 2015 18,4 % (Studie Swiss Investments for a Better World). Diese grundlegende Tendenz wurde insbesondere in Genf in die kantonale Wirtschaftsstrategie 2030 aufgenommen.

Welchen Herausforderungen steht der nachhaltige Finanzsektor gegenüber? Welche Elemente bremsen seine Expansion noch?

]

aufgedeckt werden als früher, und diese Akteure können von Ihresgleichen viel schneller isoliert werden als vorher.

Die Schweiz und insbesondere Genf zählen zu den wichtigsten Finanzplätzen. Könnten sie sich nicht auch vom Wettbewerb abheben, indem sie zu DEM nachhaltigen Finanzplatz schlechthin werden?

Das Ziel, weltweit zu DEM nachhaltigen Finanzplatz zu werden, ist vielleicht etwas ehrgeizig. Unser Bestreben, Die grösste Herausforderung scheinen die Unkenntnis in entsprechende Initiativen zu unterstützen, zielt jedoch diesem Bereich zu sein und die Angst oder der Eindruck, eindeutig darauf ab, Genf als unumgängliche internationale dass „nachhaltige“ Anlagen nicht dieselbe Drehscheibe für nachhaltige Finanzen zu Rendite erzielen wie andere Anlagen. etablieren. Wir verfügen über zahlreiche Natürlich nehme ich diese Bedenken Trümpfe in der Hand. Alle für ein derarNACHHALTIGKEIT KANN zur Kenntnis. Sie sind legitim und dürfen tiges Unterfangen notwendigen Akteure MAN NICHT AUFZWINGEN. weder von den betroffenen Fachkreisen sind in Genf präsent von internationalen SIE DRÄNGT SICH GANZ noch von den Politikern unterschätzt Organisationen bis hin zur Finanzexpertise. IM GEGENTEIL VON werden. Wir verfügen jedoch über die Zur Veranschaulichung kann man daran ALLEINE AUF Argumente, um überzeugend zu zeigen, erinnern, dass Genf beispielsweise die dass es nötig ist, sich für nachhaltige Wiege der Mikrofinanz ist, was die besten Finanzen zu interessieren und in diesem Sektor zu inves- Spezialisten anzieht. Das verwaltete Vermögen hat sich seit tieren. Verschiedene Studien zeigen offensichtlich, dass Anfang des Jahrhunderts vertausendfacht. hier die Renditen oft gleichwertig oder sogar höher sind. Welche Rolle spielt der Staat bei der Entwicklung Eine Tatsache, die immer mehr berücksichtigt wird, denn bestimmte Zahlen lügen nicht: Die Nachfrage nach derar- und beim Wachstum der nachhaltigen Finanzen? Wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen besteht die tigen Produkten steigt deutlich. Rolle des Staats darin, ideale Rahmenbedingungen für eine Wie wird sich dieser neue „nachhaltige harmonische Entwicklung dieses Sektors zu schaffen. In Finanzsektor“ also im 21. Jahrhundert entwickeln? einem Interview mit Sabine Döbeli, welche die OrganisaWie jeder Finanzsektor müssen auch die nachhaltigen tion Swiss Sustainable Finance ins Leben gerufen hat, habe Finanzstrategien innovative Instrumente entwickeln und die ich gelesen, dass beim Finanzstudium an der Universität neuen Modelle müssen insbesondere in die Fintech integriert Zürich die Nachhaltigkeit sehr wahrscheinlich während des werden. Die Wege der nachhaltigen Finanzen führen ebenso gesamten Studiums nicht gelehrt wird. Sie ruft daher auf, über das bessere Verständnis und die Integration ihrer dies zu verändern. Eine Veränderung, der ich zustimme, und Themen in die Regulierungen, die entsprechend anzupassen die ich unterstütze. sind, damit sich die innovativen Tools möglichst barriereSie sind als Genfer Regierungsrat zuständig für die frei entfalten können. Schliesslich geht es darum – und das Wirtschaft im Kanton Genf. Mit welcher Strategie ist eines der von Sustainable Finance Geneva geführten treiben Sie die Entwicklung der nachhaltigen und von uns unterstützten Projekte – Begegnungsorte zu Finanzen voran? schaffen, an denen sich investitionswillige Institutionen und Die Integration der nachhaltigen Finanzen in die kantoUnternehmen mit einer positiven gesellschaftlichen und nale Wirtschaftsstrategie 2030 zeigt die Entschlossenheit ökologischen Bilanz treffen können. des Kantons, diese Entwicklung politisch zu unterstützen. Sind die nachhaltigen Finanzen nicht einfach ein Nachhaltige Finanzen zählen zu den Hauptzielen dieser Weg, sich ein reines Gewissen zu verschaffen? Wirtschaftsstrategie. Ich setze mich für eine positive WirtWie bei allen Aktivitäten kann nicht ausgeschlossen werden, schaft ein, die das Wirtschaftssystem neu auf die langfrisdass sich bestimmte Akteure nicht um Prinzipien kümmern. tigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen Wie ich jedoch bereits erwähnt habe, befinden wir uns im ausrichtet. Zeitalter der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit. So Derzeit gelten zwei Stossrichtungen als prioritär: Die gesehen kann mangelnde Kohärenz heute viel einfacher Entwicklung einer „Börse für soziale Unternehmen“, die das

[

]

72


© Photo Eric Valli

Zusammenbringen von Investoren und Unternehmen ermöglicht, ebenso wie die Gründung eines „Hauses der Finanzen“, das ein richtiges Kooperationszentrum für Forschung und Informationen über nachhaltige Finanzen sein soll.

Müssen die Politiker nicht auch die Unternehmen dazu anhalten, in diesem Zusammenhang Verantwortung zu übernehmen? Nachhaltigkeit kann man nicht aufzwingen. Sie drängt sich ganz im Gegenteil von alleine auf. Dies, wie ich nochmals bekräftigen möchte, dank der Transparenz und Rückverfolgbarkeit, durch die sich unsere Zeit auszeichnet. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass einer der Nebeneffekte unseres Digitalzeitalters eindeutig der Wunsch der Beteiligten ist, mehr über die Auswirkungen ihrer Investitionen zu wissen, und dieser Wunsch kann jetzt besser erfüllt werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Wirtschaftsfreiheit als Grundrecht in der Schweizer und Genfer Verfassung verankert ist. Ziel ist es also nicht, eine derartige Entwicklung zu erzwingen, sondern zu fördern, zu unterstützen und zu begünstigen. Es handelt sich um eine Geisteshaltung, ein Bewusstsein, dem man zustimmen muss und das reifen muss, bevor es weiterentwickelt wird.

Norwegen ist auf diesem Gebiet weit voraus. Sollten wir dieses Land nicht verstärkt zum Beispiel nehmen? Wahrscheinlich bezieht sich Ihre Frage auf den Staatsfonds dieses skandinavischen Landes, der bestimmte Unternehmen ausschliesst, die sich durch wenig ethische Aktivitäten auszeichnen. In der Tat haben viele Länder interessante Initiativen im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzen entwickelt. Es

ist richtig, sich an guten Praktiken zu inspirieren, aber ich denke nicht, dass die Schweiz und insbesondere Genf hier im Rückstand sind. Viele Experten unserer Region sind an der Entwicklung des nachhaltigen Finanzsektors beteiligt, und es ist paradox, dass sie im Ausland bekannter sind als in der Schweiz. Spezialisierte Finanzgesellschaften, Grossbanken sowie internationale Organisationen und NRO kreieren täglich neue Produkte, Dienstleistungen und innovative Konzepte im Bereich der nachhaltigen Finanzen. 2015 waren in der Schweiz fast 220 Unternehmen und private Organisationen auf diesem Gebiet aktiv.

1/3 der nachhaltigen Anlagen werden von der Schweiz aus verwaltet. Diese Expertise wird jedoch nicht ausreichend in den Vordergrund gestellt. Wie kann man da Abhilfe leisten? In der diskreten Finanzwelt weiss jeder, dass wir über die Spezialisten, Kenntnisse und Kompetenzen verfügen. Es ist aber eben auch die Rolle einer Organisation wie Sustainable Finance Geneva und auf nationaler Ebene von Swiss Sustainable Finance, zahlreiche Aktivitäten voranzutreiben, um diesen aufstrebenden Sektor bekannter und transparenter zu machen, aber auch die Expertise der Beteiligten zu stärken.

PIERRE MAUDET Pierre Maudet ist Regierungsrat im Kanton Genf, wo er seit Juni 2012 die Sicherheits- und Wirtschaftsdirektion leitet. Nach seiner Wahl im April 2007 zum Stadtrat und Vorsteher des Departements urbane Entwicklung und Sicherheit der Stadt Genf, war er von 2011 bis 2012 auch Genfer Stadtpräsident. Pierre Maudet schloss 2006 einen Master in Rechtswissenschaften der Universität Freiburg ab.

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Vom „Nice-to-have“

zum absoluten „Must“

Giganten wie Morningstar positionieren sich jetzt auch auf dem SRI-Ratingmarkt (Socially Responsible Investment). Das zeigt, wie wichtig es für die Anleger ist, nicht-finanzielle Kriterien zu bewerten. Mit Sicherheit handelt es sich hierbei um mehr als nur eine „Modeerscheinung“.

R

egulierungs- und Reputationsdruck, Innovation und Strukturierung der SRI-Analyseprozesse sowie die Nachfrageentwicklung neuer Anlegergenerationen sprechen unwiderlegbar für die Entwicklung sozialverantwortlicher Anlagen. Zu diesem Schluss kommt Angela de Wolff, Pionierin in diesem Sektor, in dem sie seit mehr als 15 Jahren tätig ist. Im folgenden Interview spricht sie über ihre SRI-Analyse.

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Investnews: Morningstar hat kürzlich die Einführung eines neuen SRI-Ratings für ca. 20 000 Fonds bekannt gegeben. Im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit haben Sie selbst neue PortfolioAnalysetools entwickelt, um die Nachhaltigkeit und die Qualität im Hinblick auf soziale und ökologische Verantwortung zu messen. Ihr Ziel ist es, „Zugang zu den besten Lösungen zu bieten, die der Sensibilität der Anleger möglichst optimal entsprechen“. Sie sind also besonders gut qualifiziert, um das Interesse am von Morningstar angebotenen, neuen Rating zu beurteilen. Wie analysieren Sie dieses? Angela de Wolff: Grundsätzlich begrüssen wir alle Initiativen, welche die Transparenz der Fonds verbessern und das Messen des Portfolio-Impacts erleichtern. Dank derartiger Ansätze verstehen die Anleger die Nachhaltigkeitsziele besser, wodurch immer mehr Anleger solche Ansätze wählen. Es ist aber auch riskant, zu vereinfachen. In diesem Fall ist das mit dem Risiko verbunden, dass man bestimmte Fondsmanager anderen vorzieht. Anlageentscheidungen sind nie binär, sondern beruhen auf zahlreichen Indikatoren sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hypothesen, die Entscheidungen beeinflussen und von Natur aus subjektiv sind. Diese Feststellung gilt für traditionelle Investitionen, bei denen der finanzielle Aspekt im Mittelpunkt steht, aber noch mehr für SRI, welche die Entscheidungen komplexer machen. Das Nachhaltigkeitsrating von Morningstar beruht jedoch auf einer einzigen Quelle: „Sustainanalytics“, ein Lieferant von (Environmental, Social und Governance). Man könnte ohne Weiteres denken, dass dieses Rating automatisch Fonds bevorzugt, die diese Quelle nutzen und die anderen


N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

benachteiligt.

Muss man daraus schliessen, dass nachhaltige Fonds „unvergleichbar“ sind?

Ganz allgemein wird von ihnen verlangt, dass sie ihr Handeln und insbesondere ihre Investitionspolitik mit ihren Aussagen in Einklang bringen. Das haben wir am Beispiel der Bill and Melinda Gates Foundation gesehen, und – etwas näher bei uns – geriet auch die Schweizerische Nationalbank SNB unter Beschuss: Die Schweiz hat internationale Abkommen unterzeichnet, welche die Herstellung nicht-konventioneller Waffen untersagen. Eine Untersuchung der SNB-Investitionen zeigte aber, dass sie mehrere Titel amerikanischer Unternehmen hielt, die Waffen, Atombomben oder Streubomben herstellen. Solche Widersprüche werden immer weniger akzeptiert. Seitens der Privatinvestoren zeichnet sich eine neue Generation ab, die sich für Nachhaltigkeitsfragen interessiert und in diesem Sektor Gelegenheiten sucht. Ich denke beispielsweise an Tesla, die symbolhaft für die Bewegung „Leistung ohne CO2“ stehen.

Nein, ich möchte nur betonen, wie schwierig der Vergleich ist. Unser Research hat gezeigt, dass die Quellen von ESG-Ratings im Hinblick auf das weltweite Unternehmensuniversum in mehr als 50 % der Fälle voneinander abweichen. So kann beispielsweise die UBS-Aktie nach Auffassung einer Ratingagentur an der Spitze einer Klasse stehen, während sie von einer anderen Ratingagentur als mittelmässig eingestuft wird. Dasselbe gilt selbst für grosse Werte wie BP oder Volkswagen, die je nach Perspektive der ESG-Analyse sehr unterschiedlich bewertet werden können. Um diese Fehler zu vermeiden, haben wir eine Methode entwickelt, die auf einem ESG-Rating mit mehreren Quellen basiert. Unser Modell zeigt den Marktkonsens bezüglich Nachhaltigkeit von mehr als 5000 Unternehmen und Staaten und bezieht ebenfalls die Streuung zwischen den Bisher war überwiegend von Aktieninvestitionen Ratings ein. Damit können die Fonds untereinander effizient die Rede. Wie entwickelt sich die Nachfrage bewertet und vergleichen werden. Das ESG-Screening ist ein erster Schritt in Richtung Stan- bei den Anleihen und anderen Anlagen? Das „Screening“ der Unternehmen gilt sowohl für Aktien dardisierung und Messbarkeit nachhaltiger Anlagen. Es als auch für Anleihen. Allerdings ist nützlich und interessant, reicht INSTITUTIONELLE ANLEGER MÜSSEN kann sich angesichts des derzeiaber nicht aus, um die Seriosität IHR HANDELN UND INSBESONDERE tigen Zinsniveaus ein Anleger, der in und globale Qualität nachhaltiger Obligationen investiert, die zusätzFonds zu beurteilen. Um eine effiziIHRE INVESTITIONSPOLITIK AUF IHRE lichen Kosten für eine SRI-Beente Fondsauswahl vorzunehmen AUSSAGEN AUSRICHTEN, WEIL wertung kaum leisten. Anleger, und diese erste Information zu WIDERSPRÜCHE IMMER WENIGER welche die Anleihen aber direkt vervollständigen, ist eine BeurteiAKZEPTIERT WERDEN halten, hindert nichts daran, Titel lung des ESG-Bewertungs- und von Unternehmen mit gutem SRI-Rating zu bevorzugen. Research-Prozesses erforderlich. Bei den anderen Anlagen beobachten wir eine bemerSie scheinen also perfekt für das bereits als kenswerte Entwicklung, sowohl bei Immobilieninvestiti„Überangebot“ qualifizierte Angebot an SRI-Fonds onen, z. B. mittels nachhaltiger Immobilienfonds, als auch gerüstet zu sein? Wie sehen Sie als Spezialistin bei Private Equity, besonders in den Bereichen „Cleantech“, für die Analyse von SRI-Fonds diese Entwicklung? nachhaltige Infrastrukturen, Social Entrepreneurship oder Man kann nicht von einem Überangebot sprechen. Das Mikrofinanz. Angebot ist jedoch sehr diversifiziert. Es ist daher wichtig, Gemäss jüngst veröffentlichten Schätzungen bleibt über einen soliden Analyserahmen zu verfügen, um die angebotenen Ansätze, die von einem Ausschluss aus ethi- die Schweiz bei SRI führend und verfügt auf diesem Gebiet noch über grosses Potenzial. schen Gründen bis hin zu Impact Investing reichen, zu Teilen Sie diesen Optimismus? differenzieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass sich Die Vergleichbarkeit, Rückverfolgbarkeit und TranspaUnternehmen durch Marketing- und PR-Massnahmen ein „grünes“ Image verschaffen, das berühmte „Greenwashing“. renz sind sicher die Voraussetzungen für eine nachhaltige, gewinnbringende Entwicklung der Finanzaktivitäten in der Das beobachten wir übrigens bereits bei gewissen grossen Schweiz. Dabei werden die Unternehmen national und interAkteuren, welche die Prinzipien für verantwortungsvolles national Wettbewerbsvorteile haben, die diese Kriterien in Investieren der Vereinten Nationen unterzeichnet haben. Ein alle Aktivitäten und Leistungen integrieren. solcher Ansatz kann nur zu Misserfolgen führen. Dies alleine schon deshalb, weil die Qualitätsvorgaben der angebotenen Vehikel sehr unterschiedlich sind. Das ist auch der Grund, ANGELA DE WOLFF warum es uns gibt. Unsere Experten sind in der Lage, die Angela de Wolff ist seit 22 Jahren im Finanzsektor aktiv, davon Bedürfnisse und Sensibilitäten der Kunden zu beurteilen und 15 Jahre auf dem Gebiet nachhaltiger Anlagen. 2007 gründete sie Conser Invest, ein in nachhaltigen Finanzen tätiges Unternehmen, die für sie geeigneten nachhaltigen Lösungen auszuwählen.

[

]

Welche wesentlichen Wachstumsfaktoren gibt es auf der Nachfrageseite? Der Regulierungsdruck veranlasst immer mehr institutionelle Anleger dazu, sich mit einem SRI-Ansatz zu engagieren.

das sich spezifisch den SRI-Lösungen widmet. Sie war auch an der Gründung der Organisation Sustainable Finance Geneva beteiligt, die sie von 2008 bis 2011 präsidierte, und wo sie heute noch Vorstandsmitglied ist. Darüber hinaus ist A. de Wolff Verwaltungsratsmitglied der Genfer Kantonalbank BCGE und Vizepräsidentin von Swiss Sustainable Finance.

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Umweltauswirkungen

des Portfolios optimieren

DANIEL WILD, RobecoSAM

Der Markt für Impact Investing wird von Jahr zu Jahr grösser. Immer mehr Investoren suchen Anlagelösungen, die neben einer attraktiven Rendite auch eine messbar positive Auswirkung auf Gesellschaft und Umwelt haben.

W

enn die UNO-Klimakonferenz COP21, die anfangs letzten Dezember in Paris stattfand, vor allem eines gezeigt hat, dann das, dass beträchtliche Anstrengungen nötig sind, um die weitere Klimaerwärmung einzuschränken. Unter anderem sind laut der Internationalen Energieagentur (IEA) bis im Jahr 2050 Investitionen in saubere Energien im Umfang von einigen Billionen US-Dollar pro Jahr nötig, um die globale Erderwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Impact-Investoren erwarten von ihren Anlagen nicht nur hohe Renditen, sondern möchten mit ihren Investments auch positive Auswirkungen für die Gesellschaft und die Umwelt erreichen. Diese Entwicklung nimmt weiter zu. Sogar die Schweizerische Nationalbank berücksichtigt

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heute Aspekte der Nachhaltigkeit in Anlageentscheiden. Vor allem seitens der Family Offices und Stiftungen, welche oft an starke Wertvorstellungen oder einen Stiftungszweck gebunden sind, ist die Nachfrage nach Impact Investing gross. Gemäss dem GIIN (Global Impact Investing Network) Investor Council Report von 2015 belaufen sich die Investitionen im Bereich Impact Investing auf 60 Milliarden US-Dollar.

[ Würde man die 200 CO -intensivsten 2

Unternehmen aus einem globalen Aktienportfolio eliminieren, könnte der CO2Fussabdruck dieses Depots um rund 35 % gesenkt werden

]

Nur wenige Industriezweige, wie Versorgungs- und Rohstoffunternehmen, Energie- und Transportfirmen sind für 80 % des ökologischen Fussabdrucks der börsenkotierten Unternehmen verantwortlich. Würde man die 200 CO 2-intensivsten Unternehmen aus einem globalen Aktienportfolio eliminieren, könnte der CO2-Fussabdruck dieses Depots um rund 35 % gesenkt werden. Diese Reduktion geschieht ausschliesslich durch die Titelselektion. Die Gewichtung der Sektoren bliebe unverändert, wodurch auch das RisikoRendite-Profil praktisch unverändert zu jenem des MSCI World Index bliebe.


Portefeuille modèle d’investissement d’impact Indice MSCI Monde Développé

N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

IMPACT PRO INVESTIERTE MILLION USD 94.0 56.0

401.9

1’011.3

258.2

538.2

8.0 4.7

[t CO2-eg/mUSD]

[MWh/mUSD]

[m3/mUSD]

[t/mUSD]

Treibhausgasemissionen Scope 1 + 2

Energieverbrauch

Wasserverbrauch

Abfallerzeugung

Impact Portfolio Modell MSCI World Developed

IMPACT INVESTING MIT AKTIEN UND ANLEIHEN In der Vergangenheit haben Impact-Anleger ihr Geld vor allem in kleinere ausserbörsliche Beteiligungen an Unternehmen mit einem sozialen Ziel oder in einzelne ökologische Projekte investiert. Damit Impact Investing eine grössere sozioökonomische Wirkung entfalten kann, ist es wichtig, dass es sich weiterentwickelt und auch für das breite Publikum zugänglich wird. Die von der IEA prognostizierten, jährlich benötigten Ausgaben in saubere Energien bis 2050 können dazu führen, dass das Thema Impact Investing auch für grössere Anlegerkreise immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Um Impact Investing mithilfe von Anlageklassen wie Aktien und Anleihen allen Investoren zugänglich zu machen, hat RobecoSAM eine konkrete Lösung entwickelt, um den ökologischen Fussabdruck eines Unternehmens zu messen. Durch die entwickelte Methodik lässt sich ein Impact Report erstellen. So können professionelle Anleger auf einen Blick erkennen, wie gross die Umweltauswirkungen eines Portfolios pro investierten Dollar sind (siehe Grafik).

[

Mit dem Impact Report können professionelle Anleger auf einen Blick erkennen, wie gross die Umweltauswirkungen eines Portfolios pro investierten Dollar sind

]

20 %-IMPACT-VERBESSERUNG DANK DER NACHHALTIG-

auf verschiedene Index-Lösungen zurückgegriffen werden. Zusammen mit dem langjährigen Partner S&P Dow Jones Indices hat RobecoSAM kürzlich zwei neue Index-Familien vorgestellt, die nur Unternehmen berücksichtigen, welche konsequent auf Geschäfte im Bereich fossiler Brennstoffe verzichten. Diverse Finanzdienstleister haben auf diesen «Fossil Fuel Free»-Index-Lösungen bereits passive Investmentstrategien lanciert. GENERIEREN SIE IMPACT! Sozial und ökologisch zu

investieren, bringt viele Vorteile auch aus der Risiko- und Opportunitäts-Perspektive. Und dies, ohne dabei auf eine Performance wie bei herkömmlichen Anlagen zu verzichten. Im Gegenteil – die Verpflichtungen aus der COP21 werden die Unternehmen dazu bewegen, ihre CO 2-Emissionen maximal zu reduzieren.

Nachhaltigkeit auf einen Blick Das Datenmaterial, das dem «Environmental Impact Monitoring Tool» oder der «RobecoSAM Sustainable Global»-Aktienstrategie zugrunde liegt, stammt aus dem «Corporate Sustainability Assessment» (CSA). Durch diese jährlich durchgeführten Analysen stehen die Expertinnen und Experten von RobecoSAM in Kontakt mit den 4 000 grössten Unternehmen weltweit. Dank der Nähe zu diesen Firmen und den sorgfältig gesammelten und überprüften Informationen, hat RobecoSAM über die letzten 15 Jahre eine der umfassendsten Datenbanken für finanziell relevante Nachhaltigkeitsinformationen aufgebaut. So können die fortschrittlichsten und nachhaltigsten Unternehmen weltweit direkt und effizient ermittelt werden.

KEITSLEADER RobecoSAM bietet Anlegerinnen und Anlegern weltweit seit 1999 Zugang zu den nachhaltigsten Unternehmen aller Branchen und Märkte. Die Entwicklung von nachhaltigen Anlagestrategien ermöglichte es, risikoadjustierte Mehrerträge gegenüber dem MSCI World Index zu generieren. Indem Anleger gewisse Firmen nicht nur ausschliessen, sondern gleichzeitig auch auf die nachhaltigsten Unternehmen setzen, kann der Impact eines Portfolios basierend auf den vier oben in der Grafik genannten Umweltindikatoren, um weitere 20 % erhöht werden.

DANIEL WILD

VON «SMART ENERGY» BIS HIN ZU DEN INDICES In der «Smart Energy»-Industrie fehlt es nicht an Unternehmen, die vielversprechende Lösungen beispielsweise in den Bereichen «Erneuerbare Energie», «Dezentrale Energieproduktion» und «Energieeffizienz» anbieten. Um den Wandel in Richtung kohlenstofffreie Welt zu beschleunigen, kann auch

Daniel Wild ist Leiter Sustainability Investing Research & Development und Mitglied der Geschäftsleitung. Im Anschluss an ein Post-graduierten-Forschungsstudium an der Stanford University (USA) arbeitete er für das Beratungsund Ingenieursunternehmen Ernst Basler + Partner AG. Von 2004 bis 2006 arbeitete Daniel Wild als Programmverantwortlicher für Infrastrukturfinanzierung beim Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und leitete InfrastrukturInvestitionsprojekte in Mazedonien, Kosovo, Polen und Vietnam.

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Neues ESG-Rating:

ein erster Schritt

ISABELLE CABIE, CANDRIAM INVESTORS GROUP

Fonds anhand von Nachhaltigkeitskriterien zu bewerten, geht genau in die richtige Richtung. Es ist aber wichtig, dass man die Resultate rigoros interpretiert.

D

as Fondsanalyse- und Ratingunternehmen Morningstar hat vor Kurzem ein ESG-Rating (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) für Fonds einführt. Diese Initiative geht genau in die richtige Richtung. Es ist, wie Morningstar betont: „Anleger brauchen bessere Hilfsmittel, um zu überprüfen, ob von ihnen gehaltene Fonds oder Fonds, die sie in ihr Portfolio aufnehmen wollen, den höchsten Ansprüchen an eine nachhaltige Entwicklung entsprechen“. Diese Entscheidungshilfe ist vor allem für Anleger interessant, die – über eine marginale Einsicht hinaus – ihre Anlageentscheidungen nach ESG-Kriterien eines verantwortungsvollen Handelns beurteilen wollen. Bewährt sich dieses Rating als wirklich effizient, ist es auch fürs Asset Management interessant. „SRI light“-Produkte (sozialverantwortungsvolle Investments) und damit Fonds, die „grün gewaschen“ wurden, aber ESG-Kriterien kaum respektieren, lassen sich identifizieren und ausschliessen.

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20 000 FONDS NACH ESG-KRITERIEN BEWERTET Zu Beginn erlaubt der von Morningstar initiierte ESG-Prozess ein Investitionsuniversum von 20 000 aktiv und passiv gemanagten Fonds zu erfassen. Um das Morningstar Sustainability Rating zu erhalten, muss mindestens die Hälfte der Fondspositionen von Sustainalytics, einer unabhängigen ESG-Analyseagentur, bewertet worden sein. In einem zweiten Schritt werden diese Fonds mit ähnlichen Strategien verglichen und auf einer Skala von einer bis fünf Erdkugeln bewertet. Fünf ist die Bestnote. Dabei ist jedem bewusst, dass ESG-Kriterien keine leicht zu fassende Materie sind, weil es viele verschiedene und teilweise komplexe Ansätze gibt. Daher muss man bei der Interpretation der ESG-Analyseergebnisse sehr gründlich sein und beim Vergleich mehrerer Fonds untereinander konsequent auf eine konsistente Methode achten. INTERPRETATIONSFEHLER VERMEIDEN Eine erste Anforderung ist aus unserer Sicht, dass die unterschiedlichen ESG-Kriterien innerhalb einer bestimmten Fondskategorie ausgeglichen gewichtet werden – so wie bei „Best in Class“-Strategien, die aus jedem Sektor die Unternehmen mit den besten SRI-Bewertungen auswählen. Jeder Fonds hat eigene Branchenbesonderheiten, die auf keinen Fall zu Bewertungsverzerrungen führen dürfen. Morningstar setzt sich vehement dafür ein und vergibt die ESG-Ratings deshalb sektorspezifisch. Dadurch erfahren auch sektorneutrale Fonds, z. B. mit quantitativen Strategien und Indexfonds keine Bewertungsnachteile.


N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

[ Man könnte auch die Referenzindizes

bewerten. Dadurch würden Anleger noch mehr dazu angehalten, auf das ESG-Profil der Fonds zu achten, in die sie investieren wollen

]

Auch Fonds, die Unternehmen mit Reputationsrisiken ausschließen, werden nicht benachteiligt – ganz im Gegenteil! Tatsächlich erhalten diese Fonds insgesamt ziemlich gute Bewertungen, auch wenn hier die Streuung in den Ranglisten gross ist. Wir sprechen hier beispielsweise von Fonds, die Unternehmen ausschliessen bei schwerwiegenden Verstössen (oder begründeten Hinweisen auf solche) gegen internationale Menschenrechts-, Arbeits-, Umwelt-, Governance- und Antikorruptionsstandards. Dabei orientiert man sich oft an den Grundsätzen des UN Global Compact. WEITERE SCHRITTE WAGEN Warum eigentlich nicht noch einen Schritt weiter gehen? Man könnte beispielsweise nicht nur die Fonds, sondern auch die Referenzindizes bewerten. Dadurch würden Anleger noch mehr dazu angehalten, auf eine bessere ESG-Performance und das ESG-Profil der Fonds zu achten, in die sie investieren wollen. Ausserdem würde deutlich, dass einige Assetklassen sehr intransparent sind wie beispielsweise Aktien aus Schwellenmärkten. Den Anlegern würde bewusst, dass es sich um ein sehr spezielles Anlageuniversum handelt, in dem ESG-Standards weniger verbreitet sind, die Gesetzgebung weniger streng ist und weniger Informationen vorliegen – ein Problem, das durch Sprachbarrieren oft noch verschärft wird. Das Bessere ist immer der Feind des Guten, aber man muss es nicht unnötig kompliziert machen − es gibt viele unterschiedliche SRI-Ansätze. Wenn sich ein Anleger, aus guten Gründen, für ESG-Kriterien zur Unternehmensbewertung entscheidet, wird er sich auch bei Investmentfonds für eine solche Bewertung interessieren. Derzeit ist beispielsweise noch gar nicht die Rede davon, in die Fondsbewertung auch Aktionärsaktivitäten wie das Ausüben des Abstimmungsrechts oder den Dialog mit Unternehmen einzubeziehen. Ein einfaches Erwähnen solcher Aktivitäten mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ wäre schon begrüssenswert.

Engagement bei Unternehmen bleibt wichtig Engagement und Gespräche zwischen Investoren und Unternehmen werden immer wichtiger, weil immer mehr Investoren Nachhaltigkeitskriterien für sinnvoll halten 1. Um diesen Dialog noch wirksamer zu machen, sind zwei Initiativen in 2015 gestartet worden. Die erste betrifft drei Themen, die entscheidend für die nachhaltige Wertschöpfung eines Unternehmens sind. Anti-Korruptionsrichtlinien, Energiewende und Arbeitsbedingungen werden die Schwerpunkte des Engagements sein – sowohl bei SRI-Analysen als auch beim traditionellen Emittenten-Research in allen Sektoren. Die zweite Initiative besteht darin, sich besonders bei Unternehmen zu engagieren, die gerade ganz knapp zum Nachhaltigkeitsuniversum gehören. Sie werden als „dazugehörig“ (In-line) bezeichnet, zählen zu den besten 50 % ihrer Vergleichsgruppe, reichen aber nicht an die in puncto ESG-Kriterien führenden und schon weiter entwickelten Unternehmen heran. Mit diesem Engagement sollte besonders viel erreicht werden, denn börsenkotierte Unternehmen wissen, dass eine schwache Berichterstattung oder mangelnde Nachhaltigkeit zum Ausschluss aus dem Nachhaltigkeitsuniversum von SRI-Assetmanagern und ihrer Kunden führen können. Sie sind daher heute eher zu Gesprächen mit SRI-Analysten bereit. 2015 hat Candriam mit 64 Unternehmen Kontakt zu ESG-Themen aufgenommen. Davon haben 56 % ihren Sitz in Europa, 30 % in den USA, 12 % im Pazifischen Raum und 2 % in den Emerging Markets. Das wichtigste Thema war die Verbesserung der ESG-Berichterstattung (86 %), gefolgt von der Bitte um Informationen als Grundlage für Anlageentscheidungen (8 %) und der Forderung nach besseren Geschäftsprozessen (6 %).

1 - Engagementbericht: https://www.candriam.be/siteassets/ medias/publications/brochure/corporate-brochures-andreports/engagement-report/engagement-activities_annualreport_def.pdf

ISABELLE CABIE Isabelle Cabie ist seit 2010 bei Candriam weltweit für nachhaltige und sozialverantwortliche Anlagen zuständig. Sie begann ihre Karriere 1992 als Volkswirtin bei der Artesia Bank, bevor sie 1995 in das Fondsmanagement wechselte. 1998 kam sie als SeniorManagerin für institutionelle Portfolios zu Cordius Asset Management und wurde 2003 bei Candriam zur Leiterin für das Management institutioneller Rentenportfolios befördert. 2007 übernahm sie die Leitung des weltweiten institutionellen Portfoliomanagements.

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Impact Bonds –

zukunftsfähige Anlagelösungen Dieses Jahr werden über 100 Milliarden Dollar in Impact Bonds investiert werden. Neben ihrem Nachhaltigkeitsprofil stellen diese Anleihen eine interessante Möglichkeit zur Portfoliodiversifikation dar. Fabio Sofia, Direktor, und Maria Kaneva-Jacobs, Portfoliomanagerin, erklären die Gründe.

Welche Verbindung besteht zu den sogenannten „Green Bonds“?

FS: Die „Green Bonds“ gehören zur Familie der nachhaltigen Anlagen. Sie sind jedoch auf den Klimaschutz ausgerichtet und werden aus diesem Grund als Grün bezeichnet („Green Economy“). Daneben sehen wir auch die ersten „Blue Bonds“ für Projekte im Bereich des Wassermanagements oder „Microfinance Bonds“, die wir zum Beispiel bei Symbiotics strukturieren, welche an Entwicklungsprojekte von Kleinstund Kleinunternehmen in Schwellenländern geknüpft sind. Investnews: Was ist ein „Impact Bond“? Wir gehen für 2016 von einem Emissionsvolumen von mehr Fabio Sofia: Ein „Impact Bond“ ist eine klassische Obliga- als 100 Milliarden US-Dollar auf dem globalen Markt aus – tionenanleihe mit einem Risiko-Ertrags-Profil, das gängigen 2015 lag es noch bei 41,8 Milliarden US-Dollar. Marktkonditionen entspricht. Die Besonderheit liegt jedoch darin, dass bewusst ein nachhaltiges Entwicklungsziel ange- Wieso sind Impact Bonds so sehr im Gespräch und wie sieht ihr langfristiges Potenzial aus? strebt wird. Die Emission ist deshalb systematisch an ein bestimmtes Projekt oder eine Geschäftstätigkeit gebunden. FS: Diese Art des Investments ist nicht wirklich neu. Die Dies wird vertraglich garantiert (Konzept des zweckgebun- Unterzeichnung der Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen im letzten September ist jedoch ein denen Fonds) und regelmässig überwacht. So kann sich wichtiger Meilenstein. Die Vertragsstaaten haben vereinbart, Unilever GBP 250 Mio. an den Kapitalmärkten beschaffen nicht nur konkrete Ziele festzulegen – wie die Bekämpfung (wie im Jahr 2014 geschehen), um ausschliesslich die von Armut und Hunger, erneuerbare Energie, nachhaltige Entwicklung der neuen Generation seiner Fabrikanlagen mit Bewirtschaftung von Wasser oder noch allgemeiner ein geringem Energieverbrauch zu finanzieren. verantwortungsvoller Konsum und eine nachhaltige Produktion –, sondern sie ab sofort auch als universelle Ziele anzusehen. Die Staaten verpflichten sich, mit obligatorischen

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N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

oder Anreizmechanismen den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum herbeizuführen. Die Finanzierung wird dabei zu einem Grossteil von der Privatwirtschaft getragen. Die Organisation der Klimakonferenz COP 21 in Paris im letzten Dezember bestätigte diesen Trend mit wichtigen Verpflichtungen für den Klimaschutz. Nachhaltiges Wachstum wird somit zu einer unumgänglichen Realität für die Regierungen und die Privatwirtschaft.

Sie sind auf diesen Anlagetyp ausschliesslich in Schwellenländern spezialisiert. Warum? FS: Die Finanzierung von Kleinst- und Kleinunternehmen hat eine wichtige Hebelfunktion und stellt so ein sehr wirksames Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Ländern dar. Symbiotics ist seit mehr als zehn Jahren in diesem Bereich aktiv. In diesem Zeitraum haben wir mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar in mehr als 60 Ländern investiert, und somit zur Schaffung von schätzungsweise mehr als 4 Millionen Arbeitsplätzen beigetragen, und zwar mehrheitlich für Frauen.

Konkret, welche Impact Obligationen haben Sie emmitiert? FS: Bereits im Jahr 2010 haben wir ein Anleiheprogramm für Investitionen im Mikrofinanzbereich eingeführt, das sich an qualifizierte Anleger richtet. Die in diesem Programm enthaltenen Titel werden in Luxemburg emittiert und sind völlig standardisiert. Jede Anleihe ist mit einem ISIN-Code versehen, wird über Euroclear/Clearstream geführt und kann an der Börse kotiert werden. Hierbei ist anzumerken, dass die meisten Investoren diese Anleihen eher langfristig halten (Buy and Hold), wodurch Zweitmarkttransaktionen oftmals noch relativ limitiert sind. Bis heute haben wir Wertpapiere im Wert von mehr als 300 Millionen US-Dollar für rund 30 Mikrofinanzinstitute aufgelegt. Die Grösse der Emissionen liegt im Bereich von 10 bis 20 Millionen US-Dollar und die Laufzeit der Anleihen reicht von 3 bis 5 Jahren. Die jährliche Rendite erreicht 3 bis 6 % in US-Dollar, und das bei einer angesichts der relativ niedrigen Korrelation vieler Micro-Unternehmen zu globalen Finanzmärkten eher geringen Volatilität.

Symbiotics hat als Fondsmanager eine Anlagestrategie mit diesem Schwerpunktthema lanciert. Was sind die entscheidenden Faktoren dieser neuen Anlagestrategie? Maria Kaneva-Jacobs: Wir haben kürzlich einen Investmentfonds lanciert, mit dem qualifizierte Anleger, sowohl auf Nachhaltigkeit aber auch traditionell ausgerichtete, diese neuen Instrumente nutzen und von ihrem enormen Wachstumspotenzial profitieren können. Unser Ansatz stellt die „Microfinance Bonds“ von Symbiotics in das Zentrum dieser Strategie und ergänzt sie durch liquidere Anleihen, wie Anleihen, die von Entwicklungsagenturen wie der Weltbank emittiert werden, oder auch durch Staatsanleihen

aus Schwellenländern. All diese Investments zeichnen sich dadurch aus, dass sie in Schwellenländer fliessen und deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung finanzieren.

Wie sieht ihr geografischer Ansatz aus? MK-J: Unsere Strategie ist global und diversifiziert. Sie ist mehr oder weniger gleich stark auf die folgenden vier Schwellenregionen und Frontier Markets verteilt: Südostasien, Lateinamerika, Osteuropa, der Kaukasus und Zentralasien sowie Afrika, und zwar hauptsächlich südlich der Sahara. Um die Volatilität des Portfolios zu senken, sichern wir unsere Positionen in Lokalwährung gegenüber der Basiswährung des Fonds, dem US-Dollar, ab.

Wie sieht es mit den Renditezielen und dem Risikoprofil des Fonds aus? MK-J: Unser Ziel ist eine Rendite, die deutlich über den Erträgen der Geldmärkte liegt. Genauer gesagt, streben wir eine jährliche Nettorendite (nach Abzug der Gebühren) von 1 bis 3 % über dem Dreimonats-Libor in US-Dollar an. Was das Risikoprofil anbelangt, beobachten wir eine geringe Korrelation unserer Anlagen im Vergleich zu traditionellen Anlageklassen. Dies bietet dem interessierten Vermögensverwalter die Möglichkeit, die Diversifikation seines Portfolios zu erhöhen und gleichzeitig die Gesamtvolatilität zu reduzieren.

Wie ist die Liquidität des Fonds? MK-J: Der Grossteil der Mikrofinanzfonds bietet traditionell eine monatliche Liquidität mit Kündigungsfristen von bis zu 90 Tagen. Unser Fonds bietet eine wöchentliche Bewertung bei einer Rückgabefrist von nur 30 Tagen. Dies ist aufgrund des liquiden Anteils des Portfolios wie Anleihen von Entwicklungsagenturen oder Staatsanleihen aus Schwellenländern möglich. Wir können das Liquiditätsniveau des Fonds auf diese Weise auf ca. 2 % begrenzen und so die Rendite für die Investoren optimieren.

FABIO SOFIA Fabio Sofia ist für die Kundenbeziehungen von Symbiotics und die Entwicklung der Anleihe-Plattform (Impact Bonds) verantwortlich. Er verfügt über umfassende und langjährige Erfahrungen im Bereich Mikrofinanz und war mehr als elf Jahre als Analyst, Regionalleiter und im Business Development tätig. Vor seinem Wechsel zu Symbiotics arbeitete er beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und bei der Schweizer Privatbank LODH & Cie. MARIA KANEVA-JACOBS Maria Kaneva-Jacobs ist Portfoliomanagerin im Bereich Fixed Income. Zuvor war sie als Senior Banker im Financial Institutions Team der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in London beschäftigt. Von 2006 bis 2010 arbeitete sie bei Merrill Lynch International in London und war für Finanzinstitutionen in der Region CEEMEA zuständig.

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Die Finanzierung des energetischen und ökologischen Wandels: So geht‘s

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JEAN-GUILLAUME PÉLADAN, MANAGER UND LEITER FORSCHUNG UND UMWELTSTRATEGIE BEI SYCOMORE AM

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REBELLEN WERDEN ZU VORBILDERN Energiewende, Green Deal, inte1, positive Wirtschaft, grale Ökologie  Anthropozän… diese Begriffe, die bis vor Kurzem nur von wenigen Vorreitern, verschmähten Anhängern der Denker des Club of Rome und des Berichts „Die Grenzen des Wachstums“ von 1972, verwendet wurden, verbreiten sich heute im allgemeinen Sprachgebrauch. Dabei lachte man diese Vorreiter zuerst aus. 2005 gab es nur sehr wenige Toyota Prius, und in städtischen Zonen wie Wien, Barcelona und Lyon galten öffentliche Leihfahrräder als Kuriositäten. Heute würde es niemand mehr wagen, einen der Millionen Prius-Fahrer weltweit zu verspotten, und Ballungsgebiete ohne Leihfahrrad-System betrachten wir als rückständig. Selbst in New York gibt es seit 2013 Leihfahrräder! In Frankreich zeugen die Erfolge von Airbnb, Autolib und Blablacar von der aufstrebenden Wirtschaft des Teilens. Weltweit überstiegen die Investitionen in zusätzliche, auf erneuerbaren Energien basierende Stromerzeugungskapazitäten 2015 diejenigen in fossile Energien. Sie halten das für einen Umbruch? Sie haben Recht. Auch wenn das alte Paradigma einer fossilen Welt allgegenwärtig bleibt, sein langsamer Untergang hat begonnen und neue Modelle entstehen: Willkommen im Zeitalter des Wandels! Aber wie schützt man die Vermögensanlagen vor den zunehmenden Risiken, die mit diesem Wandel einhergehen (Prozess­risiko, Produkteboykott, Umweltskandal, zukünftige Besteuerung oder „stranded assets“)? Wie die sich bietenden Chancen nutzen? Was können wir

tun, um den energetischen und ökologischen Wandel zu fördern? KLIPPEN UMSCHIFFEN Für einen Anleger kann der Weg je nach Anlageansatz und Erfahrung sehr einfach oder sehr steinig sein. Die erste Klippe besteht darin, sich auf ein einziges Ziel zu konzentrieren 2. Nehmen wir das Klima als Beispiel, das die globale Herausforderung ist und 2015 durch den Klimagipfel COP21 in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rückte. Betrachtet man die Dinge allein aus der Klimaperspektive, können sich Entscheidungen ergeben, die aus Sicht des gesunden Menschenverstands unvernünftig sind. Legen wir der Dekarbonisierungspolitik für Automobile als einziges Kriterium die Äquivalenz der CO2-Effizienz zugrunde, müssten wir automatisch Diesel dem Benzin bevorzugen, da die Treibhausgas-Emissionen dieses Kraftstoffs um ca. 15 % geringer sind als diejenigen von Benzin. Benzinmotoren setzen jedoch weniger Stickoxid (NOx) und Feinstaub frei als Diesel. Es wäre also ein schwerer Fehler, bei unserer Entscheidung die Luftqualität nicht zu berücksichtigen. Eine kürzlich durchgeführte Sterblichkeitsstudie der Weltgesundheitsbehörde WHO ergab, dass weltweit ein Viertel aller Todesfälle der Umweltverschmutzung zuzurechnen sind und dass für die Hälfte dieser Todesfälle die Luftqualität verantwortlich ist 3. Zusammenfassend kann also eine Strategie mit einem einzigen Ziel ein Problem verlagern, ohne es zu lösen. Die zweite Klippe: Den falschen Analyseumfang wählen. Die Informationen zum

Fussabdruck mit Kohlenstoff, für die es eine standardisierte Nomenklatur gibt (Scopes 1, 2, 3), sind oft nicht sehr aussagekräftig. Der Kohlenstoff-Fussabdruck eines Autos ist im Durchschnitt 4 zu 3 % dem Hersteller zuzurechnen (Scopes 1 und 2, einschliesslich Energieverbrauch) und zu 17 % den Zulieferern (Scope 3

ÜBER SYCOMORE AM Die unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft Sycomore Asset Management, die mehrheitlich von ihren Gründungspartnern und Mitarbeitern gehalten wird, wurde 2001 gegründet und ist auf Investitionen in börsennotierte europäische Unternehmen spezialisiert. Ihrer Verwaltungsexpertise liegt eine unternehmenseigene fundamentale Analysemethode von Unternehmen zugrunde, deren Ziel es ist, nachhaltige Wachstumshebel zu identifizieren. Mit einem im Rahmen von SRI-Fonds und -Mandaten verwalteten Vermögen in Höhe von 1 Mrd. € zählt Sycomore heute zu den führenden unabhängigen Unternehmen auf dem französischen SRI-Markt. Sycomore AM wird regelmässig für die Qualität ihrer Vermögensverwaltung ausgezeichnet und verfügt seit 2008 über das Fitch-Rating „High Standards“. Sycomore AM beschäftigt 45 Mitarbeiter und verwaltet Vermögen in Höhe von mehr als 3,5 Mrd. €*in offenen Fonds und spezifischen Mandaten.


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vorgeschalteter Bereich), während 80  % aufzunehmen, dem man fälschlicherweise auf die Fahrzeugnutzung zurückzuführen „niedrige CO2-Emissionen“ zuschreibt. sind (Scope 3 nachgeschalteter Bereich). Daraus sollten wir lernen, dass wir die posiAber welche dieser Informationen erhält tiven Auswirkungen ebenso berücksichtiein Anleger? Er wird bestenfalls über die gen müssen wie die Umweltbelastung. – selten geprüften – Werte der Scopes Die dritte Klippe liegt im Nenner. Wenn wir 1 und 2 und evtl. diejenigen der direkten die positiven und negativen Folgen eingeZulieferer informiert, also über 3 %-5 % der schätzt haben, müssen wir sie vergleichGesamtzahl. Hier kann nicht mehr von bar machen. Durch welchen Wert sollen Kurzsichtigkeit die Rede sein, man muss wir sie dividieren? Manche sagen, durch schon von Blindheit sprechen. Aber es den Umsatz: Sie werden Hersteller von gibt Schlimmeres! Die direkten und indirek- teuren Fahrzeugen mit hohem CO2-Austen Emissionen sind nur die halbe Wahr- stoss auf Kosten von Herstellern kleineheit. Nehmen wir das Beispiel eines Isola- rer Automobile mit geringerem CO2-Austionsmaterialherstellers wie Rockwool stoss in das Portfolio aufnehmen, da das oder Isover (Saint-Gobain): Isolationsma- CO2-Äquivalent in Tonnen, das je Mio. € terial aus Stein- oder Glaswolle herzu- Umsatz ausgestossen wird, die Rangstellen, verbraucht viel Energie und führt folge umkehrt. Andere raten daher, durch selbstverständlich zu hohen CO2-Emis- die Börsenkapitalisierung oder den Unter-

„Papa, in was für eine Welt hast du mich eigentlich gesetzt?“ „Also… ich will mal versuchen, dir das zu erklären…“ Illustration: Nicolas Balaresque

sionen. Nachdem das Isolationsmaterial einmal angebracht wurde, ermöglicht es jedoch, mindestens das Hundertfache der für seine Herstellung aufgewendeten Energie einzusparen. Obwohl Isolation eine umweltfreundliche Lösung darstellt, würde eine vereinfachte Auswahl allein anhand der CO2-Emissionen dazu führen, solche Unternehmen nicht in ein Aktienportfolio

nehmenswert zu dividieren: in diesem Fall würde die Kennzahl täglich mit dem Aktienkurs schwanken, und die Fahrzeuge, die den grössten Wert für Aktionäre schaffen, würden zu lautstarken Entrüstungswellen führen. Wie macht man es richtig? Wir sollten einfach durch die angemessene Funktionseinheit dividieren, bei der es sich im Automobilsektor um

JEAN-GUILLAUME PÉLADAN Nach einer 16-jährigen Berufslaufbahn im privaten Sektor bei Boston Consulting Group und in der Gruppe Suez Environnement wechselte J.-G. Péladan 2010 zur französischen Umweltagentur ADEME. Als Direktor für Zukunftsinvestitionen besteht seine Aufgabe darin, die Organisation aufzubauen für die Finanzierung der grossen Staatsanleihe „Grand Emprunt“ im Bereich Umweltinnovationen. Péladan kam im Juni 2015 als Manager und Leiter Forschung und Umweltstrategie zu Sycomore Asset Management. Er ist der Autor des populärwissenschaftlichen Buchs: „Sur quelle planète vont grandir mes enfants? Écologie, clef du futur“. 2010 gründete er gemeinsam mit Jean-Marc Jancovici den Think Tank „The Shift Project“ und wurde nationaler Abgeordneter für Umweltfragen des Centre des Jeunes Dirigeants; er bekleidete dieses Amt bis 2012.

den von einem Fahrgast oder einer Tonne Waren zurückgelegten Kilometer handelt. Es gibt noch weitere Klippen, wie z. B. auf Indizes oder Trackers für Unternehmen mit geringen CO2-Emissionen zu vertrauen, ausschliesslich auf die technologische Innovation zu setzen oder sich durch Greenwashing beeinflussen zu lassen. AN LÖSUNGEN DENKEN! Derartige Klippen kann man mit gesundem Menschenverstand umschiffen. Dieser rät uns Folgendes: • Die Anlagestrategie nach den Chancen und Risiken in Verbindung mit dem energetischen und ökologischen Wandel zu beurteilen. Der französische Gesetzgeber schreibt diese Etappe übrigens seit dem 29. Dezember 2015 institutionellen Investoren in Frankreich vor. • Den gesamten Umweltfussabdruck und die positiven Auswirkungen zu berücksichtigen. • Die Kompetenzen bei der Umweltanalyse auszubauen: Die gute Neuigkeit ist, dass diese spezifischen Kompetenzen in der Schweiz 5 und in Europa reichlich vorhanden sind! So bedeutet die Finanzierung des energetischen und ökologischen Wandels, seine Anlageverwaltung auf die Gewinner auszurichten, d. h. auf die Unternehmen, welche die meisten Lösungen für den Wandel bieten, und sich von den Verlierern abzuwenden, bei denen die „Zeitbomben“ für die Umwelt zu finden sind. Die Schlussfolgerung ist einfach: Meiden Sie allgemeine Produkte, die den energetischen und ökologischen Wandel unberücksichtigt lassen, und investieren Sie in umweltfreundliche Lösungen.

Referenzen 1 - Dieser Begriff wird von Papst Franziskus in seiner im Juni 2015 veröffentlichten Enzyklika „Laudato si‘“ verwendet. 2 - Lesenswert zu diesem Thema ist die hervorragende Synthese von Guillaume Sainteny „Le climat qui cache la forêt“, Rue de l’échiquier, Oktober 2015. 3 - 7,3 Millionen jährlich von 12,6 Millionen, Weltgesundheitsorganisation WHO, Genf, „Preventing Disease through Healthy Environments“, März 2016. 4 - Quellen: Carbon Disclosure Project, 2015 und Analyse des Lebenszyklus von Fahrzeugen mit Elektro- und Verbrennungsmotoren, Personenfahrzeuge, Segment B und VUL, ADEME 2013. 5 - u.a. Quantis, Ecoinvent und die EPFL.

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Parvest SMaRT Food* feiert sein einjähriges Bestehen DANIEL SALAMA, HEAD OF BNP PARIBAS INVESTMENT PARTNERS SWITZERLAND ALEXANDRE JEANBLANC, PRODUCT SPECIALIST SRI FUNDS, BNP PARIBAS INVESTMENT PARTNERS

Dieser Fonds investiert in nachhaltige Unternehmen des Lebensmittelsektors und trägt somit zur Lösung dringender Probleme auf diesem Gebiet bei.

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ie Entwicklung der modernen Wirtschaftssysteme hatte unerwünschte Folgen für die Umwelt: Umweltverschmutzung und Klimawandel. Überzeugen Sie sich selbst! In Europa sind 20 % der Grundwasserreserven verschmutzt 1 . Im Pazifischen Ozean hat sich ein Kontinent aus Plastikmüll gebildet, der so gross ist wie Frankreich 2. Sollten die Treibhausgas­e missionen weiter so zunehmen wie bisher, wird in nur 25 Jahren die schicksalhafte Temperaturerhöhung um zwei Grad (im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) erreicht sein, die für Klimaforscher die keinesfalls zu überschreitende, kritische Schwelle darstellt 3. Auch wenn diese Phänomene alle Gebiete betreffen, richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf den Lebensmittelsektor im weitesten Sinne (also einschliesslich Anbieter von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Vertreiber, Verarbeiter, Verpackungshersteller, Hersteller landwirtschaftlicher Maschinen, Recycling-Spezialisten und Analyselabors). Darüber hinaus konzentrieren sich im Lebensmittelsektor Zivilisationsprobleme im Zusammenhang mit der öffentlichen

Gesundheit, die der Begriff „Junkfood“ gut resümiert. Bestimmte Unternehmen dieses Sektors tragen jedoch durch ihre Tätigkeit selbst oder durch ihre Vorgehensweise dazu bei, greifbare Lösungen für diese Probleme zu

finden. Sie engagieren sich durch konkrete, messbare Handlungen, die sechs verschiedenen Kategorien zugeordnet werden können, nämlich: Senkung des CO2-Ausstosses, Reduzierung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verpackungsrecycling,

PERFORMANCE VON PARVEST SMART FOOD PERFORMANCE REPORT as at 31st March 2016

105

100

95

90

Parvest SMaRT Food (Inst.) Parvest SMaRT Food (Classic)

85

MSCI AC World (NR) (v)

80

75

Performance vom 16/04/15 bis 31/03/16 in Euro berechnet. Individuelle Kosten wie Gebühren, Steuern und Ausgabeaufschläge sind nicht enthalten. Frühere Wertentwicklungen sind keine Indikatoren für die zukünftige Wertentwicklung. Quelle: BNP Paribas Asset Management


N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

Förderung von verantwortungsbewusstem Anbau, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Werbung für biologische oder natürliche Lebensmittel. Der Fonds Parvest SMaRT Food investiert in eben diese engagierten Unternehmen. Um in die engere Auswahl zu kommen, müssen sich diese darüber hinaus vorbildlich verhalten und grundlegende Vorsorgeprinzipien berücksichtigen. So sind Unternehmen ausgeschlossen, die mitverantwortlich sind für den Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe, die Vereinnahmung von Landwirtschaftsflächen im Besitz der einheimischen Bevölkerung und die Herstellung von Substanzen,

die von wissenschaftlichen Behörden als schädlich oder krebserregend betrachtet werden (wie z.B. Aspartam, Bisphenol A, künstliche Farbstoffe). Der Fonds investiert auch nicht in Unternehmen, deren Hauptaktivität in der Herstellung von Nahrungsmitteln mit geringem Nährwert ( „Fast Food“) oder Getränken mit hohem Zuckergehalt („Softdrinks“) usw. besteht. Des Weiteren lehnt er Hersteller von GVO, Tabak und alkoholischen Getränken ab. Sämtliche Gesellschaften, die zum vorstehend definierten Anlageuniversum von Parvest SMaRT Food zählen, sind in Sektoren tätig, deren Wertsteigerung und Wachstum in den nächsten 20 Jahren

über dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum liegen dürften, da die zu lösenden Probleme besonders kritisch und die zu tätigenden Investitionen extrem hoch sind und es keine Alternativen gibt. Die Verbraucher sind zunehmend bereit, den wirtschaftlichen Paradigmenwechsel, der die Voraussetzung für diese Herausforderungen ist, zu akzeptieren. Parvest SMaRT Food trägt durch seine Finanzierung zum Entstehen konkreter Lösungen bei. Der Fonds ermöglicht es Anlegern, sinnvoll zu investieren und sich für den laufenden Wandel hin zu einer verantwortungsbewussteren, sparsameren Wirtschaft zu engagieren.

CHARAKTERISTIK PARVEST SMART FOOD

Parvest, SICAV nach Luxemburger Recht

Domizilierung

Luxembourg

Referenzindex

MSCI AC World (NR)

Klassifikation

Aktien

Referenzwährung

Euro

Risikoindikator (SRRI): 5

(auf einer Skala von 1 bis 7). 1 ist das niedrigeste Risiko, 7 das höchste Risiko. SRRI= Synthischer Risiko- und Ertragsindikator

Fondsgesellschaft

BNP Paribas Investment Partners Luxembourg

Verwalter

Impax Asset Management Ltd

Fondstyp

UCITS

Erster Kurstag

15.04.2015

ISIN-Code

LU1165137149 (Classic Capitalisation) LU1165137222 (Classic Distribution) LU1165137578 (Privilège Capitalisation)

Bloomberg Code

PASMFCL LX

Telekurs Code

27682523

Gebühren (Anteilsklasse Classic) Laufende Kosten

2.23 % (30.11.2015)

Verwaltungsgebühr (max.)

1.75 %

1 - http://www.statistiques.developpementdurable.gouv.fr/indicateursindices/f/1831/1902/pesticides-eauxdouces.html 2 - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environnent Programme, UNEP), 2009 3 - http://www.globalchange.gov/browse/ reports/ipcc-climate-change-2014synthesis-report *SMaRT Food: Sustainably Manufactured and Responsibly Transformed Food

Kontakt BNP Paribas Investment Partners Genf +41 (0)58 212 72 18 Zürich +41 (0)58 212 66 51

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Rechtsform

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N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

Der Ozean fordert uns heraus JULIEN PFYFFER, FONDATEUR D’OCTOPUS

Obwohl das Meer 71 % der Erde abdeckt, bleibt es «Terra incognita». Julien Pfyffer, Gründer der Octopus Foundation, erläutert, was es mit den Geheimnissen der Ozeane auf sich hat.

Investnews: Wie lässt sich unser Unwissen auf diesem Gebiet erklären, wenn das Meer für den Menschen doch so wichtig ist? JP: Der Mensch hat eher in die Sterne geschaut, welche die Auferstehung der Seele symbolisieren, als in die Ozeane zu blicken, die lange mit Angst und Tod in Verbindung gebracht wurden. Mutige Entdecker waren nötig, um dieses Tabu nach und nach zu überwinden. Das Meer bleibt trotzdem ein komplexes System und selbst für geringe Forschungsvorhaben sind umfassende Mittel, Kompetenzen und Ausdauer nötig. Die Erforschung dieser Umgebung ist noch sehr rückständig. Deshalb ist es so wichtig, die Meeresforschung nicht nur zu unterstützen, sondern die Entdeckungen auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Meer ist auf den ersten Blick kein zentrales Thema für die Schweiz. Warum haben Sie sich trotzdem entschieden, Ihre Stiftung hier zu gründen? JP: Die Schweiz ist zwar kein Küstenland, sie ist jedoch das Geburtsland von einigen maritimen Forschern. Unser Land fördert aufgrund seiner Lage die intellektuelle Neugier, besonders den Wunsch, zu wissen, was jenseits unserer natürlichen Grenzen geschieht. Diese Neugier habe ich geerbt, und sie hat sich durch meine persönlichen Leidenschaften für die Öffentlichkeitsinformation und die Meereswelt noch verstärkt. Deshalb habe ich mich zunächst dem Journalismus gewidmet, und die Idee zu dieser Stiftung, die uns helfen soll, das Meer besser zu verstehen und bekannt zu machen, ergab sich wie von selbst. Ausserdem dürfen wir nicht vergessen, dass die Schweiz über eine grosse philanthropische Tradition verfügt. Ihre Stiftung beschränkt ihre Aktivitäten nicht auf die Finanzierung von Projekten, sondern handelt proaktiv, indem sie operative Unterstützung bietet. Warum? JP: Oft wirft man den Wissenschaftlern vor, dass sie ihre Arbeit nicht genug der breiten Öffentlichkeit vermitteln. Das ist aber eigentlich auch nicht ihre Aufgabe. Seit 2009 habe ich ein solides Team aus Journalisten aufgebaut, die gleichzeitig Seefahrer, Taucher und professionelle Techniker sind. Wir sind heute in der Lage, Wissenschaftler direkt zu unterstützen und ihre Arbeit breit in der Öffentlichkeit zu publizieren.

Ihre Stiftung existiert jetzt seit fast einem Jahr. Welche Bilanz ziehen Sie aus ihrer Aktivität? JP: Aufgrund der Tatsache, dass wir sowohl finanziell als auch operativ engagiert sind, ist eine Strukturierungsphase nötig. Parallel hierzu haben wir uns auch stark um den Aufbau unserer akademischen und institutionellen Netze (IUCN, UNESCO, naturhistorische Museen usw.) bemüht. Mit diesen Institutionen wollen wir zusammenarbeiten, um Projekte zu identifizieren, die wir unterstützen können. Dieses Jahr begleiten wir unser erstes Projekt zur Biodiversität auf der Insel Lampedusa, wo sich eines der grössten chirurgischen Zentren für Meeresschildkröten befindet, die ein wichtiger Bestandteil des maritimen Ökosystems sind. Darüber hinaus unterstützen wir gemeinsam mit der Universität Genf ein erstes archäologisches Projekt in Albanien. Welche Ziele haben Sie sich für die nächsten Jahre gesetzt? JP: Wir möchten den Betrieb der Octopus Stiftung für die nächsten 5 Jahre sichern. Dazu benötigen wir zwei Millionen Schweizer Franken um jährlich zwei bis drei Projekte zu unterstützen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Kontakt Fondation Octopus Julien Pfyffer +41 78 668 17 05 www.octopusfoundation.org

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Julien Pfyffer: Das Meer und die Entwicklung der menschlichen Gesellschaftsformen sind untrennbar miteinander verknüpft, und das Meer wurde von zahlreichen Zivilisationen geprägt. Die Zeugnisse davon ruhen auf dem Meeresgrund und warten nur darauf, entdeckt zu werden, um unsere Geschichtsschreibung mit spannenden Kapiteln zu ergänzen. Paradoxerweise kennen wir das grösste Ökosystem unseres Planeten sehr wenig. Bevor wir also überhaupt von Schutz sprechen können, müssen wir das Meer besser kennen, um die Mechanismen zu verstehen, welche die Welt beherrschen. Die Ozeane geben Antworten auf zahlreiche Fragen, mit denen sich unsere Gesellschaften konfrontiert sehen, sei es auf dem Gebiet der Medizin, der Pharmakologie, der Ernährung oder der Energie.

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N A C H H A LT I G E F I N A N Z E N

ForestFinance – Wir machen Wald HUGUES MOTTARD, PRÄSIDENT UND CEO, FOREST FINANCE AG

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Investments in ökologisch und sozial nachhaltige Waldwirtschaft

ie ForestFinance Gruppe ist Peru. Mit circa 17 000 Kunden und seit über zwei Jahrzenten mehr als 20 Jahren Erfahrung ist das wegweisend aktiv in der Entwicklung Unternehmen eine der Pioniergesellökologisch nachhaltiger Forst- und schaften in Europa für Forstwirtschaft. Agroforstinvestments und verfolgt Bei allen seinen Unternehmensaktividabei ein besonderes Konzept. Das täten orientiert sich ForestFinance an Unternehmen lässt Wälder wachsen, den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. die Artenvielfalt, Wasser- und Boden- Dabei sollen alle drei Säulen der Nachqualität wiederherstellen. Da bei der haltigkeit, also die Erreichung von sozifinalen Ernte kein Kahlschlag betrieben alen, ökonomischen und ökologischen wird, entsteht langfristig ein neuer tropi- Zielen, gleichberechtigt nebeneinander scher Mischwald, der Lebensraum stehen und zusammenwirken. für Tiere und Pflanzen bietet. Neben Alle Mischwälder von ForestFinance Mischwäldern pflanzt und bewirt- sind nach den international anerschaftet ForestFinance Kakao-Agro- kannten Standards FSC und Gold forstsysteme in Panama und seit Mitte Standard zertifiziert. Seit 2014 sind 2012 auch in Peru. Agroforstsystem die Kakaowälder in Panama durch bedeutet, dass nicht nur Kakaobäume, das UTZ Certified Programm zertifisondern auch weitere, schattenspen- ziert, welches neben einer nachhaldende Bäume und Bananenstauden tigen landwirtschaftlichen Praxis auch aufgeforstet werden, in deren Schutz gute Beschäftigungsbedingungen der der Kakao wächst. Auch diese Agro- Mitarbeiter vorschreibt. 2010 wurde forst-Mischwaldsysteme schaffen die Forest Finance Service GmbH stabile Wald-Biotope und schützen vor zudem vom FSC mit dem Global Schädlingen und bedeuten im Invest­ Partner Award im Bereich „Financial ment-Portfolio zudem frühere jähr- Services“ ausgezeichnet. Seit 2015 liche Erträge, da der Kakao im Idealfall trägt das Unternehmen das GREEN bereits ab dem fünften Jahr geerntet BRANDS-Gütesiegel mit dem Marken werden kann. geehrt werden, die nachweisbar ökoloForestFinance verwaltet mittlerweile gische Nachhaltigkeit praktizieren und mehr als 17 000 Hektar Forstflächen somit eine hohe nationale wie internatiin Panama, Vietnam, Kolumbien und onale Anerkennung verdienen.

PureCocoa - Kakaowaldinvestoren schützen Primärwald in Panama Mit PureCocoa bietet ForestFinance seinen Kunden die Möglichkeit, in nachhaltig produzierten Edelkakao in Peru zu investieren und gleichzeitig einen wertvollen Primärwald in Bocas del Toro, Panama, zu schützen. Der Urwald befindet sich in einer Region, die als biologischer Hotspot gilt und gleichzeitig von massiver Abholzung betroffen ist. Im Schutz uralter Bäume finden hier seltene und zum Teil stark bedrohte Tiere und Pflanzen eine Heimat. In den ForestFinance-Kakaowäldern in Peru werden bei hohen Sozialstandards beste Edelkakaosorten angebaut und geerntet – garantiert ohne Kinderarbeit! Investoren profitieren von den regelmäßigen Erträgen des nachhaltig produzierten Edelkakaos. Jährliche Auszahlungen aus dem Verkauf von Edelkakao sind bereits ab Jahr fünf möglich. Mit PureCocoa können Investoren also seltene T ier- und Pflanzenarten unter Schutz zu stellen und im gleichen Zuge ein renditestarkes Investment mit frühen jährlichen Auszahlungen abschließen. Sie erhalten eine Urkunde mit den GPS-Daten des geschützten Waldgrundstücks, das sie als aktiven Regenwaldschützer ausweist.

Kontakt Hugues Mottard +41 79 960 67 23 hugues.mottard@forestfinance.ch www.forestfinance.ch


2016 DIRECTORY

DIRECTORY FRENCH, GERMAN AND ITALIAN REGIONS OF SWITZERLAND

BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS

90

LICENSED PRIVATE BANKS

95

LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES

96

SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION

96

IFA’s ASSOCIATIONS

97

PLATFORMS OF INDEPENDENT ASSET MANAGERS & SOCIAL NETWORKS

97

ONLINE FINANCIAL SERVICES

97

RELEVANT CONTACTS

98

FINANCIAL DATA PROVIDERS

98

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BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS AP Anlage & Privatbank AG – Limmatquai 4, 8001 Zürich – +41 (0)44 787 62 00 – info@apbank.ch – www.apbank.ch Aquila & Co. AG – Bahnhofstrasse 28a, Paradeplatz,

8001 Zürich – +41 (0)58 680 60 00 – info@aquilagroup.ch – www.aquila.ch Axion Swiss Bank S.A. – Via Bossi 1, 6901 Lugano

+41 (0)91 910 95 10 – mail@axionbank.ch – www.axionbank.ch Baloise Bank SoBa AG - Solothurn – Amthausplatz 4, Postfach 262,

4502 Solothurn – +41 (0)848 800 806 – bank@baloise.ch – www.baloise.ch Baloise Bank SoBa Private Banking - Lausanne – Rue Pichard 13, 1003 Lausanne – Danièle Felley, Private Banking Director,

Switzerland – +41 (0)58 285 39 70 – daniele.felley@baloise.ch – www.baloise.ch Banca Arner Sa – Piazza Manzoni 8, 6901 Lugano – +41 (0)91 912 62 22 – info@arnerbank.ch – www.arnerbank.ch Banca del Ceresio SA – Via Pretorio 13, Casella Postale 5895,

6901 Lugano – Franco Polloni, Managing Director – +41 (0)91 923 84 22 – franco.polloni@ceresiobank.com – www.ceresiobank.com Banca del Sempione SA – Via Peri 5, 6900 Lugano – +41 (0)91 910 71 11 – assetmanagement@bancasempione.ch – www.bancasempione.ch Banca Dello Stato Del Cantone Ticino – Viale H. Guisan 5, 6500 Bellinzona – Carlo Ruggia, Head of external management,

Private Banking and Markets – +41 (0)91 803 36 62 – carlo.ruggia@bancastato.ch – www.bancastato.ch

Banca Intermobiliare di Investimenti e Gestioni (Suisse) SA – Contrada Sassello 10, Casella Postale 5835,

6901 Lugano – +41 (0)91 913 66 66 – info@bimsuisse.com – www.bimsuisse.com BPS (Suisse) - Banca Popolare di Sondrio SA – Via Giacomo Luvini 2A, 6900 Lugano

+41 (0)58 855 30 00 – contact@bps-suisse.ch – www.bps-suisse.ch Banca Zarattini & Co SA – Via Pretorio 1, 6900 Lugano – +41 (0)91 260 85 85 – institutional@bancazarattini.ch – www.zarattini.ch Banco Santander (Suisse) SA – Rue Ami Lévrier 5-7, Case Postale 1256,

1211 Genève 1 – +41 (0)22 909 22 22 – info@bp-santander – www.pb-santander.com Bank am Bellevue AG – Seestrasse 16, 8700 Küsnacht – +41 (0)44 267 67 67 – info@bellevue.ch – www.bellevue.ch Bank Linth LLB AG – Zürcherstrasse 3, 8730 Uznach – +41 (0)84 411 44 11 – info@banklinth.ch – www.banklinth.ch Morgan Stanley (Switzerland) AG – Bahnhofstrasse 92, 8021 Zürich – +41 (0)44 220 91 11 Bank von Roll AG – Bleicherweg 37, 8002 Zürich – +41 (0)44 233 32 00 – info@bankvonroll.ch – www.bankvonroll.ch Bank Zweiplus AG – Bändliweg 20, Postfach, 8048 Zürich – Martin Walter, EAM Desk Manager – +41 (0)58 059 22 22 – martin.walter@bankzweiplus.ch – www.bankzweiplus.ch Banque Audi (Suisse) SA - Genève – Cours des Bastions 18, Case Postale 384,

1211 Genève 12 – +41 (0)22 704 11 11 – contactus.gva@bankaudipb.com – www.bankaudi.ch

Banque Bonhôte & Cie SA – Quai Ostervald 2, 2001 Neuchâtel – Claude Suter, Head of Asset Manager – +41 (0)32 722 10 37 – csuter@bonhote.ch – www.bonhote.ch BCF Banque Cantonale de Fribourg – Boulevard de Pérolles 1, 1700 Fribourg – Laurent Genoud, Deputy Director – +41 (0)26 350 71 11 – laurent.genoud@bcf.ch – www.bcf.ch BCGE Banque Cantonale de Genève – Quai de l'Ile 17, Case Postale 2251,

1211 Genève – Massimo Cangini, Head of External Asset

Manager – +41 (0)22 809 21 52 – massimo.cangini@bcge.ch – www.bcge.ch BCV Banque Cantonale Vaudoise – Place Saint-François 14, 1003 Lausanne – Bernhard Rytz, Head of External

Management – +41 (0)21 212 29 15 – bernhard.rytz@bcv.ch – www.bcv.ch BCVS Banque Cantonale du Valais – Place des Cèdres 8, 1951 Sion – Fabrice Constantin, Head of Asset

Management – +41 (0)27 324 62 70 – fabrice.constantin@bcvs.ch – www.bcvs.ch Banque CIC (Suisse) SA - Genève – Avenue de Champel 29, 1206 Genève – Stefano Retti, Member of the Executive Board

and Head of the Geneva Branch – +41 (0)22 839 35 64 – stefano.retti@cic.ch – www.cic.ch Banque CIC (Suisse) SA - Zürich – Löwenstrasse 62, 8022 Zürich – Christoph Bütikofer, Head of International

Banking – +41 (0)44 225 22 58 – christoph.buetikofer@cic.ch – www.cic.ch Banque Cramer & Cie SA – Avenue de Miremont 22, Case Postale 403,

1211 Genève – Nicolas Bader, Head of External Asset

Managers – +41 (0)58 218 60 48 – nicolas.bader@banquecramer.ch – www.banquecramer.ch


DIRECTORY

Banque Eric Sturdza SA – Rue du Rhône 112, Case Postale 3024,

Banque J. Safra Sarasin AG - Zürich – General Guisan-Quai 26, Postfach 2123,

1211 Genève 3 – Peter Payne, Head of Independent Wealth

Managers – +41 (0)22 317 98 30 – p.payne@banque-es.ch – www.banque-es.ch BGG Banque Genevoise de Gestion SA – Rue Rodolphe Toepffer 15, 1206 Genève – Pierre Breitler, Head of Third part Managers

Service – +41 (0)22 347 90 40 – p.breitler@bgg.ch – www.bgg.ch Banque Heritage - Genève – Route de Chêne 61, Case Postale 6600,

1211 Genève 6 – Luciano Ciriolo, Head of External Asset

Managers, Geneva – +41 (0)58 220 03 45 – l.ciriolo@heritage.ch – www.heritage.ch Banque Heritage - Zürich – Bahnhofstrasse 100, Postfach 2074,

8022 Zürich – Martin Brenner, Head of External Asset

Managers Switzerland – +41 (0)58 220 08 45 – m.brenner@heritage.ch – www.heritage.ch Banque J. Safra Sarasin AG - Basel – Elisabethenstrasse 62, Postfach,

4002 Basel – Hans Flückiger, Head of EXAM desk Deutschschweiz – +41 (0)58 317 47 62 – hans.flueckiger@jsafrasarasin.com – www.jsafrasarasin.ch Banque J. Safra Sarasin SA - Genève – Quai de l’Ile 3 - Case Postale 5809,

1204 Genève – Jean-Marc Schneebeli, Head of EXAM suisse romande – +41 (0)58 317 39 27 – jean-marc.schneebeli@jsafrasarasin.com – www.jsafrasarasin.ch Banque J. Safra Sarasin SA - Lugano – Via Marconi 2, Casella postale 5846,

6901 Lugano – +41 (0)58 317 58 58 – switzerland@jsafrasarasin.com – www.jsafrasarasin.ch

Banque Pâris Bertrand Sturdza SA – Rue De-Candolle 19, Case Postale 340,

8022 Zürich – Pieter Strobos, Head of EXAM Services – +41 (0)58 317 33 22 – pieter.strobos@jsafrasarasin.com – www.jsafrasarasin.ch Bank Julius Baer & Co. Ltd - Lugano – Piazzetta San Carlo 1, Casella Postale 5847,

6901 Lugano – Claudio Beretta, Head Market – +41 (0)58 885 86 12 – claudio.beretta@juliusbaer.com – www.juliusbaer.com

Bank Julius Baer & Co. Ltd - Zürich – Bahnhofstrasse 36, 8010 Zürich – Walter Wichert, Head Market – +41 (0)58 888 83 67 – walter.wichert@juliusbaer.com – www.juliusbaer.com

Banque Julius Baer & Co. Ltd - Genève – Rue Pierre-Fatio 7, Case Postale 3142,

1211 Genève 3 – Laurent Pellet, Head Market – +41 (0)58 885 33 97 – laurent.pellet@juliusbaer.com – www.juliusbaer.com Banque Lombard Odier & Cie SA - Genève – Rue de la Corraterie 11, 1204 Genève – +41 (0)22 709 21 11 – www.lombardodier.com

Banque Lombard Odier & Cie AG - Zürich – Utoquai 29-31, 8008 Zürich – +41 (0)44 214 11 11 – www.lombardodier.com

Banca Lombard Odier & Co SA - Lugano – Via Vegezzi 6B, 6900 Lugano – +41 (0)91 910 16 16 – www.lombardodier.com

Banque Morval - Genève – Rue Charles-Galland 18, 1206 Genève – Roberto Pusterla, Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)22 839 92 00 – rpusterla@morval.ch – www.morval.ch Banque Morval - Lugano – Via Riva Caccia 1A, 6902 Lugano – Roberto Pusterla, Head of Independent Asset

Managers – +41 (0)91 985 23 23 – rpusterla@morval.ch – www.morval.ch

1211 Genève 12 – Sebastien Di iorio, Head of Business

Development – +41 (0)22 316 02 46 – sebastien.diiorio@bkpbs.com – www.bkpbs.com Banque Pasche SA - Genève – Rue de Hollande 10, Case Postale 5760,

1211 Genève 11 – +41 (0)22 818 82 22 – pasche@cm-bpgroup.ch – www.banque-pasche-group.com

Banque Pasche SA, Zweigniederlassung - Zürich – Bellariastrasse 23, 8027 Zürich – +41 (0)44 204 80 00 – pasche@cm-bpgroup.ch – www.banque-pasche-group.com

Banque Pictet & Cie SA – Route des Acacias 60, 1211 Genève 73 – Christian Unverricht, Head of Asset

Management – +41 (0)58 323 78 24 – cunverricht@pictet.com – www.pictet.com

Banque Profil de Gestion SA – Cours de Rive 11, Case Postale 3668,

1211 Genève 3 – Silvana Cavanna, CEO – +41 (0)22 818 31 31 – scavanna@bpdg.ch – www.bpdg.ch Banque SYZ SA - Genève – Rue du Rhône 30, Case Postale 5015,

1211 Genève 11 – Jean-Marc Vallet, Head Independent Asset

Managers – +41 (0)58 799 17 24 – jm.vallet@syzgroup.com – www.syzgroup.com Bank SYZ AG - Zürich – Dreikönigstrasse 12, Postfach 1572,

8027 Zürich – Sédar Piller, Relationship Manager – +41 (0) 58 799 77 37 – sedar.piller@syzgroup.com – www.syzgroup.com Banque SYZ SA - Lugano – Riva Paradiso 2, 6902 Lugano – Elena Manfredi, RM Independent Asset

Managers – +41 (0)58 799 14 58 – elena.manfredi@syzgroup.com – www.syziam.com

91


Bank Thaler AG - Basel – Gerbergasse 1, Postfach 538, 4001 Basel

+41 (0)61 260 31 31 – info@banquethaler.ch – www.banquethaler.ch Banque Thaler SA - Genève – Rue Pierre-Fatio 3, 1204 Genève 3 – +41 (0)22 707 09 09 – info@banquethaler.ch – www.banquethaler.ch Bank Vontobel AG – Zürich – Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich – Thomas Dettwyler, Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)58 283 70 55 – thomas.dettwyler@vontobel.ch – www.vontobel.com Banque Vontobel SA - Genève – Rue du Rhône 31, 1204 Genève – Marc Venti, Head of External Asset Managers

Geneva – +41 (0)58 283 26 46 – marc.venti@vontobel.ch – www.vontobel.com Barclays (Suisse) SA - Genève – Chemin de Grange Canal 18-20,

Case Postale 3941, 1224 Chêne-Bougerie – +41 (0)22 819 51 11 – www.wealth.barclays.com Baumann & Co. AG - Lugano – Contrada di Sassello 2, 6900 Lugano – +41 (0)91 922 26 21 – info@baumann-banquiers.ch – www.baumann-banquiers.ch Baumann & Co. AG - Zürich – Dreikönigstrasse 6, 8002 Zürich – +41 (0)44 286 25 25 – info@baumann-banquiers.ch – www.baumann-banquiers.ch BEKB Berner Kantonalbank AG – Bundesplatz 8, Postach, 3001 Bern – +41 (0)32 327 47 47 – bekb@bekb.ch – www.bekb.ch BIL Banque Internationale à Luxembourg (Suisse) SA - Genève – Boulevard Georges Favon 7, 1204 Genève

+41 (0)58 810 88 58 – www.ch.bil.com BIL Banque Internationale à Luxembourg (Suisse) SA - Zürich – Beethovenstrasse 48, Postfach,

8002 Zürich – Thomas Buetler, Head of Front Office – +41 (0)58 810 82 92 – thomas.buetler@bil.com – www.ch.bil.com

BIL Banque Internationale à Luxembourg (Suisse) SA - Lugano – Piazza Dante 8, 6901 Lugano – +41 (0)58 810 84 30 – www.ch.bil.com BNP Paribas (Suisse) SA - Genève – Place de Hollande 2, Case Postale 5060,

1204 Genève – Raphaël Prêtre, Head of External Wealth

Managers – +41 (0)58 212 78 66 – raphael.pretre@bnpparibas.com – www.bnpparibas.ch BNP Paribas (Suisse) SA - Zürich – Selnaustrasse 16, Postfach, 8022 Zürich – Raphaël Prêtre, Head of External Wealth

Managers – +41 (0)58 212 78 66 – raphael.pretre@bnpparibas.com – www.bnpparibas.ch BNP Paribas (Suisse) SA - Lugano – Riva Antonion Caccia 1a, 6907 Lugano – Raphaël Prêtre, Head of External Wealth

Managers – +41 (0)58 212 78 66 – raphael.pretre@bnpparibas.com – www.bnpparibas.ch BSI SA - Lugano – Via Magatti 2, 6900 Lugano – Martin Hutter, Executive Vice President, Ticino – +41 (0)58 809 34 76 – martin.hutter@bsibank.com – www.bsibank.ch BSI AG - Zürich – Schützengasse 31, 8021 Zürich – Lucia Althaus-Manco, First Vice President,

German-speaking Switzerland – +41 (0)58 809 80 14 – lucia.althaus@bsibank.com – www.bsibank.ch BSI SA - Genève – Boulevard du Théâtre 8, Case Postale,

1211 Genève 11 – Christophe Zuchuat, Head of Third-part Managers – +41 (0)58 809 13 52 – christophe.zuchuat@bsibank.com – www.bsibank.ch BZ Bank AG – Egglirain 15, 8832 Wilen – +41 (0)44 786 61 11 – info@bzbank.ch – www.bzbank.ch

CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA - Genève – Bld Emile-Jacques-Dalcroze 7,

Case Postale 3754, 1211 Genève 3 – Gabriel Valero, Senior Vice President,

Head of Wealth Management – +41 (0)22 839 01 00 – cbhgeneva@cbhbank.com – www.cbhbank.com CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA - Zürich – Löwenstrasse 29, 8021 Zürich – Hans Rudolf Portmann, Branch Manager – +41 (0)44 218 15 25 – hportmann@cbhbank.com – www.cbhbank.com CIM BANQUE SA - Lugano – Via R. Manzoni 4, 6903 Lugano – Giorgio Mattioli, Head of Management – +41 (0)91 961 86 02 – giorgio.mattioli@cimbanca.ch – www.cimbanque.com CIM BANQUE SA - Genève – Rue Merle-d’Aubigné 16, 1207 Genève – +41 (0)22 818 53 55 – info@cimbanque.ch – www.cimbanque.com Cornèr Banca SA – Lugano – Via Canova 16, 6901 Lugano – Massimo Bernasconi, Head of External

Asset Management – +41 (0)91 800 51 11 – massimo.bernasconi@corner.ch – www.cornerbanca.com Cornèr Bank AG - Zürich – Tödistrasse 27, 8002 Zürich – Fabian Dotti, Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)44 218 10 20 – fabian.dotti@corner.ch – www.cornerbanca.com Cornèr Banque SA - Genève – Rue de Rive 1, 1204 Genève – Jérôme Jaton, Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)22 816 17 00 – jerome.jaton@corner.ch – www.cornerbanca.com CA Indosuez (Switzerland) SA - Genève – Quai Général-Guisan 4, 1204 Genève – Omar Shokur, Head of Financial

Intermediaries – +41 (0)58 321 91 89 – omar.shokur@ca-indosuez.ch – www.ca-indosuez.com


DIRECTORY

CA Indosuez (Switzerland) SA - Lugano – Via Ferruccio Pelli 3, 6900 Lugano – Francesco Cremona, Head of Financial

Intermediaries, Lugano – +41 (0)58 321 31 13 – francesco.cremona@ca-indosuez.ch – www.ca-indosuez.com CA Indosuez (Switzerland) SA - Zürich – Uraniastrasse 28, 8001 Zürich – Jan Sommerhalder, Verantcortlicher

Finanzintermediäre – +41 (0)58 321 43 18 – jan.sommerhalder@ca-indosuez.ch – www.ca-indosuez.com Credit Suisse SA - Genève – Rue de Lausanne 11-19, 1201 Genève – Jean-Christophe Hugon, Head EAM- Desk

Suisse Romande – +41 (0)22 391 26 34 – jean-christophe.hugon@credit-suisse.com – www.credit-suisse.com Credit Suisse SA - Lugano – Via Canova 15, 6901 Lugano – Othmar Foffa, Head of EAM Switzerland

Ticino – +41 (0)91 805 12 67 – othmar.foffa@credit-suisse.com – www.credit-suisse.com

Edmond de Rothschild (Suisse) SA - Genève – Rue de Hesse 18, 1204 Genève – François Pradervand, Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)58 818 95 17 – fpradervand@edr.com – www.edmond-de-rothschild.com EFG Bank SA - Genève – Quai du Seujet 24, 1201 Genève – Patrick Zbinden, Deputy CEO EFG Asset

Management – +41 (0)22 918 74 90 – patrick.zbinden@efgbank.com – www.efgbank.com F. van Lanschot Bankiers (Suisse) SA - Genève – Quai du Mont-Blanc 3, 1201 Genève – Jan Vandenabeele, Director International

Wealth Management – +41 (0)22 731 61 11 – j.vandenabeele@vanlanschot.ch – www.vanlanschot.ch F. van Lanschot Bankiers (Schweiz) AG - Zürich – Mittelstrasse 10, Postfach, 8034 Zürich – +41 (0)43 377 11 11 – vanlanschot@vanlanschot.ch – www.vanlanschot.ch

Credit Suisse AG - Zürich – Bahnhofstrasse 32, 8001 Zürich – Peter Vogt, Head EAM Zurich, Central &

Falcon Private Bank Ltd. - Zürich – Pelikanstrasse 37, Postfach 1376,

Eastern Switzerland – +41 (0)44 332 15 25 – peter.vogt@credit-suisse.com – www.credit-suisse.com

– +41 (0)44 227 55 55 – contact.Zurich@falconpb.com – www.falconpb.com

Deutsche Bank (Suisse) SA - Genève – Rue du Rhône 14, 1204 Genève – +41 (0)22 739 06 82 – FIM.Switzerland@db.com – www.db.com Deutsche Bank (Switzerland) Ltd. - Zürich – Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich – +41 (0)22 739 06 82 – FIM.Switzerland@db.com – www.db.com DZ Privatbank (Schweiz) AG – Münsterhof 12, 8022 Zürich – +41 (0)44 214 94 00 – info.ch@dz-privatbank.com – www.dz-privatbank.com – Edmond de Rothschild (Lugano) SA - Lugano – Via Ginevra 2, 6901 Lugano – +41 (0)91 913 45 00 – info@edr-privata.ch – www.edmond-de-rothschild.com

8021 Zurich

Fibi Bank (Schweiz) AG – Seestrasse 61, Postfach, 8027 Zürich – +41 (0)44 206 69 69 – fibi@fibi.ch – www.fibi.ch Globalance Bank AG – Gartenstrasse 16, 8002 Zürich – Urs Landolt, Founding Partner and Member

of the Executive Committee – +41 (0)44 215 55 55 – urs.landolt@globalance-bank.com – www.globalance-bank.com GS Banque SA – Chemin des Mines 9, Case Postale 3,

1211 Genève 21 – Frank Rihs, Head of Third-party Managers – +41 (0)22 360 91 00 – frank.rihs@gsbanque.ch – www.gsbanque.ch

Hinduja Bank (Schweiz) AG - Zürich – Florastrasse 7, 8008 Zürich – +41 (0)44 388 45 45 – info@hindujabank.com – www.hindujabank.com Hinduja Bank (Switzerland) Ltd - Genève – Place de la Fusterie 3bis, 1204 Genève – +41 (0)22 906 08 08 – info@hindujabank.com – www.hindujabank.com Hinduja Bank (Svizzera) Ltd - Lugano – Via Serafino Balestra 5, Casella Postale 5877,

6901 Lugano – +41 (0)91 910 43 43 – info@hindujabank.com – www.hindujabank.com HSBC Private Bank (Suisse) SA - Genève – Quai des Bergues 9-17, Case Postale 2888,

1211 Geneva 1 – Julien Froidevaux, Market Head - Multi Family

Offices and External Asset Managers, Suisse romande – +41 (0)58 705 57 64 – julien.froidevaux@hsbcpb.com – www.hsbcprivatebank.com HSBC Private Bank (Suisse) AG - Zürich – Gartenstrasse 26, Postfach, 8027 Zurich – Oliver Maas, Market Head - Multi Family

Offices and External Asset Managers, German-speaking Switzerland and Tessin – +41 (0)58 705 35 55 – oliver.maas@hsbcpb.com – www.hsbcprivatebank.com Hyposwiss Private Bank - Genève – Rue du Général-Dufour 3, 1211 Genève 11 – Luca de Donno, Head of EAM Desk – +41 (0)22 716 35 07 – luca.dedonno@gva.hyposwiss.ch – www.hyposwiss.ch Intesa Sanpaolo Private Bank (Suisse) SA – S. Balestra 12, 6900 Lugano – +41 (0)91 260 82 82 – info@intesasanpaoloprivate.ch – www.intesasanpaoloprivate.ch J.P. Morgan Private Bank (Suisse) Ltd - Genève – Rue de la Confédération 8,

Case Postale 5507, 1211 Genève 11 – François Pirrello, Senior Sales Executive

Suisse romande & Tessin – +41 (0)22 744 19 06 – francois.pirrello@jpmorgan.com – www.jpmam.ch

93


J.P. Morgan (Suisse) AG - Zürich – Dreikönigstrasse 21, Postfach, 8022 Zürich – Marc Schumacher, Senior Sales Executive

Deutschschweiz – +41 (0)44 206 86 36 – marc.schumacher@jpmorgan.com – www.jpmam.ch Landolt & Cie SA - Genève – Place Longemalle 18, Case Postale 3315,

1211 Genève 3 – Sandro Gambuzza, Director – +41 (0)22 819 81 78 – sandro.gambuzza@landoltetcie.ch – www.landoltetcie.ch Les Fils Dreyfus & Cie SA, Banquiers – Aeschenvorstadt 16, Postfach, 4002 Basel

Notenstein La Roche Banque Privée SA - Lausanne – Avenue du Théâtre 1, 1001 Lausanne – +41 (0)21 313 26 26 – info@notenstein.ch – www.notenstein-laroche.ch Notenstein La Roche Banque Privée SA - Genève – Boulevard Georges-Favon 5, Case Postale,

1211 Genève – +41 (0)22 307 21 21 – geneve@notenstein-laroche.ch – www.notenstein-laroche.ch NPB Neue Privat Bank AG – Limmatquai 1 / am Bellevue, Postfach,

8022 Zürich

+41 (0)61 286 66 66 – service@dreyfusbank.ch – www.dreyfusbank.ch

– +41 (0)44 265 11 88 – info@npb-bank.ch – www.npb-bank.ch

LGT Bank AG - Zürich – Glärnischstrasse 36, 8022 Zürich – Urs Frick, Teamhead EAM Desk Zurich – +41 (0)44 250 82 19 – urs.frick@lgt.com – www.lgt.ch

Petercam Banque Privée (Suisse) SA – Route de l'aéroport, Case Postale 1119,

Millennium Banque Privée SA - Genève – Place du Molard 4, 1204 Genève – José Dias Coelho, Head Third Party

Managers – +41 (0)22 318 92 67 – jose.diascoelho@millenniumbp.ch – www.millenniumbp.ch Mirabaud & Cie SA - Genève – Boulevard Georges-Favon 29, 1204 Genève – Stephan Aepli, Director & Head of IAM – +41 (0)58 816 22 92 – stephan.aepli@mirabaud.com – www.mirabaud.com Mirabaud & Cie SA - Zürich – Claridenstrasse 26, 8002 Zürich – Luc Clavadetscher, Independent Asset

Managers Zurich – +41 (0)58 816 88 49 – luc.clavadetscher@mirabaud.com – www.mirabaud.com NBAD Private Bank (Suisse) SA – Quai de l'Ile 5, Case Postale 5055,

1211 Genève 11 – +41 (0)22 707 50 00 – info@nbadsuisse.ch – www.nbadsuisse.ch NBK Banque Privée (Suisse) SA – Quai du Mont-Blanc 21, Case Postale 1923,

1211 Genève – +41 (0)22 906 43 43 – pbinfo@nbksuisse.com – www.nbkswiss.com

1211 Genève 5 – Cédric Roland-Gosselin, General Manager – +41 (0)22 929 72 11 – cedric.roland-gosselin@petercam.ch – www.petercam.ch Piguet Galland & Cie SA - Genève – Avenue Peschier 41, 1206 Genève – Jacques Apothéloz, Head of IAM – +41 (0)58 310 88 55 – japotheloz@piguetgalland.ch – www.piguetgalland.ch PKB Privatbank SA - Genève – Rue Charles-Galland 12, 1206 Genève – +41 (0)22 346 91 55 – assetmgt@pkb.ch – www.pkb.ch PKB Privatbank SA - Lugano – Via S. Balestra 1, 6901 Lugano – +41 (0)91 913 35 35 – gei@pkb.ch – www.pkb.ch PKB Privatbank AG - Zürich – Tödistrasse 47, 8002 Zürich – +41 (0)44 204 34 34 – assetmgt@pkb.ch – www.pkb.ch Privatbank Bellerive AG – Mittelstrasse 6, Postfach, 8034 Zürich – +41 (0)44 388 64 64 – info@bellerivebanking.ch – www.bellerivebanking.ch Privatbank IHAG Zürich AG – Bleicherweg 18, Postfach, 8022 Zürich – +41 (0)44 205 11 11 – info@pbihag.ch – www.pbihag.ch

Privatbank Von Graffenried AG – Marktgass-Passage 3, 3011 Bern – +41 (0)31 320 52 22 – bank@graffenried-bank.ch – www.graffenried.ch Private Client Bank AG – Utoquai 55, 8034 Zürich – Henri Schneeberger, Head of investment

Management – +41 (0)44 253 73 18 – hschneeberger@privateclientbank.ch – www.privateclientbank.ch Private Client Partners AG – Limmatquai 26, Postfach 263, 8024 Zürich – +41 (0)43 244 76 00 – info@privateclientpartners.ch – www.privateclientpartners.ch QNB Banque Privée (Suisse) SA – Rue des Alpes 3, 1201 Genève – +41 (0)22 907 70 70 – info@qnb.com.qa – www.qnb.info Quilvest (Switzerland) Ltd - Genève – Place de la Fusterie 12, 1204 Genève – +41 (0)22 322 44 44 – info@quilvest.com – www.quilvest.com Quilvest (Switzerland) Ltd - Zürich – Stockerstrasse 23, 8027 Zürich – +41 (0)44 224 44 44 – info@quilvest.com – www.quilvest.com REYL & Cie SA - Genève – Rue du Rhône 62, 1204 Genève – +41 (0)22 816 80 00 – contact@reyl.com – www.reyl.com Rothschild Bank AG – Zollikerstrasse 181, 8034 Zürich – +41 (0)44 384 71 11 – info@rothschild.com – www.rothschild.com Sallfort Privatbank AG - Basel – Dufourstrasse 25, Postfach 525,

4010 Basel – Frank Treinen, CIO – +41 (0)61 225 96 36 – ftreinen@sallfort.com – www.sallfort.com Schroder & Co Bank Ltd. - Zürich – Central 2, 8001 Zürich Postfach 1820,

8021 Zürich – Isabelle Brechbühl, Head of Swiss German

Clients and IAM – +41 (0)44 250 12 43 – isabelle.brechbuehl@schroders.com – www.schroders.ch


DIRECTORY

Schroder & Co Banque SA - Genève – Rue d’Italie 8, Case Postale 3655,

1211 Genève 3 – Frédérique Enry, Head of Independent Asset

Managers Romandie

UBS SA - Genève – Rue des Noirettes 35, Case Postale 2600,

1211 Genève 2 – Annabelle Bryde, Head of UBS Global

Financial Intermediaries

LICENSED PRIVATE BANKS Baumann & Cie, Banquiers - Basel – St. Jakobs-Strasse 46, Postfach 2282,

4002 Basel

– +41 (0)22 818 41 43 – frederique.enry@schroders.com – www.schroders.ch

– +41 (0)22 375 42 53 – annabelle.bryde@ubs.com – www.ubs.com

– +41 (0)61 279 41 41 – info@baumann-banquiers.ch – www.baumannbb.ch

Scobag Privatbank AG – Gartenstrasse 56, Postfach, 4010 Basel – +41 (0)61 205 12 12 – info@scobag.ch – www.scobag.ch

UBS AG - Zürich – St. Peterstrasse 20, 8089 Zürich – Stephan Matti, Head UBS Global Financial

Baumann & Cie, Banquiers - Zürich – Bellevueplatz 5, Postfach 715, 8024 Zürich – +41 (0)44 563 64 65 – info@baumann-banquiers.ch – www.baumannbb.ch

Società Bancaria Ticinese SA – Piazza Collegiata 3, 6501 Bellinzona – +41 (0)91 821 51 21 – info@bancaria.ch – www.bancaria.ch Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Genève – Rue du Rhône 8, Case Postale 5022,

1211 Genève 11 – Antoine Blouin, Head of Asset Management Solutions – +41 (0)22 819 02 33 – antoine.blouin@socgen.com – www.privatebanking.societegenerale.ch Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Lugano – Viale Stefano Franscini 22,

Casella Postale 5830, 6901 Lugano – +41 (0)91 923 76 42 – info@socgen.com – www.privatebanking.societegenerale.ch Société Générale Private Banking (Switzerland) AG – Zürich – Talstrasse 66, Postfach 1974, 8021 Zürich – Christophe Locher, Vice President, Head of

Financial Intermediaries Zürich – +41 (0)44 218 57 02 – christophe.locher@socgen.com – www.privatebanking.societegenerale.ch St. Gallen Kantonalbank AG - St. Gallen – St. Leonhardstrasse 25, 9001 St. Gallen – +41 (0)71 231 31 31 – info@sgkb.ch – www.sgkb.ch Trafina Privatbank AG - Basel – Rennweg 50, 4020 Basel – +41 (0)61 317 17 17 – info@trafina.ch – www.trafina.ch

Intermediaries Deutschschweiz – +41 (0)44 237 20 19 – stephan.matti@ubs.com – www.ubs.com UBS AG - Lugano – Piazzetta Posta, 6900 Lugano – Claudio Scarfone, Head UBS Global Financial

Intermediaries Ticino – +41 (0)91 801 88 55 – claudio.scarfone@ubs.com – www.ubs.com Union Bancaire Privée, UBP SA – Rue du Rhône 96-98, Case Postale 1320,

1211 Genève 1

Bordier & Cie - Genève – Rue de Hollande 16, 1204 Genève – Rebecca Dinberu, Independent Asset

Managers and Family Office Advisor – +41 (0)58 258 04 20 – rebecca.dinberu@bordier.com – www.bordier.com E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Basel – Kaufhausgasse 7, 4051 Basel – +41 (0)61 205 21 00 – info@gutzwiller.ch – www.gutzwiller.ch

– Fabrice Volluz, Head of External Asset

Managers – +41 (0)58 819 21 11 – fvo@ubp.ch – www.ubp.com United Mizrahi Bank (Schweiz) Ltd. – Nuschelerstrasse 31, 8001 Zurich – +41 (0)44 226 86 86 – info@umbzh.ch – www.umbzh.ch Valartis Group – Blegistrasse 11a, 6340 Baar – +41 (0)41 760 70 20 – info@valartisgroup.ch – www.valartisgroup.ch VP Bank Gruppe – Bahnhofstrasse 3, 8001 Zurich – Dominik Brueschweiler

Responsable des gérants indépendants – +41 (0)44 226 24 24 – dominik.brueschweiler@vpbank.com – www.vpbank.ch ZKB Zürcher Kantonalbank – Mythenquai 24, 8002 Zürich – Heinrich Mühlebach, Head of IAM – +41 (0)44 292 38 79 – heinrich.muehlebach@zkb.ch – www.zkb.ch

E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Genève – Rue des Alpes 7, 1201 Genève – +41 (0)22 908 03 33 – info@gutzwiller.ch – www.gutzwiller.ch E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Zürich – Stadthausquai 1, 8001 Zürich – +41 (0)43 497 27 42 – info@gutzwiller.ch – www.gutzwiller.ch Gonet & Cie - Genève – Boulevard du Théâtre 6, 1211 Genève – Laurent Perrin, Partner - Head of Independent

Asset Managers – +41 (0)22 317 17 65 – lperrin@gonet.ch – www.gonet.ch Mourgue d'Algue & Cie - Genève – Rue de la Fontaine 5, 1204 Genève – +41 (0)22 319 76 76 – mabank@mabank.ch – www.mabank.ch Rahn & Bodmer Co. - Zürich – Talstrasse 15, Postfach, 8022 Zürich – Eric Steinhauser, Head of Financial Services – +41 (0)44 639 11 11 – eric.steinhauser@rahnbodmer.ch – www.rahnbodmer.ch

95


Reichmuth & Co - Luzern – Rütligasse 1, 6000 Luzern 7 – +41 (0)41 249 49 49 – welcome@reichmuthco.ch – www.reichmuthco.ch Reichmuth & Co - Zürich – Tödistrasse 63, 8002 Zürich – +41 (0)44 299 49 49 – welcome@reichmuthco.ch – www.reichmuthco.ch

LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES ASMA Asset Management Audit & Compliance AG - Lugano – Via Carlo Maderno 9, 6901 Lugano – +41 (0)44 503 53 44 – info@amaudit.ch – www.amaudit.ch ASMA Asset Management Audit & Compliance AG - Zürich – Bleicherweg 14, Postfach 2080, 8002 Zürich – +41 (0)44 503 53 40 – info@amaudit.ch – www.amaudit.ch ASMA Asset Management Audit & Compliance SA - Genève – Rue Agasse 45, 1208 Genève – +41 (0)22 566 56 50 – info@amaudit.ch – www.amaudit.ch BDO SA - Genève – Route de Meyrin 123, 1219 Châteleine – Patrick Cattin, Head of Financial Services – +41 (0)22 322 24 12 – patrick.cattin@bdo.ch – www.bdo.ch BDO SA - Lugano – Via G.b. Pioda 14, 6901 Lugano – Fabrizio Caruso, Audit Manager – +41 (0)91 913 32 00 – fabrizio.caruso@bdo.ch – www.bdo.ch BDO AG - Zürich – Fabrikstrasse 50, 8005 Zürich – Jörg Auf der Maur, Head of Financial Services – +41 (0)44 444 36 73 – joerg.aufdermaur@bdo.ch – www.bdo.ch

Deloitte AG - Zürich – General-Guisan-Quai 38, 8022 Zürich – Rolf Schönauer, Partner – +41 (0)58 279 63 18 – rschoenauer@deloitte.ch – www.deloitte.com/ch Deloitte SA - Genève – Rue du Pré-de-la-Bichette 1, 1202 Genève – Alexandre Buga, Partner Financial Services – +41 (0)58 279 80 49 – abuga@deloitte.ch – www.deloitte.com/ch Deloitte SA - Lugano – Via Ferruccio Pelli 1, 6900 Lugano – Luciano Monga, Audit & Advisory Partner – +41 (0)58 279 94 00 – lmonga@deloitte.ch – www.deloitte.com/ch EY - Ernst & Young - Lugano – Corso Elvezia 33, 6901 Lugano – Erico Bertoli, Executive Director – +41 (0)58 286 24 17 – erico.bertoli@ch.ey.com – www.ey.com/CH EY - Ernst & Young - Genève – Route de Chancy 59, 1213 Petit-Lancy – Stéphane Muller, Partner, Financial Services – +41 (0)58 286 55 95 – stephane.muller@ch.ey.com – www.ey.com/CH EY - Ernst & Young - Zürich – Maagplatz 1, 8005 Zürich – Patrick Schwaller,

Managing Partner FSO Assurance – +41 (0)58 286 69 30 – patrick.schwaller@ch.ey.com – www.ey.com/CH KPMG AG – Badenerstrasse 172, Postfach, 8036 Zürich – Patrik Kerler, Partner, Head M&A,

Head of the Zurich Market Region – +41 (0)58 249 42 02 – pkerler@kpmg.com – www.kpmg.com/ch

KPMG SA – Via Serafino Balestra 33, 6900 Lugano – Lorenzo Job, Partner, Head of the Market

Region – +41 (0)58 249 32 48 – ljob@kpmg.com – www.kpmg.com/ch MAZARS Switzerland – Chemin de Blandonnet 2, 1214 Vernier – Philippe Rubin, Partner – +41 (0)21 310 49 02 – philippe.rubin@mazars.ch – www.mazars.ch MAZARS Switzerland – Mühlebachstrasse 20, 8008 Zürich – Beatrice Bartelt, Partner,

Head Banking & Asset Management – +41 (0)44 384 84 44 – beatrice.bartelt@mazars.ch – www.mazars.ch PKF Certifica SA – Via Pretorio 9, 6900 Lugano – +41 (0)91 911 11 11 – info@pkfcertifica.ch – www.pkfcertifica.ch PwC - Genève – Avenue Giuseppe-Motta 50, Case Postale,

1211 Genève 2 – Philippe Tzaud, Office Manager – +41 (0)58 792 92 62 – philippe.tzaud@ch.pwc.com – www.pwc.ch PwC - Lugano – Via della Posta 7, Casella postale, 6900

Lugano – Glenda Brändli, Office Manager – +41 (0)58 792 65 23 – glenda.braendli@ch.pwc.com – www.pwc.ch PwC - Zürich – Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich – Heinz Hartmann, Office Manager – +41 (0)58 792 15 44 – heinz.hartmann@ch.pwc.com – www.pwc.ch

KPMG SA – Rue de Lyon 111, Case Postale 347,

1211 Genève 13 – Yvan Mermod, Partner, Audit Financial

Services – +41 (0)58 249 25 15 – ymermod@kpmg.com – www.kpmg.com/ch

SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) – Rue de Rive 8, 1204 Genève – Norberto M. Birchler, managing director – +41 (0)22 310 07 35 – info@arif.ch – www.arif.ch


DIRECTORY

Association Suisse des Gérants de Fortune (ASG) / Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) – Bahnofstrasse 35, 8001 Zürich – +41 (0)44 228 70 10 – info@vsv-asg.ch – www.vsv.asg.ch OARG Organisme d'Autorégulation des Gérants de Patrimoine – 2 rue Pedro-Meylan, Postfach 107,

8008 Zürich – +41 (0)22 700 73 20 – secretariat@oarg.ch – www.oarg.ch Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT) – Piazza Cioccaro 7, CP 6164, CH-6901 Lugano – +41 (0)91 923 98 14 – segretariato@oadfct.ch – www.oadfct.ch

SVUF Schweiz Vereinigung Unabhängiger Finanzberater - Zurich – c/o Findling Grey AG, Riesbachstrasse 57,

Les plates-formes sodi – La plate-forme Albert-Gos, Rue Albert-Gos 3,

8008 Zürich – +41 (0)43 819 42 43 – sekretariat@svuf.ch – www.gscgi.ch

– La plate-forme Dufour, Rue du Général-

PLATFORMS OF INDEPENDENT ASSET MANAGERS & SOCIAL NETWORKS Assetbox Zurich – General-Guisan-Quai 38, Postfach 2232,

8022 Zürich – Marcel Meyer, Partner – +41 (0)58 279 73 56 – marcelmeyer@deloitte.ch – www2.deloitte.com

PolyReg Association Générale d’Autorégulation – Florastrasse 44, 8008 Zürich – +41 (0)43 488 52 80 – info@polyreg.ch – www.polyreg.ch

AWAP – Rue Muzy 8, 1207 Genève – Anne-Sophie Tourrette, CEO – +41 (0)22 510 12 28 – admin@amethystwap.com – www.amethystwap.com

VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen – Baarerstrasse 112, Postfach, 6302 Zug – +41 (0)41 763 28 20 – info@vqf.ch – www.sro-vqf.ch

Cité Gestion SA - Geneva – Rue de la Cité 15-17, 1204 Genève – +41 (0)22 820 60 00 – info@cite-gestion.com – www.cite-gestion.com

IFA’S ASSOCIATIONS ASCFIA Associazione Svizzera dei Consulenti Finanziari Independenti - Lugano – c/o Phoenix Investment Managers,

Via Maderno 10, 6900 Lugano – +41 (0)91 923 44 77 – segreteria@gscgi.ch – www.gscgi.ch Groupement Patronal des Gérants de Patrimoines – Rue Pedro-Meylan 4, Case Postale 52,

1211 Genève 17 – +41 (0)22 839 88 44 – info@gpgp.ch – www.gpgp.ch GSCGI Groupement Suisse des Conseils en Gestion Indépendants - Genève – Rue du Vieux-Collège 3, Case Postale 3255,

1211 Genève 3 – +41 (0)22 317 11 22 – secretariat@gscgi.ch – www.gscgi.ch

Cité Gestion SA - Lausanne – Place Saint-François 11, 1003 Lausanne – +41 (0)21 820 67 00 – info@cite-gestion.com – www.cite-gestion.com Cité Gestion SA - Zürich – Sihlstrasse 20, 8001 Zürich – +41 (0)44 224 62 00 – info@cite-gestion.com – www.cite-gestion.com E-MERGING – Avenue de la Praille 50, 1227 Carouge – Olivier Collombin, Founder – +41 (0)79 217 29 11 – olivier.collombin@e-merging.com – www.e-merging.com

1206 Genève Dufour 20, 1204 Genève – +41 (0)22 849 02 49 – Pierre Retord, Founder – pierre.r@sodi.ch – Maurice Levy, Partner – mlevy@sodi.ch – www.sodi.ch Mantor – Avenue Krieg 7, 1208 Genève – Christian Balmat, CEO & Co-Founder – +41 (0)58 595 98 59 – christian.balmat@mantor.ch – www.mantor.ch Swisspartners Investment Network AG - Genève – Rue Neuve-du-Molard 24,Case Postale,

1211 Genève 3 – +41 (0)58 200 02 10 – info@swisspartners.com – www.swisspartners.com Swisspartners Investment Network AG - Zürich – Schanzengraben 23, Postfach, 8022 Zürich – +41 (0)58 200 00 00 – info@swisspartners.com – www.swisspartners.com

ONLINE FINANCIAL SERVICES CornèrTrader – Tödistrasse 27, 8002 Zürich – Wenzel Müller – +41 (0)58 880 42 44 – wenzel.mueller@cornertrader.ch – www.cornertrader.ch Dukascopy Bank SA - Geneva – Route de Pre-Bois 20, 1215 Geneva 15 – +41 (0)22 799 48 88 – info@dukascopy.com – www.dukascopy.com Dukascopy Bank SA - Zürich – Bahnhofstrasse 52, OBC, 8001 Zürich – +41 (0)44 214 61 86 – info@dukascopy.com – www.dukascopy.com Saxo Bank (Schweiz) AG - Zollikon – Rietstrasse 41, Postfach 509, 8702 Zollikon – + 41 (0)58 317 98 10 – private.sales@saxobank.ch – www.ch.saxobank.com

97


Saxo Bank (Suisse) AG - Geneva – Place de la Fusterie 5bis, 1204 Genève – + 41 (0)58 317 96 10 – private.sales@saxobank.ch – www.ch.saxobank.com

DFF - Département Fédéral des Finances – Bundesgasse 3, 3011 Bern – +41 (0)58 462 21 11 – info@gs-efd.admin.ch – www.efd.admin.ch

SSF - Swiss Sustainable Finance – Grossmünsterplatz 6, 8001 Zurich – +41 (0)44 515 60 53 – info@sustainablefinance.ch – www.sustainablefinance.ch

Strateo, succursale de Keytrade Bank SA – Rue de Chantepoulet 25, 1201 Geneva – Patrick Soetens, Managing Director – +41 (0)22 715 20 20 – patrick.soetens@strateo.ch – www.strateo.ch

FINMA - Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari – Laupenstrasse 27, 3008 Bern – +41 (0)31 327 91 00 – info@finma.ch – www.finma.ch

Zürcher Bankenverband - Finanzplatz - Zürich – Münstergasse 9, 8001 Zürich – +41 (0)43 244 55 83 – info@zuercher-bankenverband.ch – www.zuercher-bankenverband.ch

Swissquote Bank SA – Chemin de crétaux 33, 1196 Gland – Marc Bürki, CEO – +41 (0)22 999 98 50 – marc.burki@swissquote.ch – www.swissquote.ch

RELEVANT CONTACTS Association Vaudoise des Banques – Secrétariat, Case Postale 1215,

1001 Lausanne – +41 (0)58 631 00 00 – www.banques-finance-vaud.ch AZEK SA - Swiss Training Centre for Investment Professionals – Feldstrasse 80, Postfach 8180, Bülach – +41 (0)44 872 35 35 – info@azek.ch – www.azek.ch Basler Bankenvereinigung – St. Jakobs-Strasse 25, Postfach 4010, Basel – +41 (0)61 270 60 11 – info@bankenbasel.ch – www.bankenbasel.ch BNS - Banque Nationale Suisse – Börsenstrasse 15, Postfach 8001, Zürich – +41 (0)58 631 00 00 – snb@snb.ch – www.snb.ch CAIA Switzerland – Avenue Dumas 37, Case Postale,

1206 Geneva – +41 (0)22 347 45 90 – switzerland@caia.org – www.caia.org

CFA Society Switzerland – Chamerstrasse 79, Postfach 3437, 6303 Zug – +41 (0)41 74 100 74 – info@cfaswitzerland.org – www.cfasociety.org

Fondation Genève Place Financière – Chemin Rieu 17, Case Postale 319,

FINANCIAL DATA PROVIDERS

1211 Genève 17 – +41 (0)22 849 19 19 – www.geneve-finance.ch

AGEFI.com – www.agefi.com

Observatoire de la Finance – Rue de l'Athénée 24, 1206 Genève – +41 (0)22 346 30 35 – office@obsfin.ch – www.obsfin.ch Ombudsman des Banques Suisses – Bahnhofplatz 9, Case Postale 8021, Zurich – +41 (0)43 266 14 14 - (DE/EN) – +41 (0)21 311 29 83 - (FR/IT) – www.bankingombudsman.ch SECA - The Swiss Private Equity & Corporate Finance Association – Grafenauweg 10, Postfach 4332, 6304 Zug – +41 (0)41 757 67 77 – info@seca.ch – www.seca.ch SFAMA - Swiss Funds & Asset Management Associations – Dufourstrasse 49, Postfach 4002, Basel – +41 (0)61 278 98 00 – www.sfama.ch SFFAA - Swiss Financial Analysts Association SFFAA – Feldstrasse 80, 8180 Bülach – +41 (0)44 872 35 40 – info@sfaa.ch – www.sfaa.ch SFG - Sustainable Finance Geneva – Chemin Rieu 17, 1208 Genève – +41 (0)22 849 19 13 – info@sfgeneva.org – www.sfgeneva.org SFI - Secrétariat d'Etat aux Questions Financières Internationales – Bundesgasse 3, 3011 Bern – +41 (0)58 462 61 63 – info@sif.admin.ch – www.sif.admin.ch

Bloomberg – www.bloomberg.com Credit Suisse Hedge Fund Index – www.hedgeindex.com FundExplorer GmbH – www.fundexplorer.ch Fundinfo AG – www.fundinfo.com Hedge Fund Research – www.hedgefundresearch.com Hedgegate – www.hedgegate.com Le Temps SA, E-Paper – www.letemps.ch/economie Morningstar, Inc. – www.morningstar.ch Neue Zürcher Zeitung AG, E-Paper – www.nzz.ch/finanzen/fonds/ Schweizerische Teletext AG – www.teletext.ch/RTSUn/600 SIX structured Products Exchange Ltd – www.six-structured-products.com SIX Swiss Exchange Ltd – www. six-swiss-exchange.com Stoxx Limited – www.stoxx.com Swiss Fund Data AG – www.swissfunddata.ch Thomson Reuters – www.thomsonreuters.com



Rue du Rh么ne 78, 1204 GENEVA (Opening Soon)


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