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SONDERAUSGABE MAI
2015
GUIDE
2015
FÜR VERMÖGENSVERWALTER
10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen
Änderungen Zukunft des Asset Managements Roboter als Vermögensverwalter? Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Besteuerung der französisch- schweizerischen Vermögen
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Chancen der Komplexität
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Die Anpassung an die Veränderungen bleibt auch 2015 die Priorität der Bank- und Finanzakteure in der Schweiz. Regulierung, Steuerrecht, Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds, Neudefinition der „Markenzeichen“ der Schweiz, operatives Management, Digitalisierung der Aktivität, Cyberkriminalität... all diese Schauplätze des Umbruchs werden in dieser invest’newsAusgabe beleuchtet. Unweigerlich entwickelt sich die Vermögensverwaltung zu einer Art Komplexitätsmanagement. Die unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) müssen nicht nur ihre Kernaufgaben hervorragend beherrschen, sondern neue Fachkompetenzen hinzugewinnen, um dieser neuen Situation gewachsen zu sein.
Von Nejra Bazdarevic Voxia communication
Im Bereich der Regulierung hat der Bundesrat im März 2015 in seinen ersten Richtungsentscheiden die Prioritäten der zukünftigen Gesetze über die Finanzdienstleistungen und die Finanzinstitute neu abgesteckt. Das neue Regulierungsarsenal wird 2017 verbindlich. Doch die Frage der Beaufsichtigung der UVV ist eine grosse Unbekannte. Über die Form dieser Aufsicht – möglicherweise eine „heilige Allianz“ zwischen SRO und FINMA – werden die Branchenvertreter mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement diskutieren, das den UVV gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Da wir uns um Klarheit bemühen, werden wir nicht über unbekannte Paragraphen künftiger Gesetze spekulieren. Stattdessen untersuchen unsere Beiträge zum Thema Regulierung und Steuerrecht die kurzund mittelfristigen Konsequenzen aus der Ausweitung des GwG-Anwendungsfelds, dem automatischen Informationsaustausch und den Bestimmungen über die Steuerwiderhandlungen. Wie viele Akteure werden von diesem neuen rechtlichen Rahmen betroffen sein? Bisher wurde das Ausmass der Konsolidierung in den Prognosen übertrieben. Nun ist der Übergangsprozess zu einer mathematischen Realität geworden. 2014 ging die Gesamtzahl der einer SRO angeschlossenen UVV als Folge der „Abwanderung“ in die staatliche Beaufsichtigung und einiger Zusammenschlüsse leicht zurück. Nach den ersten, beeindruckenden Informationen zeichnet sich 2015 eine unausweichliche Beschleunigung dieses Vorgangs ab. In diesem vielschichtigen Sektor herrschen bisher Kleinstunternehmen und KMU vor, doch angesichts der künftigen Auflagen könnten Plattformen ein robusteres Organisationsmodell darstellen. 2015 ist das noch eine Frage der individuellen Präferenz, doch schon 2017 könnte es eine Frage des Überlebens werden. Der beschriebene Prozess ähnelt weniger einem allmählichen Untergang, als vielmehr einer Metamorphose. Schliesslich lässt sich für die UVV und für den Finanzplatz insgesamt auch eine Vielzahl an Wachstumsvektoren ausmachen. Insgesamt wird die zu verwaltende Vermögenssumme ansteigen. Die wachsenden Bedürfnisse im Bereich der unabhängigen Verwaltung erfordern eine Neupositionierung auf zahlreichen Märkten. Was spricht gegen die Verwaltung der Vermögen amerikanischer Kunden, zumal der US-Markt den Vorteil hat, klare Regeln vorzugeben? Wäre es denkbar, in die Spitzenriege des Asset Managements aufzusteigen? Zwar zählt die Schweiz heute nicht zu den Schwergewichten dieses Sektors, aber man sollte die Möglichkeiten, die er bietet, genau untersuchen. Allerdings bleibt die Nutzung dieses Potenzials ohne Zugang zum EU-Markt, der für die Schweizer Finanzakteure extrem wichtig ist, problematisch. Als Antwort auf das Plädoyer der Branchenvertreter beteuert Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, dass die Sicherung der Attraktivität des Finanzplatzes eine Hauptzielsetzung der politischen Instanzen bleibt. Für die UVV steigt die Komplexität auf allen Ebenen an. Andererseits erlaubt dies eine Steigerung der Dienstleistungsqualität. Letztlich hat die mühsame Durchforstung des Dickichts der Regulierungsund Steuerkonformität eine heilsame Wirkung. Die politischen Akteure werden den Weinberg der Vermögensverwaltung noch erlesener machen. Es liegt an den unabhängigen Vermögensverwaltern, diesen Weinberg so zu bestellen, dass darauf eine ausgezeichnete – widerstandsfähige, kreative und komplexe – Rebe gedeiht. •
Chefredakteurin: Nejra Baždarevic - Editorin: Nathalie Praz - Bearbeitung: Sita Seidel - Gestaltung: Cyrille Morillon - Redaktionsausschuss: Laurent Ashenden, Alexandre Bonnard Mitwirkende dieser Ausgabe: Paolo Bernasconi, André Buck, Michael Burkhard, Véronique Bühlmann, Pieter Busscher, Julien Dauchez, Alexis Delmege, Patrick Dorner, Jean-Claude Dufournet, Jean-Luc Épars, Markus Fuchs, Solange Ghernaouti, Michel Girardin, Eitan Gold, Peter Grünblatt, Reto Hossli, Andreas Höfert, Alexandre Jeanblanc, Frédéric Kampschoer, Philippe Kenel, Yvan Mermod, Alexia Michiels, Elie Nada, Jérémy Nieckowski, Franz de Planta, Nicolas Ramelet, Aurélia Rappo, Marco Rostetter, Heini Rüdisühli, Monika Rühl, Charlotte Schnepp, Tanita Spitaleri, Pascal Sprenger, Eric Syz, Stefano Veri, Jacques de Watteville. Übersetzung: www.businessediting.com - Kaufmännische Leitung: Souad Dous - Druck und Herstellung: Stämpfli SA, Bern Herausgeber: Voxia communication SA, 20 rue Adrien-Lachenal, 1207 Genf - T +41 22 591 22 66 - www.voxia.ch - investnews@voxia.ch invest’news, Sonderausgabe Mai 2015
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MAI 2015 – SONDERAUSGABE INVEST’NEWS – GUIDE 2015 FÜR VERMÖGENSVERWALTER
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32 3 Editorial Chancen der Komplexität Nejra Bazdarevic, Voxia communication
8 NEws 12 rEguliEruNg 10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen Änderungen Yvan Mermod mit Pascal Sprenger, KPMG
16 rEguliEruNg Der Terminplan des Vermögensverwalters Jean-Luc Épars, KPMG
22 rEguliEruNg Unabhängige Vermögensverwalter: Umgang mit dem Automatischen Informationsaustausch Heini Rüdisühli und Marco Rostetter, Lenz & Staehelin
32 ENtwickluNg Wie man zur gelassenen und leistungsstarken Führungspersönlichkeit wird Alexia Michiels, Resilience Institute Europe
24 stEuErN Besteuerung der französischschweizerischen Vermögen
34 assEt MaNagEMENt Wir müssen unsere Angst vor möglichen Risiken überwinden
Philippe Kenel, Python & Peter
Peter Grünblatt, Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
26 stEuErN Wenn die internationale Steuerpolitik zum Sturm bläst... Paolo Bernasconi, Bernasconi Martinelli Alippi & Partners
38 wirtschaft economiesuisse kämpft für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und gegen Standortverlagerungen Monika Rühl, economiesuisse
18 rEguliEruNg Nicht deklarierte Kunden und Geldwäscherei: Anbruch einer neuen Ära Aurélia Rappo, Pétremand & Rappo
28 Politik Der Finanzplatz Schweiz muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen
40 foNds Fonds im Aufwind – in der Schweiz und weltweit Markus Fuchs, Swiss Funds & Asset Management Association
44 ausbilduNg Die Ausbildung sollte eine Priorität für die Akteure des Finanzplatzes sein Jean-Claude Dufournet, AZEK
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46 Verbände Vermögensverwaltung für US-Kunden: Eine attraktive Nische mit Hürden Michael Burkhard, Swiss Registered Investment Advisor Association
48 Cyberkriminalität STOPPT die Cyperpiraten! Solange Ghernaouti, Swiss Cybersecurity Advisory & Research Group, Fakultät der HEC an der Universität Lausanne
52 SrO UVV, ein Berufsfeld im ständigen Wandel Patrick Dorner, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) Nicolas Ramelet, Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF)
56 makrO Zentralbanken: Verwirrt? Vertrauen verspielt? Ein wenig von beidem?
60 PerSPektiVen Die Solidität einer Bank hängt nicht von ihrer Grösse ab Eric Syz, Bank Syz
74 Strategie Ein Wachstumsmarkt im europäischen Finanzsektor? Ja, alternative Finanzierungen online Elie Nada, Conseil Elie Nada & Cie
62 PerSPektiVen Roboter als Vermögensverwalter? Michel Girardin, Universität Genf
65 Strategie Wasser: die grosse Herausforderung für China Alexandre Jeanblanc, BNP Paribas Investment Partners
68 Strategie Innovative Materialien und Fertigungsverfahren treiben die nächste industrielle Revolution Pieter Busscher, RobecoSAM
70 börSenPlatz Die Schweizer Börse hat es geschafft, ein herausragendes Sicherheitsniveau zu bieten André Buck, SIX Swiss Exchange SA
Andreas Höfert, UBS
76 Strategie Anleihen im Aufwind Marco Nicoletti, Groupe Financier de Gestion (GFG)
78 OVerView Dienstleistungen für externe Vermögensverwalter 78 UBS 80 Credit Suisse 82 Mantor 84 DNCA Finance 87 whO’S whO direCtOry 2015 Verantwortliche für externe Vermögensverwalter der Banken, Privatbanken, Prüfgesellschaften min FINMA-Zulassung, soziale Plattformen und Netzwerke, Trading-Plattformen, Selbstregulierungsorgane und Berufsverbände.
72 Strategie Das Risiko der Anlageklassen ist stabiler als ihre Rendite Julien Dauchez, Natixis Global Asset Management
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NEWS
StatiStik
EvEntS
Wie viele UVV gibt es eigentlich in der Schweiz?
WICHTIGE TERMINE!
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lle Selbstregulierungsorganisationen der Schweiz – bis auf die SRO des Tessins – haben Statistiken über ihre Mitgliederzahlen im Bereich Vermögensverwaltung bekannt gegeben. Interessant ist, dass die Austritte meistens mit dem Anschluss an eine staatliche Regulierungsstelle wie die FINMA begründet wurden. Laut einigen Verantwortlichen wird dieser Trend 2015 zugunsten der FINMA anhalten. Gegenwärtig umfasst die Gemeinschaft der UVV in der Schweiz ungefähr 3'000 Gesellschaften.
VQF
Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Ende 2014
793
2014
37
2014
89
VSV
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (aktive Mitglieder)
Ende 2014
924
2014
39
2014
67
OAR-G
Organisme d’Autorégulation des Gérants de patrimoine
Ende 2014
502
2014
44
2014
39
PolyReg
Allg. Selbstregulierungs-Verein
Ende 2014
615
2014
74
2014
76
ARIF
Association Romande des Intermédiaires Financiers
Ende 2014
147
2014
17
2014
29
Mitglieder
Neue Mitglieder
Zwei wichtige Termine für die Finanzwelt stehen dieses Jahr in Genf auf dem Programm: z Am 4. Juni 2015 findet im Swissôtel Métropole das Geneva Forum For Sustainable Investment (GFSI) statt. Themen sind diesmal u.a. die Profilierung der Schweiz als Pionierin des nachhaltigen Finanzwesens und die Innovationen im Bereich des verantwortungsbewussten Investments sowie ihre Konsequenzen. Patrick Firmenich wird bei der 6. Ausgabe des Forums der Keynote Speaker sein. z Vom 30. September bis zum 1. Oktober 2015 werden wiederum bei dem Salon invest’15 namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Finanzen, Politik und Wissenschaft im Rahmen von rund 30 Konferenzen, Runden Tischen und Workshops das Wort ergreifen. Bei der 8. Ausgabe dieses ausschliesslich für Fachleute der Vermögensverwaltung bestimmten Salons werden zahlreiche, breit gefächerte Themenbereiche behandelt.
Buch
Austritte
Ein neuer Denkansatz für das weltweite Währungssystem
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n einem Punkt sind sich alle einig: Wir müssen aus der/den Krise(n) der vergangenen Jahre lernen. Aber wie? Und hier scheiden sich die Geister. Sollte man – bis zum Exzess – die Notenpresse laufen lassen, mehr Kredite gewähren, mehr konsumieren oder aber auf das Sparen setzen: All diese Lösungen wurden bereits von etlichen Regierungen ausprobiert. Drei Ökonomen von Candriam, einer Asset Management-Tocher der New York Life Gruppe, haben sich ebenfalls mit dieser Frage befasst. Anton Brender, Florence Pisani und Émile Gagna präsentieren ihre Analysen in dem Buch „Money, Finance and the Real Economy – What went wrong?“, das im März 2015 beim CEPS (Centre for European Policy Studies) erschien. Darin zeigen sie auf, warum „heute das Vorhandensein eines grossen Sparpotenzials nicht etwa eine Chance für die Weltwirtschaft darstellt, sondern die Gefahr einer gravierenden Stagnation“.
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W I R V E R W A LT E N I H R V E R M ÖGEN , DAMIT SIE ZEIT HABEN, DIESES ZU GENIESSEN D I E E X P E R T E N V O N S O C I E T E G E N E R A L E P R I VAT E B A N K I N G S T E H E N F Ü R I H R E P R O J E K T E Z U R VERFÜGUNG UND BIETEN IHNEN DIE BESTEN VERMÖGENS- UND ANLAGELÖSUNGEN. SO KÖNNEN SIE IN ALLER GELASSENHEIT DIE SCHÖNEN MOMENTE DES LEBENS GENIESSEN.
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Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2015 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Hugo Stenson. FRED & FARID
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Kennzahlen
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Anzahl der Ende März 2015 seit Inkrafttreten des KAG in 2007 in der Schweiz zugelassenen Verwalter von Kollektivanlagen. Das sind 27 % mehr als Ende 2013 (119).
10,2%
Anteil des Finanzsektors, einschliesslich Versicherungen, am BIP der Schweiz im Jahre 2014 (nach den Angaben des SECO). Dieser Anteil entspricht 66'077 Millionen Franken und ist ungefähr gleich hoch wie 2013. Seit Beginn der Finanzkrise von 2008 ist er zwar gesunken, hat sich jedoch bei rund 10 % stabilisiert, während er 2007 fast 13 % erreichte.
RAngliste
Genf: Nr. 1 der französischsprachigen Finanzplätze! Zürich: Nr. 1 der deutschsprachigen Finanzplätze!
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as Quartett der bedeutendsten Finanzplätze der Welt nach The Global Financial Centres Index 17 bleibt dieses Jahr weiterhin unverändert: Die Top 4 sind in der Reihenfolge New York, London, Hongkong und Singapur. Was die Schweiz angeht, so rückt Zürich vom 7. auf den 6. Rang vor, während Genf unverändert Platz 13 einnimmt. Allerdings können sich Zürich und Genf rühmen, das bestplatzierte deutschsprachige bzw. französischsprachige Finanzzentrum zu sein. Auch auf europäischer Ebene schneiden sie gut ab, hinter London, aber vor Luxemburg.
Ausstellung
Charme-Offensive für Genf
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enf und insbesondere sein Finanzplatz tragen zum Wohlstand der Schweiz bei. Um an den Eintritt des Kantons Genf in die Eidgenossenschaft vor 200 Jahren zu erinnern und vor allem dieses Jubiläum zu feiern, wird vom 18. April bis zum 27. Juni 2015 ein Bus quer durch die Schweiz fahren. In 43 Städten wird der Bus mit seiner Ausstellung über „die Stadt am Ende des Sees“ Station machen. Als Geschenk erhält jeder erwachsene Besucher das in drei Sprachen vorliegende Buch über Genf von Serge Bimpage und die jüngeren Gäste eine von Zep illustrierte Broschüre. Die Initiative geht auf die Fondation pour Genève zurück, deren Präsident Ivan Pictet ist.
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Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2015 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Hugo Stenson. FRED & FARID
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REGULIERUNG
10 Fragen zu den wichtigsten
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Es ist nicht immEr Einfach für unabhängigE VErmögEnsVErwaltEr, bEzüglich dEr nEuEn rEguliErungEn auf dEm aktuEllstEn stand zu sEin, da diEsE sich kontinuErlich wEitErEntwickEln. bEstandsaufnahmE mit zwEi ExpErtEn Von kpmg. Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
elche wesentlichen regulatorischen Änderungen werden in der Schweiz in diesem Jahr des Übergangs erwartet? Fast alle Neuerungen verbindet eine Gemeinsamkeit: Sie greifen internationale, insbesondere auf EU-Ebene festgelegte Regulierungsstandards auf und transferieren sie ins Schweizer Recht. Die Schweiz hat bereits die Weichen gestellt, um am automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) aktiv mit dem Sammeln der Daten ab 2017 und ab 2018 mit deren Austausch mit anderen Staaten teilzunehmen. Mit den im Jahre 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung findet ein weiterer internationaler Standard Eingang in das Schweizer Recht. Er wird nicht nur im Geldwäschereigesetz und der dazugehörigen Verordnung (GwV-FINMA) eine Rolle spielen, sondern auch in einer Reihe weiterer Gesetze wie beispielsweise dem OR und dem StGB. Nach der bereits erfolgten Überführung der UCITS- und AIFM-Richtlinien ins Kollektivanlagengesetz (KAG) stehen nun folgende Grossprojekte an: Die Kernpunkte der EMIR (EUVerordnung über die europäische Marktinfrastruktur) sollen die Basis für das Finanzinfrastrukturgesetz (FinfraG) bilden. Das Gesetz soll die bislang über mehrere Gesetze verstreute Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen vereinheitlichen und gleichzeitig helfen, intransparenten Handelsplätzen (sog. Dark Pools) mit regulatorischen Mitteln beizukommen. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühlings- und Sommersession 2015 behandeln, so dass ein Inkrafttreten schon 2016 denkbar ist. Die Prinzipien der angepassten MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) sollen sich im FIDLEG wiederfinden. Sektorenübergreifend für alle Schweizer Finanzinstitute soll schliesslich das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) die Bewilligungs-, Aufsichts- und Organisationsvorgaben regeln. Welche Entwicklungen sind relevant hinsichtlich der Beaufsichtigung von Unabhängigen Vermögensverwaltern (UVV)? Das FINIG bringt hier erhebliche Neuerungen, denn mit ihm soll die Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, die im
Yvan MerMod Partner, Financial Services KPMG kpmg.ch
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regulatorischen
Änderungen
Bereich Vermögensverwaltung tätig sind, auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt werden. Für die bereits jetzt bewilligungspflichtigen Finanzdienstleister ist ein inhaltliches „Copy-und-Paste“ aus den einschlägigen Regelungen wie dem KAG vorgesehen. Für sie ergeben sich keine grundlegenden Änderungen. Ganz anders sieht es für die grosse Mehrheit der Vermögensverwalter aus, die individuelle Kundenvermögen, z.B. von Privatpersonen, verwalten. Diese würden künftig einer Bewilligungspflicht unterworfen. Damit ist es jedoch nicht getan. Auch für die Aufsicht sollen neue Wege beschritten werden. KAG-Vermögensverwalter werden danach weiterhin durch die FINMA beaufsichtigt. Entsprechendes soll neu auch für Verwalter von Vermögenswerten schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen gelten. Für die übrigen Vermögensverwalter stehen zwei Gesetzesvarianten zur Wahl, nach der es entweder zur einer direkten FINMAUnterstellung kommen soll oder zur Schaffung eines „SRO-2.0Modells“. Bei diesem würden die sogenannten Aufsichtsorganisationen (AO) mit erheblich erweiterten Kompetenzen ausgestattet und ihrerseits durch die FINMA überwacht.
Die Entgegennahme von vermögenswerten Vorteilen wie Provisionen oder Rabatten und deren Einbehalten ist für Finanzintermediäre nur zulässig, wenn die Kunden vorgängig ausdrücklich auf deren Herausgabe verzichtet haben.
Director, Financial Services KPMG kpmg.ch
nnn
Pascal sPrenger
Welche neuen Anforderungen bringt der FIDLEGEntwurf mit Blick auf die Kundenakquise? Die Anforderungen an Anlageberater und Vermögensverwalter, den Anlegerschutz in ihrem Geschäftsmodell aktiv zu leben, werden unter den neuen Vorgaben des FIDLEG beträchtlich steigen. Schon bei der Kundenakquise, häufig dem ersten Kontakt mit dem Dienstleister, werden Kunden nach ihrem Kenntnis- und Erfahrungsstand klassiert. So sind künftig Vermögensverwalter und Anlageberater verpflichtet, bei Privatkunden eine Eig-
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REGULIERUNG
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nungs- und eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Bei der Eignungsprüfung verschafft sich der Finanzdienstleister einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Bei der Angemessenheitsprüfung informiert er sich über die Kenntnisse und Erfahrungen der Privatkunden in Bezug auf die angebotenen Finanzinstrumente und -dienstleistungen, bevor er eine Anlageempfehlung abgibt. Fremd ist die Thematik Kundensegmentierung dem Schweizer Recht nicht, jedoch erfolgte sie bei kollektiven Kapitalanlagen bisher auf Basis der angebotenen Produkte, die nicht allen Anlegergruppen zur Verfügung standen. Die Informationspflichten des FIDLEG greifen bereits auf Institutsebene ein und damit vor einer Produktwahl.
Fast alle Vermögensverwalter dürften auch unter dem AIA als nicht meldendes Finanzinstitut gelten. Wie steht es um die Entwicklungen bezüglich der Unabhängigkeit und der Retrozessionen? Die Frage, wie Vermögensverwalter mit zwei gesetzlichen Neuerungen, die das FIDLEG in Anlehnung an die MiFIDVorgaben bringen soll, umgehen, könnte von erheblichem Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit sein. Mit dem FIDLEG soll der Begriff des „unabhängigen“ Finanzdienstleisters eingeführt werden, wonach sich nur so bezeichnen darf, wessen Geschäftsmodell eine ausreichende Anzahl auf dem Markt angebotener Finanzprodukte berücksichtigt und wer entweder keine Vorteile von Dritten erhält oder diese an seine Kunden weiterleitet. Damit einher geht die erstmalige gesetzliche Verankerung der „retrozessionsfreien“ oder zumindest „retrotransparenten“ Geschäftsmodelle. Die Entgegennahme von vermögenswerten Vorteilen wie Provisionen oder Rabatten und deren Einbehalten ist für Finanzintermediäre nur zulässig, wenn die Kunden vorgängig ausdrücklich und im Wissen um die Art und den Umfang der Vorteile auf deren Herausgabe verzichtet haben. Ist dies nicht der Fall, hat der Finanzdienstleiter die Vorteile dem Kunden weiterzugeben. Ist ein Wandel erkennbar im Hinblick auf die interne Organisation bei UVV? Was steigen wird, ist der Grad an Professionalisierung. Bislang entschieden sich vor allem erfahrene Portfoliomanager nach einer Bankenkarriere für eine Selbstständigkeit als Vermögensverwalter. Ihr Fokus lag daher auf dem Einsatz ihrer Expertise für ihre Anlageempfehlungen und -entscheidungen
ihrer Kunden, während die Betriebsorganisation mit möglichst sparsamen personellen Aufwendungen bewältigt werden sollte. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich Plattform- oder Toolbox-Lösungen, die dem Vermögensverwalter ressourcenbindende Aufgaben wie Administration, Compliance, Research oder IT-Wartung abnehmen, immer grösserer Beliebtheit erfreuen. Diese Plattformen können, je nachdem, wie stark ein Vermögensverwalter jeweils die Aspekte unternehmerische Unabhängigkeit, Flexibilität und Sicherheit für sein eigenes Geschäftsmodell gewichtet, höchst unterschiedlich ausgestaltet sein. Welche Konsequenzen sind bei den Verpflichtungen zu beobachten, die aus FATCA folgen? Bis kurz vor Inkrafttreten von FATCA per 1. Juli 2014 herrschte diesbezüglich eine grosse Unsicherheit unter den Vermögensverwaltern. Insbesondere war unklar, ob sich Schweizer Vermögensverwalter selbst beim IRS registrieren müssen oder nicht. Noch vor Inkrafttreten von FATCA klärte sich jedoch, dass eine Registrierung beim IRS zwar möglich, aber nicht zwingend ist. Unabhängig davon, ob sich ein Vermögensverwalter beim IRS registriert hat (Registered Deemed Compliant FFI) oder nicht (Certified Deemed Compliant FFI), hat FATCA auf den Alltag der Vermögensverwalter relativ wenig Einfluss. Die Hauptarbeit liegt bei den Banken, welche das Reporting vornehmen, während die Vermögensverwalter die Banken bei der Identifikation von US-Kunden und Statuswechsel unterstützen müssen. Wie wird die Vorgabe der OECD bezüglich des AIA funktionieren? Wie positioniert sich der Bundesrat zu diesem Thema und was sind die Fälligkeitsdaten? Unter dem AIA ist die systematische und periodische Übermittlung von Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten beziehungsweise Einkünften in einem Staat an den Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen zu verstehen. Dabei sind die Finanzinstitute verpflichtet, Vermögenserträge und Veräusserungserlöse sowie den Saldo des Kontos bzw. Depots zu rapportieren. Im Gegensatz zu den Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich müssen die Vermögenserträge jedoch nicht gemäss dem jeweiligen Wertpapiersteuerrecht berechnet werden, sondern es können die gutgeschriebenen Bruttoerträge beziehungsweise Bruttoveräusserungserlöse gemeldet werden. Nachdem Mitte Januar 2015 die Vernehmlassung zur Umsetzung des AIA in der Schweiz lanciert wurde, dürfte bereits diesen Sommer die Botschaft zum AIA vorliegen. Entsprechend werden die parlamentarischen Debatten noch in diesem Jahr beginnen. Selbst wenn gegen den Parla-
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mentsbeschluss das Referendum ergriffen würde, dürfte aller Voraussicht nach der AIA in der Schweiz mit den ersten Staaten per 1. Januar 2017 in Kraft treten können. Eine entsprechende Einigung mit der EU betreffend aller EU-Staaten sowie Australien zur Einführung des AIA per 1. Januar 2017 mit einem ersten Informationsaustausch im September 2018 betreffend das Jahr 2017 liegt bereits vor. Die sogenannten „Early Adopter Staaten“, wie fast alle EU-Staaten, aber beispielsweise auch Liechtenstein, Südafrika und Argentinien, haben sich sogar verpflichtet, den AIA per 1. Januar 2016 einzuführen. Wie müssen sich die UVV auf den AIA vorbereiten? Welche Auswirkungen hat er auf die Vermögensverwaltungsmandate? Die meisten externen Vermögensverwalter dürften für die Zwecke des AIA als Finanzinstitut gelten. Allerdings wird im AIA-Gesetz explizit festgehalten, dass nichtrapportierende Finanzinstitute gemäss FATCA unter dem AIA als nicht meldendes Finanzinstitut gelten. Diejenigen Vermögensverwalter, die keine Gelder für Kunden in eigenem Namen halten, gelten unter FATCA in aller Regel als nichtrapportierendes Finanzinstitut. Somit dürften fast alle Vermögensverwalter auch unter dem AIA als nicht meldendes Finanzinstitut gelten. Folglich müssen sich Vermögensverwalter als nicht meldende Finanzinstitute für die Zwecke des AIA nicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren und haben auch keine Meldepflichten unter dem AIA. Dennoch sind die Vermögensverwalter vom AIA betroffen: Einerseits sollten diese sicherstellen, dass die noch nicht steuerehrlichen Kunden baldmöglichst den Weg in die Steuerehrlichkeit beschreiten. Dabei sollten die Kunden aufgrund der zunehmenden Steuertransparenz (z.B. Gruppenanfragen um Amtshilfe) nicht allzu lange warten. Sodann sind bei der Anlageberatung die Steuern zu berücksichtigen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass den Kunden keine steuerschädlichen Produkte, wie z.B. intransparente Fonds für deutsche Anleger, angeboten werden. Welche Auswirkungen werden bei der Umsetzung der neuen Regeln der GAFI (FATF) für die Banken und Finanzdienstleister in der Schweiz erwartet? Anfang April 2015 endet die Referendumsfrist für das Bundesgesetz zur Umsetzung der GAFI-Bestimmungen, das nach zähem Ringen Mitte Dezember 2014 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Änderungen betreffen vor allem das GwG, aber wie erwähnt auch andere Gesetze. So steht parallel die Revision der GwV-FINMA an. Für KAGVermögensverwalter besonders beachtenswert ist die neu aufgenommene Identifizierungspflicht für Zeichner von nicht
börsenkotierten schweizerischen Kapitalanlagen sowie für Kontrollinhaber und wirtschaftlich Berechtigte, sofern die Zeichnung einen Betrag von CHF 15‘000 übersteigt. Viel umfangreicher sind aber die Anpassungen des GwG, das Banken und anderen Finanzintermediären nun nicht mehr allein „gehört“. Mit dem neuen Tatbestand der Barzahlungen über CHF 100‘000 für Immobilien- und Fahrniskäufe und der damit verbundenen Sorgfaltspflichten sind erstmals auch Händler Adressaten des GwG. Ob diese partielle Erfassung der GAFI genügt, um Immobilienhändler zuverlässig zu regulieren, wird sich im Rahmen des Länderexamens zeigen, das die GAFI Ende 2015/Anfang 2016 durchführen wird.
Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass den Kunden keine steuerschädlichen Produkte angeboten werden. Welche Änderungen betreffen das Schweizer Recht und die Praxis? Für Finanzintermediäre vergrössert sich der Umfang an Sorgfaltspflichten: So wurde der Kreis möglicher PEP erweitert und umfasst nun auch Führungspersonen in internationalen Sportverbänden und ehemalige PEP. Weiter wurde die Transparenz bei juristischen Personen erhöht. Galten früher operativ tätige Gesellschaften, die Aktionäre von Sitzgesellschaften waren, als selbst wirtschaftlich berechtigt, so darf bei diesen künftig die Identifizierungskette nicht mehr stoppen. Als wirtschaftlich berechtigt gelten fortan die natürlichen Personen, welche die juristische Person letztendlich kontrollieren – sei es durch mindestens 25 Prozent der Anteile oder auf andere Weise. Die Aufgabe der Anonymität des Erwerbers von Inhaberaktien, die neu ins Obligationenrecht eingeführt wurde, schlägt sich auch im GwG nieder. Mit jedem Ausbau des geldwäscherechtlichen Pflichtenspektrums steigt das Risiko für die Betroffenen, etwas zu übersehen. Dies bedeutet eine grosse Herausforderung. Die neu erfassten Händler müssen ihr Personal schulen und geeignete Dokumentations- und Aufbewahrungssysteme einsetzen. Heftig umstritten und alles andere als konsistent ist die Schaffung des qualifizierten Steuervergehens im StGB als Vortat des Geldwäschereistraftatbestandes. Das Vergehen setzt voraus, dass die hinterzogenen Steuern pro Steuerperiode mehr als CHF 300‘000 betragen. Wie ein Finanzintermediär, der im Regelfall keine umfassende Einsicht in die Steuerdokumente seiner Kunden hat, Feststellungen zu dieser Betragsgrenze treffen soll, bleibt unklar. •
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REGULIERUNG
Der Terminplan des
Vermögensverwalters JEAN-LUC ÉPARS Partner KPMG kpmg.ch
WAS KOMMT 2015 UND DANACH IM BEREICH R EGULIERUNG AUF DIE UNABHÄNGIGEN V ERMÖGENSVERWALTER ZU? DIE WICHTIGSTEN TERMINE IM ÜBERBLICK
2.04.2015 11.02.2015
Ende der Referendumsfrist zum GAFIBundesgesetz
Anhörung Revision GwV-FINMA
14.01.2015
28.02.2015
7.04.2015
AEOI Vernehmlassungen
KAG-Stichtag für KA-Verwalter, Vertreter, Vertrieb
Ende der Anhörungsfrist zur Revision GwVFINMA
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er Umsetzungsprozess des automatischen Informationsaustauschs (AIA) ist in gesetzgeberischer Hinsicht am 14. Januar 2015 in eine konkrete Phase eingetreten. An diesem Tag gab der Bundesrat seine Botschaft über zwei Vernehmlassungen zum internationalen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Dies betrifft insbesondere die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden (MCAA) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs (AIA-G). Gemäss den von der Schweiz eingegangenen Verpflichtungen sollten die AIA-Standards (Rechtsgrundlagen) 2017 in der Schweiz in Kraft treten und der erste automatische Informationsaustausch im September 2018 (über die Daten des Jahres 2017) stattfinden. Diese neuen Regeln stellen die Finanzintermediäre, insbesondere die Banken, vor immense Herausforderungen; sowohl in strategischer und organisatorischer Hinsicht, als auch bezüglich der Datenverarbeitung sowie Regularisierung der bestehenden Kundschaft, von der die unabhängigen Vermögensverwalter ebenfalls betroffen sind. Der Vernehmlassungsprozess mit Blick auf die Entwürfe zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzins-
titute (FINIG) hat bei den Finanzintermediären zahlreiche Fragen aufgeworfen (insbesondere bzgl. der anwendbaren Regeln und Zulassungen für UVV). Es steht ausser Zweifel, dass Regeln wie die Überprüfung der Tauglichkeit („Suitability“), die Überprüfung der Angemessenheit („Appropriateness“) oder die umfassende Informationspflicht in naher Zukunft für schweizerische Finanzintermediäre gelten werden, und sei es nur im Rahmen der Angleichung der
Die neuen Regeln stellen Finanzintermediäre vor immense Herausforderungen; sowohl in strategischer und organisatorischer Hinsicht, als auch bezüglich der Datenverarbeitung sowie Regularisierung der bestehenden Kundschaft. Gesetzgebung unseres Landes an die Europäische Union (EU) mit dem Ziel, den Zugang der schweizerischen Finanzintermediäre auf den EU-Markt zu erleichtern. Ein Bericht des Bundesrates über das Vernehmlassungsverfahren wird in den ersten Monaten des Jahres 2015 und eine Botschaft an das Parlament gegen Ende dieses Jahres erwartet.
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Die neue Gesetzeslage wirft komplexe Fragen mit Blick auf die Kontrolle auf: Nach welchen Kriterien soll das potenzielle Vorliegen von Fälschung oder Steuerhinterziehung bestimmt werden? Wie soll Steuerhinterziehung kraft ausländischen Rechts berechnet werden?
31.05.2015
Ende 2015/Anfang 2016:
KAG-Stichtag für vermögende Privatpersonen
Umsetzung des GAFIBundesgesetzes (+ GwVFINMA / VSB)*
September 2018
erster AIA
4. Quartal 2015:
2017
Botschaft FIDLEG/ FINIG (?)
Inkrafttreten der AIAStandards in der Schweiz * mögliche frühere Veröffentlichung mit Übergangsfrist
Die Bundesversammlung hat den Entwurf des Bundesgesetzes zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) am 12. Dezember 2014 angenommen. Eine der wichtigsten Empfehlungen besteht darin, die Hinterziehung direkter Steuern oder die Benutzung gefälschter Dokumente zu diesem Zweck als Vortaten zur Geldwäscherei zu betrachten, wenn die hinterzogenen Steuern pro Steuerperiode mehr als 300'000 Franken betragen. Diese neue Gesetzeslage wird sehr komplexe Fragen mit Blick auf die Kontrolle aufwerfen: Nach welchen Kriterien soll das potenzielle Vorliegen von Fälschung oder Steuerhinterziehung bestimmt werden? Wie soll eine Steuerhinterziehung kraft eines ausländischen Rechts berechnet werden? Weitere Massnahmen, insbesondere mit Blick auf die Transparenz juristischer Personen (Identifizierung der kontrollierenden Personen), sind vorgesehen. Am 11. Februar 2015 hat die FINMA eine Anhörung über den Entwurf ihrer revidierten Geldwäschereiverordnung eröffnet (revidierte GwV-FINMA). Diese Revision resultiert aus dem oben genannten Bundesgesetz. Im Übrigen wird auch die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) derzeit überarbeitet. Es wäre wünschenswert, dass diese Texte im selben Zeitraum (Ende 2015/Anfang 2016) in Kraft treten und umgesetzt werden.
Der 28. Februar 2015 und der 31. Mai 2015 sind die Stichtage für die Übergangsbestimmungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) für Verwalter von Kollektivanlagen, Vertreter ausländischer Kollektivanlagen und in der Schweiz vertriebene ausländische Kollektivanlagen bzw. für vermögende Privatpersonen. In der EU sollen die Bestimmungen der MIFID II bis Juni 2016 in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt und Anfang 2017 zur Anwendung kommen. Die Auswirkungen auf die unabhängigen Vermögensverwalter betreffen insbesondere die Bestimmungen der Staaten bezüglich grenzüberschreitender Dienstleistungen (cross border). Was die AIFM-Richtlinie angeht, so soll die European Security and Market Authority (ESMA) gegenüber der Europäischen Kommission im Juli 2015 eine Empfehlung abgeben, welche die Einführung des „Pass“Systems für den Vertrieb und die Verwaltung alternativer Fonds durch ausserhalb der EU ansässige Manager (nicht-EU AIFM) in EU-Staaten bewertet. Das System könnte im vierten Quartal 2015 implementiert werden. Die Abschaffung des Privatplatzierungsregimes ist nach wie vor 2018 vorgesehen. •
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Nicht deklarierte Kunden und Geldwäscherei: Anbruch Seit einigen Jahren iSt die Bekämpfung von geldwäScherei in munde. 2015 wird die Schweiz erneut Beurteilt, und Sie muSS fortSchritte vorweiSen. BeStandaufnahme und folgen für die kunden und finanzintermediäre. aller
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m 12. Dezember 2014 hat das Parlament das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) schliesslich angenommen. Wenn bis zum 2. April* kein Referendum beantragt wird, könnte das Gesetz im Juli 2015 in Kraft treten. Angesichts der Tragweite der Reform gingen seiner Verabschiedung lebhafte Debatten und scharfe Kritik voraus. Die Initiative für die Revision wurde 2005, im Anschluss an die letzte Beurteilung der Schweiz durch die GAFI, eingeleitet. Es waren Unzulänglichkeiten ermittelt worden, die korrigiert werden sollten. So muss die Schweiz in Erwartung ihrer vierten, auf 2015 festgesetzten Beurteilung nun die erzielten Fortschritte aufzeigen. Das Gesetz enthält knapp 50 neue Bestimmungen, die eine Änderung von acht Bundesgesetzen nach sich ziehen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Tatsache, dass schwerwiegende Steuerwiderhandlungen fortan als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet werden. Für Banken und unabhängige Vermögensverwalter wird sich der Rahmen, in dem sie ihre Verpflichtungen der Identifizierung und Abklärung ihrer Geschäftsbeziehungen erfüllen, grundlegend ändern. Neue DefiNitioN Der GelDwäscherei Nach der Definition des Schweizerischen Strafgesetzbuchs konnte bisher nur ein Verbrechen eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen. Das Steuerrecht war im Prinzip nicht betroffen. Bis auf eine Ausnahme. So hatte die Schweiz bereits am 1. Februar 2009 den qualifizierten Abgabebetrug im Sinne des Artikels 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht zum Verbrechen hochgestuft. Diese Bestimmung zielte vornehmlich auf den grenzüber-
Von D r .
jur
. AuréliA rAppo Pétremand & Rappo Rechtsanwältin pr-legal.ch
schreitenden Warenhandel ab. In der Revision wird diese Zuwiderhandlung auf die Mehrwertsteuer für Inlandsgeschäfte und Dienstleistungen sowie die Verrechnungssteuer ausgedehnt. Doch die einschneidende Neuerung betrifft die direkten Steuern, denn Steuerhinterziehung verbunden mit der Benutzung gefälschter Dokumente sowie Steuerbetrug (im Sinne der Art. 186 DBG und 59 Abs. 1 StHG) werden künftig als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet, wenn die hinterzogenen Steuern mehr als CHF 300'000 pro Steuerperiode betragen. Oberhalb dieses Werts werden solche Vergehen als schwerwiegend angesehen und mit Gefängnisstrafe geahndet, auch wenn der Gesetzgeber letztendlich darauf verzichtet hat, sie zu Verbrechen hochzustufen. So folgt die Schweiz dem Beispiel zahlreicher Staaten, die Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerbetrug bereits in ihre Strafgesetzgebung aufgenommen haben. Tatsächlich werden Schweizer Vermögensverwalter schon heute von ausländischen Strafbehörden wegen Handlungen belangt, die in der Schweiz bisher erlaubt waren, im Ausland jedoch
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einer neuen
Ära In Zukunft kann nach Schweizer Recht der Tatbestand der Geldwäscherei vorliegen, selbst wenn das schwere Steuervergehen auf Kosten einer ausländischen Steuerbehörde begangen wurde.
als Beihilfe zur Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerbetrug gelten. In Zukunft kann nach Schweizer Recht der Tatbestand der Geldwäscherei vorliegen, selbst wenn das schwere Steuervergehen auf Kosten einer ausländischen Steuerbehörde begangen wurde, sofern die in den Artikeln 186 DBG oder 59 Abs. 1 StHG beschriebenen Bedingungen erfüllt sind und der hinterzogene Betrag CHF 300'000 pro Steuerperiode überschreitet – und sofern das Vergehen nach der Gesetzgebung des Drittstaates strafbar ist. Das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit kommt zwar zur Anwendung, aber mit einer gewissen Kulanz. So wird in der Botschaft des Bundesrates schon jetzt eine grosszügige Auslegung der Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit empfohlen, damit die Bestimmung bei im Ausland begangenen Steuervergehen nicht wirkungslos bleibt.
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Was Wird sich für finanzfachleute ändern? Das neue Gesetz wird die Sorgfaltspflicht von Finanzintermediären verstärken, aber die genauen Parameter dieser Bestimmung sind noch nicht deutlich zu erkennen. Art. 6 Abs. 2b des GwG schreibt vor, dass die Intermediäre die
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Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung abklären müssen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte aus einem qualifizierten Steuervergehen im Sinne von Art. 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) herrühren. Auf die Beschaffenheit dieser Anhaltspunkte geht das Gesetz nicht ein. In den Durchführungsverordnungen und der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht müssen diese Bestimmungen genauer ausgeführt werden. Jedenfalls dürfte die Abklärung kompliziert werden. Die Überprüfung der Steuerkonformität von Kundenguthaben ist mit Sicherheit alles andere als einfach, ob in der Schweiz oder im Ausland. Dabei reicht es nicht aus, das Steuerrecht des Landes zu kennen, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Schliesslich unterliegen Steuerzahler nicht nur dem im Land ihres Wohnsitzes geltenden
Es reicht nicht aus, das Steuerrecht des Landes zu kennen, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Steuerrecht. Auch das Steuerrecht des Staates seiner Staatsangehörigkeit, des Belegenheitsorts bestimmter Vermögenswerte oder des Ursprungsstaats seiner Anlagen kann zum Tragen kommen. Im Fall von grenzüberschreitenden Situationen wird die Arbeit der Steuerkonformitätsprüfung für einen Finanzintermediär ohne fachlichen Beistand leicht komplex bzw. unmöglich. Zudem hat der Intermediär nur einen partiellen, auf die ihm anvertrauten Aktiva begrenzten Einblick in die Vermögenslage seines Kunden. Selbst wenn das verwaltete Vermögen gering ist, können Risiken nicht ausgeschlossen werden, denn der Gesetzgeber bezieht sich auf die globale Situation eines Kunden, der mehr als CHF 300'000 pro Steuerperiode hinterzieht, und nicht nur auf die von dem Intermediär verwalteten Aktiva. Im Übrigen räumt der Bundesrat in seiner Botschaft ein, dass es für die Finanzintermediäre schwer sein dürfte, diesen Grenzwert festzustellen. Für jede Steuerperiode Entgegen den Erträgen aus gewöhnlichen Straftaten, bei denen ein Verbrechen die Quelle illegaler Einkünfte ist, generiert Steuerhinterziehung keinerlei Einkommen. Das nicht versteuerte Vermögen resultiert aus erlaubten Tätigkeiten. Der Kunde trachtet nach einer Ersparnis durch Steuervermeidung. Abgesehen davon handelt es sich nicht um ein einmaliges Vergehen, sondern es wird bei jedem Steuertermin erneut begangen. Was die Häufigkeit der Überprüfung angeht, so beschränkt sich das Geldwäschereigesetz (GwG) darauf, es
den Finanzintermediären selbst zu überlassen, wie oft sie je nach dem Risiko, das der Vertragspartner darstellt, Kontrollen vornehmen (Art. 6 Abs. 1 GwG). Im Prinzip dürfte eine Prüfung pro Steuerperiode angezeigt sein: Das Vermögen kann zu einem bestimmten Zeitpunkt deklariert werden, später aber nicht mehr, oder umgekehrt. Der Begriff des Steuerpflichtigen ist noch brisanter. Er ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Begriff des Kunden oder des wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Bankrechts und des GwG. Im Steuerrecht werden bestimmte Rechtssubjekte als steuerpflichtige Personen betrachtet, andere jedoch als transparente Gesellschaften, obwohl sie Kontoinhaber sind. In diesem Fall ist der Kunde als juristische Person nicht steuerpflichtig, sondern die Steuerpflicht obliegt den Gesellschaftern, Aktionären oder Nutzniessern. Heute bestehen mit Blick auf den Begriff des Steuerpflichtigen und die Besteuerungsmethoden noch tiefgreifende Differenzen zwischen den Steuersystemen. Auch sollte man sich vor voreiligen Schlussfolgerungen hüten. Nicht deklariertes Vermögen lässt nicht unbedingt auf Steuerhinterziehung schliessen. Alle Steuersysteme sehen auch Befreiungen und Sonderregelungen vor. Alle Kunden unterliegen nicht weltweit für ihre gesamten Einkünfte und Vermögenswerte einer Steuerpflicht. in welchem Fall muSS man Seinen Kunden anzeigen? Mit Blick auf die Meldepflicht wird zwischen zwei Stufen des Verdachts unterschieden. Liegen Anhaltspunkte für einen einfachen Verdacht vor, so hat der Finanzintermediär ein Melderecht (Art. 305ter Abs. 2 StGB). Wenn er dagegen weiss oder aufgrund eines begründeten Verdachts annimmt, dass die Vermögenswerte aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, so besteht eine Meldepflicht (Art. 9 GwG). So wurde eine neue Bresche in das Bankgeheimnis geschlagen, besonders für die Schweizer Kundschaft. Auch das Verfahren wird sich ändern. Die fünftägige Vermögenssperre, die den Finanzintermediären zahlreiche Probleme bereitete, wird abgeschafft. Nun hat die Meldestelle 20 Werktage zur Untersuchung des Falls zur Verfügung. Während dieses Zeitraums können alle Aufträge des Kunden ausgeführt werden, es sei denn es handelt sich um Terrorismusfinanzierung. Eine Vermögenssperre wird nur dann wirksam, wenn die Meldestelle die Strafverfolgungsbehörde anruft. Da es sich um Übergangsrecht handelt, ist Art. 305bis StGB nicht auf Steuervergehen anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzestextes begangen wurden, sondern nur auf nach seinem Inkrafttreten aufgetretene Tatbestände. So wird der Grundsatz der Nichtrückwirkung eingehalten. • *Der Text wurde im Februar 2015 verfasst.
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Unabhängige Vermögensverwalter : Umgang mit dem
Welche InformatIonen können an das ausland WeItergegeben Werden ? WIe kann der staat , der dIe a nfrage erteIlt , sIe verWenden ? W er muss sIch gegen dIeses v orgehen schützen ? u nd vor allem WIe? vIele zentrale fragen für vermögensverWalter und Ihre kunden. e rklärungen von experten der zürcher kanzleI lenz & staehlIn . Heini RüdisüHli Partner Rechtsanwalt Lenz & Staehelin, Zürich lenzstaehelin.com
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m 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Diese Erklärung ist ein weiterer Schritt zur neuen Amtshilferealität, auf die wir uns seit spätestens dem 13. März 2009 hinbewegen. Damals erklärte der Bundesrat die Übernahme des OECD-Standards der Amtshilfe in Steuersachen. Inzwischen vereinbarte die Schweiz mit über 50 Ländern die Amtshilfe auf Ersuchen und gleichzeitig stiegen die Amtshilfegesuche ausländischer Staaten von früher knapp 20 auf über 1000 pro Jahr. Zukünftig verlangt der Standard einen AIA, den die Schweiz ab 2018 einführen will. Die Schweiz als internationaler Finanzplatz kann es sich nicht leisten, sich diesen Transparenzbestrebungen zu widersetzen und damit auf grauen oder schwarzen Liste zu erscheinen. Das rechtlich unverbindliche Soft-Law "OECDStandard" ist somit faktisch der Leitfaden der Schweizer Amtshilfe. Die dadurch entstehende steuerliche Transparenz ist eine Realität für Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz, der man sich nicht verschliessen kann. InformatIonen über banken und VermögensVerwalter gelangen Ins ausland Bislang kannte die Schweiz nur die Amtshilfe auf Ersuchen eines anderen Staates. Diese Ersuchen richten sich an die Banken als Informationsinhaber. Der ausländische Staat ersucht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) um Informationen über die Bankbeziehung eines Kontoinhabers
MaRco RostetteR MLaw
und der allenfalls davon abweichenden wirtschaftlich berechtigten Person (Beneficial Owner, BO). Zur Bankbeziehung gehört das Kundendossier samt Korrespondenz mit dem Vermögensverwalter. Unter Strafandrohung verfügt die ESTV die Herausgabe von Original-Kopien des Kundendossiers. Gegen die Verfügung hat die Bank kein Rechtsmittel, weil sie im rechtlichen Sinn nicht betroffen ist. Der Kontoinhaber und der BO werden über das Informationsersuchen in Kenntnis gesetzt. Keine Mitteilung geht jedoch an den (externen) Vermögensverwalter oder andere Dritte, deren Namen in den Bankunterlagen erscheinen. In der Schlussverfügung eröffnet die ESTV dem Kontoinhaber und dem BO die Übermittlung des Kundendossiers. Beide können sich dagegen wehren, soweit ihre Interessen direkt betroffen sind. Der Bank selbst und Drittpersonen, wie zum Beispiel einem externen Vermögensverwalter, wird die Schlussverfügung nicht eröffnet und sie können keine Einsprache gegen die Übermittlung ihrer Namen erheben. Verwendung der InformatIonen Im ausland Nach dem OECD-Standard für Amtshilfe auf Ersuchen dürfen Informationen nur zu Zwecken der Steuerveranlagung oder -erhebung sowie zur Vollstreckung oder Strafverfolgung von Steuern dienen (sog. Spezialitätsprinzip) und nicht an andere Behörden oder Staaten weitergegeben werden. Ergibt sich daraus im anderen Staat ein öffentliches Gerichtsverfahren, können die Informationen dennoch publik werden. Der OECD-Standard sieht also vor, dass Dritte, deren Informationen im Zuge der Amtshilfe in einen anderen
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Automatischen Informationsaustausch Staat gelangen, nach dem Recht dieses Staats zu schützen sind und nicht von der Schweiz als ersuchtem Staat. Aufgabe der ESTV ist es, nur Informationen zu liefern, welche für das ersuchte Steuerveranlagungs- oder Steuerstrafverfahren voraussichtlich erheblich sind. Die zukünftige Stellung Der Banken unD VermögenSVerwalter im Verfahren DeS aia Den Planungen des Bundesrates zufolge wird die Schweiz ab 2018 Informationen auch automatisch austauschen. Bis dahin sind vom Parlament ein Strauss von Staatsverträgen und ein neues "Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen" gutzuheissen. Anhaltspunkte für die Stellung von Banken und Vermögensverwaltern im AIA sind auch dem von der OECD am 21. Juli 2014 publizierten globalen Standard für den AIA zu entnehmen. Weitere Aspekte offenbaren die Unterlagen der am 21. April 2015 endenden Vernehmlassung.
Im Unterschied zur Amtshilfe auf Ersuchen werden also beim AIA keine Namen von Vermögensverwaltern und anderen Dritten übermittelt, die nicht selbst als Finanzinstitute oder Vermögensverwalter figurieren. Der AIA beschränkt sich auf einzelne Steuern, namentlich die Einkommen- und Gewinnsteuern sowie die Vermögensund Kapitalsteuern. Gegenstand des AIA sind Kontoinformationen von meldepflichtigen Personen, d.h. natürliche und juristische Personen, die nach dem Steuerrecht des ausländischen Staates dort ansässig sind. Meldepflichtige Informationsinhaber sind "Finanzinstitute", worunter in der Schweiz ansässige Banken fallen, nicht aber eine Zweigniederlassung der Schweizer Bank im Ausland. Weiter zählt der OECD-Standard auch Institute zur Meldepflicht, die hauptsächlich und gewerbsmässig Vermögen für meldepflichtige Personen verwalten, worunter etwa Trusts, aber auch Family Offices oder Vermögensverwalter fallen können. Das Finan-
zinstitut meldet der Schweizer Behörde insbesondere den Namen, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n), Geburtsdatum und –ort des Kontoinhabers sowie der allenfalls abweichenden beherrschenden Person, ausserdem die Kontonummer, Kontostand, Gesamtbruttoerträge aus Dividenden und Zinsen sowie dem Verkauf von Vermögen. Zur Meldung gehören auch der Name und (gegebenenfalls) die Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts. Die Informationen werden sodann durch die ESTV an den anderen Staat gemeldet. Im Unterschied zur Amtshilfe auf Ersuchen werden also beim AIA keine Namen von Vermögensverwaltern und anderen Dritten übermittelt, die nicht selbst als Finanzinstitute oder Vermögensverwalter figurieren. Gegenüber den Finanzinstituten sollen der meldepflichtigen Person die Rechte nach dem Datenschutzgesetz zustehen, namentlich also ein Auskunftsrecht. Nicht vorgesehen ist eine Information der meldepflichtigen Person oder des Informationsinhabers durch die ESTV. VerwenDung Der automatiSch auSgetauSchten informationen im auSlanD Unter dem AIA-Standard gilt ebenfalls das Spezialitätsprinzip wie auch die Möglichkeit der Veröffentlichung von Informationen in Gerichtsverfahren. Die Schweiz beabsichtigt, den AIA mit ausländischen Staaten einzuführen, die einen gleichwertigen Datenschutz wie nach dem Schweizer Datenschutzgesetz kennen. Gestützt auf die Informationen des AIA kann die ausländische Behörde gegebenenfalls zusätzlich ein spezifisches Amtshilfeersuchen stellen und dabei etwa Originalkopien der Bankunterlagen verlangen. waS iSt mitzunehmen? Wer sich als Kunde oder Berater von Kunden auf dem Finanzplatz Schweiz bewegt, muss sich bewusst sein, dass sein Name und seine Geschäfte im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen, beschränkt auch im Rahmen des AIA, an einen ausländischen Staat gelangen können. Dagegen kann man sich weder in der Rolle als Informationsinhaber noch als nebenbei erwähnte Person in der Schweiz wehren, sondern es liegt in den Händen des ausländischen Staates, die Verwendung der Informationen zu beschränken und nicht auf Personen auszuweiten, die von der Amtshilfe nicht betroffen sind. •
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Besteuerung
der
französisch-
Von P h i l i P P e K e n e l Rechtsanwalt, Partner Dr. iur Python & Peter pplex.ch
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ei Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, wird als Bemessungsgrundlage nicht das erzielte Einkommen oder das Vermögen zugrunde gelegt, sondern der Aufwand. Dabei muss der Aufwand immer mindestens dem Fünffachen des Mietwerts ihrer Wohnstätte entsprechen. Für Neuankömmlinge und für Personen, die vor dem 31. Dezember 2015 in der Schweiz angekommen sind, gilt ab dem 1. Januar 2016, dass der Aufwand mindestens dem Siebenfachen des Mietwerts entsprechen muss. Die Problematik bei der Anwendung des Doppelsteuerungsabkommens von 1966 bei der Aufwandsbesteuerung lässt sich wie folgt zusammenfassen: In Artikel 4, Absatz 6 lit. b, wird gesagt, wer im Sinne des Abkommens nicht als in der Schweiz oder in Frankreich ansässig gilt: «natürliche Personen, die in diesem Staat nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert werden, die nach dem Mietwert der Wohnstätte(n) bemessen wird, über die sie in diesem Staat verfügen.» 1967 haben die schweizerischen und französischen Steuerbehörden im Rahmen eines Verständigungsverfahrens den Begriff der «erhöhten Pauschale» geprägt. Mit anderen Worten: Wenn die nach dem Aufwand besteuerte Person akzeptiert, dass ihre Bemessungsgrundlage um etwa 30 Prozent erhöht wird, hat diese Person für die französischen Steuerbehörden im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ihr Steuerdomizil in der Schweiz.
Wohlhabende Personen ziehen die grösste aufmerksamkeit der steuerbehörden auf sich. hier ein Überblick Über den stand der schWeizerisch-französischen beziehungen und der anWendung des am 9. sePtember 1966 geschlossenen abkommens zWischen der schWeiz und frankreich zur Vermeidung der doPPelbesteuerung auf dem gebiet der steuern Vom einkommen und Vom Vermögen und zur Vermeidung Von steuerbetrug und steuerflucht.
Wer hat recht? Die SchWeiz oDer Frankreich? Die Schweiz hat den Fehler gemacht zu akzeptieren, dass lediglich Personen, für die die erhöhte Pauschale gilt, vom Doppelbesteuerungsabkommen profitieren können. Dies war deswegen ein Fehler, weil dieser Personentyp in dem genannten Artikel 4, Absatz 6 lit. b, überhaupt nicht gemeint ist. Am 26. Dezember 2012 hat die Generaldirektion der französischen Staatsfinanzen das Doppelbesteuerungsabkommen ab dem 1. Januar 2013 unilateral gekündigt.
Wir empfehlen den Erben einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz, Frankreich zu verlassen. Die französische Position ist unter mehreren Gesichtspunkten falsch. Zunächst einmal und obwohl dies umstritten ist, gehen wir davon aus, dass Frankreich nicht das Recht hatte, eine seit 40 Jahren gültige Vereinbarung unilateral zu kündigen. Und selbst, wenn man akzeptieren würde, dass diese Kündigung der Vereinbarung rechtens war, müsste sich daraus ergeben, dass Artikel 4, Absatz 6 lit. b, wörtlich ausgelegt und angewendet werden muss. Diese Klausel zielt aber überhaupt nicht auf die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuerten Personen ab. Zum einen ergibt sich klar
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schweizerischen Vermögen Die französische Position ist eine völlige Fehlauslegung. aus dem Vereinbarungstext, dass Personen, die mit einer auf Basis des Mietwertes ihrer Wohnstätte(n) berechneten Pauschale besteuert werden, vom Anwendungsbereich der Vereinbarung ausgenommen sind. Die Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, werden aber nicht auf Basis des Mietwertes ihrer Wohnstätte, sondern auf Basis der Höhe ihres Aufwands besteuert. Der Mietwert spielt nur bei der Festsetzung des Mindestaufwands eine Rolle. Zum anderen ergibt sich aus einer historischen Studie der Verhandlung über Artikel 4, Absatz 6 lit. b, dass diese Klausel überhaupt nicht auf die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuerten Personen abzielte. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft auch niemals darauf Bezug genommen. Bei letzteren Personen handelte es sich um Personen mit Steuerwohnsitz in der Schweiz, die in Frankreich einen Zweitwohnsitz besitzen und in diesem Land auf Basis des Mietwertes ihrer Immobilie pauschal besteuert werden. DiE schwEiz muss hart blEibEn Vor diesem Hintergrund ist die Frage legitim, weshalb die eidgenössischen Steuerbehörden im Rahmen des Verständigungsverfahrens das System der «erhöhten Pauschale» akzeptiert haben. Wie auch immer die Antwort auf diese Frage ausfallen mag, ergibt sich aus dem oben Gesagten, dass die schweizerische Akzeptanz der unilateralen Kündigung der Vereinbarung durch Frankreich die wörtliche Auslegung und Anwendung von Artikel 4, Absatz 6 lit. b, des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 nach sich ziehen würde, die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuerte Personen überhaupt nicht betrifft. Daraus würde sich ergeben, dass pauschal besteuerte Personen vom Doppelbesteuerungsabkommen auch dann profitieren, wenn sie keine «erhöhte Pauschale» zahlen! Da die Position Frankreichs eine völlige Fehlauslegung ist, ist es wichtig, dass die Schweiz gegenüber ihrem Nachbarland hart bleibt. Die einzige Position, die wir bereit sind zu akzeptieren, ist eine fortgesetzte Anwendung der «erhöhten Pauschale» durch die Schweiz, auch wenn diese, wie wir oben gesehen haben, dem Vereinbarungstext widerspricht.
Es gilt zu unterstreichen, wie wichtig die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 für die pauschal besteuerten Personen ist. Es erlaubt ihnen nämlich nicht nur, eine gewisse Anzahl an Quellensteuern teilweise oder vollständig zurückgezahlt zu bekommen, sondern durch die Vereinbarung wird vor allem auch die Frage nach dem Steuerdomizil anhand der in der Vereinbarung vorgesehenen Kriterien beantwortet und damit im Grossen und Ganzen anhand des Lebensmittelpunkts. Dafür wird Artikel 4 B des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) nicht mehr angewendet, der insbesondere vorsieht, dass eine Person ihr Steuerdomizil in Frankreich hat, wenn dort ihr wirtschaftlicher Interessenschwerpunkt liegt oder wenn sie dort eine Aktivität ausübt, von der nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine Nebenaktivität handelt. ErbschaftsstEuErn Mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2014 hat Frankreich das Doppelbesteuerungsabkommen von 1953 gekündigt, laut dem bei dem Tod einer Person mit Steuerdomizil in der Schweiz dort sämtliche Erbschaftssteuern fällig waren, ausser den Steuern auf in eigenem Namen gehaltene Immobilien in Frankreich. Seit dem 1. Januar 2015 unterliegt die Besteuerung aus französischer Sicht dem Artikel 750 ter des CGI. Laut dieser Klausel wird bei dem Tod einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz in Frankreich zum französischen Satz eine Steuer auf das gesamte Erbe erhoben, sofern sich der Steuerwohnsitz des Erbes in den letzten zehn Jahren für sechs Jahre in Frankreich befand. Ist dies nicht der Fall, werden lediglich die französischen beweglichen Gegenstände und Immobilien besteuert. In Anbetracht dieser neuen Regeln empfehlen wir den Erben einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz, Frankreich zu verlassen, dort keine Immobilien und keine beweglichen Gegenstände zu besitzen (darunter fallen auch Aktien und Anleihen) und in Bezug auf die Regeln zum Steuerwohnsitz sehr vorsichtig zu sein. •
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STEUERN
Wenn die internationale Seit 2008, alS die gröSSte Schweizer Bank zur zielScheiBe der uS-amerikaniSchen SteuerBehörden wurde, macht die Finanzwelt eine radikale umwandlung durch. Seitdem iSt Sie unter Ständigem BeSchuSS, und die inveStmentBranche iSt gezwungen, ihre BeruFSpraxiS vollStändig zu üBerdenken.
Von P a o l o B e r n a s c o n i
B
Prof. Dr h.c. Bernasconi Martinelli Alippi & Partners pblaw.ch
eim G20-Gipfeltreffen am 2. April 2009 in London wurde der „global war against tax evasion“ ausgerufen: ein wahrer „Big Bang“ in der Finanzwelt. Bis dato wurde nur so getan als ob; nun wurde es ernst. Ob in der Schweiz, in Singapur oder in Liechtenstein, überall erklärte man fieberhaft seine Konformität mit dem OECD-Standard für die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen. Keiner will Gefahr laufen, auf die Schwarze Liste zu kommen. Selbst das Schweizer Parlament nimmt erweiterte Klauseln der Kooperation mit rund 50 Ländern an. Die Zusammenarbeit auf Ersuchen der ausländischen Steuerbehörde betrifft nicht nur Fälle des Steuerbetrugs, sondern auch der Steuerhinterziehung, also Vergehen, die eine vergessene, unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärung beinhalten! Es können sogar Gruppenanfragen hinsichtlich Personen gestellt werden, die nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Kategorien mit bestimmten Verhaltensweisen anvisiert werden. Kurz, hier wird auf das Modell zurückgegriffen, das die Steuerbehörden der USA bereits zur Aufdeckung von amerikanischen UBS-Kunden erprobt haben. Betroffen sind z.B. „US Persons“, die ein Konto verwendet haben, das auf den Namen einer Briefkastengesellschaft mit Sitz in einer Steueroase (Bahamas, Belize, B.V.I., Cayman, Cook, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Liechtenstein, Malta, Marshall, Monaco, Panama, Zypern, etc.) eröffnet wurde. „Freiwillige“ bauen vor Unzählige Kunden haben bereits durch Teilnahme an einem der „Voluntary Disclosure“-Programme reagiert, die zahlreiche Länder, darunter Deutschland, Belgien, Spanien, Portugal und die USA, initiiert haben. Anfang dieses Jahres hat Italien nicht nur ein solches Programm, sondern gleichzeitig die Strafbarkeit von Selbstgeldwäsche eingeführt. So machen sich Zuwiderhandelnde nicht nur wegen eines Steuervergehens, sondern auch wegen Geldwäscherei
strafbar. Diese Initiative erhöht das konkrete Risiko für Banken und andere Finanzintermediäre in der Schweiz, wegen der Teilnahme an von einem Kunden begangener Geldwäscherei belangt zu werden, wenn sie dessen Anweisungen mit dem Ziel der Steuerflucht ausführen. Massnahmen wie die Verbote Bargeld abzuheben, Geld in ein Land der Schwarzen Liste zu überweisen oder ein Konto auf den Namen einer Offshore-Firma zu eröffnen, schränken die freie Verfügungsgewalt des Kunden über sein Vermögen ein. Einige Kunden haben versucht, bei einem Zivilgericht die Verurteilung ihrer Bank zur Ausführung ihrer Anweisungen zu erwirken, jedoch mit unterschiedlichem Erfolg. Strafklagen in Genf und Lugano wurden abgewiesen, da die Bank offenkundig nicht beabsichtigte, sich das Vermögen des Kunden anzueignen. Im Gegenteil, sie geht in solchen Fällen nur ihre seit Jahren von der FINMA vorgeschriebene Verpflichtung zum gewissenhaften Management der Rechtsund Reputationsrisiken ein. SyStematiSche Klagen Eine Folge dieser „kopernikanischen Wende“: Nun muss auch ausländisches Recht berücksichtigt werden. Jahrzehnte lang lautete die – wortwörtlich – goldene Regel, dass nur Schweizer Recht zu befolgen war, während die Einhaltung des ausländischen Rechts, insbesondere Steuerrechts, ausschliesslich dem Kunden oblag. Zwar hatten vor über 20 Jahren einzelne deutsche oder italienische Staatsanwaltschaften gegen Fachleute der Branche, die Steuerflucht ausländischer Kunden auf Schweizer Staatsgebiet begünstigt hatten, Klage erhoben. Doch den Startschuss für systematische Attacken gab 2008 das Verfahren gegen UBS und LGT in den USA, das weltweit als Vorbild dient. 14 Schweizer Banken ereilte das gleiche Schicksal, bis das amerikanische Justizministerium am 29. August 2013 das „Non Defer-
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Steuerpolitik zum
Sturm bläst
In Zukunft wird es in den Banken mehr Juristen und Steuerexperten geben als Bankiers. red Program“ einleitete, dem 106 Schweizer Banken beitraten. Heute ist nur bekannt, dass die US-Behörden internationale Haftbefehle gegen rund 40 Bankfachleute, Rechtsanwälte, „Trustees“ und Treuhänder ausgestellt haben, denen vorgeworfen wird, Kunden von der Schweiz aus bei Steuerdelikten beigestanden zu haben. Diese Strategie wurde in Deutschland im Fall des Präsidenten des FC Bayern, in Belgien gegen HSBC, in Frankreich gegen UBS und sogar im Dezember 2014 in Italien im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Lebensversicherungsgesellschaften der Crédit Suisse Group in Mailand angewandt. Und in der Schweiz... Am 12. Dezember 2014 hat das Schweizer Parlament die am 16. Februar 2012 von der FATF (OECD-Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung) angenommenen Empfehlungen in Schweizer Recht umgesetzt. Auch hier handelt es sich um eine historische Wende: Fortan wird die Geldwäsche von Erlösen aus qualifizierten Steuervergehen, also Steuerersparnissen von mehr als 300‘000 Franken pro Steuerperiode, bestraft, wenn die Ersparnis unter Benutzung gefälschter Dokumente erzielt wurde. Dies hat eine Flut von Konsequenzen, darunter die Verpflichtung, verdächtige Fälle anzuzeigen und zweifelhafte Einlagen zu identifizieren und abzulehnen. Die neue Norm, Artikel 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches, macht keinen Unterschied zwischen Straftaten, die auf Kosten der Steuerbehörden der Schweiz und solchen, die auf Kosten ausländischer Steuerbehörden begangen wurden. Auf internationaler Ebene wird
...
es möglich, Bankdaten und -dokumente ins Ausland weiterzuleiten, insbesondere im Interesse von Strafverfahren wegen Geldwäsche von Erlösen aus qualifizierten Steuervergehen. Unter diesen Umständen ist mit einer Beschwerdewelle zur Klärung der Frage zu rechnen, ob das von der ausländischen Behörde geahndete Steuerdelikt auch nach Schweizer Recht strafbar ist. Vor diesem Hintergrund zeichnen sich die von dem Strassburger Übereinkommen von 1988/2010 vorgesehene und bereits vom G20 angenommene unaufgeforderte Übermittlung sowie der automatische Austausch von Steuerinformationen ab. Laut Bundesrat werden diese Regeln erst 2018 in Kraft treten. Dazu reicht eine förmliche Erklärung aus, soweit sie von den Parlamenten ratifiziert wird wie im Fall der Übereinkunft mit Australien. Die Ergebnisse entsprechender Verhandlungen mit der EU wurden vor kurzem bereits paraphiert. Nur über die Reichweite der rückwirkenden Anwendung muss noch beraten werden. In diesem Punkt lässt das internationale Recht den Staaten freie Hand. So sieht z.B. die Vereinbarung vom 23. Februar 2015 zwischen Italien und der Schweiz vor, dass die Amtshilfe auf Ersuchen keine Sachverhalte betreffen darf, die vor dem Unterzeichnungsdatum aufgetreten sind. Der automatische Informationsaustausch kann nur Daten betreffen, die frühestens ab 2017 zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden im Interesse von Geldwäscheverfahren verbunden mit qualifizierten Steuerdelikten wird somit erst ab dem Inkrafttreten der neuen Fassung von Artikel 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches möglich sein. Eine neue Ära hat begonnen: In Zukunft wird es in den Banken mehr Juristen und Steuerexperten geben als Bankiers. •
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POLITIK
Der
Finanzplatz Schweiz
muss seine
Seit mehreren Jahren erlebt der Finanzplatz Schweiz eine wende in Seiner entwicklung. eS müSSen nicht mehr nur noch Vereinbarungen mit den europäiSchen nachbarn getroFFen werden, Sondern eS geht auch darum, die betonung auF «neue» Vorzüge zu legen. der StaatSSekretär Für internationale FinanzFragen JacqueS de watteVille gibt einen überblick. Das Gespräch
Jacques
de
führte
Nejra BazDarevic.
Watteville
Staatssekretär für internationale Finanzfragen sif.admin.ch
W
ie kann die Schweiz heute den Zugang zum europäischen Finanzmarkt garantieren? z JdW: Die Schweiz verfügt über drei sich ergänzende Optionen. Diese werden zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert, und jede beinhaltet Risiken und Chancen. Die erste Option ist es, bilaterale Verhandlungen zu führen; dies ist die am wenigsten komplexe Lösung. Die zweite ist das Streben nach rechtlicher Anerkennung durch die Europäische Union (EU). Eine solche Anerkennung ermöglicht es der Schweiz, ihre Anstrengungen darauf auszurichten, die Rechtsprechung «eurokompatibel» zu machen, wenn der Marktzugang vorteilhaft ist. Die dritte Möglichkeit schliesslich wäre der Abschluss einer sektoriellen Vereinbarung mit der EU. Für die schweizerischen Finanzdienstleister böte dieser Weg langfristige Rechtssicherheit und den uneingeschränkten Zugang zu den EU- Finanzmärkten. Im Gegenzug müsste die Schweiz als Voraussetzung für eine sektorielle Vereinbarung den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU übernehmen.
Sie sprechen sich für bilaterale Verhandlungen aus. Gibt es dafür in Brüssel Verbündete? z JdW: Wir müssten die Machbarkeit, die Vorteile und die Nachteile einer solchen Vereinbarung prüfen. Die Diskussion wird sich insbesondere um die Definition des gemeinsamen
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Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Wir können die grauen und schwarzen Listen vermeiden, indem wir die internationalen Normen beachten.
Welche Position nehmen die anderen grossen Finanzakteure ein, insbesondere die USA? z JdW: Als Drittstaat sind auch die USA betroffen. Der grosse Unterschied besteht darin, dass die Schweiz im Herzen Europas liegt und unsere Handels- und Finanzverbindungen mit der EU viel stärker ausgeprägt sind als diejenigen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten. Das Bankgeheimnis stand symbolisch für den Finanzplatz. Wie wird seine Entwicklung in der Zukunft weitergehen? z JdW: Die schweizerische Finanz- und Fiskalpolitik basiert auf klaren Prinzipien, die bereits 2009 festgelegt wurden. Wir möchten, dass der Finanzplatz Schweiz seine Wettbewerbsfähigkeit und insbesondere seine Position als Marktführer bei der internationalen Vermögensverwaltung behält. Die verwalteten Vermögen müssen jedoch versteuert werden,
und der Finanzplatz Schweiz darf kein sicherer Hafen für kriminell erwirtschaftetes Geld sein. Gleichzeitig müssen wir unsere Vorzüge hervorheben: politische Stabilität, Rechtssicherheit, Neutralität, Servicequalität und die Tatsache, dass wir unsere eigene Währung haben. Haben die Bundesbehörden die Absicht, aktiv Werbung für Finanzdienstleistungen im Ausland zu betreiben? z JdW: Zunächst einmal ist es von zentraler Bedeutung, die internationalen Normen zu beachten, die Rechtssicherheit zu garantieren und zu gewährleisten, dass die Schweiz für ausländische Unternehmen attraktiv bleibt. In einem nächsten Schritt wären unsere Vorzüge aktiv hervorzuheben und unser Zugang zu den Finanzmärkten zu verteidigen. Diese Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig zu halten, ist eine gemeinsame Anstrengung sowohl der privaten als auch der öffentlichen Akteure. Auf kurze und mittlere Sicht dürften zwanzig bis dreissig Prozent der Bank- und Finanzinstitute verschwinden. Handelt es sich dabei um eine heilsame Konsolidierung? z JdW: Dies ist sicherlich mit Risiken für den Finanzplatz verbunden, aber jede Konsolidierung bietet auch Möglich-
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europäischen Besitzstandes und die Behandlung der gemeinsamen politischen Horizonte drehen. In dieser Phase wird daher der Begriff «Sondierungsgespräche» verwendet, nicht «Verhandlungen». Allerdings hat das Abstimmungsergebnis der Initiative gegen Masseneinwanderung am 9. Februar 2014 solche Gespräche schwieriger gemacht.
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Halten Sie den Finanzplatz Schweiz für ausreichend solide, um neue internationale Normen integrieren zu können? ❚ JdW: Der Finanzplatz Schweiz verfügt über zahlreiche Vorzüge, und ich bin sicher, dass er seine Position unter den grössten internationalen Finanzplätzen halten kann. Diese Feststellung gilt auch für die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter. Es darf auch nicht vergessen werden, dass alle anderen Finanzplätze, mit denen wir im Wettbewerb stehen, sich in Bezug auf die Einhaltung internationaler Normen denselben Anforderungen stellen müssen und sich ebenfalls in einem von tiefgreifenden Veränderungen geprägten Kontext bewegen.
Stehen 2015 die grauen und schwarzen Listen auf der Tagesordnung? ❚ JdW: Es ist für unsere Wirtschaft mit sehr konkreten und schädlichen Konsequenzen verbunden, wenn wir uns auf grauen oder schwarzen Listen wiederfinden. Wir können dies verhindern, indem wir die internationalen Normen beachten.
Wie ist das Ansehen der Schweiz bei der OECD, und wie hat es sich seit Beginn der Krise entwickelt? ❚ JdW: Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Arbeit der OECD, was eine Möglichkeit ist, sich Gehör zu verschaffen. So werden in der neuen Vorschrift über den automatischen Datenaustausch beispielsweise fünf Kriterien vorgegeben, die für uns von essenzieller Bedeutung waren und die wir aktiv verteidigt haben: lediglich eine Norm und nicht mehrere,
Sie waren bei den Verhandlungen über neue Doppelbesteuerungsabkommen, die den OECDNormen entsprechen, sehr aktiv und effizient, insbesondere bei Frankreich und Italien. Was ist bei diesem Thema der Stand der Dinge? ❚ JdW: Mit Italien haben wir kürzlich ein Änderungsprotokoll zu unserer Vereinbarung gegen die Doppelbesteuerung sowie eine Roadmap unterzeichnet, mit der wir die laufenden Finanzdossiers auflösen können. Mit Frankreich haben wir im letzten Jahr ein Protokoll unterzeichnet, mit dem unser Doppelbesteuerungsabkommen die internationalen Normen erfüllt. Weiterhin wurde ein konstruktiver Dialog eingeführt. Dabei handelt es sich um sehr substanzielle Verbesserungen. •
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ENTWICKLUNG
Wie man zur
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und leistungsstarken Führungspersönlichkeit wird Vergangene Fehler regen dazu an, sich inFrage zu stellen . d iesem m echanismus können sich auch Finanzmarktspezialisten nicht entziehen. eine solche r eFlexion ist ein heilsamer prozess und kann häuFig zu e FFizienz - und p roduktiVitätsgewinnen Führen . a uF dem w eg zum e rFolg kann die r esilienz also einen aktiVen B eitrag leisten .
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iele nehmen an, dass die weltweite Währungskrise des Jahres 2008 der Vergangenheit angehört; das Auf und Ab auf den Devisenmärkten und die Bankenskandale scheinen jedoch in eine andere Richtung zu deuten. Vermögensverwalter stehen vor einer anspruchsvollen Zeit, die auf allen Ebenen durch eine höhere Transparenz, stärkere Abhängigkeiten, schnellere Prozesse und einen höheren Komplexitätsgrad gekennzeichnet ist. Kann diese Herausforderung nicht eine grossartige Möglichkeit zum Aufbau einer besseren Welt sein? In diesen schwierigen Zeiten wieder einen Sinn zu finden und Selbstvertrauen zu fassen, kann sich als schwierig und frustrierend erweisen und führt häufig zu Ängstlichkeit und Entmutigung. Diese Empfindungen sind unverzichtbare Begleiter eines Finanzsektors im Wandel, in dem verantwortungsbewusste und motivierende Führungspersönlichkeiten gebraucht werden. In einer Wachstumswirtschaft zu führen, ist einfach. In einer Welt mit Widerständen trennt sich die Spreu vom Weizen. Daher spielen mehr denn je zusätzlich zur technischen Kompetenz, auf deren Grundlage die Finanzexpertise steht, die Resilienzkompetenzen eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden vier zentrale Fähigkeiten beschrieben, die dabei helfen, eine neue Ausrichtung zu finden, bei der Sinn und Zuversicht im Vordergrund stehen. EnErgiE tankEn Seit Urzeiten müssen die meisten grossen Führungspersönlichkeiten immer wieder schwierige Prüfungen bestehen. Die Fähigkeit, sich davon zu erholen, ist eine essenzielle Voraussetzung dafür, die Mitarbeiter unterstützen zu können und nicht in eine Negativspirale zu geraten. Führungskräfte müssen zwingend besondere Anstrengungen unternehmen, um Konzentration und Erholung zu fördern und präsent und verfügbar zu sein. Körperliches Training, Entspannungstechniken und Atmungsübungen können Bestandteile einer klaren
Von AlexiA Michiels Mitgründerin des Resilience Institute Europe fr.resiliencei.com
Strategie für die Stressbewältigung sein. Die sofortigen positiven Auswirkungen und die Notwendigkeit einer täglichen Entspannungspraxis werden häufig unterschätzt. Mit solchen Techniken können die Ressourcen viel schneller wieder aufgeladen werden. Leistungssportler setzen die Regeneration mit auf den Trainingsplan. In der Arbeitswelt herrschen dieselben Bedingungen wie im Sport, also müssen sich auch die Mitarbeiter mit Regenerationstechniken beschäftigen. Mut Wie Winston Churchill gesagt haben soll, bedeutet Erfolg die Fähigkeit, von einem Misserfolg zum anderen zu gehen, ohne seine Begeisterung zu verlieren. In einem Kontext zunehmender Transparenz gibt es keine Auswege; es muss ein moralisch tadelloser Ansatz gewählt werden. Die neue Generation fordert eine gute Governance, was Verantwortungsbewusstsein auf allen Ebenen voraussetzt. Sich gut zu kennen, das richtige Gleichgewicht zwischen Kompetenz und Anspruch zu finden und die Erfolge zu feiern sind einige Praktiken, die in einer von Umbrüchen gekennzeichneten Umgebung Mut machen und die Begeisterung fördern. krEativität Die menschliche Entwicklung wird durch Kreativität und Innovation getrieben. Diese Fähigkeiten werden es dem Finanzsektor ermöglichen, sich neu zu erfinden. Dan Pink, Autor des Buches „Was Sie wirklich motiviert“, geht davon aus, dass Kreativität durch Selbstständigkeit, Beherrschung und Sinn angeregt wird – die notwendigen Voraussetzungen für Motivation. Bietet eine Führungspersönlichkeit diese drei Elemente an, so fühlen sich seine Mitarbeiter selbstbewusst und in der Lage, Ergebnisse zu erzielen, die häufig die Erwartungen übertreffen. Die richtigen Bedingungen für Kreativität zu schaffen, bedeutet vor allem, Talente innerhalb der Organisation zu fördern. Es
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Werden Sie zur resilienten Führungspersönlichkeit! z
Bewusst führen: Widmen Sie täglich drei Minuten der Ruhe, um Abstand zu gewinnen. Beobachten Sie sich, und machen Sie sich Ihre Situation bewusst.
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Regeneration: Bauen Sie Regenerationszeit in Ihren Tagesablauf ein. Hören Sie zum Beispiel Musik, trinken Sie eine Tasse Tee oder Kaffee, atmen Sie tief, machen Sie einen Spaziergang.
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Haushalten Sie mit Ihrer Energie: Training, Schlaf und gesunde Ernährung – drei essenzielle Bestandteile für Energie und Einstellung. Machen Sie sich einen persönlichen Plan, um Ihre körperliche Fitness zu fördern.
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Abschalten: Schaffen Sie eine Atmosphäre von Ruhe und Klarheit, in der Sie konzentriert bleiben. Schalten Sie täglich für mindestens eine Stunde Ihre Mailbox und Ihr Telefon aus, um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können.
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Seien Sie aufmerksam: Unterstützen Sie diejenigen Teammitglieder, die sich in einer Negativspirale befinden. Trainieren Sie Ihre Empathiefähigkeit, indem Sie auf sämtliche verbale und nonverbale Signale Ihrer Mitarbeiter achten.
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Seien Sie positiv: Schaffen Sie in Ihrem Team eine positive Atmosphäre, und feiern Sie die Erfolge.
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Schaffen Sie Klarheit: Passen Sie die Rollen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter an deren Stärken an. Berücksichtigen Sie gleichzeitig die Interessen der Beteiligten.
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Setzen Sie Prioritäten: Kommunizieren und wiederholen Sie regelmässig die wichtigsten Prioritäten. Nicht alles, was für Sie offensichtlich ist, ist es auch für alle anderen.
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Verhalten Sie sich vorbildhaft: Hinterfragen Sie sich regelmässig: Passt mein Verhalten zu den Werten, von denen ich mich leiten lasse? Verhalte ich mich selbst so, wie ich mir es von meinen Mitarbeitern wünsche?
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Fördern Sie die Diskussion: Erinnern Sie an den Sinn Ihrer Aktivität, und wagen Sie es, eine langfristigere Sicht einzunehmen, die über die kurzfristigen Interessen hinausreicht.
beinhaltet auch, den Mitarbeiter in seiner Gesamtheit anzuerkennen, nicht nur seine kognitiven Fähigkeiten (das Mentale), sondern auch seine physischen, emotionalen und spirituellen Fähigkeiten, also Körper, Herz und Geist. Wer dies missachtet, verzichtet auf Inspirations- und Kreativitätsquellen.
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen wollen, also eine gewinnbringende Strategie finden und umsetzen, die besten Talente gewinnen und halten und vor allem einen nachhaltigen gesellschaftlichen Wert schaffen möchten, müssen wir das Menschliche in den Mittelpunkt stellen.
Beziehungen Resiliente Führungspersönlichkeiten verhalten sich allen Beteiligten gegenüber respektvoll und wohlwollend. Die Berücksichtigung von Externalitäten und die Entwicklung des „Impact Investing“ weisen auf einen Trend hin, der sich verstärken wird. Solche Aktivitäten sind nur sinnvoll, wenn sie sich allgemein positiv auf den betroffenen Personenkreis auswirken. Es geht darum, eine für Bank- und Finanzexperten inspirierende Kultur zu schaffen. Wie es Christine Lagarde kürzlich ausgedrückt hat: „Was wir benötigen, sind Investoren und Finanzführungskräfte, die Werte genauso ernst nehmen wie Bewertungen und für die Kultur genauso wichtig ist wie das Kapital.“ Wenn wir die
Einen neuen Sinn zu definieren und Selbstvertrauen zu fassen, setzt eine Reihe von Einstellungen und Kompetenzen voraus. Diese sind für alle zugänglich und nennen sich „Resilienz“. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit, sich gegen Widerstände durchsetzen, Mut zu beweisen und mit Begeisterung an Herausforderungen und Veränderungen heranzugehen, die eigene Kreativität anzuregen, um Lösungen für komplexe Probleme zu finden, und schliesslich Beziehungen zu pflegen, die auf alle Beteiligten einen positiven Einfluss haben. Um es mit Gandhi zu sagen: „Du musst die Veränderung sein, die du in der Welt sehen willst. Dies ist deine Möglichkeit: Erfinde dich neu und ändere dich selbst!“ •
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ASSET MANAGEMENT
Wir müssen unsere
Angst D
vor
Mit Blick auf die Zukunft des schweiZer asset ManageMents und insBesondere der steigerung seiner attraktivität iM ausland haBen die schweiZerische Bankiervereinigung und die sfaMa, die swiss funds & asset ManageMent association, geMeinsaM Mit anderen fachleuten der Branche ein förderprograMM initiiert. das wichtigste üBer diese von peter grünBlatt gelenkte initiative.
ie Vermarktung von Schweizer Asset Management-Produkten hängt von der Anerkennung eines „EU-Passes“ durch die EU-Behörden ab. Wie beurteilen Sie die Initiativen und die Lobbyarbeit der Schweiz in dieser Hinsicht? z PG: Im Bereich Asset Management haben wir es neben dem Fondsgeschäft überwiegend mit Mandaten zu tun, die von grossen institutionellen Anlegern vergeben werden. Der Zugang zum Markt der Europäischen Union und folglich die Möglichkeit, unsere Produkte und Dienstleistungen in der EU anzubieten, ist in diesem Umfeld eine Priorität. Doch die Exportfähigkeit von Schweizer Dienstleistungen und Produkten in Länder ausserhalb der EU bleibt ebenso wichtig. Wie Sie bemerkt haben, hängen wir bezüglich der Anerkennung der Übereinstimmung des gesetzlichen Rahmens der Schweiz mit der EU-Gesetzgebung von der europäischen Regulierungsinstanz, der ESMA, ab. Unsere zukünftigen Gesetze über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und die Finanzinstitute (FINIG) müssen dabei den europäischen Mindeststandards gleichwertig sein. Bis zu dieser rechtlichen Klarstellung ist unsere Sicht der Lage nicht präzise genug, um vor Ende 2016 mit der ESMA Diskussionen aufnehmen zu können. Ist die Schweizer Vermögensverwaltung eine Exportbranche oder ein Sektor, der eine Inlandsnachfrage bedient? z PG: Die Hauptzielsetzung der Initiative Asset Management der SBVg und der SFAMA ist der Export von Vermögensverwaltungsprodukten und -dienstleistungen, die in der Schweiz geschaffen werden. Folglich definiert sich das Schweizer Asset Management in erster Linie als Exportbranche. Mehrere Studien von PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Boston Consulting Group sehen weltweit ein jährliches Wachstum von
Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
Peter Grünblatt Verantwortlich für die Initiative Asset Management Schweiz der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) swissbanking.org
6 Prozent der institutionellen Vermögenswerte voraus. Diese Dynamik geht vor allem von Vorsorgesystemen in Schwellenländern aus. So wird zum Beispiel in China derzeit der Aufbau eines Vorsorgesystems geprüft. Potenziale dieser Art ermitteln und beurteilen wir im Rahmen unserer Initiative. Welche Mittel werden Sie mobilisieren, um von diesem Wachstum zu profitieren? z PG: Die Initiative Asset Management ist keine Aktion zugunsten der Schweizer Banken. Ihr Ziel ist es, den gesamten Finanzplatz durch das Engagement aller Akteure einzubeziehen. Die Initiative ist als Think Tank zu verstehen. Wir produzieren Ideen und geben den Anstoss für Projekte, die Umsetzung obliegt dann aber der Realwirtschaft.
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möglichen Risiken überwinden Wir bringen unsere Standpunkte in die politischen Diskussionen sehr aktiv ein, damit die Bedürfnisse der Vermögensverwaltungsbranche Gehör finden.
Sinne gemeinsam mit der Boston Consulting Group eine Machbarkeitsstudie für einen Asset Management Campus gestartet. Schliesslich ist auch die Erhöhung der Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes für ausländische Asset Manager für uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten sie ermutigen, sich in der Schweiz niederzulassen oder einen beträchtlichen Anteil ihrer Dienstleistungen und Wertschöpfung in unsere Finanzzentren zu verlagern. Heute beschäftigen einige internationale Vermögensverwalter nur ein Verkaufsteam in der Schweiz. Das wollen wir ändern und grössere Anteile der Wertschöpfungskette in die Schweiz holen. Der Erfolg dieser Bestrebungen hängt von der baldigen Lösung von rechtlichen Unsicherheiten in der Schweiz ab. So könnte es uns die am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative zur Masseneinwanderung erschweren, talentierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuziehen.
Initiator des Programms ist die SBVg. Mit wem arbeiten sie bei diesem Projekt zusammen? z PG: Tatsächlich sind die SBVg und die SFAMA die Initiatoren, doch die Initiative wird auch von dem Versicherungsverband, dem Pensionskassenverband und Anlagestiftungen unterstützt. Wir sind auch mit dem Verband der Auslandsbanken in der Schweiz sowie weiteren Vereinigungen im Gespräch.
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Unsere Initiative umfasst drei wesentliche Handlungsfelder. Zunächst handeln wir im Bereich der Regulierung, was seit einem Jahr unsere Hauptzielrichtung darstellt. Der Regulierungsprozess erstreckt sich über einen langen Zeitraum und bleibt im Zentrum unserer Problemstellungen. Wir sind der Ansicht, dass eine Regulierung aller Asset Manager unumgänglich ist. Heute untersteht die Mehrheit der 3’000 unabhängigen Vermögensverwalter der Schweiz keiner Regulierung, sondern nur der vom GwG vorgeschriebenen Aufsicht. Sollte dies so bleiben, werden wohl keine Diskussionen mit der EU bezüglich Äquivalenz möglich sein. Das zweite Handlungsfeld betrifft die Niederlassung neuer Vermögensverwalter in der Schweiz. Wir möchten das Unternehmertum fördern. Zu Beginn dieses Jahres haben wir in diesem
Wer sind die Hauptakteure des Asset ManagementSektors in der Schweiz? z PG: Die Vermögensverwaltung ist noch weitgehend eine Domäne der Grossbanken. Doch nicht nur. So hat auch das grösste Asset Management Unternehmen der Welt, BlackRock, mehr als nur ein Verkaufsteam in der Schweiz. Diese Firma verwaltet auch Vermögen aus der Schweiz, was absolut im Sinne unserer Initiative ist.
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ASSET MANAGEMENT
Wir wollen Treffen mit Themenschwerpunkten wie den Herausforderungen für die weltweite Vermögensverwaltung und die Entwicklung der Altersvorsorgesysteme organisieren.
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Die Zusammensetzung des Lenkungsausschusses (Steering Committee) ist breit gefächert. Dazu gehören Vertreter der Versicherungsbranche, der Pensionskassen, des Banksektors und der Verbände der unabhängigen Vermögensverwalter. Die Asset Management-Branche insgesamt ist meines Erachtens sehr gut repräsentiert. Gegenwärtig bin ich der einzige Vollzeitangestellte; rund 50 Branchenvertreter nehmen an zahlreichen Arbeitsgruppen teil. Können Sie konkrete Beispiele nennen? z PG: Wir wollen beispielsweise Gipfeltreffen nach dem Vorbild des WEF in Davos organisieren. Die Positionierung eines solchen Events wäre eindeutig länderübergreifend mit der Präsenz namhafter internationaler Delegationen, die sich mit Themen der weltweiten Vermögensverwaltung und der Entwicklung von Altersvorsorgesystemen befassen könnten. Wir arbeiten auch eng mit dem Swiss Finance Institute (SFI) zusammen, so zum Beispiel beim Aufbau eines Weiterbildungsmoduls zum Thema Asset Management, das im November 2015 starten soll. Daneben befassen wir uns mit der Ausarbeitung eines Konzepts für einen Think Tank zum Thema Asset Management.
Schweiz haben. Wir bringen unseren Standpunkt in diesen politischen Diskussionen sehr aktiv ein, damit die Bedürfnisse der Vermögensverwaltungsbranche Gehör finden. Sind die Akteure des Bank- und Finanzwesens in der Lage, trotz des schon jetzt bestehenden Drucks auf ihre Gewinnspannen massiv in die Vermögensverwaltung zu investieren? z PG: Das bleibt abzuwarten. Die Initiative Asset Management selbst ist der Think Tank, der Ideen generiert. Für jedes Einzelprojekt müssen dann Investoren gefunden werden. Die künftigen Sponsoren werden den Nutzen der einzelnen Vorhaben einschätzen und fallweise investieren.
Werden Sie ein offizielles Schulungsprogramm für Vermögensverwalter unterstützen? z PG: Es wäre verfrüht, sich hierzu zu äussern. Wir diskutieren dies zwar im Lenkungsausschuss, aber die Frage hat aktuell nicht oberste Priorität für uns. Unsere Diskussionen kreisen vor allem um etwaige Pflichtschulungsmodule wie etwa Kurse über Risikomanagement, Anlageallokation usw. Im Idealfall würden diese Module die erforderliche Anzahl an Kreditpunkten zur Ausübung des Vermögensverwalterberufs bestimmen. Das könnte gegebenenfalls den Genehmigungsprozess durch die FINMA erheblich erleichtern.
Ist die Diskretionskultur der Schweiz mit einer auf Aktivismus und unablässiger Werbung ausgerichteten Kultur der Vermögensverwaltung vereinbar? z PG: Die Schweizer Asset Manager sind proaktiv, sie leisten beachtliche Marketinganstrengungen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Diskretionskultur des Schweizer Finanzplatzes widerspricht dem in keiner Weise. Als grössere Herausforderung erscheint mir unsere Bereitschaft, Risiken einzugehen. Nur wer entschieden Risiken eingeht, generiert Performance. Beim Verkauf unserer Vermögensverwaltungsleistungen ist die Performance das Schlüsselelement. Zwar ist sie für internationale institutionelle Anleger nicht das Hauptargument für die Vergabe eines Mandats an einen Vermögensverwalter. In zahlreichen Studien wird die Regulierung der Verwalter selbst als ausschlaggebendes Entscheidungskriterium genannt. Dagegen wird unzureichende Performance am häufigsten als Grund zur Beendigung eines Mandats aufgeführt.
Werden Sie offiziell von den politischen Instanzen unterstützt? z PG: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Asset Management Initiative sehr gut aufgenommen und verstanden. Wir arbeiten eng mit dem SIF, dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen, zusammen. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis Ende 2015 zu den zukünftigen Gesetzen FIDLEG und FINIG Stellung nehmen. Diese Botschaft wird eine wesentliche Bedeutung für die Zukunft des Asset Managements in der
Wird die Fähigkeit unseres Finanzplatzes, Risiken einzugehen, auch mit einer stärkeren Performance einhergehen? z PG: Die Schweizer sind generell eher wenig risikofreudig. Wir sind, um dies etwas pauschal auszudrücken, eher Ingenieure mit einer wenig ausgeprägten Risikobereitschaft, anders als beispielsweise die Angelsachsen. Das ist ein kultureller Unterschied, den wir überwinden müssen. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Schweizer Finanzplatz dazu in der Lage ist. •
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WIRTSCHAFT
economiesuisse
kämpft
für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Monika Rühl Direktorin von economiesuisse economiesuisse.ch
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ie Finanzstandorte Genf und Zürich fallen nun schon seit einigen Jahren im internationalen Vergleich zurück. Wie verteidigt economiesuisse den Finanzplatz Schweiz? z MR: Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass unsere beiden internationalen Finanzplätze wettbewerbsfähig bleiben und ihre aktuelle Bedeutung behalten. Als Dachverband der Schweizer Wirtschaftsverbände verteidigt economiesuisse die Interessen der Mitglieder, und dies umfasst den Bank- und Finanzbereich. Wir setzen uns für möglichst gute Rahmenbedingungen ein. Wir versuchen, Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen, sobald neue Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. Dabei bleiben die Bundesbehörden und die Parlamentarier unsere wichtigsten Gesprächspartner. Wir stehen in regelmässigem Kontakt mit den Bundesräten.
Können Sie uns ein konkretes Beispiel geben? z MR: Kürzlich hat sich eine parlamentarische Mehrheit für eine strengere Regulierung des Bank- und Finanzsektors ausgesprochen. Die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 hat eine grosse Anzahl von schweizerischen Politikerinnen und Politikern beeinflusst. Economiesuisse achtet darauf, dass sich die Regulierung auf das für eine gute Funktionsfähigkeit der Branche notwendige Minimum beschränkt. Der Trend geht jedoch zur allgemeinen Überregulierung, und in Form des berüchtigten Swiss Finish versucht die Schweiz in den Bereichen Regulierung und Überwachung mehr zu tun als ihre Nachbarländer. Dieser Trend ist gefährlich. Nachdem die Vernehmlassungen zu den künftigen Gesetzen FIDLEG und FINIG nun abgeschlossen sind, wird sich unsere Arbeit
Durch Die AbschAffung Des MinDestkurses, Die initiAtive gegen MAsseneinwAnDerung voM 9. februAr 2014 unD Die ÄnDerung Der unternehMensbesteuerung sinD Die schweizerischen unternehMen unter Druck gerAten. econoMiesuisse, Die DAchorgAnisAtion Der unternehMensverbÄnDe, Möchte Den unternehMen in DieseM uMfelD iM wAnDel unterstützung leisten. gesprÄch Mit Direktorin MonikA rühl. Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
künftig um das Parlament drehen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Parlamentarier begreifen, welche Auswirkungen die Entscheidungen der Legislative auf die tatsächlichen Aktivitäten der Banken und der unabhängigen Vermögensverwalter haben. Welche Akteure arbeiten intern bei economiesuisse an der Verteidigung des Finanzplatzes? z MR: Unsere wichtigsten Mitglieder sind die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) und die Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Unsere Mitglieder arbeiten in ständigen Kommissionen und spezifischen temporären Arbeitsgruppen. Auf dieser Ebene fixieren wir unsere Positionen, die wir im Anschluss bei der Politik vertreten. Hatte economiesuisse nicht auch die Möglichkeit, zum Sprachrohr der verschiedenen Bankenverbände zu werden, um diese mit einer Stimme sprechen zu lassen? z MR: Die konsolidierte Position der Bank- und Finanzakteure in der Schweiz wird uns in der Regel von der SBVg präsentiert, die das wichtigste Sprachrohr der Branche bleibt. Unsere Aufgabe ist es auch, die Erfolge unserer Mitglieder hervorzuheben. Diese sind dazu aufgerufen, uns über die Best Practices in ihren Branchen zu informieren und diejenigen Aktivitäten hervorzuheben, die über den strengen Bankund Finanzrahmen hinausgehen wie z. B. die soziale Auswirkung und das Sponsoring. Dabei arbeiten wir insbesondere mit der SBVg und allen anderen Bankinstituten zusammen, die in unserem Verband organisiert sind.
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gegen Standortverlagerungen Welche Argumente haben Sie davon überzeugt, bei der Steuerprüfung der Unternehmen den Vorschlag der Bundesbehörden zu unterstützen? z MR: Die dritte Steuerreform muss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Sie ist für die schweizerische Wirtschaft von fundamentaler Bedeutung. Es ist notwendig zu handeln, denn der internationale Druck ist zu stark geworden. In die Gespräche waren die Kantone einbezogen, die bei der Umsetzung dieses Vorschlags wichtige Akteure sind. In Anbetracht des Konsenses, der sich für die Reform abzeichnet, halten wir einen möglichst schnellen Beschluss für wichtig. Die Unternehmen können sich in einem Umfeld von Unsicherheit bezüglich der kantonalen Besteuerung nicht gesund entwickeln. Seit der Entscheidung der SNB, den Mindestkurs zwischen dem Euro und dem Schweizer Franken abzuschaffen, ist dies noch dringender geworden. Aus diesen Gründen unterstützen wir die Reform und halten es für wichtig, sie zu beschleunigen, um den Wirtschaftsakteuren wieder Stabilität zu bieten. Die Hauptakteure des Bank- und Finanzsektors haben umfangreiche Lobbyarbeit geleistet, um die Bedeutung des Zugangs zum EU-Markt zu unterstreichen. Haben Sie den Eindruck, dass die politischen Instanzen die Tragweite des Problems und seine Konsequenzen für den Arbeitsplatzerhalt in dieser Exportbranche begriffen haben? z MR: Die politischen Instanzen haben das Problem vollständig begriffen. Der Zugang zum europäischen Markt ist für alle unsere Branchen stark von der Lähmung betroffen, die sich nach der Volksinitiative vom 9. Februar 2014 eingestellt hat. Vor der Umsetzung dieses neuen Gesetzes wird sich die Europäische Union nicht zu neuen Verhandlungen verleiten lassen. Die Situation ist verfahren, und es ist keine Entscheidung in Sicht. Obwohl allen Beteiligten die Notwendigkeit des Zugangs zum europäischen Markt klar ist, wird die EU auch weiterhin die Gesprächsversuche mit dieser Entscheidung des schweizerischen Volks verbinden. Wir befinden uns klar in einem Teufelskreis. Zumal die EU klar gesagt hat, was sie nicht will, wie zum Beispiel Kontingente. Hingegen gibt sie keine Hinweise auf den Umfang eines für sie akzeptablen Kompromisses. Um die Gespräche voranzubringen, muss der Bundesrat intelligente Lösungen für die Umsetzung der Volksinitiative vom 9. Februar finden.
Mit der Entscheidung der SNB, den Mindestkurs zwischen dem Euro und dem Schweizer Franken abzuschaffen, hat für die Schweizer Wirtschaft eine schwierige Phase begonnen. Was empfehlen Sie für den mittelfristigen Erhalt der Arbeitsplätze insbesondere im Bank- und Finanzsektor? z MR: Der Finanzsektor ist vom Umfeld der Niedrigzinsen und derzeit sogar negativen Zinsen stark betroffen. Da kurzfristig keinerlei Verbesserung erwartet wird, sind alle Unternehmen in der Schweiz dazu aufgerufen, die Kosten zu senken. Der Wirtschaftsabschwung steht unmittelbar bevor und damit einhergehend Arbeitsplatzabbau und Standortverlagerungen ins Ausland. In einem solchen Kontext müssen die Unternehmen die Kosten senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben und weiterhin in der Schweiz produzieren zu können. Welche individuellen Massnahmen ergriffen werden, kann sich dabei auch innerhalb eines Sektors enorm von einem Unternehmen zum nächsten unterscheiden.
Der Wirtschaftsabschwung steht unmittelbar bevor und damit einhergehend Arbeitsplatzabbau und Standortverlagerungen ins Ausland. Was ist Ihre Botschaft an die Vermögensverwaltergemeinde für diese Zeit des Wandels? Haben Sie bei der Vernehmlassung zum künftigen FIDLEG mit den SRO zusammengearbeitet? z MR: Bei economiesuisse ist uns die Situation der unabhängigen Vermögensverwalter sehr gut bekannt. Die Überregulierung schadet allen Wirtschaftsakteuren; für die unabhängigen Vermögensverwalter sind die damit zusammenhängenden strukturellen Veränderungen jedoch ungleich schwieriger umzusetzen, da diese Gemeinde überwiegend aus kleinen Organisationen besteht, zum Grossteil aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Unsere Aufgabe ist es, die übermässige Regulierung zu dämpfen, damit die Vermögensverwalter unter den bestmöglichen Bedingungen arbeiten können. Wir bleiben davon überzeugt, dass die unabhängigen Vermögensverwalter auf ihre Servicequalität zählen und für die Zukunft ihres Berufsstandes auf diesen Mehrwert setzen können und müssen. Sie verfügen über mehrere Jahrzehnte Erfahrung in der Vermögensverwaltung und geniessen das Vertrauen ihrer Kundschaft. Dies sind sehr wichtige Werte. •
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FONDS
Fonds im Aufwind – in der
2014 war für die fondsmärkte ein erfolgreiches Jahr – oft wurden höchststände erreicht. weiteres wachstumspotenzial für den schweizer fonds- und assetmanagement-platz besteht vor allem im globalen vorsorgebereich.
Von M a r k u s F u c h s Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA sfama.ch
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er Ende September 2014 lag das globale Fondsvermögen auf dem höchsten je erreichten Niveau. Im Vergleich zum Jahresbeginn resultierte eine Zunahme von 3,5 Billionen Euro bzw. 14,5%. Die Anzahl der Fonds stieg um 2’906 auf 90'822. Werden die von der EFAMA ermittelten Werte analysiert, so wiesen die USA mit 50,3% einen sehr hohen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. An zweiter Stelle steht Europa mit 28,7%, danach folgt Australien mit 4,9% knapp vor Brasilien mit 4,7%. Wachstum auch in Europa Nachdem sich das Vermögen der Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS) schon 2013 um 9% erhöhte, gab es auch in den ersten neun Monaten 2014 einen Anstieg (+13,7%). Insgesamt wurden 7,8 Billionen Euro erreicht. Bis auf Liechtenstein legten alle Länder zu – viele mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich. Die Schweiz lag mit +12,6% im Mittelfeld. Der Non-UCITS Markt nahm um 328 Milliarden Euro auf 3‘250 Milliarden Euro zu. schWEizEr Fondsmarkt mit rEkordmarkE Per Ende Dezember 2014 wies die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Volumen von rund 864,4 Milliarden Franken aus – soviel wie noch nie. Dieser Wert liegt 119,2 Milliarden Franken oder 16% über dem Vorjahr. Dafür verantwortlich waren primär die Aktien- und Obligationenfonds, aber auch die Anlagestrategiefonds und Alternativen Anlagen, deren Mittelzuflüsse und Wertsteigerungen zusammen fast 125 Milliarden Franken erreichten.
EntWicklung EinzElnEr FondskatEgoriEn Geldmarktfonds verzeichneten aufgrund der äusserst niedrigen und nach unten tendierenden Zinsen deutliche Abflüsse. Erst gegen Jahresende zeichnete sich eine Trendumkehr ab, welche wohl mit angekündigten Lockerungsmassnahmen der Europäischen Zentralbank zusammenhing. Die Umrechnungskurse sind bei dieser Fondskategorie nicht unbedeutend. Besonders die Relation zwischen USDollar und Schweizer Franken veränderte sich um fast 10%, während die Situation zwischen Euro und Franken ziemlich stabil blieb. Letztere wurde auch von der Währungspolitik der Schweizerischen Nationalbank mit dem Euro-Mindestkurs unterstützt. Durch dessen unerwartete Aufhebung Anfang 2015 entstand für die Fondsindustrie eine neue herausfordernde Situation. Der Anteil am Gesamtfondsvolumen verringerte sich um zwei Prozentpunkte auf 7,4%. Obligationenfonds legten an Wert zu, wobei auch Nettomittelzuflüsse in praktisch gleichem Umfang zu verzeichnen waren. Die Entwicklung von Obligationenanlagen war eine der grössten Überraschungen. Trotz der bereits niedrigen Renditen, des auslaufenden Anleihenkaufprogramms der US-Notenbank und des anhaltenden Wachstums der globalen Wirtschaft sanken die Renditen erstklassiger Staatsanleihen erneut. Obligationenfonds konnten trotz Wertzuwachs ihren Anteil am Gesamtfondsvolumen nicht erhöhen. Er sank um 1,5 Prozentpunkte auf 31,0%.
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Schweiz und weltweit
Die Aktienmärkte entwickelten sich uneinheitlich. Während Aktien aus den USA und der Schweiz überzeugten, erfüllten die Eurozone und die Schwellenländer die Erwartungen nicht. 2014 gab es kaum Monate mit rückläufigen Volumen. Bei den Nettomittelflüssen hielten sich die positiven und negativen Monate die Waage, wobei gesamthaft ein leichtes Plus resultierte. Die Volumensteigerung des Segments lag also allein im Markt begründet. Aktienfonds stellten wertmässig weiterhin die grösste Fondskategorie dar, deren Anteil am Gesamtfondsvolumen sich von 37,4% auf 38,9% erhöhte. Anlagestrategiefonds konnten ansehnliche Nettomittelzuflüsse verzeichnen. Es scheint, als ob Investoren durch die anspruchsvollen Märkte die Asset Allokation wieder vermehrt delegierten. Mit Sicherheit profitierten die Produkte von den Kurssteigerungen – insbesondere auf der Obligationenseite. Der Anteil am Gesamtfondsvolumen stieg um einen Prozentpunkt auf 12,2%.
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Eine ETF-Sonderbeilage ist in Papierform oder im PDF-Format auf der Seite voxia.ch/publications erhältlich.
2014 konnte der Umsatz mit Exchange Traded Funds (ETFs) im Vergleich zum Vorjahr auf gleichem Niveau stabilisiert werden und erreichte per Ende Jahr mit 90,8 Milliarden Franken den zweithöchsten je gemessenen Wert. An der Schweizer Börse waren 988 unterschiedliche ETFs kotiert. Im internationalen Vergleich sind ETFs in der Schweiz ein relativ junges Anlageinstrument – die ersten Produkte wurden Ende 2000 aufgelegt. Von einem Durchbruch wie in den USA, wo ETFs zur Volksanlage Nummer 1 avancierten, ist die Schweiz zwar noch weit entfernt, aber die Zeichen stehen auf Wachstum.
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FONDS
geldmarktfonds
Vermögen ende 2014
mittelzu-/ abFlüsse 2014
Mio. CHF
Mio. CHF
Mio. CHF
marktbedingte WertVeränderungen 2014 in %
69.7
63.5
-6.2
0
obligationenfonds
249.5
268
18
0.5
aktienfonds
278.5
336.6
1.6
56.5
83.7
105.8
3.5
18.6
immobilienfonds
32.7
31.9
0.7
-1.5
rohstofffonds
21.7
19
-1.9
-0.8
alternative anlagen
8.5
34.5
1.3
24.7
andere Fonds
0.9
5.1
1.3
2.9
745.2
864.4
18.3
100.9
anlagestrategiefonds
total markt schweiz
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Vermögen ende 2013
Zuwachs von knapp 600 Fonds Ende 2014 waren in der Schweiz 8’216 Fonds zum Vertrieb zugelassen. Davon waren 1’515 Fonds schweizerischen und 6’701 Fonds ausländischen Rechts, wobei letztere von 4’539 Fonds luxemburgischen Rechts dominiert wurden. Der Schweizer Markt ist für viele Marktakteure immer noch sehr interessant, was in einer Nettozunahme von 598 Fonds resultierte. Das Verhältnis zwischen Fonds ausländischer Herkunft und Kollektivanlagen schweizerischen Rechts blieb über die letzten Jahre ziemlich konstant bei 4:1. wachstumspotenZial im asset management Früher kamen ausländische Kunden in die Schweiz, um ihre Vermögenswerte hier „off-shore“ verwalten zu lassen. Dieses Geschäft wird sich in Zukunft schwieriger gestalten. Im Fokus steht nicht mehr der „Import“ (privater) Vermögenswerte in die Schweiz, sondern der „Export“ Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte ins Ausland. Wenn der hiesige Finanzplatz auch in Zukunft zu einem starken Player der Welt zählen will, muss er sich so ausrichten, dass er vom internationalen Wachstumspotenzial profitieren kann. Hier spielt das Asset Management – das institutionelle Vermögensverwaltungsgeschäft inklusive Fondsmarkt – eine zentrale Rolle.
Der „Export“ Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte ins Ausland sollte im Fokus stehen. Laut der PwC-Studie „Asset Management 2020 – A Brave New World“ wird der schweizerische Markt für institutionelles Asset Management mit knapp 2% pro Jahr bis 2020 nur beschränkt wachsen. Demgegenüber sind die globalen Wachstumsprognosen mit jährlich 6% vergleichsweise hoch. Diese Zunahme findet primär im Vorsorgemarkt statt – mit Pensionskassen, Versicherungen und Staatsfonds als Investoren. Weil die „Baby-Boomer“-Generation das Rentenalter erreicht, gibt es mehr Rentenbezüger und erhöhte Vorsorgeausgaben. Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung wird die Rentendauer zudem immer länger. Dabei nehmen die Einkünfte der Vorsorgewerke aufgrund der demographischen Entwicklung nicht im erforderlichen Mass zu. Die derzeitigen
Quelle: Swiss Funds Data
Fondskategorie
Trends an den Kapitalmärkten – Niedrigzinsen, hohe Staatsverschuldung, tiefes Wirtschaftswachstum – verschärfen die Finanzierungslücke zusätzlich. Diese Problematik ist nicht nur in Industrieländern ein Thema, sondern akzentuiert sich zunehmend auch in Schwellenländern, da neben der generellen Erhöhung der Lebenserwartung auch in weniger entwickelten Ländern die Geburtenrate zu sinken beginnt. partiZipation am globalen markt Gemäss der Global Pension Assets Study 2015 von Towers Watson beliefen sich die Pensionsvermögen der 16 stärksten Länder Ende 2014 schätzungsweise auf 36‘119 Milliarden US-Dollar. Dies entspricht einer Zunahme von 6,1% im Vergleich zum Vorjahr. Von 2004 bis 2014 verzeichneten diese Länder durchschnittlich ein Wachstum von 6% pro Jahr. Im gleichen Zeitraum erzielten Mexiko (16,1%), Australien (11,7%), Hong Kong (10%), und Brasilien (9,7%) die höchsten jährlichen Wachstumsraten ihrer Pensionsvermögen. Die Schweizer Vorsorgevermögen wuchsen 4,5% pro Jahr. Die mit Abstand grössten Pensionsvermögen befinden sich in den USA (61,2% der Pensionsvermögen), UK (9,2%) und Japan (7,9%). Es muss sichergestellt werden, dass Schweizer Anbieter am internationalen Wachstum der institutionellen Vermögenswerte partizipieren können. Nur so kann das hiesige Asset Management langfristig gestärkt werden und wettbewerbsfähig sein. Dies ist nur möglich, wenn Schweizer Asset Manager ihre Dienstleistungen und Produkte ins Ausland exportieren können. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Da ein wesentlicher Teil unserer Finanzdienstleistungen und -produkte von EUKunden nachgefragt wird, ist zudem eine grundsätzliche Orientierung an den entsprechenden Bestimmungen in der EU unausweichlich. Diesbezüglich werden derzeit im Schweizer Parlament entsprechende Gesetzesvorlagen diskutiert. Sowohl das Finanzinfrastrukturgesetz, als auch die Idee eines Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetzes müssen letztlich dem Zweck der Exportfähigkeit Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte dienen. Dies ist eine Investition, die sich für den Schweizer Finanzplatz und die Volkswirtschaft auszahlt. •
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FONDS
Stellungnahme
der SFAMA
Am 8. JAnuAr 2015 richtete die SFAmA im rAhmen der VernehmlASSung über den „europäiSchen pASS“ einen brieF An die europäiSche WertpApier- und mArktAuFSichtSbehörde (eSmA). dieSe StellungnAhme könnte Für die SchWeizer FondSbrAnche einen groSSen Schritt nAch Vorne dArStellen. ein geSpräch mit mArkuS FuchS, geSchäFtSFührer der SWiSS FundS & ASSet mAnAgement ASSociAtion (SFAmA)
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Das Gespräch
führte
ie Bedeutung des „europäischen Passes“ und die Übereinstimmungen zwischen den Gesetzgebungen der EU und der Schweiz sind die Schwerpunkte der Stellungnahme der SFAMA. Welche Wirkung erwarten Sie bei den europäischen Regulierungsinstanzen? z MF: In unserem Schreiben an die ESMA* haben wir die Übereinstimmungen zwischen unserer Gesetzgebung und der AIFM-Richtlinie aufgezeigt. Wir sind überzeugt, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht deutlich von anderen Drittländern unterscheidet. Es war unsere Pflicht die europäischen Behörden auf diesen Punkt aufmerksam zu machen. Mit einer Gesetzgebung, die den Bestimmungen der EU entspricht, legt die Schweiz die Grundlage und erfüllt die Bedingungen für den Zugang zum EU-Markt in diesem Bereich. Wir sind überzeugt, dass unsere und die Lobbyarbeit der FINMA einen positiven Einfluss auf die EU-Behörden haben dürften. Könnte die Schweiz bezüglich des gesetzlichen Rahmens weitere Anstrengungen machen, z.B. mit Blick auf noch nicht umgesetzte rechtliche Übereinstimmungen oder die Selbstregulierung? z MF: Unter bestimmten Gesichtspunkten ist die Gesetzgebung der Schweiz strenger als die AIFM-RL. Nur wenige Bestimmungen sind heute weniger streng als die entsprechenden EU-Regeln. Allerdings ist es gegenwärtig nicht sinnvoll, einzelne Punkte herauszuheben. Anders ausgedrückt, wir sehen keine einzelnen Aspekte, die eine Gefahr für unsere Branche darstellen. Wir rechnen mit einer globalen Beurteilung der Übereinstimmung und nicht mit einer „Punkt-für-Punkt“-Prüfung. Wie oben erwähnt, unterstreichen wir in unserem Brief an die ESMA vor allem die Konformität unserer Gesetzgebung mit der AIFM-RL.
Nejra BazDarevic.
Wenn die ESMA auf einer vollständigen Übereinstimmung beharrt, wie viel Zeit bleibt dann für die Anpassung und wie hoch werden die Kosten für die Betroffenen? z MF: Wichtig ist festzuhalten, dass die AIFM-RL keine gesetzgeberische Übereinstimmung mit den Drittländern vorschreibt. Doch obwohl dies nicht ausdrücklich gefordert wird, hat die Schweiz bereits alle erforderlichen AIFM-Normen in ihre Gesetzgebung integriert, um sicherzustellen, dass sie die Bedingungen für den Marktzugang erfüllt. Die Entscheidung, die Übereinstimmung unserer Gesetzgebung mit der AIFM-RL anzuerkennen, ist weitgehend politischer Art. Wir können noch nicht sagen, ob die Kommission Anpassungen unserer Gesetzgebung fordern wird. Folglich ist es verfrüht, sich über diesbezügliche Anpassungskosten und -fristen zu äussern. Unsere Gesetzgebung muss die gleichen Auswirkungen haben, aber auf keinen Fall in allen Bestimmungen konform sein. Die Kommission wird möglicherweise davon ausgehen, dass unsere Gesetze ausreichen. Ist dies nicht der Fall, so werden wir zu gegebener Zeit mit den anderen Verbänden und der FINMA über ihre optimale Anpassung nachdenken. Ist damit zu rechnen, dass die Schweiz anders behandelt wird als andere Drittländer? z MF: Wir sind überzeugt, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht deutlich von anderen Drittländern unterscheidet. Es war unsere Pflicht, die europäischen Behörden auf diesen Punkt aufmerksam zu machen. Wir wissen aufgrund unserer Kontakte in Brüssel, dass unsere Anstrengungen, uns an die AIFM-RL anzupassen, anerkannt werden. • *European Securities and Markets Authority
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AUSBILDUNG
Die
Ausbildung sollte eine Priorität für die Akteure
Dr. Jean-ClauDe Dufournet CEO AZEK azek.ch
ü
ber welche Kenntnisse muss ein Schweizer Vermögensverwalter verfügen, um seinen Beruf ausüben zu können? z JCD: Vermögensverwalter müssen Finanz-, Rechts- und Compliance- sowie operative Kenntnisse besitzen (wobei letztere vom jeweiligen Finanzinstitut abhängen). Ferner muss in einem bestimmten Universum der Vermögensverwaltung der Bereich Steuern beherrscht werden. Hier ein konkretes Beispiel für die Anwendung dieser verschiedenen Kenntnisse: Wenn ein Verwalter eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aufnimmt, deckt er mit seinen Finanzkenntnissen die Definition des Anlageobjekts und des Risikoprofils dieses Kunden ab. Mit seinen juristischen Kenntnissen kann er den Kunden als Privatanleger oder qualifizierten Investoren einordnen. Danach geht es darum, den steuerlichen Status des Kunden zu ermitteln und schliesslich das betriebliche und organisatorische Umfeld zu berücksichtigen: Welche Produkte und Dienstleistungen der Finanzinstitution können diesem Kundentyp angeboten werden, wenn gleichzeitig die Eignungspflicht erfüllt werden soll, und welche Dokumentation wird bei diesem Kundentyp verlangt? Können die benötigten Abschlüsse alle in der Schweiz erzielt werden? z JCD: Nicht wirklich. Derzeit existieren nur das Eidgenössische Diplom des Finanz- und Anlageexperten und der Certified International Wealth Manager CIWM® in der Schweiz. Sie decken die vier oben genannten Bereiche ab und werden von AZEK angeboten. Für den Bereich Steuern gibt es ein Diplom für Finanzplanung. Ich denke, uns fehlt eine Ausbildung, die niedriger angesetzt wäre
Im Zuge der komplexeren VorschrIften Im B ereIch V ermögensVerwaltung muss dIe B ranche Immer professIoneller werden . d aBeI orIentIert sIe sIch an den auf natIonaler und InternatIonaler e Bene anerkannten s tandardausBIldungen . d r . J ean-claude dufournet, ceo Von aZek, gIBt eIne Ü BersIcht ÜBer dIe VerschIedenen der s chweIZ VerfÜgBaren a BschlÜsse . Das Gespräch
führte
In
Nejra BazDarevic.
als das Eidgenössische Diplom des Finanz- und Anlageexperten, also ein Eidgenössischer Fachausweis. Ein solches Projekt kann in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Vermögensverwalter initiiert werden. Wir müssen in diesem Bereich die offensichtlichen Synergien nutzen. Übrigens führen wir derzeit Gespräche, und zur Ausbildung von Vermögensverwaltern wird es in Kürze eine neue Massnahme geben.
Unsere Abschlüsse werden in einer grossen Anzahl von Ländern anerkannt. Manche Experten rechnen damit, dass sich im künftigen FIDLEG eine Ausbildungsverpflichtung für Finanzintermediäre abzeichnet. Denken Sie das ebenfalls? z JCD: Im Rahmen des zukünftigen Finanzdienstleistungsgesetzes müssen alle Finanzinstitute höchstwahrscheinlich gewährleisten, dass ihre Vermögensverwalter über eine geeignete Ausbildung verfügen. Jeder Arbeitgeber wird für die berufliche Qualifikation seiner Mitarbeiter einen entsprechenden Prozess einführen müssen. Bei den grossen Instituten wird es sich dabei um einen internen Prozess handeln, während die weniger grossen diesen Prozess sicherlich externalisieren werden können, zum Beispiel an die Verbände der Vermögensverwalter oder an Ausbildungsinstitute. Ob die Umsetzung dieser Qualifizierungsmassnahmen konform zu den Vorgaben erfolgt, könnte von der Eidgenossenschaft und genauer gesagt von der FINMA geprüft werden. Ich denke jedoch nicht, dass sich eine Prüfung auf nationaler Ebene abzeichnet.
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des Finanzplatzes sein
Wie steht es mit der internationalen Anerkennung dieser schweizerischen Abschlüsse? z JCD: Häufig wissen die Mitarbeiter der Schweizer Bankund Finanzbranche gar nicht, dass unsere Diplome in zahlreichen Ländern der Welt anerkannt werden. Insbesondere mit Grossbritannien tauschen wir uns häufig aus, da dieses Land für die Offshore-Vermögensverwaltung so wichtig ist. Die britische Regulierungsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) erkennt unsere Diplome als absolut gleichwertig zu den britischen an. Um eine Finanzaktivität im Vereinigten Königreich ausüben zu können, muss zusätzlich zu unseren Diplomen lediglich ein Prüfungsmodul über die britische Regulierung abgelegt werden. Das eidgenössische Diplom bietet also einen direkten und privilegierten Zugang zu den Arbeitsplätzen am Finanzplatz Grossbritannien. Darüber hinaus wird unser Diplom auch an zahlreichen anderen Orten wie Hongkong anerkannt. Wie erhält man konkret eine solche Anerkennung? z JCD: In England beispielsweise kümmert sich die Organisation UK NARIC um die Prüfung der eidgenössischen Diplome. Sie entscheidet, ob sie als entsprechende Bachelor- oder Masterabschlüsse anerkannt werden, was in Grossbritannien die höchsten Anerkennungsstufen sind. Die Europäische Kommission hat noch keine Institution für die Anerkennung von Diplomen eingesetzt, weil die europäischen Länder immer noch sehr protektionistisch sind.
AZEK in Kürze Das Swiss Training Centre for Investment Professionals (AZEK) ist das führende Ausbildungszentrum für Finanzanalysten, Vermögensverwalter, Investmentfondsanalysten, Anlageberater, Wealth Manager und Relationship Manager. Seit der AZEKGründung im Jahr 1990 haben in der Schweiz annähernd 4‘500 Kandidaten die eidgenössischen oder internationalen Diplome erworben. azek.ch
In Kürze wird es eine neue Massnahme für die Ausbildung von Vermögensverwaltern geben. Im Moment sind internationale Diplome wie der CFA und der CAIA stark im Kommen. Wie ist ihr Ansehen in der Schweiz? z JCD: Die vom CFA Institute und der CAIA Association ausgestellten Diplome sind zwar hervorragend, allerdings sind sie nicht auf die Praxis des Wealth Managements zugeschnitten. Sie decken hauptsächlich rein finanzielle Themen ab und gehen weniger auf Fragen ein, die mit der Ausübung der Vermögensverwaltung zusammenhängen, also z. B. Steuern und Compliance. Wie hoch ist das Anspruchsniveau im Ausland? z JCD: Bei den grössten Ausbildungszentren im Ausland werden
Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeprüfungen von den Vermögensverwaltern verlangt. Wir stehen mit diesen Ausbildungszentren in direkter Konkurrenz. In Europa und in den Vereinigten Staaten unterliegen die mit der Vermögensverwaltung verbundenen Berufe einer strengen Regulierung und setzen ganz bestimmte Ausbildungswege und Abschlüsse voraus. Hat die neue Generation der Vermögensverwalter begriffen, wie wichtig Aus- und Weiterbildung sind? z JCD: Generell ist zu beobachten, dass die Akteure am Finanzplatz Schweiz gerade mit beachtlichen Veränderungen konfrontiert sind: Wegfall des Bankgeheimnisses, Umbruch bei der Regulierung, strengere Compliance-Vorschriften und grössere Steuertransparenz. Wenn sich der Sturm wieder gelegt hat, wird die Frage vorrangig werden, welchen Mehrwert Finanzdienstleistungen für private Offshore- und Onshore-Kunden in einer regulierten und besteuerten Welt besitzen. Als Folge davon wird der Mehrwert der Ausbildung besser verstanden und stärker hervorgehoben werden. Ich denke, derzeit zählt die Ausbildung für die Akteure am Finanzplatz Schweiz nicht zu den Imperativen. Die absolute Priorität kommt momentan der Bewältigung der Veränderungen zu. Die Frage nach der künftigen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Finanzdienstleistungen wird jedoch auch von der Qualifikation in der Bank- und Finanzbranche abhängen. Mittelfristig muss ein hervorragendes Ausbildungssystem für Vermögensverwalter geschaffen werden. •
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VERBÄNDE
Vermögensverwaltung für US-Kunden:
Eine attraktive
Nische I
Unter dem drUck des amerikanischen FiskUs seit dem skandal der UBs 2007 sind schweizer VermögensVerwalter zU anpassUngen gezwUngen. akteUre, die ihre aktiVitäten in den Usa Fortsetzen Und aUsBaUen wollen, haBen sich zU einem VerBand zUsammengeschlossen, der swiss registered inVestment adVisor association (sriaa).
m April 2007 lieferte der ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld der US-Steuerbehörde IRS detaillierte Informationen über tausende von Offshore-Konten der Grossbank, auf denen wohlhabende Amerikaner ihr Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben. Die UBS-Steueraffäre kommt ins Rollen und findet mit der Herausgabe von 4‘450 UBSKundendossiers und der Zahlung einer Busse von 780 Millionen US-Dollar ihr vorläufiges Ende. Bald darauf werden die Untersuchungen der amerikanischen Behörden jedoch auf den ganzen Schweizer Finanzplatz ausgeweitet. Im Februar 2011 sind bereits 14 Banken im Visier, darunter Credit Suisse, HSBC, ZKB, Julius Bär sowie die Bank Wegelin, welche an diesem Steuerstreit schlussendlich zu Grunde geht. Derweilen versuchte die Schweizer Diplomatie, eine globale Lösung für alle Schweizer Finanzinstitute zu verhandeln. Dies scheitert ebenso wie die Lex USA im Jahr 2013. In demselben Jahr unterzeichnen die USA und die Schweiz den FATCA-Vertrag.
Will man in Europa dieselbe Anzahl vermögender Kunden ansprechen wie in den USA, so ist dies ungleich aufwendiger. Unter dem Druck der US-Behörden und dem stetigen Anstieg der regulatorischen Anforderungen zogen sich immer mehr Schweizer Finanzdienstleister aus dem US-Markt zurück. Nur eine Minderheit blieb dem amerikanischen Markt treu und stellte sich den erhöhten regulatorischen Anforderungen und den zwangsläufig damit verbundenen Kosten. Darunter befinden sich neben wenigen Banken auch einige unabhängige Vermögensverwalter.
Von Michael Burkhard Vorsitzender Swiss Registered Investment Advisor Association (SRIAA) sriaa.org Managing Director BFI Wealth Management (International) Inc. bfiwealth.com
Unterschätztes Potential des Us-Marktes Es gibt unterschiedliche Beweggründe für Schweizer Vermögensverwalter, sich dem US-Regulator zu unterstellen. Einzelne Vermögensverwalter waren aufgrund der Bedeutung ihres US-Buches faktisch gezwungen, aus der Not eine Tugend zu machen und sich als „Registered Investment Advisor“ (RIA) bei der SEC zu registrieren, um ihr Geschäft profitabel weiterführen zu können. Andere sahen, trotz all der negativen Entwicklungen und Ungewissheiten, das grosse Potential und die Attraktivität des US-Marktes, auch dank der schwindenden Konkurrenz. Mit der zunehmenden Bedeutung der Cross Boarder Compliance ist die Beschränkung auf einige wenige Märkte für kleinere und mittlere Vermögensverwalter zwingend. Da bietet sich ein Markt wie die USA trotz der regulatorisch anspruchsvollen Rahmenbedingungen an. Die US-Privathaushalte sind im Besitz von gut 25 % des weltweiten Privatvermögens und damit ebenso vermögend wie die Gesamtheit der europäischen Haushalte. Die Verträge und Formulare müssen nur in einer Sprache verfasst sein und
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Was bietet die SRIAA an?
mit Hürden
Der Verband bietet seinen Mitgliedern, neben regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen zu US-spezifischen regulatorischen und steuerrechtlichen Themen, einen konstruktiven Austausch mit Mitbewerbern und ein Netzwerk von Dienstleistern und Beratern, wie Banken, Trust Services und Anwälten, welche ebenfalls US-Kunden betreuen. Der Verband steht auch Vermögensverwaltern offen, welche nicht Mitglied sind und den US-Markteintritt prüfen, eine Lösung für ihre US-Kunden suchen oder eine SRIAAVeranstaltung besuchen möchten. Er unterstützt mit ersten Auskünften und vermittelt die entscheidenden Kontakte.
Eine Benachteiligung der Schweizer Vermögensverwalter findet nicht statt. neben der schweizerischen Rechtsordnung muss nur noch die amerikanische beachtet werden. Will man dieselbe Anzahl vermögender Kunden in Europa ansprechen, so ist dies aufgrund der Vielzahl von Sprachen und Jurisdiktionen ungleich aufwendiger.
vollen Erfahrungsaustausch mit den Mitbewerbern zu pflegen. Im vergangenen Jahr haben sich daher Schweizer RIAs zu einem Verband, der Swiss Registered Investment Advisor Association (SRIAA), zusammengeschlossen. SRIAA kann seither seine Mitgliederzahl laufend erhöhen.
Mittlerweile sind gut 60 Schweizer Vermögensverwalter diesen Weg gegangen und haben sich bei der SEC registriert. Sie haben sich somit dazu verpflichtet, deren Vorschriften und Anforderungen vollständig umzusetzen. Im Gegenzug sind diese Vermögensverwalter berechtigt, unter den gleichen Voraussetzungen wie die über 10‘000 RIAs mit Domizil USA, Kunden in den USA zu akquirieren und die entsprechenden Dienstleistungen zu erbringen. Eine Benachteiligung der Schweizer Vermögensverwalter findet nicht statt.
Die Gründung von SRIAA, die wachsenden Assets der Mehrheit der Schweizer RIAs und das langsam zurückkehrende Interesse der Banken am US-Markt zeigen, dass das zuvor erwähnte Potential tatsächlich vorhanden ist. Es wird wieder nach vorne geschaut, auch wenn einzelne Marktteilnehmer die Vergangenheitsbewältigung noch nicht vollständig abgeschlossen haben.
OrganisatiOn der schweizer rias In Anbetracht der rund 3‘000 Vermögensverwalter in der Schweiz fristen die 60 RIAs ein Nischendasein. Es ist daher für sie ungleich schwerer, kosteneffizient die erforderlichen Informationen zu erhalten und den sonst üblichen und wert-
Die nächste grosse Herausforderung für Schweizer RIAs steht jedoch bereits vor der Tür. Sie besteht darin, den amerikanischen Investment Advisor Act mit FIDLEG und FINIG soweit wie möglich in Einklang zu bringen und somit den ohnehin schon beträchtlichen administrativen und regulatorischen Aufwand auf ein erträgliches Mass zu beschränken und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. •
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CYBERKRIMINALITÄT
STOPPT
Digitale angriffe auf Banken passieren immer häufiger. sie gefährDen nicht nur Die guthaBen Der kunDen, sonDern auch Den ruf Der finanzinstitute. professorin solange ghernaouti analysiert Das phänomen unD zeigt möglichkeiten auf, sich Dagegen zu wappnen. Das Gespräch
mit ihm führte
P rof . S olange g hernaouti Direktorin der Swiss Cybersecurity Advisory & Research Group Fakultät der HEC an der Universität Lausanne scarg.org
Nejra BazDarevic.
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n den letzten zwölf Monaten wurden übermässig viele Cyberangriffe auf Bank- und Finanzinstitute beobachtet. Woran liegt das? z SG: Die Öffentlichkeit beginnt damit, Cyberangriffe auf Bankund Finanzinstitute als herausragend wichtiges Risiko für eine wirtschaftliche Destabilisierung und für die Rufschädigung der betroffenen Organisationen wahrzunehmen. Dazu kommt das Problem von Datenverlusten, das sich durch die digitalen Technologien verschärft hat. Allerdings sind solche Datenverluste in mehr als 60 Prozent der anerkannten Fälle auf interne Ursachen zurückzuführen, also auf illoyale Angestellte, die damit Profit erzielen oder es ihrem Arbeitgeber heimzahlen wollen. Das Internet bringt die Institute und ihre Kunden näher zusammen und erleichtert ihnen die Interaktion. In demselben Masse reduziert es aber auch den Abstand der Cyberpiraten und sonstigen Cyberkriminellen. Digitale Kommunikation kann immer potenziell zu boshaften Zwecken umgeleitet werden. Es ist heute technisch unmöglich, den Datenschutz und den Nichtmissbrauch von Daten sowie die Echtheit des Datenaustausches zu 100 Prozent zu garantieren. Das Risiko steigt mit der zunehmenden Anzahl von digitalen Praktiken. Wenn immer mehr Bank- und Finanztransaktionen über das Internet abgewickelt werden und es hierfür immer mehr und immer einfachere Möglichkeiten gibt, dann wird das Risiko für die Institute immer grösser. Der Preis, den wir für den breiteren Zugang zum Internet bezahlen (Webseiten, soziale Netzwerke, E-Mail, digitale Zahlungssysteme, Zahlung mit dem Handy, Kartenzahlung ohne Kontakt etc.), sind die vermehrten Risiken und Bedrohungen.
Ist für die Zukunft mit häufigeren Cyberattacken zu rechnen? z SG: Es ist heute so, dass die Institute von diesen inhärent anfälligen Technologien häufig abhängig sind und damit ständig Cyberbedrohungen riskieren. Die Kriminellen kennen alle Angriffspunkte und können ihre Aktionen so optimieren. Es kann sich dabei um technische Schwachstellen im Softwarecode oder in den Algorithmen, um fehlerhafte Implementierungen, um Konzeptfehler oder auch um Fehler bei der Verwaltung oder Verwendung dieser Technologien handeln. In der heutigen Zeit findet Wirtschaftskriminalität überwiegend aus der Ferne statt, also über IT- und Telekommunikationsverbindungen, insbesondere über das Internet. Alles deutet darauf hin, dass sich diese Tendenz in den kommenden Jahren verschärfen wird und es immer häufiger Cyberangriffe auf die schweizerischen Institute und digitalen Safes geben wird, auf die es alle abgesehen haben.
Das Problem liegt in der Schere zwischen dem Gefahrenbewusstsein, den Risikoverwaltungsstrategien und den umgesetzten Cybersicherheitsmassnahmen. Wie können die so gesammelten Daten verwendet werden? z SG: Noch hinterhältiger ist, dass sich die Betrüger der Kommunikationswerkzeuge des Internets bedienen, um noch performanter zu werden. In sozialen Netzwerken und auf DatingWebsites können sich die Betrüger mit dem Opfer vertraut machen, es überwachen, Angriffe planen, Personen täuschen und sie so manipulieren (Social Engineering, Missbrauch von
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die Cyperpiraten
Zugriffsrechten, Installation von Schadprogrammen etc.), dass die Kriminellen in die betreffenden IT-Systeme eindringen, Transaktionen umleiten oder beispielsweise Überweisungen zu ihren Gunsten durchführen können. Ferner ist auch die zunehmende Bedrohung durch Aktivisten und Terroristen nicht zu vernachlässigen. Diese übernehmen auf institutionellen Webseiten das Kommando und entstellen sie, hinterlassen Graffitis oder machen sie mit Denial-of-Service-Angriffen unzugänglich, um eine Ideologie zu verbreiten. Eine weitere ganz realistische und wenig in den Medien besprochene Bedrohung ist das Cryptolocking, bei dem ITRessourcen in eine Art Geiselhaft genommen und erst wieder freigegeben werden, wenn ein in Anbetracht der dadurch verursachten Probleme klein erscheinendes Lösegeld gezahlt wird (zwischen ein paar hundert und ein paar tausend Franken, häufig in virtuellem Geld wie z. B. Bitcoins zahlbar). Können die Kosten dieser für die Banken immer besorgniserregenderen Cyberangriffe beziffert werden? z SG: Da jede Situation und jeder Fall von Cyberkriminalität anders ist, können die direkten und indirekten Auswirkungen der Cyberrisiken sowie deren langfristige Dominoeffekte nicht beziffert bzw. korrekt bewertet werden. Die Wert-, Produktivitäts-, Vertrauens- und Imageverluste müssen also fallweise bewertet werden. Die Schäden für die betroffenen Organisationen und auch für deren Geschäftspartner und Kunden können allerdings sehr hoch sein. Und der Angriff auf eine bestimmte Organisation kann sich per Kettenreaktion oder Spiegeleffekt auf alle Organisationen des betroffenen Aktivitätssektors und damit beispielsweise auf den gesamten
Finanzplatz eines Landes auswirken. Genau wie bei der klassischen Kriminalität trägt im Endeffekt die gesamte Gesellschaft die Kosten. Sind sich die Banken über diese Gefahr ausreichend bewusst, und werden dort solide Strategien für die Verwaltung des digitalen Risikos umgesetzt? z SG: Wie bewusst sich die Institute darüber sind und welche Gegenmassnahmen getroffen werden, hängt von der Kultur und den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen des jeweiligen Instituts ab. Wenn bereits Cyberrisiken aufgetreten sind, wird das Phänomen in der Regel besser eingeschätzt, und es ist dann auch klar, dass die Auswirkungen nicht rein virtueller Natur sind. In solchen Fällen ist es natürlich einfacher, die Geschäftsführung von der Sinnhaftigkeit einer Investition in Cybersicherheit zu überzeugen. Das Problem liegt in der Schere zwischen dem Gefahrenbewusstsein, den Risikoverwaltungsstrategien und den umgesetzten Cybersicherheitsmassnahmen. Die Ausarbeitung der Sicherheitspolitik kann hinterherhinken, die Umsetzung ist möglicherweise nicht ausreichend, vorhandene Massnahmen werden eventuell umgangen, Prozesse nicht eingehalten, oder die Prüfprozesse sind nicht geeignet. Wird es ein Verbot für den Zugriff auf die internen Systeme der Institute über Handys und sonstige persönlichen Geräte geben, um die Angriffsrisiken zu minimieren? z SG: Durch die Informationstechnologien sind neue Risiken entstanden, die von den Instituten in ihrer Sicherheitspolitik
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Hebelprodukte einfach erklärt: Wenig investieren – Chancen multiplizieren.
Wer Hebelprodukte handelt, multipliziert seine Gewinnchancen. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Dank der Hebelwirkung bewegen Sie selbst mit kleinem Einsatz grosse Summen. Ihr maximales Risiko ist dabei Ihr Einsatz. Neben spekulativem Nutzen von Chancen bieten sie Ihnen umgekehrt auch Lösungen zur Risikobegrenzung. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt von Strukturierten Produkten: www.six-structured-products.com/produktwissen
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CYBERKRIMINALITÄT
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unbedingt berücksichtigt werden müssen. Die Schutzstrategien müssen realistisch sein und die heutigen Anforderungen wie insbesondere das mobile Arbeiten berücksichtigen, gleichzeitig aber auch ein geeignetes Sicherheitsniveau garantieren. Dabei handelt es sich häufig um Interessengegensätze. Um kohärent zu werden und ein gutes Gleichgewicht zu finden, muss ein Kompromiss gemacht werden. Es ist nicht vernünftig, ein hohes Sicherheitsniveau zu verlangen, gleichzeitig aber auch den Einsatz von Werkzeugen zu fordern, die keine robuste Sicherheit bieten, das Ganze dann noch kombiniert mit risikobehafteten menschlichen Verhaltensweisen. Auch beobachten wir eine Art technologische Flucht nach vorne, die teilweise durch das damit verbundene Prestige motiviert oder eine Folge von Einsparungsversuchen ist und die Institute und Kunden letztendlich gefährdet.
Institute sind von diesen inhärent anfälligen Technologien häufig abhängig und riskieren daher ständig Cyberbedrohungen. Die FINMA hat für den Datenschutz von Bankkunden neue Anforderungen gestellt. Sind diese für solche Bedrohungen ausreichend? z SG: Regulatorische Zwänge vorzugeben und durchzusetzen, dass die Institute sich daran halten, ist häufig der erste Schritt zum verantwortlichen Handeln und zur Beachtung von Sicherheitsanforderungen. Die Vorschriften zu beachten ist allerdings nicht gleichbedeutend mit Betriebssicherheit. Eine der Gefahren besteht darin, Sicherheit mit Konformität zu verwechseln. Dies würde bedeuten, viele Ressourcen für die Konformität aufzuwenden anstatt für die Sicherheit und die strategische und betriebliche Kohärenz zur tatsächlichen Risikoentwicklung der Institute im Tagesgeschäft. Wie können kleine Unternehmen, wie es die unabhängigen Vermögensverwalter häufig sind, das digitale Risiko in den Griff bekommen? z SG: Die digitale Sicherheit ist so komplex und setzt so viele Kompetenzen voraus, dass kleine Unternehmen häufig überfordert sind. Daher ist es sehr wichtig für sie, sich auf Unternehmen stützen zu können, die einen integrierten «schlüsselfertigen» Service mit Lösungen sowohl für die technischen als auch für die verwalterischen, rechtlichen und menschlichen Aspekte bieten, und zwar im Vorhinein für den Schutz und die Verhinderung solcher Vorfälle sowie im Nachhinein für eine schnelle Reaktion und für die Krisenverwaltung. Nach dem Vorfall zu agieren ist nicht nur für die Schadensbegrenzung und -beseitigung fundamental wichtig, sondern auch um zu verstehen, was passiert ist, um die Ursachen und Verursacher zu identifizieren und um die notwendigen Massnahmen umzusetzen, damit es nicht noch einmal zu demselben Vorfall kommt. Bei solchen Massnahmen kann es sich um Schulungen oder um eine Begleitung bei Themen wie dem grundle-
Cyberkriminalität in der Schweiz
26%
der Schweizer Unternehmen sind 2014 zum Ziel von Cyberattacken geworden. Damit findet sich Cyberkriminalität nach der Unterschlagung auf dem zweiten Rang der am häufigsten angezeigten Wirtschaftskriminalität.
40%
der Organisationen denken, dass sie in Zukunft zum Opfer von Cybercrime werden. Dieser Anteil ist höher als die Prognose für den Bereich Unterschlagung. Es ist bemerkenswert, dass 60% der Unternehmen davon ausgehen, dass sie nicht angegriffen werden!
23%
der befragten Unternehmen sind nicht in der Lage, die finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren, die ihnen durch Cyberattacken entstanden sind. Diese Zahl belegt das wachsende Bewusstsein für die Gefahr, die die Cyberkriminalität in der Schweiz darstellt. Quelle: PwC « Global Economic Crime Survey 2014, Economic Crime: A Swiss Perspective». Im Rahmen dieser repräsentativen Studie wurden Schweizer Unternehmen befragt. Über die Hälfte der befragten Unternehmen sind aus der Finanzindustrie, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Ingenieur- und Bauwesen.
genden Umgang mit digitalen Daten, der globalen Sicherheitsstrategie inklusive der Cybersicherheit, der Abwehr von wirtschaftlicher Einmischung, der Installationssicherheit sowie der Sicherheitsanalysen handeln. Wohin kann man sich wenden, wenn man sich schützen möchte? z SG: Digitale Ermittlungen durchzuführen und digitale Protokolle zu identifizieren, zu finden, zu sammeln, aufzubewahren und zu interpretieren setzt echtes Know-how voraus. Unabhängig vom Ziel der digitalen Ermittlung – besserer Schutz für das Unternehmen, Erstattung einer Anzeige oder Begleitung der Rechts- und Polizeiinstanzen bei ihrer Arbeit – muss der auf forensische Informatik spezialisierte Ermittler nicht nur ganz spezifische technische Kompetenzen aufweisen, sondern seine Ergebnisse auch auf verständliche Art und Weise vor Nichttechnikern präsentieren können. Darüber hinaus ist die Unternehmensleitung sowohl in kleinen als auch in grossen Strukturen dem Risiko der Rufschädigung ausgesetzt, wenn ihre persönlichen Daten missbraucht oder gestohlen werden. Dies kann kompromittierend sein und dem Image der Organisation schaden. Sofern intern kein solches Know-how vorhanden ist, müssen sich die kleinen Unternehmen daher auch auf spezifische Kompetenzen stützen können, um Probleme rund um die Verwaltung und den Schutz ihres Onlinerufs zu behandeln. •
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SRO
UVV
ein Berufsfeld im
EinschätzungEn dEr VErantwortlichEn dEr bEidEn grösstEn sElbstrEguliErungsorganisationEn (sro) dEs sEktors dEr unabhängigEn VErmögEnsVErwaltEr (uVV/iam) übEr diE Entwicklung dEr bEstimmungEn und dEr wErkzEugE, diE dEn uVV zur VErfügung stEhEn, sowiE diE hErausfordErungEn, mit dEnEn diE branchE, ihrE aktEurE und ihrE kundEn konfrontiErt wErdEn. Das Gespräch
führte
Patrick Dorner Rechtsanwalt, Geschäftsführer des VSV Verband Schweizerischer Vermögensverwalter vsv-asg.ch
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mmer mehr Depotbanken bauen Plattformen für die unabhängigen Vermögensverwalter (UVV / IAM) auf. Zeugt diese Tendenz von Optimismus hinsichtlich des Vermögensberaterberufs? z NR: Fakt ist, dass die Branche der IAM, wie der gesamte Finanzmarkt in der Schweiz, in Bewegung ist und marktgegebene, sowie mit den Gesetzesentwürfen zu FIDLEG, FINIG und FINFRAG regulatorische Herausforderungen anstehen. Während einige IAM den Umgang mit diesen Herausforderungen als grosses Risiko für eine in der Schweiz beheimatete Branche sehen, orten andere neue Chancen. Keines der beiden Lager irrt sich grundlegend, jedoch ist die Optik entscheidend. In diesem Umfeld haben Bankinstitute natürlich erkannt, dass auch sie auf den sich verändernden Markt reagieren müssen, und dass ein benutzerorientiertes Online-Portal, nebst der institutsseitigen Kosteneinsparung, IAM an sich binden und bevorzugte Produkte promoten kann, und die IAM wiederum von einem vereinfachten und nutzerfreundlicheren Portfolio Management Tool profitieren. Insofern lässt sich aus den Investitionen in solche Zugangs-
Nejra BazDarevic.
nicolas ramelet Rechtsanwalt, LL.M. Geschäftsführer des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen vqf.ch
portale nicht auf einen wachsenden Markt schliessen, vielmehr adaptieren sich die Banken an neue Bedürfnisse und erhoffen sich durch ein Aufrüsten in diesem Bereich einen Wettbewerbsvorteil. z PD: Die Banken haben letztlich verstanden, dass die UVV nicht nur Konkurrenten sind, sondern auch als Akquisiteure und Vertriebsweg betrachtet werden können. Der Erfolg und der Geschäftszuwachs der UVV während der Krise haben zudem belegt, dass das auf Unabhängigkeit basierende Geschäftsmodell von den Kunden sehr geschätzt wird und folglich sichere Zukunftsaussichten hat. Die Banken haben begonnen, den UVV den roten Teppich auszurollen, und stellen ihnen Online-Plattformen zur Verfügung. Zudem haben solche Tools gegenüber anderen Dienstleistungen den Vorteil, den Verwalter enger – wenn nicht sogar vollständig – an die Bank zu binden. Das bedeutet nicht, dass die Banken zu einem Fanclub der UVV geworden sind, sondern dass ihr Kampf um Marktanteile nun verstärkt in der politischen und gesetzgeberischen Arena ausgefochten wird.
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ständigen Wandel
Die Bewältigung der Herausforderungen – der Umbau- und Aufbruchphase des UVVSektors – ist naturgemäss in einer Nicolas Ramelet Gemeinschaft einfacher. z PD: Im Laufe der letzten Jahre sind mehrfach Plattformen entstanden, die von einer oder mehreren UVV-Gruppen aufgebaut wurden. Die Modelle sind sehr unterschiedlich: Sie reichen von der einfachen Vernetzung bestimmter Ressourcen bis hin zur mehr oder weniger vollständigen Integration der Partner. Allerdings kann man solche Versuche an einer Hand abzählen. Sie sind so marginal, dass man nicht von einer Tendenz zur „Plattformlösung“ oder auch einer beginnenden Konsolidierung sprechen kann. Nur wenige historisch wichtige Akteure sind wirklich gut aufgestellt.
Rechnen Sie in naher Zukunft mit Fusionen oder Übernahmen wie im Fall von WMPartners - Infidar? z NR: Auch wenn derart grosse Fusionen wie der Kauf von WM Partners eher die Ausnahme sein werden, geht die Tendenz sicherlich dahin, dass weitere Fusionen unter IAM stattfinden werden. Für viele IAM ist Wachstum Teil der Strategie zur Bewältigung der Markt- und Regulierungsherausforderungen der nächsten Jahre, und gerade in grösseren Strukturen eingebundene IAM werden Chancen sehen, ihre Marktstellung durch Absorption anderer IAM zu verbessern.
Die Banken haben versucht, die Frage des Zugangs zum EU-Markt und des Anlegerschutzes als Vorwand zur Durchsetzung einer den Interessen der KMU zuwiderlaufenden Gesetzgebung zu PatRick DoRNeR nutzen. Ist es möglich, im Jahre 2015 eine Mindestgrösse und ein robustes Modell für UVV-Unternehmen zu bestimmen? z NR: Eine solch generelle Aussage wäre spekulativ. Mit den FIDLEG- und FINIG-Vorlagen, welche das EFD zurzeit für das Parlament vorbereitet, würden gerade auf die KleinstIAM, welche bislang als Einmannbetrieb tätig waren, hinsichtlich der organisatorischen Anforderungen wesentliche Umstellungen zukommen. Die Organisation der IAM wird aber wie bis anhin sehr unterscheidlich bleiben. Gerade durch die neuen IT-basierten Möglichkeiten und das aktuelle Marktumfeld, welches Vermögensverwaltung auch für Kunden mit geringeren Assets interessant macht, können sich möglicherweise auch neue kleinere, spezialisierte IAM, welche die sich verändernden Bedingungen zu ihrem Vorteil nutzen, etablieren.
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Andererseits beobachten wir, dass auch die UVV Plattformen aufbauen, was in gewissem Masse eine Konsolidierung des Sektors einläutet. Handelt es sich um eine Vernunftheirat? z NR: Nicht nur der IAM Markt, sondern der ganze Finanzsektor ist aktuell daran, sich in einem gewissen Mass neu zu erfinden. Während die IAM bereits früh erkannt haben, dass sie IT-Möglichkeiten zu ihrem Vorteil nutzen können, haben Partnerbanken damit vorerst zugewartet, da sie erst indirekt, nämlich durch die Anbindung der IAM, einen Nutzen aus dem Angebot solcher Plattformen ziehen. Durch die vermehrten Investitionen von Banken in diese Plattformen sind auf der anderen Seite die IAM nicht länger darauf angewiesen, eigene IT-Lösungen zu entwickeln und zu unterhalten, und durch den spielenden Wettbewerb kommt es trotz Rückgang der IAMeigenen Plattformen zu keiner gefährlichen Anbindung an eine oder an wenige Banken, was kostenseitig wiederum Vorteile für die Kunden hat. Insofern sehe ich dies durchaus als WinWin-Situation.
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Auf der Webseite des VSV (VSV-ASG) findet man zahlreiche Links zu Kursen und Zertifikaten. Wie sollte die Ausbildung der UVV aussehen? Werden im Bereich Fortbildung genügend Anstrengungen geleistet? z PD: Die Frage der Ausbildung war für den VSV schon immer entscheidend. Der Verband hat sie als einziger zu einem zwingenden Aufnahmekriterium – neben anderen qualitativen Anforderungen – gemacht. Erst vor kurzem hat sich die zentrale Bedeutung dieses Themas wieder bei der Diskussion über FIDLEG und FINIG bestätigt. In diesem Zusammenhang hat der VSV 2014 eine Umfrage über das Qualifikations- und Berufserfahrungsniveau der Vertreter seiner Mitglieder durchgeführt. Die Ergebnisse belegen ein hohes Ausbildungsniveau der UVV und langjährige Berufserfahrungen. Zu Beginn ihrer Tätigkeit als UVV verfügten sie bereits über eine durchschnittliche Erfahrung von über 20 Jahren im Finanzsektor, und 62% von ihnen besassen einen hohen akademischen Grad. Folglich sollten sich die Anstrengungen in diesem Bereich auf Weiterbildung konzentrieren. So organisiert der VSV mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen über die Gesetzgebung in der Schweiz und auf internationaler Ebene, ThemenWorkshops zur Unterstützung seiner Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit, ein komplettes „Cross border“-Programm sowie Seminare über das GwG und die Standesregeln, bei denen die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich beleuchtet werden. Diese Angebote werden kontinuierlich ausgeweitet, damit die UVV für die zahlreichen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gewappnet sind. Die hohen Teilnehmerzahlen dieser Veranstaltungen belegen im Übrigen das stetige Interesse der Mitglieder an ihrer Fortbildung und ihren Willen, ein hohes Niveau zu halten.
Die SRO zeigen, dass eine Aufsicht, deren Dienstleistungen weit über diejenige der FINMA hinaus gehen, dennoch zu einem gegenüber der FINMA tieferen Preis Nicolas Ramelet geboten werden kann. Die Normen hinsichtlich Informationspflicht, Relevanz, Transparenz und der globalen Sorgfaltspflicht bei der Ausübung der Tätigkeit des UVV werden immer strenger. Haben sich einige UVV nach Ihren Beobachtungen schon auf die künftigen Normen eingestellt? z NR: Zahlreiche IAM übernehmen solche Standards bereits vor einer Einführung durch den Schweizerischen Gesetzgeber, insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit, da gerade in der EU als wichtigstem Auslandmarkt in zahlreichen Ländern bereits heute weitergehende Pflichten vorgeschrieben sind. Da der IAM-Markt jedoch wie erwähnt sehr heterogen ist, gilt dies nicht pauschal für alle Vermögensverwalter. Etliche IAM warten mit der Implementierung neuer, noch nicht im Detail feststehender Vorschriften noch ab. Der sich abzeichnende Handlungsbedarf ist aber in den letzten Monaten dem gesamten IAM-Markt bewusst geworden. z PD: Beim VSV stellt sich die Frage nicht in dieser Form, da die Standesregeln schon immer für alle Mitglieder bindend waren,
lange vor Einführung der Eckwerte der FINMA. Unabhängig von den Minimalregeln, welche die Regulierungsinstanzen oft nachträglich vorgeschrieben haben, hat der VSV stets darauf geachtet, dass seine Mitglieder die „Best Practices“ befolgen, die ihre Kunden und die Gerichte erwarten können. Davon hängen ihre Reputation und ihre Sicherheit ab. So brauchten unsere Mitglieder jedes Mal, wenn die FINMA ihre Rahmenregeln änderte, nur geringfügige Anpassungen vorzunehmen. Hat die Erfüllung der Anforderungen des FATCAAbkommens den UVV 2014 besondere Schwierigkeiten bereitet? z NR: Unter den IAM bestanden insbesondere im ersten Halbjahr 2014 zahlreiche Unsicherheiten betreffend der Einführung von FATCA im Juli 2014. Es scheint bislang jedoch, dass dem IAM-Markt auch dieses Mal gelungen ist, diese neue Hürde zu überwinden. Neu entstandene Interessensorganisationen und spezialisierte Berater bieten zudem den notwendigen Support, und in einem gewissen Masse auch eine Interessensvertretung der betroffenen IAM. z PD: Die Begleitung der UVV in der Schweiz bei der Umsetzung des FATCA war 2014 ein Schwerpunkt unserer Arbeit der Berufsinteressenvertretung. 2015 setzen wir diese Anstrengungen fort, indem wir auf zwei Ebenen für die Interessen der UVV eintreten: in dem Qualifikationsgremium des SIF und in der Expertengruppe, welche die Verhandlungen über den Übergang des Abkommens von Modell 2 nach Modell 1 begleitet. So konnten die Schweizer UVV durch einfache Online-Registrierung oder, in vielen Fällen, durch Selbstzertifizierung ihre Konformität mit dem FATCA sicherstellen. Im Übrigen haben wir unsere Mitglieder durch Informationsveranstaltungen, Leitfäden oder auch individuelle Unterstützung begleitet. Geben viele Ihrer Mitglieder das UVV-Modell auf, um sich einem reinen Beratungsgeschäft zuzuwenden? z NR: Obwohl einige Mitglieder die SRO- und Branchenorganisationsregulierung aufgeben, weil sie ausschliesslich auf das Beratungsgeschäft ausserhalb kollektiver Kapitalanlagen fokussieren, gibt es keine verlässlichen Angaben über die effektiv nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgeübte, nicht mehr regulierte Tätigkeit. z PD: Auch das Beratungsgeschäft muss reguliert sein, um von den im KAG vorgesehenen Erleichterungen zu profitieren. Andernfalls muss der Verwalter eine Bewilligung als Vertriebsträger beantragen. Die Standesregeln des VSV gelten für Vermögensverwaltungs- wie für Beratungsmandate. Bis auf wenige Einzelheiten werden beide Modelle auch im neuen KAG gleichgestellt. Folglich haben wir auch keine Statistik über die Anteile der Verwalter, die auf das eine oder das andere Modell oder auch – ein häufiger Fall – auf beide zurückgreifen. Die Regulierungskosten sind für direkt von der FINMA beaufsichtigte UVV 2014 erheblich gestiegen. Ist im Zuge der Stärkung der Aufsicht – unabhängig von ihrer endgültigen Form – mit vergleichbaren Kostenerhöhungen zu rechnen? z NR: Die schlussendlich gewählte Form der Aufsicht wird sicherlich entscheidend sein für die effektiv zu tragenden
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Kosten einer gesteigerten Aufsicht. Diesen Aspekt hat das EFD im Rahmen der Vernehmlassung zu wenig vertieft. Die SRO zeigen, dass eine Aufsicht, deren Dienstleistungen weit über diejenige der FINMA hinaus gehen, dennoch zu einem gegenüber der FINMA tieferen Preis geboten werden kann. Da die Logik und die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass regulatorische Zusatzkosten schlussendlich vom Kunden getragen werden müssen, ist eine kosteneffiziente Aufsicht klar auch im Sinne jedes Kunden. Stellen Sie Unterschiede zwischen den Ausübungsmodellen verschiedener Unternehmergenerationen fest? z NR: Nein. Grundsätzlich ist der Markt der IAM derart heterogen, dass sich kein klarer Trend erkennen lässt. Auch wenn sich nur noch wenige Ein-Mann-IAM Gesuche für die Aufnahme in den VQF bewerben, so sind zahlreiche Mitglieder immer noch so organisiert. Diese Thematik lässt sich daher nicht auf ein Generationenphänomen reduzieren. Der IAM-Markt ist marktgegeben und regulatorisch bedingt in einer Umbau- und Aufbruchphase. Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist naturgemäss in einer Gemeinschaft zumeist einfacher als im Alleingang. z PD: Wir haben keine nennenswerten Veränderungen oder Entwicklungen der Modelle bei unseren Aufnahmegesuchen festgestellt. Das Profil der neuen Verwalter und die gewählten Strukturen bleiben unverändert. Allerdings ist es durchaus möglich, wenn auch kaum quantitativ erfassbar, dass ein Teil der Verwalter es derzeit vorzieht, sich in ein bestehendes Unternehmen zu integrieren, als ein eigenes aufzubauen. Glauben Sie, dass Roboter-Berater im Asset Management für die UVV eine ernsthafte Konkurrenz darstellen? z NR: Ganz offensichtlich besteht eine Nachfrage nach solchen Geschäftsmodellen. Diese zielen jedoch als Eckpfeiler ihres Geschäftsmodells darauf ab, mit einem minimalen Einsatz von personellen Ressourcen auszukommen. Beim klassischen, persönlichen IAM-Modell ist hingegen der persönliche Kontakt und das Vertrauen in den IAM und seine Vernetzung oftmals zentral für den Kunden. Insofern erfüllen die beiden Modelle verschiedene Bedürfnisse. Anstatt dass sie sich konkurrieren, gehe ich eher davon aus, dass sich die bereits begonnene Entwicklung hin zu einem kombinierten Modell verstärken wird. Die UVV hatten zuweilen den Eindruck, dass ihre Interessen bei den Diskussionen über die Aufsicht ins Hintertreffen gerieten. Dabei haben die SRO ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht. Wie stehen die Erfolgschancen? z NR: Auch wenn die breite mediale Öffentlichkeit den Aspekt der Beaufsichtigung der Vermögensverwalter nicht in der Titelzeile erwähnte, so ist dennoch auffallend, dass die meisten Berichte zu FIDLEG und FINIG das Thema der angestrebten, strengeren Aufsicht über die Vermögensverwalter aufgriffen. In der Fachpresse wurde dieser Aspekt zudem ausgiebig vertieft. Auch ist begrüssenswert, dass
das EFD in regem Kontakt mit den branchenvertretenden SRO steht und sich auch im Nachgang zu der Vernehmlassung um einen konstruktiven Dialog bemüht. Daher sind wir zuversichtlich, dass dem EFD die rechtlichen, aber auch die praktischen Umsetzungsprobleme einer solchen Verschärfung der Aufsicht bewusst sind. Durch diesen Austausch können wir dem EFD auch aufzeigen, in welcher Ausgestaltung eine strengere Überwachung der IAM auch einen effektiven, praktischen Mehrwert generiert. Es wäre allerdings, auch im internationalen Kontext, illusorisch, auf das Ausbleiben einer Veränderung gegenüber dem heutigen Zustand hinzuarbeiten.
Das Interesse der UVV an ihrer Fortbildung und ihr Wille, ein hohes Niveau Patrick Dorner zu halten, sind stark. z PD: Die Banken haben versucht, die Frage des Zugangs zum EU-Markt und des Anlegerschutzes als Vorwand zur Durchsetzung einer den Interessen der KMU zuwiderlaufenden Gesetzgebung zu nutzen. Dabei handelt es sich ganz einfach um eine verschleierte Strukturpolitik mit dem Ziel, kleinere Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Tatsächlich besteht kein Zusammenhang zwischen dem Marktzugang der Banken und der Beaufsichtigung der UVV, was inzwischen auch anerkannt wurde. Was den Anlegerschutz angeht, so darf man nicht vergessen, dass das von dem UVV verwaltete Geld nach wie vor in einer Bank deponiert ist und folglich den gleichen Schutz geniesst. Genauso unterliegt die Verwaltungstätigkeit identischen Verhaltensregeln. Diese von der FINMA anerkannten Regeln gelten gleichermassen für die Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und ihrem Kunden wie zwischen einem UVV, der Mitglied eines Verbandes wie des VSV ist, und seinem Kunden. Zudem stimmen sie sachlich mit den entsprechenden EU-Richtlinien überein. Diese Argumente wurden nach der Vernehmlassung berücksichtigt und erklären bestimmt, zumindest teilweise, die aufgeschlossene Haltung, die das EFD bei den derzeitigen Diskussionen gegenüber unseren Anliegen einnimmt.
Wie sehen Sie die Zukunft der SRO? z NR: Setzt man die im Markt erhältlichen Informationen zu einem Bild zusammen, so stellt man fest, dass sich die Befürchtung einer Konsolidierung in der Vermögensverwalterbranche materialisiert. Unter den SRO selbst hat bislang keine solche Konsolidierung stattgefunden. Sofern sich aber der Gesetzgeber entschliesst, die Vermögensverwalter aus dem Kreis der durch SRO beaufsichtigten Finanzintermediäre zu nehmen und im Sinne des Vorentwurfes des Finanzinstitutsgesetzes einer Aufsicht durch die FINMA oder einer Aufsichtsorganisation zu unterstellen, werden die SRO sich an das veränderte Marktumfeld anpassen müssen, wobei alle SRO, und nicht nur die branchenspezifisch auf IAM fokussierenden, Handlungsbedarf haben werden. Zweifelsfrei werden die SRO weiterhin eine zentrale Rolle bei der Beaufsichtigung der nicht direkt durch die FINMA überwachten Finanzintermediäre einnehmen, da die Bedeutung des GwG, und damit auch der SRO, seit seiner Inkraftsetzung stetig zugenommen hat. •
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Zentralbanken:
Verwirrt? Vertrauen verspielt? Ein wenig von beidem? Jede Zentralbank kann ihre Geldpolitik selbst bestimmen. dabei muss keine abstimmunG mit den anderen Zentralbanken erfolGen. es handelt sich dabei um eine wichtiGe
befuGnis, die nicht nur die anleGer weltweit, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft des JeweiliGen landes betrifft. hier eine Übersicht Über die derZeitiGen strateGien der verschiedenen Zentralbanken.
Von A n d r e A s H ö f e r t Chefvolkswirt UBS Wealth Management ubs.com/wealth-management
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enn sich die Historiker in zwanzig Jahren mit der Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2008 sowie der Zeit danach befassen, werden sie sicherlich die essenzielle Rolle hervorheben, die die Zentralbanken dabei gespielt haben. Bis dann liegen zweifellos ausreichend Elemente vor, um sich eine Meinung über den Erfolg oder Misserfolg der Geldpolitiken nach der Finanzkrise bilden zu können. Heute hingegen ist es leider noch nicht möglich, hierfür den ausreichenden Abstand einzunehmen. Sicher, die Position der USA sechs Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers weist darauf hin, dass
sich wieder eine gewisse makroökonomische „Normalität“ eingestellt hat, und das bereits seit Mitte 2012. In den USA wächst die Wirtschaft auf Basis einer sehr breiten und gut gesicherten Nachfrage, die Banken vergeben wieder Kredite, und die Arbeitslosigkeit geht zurück. Die Inflation, von der ich persönlich seit Ende 2008 dachte, sie könne unkontrollierbar werden, hat sich bisher immer noch nicht eingestellt. Ganz im Gegenteil! Als Folge des kürzlich in den Keller gegangenen Ölpreises bewegen sich die Inflationsraten derzeit quasi bei null und könnten in den nächsten Monaten sogar negativ werden.
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Eine einfache Regel für „normale“ Zeiten ist, dass die kurzfristigen Zinssätze (wie z. B. die Federal Funds Rate) das nominale Wachstum der Wirtschaft widerspiegeln. Selbst, wenn man für dieses Jahr von einer im Mittel geringen Inflation in den USA ausgeht, könnte schon alleine das reale Wachstum des Landes „normale“ Federal Funds Rates von über drei Prozent rechtfertigen. Aber davon sind wir noch weit entfernt. unteRschiedliche stRategien ohne gemeinsamen nenneR Wenn man sich auf die Geldpolitiken der anderen Zentralbanken konzentriert, stellt sich die Situation noch viel komplexer dar. Die einzige Gemeinsamkeit zwischen diesen Zentralbanken ist, dass es keine Gemeinsamkeit gibt. Manche Zentralbanken (wie die Bank of England) agieren restriktiv; andere werfen die Notenpresse an. Letzteres ist beispielsweise bei der Bank of Japan der Fall, die ein aggressives Quantitative-Easing-Programm betreibt. Dasselbe gilt für die Europäische Zentralbank (EZB), deren Programm im März gestartet wird. Auch gibt es Notenbanken, die immer negativere Zinssätze auf Einlagen festlegen. Die Zentralbank Dänemarks sowie die Schweizerische Nationalbank (SNB) lassen offiziell durchblicken, dass Kapitalkontrollen nicht mehr tabu für sie sind. Auch, wer lediglich die verschiedenen Ziele der Zentralbanken betrachtet, findet keinen gemeinsamen Nenner mehr. Während manche Notenbanken de facto einen Währungskrieg führen, rechtfertigen andere ihre Massnahmen mit der Angst vor einer Deflation. Die schwedische Riksbank beispielsweise senkte die Zinssätze, obwohl die Währung als schwach angesehen werden kann und die wirtschaftlichen
Auch, wer lediglich die verschiedenen Ziele der Zentralbanken betrachtet, findet keinen gemeinsamen Nenner mehr.
Perspektiven des Landes für das laufende Jahr hervorragend sind. Der Vorwand hierfür war die immer noch sehr schwache Inflationsrate. Durch das Inflationsziel der Riksbank (Inflation Targeting), wird das Risiko einer weiteren Immobilienblase in Schweden immer grösser. Russland und BRasilien... Auch der sinkende Ölpreis trägt zur Verwirrung bei. Die Währungen der Rohstoff exportierenden Länder sind stark mit dem in Dollar gehandelten Rohölpreis korreliert. Synchron zum Preis des schwarzen Goldes werten sie also seit sechs Monaten ab. So erklärt es sich, dass in zahlreichen Rohstoff produzierenden Ländern eine Quasi-Stagflation herrscht, also schwaches Wachstum bzw. Rückgang, kombiniert mit einer sehr hohen Inflationsrate, die sich wiederum insbesondere aus den Importpreisen erklärt. Das extremste Beispiel ist Russland, für das 2015 ein Rückgang von fünf Prozent und eine Inflationsrate von 15 Prozent erwartet werden. Brasilien ist mit einem Rückgang von 0,5 Prozent und einer Inflationsrate über sieben Prozent ebenfalls nicht in einer beneidenswerten Position. Wie könnte unter solchen Vorzeichen eine korrekte Geldpolitik aussehen? Wenn das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird, riskiert man, die Inflation noch weiter zu schüren; wird hingegen die Inflation bekämpft, besteht die Gefahr, dass die Wirtschaft noch weiter in die Rezession getrieben wird. usa und england... In den USA und in England herrscht eine umgekehrte Situation, also eine sehr niedrige Inflationsrate bis hin zur Deflation, kombiniert mit einem alles in allem bemerkenswerten Wachstum. Dies ist nur auf den ersten Blick beneidenswert und vereinfacht den Zentralbankern nicht notwendigerweise die Arbeit. Wie bereits oben erwähnt, befindet sich nicht nur das Fed, sondern auch die Bank of England in dieser Situ-
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VoRsicht ist geBoten Aber gibt es tatsächlich ausschliesslich Grund zur Freude? Wir sollten vorsichtig bleiben. Die von der Federal Reserve von Ben Bernanke bis 2014 und anschliessend von Janet Yellen vorangetriebenen geldpolitischen Massnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Lediglich die erste Hälfte – die expansive Geldpolitik – ist beendet. Der Beginn des zweiten Teils dieser Massnahmen – die restriktive Geldpolitik, eingeleitet durch eine erste Erhöhung der Fed-Zinssätze – ist für Juni oder September dieses Jahres geplant. Sollte es nicht dazu kommen, ist es angeraten, ernsthafte Zweifel an einer wie auch immer gearteten amerikanischen „Normalisierung“ zu hegen.
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MAKROÖKONOMIE
Die SNB hat gezeigt, dass die Zentralbanken vielleicht doch nicht die allmächtigen Institutionen und letzten Bollwerke der wirtschaftlichen Stabilität sind, an die viele glauben möchten.
bank seit Anfang 2012 verdoppelt hat. Zwar liegt die japanische Inflation über zwei Prozent, doch ist dies vor allem auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Nach der Rezession im zweiten und dritten Semester des letzten Jahres steht das japanische Wachstum zu Beginn des Jahres 2015 auf einer weitaus weniger soliden Basis.
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ation. In beiden Fällen würde eine Erhöhung der Leitzinssätze sinnvoll erscheinen – was wohl auch in den nächsten Monaten passieren wird –, jedoch ist eine solche Erhöhung in Anbetracht der immer noch niedrigen Inflationsrate nur sehr schwer zu kommunizieren. China und die eurozone... Lediglich in China und in der Eurozone werden derzeit „traditionelle“ Geldpolitiken praktiziert: expansive Geldpolitik in einem Wachstumsumfeld, das trotz der Abwesenheit jeglichen Inflationsdrucks in beiden Fällen fragil bleibt. Was die Eurozone betrifft, so bleiben jedoch die nächsten Monate abzuwarten. Sie werden zeigen, ob die von Mario Draghi im Januar angekündigten Massnahmen (Quantitative-EasingProgramm mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro pro Monat von März 2015 bis September 2016) ausreichen, um den seit August 2014 beobachteten Trend der negativen Inflationsantizipation umzukehren. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte der schwache Aufschwung in der Eurozone erneut durch politische Risiken erschüttert werden, muss die EZB noch mehr tun – auf die Gefahr hin, einmal mehr die nordeuropäischen Inflationsgegner auf den Plan zu rufen. Japan und die SChweiz Dem schwierigsten Umfeld sehen sich derzeit die japanische Zentralbank und die SNB gegenüber. In Japan ist es der Zentralbank immer noch nicht gelungen, Vertrauen darin aufzubauen, dass das zweifache Ziel erreicht werden kann: das Wachstum anzuschieben und die Inflationsrate in Japan dauerhaft auf über zwei Prozent zu bringen. Das Vertrauen fehlt, obwohl sich die Bilanzsumme der japanischen Noten-
Die Schweiz ist auf dem Weg in die Deflation, die 2011 noch vermieden werden konnte. Die Ursache dafür ist die Abschaffung des Mindestkurses durch die SNB. Auch, wenn „alles Notwendige“ dafür getan wurde, einem solchen Szenario zu entgehen, hat die SNB gezeigt, dass die Zentralbanken vielleicht doch nicht die allmächtigen Institutionen und letzten Bollwerke der wirtschaftlichen Stabilität sind, an die viele glauben möchten. daS riSiko, Vertrauen zu VerSpielen Die nun folgende Feststellung ist sehr gefährlich: Bei Fiatgeld besteht der einzige echte Wert im Vertrauen, das die Menschen in die Notenbanken setzen, die den Wert des Geldes wahren. Wird dieses Vertrauen dadurch beschädigt, dass die Notenbanken nicht in der Lage sind, die Deflation zu bekämpfen, drohen sich Zweifel daran einzustellen, dass es dieselben Notenbanken anschliessend schaffen werden, etwas gegen die Inflation zu unternehmen. In einer Welt, in der die Zentralbanken sich immer mehr durch konfuse und wirkungslose Geldpolitiken auszeichnen, ist damit zu rechnen, dass es grössere Fluktuationen zwischen den Währungen geben wird. Investoren, die in Währungen anlegen möchten, müssen sich auf Währungen konzentrieren, deren Zentralbanken eine restriktive Geldpolitik betreiben (derzeit US-Dollar und Britisches Pfund). Investoren, die sichere Anlagen bevorzugen, werden die mit den Währungsfluktuationen verbundenen Risiken hingegen meiden und ihre internationalen Anlagen gegen das Wechselkursrisiko absichern. Abschliessend darf selbstverständlich nicht vergessen werden, dass niemand gegen Überraschungen gefeit ist, wie es die SNB mit ihrer Abschaffung des Mindestkurses gezeigt hat, der als „Basis der Schweizer Geldpolitik“ galt. Welche Lektion lässt sich aus dieser Kehrtwende ziehen? In Abwandlung des bekannten Lenin-Zitats könnte man sagen: Vertrauen in die Zentralbanken ist gut, Kontrolle in Form einer Absicherung ist besser. •
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PERSPEKTIVEN
Die
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einer Bank hängt nicht von
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poSItIonIert und dIe
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arum haben Sie sich 1996 dafür entschieden, eine Bank zu gründen und nicht etwa dafür, unabhängiger Vermögensverwalter zu werden? z ES: Diese Frage haben wir uns auch gestellt. Als wir 1996 die Bank gründeten, wollten wir uns eigentlich eher wie ein Asset Manager im angelsächsischen Raum positionieren. In diesen Ländern sind die grössten institutionellen Vermögensverwalter keine Banken. Schliesslich entschieden wir uns aus zwei Gründen für eine Bankzulassung. Erstens ermöglicht sie uns, unseren Kunden alle Bankdienstleistungen aus einer Hand anzubieten. Das heisst, wir sind der einzige Gesprächspartner und stellen ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen bereit. Zweitens ist es eine Imagefrage: Da eine Bank strenger reguliert ist und höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen muss, wirkt sie solider. Zumindest war das damals der Fall, insbesondere in den eher konservativ eingestellten südeuropäischen Ländern. Während der rund 20 Jahre seit der Gründung haben Sie niemals das Bankkundengeheimnis unterstrichen, um Ihre Bank zu profilieren. War das eine bewusste Entscheidung? z ES: Alle, die damals die Entwicklung aufmerksam verfolgten, wussten bereits, dass das Bankkundengeheimnis nicht mehr lange bestehen würde. In den meisten westlichen Ländern wurde der Finanzsektor liberalisiert, Devisenkontrollen und sonstige Einschränkungen wurden abgeschafft. Die europäischen Staaten waren dabei, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen, um sich auf die Einheitswährung vorzubereiten. Es wurde also möglich, das Onshore-Geschäft in der Vermögensverwaltung auszubauen. Ausserdem stürzten zu dieser Zeit die nachrichtenlosen Vermögen den Finanzplatz Schweiz in eine Krise. Diese Affäre schlug die erste Bresche in das Bankkundengeheimnis. Zu dieser Zeit meinten viele, dem schweizerischen Private Banking hätte die letzte Stunde geschlagen. Wir sahen die Lage anders: Das Konzept der Schweizer Privatbank als Tresor hatte zwar keine vielversprechende Zukunft vor sich, aber die Schweiz verfügte über eine umfassende Kompetenz im Bereich der internationalen Vermögensverwaltung. Wir gingen davon aus, dass vermögende und instituti-
Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic
Eric Syz CEO Bank SYZ syzgroup.com
onelle Kunden immer erfahrene und kompetente Vermögensverwalter brauchen würden. Es genügte also, unser Geschäftsmodell auf diese Logik zu stützten. Auf welche Stärken setzen Sie, um solide und wettbewerbsfähig zu bleiben? z ES: 2008 zeigte die Finanzkrise, dass die Solidität einer Bank nicht von ihrer Grösse abhängt, sondern von ihrer Aktivität und ihrer Einstellung zu ihrem Geschäft. Abgesehen davon, dass wir über ein sehr hohes Eigenkapital verfügen und keine risikoreiche Tätigkeit ausüben, profilieren wir uns dadurch, dass die Bank von ihren Eigentümern geführt wird. So können wir die Probleme vieler börsenkotierter Banken vermeiden und länger vorausplanen, statt uns nur auf die Ergebnisse des kommenden Quartals zu konzentrieren. Wie werden Sie sich im Rahmen der Konsolidierung der schweizerischen Privatbanken positionieren? z ES: Die Grösse der Privatbanken spielt tatsächlich eine Rolle. Das Problem ist jedoch eher auf den Margendruck und die Einschränkungen des Marktzugangs zurückzuführen als auf das Ende des Bankkundengeheimnisses. Wir haben bereits mehrmals wiederholt, dass wir uns gerne über eine Akquisition vergrössern würden. Aber wir werden diesen Schritt nur dann unternehmen, wenn das Ziel unseren Kriterien entspricht: Grösse, Preis, Kundenstamm, Märkte, Art der angebotenen Verwaltungslösungen und kulturelle Übereinstimmung mit den übernommenen Teams.
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Grösse
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Die Schweiz besitzt eine Verwaltungskompetenz, die zu lange vom Bankkundengeheimnis in den Schatten gestellt wurde. Planen Sie Übernahmen im Ausland? z ES: Wir kennen keine Grenzen und stehen allen Möglichkeiten offen gegenüber. Wir haben bereits Partnerschaften mit ausländischen Unternehmen geschlossen und Akquisitionen im Ausland getätigt, in erster Linie in Italien, Spanien und Asien. Wir interessieren uns für mehrere Länder, auch für die USA. Welche Märkte auf internationaler Ebene sind für die Schweizer Vermögensverwaltung am wichtigsten? z ES: Das kommt auf die Marktteilnehmer an. Die grossen Finanzinstitute brauchen natürlich Wachstumsmärkte. Deshalb neigen sie dazu, sich auf Schwellenländer zu konzentrieren. Kleinere Unternehmen haben nicht die nötigen Ressourcen, um in allen Ländern Fuss zu fassen, und fokussieren sich auf Märkte, die den grenzüberschreitenden Verkehr nicht einschränken. Wir interessieren uns vor allem für Märkte mit einer anspruchsvollen Kundschaft, die an internationale Vermögensverwaltung gewöhnt ist. Als Nischenplayer können wir unser Geschäft auch in reifen Märkten ausbauen. So zum Beispiel in Spanien, wo wir trotz der aktuellen Wirtschaftslage erfreuliche Ergebnisse erzielen. Auf Gruppenebene sind Sie über SYZ Swiss Advisors auch in den USA tätig. Sollten die schweizerischen Vermögensverwalter Ihrer Meinung nach angesichts der neuen Steuertransparenz die amerikanische Kundschaft anvisieren? z ES: Der amerikanische Markt ist ein gutes Beispiel. Es handelt sich um den weltweit grössten Markt für die Vermögensverwaltung mit anspruchsvollen Anlegern, die sich für aktive Vermögensverwaltung interessieren und bereit sind, für diese Leistung mit hohem Mehrwert zu bezahlen. Natürlich setzt das voraus, keine Altlasten in diesem Land zu haben, mit einer geeigneten Struktur zu arbeiten und von der SEC zugelassen zu sein. Die Regeln in den USA sind zwar sehr streng, aber auch sehr klar. Dazu braucht man allerdings eine fundierte Expertise in Steuerfragen, damit die Vermögensverwaltung auch diesen Aspekt berücksichtigen kann. SYZ Independent Asset Managers ist eine eigene Abteilung in Ihrem Unternehmen. Welche Ambitionen hegen Sie auf dem Gebiet der Leistungen für unabhängige Vermögensverwalter (UVV)? z ES: Unabhängige Vermögensverwalter sind bevorzugte
Gesprächspartner für uns, weil wir einen ähnlichen unternehmerischen Ansatz haben. Sie schätzen unsere flache Hierarchie und unsere schnelle Entscheidungsfindung. Diese Aktivität hat bereits einen gewissen Erfolg verzeichnet. Die umfassende Erfahrung von Jean-Marc Vallet, der soeben die Leitung übernommen hat, sollte uns ermöglichen, das Angebot für UVV weiter auszubauen. Welchen Mehrwert bieten Sie UVV? z ES: Als Depotbank zeichnen wir uns durch ausserordentliche Solidität und eine effiziente Plattform aus. Diese beiden Elemente werden von unabhängigen Vermögensverwaltern sehr geschätzt. Aber wir heben uns vor allem durch unsere Verwaltungs- und Anlagekultur ab. Dank unserer Glaubwürdigkeit in diesem Bereich bieten wir bei der Beratung einen hohen Mehrwert. Wie sehen Sie die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes und wie bewerten Sie die AssetManagement-Initiative? z ES: Die Schwierigkeiten sind zwar gross, vor allem angesichts des Wechselkurses, aber ich bleibe zuversichtlich und glaube an die Zukunft des Finanzplatzes, weil die Schweiz eine Verwaltungskompetenz besitzt, die zu lange vom Bankkundengeheimnis in den Schatten gestellt wurde. Die Asset-Management-Initiative geht natürlich in die richtige Richtung. Sie will die Schweiz zu einem führenden Asset-Management-Standort ausbauen, der sich durch hohe Professionalität, strenge Standards, Disziplin und umfassendes Know-how auszeichnet. Diese Entwicklung kann sich günstig auf die Vermögensverwaltung auswirken. In diesem Rahmen dürfen wir allerdings nur die besten Elemente der institutionellen Verwaltung übernehmen und müssen unbedingt an den Stärken des Private Banking festhalten, das heisst Service, Aufmerksamkeit, Personalisierung, Flexibilität, Verfügbarkeit und Urteilsfähigkeit. Die institutionelle Verwaltung unterscheidet sich vom Private Banking darin, dass Privatkunden bei umfassenden Anlageentscheidungen nicht alleine gelassen werden dürfen. Ein guter Vermögensverwalter muss Privatkunden jederzeit kompetent betreuen und umfassend beraten. •
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Roboter
als Vermögensverwalter? Wir leben heute in einer extrem vernetzten, technologiegestützten Welt. sollten die Fachleute der Finanzbranche und ihre Kunden dieser tendenz Folgen, auch auF die geFahr hin, jede Kontrolle zu verlieren? michel girardin, ProFessor Für macro-Finance, beleuchtet diese Frage. Von M i c h e l G i r a r d i n Professor für MacroFinance, Universität Genf Geneva School of Economics and Management Geneva Finance Research Institute unige.ch
Auf eine Frage mit einer anderen Frage antworten: Das ist ein Spiel, das viele Bankiers hervorragend beherrschen. Vor kurzem habe ich ein paar von ihnen auf die Probe gestellt und sie gefragt: „Würden Sie die Verwaltung Ihres Vermögens einem Computer anvertrauen?“ Die – wenn auch weitgehend – rhetorischen Antworten waren meistens Fragen wie „Und Sie, wären Sie etwa so verrückt das zu tun?“ oder auch „Würden Sie vielleicht in einen Bus steigen, wenn Sie wüssten, dass der Fahrer durch einen Computer ersetzt wurde?“
Das Bankgeheimnis diente als Ruhekissen, das die Digitalisierung der Bankdienstleistungen bremste. Selbst Ende der Neunzigerjahre, als sich die Technologie blase aufblähte, reagierten die meisten Bankiers noch mit einem Lächeln auf die Frage nach einer automatisierten Ver mögensverwaltung. Und zwar aus zwei Gründen: Zum einen
schienen die digitale Bank und das Bankgeheimnis so unvereinbar wie Feuer und Wasser, zum anderen und vor allem konnten sich die Bankiers nicht vorstellen, wie die Beratungstätigkeit automatisiert werden sollte. Jetzt ist diese doppelte Schranke gefallen. Das Bankgeheimnis ist tot, es leBe Die Fintech! Das aus „Finanz“ und „Technologie“ gebildete Schachtel wort FinTech bezeichnet eine Reihe Finanzdienstleistungen, die von Startups mit revolutionärem Anspruch angeboten werden. Die häufigsten Leistungen, die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehen, sind Crowdfunding, mobile Zahlungssysteme und OnlineBanking. Das Ausgangsprinzip ist einfach: alles was automatisierbar ist, wird morgen auto matisiert... und übermorgen zu reduzierten Kosten automa tisiert werden. Die starke Tendenz zur Disintermediation ist nicht zu übersehen. So breitet sich etwa das Crowdfunding über das Internet und die sozialen Netzwerke, ohne Hilfe der traditionellen Akteure des Bankkredits, aus. Die Aktivität sol cher Kreditplattformen für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen, nimmt stetig zu und kommt dieses Jahr in Europa auf 7 Milliarden Euro. Das ist zwar immer noch wenig im Vergleich zu den rund 5'200 Milliarden Euro, die letztes
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rag' deinen Bankier, welche Performance er dir bieten kann, und er wird dir mit einer anderen Frage antworten, näm lich welches Risiko du einzugehen bereit bist“, riet mir mein Vater, und als Bankierssohn wusste er, wovon er sprach.
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Jahr in Form von Bankkrediten an Privathaushalte vergeben wurden, aber das Crowdfunding verzeichnet eine erheblich höhere Wachstumsrate als das traditionelle Kreditwesen. Als Mobile-Payment (mobile Bezahlung) bezeichnet man alle von einem Mobiltelefon aus getätigten Bezahlvorgänge. In diesem Bereich ist die Schweiz offenkundig im Verzug, wenn man das Ausmass dieser Zahlweise in den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich und den Schwellenländern betrachtet. Auch was Online-Banking angeht, ist das Angebot in der Schweiz derzeit noch lückenhaft. Das Bankgeheimnis diente – vor seinem Ableben – als Ruhekissen, das die Digitalisierung der Bankdienstleistungen bremste. Jetzt stellt der Schweizer Finanzplatz fest, dass er auf dem Gebiet der FinTech nicht gerade zur Vorhut gehört, selbst wenn der Wille, diesen Rückstand aufzuholen, nicht zu übersehen ist. In dieser Hinsicht ist es erfreulich, dass demnächst der erste FinTech-Inkubator der Schweiz, „Fusion“, in Genf seine Arbeit aufnehmen soll: eine neue Perspektive und Diversifizierungschance für das Risikokapital, das in diesem Land zu fast 80 % in Biowissenschaften investiert ist. Naturgemäss entwickelt sich die FinTech im Silicon Valley in atemberaubendem Tempo, aber auch New York und London sind gut aufgestellt. Immerhin zählt Grossbritannien über 135’000 Fachleute für Finanztechnologie: Das ist mehr als die Gesamtzahl der Beschäftigten des Schweizer Banksektors! Wird AnlAgeberAtung demnächst vollständig vom computer übernommen? Anhänger der passiven Vermögensverwaltung haben die Automatisierung nicht erst seit dem Aufkommen der FinTech entdeckt. Teilen Sie die Auffassung von Professor Burton Malkiel, nach der kein Investmentfonds langfristig seinen Referenzindex „outperformt“? Dann sind „Roboter-Berater“ genau das Richtige für Sie. Der Autor des Bestsellers „A Random Walk Down Wall Street“ ist fest von der Effizienz der Finanzmärkte überzeugt: Es sei – zumindest auf längere Sicht – unmöglich, ex ante die Titel zu ermitteln, die den Markt übertreffen werden. Allein das Risiko, das der Anleger einzugehen bereit ist, bestimmt die langfristige Performance seines Vermögens. Malkiel übernimmt die „Moderne Portfoliotheorie“ von Harry Markowitz, die sich als recht standfest erwiesen hat, seit sie 1952 das Licht der (Finanz-)Welt erblickte. Professor Malkiel, inzwischen bei Wealthfront, einem Marktführer der Roboter-Beratung, für das Investment verantwortlich, bietet heute personalisierte Vermögensverwaltung mit minimalen menschlichen Eingriffen.
Da fragt mich der Roboter doch tatsächlich: „Wollen Sie so gut sein wie der Markt – oder sogar besser? Da drängt sich ein Besuch bei Wealthfront auf. Die Reise zum Hauptsitz in Palo Alto kann man sich sparen, denn selbstverständlich lässt die Website nichts zu wünschen übrig. Nachdem ich ein Jahreseinkommen und ein Vermögen in adäquater Höhe eingegeben habe, erscheint die massgebliche Frage: „Streben Sie nach Gewinnmaximierung oder Verlustminimierung?“ Ich bleibe neutral: „Beides.“ Zu meiner Überraschung schlägt der Roboter mir vor, zwei Drittel meines Vermögens auf den Aktienmärkten anzulegen, davon die Hälfte an der US-Börse, und den Rest in Staatsanleihen. Für ein typisches Allokationsprofil eines „Familienvaters“, für den Gewinne und Verluste gleichermassen zählen, ist die Risikoexposition doch recht dynamisch. Sie ist sogar sehr dynamisch, wenn man bedenkt, dass die Unzufriedenheit über einen Verlust von 10 % seines Vermögens absolut gesehen die Genugtuung über einen entsprechenden Gewinn übersteigt. Doch der Roboter hält noch weitere Überraschungen für mich bereit. Er fragt mich doch tatsächlich: „Wollen Sie so gut sein wie der Markt – oder sogar besser?“ – eine merkwürdige Auffassung von passiver Verwaltung. Wie kann man den Markt mit Indexfonds schlagen, die den Markt einfach nur abbilden? Ich komme dem Rätsel auf die Spur, als ich entdecke, dass der Roboter in seinem Verwaltungsstil eine Vorliebe für Wachstum hat. Tatsächlich wendet er eine sehr einfache Form des Smart Beta an, d.h. er richtet die Risikoexposition nach einem bestimmten Faktor aus, in diesem Fall dem Faktor „Growth“. Nur ist diese Entscheidung hier nicht – wie es sich gehört – taktischer, sondern strategischer Art. Ich bin nicht sicher, ob unser Freund der Roboter weiss, zu welchem Zeitpunkt er die Wachstumstitel fallen lassen und sich Substanztiteln, d.h. einem Value-Stil, zuwenden sollte. Wie dem auch sei, die FinTech ist in der Finanzwelt durchaus willkommen. Um sich nachhaltig zu entwickeln, muss sich der Sektor kontinuierlich modernisieren. Ich persönlich bin noch nicht bereit, mein gesamtes Vermögen einem Roboter anzuvertrauen. In einer Zeit, in der China, ein Schwergewicht der Weltwirtschaft, eindeutige Zeichen der Schwäche zeigt, verlasse ich mich lieber auf mein eigenes Urteil über die Chancen einer sicheren Ankunft anstatt in einen Bus mit einem Computer als Fahrer einzusteigen. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. •
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STRATeGIe
Wasser:
die grosse
Herausforderung für China H eute lebt bereits jeder zweite C Hinese in stadt . im VergleiCH zu 1990 ist damit die anzaHl der städter Von 308 millionen auf 758 millionen gestiegen. bis 2050 wird erwartet, dass weitere 300 m illionen C Hinesen in die städte zieHen werden. eine solCHe migration bringt grosse V eränderungen mit siCH . e inige erläuterungen. der
Von A l e x A n d r e J e A n b l A n c Produktspezialist ISR / BNP Paribas Aqua BNP Paribas Investment Partners bnpparibas.ch
I
n China geht die Migration in die Städte mit einer stärkeren Mittelklasse und einem radikal veränderten Verbrauch einher. So wird beispielsweise die Nahrung immer proteinhaltiger und basiert häufig auf Fleisch. Laut einem Bericht des Institute of Agriculture and Trade Policy (IATP) wird der Pro-Kopf-Fleischverbrauch eines durchschnittlichen Chinesen bis 2030 von 50 Kilogramm auf 75 Kilogramm ansteigen. Vor dem Hintergrund, dass zur Produktion eines Kilogramms Rindfleisch 15.000 Liter Wasser benötigt werden und es 1,3 Milliarden Chinesen gibt, wird klar, wie gross die Herausforderung für die Wasserversorgung alleine nur durch diese Veränderung ist. ExplosionsartigEr VErbrauchsanstiEg, sEhr ungEnügEndE rEssourcEn Die von der Stiftung ADM Capital Foundation in Hongkong finanzierte und verwaltete Initiative China Water Risk schätzt den Wasserverbrauch Chinas auf 600 Milliarden Kubikmeter, was drei Viertel seiner Wasserressourcen entspricht. Bereits in der jetzigen Situation kommt es zu grosser Wasserknappheit. Gemäss dem Minister für Wasserressourcen ist Wasser
In China sind 40 Prozent der Wasserläufe stark verschmutzt. bereits in zwei Dritteln der 660 chinesischen Städte zu einem knappen Gut geworden. Durch die erwarteten klimatischen Veränderungen wird sich dieses Phänomen zwangsläufig noch verschärfen. Auch die dramatische Grundwasserverschmutzung trägt zur weiteren Verschlimmerung der bereits spürbaren Wasserknappheit bei. Der Minister für Wasserressourcen schätzt, dass 40 Prozent der chinesischen Wasserläufe ernsthaft
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In den kommenden 20 Jahren sollen die Ausgaben für Wasserinfrastruktur um zehn bis fünfzehn Prozent pro Jahr steigen. verschmutzt sind. Diese Verschmutzung zeigt bereits negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Chinesen. Das für die Bewässerung der Reisfelder verwendete Wasser enthält beispielsweise Kadmium, das sich später in dem für den Verbrauch vorgesehenen Reis wiederfindet. Und es gibt weitere beängstigende Zahlen: Wie das Ministerium für Bodenund Naturressourcen in seiner Veröffentlichung China Geological Survey angibt, sind im Süden und Südosten Chinas 90 Prozent des Grundwassers verschmutzt, 60 Prozent davon schwer.
© i S tock
Wasser als Garant des sozialen Friedens Ohne Wasser kann es weder Leben noch menschliche Aktivität geben. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Dasselbe gilt für das Wachstum und den Fortbestand der chinesischen Wirtschaft. Und auch für die soziale Ruhe, die die Basis für die Entwicklung und den Wohlstand Chinas bildet. Die Zeiten Maos sind in China vorbei; die Führungsmannschaften werden mittlerweile regelmässig ausgetauscht und sind alle von derselben Angst getrieben: dem Stillstand des Wirtschaftsmotors. Wasser und sozialer Frieden sind eng miteinander verknüpft. Die kürzlich vom chinesischen Staat angestossene riesige Investitionsbewegung wird in den nächsten Jahren zweifelsohne noch stärker werden. Gemeint sind hier nicht die nächsten fünf oder sechs Jahre; wir sprechen hier eher über einen Horizont von rund dreissig Jahren. Es handelt sich also um ein strukturelles Problem langfristiger Natur. einiGunG auF massive investitionen Es werden Kläranlagen gebaut, und der Verkauf von Verbrauchsgütern wie Membranen und Filtern hat sich vervielfacht. Derzeit werden jährlich 100 Milliarden Dollar dafür ausgegeben, das Land mit Wasserversorgungs- und -aufbereitungsanlagen auszurüsten. In den kommenden zwanzig Jahren sollen diese Ausgaben für Wasserinfrastruktur um zehn bis fünfzehn Prozent pro Jahr steigen. Auch hier lässt sich feststellen, dass es keine andere Wahl gibt. Das beste Beispiel für diese Herkulesaufgabe ist das Projekt, Wasser aus dem feuchten Süden in den trockenen Norden Chinas zu bringen. Um die chinesische Bevölkerung ernähren und am Leben halten zu können, wird in der Landwirtschaft bereits jetzt mit zwei Ernten produziert: Im Winter wird Weizen geerntet, im Sommer Mais. Um die ehrgeizigen Vorgaben zu erfüllen, ist der trockene Norden gezwungen,
sich übermässig aus seinem Grundwasser zu bedienen. Es kommt hinzu, dass das Gebiet dicht besiedelt ist und sich dort Branchen mit hohem Wasserverbrauch angesiedelt haben. Um diesem existenziellen Problem zu begegnen, plant der chinesische Staat, jährlich 45 Milliarden Kubikmeter Wasser vom Süden in den Norden zu bringen. Dieses Projekt hat bereits Form angenommen. Bis 2050 wird sich das Land mit gewaltigen Infrastrukturen ausrüsten, die ein raffiniertes automatisch verwaltetes Pipeline- und Pumpensystem umfassen werden. Weiterhin werden umfangreiche Arbeiten für eine umfassende Meerwasserentsalzung durchgeführt. In dieselbe Richtung gehen die bereits getätigten Investitionen, mit denen der Wasserverbrauch in den Städten Tianjin und Beijing sowie in der Provinz Hebei bis 2023 um 35 Prozent gesenkt werden soll. möGlichkeiten Für Westliche unternehmen Für die Installation und Verwaltung der notwendigen Ausrüstungen wurden bereits grosse chinesische Unternehmen gegründet. Beispiele hierfür sind Everbright International für grosse Infrastrukturprojekte und Beijing Enterprises Water für die Wasseraufbereitung – zwei stark expandierende Marktakteure mit Sitz in Hongkong. Aber in einer globalisierten Welt können auch westliche Unternehmen von diesen Möglichkeiten profitieren. Zahlreiche Unternehmen tun dies bereits: Sulzer (Schweiz) im Pumpenbereich, Xylem (Schweden) bei der Bewässerung, Kemira (Finnland) bei der chemischen Wasseraufbereitung, Watts Water Technologies (USA) bei Pumpen, Rohren und Ventilen, Pentair (USA) im Bereich Filter und Entsalzung, Danaher (USA) bei der physischen Wasseraufbereitung, Lindsay Corp (USA) im Bereich Bewässerung, PerkinElmer (USA) im Bereich Verschmutzungsmessung und Roper Industries (USA) im Bereich Zähler. eine investition in Wasser ist eine investition in die zukunFt Das Problem des Zugriffs auf diese lebenswichtige Ressource stellt sich natürlich nicht nur in China, sondern in allen Schwellenländern und zunehmend auch in entwickelten Volkswirtschaften. Wer heute in Themenfonds rund um den Wassersektor anlegt, kann sich mit einer Vision über 30 Jahre in der Zukunft positionieren, da der Bedarf in diesem Bereich für die künftige Entwicklung sämtlicher entwickelter Volkswirtschaften und Schwellenländer erheblich und entscheidend ist. •
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STRATeGIe
Innovative Materialien und Fertigungsverfahren treiben die nächste Um ihre WettbeWerbsfähigkeit zU
industrielle
erhalten müssen sich soWohl
Unternehmen als aUch länder neUen technologien bedienen, die ihnen zUr VerfügUng stehen. dazU gehören roboter, laser Und 3d-drUck. ein überblick über innoVationen in den fertigUngsVerfahren.
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Von P i e t e r B u s s c h e r Senior Portfolio Manager RobecoSAM Smart Materials Fund robecosam.com
irtschaftswachstum braucht Ressourcen. In den letzten 30 Jahren wurden auf unserem Planeten insgesamt 70 Milliarden Tonnen Rohstoffe zutage gefördert. Bei über 70 % dieser Materialien handelt es sich um nicht erneuerbare Rohstoffe. Dieser Trend dürfte langfristig anhalten und wird vor allem durch die aufstrebenden Märkte getrieben. Ein weiterer Treiber ist die Urbanisierung und die damit verbundene Veränderung der Konsumpräferenzen. Auch längere Lebenszeiten aufgrund des demographischen Wandels erhöhen den Druck auf die endlichen Rohstoffe.
ansteigen wird. Unter Berücksichtigung der geringeren Produktivität in China und höherer anderer Kosten, zum Beispiel für den Transport oder Zölle, schmilzt Chinas Produktionskostenvorteil gegenüber den USA nach den Schätzungen einer BCG-Studie auf weniger als 5% zusammen.
Auf der Suche nAch effizienzvorteilen Die Konsequenz des sich abzeichnenden Engpasses ist, dass der Mensch mit Ressourcen immer effizienter umgeht. Diese Entwicklung wird zum Innovationstreiber. So gibt es immer mehr Firmen, die nach Alternativen für die knapper werdenden Rohstoffe suchen bzw. solche Substitute herstellen. Alternative Materialien und technologische Neuerungen bei Herstellungsverfahren haben das Potential, der nächsten industriellen Revolution den Weg zu ebnen.
Geringe Verbreitung von Robotern in China bietet Raum für Wachstum 450 400 350
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Quelle: IFR World Robotics 2013
Anzahl roboter/10'000 Mitarbeiter
Ein Beispiel für diese Entwicklung ist das globale Produktionszentrum China. Mit seinem riesigen Reservoir an günstigen Arbeitskräften und seinem wachstumsstarken Binnenmarkt hat China 2010 die USA als grössten Fertigungsstandort der Welt abgelöst. Weil die Löhne in China in den vergangenen Jahren jedoch deutlich schneller gewachsen sind als in den USA, ist der Kostenvorteil schrittweise geschrumpft. 2004 lagen die Industrielöhne in China bei 3% des vergleichbaren Lohns in den USA. 2012 waren es laut dem US-Arbeitsministerium bereits knapp 10% und PricewaterhouseCoopers schätzt, dass dieser Wert bis 2030 auf 50%
erhAlt deS ProduktionSkoStenvorteilS durch roboter Dank der Robotertechnik und Automatisierung haben chinesische Unternehmen eine Möglichkeit, ihren Produktionskostenvorteil zu halten. Dabei sind neue Robotergenerationen günstiger und agiler denn je und können sicher und effektiv mit Menschen zusammenarbeiten.
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Revolution 2014 ,
einführungszeit und erhöhen die Profitabilität. Vor allem Unternehmen aus der Automobilindustrie, dem Gesundheitssektor und der Luftfahrt setzen auf das Verfahren. Sie machen zusammen circa 50% des Marktes aus. Das Beratungsunternehmen Roland Berger schätzt, dass das Wachstum sich in den kommenden 10 Jahren vervierfacht. Das ergibt ein Wachstum von 14% pro Jahr, so dass voraussichtlich die 10 Milliarden US-Dollar Grenze im Jahr 2023 erreicht wird. Laser erobern die WerkhaLLen Ein weiteres Fertigungsverfahren mit hohem Wachstumspotential sind Lasertechnologien. Aufgrund schnell sinkender Herstellungskosten bei steigender Leistung lösen sie mechanische Schneidprozesse und klassische Schweissverfahren zunehmend ab. Durch geringeren Materialverbrauch, höhere Prozessflexibilität und eine Senkung der Produktionskosten tragen sie wesentlich zu Effizienzverbesserungen bei.
Quelle: IFR World Robotics 2013
Im Wissen um die Vorteile der Automatisierung hat sich die chinesische Regierung ambitionierte Ziele gesetzt. Die Stadt Guangzhou zum Beispiel – ein wichtiges Produktionszentrum – will laut einer Direktive der Stadtverwaltung zur industriellen Entwicklung bis 2020 80% ihrer Produktion automatisieren und subventioniert den Kauf von Automatisierungstechnik. 2013 war China mit einem Umsatzanteil von 20% erstmals der weltgrösste Markt für Robotertechnik. Die IFR geht davon aus, dass der Absatz von Robotern in China bis 2017 um 26% pro Jahr steigen wird und damit mehr als doppelt so schnell wie der weltweite Absatz. eine industrieLLe revoLution, dank neuen verfahrenstechniken Die generativen Fertigungsverfahren, auch bekannt als 3D-Druck, gehören zu einer weiteren bahnbrechenden Entwicklung in der Verfahrenstechnik. BMW beispielsweise setzt die Drucker für die Fahrzeugmontage ein. Auch Boeing setzt bei der Produktion von Komponenten auf die 3D-Technologie. Durch die Gewichtsreduktion sinkt der Kerosinverbrauch, zusammen mit dem Verzicht auf teure Spezialwerkzeuge ergibt sich ein Sparpotential zwischen 25% und 50%. 3D-Drucker bieten Unternehmen mehrere Vorteile in der Fertigung von Prototypen und der Entwicklung neuer Produkte. Sie ermöglichen schnellere und kostengünstigere Konstruktionsprozesse und Produktinnovationen, verkürzen die Markt-
Der Produktionskostenvorteil Chinas gegenüber den USA schrumpft zunehmend. Der Markt für Industrielaser lag Ende 2013 bei circa 3,3 Milliarden US-Dollar. Schätzungen zufolge kann er bis 2018 um jährlich 9% auf 5 Milliarden US-Dollar wachsen. Von den drei Laserarten (CO2-, Festkörper-, Faserlaser) können insbesondere Faserlaser signifikant dazu beitragen: RobecoSAM geht von jährlich 24% aus, so dass Faserlaser ihren Marktanteil bis 2018 auf über 40% steigern könnten. in der Zukunft Langfristig sind vier Trends zu identifizieren, die Produktionsund Materialinnovationen auch in den nächsten Jahrzehnten weiter vorantreiben werden: Steigende Qualitätsstandards und höhere Arbeitskosten in Schwellenländern, eine alternde Bevölkerung und striktere Sicherheits- und Energieeffizienstandards. Alternative Materialien und innovative Technologien wie Robotertechnik, 3D-Druck und Laser sorgen dafür, dass die Güterproduktion trotz limitierter Rohstoffe nicht ins Stocken gerät. Mit Investitionen in den zukunftsträchtigen Markt der Smart Materials beeinflussen Anleger sowohl die Zukunft der Materialienwelt als auch ihr Portfolio positiv. Denn die nächste industrielle Revolution hat gerade erst begonnen. •
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Börsenplatz
Schweizer Börse
Die hat es geschafft, ein herausragendes Die Schweizer BörSe iSt an Der Spitze Der techniSchen entwicklung unD zählt zu Den wichtigSten BörSenplätzen Der welt. ihre BereitS jetzt einzigartige palette an innovativen proDukten wirD StänDig weiterentwickelt, woBei auf Qualität, Sicherheit unD tranSparenz geSetzt wirD. einige erläuterungen. Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
André Buck
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ie gestaltet die Schweizer Börse die Erneuerung ihres Produktangebots? Die Schweizer Börse bietet qualitativ hochwertige Leistungen, mit denen ein weites Aktivitätsspektrum abgedeckt wird. Unser Kerngeschäft sind der regulierte Börsenhandel sowie der Handel mit verbrieften Derivaten. In den letzten Jahren hat sich das gehandelte Produktuniversum im Zuge des immer breiteren Angebots an Investmentprodukten deutlich vergrössert. Daher und über den Handel mit traditionellen Finanzinstrumenten hinaus bietet SIX Swiss Exchange die Möglichkeit, auch mit strukturierten Produkten, ETP und ETF, Sponsored Funds und Sponsored Foreign Shares auf einfache Art zu handeln. Die beiden letztgenannten Segmente hat die Schweizer Börse erst kürzlich lanciert. Über den Handel mit Sponsored Funds können die Anleger Investmentfonds auf dieselbe Art und Weise kaufen und verkaufen wie kotierte Aktien. Seit November 2014 ist es ausserdem möglich, Sponsored-Foreign-Shares-Transaktionen durchzuführen, also mit Aktien ausländischer Emittenten zu vorteilhafteren Konditionen zu handeln als sie der Handel an den ausländischen Börsenplätzen bietet. Wichtig ist der Hinweis, dass durch spezielle Segmente für die Market Makers die ständige Liquidität garantiert ist. Heute können die Anleger also mit einer grossen Palette an Finanzinstrumenten arbeiten, aus denen sich effiziente und diversifizierte Portfolios zusammenstellen lassen. Im Übrigen hat unser Börsenplatz als Anerkennung seiner Qualität kürzlich die Auszeichnung «Börse des Jahres 2014» erhalten.
Head Sales SIX Swiss Exchange AG six-swiss-exchange.com
Wie haben Sie den 15. Januar 2015 erlebt? Das war ein Tag, der in die Wirtschafts- und Finanzgeschichte der Schweiz eingehen wird. Als die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro aufgehoben hat, sassen wir in der ersten Reihe. Das Transaktionsvolumen auf unseren Plattformen war an diesem Tag sechs Mal grösser als normalerweise. Die Abweichung von der üblichen Anzahl an abgewickelten Transaktionen war schon sehr deutlich. Doch obwohl die Banken ihre Zahlungen in Euro einstellen mussten und es an den anderen Börsen betriebliche Schwierigkeiten gab, war der Handel auf unseren Plattformen zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Wir erreichten an diesem Tag etwa 30 bis 50 Prozent unserer Kapazitätsgrenze. Sämtliche Vorgänge wurden auf die übliche und vorhersehbare Weise abgewickelt, und die Infrastrukturen haben sich in einem hochgradig volatilen Umfeld als solide erwiesen. Diesen historischen Tag haben wir also völlig unbeschadet überstanden. Mehr als das: Die Schweizer Börse hat es geschafft, den Anlegern und sonstigen Finanzakteuren auf dem Markt ein herausragendes Sicherheitsniveau zu bieten. Darüber hinaus war der Spread im Vergleich zur besten alternativen Börse um elf Prozent besser. Wie wird mit dem Sicherheitsaspekt unter normalen Bedingungen in der Praxis umgegangen? Die Sicherheit zählt zu den wichtigsten Sorgen der Anleger und sonstigen Finanzsystemteilnehmern. Wir möchten Leistungen anbieten, die diesen Ansprüchen sowie den Ansprü-
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Sicherheitsniveau zu bieten chen der Regulierungsbehörden genügen. Alle Marktteilnehmer müssen daher die Vorschriften der Schweizer Börse beachten. Alle zugelassenen Effektenhändler müssen die notwendigen Prüfungen durchlaufen, bestimmte Kompetenzansprüche erfüllen und sämtliche Handelsregeln beachten. Der Bereich Surveillance & Enforcement ist direkt der FINMA unterstellt und überwacht permanent den Handel an SIX Swiss Exchange und SIX Structured Products Exchange. Ferner haben wir automatisch geprüfte Transaktionsausführungsregeln integriert, durch die die Einhaltung der Best-Execution-Verpflichtungen auf unserer Plattform gewährleistet wird. Dies wird von uns ständig überprüft. Sich auf den nicht regulierten Märkten (OTC) desselben Ausführungsniveaus zu versichern, ist sehr schwierig. Wie kann der Anleger wissen, dass er auf einem OTC-Markt den besten Preis bekommen hat, wenn es keine Transparenz gibt? Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die gerechte Behandlung der Anleger. Die Plattformen von SIX Swiss Exchange und SIX Structured Products Exchange können nicht versuchen, die Anleger nach ihrer Portfoliogrösse oder ihren persönlichen Präferenzen zu bewerten und zu klassifizieren. Im Vergleich zum OTC-Handel ist dies ein deutlicher Vorteil. Ausserdem bieten unsere Plattformen eine grosse Auswahl an Transaktionstypen, was dem Handel mehr Sicherheit verleiht. Wie sieht es mit den an der Schweizer Börse und in einigen Fällen auch in Frankfurt gelisteten strukturierten COSI-Produkten aus? Sie werden häufig als sehr sicher bezeichnet. Die Anleger versuchen heute vermehrt, das investierte Kapital zu schützen. Als Antwort darauf und als Reaktion auf die von den Marktteilnehmern geäusserten Wünsche haben wir uns dazu entschieden, Lösungen mit einem hohen Sicherheitsmechanismus anzubieten. Dies war der Grund für die Einführung der pfandbesicherten Zertifikate (Collateral Secured Instruments – COSI). Dabei handelt es sich um Strukturierte Produkte, mit denen das mit dem Emittenten verbundene Ausfallrisiko reduziert werden kann, indem der aktuelle Wert des Strukturierten Produkts garantiert wird. Vereinfacht gesagt profitiert der Anleger bei Ausfall des Emittenten von einer maximalen Sicherheit. Das Gegenparteirisiko des Anlegers wird also praktisch beseitigt, und dank der Pfandbesicherung kann der aktuelle Wert des COSI-Produkts nicht verlorengehen. Die COSIProdukte bieten Mehrwert und sind einzigartig auf der Welt. Sie kombinieren besseren Schutz, Sicherheit und einen einfachen Handel.
Wie steht es in einer von der Regulierung bestimmten Welt mit der Transparenz? Das Transparenzprinzip ist für die Ausübung unserer Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. In allen unseren Infrastrukturen sind extrem klare Funktionsregeln implementiert. Nehmen wir als Beispiel eine Transaktion: Sämtliche Preise, zu denen gehandelt wurde, können wiederhergestellt werden, und alle Elemente der werden gespeichert und veröffentlicht. Die Verpflichtung des Anlegerschutzes wird dadurch erfüllt, dass sämtliche Vorgänge archiviert und dokumentiert werden. Die Anleger können ihre Entscheidungen auf die umfangreichen Informationen stützen, die in den verschiedenen veröffentlichten Berichten (Market Quality Metrics) über die Instrumente enthalten sind.
Unsere Plattformen sind unabhängig und standardisiert. Keines der Produkte wird favorisiert, und alle Anleger werden gleich behandelt. Und die Unabhängigkeit? Die Unabhängigkeit ist ein sicherer Vorteil. Auf den OTC-Plattformen herrscht ein grösseres Risiko, da dort eventuell bestimmte Produkte zu Ungunsten anderer Produkte bevorzugt werden. Die Plattformen von SIX hingegen sind unabhängig und standardisiert. Keines der Produkte wird favorisiert, und alle Anleger werden gleich behandelt. Die offiziellen Börsen bieten keine eigenen Produkte, und die gesamte Palette an Instrumenten wird neutral angeboten. Der Handel wird nach folgender einfacher und klarer Regel abgearbeitet: «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.» Wie schätzen Sie die Zukunft der Schweizer Börse ein? Der Handel auf regulierten Märkten nimmt in einem finanziellen Kontext, in dem sich Verantwortlichkeit, Regulierungsverpflichtungen, Transparenz und Sicherheit auf einem sehr hohen Niveau bewegen, eine immense Bedeutung an. Die Schweizer Börse hat sich ganz dieser Logik verschrieben und strebt danach, an der Spitze der Technologie zu bleiben und gleichzeitig in einer der sichersten Umgebungen der Welt weiterzuwachsen. Wir sind derzeit eine der grössten unabhängigen Börsen in Europa. Und es herrschen immer noch ideale Bedingungen für ein fortgesetztes Wachstum in der Zukunft. Die kotierten Unternehmen und die Market Makers entwickeln ständig Neues, und dabei werden wir sie auch in Zukunft aktiv begleiten. •
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STRATEGIE
Das
Risiko
der Anlageklassen
Wie gestaltet man die asset allokation seines Portfolios im heutigen umfeld am besten? niedrige ZinssätZe, entscheidungen der Zentralbanken, entWicklung der aktienmärkte... erklärungen Zu
Julien Dauchez Senior Consultant Portfolio Research & Consulting Natixis Global Asset Management ngam.natixis.com durableportfolios.com
einer risikoZentrierten
anlagePhilosoPhie.
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isiko- und Volatilitätsmanagement bilden die Grundlage für eine wichtige Philosophie der Portfoliokonstruktion. Warum ist dieser Ansatz so erfolgreich und wie lässt er sich am besten in den Portfolios umsetzen? z JD: Risikomanagement zählt zu den wesentlichen Grundsätzen der Anlagephilosophie von Natixis Global Asset Management, der „Durable Portfolio Construction“ oder DPC ®. Diese Philosophie resultiert aus dem Willen, den Anlegern beim Aufbau von langfristig robusteren Portfolios beizustehen. Studien aus jüngerer Zeit zeigen auf, dass das Risiko von Finanzanlagen auf längere Sicht weniger schwankt als ihre Renditen. Diese Feststellung veranlasste zunächst institutionelle Anleger und später auch Vermögensverwalter und Privatbanken dazu, Portfolios auf der Grundlage des antizipierten Risikos der Finanzinstrumente sowie ihrer Kreuzkorrelationen aufzubauen. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus haben auch die Theorie von Black Litterman sowie die so genannte Verhaltensökonomie erheblich dazu beigetragen, das Risiko und die Antizipationen der Anleger in den Mittelpunkt des Prozesses der Portfoliokonstruktion zu rücken. Wie managen Sie die Volatilität (in schematischer Hinsicht) und wie haben sich Ihre Portfoliokonstruktions-Strategien in extremen Volatilitätsphasen ausgewirkt? z JD: Wir stellen das Risiko unter zwei Aspekten dar: in einer normalen Dimension, gemessen durch die Volatilität oder den Value At Risk (VAR), und in einer extremeren Dimension, insbesondere durch Analyse der historischen Drawdowns. Der letztgenannte Ansatz spiegelt am besten heftige und
Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
plötzliche Marktentwicklungen wie z.B. die sprunghafte Reaktion des CHF-Euro-Kurses auf die Aufhebung des Mindestkurses durch die SNB zu Beginn des Jahres. Wie man aus dem Schaubild ablesen kann (siehe S. 72), erfolgen die Portfolio-Analysen auch im Vergleich zu einem Referenzindex; so ergibt sich eine relative Sicht des Risikos: eine nützliche Ergänzung zu den so genannten „absoluten“ Messgrössen wie Volatilität oder VAR. Wie wirken sich die aktuellen negativen Renditen auf die Diversifizierung bei Portfolios nach dem DPC®Modell aus? z JD: Angesichts der extrem niedrigen Geldmarktsätze, die wir derzeit erleben, wenden sich die Anleger riskanteren und/oder weniger liquiden Anlageklassen zu. Die graduelle Reduktion der Risikoprämien geht mit historisch niedriger Volatilität einher. Das bewegt unsere Kunden zu noch grösserer Achtsamkeit bei der Portfoliokonstruktion und zu einer besseren Diversifizierung nach Regionen, Anlageklassen und Managementstil. Diese Diversifikation stützt sich gewöhnlich auf eine eingehende Analyse der Korrelationen zwischen den Portfolio-Komponenten je nach den Marktszenarien (Aktienrallye, Erstarkung des USDollars usw.) oder ökonomischen Konfigurationen. Existiert eine typische Rebalancing-Frequenz? Unsere Kunden neigen zu einer strategischen Portfolioallokation, die von einer taktischen Allokation überlagert wird. Letztere beruht meistens auf einer Makro-Sicht oder der Antizipation einer relativen Outperformance bestimmter Finanzinstrumente im Vergleich zu anderen. Generell lässt sich sagen, dass die aktivsten Portfolios, die uns anvertraut werden (z.B.
z JD:
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ist stabiler als ihre Rendite Portfolios vom Growth mit zahlreichen Direktanlagen), zweimal wöchentlich partiell neu gewichtet werden, während dies etwa bei konservativen Portfolios zweimal im Jahr geschieht.
Wie ist es möglich, in einem Umfeld des starken Rückgangs der Gewinnspannen einen kostenlosen Portfolioanalyse-Service anzubieten? ❚ JD: Wir wollen optimal auf die Bedürfnisse der Anleger eingehen und sie zu einem nachhaltigen Ansatz der Portfoliokonstruktion hinführen. Wir sind zutiefst überzeugt, dass dieser eher portfolio- als produktorientierte Ansatz eine Differenzierung gegenüber unseren Wettbewerbern und eine Stärkung der langfristigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden erlaubt. Deshalb haben wir beschlossen, diesen Analyse- und Betreuungsservice kostenlos anzubieten, anstatt unser Marketingbudget für Finanzproduktewerbung u. ä. auszugeben.
Ist Appetit auf alternative Anlagen eine Voraussetzung für die Implementierung Ihrer Philosophie der Portfoliokonstruktion? ❚ JD: Die Techniken und Strategien der alternativen Vermögensverwaltung sind feste Bestandteile des „Durable Portfolio Construction“-Ansatzes. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass alternative Anlagen die durchschnittliche Volatilität eines Portfolios reduzieren und somit erheblich zur Risikodiversifizierung beitragen können. Alternative Produkte dienen auch zur langfristigen Glättung der Renditen eines Portfolios, weshalb sie bei einem auf individuelle Zielsetzungen ausgerichteten Asset Management eine herausragende Rolle spielen.
Wir haben beschlossen, diesen Analyse- und Betreuungsservice kostenlos anzubieten.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Portfolioanalyse-Service und der Philosophie von Natixis Global AM? ❚ JD: Unser Portfolioanalyse-Team hat den Auftrag, die DPC®-Philosophie umzusetzen. Unsere Analysen machen den Kunden deutlich, in welchem Masse das Risiko stabiler ist als die Rendite der Anlageklassen, inwiefern ihnen kann, robustere und wie alternative Asset Management-Techniken !"#$%&#&%'()* !"#$ zur Eindämmung der Volatilität# und der maximalen Draw& downs%'& eines Portfolios beitragen können.
Wie werden das Konzept der „Durable Portfolio Construction“ und Ihr Portfolioanalyse-Service bei den unabhängigen Vermögensverwaltern in der Schweiz aufgenommen? ❚ JD: Wir stellen einen zunehmenden Anklang bei unseren Kunden in allen Teilen der Welt fest, ob Vermögensverwalter oder institutionelle Kunden. In der Schweiz stieg die Zahl der angeforderten Portfolioanalysen zwischen 2013 !"#$%&'$()&*+, !"#$%&"'()'*$+,-.&*/$0 Erfolg dieses #und 2014 um 167 %, was den wachsenden % "$% Service belegt. •
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Past performance is not indicative of future results. Share price and return will fluctuate which may result in a loss when shares are sold. This material has been prepared for use with professional clients only in one-on-one presentations based upon specific request of the intended recipient named on the cover of this report.
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Quelle: NGAM UK Limited
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STRATEGIE
Ein Wachstumsmarkt im Die Krise von 2008 hat Das traDitionelle Finanzierungssystem Der Kleinen unD mittelstänDischen unternehmen unD PrivatKunDen geschwächt. seit Dieser Bereich von Den BanKen auFgegeBen wurDe, wenDen sie sich zunehmenD an alternative onlineFinanzierungsPlattFormen, Die rasant wachsen. einige erläuterungen. Das Gespräch
führte
Nejra BazDarevic.
EliE Nada Consultant Conseil Elie Nada & Cie, Genf
S
eit einigen Jahren erlebt die alternative Finanzierung einen nicht unerheblichen Aufschwung. Um welche Produkte und Transaktionen handelt es sich konkret? z EN: Der Sektor der alternativen Finanzierung deckt auf Onlineplattformen einen sehr grossen Produkt- und Servicebereich ab, darunter Konsumkredite von Privatpersonen an Privatpersonen, Privatkredite an kleine und mittelständische Unternehmen, Factoring, Erwerb von Start-up-Aktien, Finanzierung von Medienprojekten, Einführung neuer Produkte gegen finanzielle Vorteile und Charity-Projekte. Die Besonderheit dieses Sektors ist, dass die Finanzierungen direkt zwischen den Anlegern und den Projektträgern vereinbart werden, und zwar auf Onlineplattformen, die nicht dem Bankensektor zuzurechnen sind. Auf diesen Plattformen werden Finanzierungslösungen und damit zusammenhängende Services zu einem Bruchteil der Kosten des traditionellen Finanzierungssektors angeboten, und die Fristen sind ebenfalls kürzer. Da die Plattformen hauptsächlich als Vermittler auftreten, müssen sie weniger strenge Eigenkapitalanforderungen erfüllen als Finanzinstitute. Davon profitieren sowohl die Anleger als auch die Projektträger, was das rasante Wachstum seit 2008 erklärt. Welches Marktvolumen hat die alternative Finanzierung in Europa? z EN: Das Volumen in Europa ist kleiner als in den Vereinigten Staaten. 2013 betrug es 1,2 Milliarden Euro, 2014 waren es 3 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahres belief sich das Wachstum also auf fast 144 Prozent, und in den 27 betrachteten europäischen Ländern wurden mehr als 250 Plattformen gezählt. Vor der Krise des Jahres 2008 war dieser Sektor nur einem kleinen Kreis bekannt und wies ein bescheidenes Wachstum auf. Die Krise war also der Hauptkatalysator. Seitdem wurde das Wachstum auf beiden
Ja
, alternative
Seiten des Ärmelkanals zum einen von den Anlegern auf ihrer Suche nach Renditen in einem Niedrigzinsumfeld, zum anderen von den Projektträgern und Darlehensnehmern gestützt. Letztere fanden bei den Finanzinstituten keine ausreichende Unterstützung mehr, da diese nach der Krise bestimmte Finanzierungsaktivitäten aufgaben. Den Löwenanteil an den alternativen Finanzierungen halten Kredite von Privatpersonen an kleine und mittelständische Unternehmen (37%), Rechnungsskontierungen (13%) und Kredite von Privat an Privat (35%). Zusammen entspricht dies 85 Prozent des generierten Volumens. Der Erwerb von Start-upAktien macht nur 7 Prozent des Marktvolumens aus.
In welchem Land ist dieser Sektor am weitesten entwickelt? z EN: In Europa liegt Grossbritannien unangefochten an der Spitze. Im weltweiten Vergleich unter den entwickelten Ländern belegt Grossbritannien hinter den Vereinigten Staaten die zweite Position. Für 2015 wird in Grossbritannien ein Volumen von 5,7 Milliarden Euro erwartet. Interessant ist die Beobachtung, dass sich ohne Grossbritannien – das 75 Prozent des Volumens des europäischen Sektors ausmacht – die Anteile von Sparte zu Sparte deutlich unterscheiden. An der Spitze liegen die Kredite von Privat an Privat (44%), gefolgt von der Projektfinanzierung gegen Vorteile (20 %), den Krediten von Privat an kleine und mittelständische Unternehmen (15,1 %) und von Anlagen in Start-up-Aktien (13%). Wie lassen sich diese Unterschiede erklären? z EN: Dieser strukturelle Unterschied zwischen Grossbritannien und Kontinentaleuropa ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zunächst einmal war Grossbritannien vor zehn Jahren Pionier auf diesem Gebiet und baute – noch vor den Vereinigten Staaten – die weltweit erste Plattform für Kredite von Privatpersonen an Privatpersonen auf; die ersten Plattformen in Kontinentaleuropa sind später entstanden. Das Wachstum in Kontinentaleuropa entspricht aber dem der beiden marktführenden Länder, es liegen nur einfach einige Jahre dazwischen. Hinzu kommt, dass die Krise von 2008 den britischen Finanzsektor härter getroffen hat. Daher war es notwendig, neue Lösungen zu finden. Die Gründer der britischen Plattformen, die beide in Oxford und Cambridge studiert hatten, haben schnell begriffen, dass der Sektor in Grossbritannien wegen der Nähe zur Londoner City, der Grösse des Kapitalmarktes, der englischen Sprache, des im Finanz- und Technologiebereich hohen Ausbildungsniveaus und des flexibleren regulatorischen Rahmens unbehinderter wachsen konnte.
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europäischen Finanzsektor?
Finanzierungen online Welche kontinentaleuropäischen Länder haben in diesem Sektor die besten Chancen? z EN: Die Volumenzahlen sprechen für Frankreich, Deutschland, Schweden, die Niederlande und Spanien, die zusammengenommen etwa das siebenfache Volumen der anderen europäischen Länder (ohne Grossbritannien) erreichen. Bricht man diese Volumina jedoch auf die Anzahl der Einwohner herunter (erneut ohne Grossbritannien), zeigt sich interessanterweise, dass Estland an der Spitze liegt, gefolgt von Schweden, den Niederlanden, Finnland, Frankreich, Island und Deutschland. Nach dieser Logik erreichen Italien und Spanien nicht einmal die Top Ten. Ist zu erwarten, dass in Kürze auch in der Schweiz Plattformen gegründet werden? z EN: Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz sowohl in Bezug auf die Anzahl der Plattformen (weniger als zehn) als auch beim generierten Gesamtvolumen und beim Volumen pro Einwohner auf dem neunten Platz und damit relativ weit hinten. Dies ist allerdings nicht weiter verwunderlich, sondern hängt damit zusammen, dass die schweizerischen Banken besser durch die Krise von 2008 gekommen sind, weswegen Privatleute und kleine und mittelständische Unternehmen in der Schweiz auch weiterhin vom Finanzierungsangebot profitieren konnten. Ausserdem begünstigen die negativen Zinssätze kein übermässiges Wachstum. Es ist aber damit zu rechnen, dass im Ausland investierende Plattformen Schweizer Kapital anziehen werden. Welche Renditen sind zu erwarten? z EN: Mit Ausnahme der Charity-Plattformen, die gar keine Renditen bieten, hängt dies von der Art der jeweiligen Finanzierung ab. Die Darlehensplattformen bieten relativ stabile Renditen mit einer im Anlagehorizont guten Sichtbarkeit, je nach Risiko sind die jährlichen Zinssätze ein- bis zweistellig. Sind die Anleger eher private oder institutionelle Investoren? z EN: Onlinekredite an Privatpersonen und an kleine und mittelständische Unternehmen wurden zunächst hauptsächlich von Privatleuten angeboten. Auf den wichtigsten Plattformen betrug ihr Anteil mehr als 80 Prozent. Der Rest waren Singleund Multi-Family-Offices sowie Hedge Funds. Heute hat sich dieses Verhältnis jedoch umgekehrt: Die institutionellen Anleger machen mehr als 80 Prozent der Darlehensgeber aus. Zu den Hedge Funds und Family Offices gesellten sich Rentenfonds, Stiftungen und sogar Banken.
Was macht alternative Finanzierungen für die institutionelle Kundschaft attraktiv? z EN: Im Vergleich zu den traditionellen Finanzierungsinstituten ist die Transparenz auf den verschiedenen Plattformen, insbesondere in Bezug auf Renditen, erwartetes Ausfallrisiko und Gebühren, ganz sicher ein Vorteil. Beim Aufbau eines gut diversifizierten Darlehensportfolios bieten diese Plattformen detaillierte Informationen über die gewünschten Finanzierungen (erwartete Zinssätze und Ausfalltypen, Laufzeit, Sektor, genauer Standort des Darlehensnehmers etc.).
Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz relativ weit hinten. Sollten sich Vermögensverwalter näher für diese Finanzierungen interessieren? z EN: In Anbetracht der auf diesen Plattformen angebotenen Investitionen in Darlehen auf jeden Fall. Ein Problem ist allerdings die derzeit begrenzte Kapazität dieser Plattformen. Aufgrund ihres grossen Erfolgs und der immer noch bescheidenen generierten Volumina können kaum neue Investitionen verwaltet werden. Die meisten institutionellen Anleger nutzen daher ganz bestimmte Instrumente, die bereits eine Anlagekapazität mit den Plattformen ausgehandelt haben. In den nächsten 12 bis 24 Monaten sollte sich die Situation in Anbetracht des exponentiellen Volumenwachstums jedoch ändern. Allerdings werden die höheren Volumina natürlich mit geringeren erwarteten Renditen verbunden sein – nicht jedoch unbedingt mit einem niedrigeren Ausfallrisiko, es sei denn, der wirtschaftliche Kontext verbessert sich. Auch die Möglichkeit, neue Plattformen zu gründen, ist wohl gegeben. Für traditionelle Vermögensverwalter ist dies jedoch ein komplexerer Weg als auf bereits vorhandenen Plattformen anzulegen oder Partnerschaften mit diesen einzugehen. Könnte man sagen, dass den alternative Finanzierungen die Zukunft gehört? z EN: Die Mischung aus alternativer Finanzierung und neuen Technologien („Fintech“) ist derzeit die wichtigste Herausforderung, der sich der traditionelle Finanzierungssektor gegenübersieht. In den USA war der Börsengang des Lending Club im Dezember 2014 ein guter Indikator für das Interesse an diesem Sektor und für dessen Potenzial: Nach dem ersten Kotierungstag wurde dieses 2007 gegründeten Unternehmen mit neun Milliarden US-Dollar bewertet. •
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STRATEGIE
Anleihen im
Aufwind
Keine oder negative Zinsen müssen nicht bedeuten, dass der marKt für anleihen nicht mehr interessant ist. das Quantitative-easing-Programm in euroPa ist eine grosse hilfe für einen schuldverschreibungsmarKt, der Zahlreiche ineffiZienZen aufweist. mit einer soliden fundamentalanalyse und einem sehr aKtiven management auf diesen märKten Kann Performance erZielt werden. Marco Nicoletti Fondsmanager des Efficiency Growth Fund Euro Global Bond Groupe Financier de Gestion (GFG) gfgsa.ch
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eshalb sollte man sich eine zehnjährige Anleihe aufhalsen, wenn der Zinssatz 1 Prozent oder weniger beträgt und in vielen Fällen die Renditen auf den Anleihemärkten leicht negativ sind? Die Antwort lautet: weil in einer Anleihe auch ein Kursgewinnpotenzial steckt. Und dieses könnte 2015 auf dem europäischen Markt sehr interessant sein.
gramm zahlreiche Einschränkungen sowohl für die Emittenten als auch in Bezug auf die Rendite gibt, wird es eine gewisse Anzahl von Ineffizienzen geben, aus denen sich Kapital schlagen lässt. Das Kursgewinnpotenzial beläuft sich von Anfang April 2015 bis zum Ende des Programms in 19 Monaten auf 10 bis 15 Prozent.
Vor dem Hintergrund der nur mühsam vorankommenden europäischen Wirtschaft ist kaum anzunehmen, dass die Europäische Zentralbank dem Beispiel der amerikanischen Fed folgen wird: Die Zinssätze werden also wohl noch für einen ziemlich langen Zeitraum sehr niedrig bleiben. Ein Einbruch der Anleihenkurse aufgrund eines Zinsanstiegs ist daher nicht zu erwarten.
Eine weitere günstige Wirkung dieses Programms ist die Tendenz zu einer besseren Koordinierung in Europa, insbesondere, was Strukturreformen betrifft. Dies senkt die einzelnen Länderrisiken. Schlielich lässt sich aus fundamentalanalytischer Sicht feststellen, dass qualitativ hochwertige Anleihen in Krisenumgebungen wie derzeit der europäischen positive Performances erzielen.
Im Gegenteil: Die Kurse werden vom QuantitativeEasing-Programm gestützt, das sich aufgrund seines Umfangs sehr deutlich auf den europäischen Anleihemarkt auswirken wird. Vorgesehen ist der monatliche Kauf von Anleihen mit einer Laufzeit von zwei bis 32 Jahren in einem Volumen von monatlich 60 Milliarden Euro. Dies entspricht jeweils einem Viertel der Anleihen mit der jeweiligen Laufzeit. Da es bei diesem Pro-
In diesem Kontext von Unsicherheit und damit von höherer Volatilität können mit einem sehr aktiven Management deutliche Überperformances erzielt werden. Unser Efficiency Growth Fund Euro Global Bond hat dies belegt. Das letzte Jahr war besonders gut: Die Fondsperformance belief sich auf 18 Prozent und schnitt damit um mehr als 600 Basispunkte besser ab als der Vergleichsindex JPM Aggregate Euro Credit (MAGGIE) (1).
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Welche Strategie liegt diesem Fonds zugrunde? Um es vorweg zu nehmen, spielen wir weder mit dem Schuldnernoch mit dem Liquiditätsrisiko. Das Risikoprofil des Fonds bleibt stets konservativ; Ziel ist das investierte Kapital zu erhalten und die Volatilität zu verwalten, die sich kaum von der des Marktes unterscheidet. Im Mittel wird die Bewertung AA_ erhalten mit Ausschlägen nach oben und unten, die sich nach der jeweiligen Marktstimmung richten. Der Fonds bleibt stets im Segment der investierbaren Euroanleihen (die Risiken Griechenland, Portugal und Hochzinsanleihen werden also nicht eingegangen). Um das Marktrisiko schnell anpassen zu können, werden schliesslich die liquideren Darlehen vorgezogen. Sämtliche Risiken, unabhängig von ihrer Art, werden mit einer «Versicherung» im Portfolio ausgeglichen. So wird beispielsweise das Risiko von italienischen Staatsanleihen mit dem Risiko von deutschen Staatsanleihen oder mit Liquidität ausgeglichen. Das Leitmotiv bei der Verwaltung des Fonds lautet: «Alpha generieren und gleichzeitig das Risiko niedrig halten.» Anders ausgedrückt: Die Überschussrendite ergibt sich aus Risikoanpassungen, die sich wiederum aus den Marktbedingen ableiten und nicht aus einem höheren Risiko bei den Portfoliopositionen.
Konkret wurden Ende 2013 aufgrund der unausweichlichen Deflation und der damit verbundenen Notwendigkeit eines Quantitative Easings die Anleihen mit langen Laufzeiten (zehn Jahre) übergewichtet: Aus deren Duration von acht Jahren ergab sich ein Kursgewinnpotenzial von 8 Prozent. Gleichzeitig war der wahrscheinliche Effekt des Quantitative Easings geringere Renditespreads bei unterschiedlichen Schuldnerqualitäten. Zu rechnen war also mit eine Überperformance der Anleihen von Peripherieländern, weswegen Italien und Spanien übergewichtet wurden. Darüber hinaus wurden gute Ergebnisse mit gedeckten Anleihen erzielt, insbesondere mit den spanischen (Wiederaufnahme von Immobilien).
Wir ziehen weiterhin das Segment der gedeckten Schuldverschreibungen vor, da dort immer noch zahlreiche Ineffizienzen vorherrschen. Für 2015 bevorzugen wir immer noch Staatstitel, weil diese längere Laufzeiten bieten als Privatanleihen, bei denen die mittlere Duration bei vier Jahren liegt. Hingegen haben wir uns aus taktischen Gründen aus dem Kreditsektor des öffentlichen Sektors zurückgezogen, der stark überperformt hat. Dagegen ziehen wir weiterhin das Segment der gedeckten Schuldverschreibungen vor, da dort aufgrund der schwierigen Analyse der besonderen Merkmale dieser Wertpapiere immer noch zahlreiche Ineffizienzen vorherrschen. Auch wenn dieses Segment in Bezug auf das Emissionsvolumen deutlich schrumpft, können sich Arbitragemöglichkeiten zwischen diesen Darlehen als extrem interessant erweisen. Wie 2014 und seit der Gründung des Fonds ist es unsere Absicht, weiterhin Alpha zu produzieren, ohne dafür das Portfoliorisiko zu erhöhen. Um dies zu erreichen, behalten wir ein mit etwa 150 Titeln diversifiziertes Portfolio, das ausreichend liquide ist, um Risikoniveau und Fondsduration sehr schnell anpassen zu können. Diese Vorsicht ist insbesondere deswegen geboten, da sich aufgrund der hervorragenden Performances unseres Fonds die Anleger heute um ihn reissen. • (1) Der im September 2000 eingeführte J.P.-Morgan-Index deckt den Markt für in Euro geführte Staats- und Unternehmensanleihen sowie den Markt für abgesicherte und gedeckte Schuldverschreibungen ab, die häufig mit Hypothekenschulden verbunden sind.
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Der Kundenfokus ist das A und O Inwiefern konnten Sie in Ihrer früheren Funktion bei UBS Wealth Management Erfahrung für Ihre neue Position als Head of Global Financial Intermediaries sammeln? Der Kundenfokus ist das a und o. wir begleiten fiMs bei der entwicklung einer mittel- bis langfristigen Vision und der Vorbereitung auf die Veränderungen in ihrem Geschäftsumfeld. unsere passion für die finanzmärkte ist ebenfalls zentral – ob wir nun die detaillierten erkenntnisse unseres chief investment office (cio) weitergeben oder gesamtwirtschaftliche trends in lösungen umsetzen, welche die fiMs für die portfolios ihrer endkunden nutzen können. Hinzu kommen der fokus auf die Menschen, die unser Geschäft voranbringen, und unser Kundenservice, der sich auf einen sehr disziplinierten prozess und unsere globale präsenz stützt. nur dank der besten Mitarbeiter, die über die richtige ausbildung verfügen und mit begeisterung ans werk gehen, können wir wettbewerbsvorteile erzielen und aufrechterhalten. Welche Veränderungen dürften die FIMBranche in den kommenden drei Jahren prägen? Die Komplexität und die regulatorischen anforderungen werden zunehmen. MifiD, fiDleG und finiG sind bereits bekannt. als nächstes kommt der automatische informationsaustausch. Die fiMs werden auf die Hilfe von banken angewiesen sein, die in Sachen regulierung eine proaktive und führende rolle einnehmen und über eine geeignete plattform verfügen. Das fiM-Geschäft wird weiterwachsen, jedoch anders als bisher. Die Schwellenländer sind ein starker wachstumsmotor, und investitionen in die plattform werden unverzichtbar sein. um die Kosten und die Komplexität bestmöglich im Griff zu haben, werden die fiMs mit banken zusammenarbeiten müssen, die sich auf das fiM-Geschäftsmodell konzentrieren. und wenn das bankgeschäft komplexer und teurer wird, könnten einige banken beschliessen, die banklizenz aufzugeben und als fiM tätig zu werden. Das VCP ist nun in den meisten europäischen Ländern abgeschlossen. Wie schätzen Sie die Einführung dieses Programms auf globaler Ebene ein, und wie sollten sich FIMs darauf vorbereiten? Dieser prozess ist unausweichlich und wird rasch kommen. Die meisten länder wollen sich unbe-
dingt am globalen informationsaustausch beteiligen. bis 2020 könnte sich der informationsaustausch auf die G 40 erstrecken. ubS ist bereit, eine führende rolle zu übernehmen. wir haben unsere fähigkeit bewiesen, fiMs – und letztlich die endkunden – durch den prozess zu begleiten. So haben wir etwa in die entwicklung länderspezifischer Steuerberichte investiert. wir verfügen über klare prozesse und wissen, was in übereinstimmung mit den neuen regelungen und Vorschriften kommuniziert werden kann. Welche drei Punkte müssen FIMs beachten, um ihr Geschäft weiterhin nachhaltig auszubauen? erstens benötigen sie die richtige technologie, um die effizienz zu steigern. Sie können ihre eigenen it-plattformen entwickeln oder unsere nutzen. wir investieren und verbessern uns in diesem bereich kontinuierlich. unser Ziel ist eine globale plattform, die fiMs zusätzliche chancen bietet, indem sie über ein System in verschiedenen buchungszentren tätig sein können. Zweitens müssen sich fiMs auf ihre Stärken konzentrieren und alles übrige auslagern. Sie können nicht die gesamte wertschöpfungskette abdecken. Schätzt zum beispiel ein fiM europäische Mid caps positiv ein, hat aber keine erfahrung in diesem bereich, so kann er sich an ubS wenden. wir verfügen über die tools und das Know-how, um den fiMs bausteine für die portfolios ihrer endkunden anzubieten. fiMs können so Marktchancen effektiv und effizient nutzen. Drittens müssen fiMs Handlungsbedarf erkennen. fiMs mit einem veralteten Geschäftsmodell werden feststellen, dass ihr leistungsversprechen rasch seine wirkung verliert. Mit Handlungsbedarf meine ich Spezialisierung, kurze Vorlaufzeiten und das eingehen auf Kundenbedürfnisse. Das sind grosse aufgaben in diesem dynamischen Marktumfeld, doch hier bietet eine starke, global tätige partnerbank echten Mehrwert. Stefano Veri Group ManaGinG Director Global HeaD financial interMeDiarieS ubS aG StocKerStraSSe 64 8002 ZüricH www.ubS.coM tel: +41 91 801 93 53 faX: +41 91 801 60 08
Stefano Veri Group Managing Director Global Head Financial Intermediaries UBS AG
Stefano Veri ist kürzlich zum Head of UBS Global Financial Intermediaries (GFIM) ernannt worden. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Bankenbranche und war zuletzt als Head of UBS Wealth Management Europe International tätig. An dieser Stelle spricht er über künftige Entwicklungen, das Voluntary Compliance Program (VCP) und darüber, wie Finanzintermediäre (FIMs) nachhaltiges Wachstum erzielen können.
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Zugleich können im Product buffet individuelle, kundenspezifische Produktlisten – inklusive aller regulatorisch relevanten dokumente zu den einzelnen Produkten – zusammengestellt und dem Kunden als gesamtdokument zur Verfügung gestellt werden. ZukunftSträChtIGE WEItErEntWICkLunG eamxchange wird laufend weiterentwickelt, und global eam wird in den kommenden monaten weitere geschäftsprozesse in die Plattform integrieren. Zusätzliche innovationen in diesem bereich werden den Kunden weitere entscheidende Vorteile bringen.
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Massgebend dafür, welche Produkte im jeweiligen Land vertrieben werden können
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Massgebend für den Zugang zum jeweiligen Produktangebot Endkundendomizil Kundenservicetyp Endkundenklassifizierung
Aspekte in Bezug auf Endkunden
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Vertriebsregeln nach EAM-Klassifikation (nur CH)
die mehrschichtige Filterfunktion berücksichtigt regulatorische und kundenspezifische einschränkungen auf allen relevanten ebenen. so können zum beispiel endkundenspezifische Kriterien wie domizil, beratungs- oder mandatsmodell sowie der mögliche status als qualifizierter investor ausgewählt werden, um auf effiziente art und weise die geeigneten Produkte für einen spezifischen Kunden zu finden.
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OVERVIEW
MANTOR: ASSET MANAGERS AND TRUST ORGANISATION
I
n den kommenden 18 Monaten wird die Aktivität der unabhängigen Vermögensverwalter einen Wandel vollziehen. Die wahrscheinlichen Folgen der stärkeren Regulierung, insbesondere durch die Einführung einer prudenziellen Aufsicht über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und über das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) werden höhere Kosten, Druck auf die Margen und vermehrte rechtliche Risiken sein.
Anschliessend gelten für die Hilfsperson die Organisations- und Prüfvorschriften von MANTOR, sie erbringt ihre Vermögensverwaltungsleistungen jedoch auf dezentralisierte Art und bleibt in Bezug auf Verwaltungspraxis, Vergütungsstruktur, Unter nehmensstruktur, Geschäftsräume und Personal unabhängig. Durch eine Kapitalbeteiligung in MANTOR ist jedoch auch eine engere Partnerschaft möglich.
In diesem Kontext erscheint es angemessen, die Konturen des veränderten Geschäftsmodells neu zu zeichnen. Die Frage nach der kritischen Grösse, um die sich in den letzten 15 bis 20 Jahren häufig alles drehte, ohne sich tatsächlich auf die Marktstruktur auszuwirken, rückt erneut in den Mittelpunkt der Überlegungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Zusammenschlüsse von unabhängigen Einheiten, die eine kritische Masse erreichen möchten, nicht nur selten vorkommen, sondern auch schwierig zu einem guten Ergebnis zu führen sind.
Zu den bereitgestellten Services und Infrastrukturen zählen ein IT-System für die Portfolioverwaltung und -konsolidierung, für die Kundenverwaltung und für KYC sowie ein Trading-Desk und Zugang zu Finanzanalysen. Die grundlegenden Verträge zwischen dem Kunden, der Hilfsperson und MANTOR werden in vier Sprachen abgefasst (FR, DE, IT, EN).
Nach einer ordnungs- und sachgemässen Due Diligence unterzeichnet der unabhängige Vermögensverwalter eine Vereinbarung mit MANTOR, die ihn gemäss der Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) zu einer Hilfsperson mit Eintrag im Handelsregister und Zeichnungsbefugnis macht.
Da MANTOR für die Erfüllung der behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen autorisiert und verantwortlich ist, wird der ehemalige selbständiger Vermögensverwalter unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt, als Hilfsperson betrachtet und unterliegt daher nicht mehr direkt einer Selbstregulierungsorganisation (SRO). Derzeit haben sich etwa zehn unabhängige Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt mehr als einer Milliarde Franken für MANTOR entschieden und befinden sich gerade in der Migrationsphase. Neben Genf wird ein Team in Lugano aufgebaut. Ein weiteres ist im Laufe des Jahres für Zürich vorgesehen.
CONTACT@MANTOR.CH TEL: 0848 059 059 FAX: + 41 58 59 59 8 59 7, AVENUE KRIEG CH-1208 GENF
PUBLI-INVEST
MANTOR ist eine Vermögensverwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft für unabhängige Vermögensverwalter und deren Kunden. Das Geschäftsmodell von MANTOR beruht auf der Zentralisierung der Verwaltungs-, Complianceund Risikoverwaltungsservices bei einer gleichzeitig dezentralen Vermögensverwaltung.
Die Gründer von Mantor, Franz de Planta und Christian Balmat, mit einem Teil des Genfer Teams.
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Performance durch Kontrolle .
Eurose
DNCA Value Europe
DNCA Invest Global Leaders
Diversifiziert Konservativ
Europäische Value-Aktien
Flexible internationale Aktien
Code ISIN : FR0007051040 (Anteil C)
Code ISIN : FR0010058008 (Anteil C)
Code ISIN : LU0383784146 (Anteil B)
Annualisierte Performance über 5 Jahre
6,34 4,77
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Potenziell geringerer Ertrag
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* Datum der Auflegung : 15/11/2010
19, place Vendôme 75001 Paris www.dncafinance.com Folgen Sie uns
Die Performances der Vergangenheit lassen nicht auf zukünftige Performances schliessen. Stand der Daten 31/03/2015. Quelle : Europerformance. Die in diesem Dokument vorgestellten Produkte haben nicht dieselben Eigenschaften hinsichtlich ihrer Gebühren und ihrer Mindestzeichnungbeträge. Weitere Informationen erhalten Sie in den Prospekten und KIID der betreffenden Fonds. Informationen zur Verordnung und der Methodik der verliehenen Preise sind auf der Webseite von DNCA Finance erhältlich - www.dncafinance.com - Register Aktuelles, Rubrik Auszeichnungen. Wichtiger Hinweis : Die in diesem Dokument aufgeführten Informationen sind in einer vereinfachten Form dargestellt. Der Fondsvertreter in der Schweiz ist Carnegie Fund Services S.A., 11, rue du Général - Dufour, CH-1204 Genf, Schweiz, Website: www.carnegie-fund-services.ch. Die Zahlungsstelle in der Schweiz ist die Banque Cantonale de Genève, 17, quai de l’Ile, CH-1204 Genf, Schweiz. Der Prospekt für die Schweiz, die wesentlichen Informationen für den Anleger, die Statuten und/oder Satzung, die Halbjahres- und Jahresgeschäftsberichte in französischer Sprache sowie weitere Informationen können kostenlos bei dem Fondsvertreter in der Schweiz angefordert werden.Die jüngsten Liquidationswerte können unter www.swissfunddata.ch eingesehen werden.
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Wie soll man 2015 investieren?
FRÉDÉRIC KAMPSCHOER
Die europäischen Aktienmärkte reagieren positiv auf die Initiative der EZB und die wirtschaftliche Erholung zum Ende dieses Quartals. Wirtschaftliche Perspektiven, Anlagestrategie, Zinssätze und Aktien: die Analyse von DNCA Finance.
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eit Jahresbeginn nehmen die Zeichen für eine Verbesserung der Konjunktur in Europa zu. Im Anschluss an andere Organisationen hat auch die OECD ihre makroökonomischen Prognosen nach oben korrigiert, darunter den Anstieg der Kfz-Neuzulassungen (7,3% im Februar). Europa, dessen Anteil am internationalen Warenhandel rund 30% beträgt, könnte sogar wieder zum weltweiten Wachstumsmotor werden. Der Trend zu Aufwärtskorrekturen bei den Unternehmensgewinnen, der im Laufe des Monats März eingesetzt hat, hält an, aber sein Ausmass ist noch nicht abzusehen. Seitdem die EZB ihr Programm der quantitativen Lockerung eingeleitet hat, verbessern sich die Kreditvergabebedingungen, und die Binnennachfrage steigt. Dennoch dürfen wir in Europa einige Risiken nicht ausser Acht lassen. Die private Investitionstätigkeit bleibt schwach. Die Unternehmer warten noch auf volle Auftragsbücher, bevor sie zusätzliche Ausgaben tätigen. Griechenland versinkt zunehmend in einem finanziellen Abgrund, aus dem nur die EU-Länder das Land retten können, sofern es nach hartnäckigen Diskussionen die erforderlichen Reformen akzeptiert. Das zweite Risiko für die Finanzmärkte betrifft natürlich die Geldpolitik der USA. Die Märkte haben auf die Streichung des Begriffs „geduldig“ aus der letzten Mitteilung der US-amerikanischen Zentralbank sehr heftig reagiert. Die Folge waren Schwankungen des Euro-Dollar-Wechselkurses um über 3 % in beiden Richtungen. Die künftige geldpolitische Normalisierung der USA löst, obwohl anscheinend schon klar eingegrenzt, weiterhin Abflüsse bei den US- und Emerging-Market-Aktienfonds aus. Nur Europa und Indien ziehen weiterhin massiv internationale Anleger an. So flossen seit Jahresbeginn insgesamt 35,6 Milliarden US-Dollar in europäische Aktien, was den vorausgehenden Rekord des ersten Quartals 2014 übersteigt. In diesem Umfeld des Wirtschaftsaufschwungs spricht alles dafür, weiterhin eher in – insbesondere europäische – Aktien als in Anleihen zu investieren. Abgesehen davon vermin-
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dern die steigenden Inflationsindizes die Deflationsgefahr, und als bester Schutz vor dieser Gefahr gelten normalerweise Anleihen. Mit einer Performance, die sich 20% nähert, scheinen die europäischen Aktienmärkte jedoch nicht vor einer Börsenkorrektur sicher zu sein, wenn sich die genannten Risiken vor dem Sommer verschärfen sollten. Im Übrigen haben einige Anleger aus taktischen Gründen einen Teil der aus ihrer Aktienallokation resultierenden Outperformance kassiert. Die Börsenperformance der Aktien aus der Eurozone weist nach wie vor einen erheblichen Rückstand gegenüber den US-amerikanischen Aktien auf. Diese Differenz ist auf schwächere operative Gewinnmargen zurückzuführen. So entsteht eine Art politisch begründeter „Abschlag“, der mit der institutionellen Krise der Eurozone und dem weniger akkommodierenden monetären und finanziellen Umfeld bis zum Beginn des QE-Programms am 9. März zusammenhängt. Die Ergebnisse der europäischen Unternehmen liegen insgesamt noch um rund 30% unter dem Vorkrisenwert. Doch wenn sich die günstige Konstellation – niedriger Erdölpreis, schwacher Euro, historisches Kreditkostenniveau – nicht ändert, dürften die europäischen Unternehmen in der Lage sein, ihre Ergebnisse spürbar und dauerhaft zu verbessern und so die Fortsetzung der Aufwärtstendenz auf den Aktienmärkten unterstützen.
Business Development Director
DNCA Finance ist ein für die Bereiche Zinsen, Aktien und diversifizierte Verwaltung renommiertes Unternehmen. DNCA Finance verwaltet 15.8 Milliarden Euro.
Verfasst am 31. März 2015 in Paris
PUBLI-INVEST
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OVERVIEW
FRÉDÉRIC KAMPSCHOER BUSINESS DEVELOPMENT DIRECTOR DNCA FINANCE 19, PLACE VENDÔME 75001 PARIS WWW.DNCAFINANCE.COM
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FRENCH, GERMAN AND ITALIAN REGIONS OF SWITZERLAND
z BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS z LICENSED PRIVATE BANKS z LICENSED FUND MANAGEMENT COMPANIES
(FONDSLEITUNGEN, DIRECTIONS DE FONDS)
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z LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES
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z SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION
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DIRECTORY
BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS AP Anlage & Privatbank AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Limmatquai 4, 8001 Zürich +41 (0)44 787 62 00 info@apbank.ch www.apbank.ch
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8001 Zürich +41 (0)58 680 60 00 info@aquilagroup.ch www.aquila.ch
Banca Dello Stato Del Cantone Ticino Bellinzona • ADDRESS Viale H. Guisan 5, 6500 Bellinzona • CONTACT Carlo Ruggia, Responsabile Gestori • PHONE • E-MAIL • WEB
Esterni, Area Mercati e Private Banking +41 (0)91 803 36 62 carlo.ruggia@bancastato.ch www.bancastato.ch
Banca Intermobiliare di Investimenti e Gestioni (Suisse) SA - Lugano • ADDRESS Contrada Sassello 10,
Casella Postale 5835, 6901 Lugano +41 (0)91 913 66 66 info@bimsuisse.com www.bimsuisse.com
Arvest Privatbank AG - Pfäffikon
• PHONE • E-MAIL • WEB
• ADDRESS Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon SZ • PHONE +41 (0)55 415 65 40 • WEB www.arvest.ch
Banca Popolare di Sondrio (Suisse) SA Lugano
Axion Swiss Bank SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Emilio Bossi 1, 6900 Lugano +41 (0)91 910 95 10 mail@axionbank.ch www.axionbank.ch
Baloise Bank SoBa AG - Solothurn • ADDRESS Amthausplatz 4, Postfach 262, • PHONE • E-MAIL • WEB
4502 Solothurn +41 (0)58 285 35 94 bank@baloise.ch www.baloise.ch
Baloise Bank SoBa Private Banking Lausanne • ADDRESS Rue Pichard 13, 1002 Lausanne • CONTACT Danièle Felley, responsable de la Suisse • PHONE • E-MAIL • WEB
romande et membre de la direction +41 (0)58 285 39 70 daniele.felley@baloise.ch www.baloise.ch
Banca Arner SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Piazza Manzoni 8, 6901 Lugano +41 (0)91 912 62 22 info@arnerbank.ch www.arnerbank.ch
Banca Del Ceresio SA - Lugano • ADDRESS Via Pretorio 13, Casella Postale 5895,
6901 Lugano • CONTACT Franco Polloni, Direttore Generale • PHONE +41 (0)91 923 84 22 • E-MAIL mail@ceresiobank.com • WEB www.ceresiobank.com
Banca Del Sempione SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Peri 5, 6900 Lugano +41 (0)91 910 71 11 banca@bancasempione.ch www.bancasempione.ch
• ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Maggio 1, 6900 Lugano +41 (0)58 855 31 00 contact@bps-suisse.ch www.bps-suisse.ch
Banca Zarattini & Co SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Balestra 17, 6900 Lugano +41 (0)91 260 85 85 institutional@bancazarattini.ch www.zarattini.ch
Banco Santander (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue Ami Lévrier 5-7, CP 1256, • PHONE • WEB
1211 Genève 1 +41 (0)22 909 22 22 www.pb-santander.com
Bank am Bellevue AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Seestrasse 16, 8700 Küsnacht +41 (0)44 267 67 67 info@bellevue.ch www.bellevue.ch
Bank Linth LLB AG - Uznach • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Zürcherstrasse 3, 8730 Uznach +41 (0)84 411 44 11 info@banklinth.ch www.banklinth.ch
Bank von Roll AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Bank Zweiplus AG - Zurich • ADDRESS Bändliweg 20, CP, 8048 Zürich • CONTACT Martin Walter, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 3 • CONTACT Onno Schnebelie, BAM & Coordinator Zurich & Geneva • PHONE +41 (0)22 319 80 26 • E-MAIL onno.schnebelie@morganstanley.com • WEB www.morganstanley.com
Bank Morgan Stanley AG - Zurich • ADDRESS Bahnhofstrasse 92, 8021 Zürich • CONTACT Onno Schnebelie, • PHONE • E-MAIL • WEB
BAM & Coordinator Zurich & Geneva +41 (0)44 220 92 44 onno.schnebelie@morganstanley.com www.morganstanley.com
Verantwortlicher EAM Desk +41 (0)58 059 22 22 martin.walter@bankzweiplus.ch www.bankzweiplus.ch
Banque Audi (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Cours des Bastions 18, • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 384, 1211 Genève 12 +41 (0)22 704 11 11 contactus.gva@bankaudipb.com www.bankaudi.ch
Banque Baring Brothers Sturdza SA Geneva • ADDRESS Rue du Rhône 112, • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 3024, 1211 Genève 3 +41 (0)22 317 98 11 info@bbbsa.ch www.bbbsa.ch
Banque Bonhôte & Cie SA - Neuchâtel • ADDRESS Quai Ostervald 2, 2001 Neuchâtel • CONTACT Claude Suter, • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable gérants indépendants +41 (0)32 722 10 37 csuter@bonhote.ch www.bonhote.ch
Banque Cantonale de Fribourg - Fribourg • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Boulevard de Pérolles 1, 1700 Fribourg +41 (0)26 350 71 11 info@bcf.ch www.bcf.ch
Banque Cantonale de Genève - Geneva • ADDRESS Quai de l'Ile 17, Case Postale 2251,
1211 Genève • CONTACT Massimo Cangini, Directeur adjoint,
Banque Morgan Stanley SA - Geneva • ADDRESS Rue d’Italie 10, Case Postale,
Bleicherweg 37, 8027 Zürich +41 (0)44 233 32 00 info@bankvonroll.ch www.bankvonroll.ch
• PHONE • E-MAIL • WEB
responsable gérants indépendants, Suisse +41 (0)22 809 21 52 gerants.independants@bcge.ch www.bcge.ch
Banque Cantonale du Valais - Sion • ADDRESS Place des Cèdres 8, 1951 Sion • CONTACT Fabrice Constantin, Responsable • PHONE • E-MAIL • WEB
Département Asset Management +41 (0)27 324 62 70 fabrice.constantin@bcvs.ch www.bcvs.ch
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Banque Cantonale Vaudoise - Lausanne
Banque Hottinger & Cie SA - Geneva
• ADDRESS Place Saint-François 14,
• ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
1003 Lausanne • CONTACT Bernhard Rytz, Chef de département, • PHONE • E-MAIL • WEB
BCV gestion externe +41 (0)21 212 29 15 bernhard.rytz@bcv.ch www.bcv.ch
Banque CIC (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Avenue de Champel 29, 1206 Genève • CONTACT Stefano Retti, Membre de direction et • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable de la succursale de Genève +41 (0)22 839 35 64 stefano.retti@cic.ch www.cic.ch
Banque CIC (Suisse) SA - Zurich • ADDRESS Löwenstrasse 62, 8021 Zürich • CONTACT Christoph Bütikofer, Membre du comité
• PHONE • E-MAIL • WEB
de direction générale, responsable régions Suisse Alémanique, Tessin et Private Banking International +41 (0)44 225 22 58 christoph.buetikofer@cic.ch www.cic.ch
Banque Cramer & Cie SA - Geneva • ADDRESS Avenue de Miremont 22,
Case Postale 403, 1211 Genève • CONTACT Nicolas Bader, • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable gérants indépendants +41 (0)58 218 60 48 nicolas.bader@banquecramer.ch www.banquecramer.ch
Banque Genevoise de Gestion SA - Geneva • ADDRESS Rue Rodolphe Toepffer 15,
Case Postale 3271, 1206 Genève • CONTACT Pierre Breitler, Responsable service tiers • PHONE • E-MAIL • WEB
gérants, Suisse +41 (0)22 347 90 40 p.breitler@bgg.ch www.bgg.ch
Banque Heritage - Geneva • ADDRESS Route de Chêne 61, Case Postale 6600,
1211 Genève 6 • CONTACT Luciano Ciriolo, • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable EAM Genève +41 (0)58 220 03 45 l.ciriolo@heritage.ch www.heritage.ch
Banque Heritage - Zurich
Banque Hottinger & Cie SA - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Schützengasse 30, 8001 Zürich Matthias Nauer, First Vice President +41 (0)44 284 12 00 matthias.nauer@hottinger.com www.hottinger.com
Banque J. Safra Sarasin AG - Basel • ADDRESS Elisabethenstrasse 62, Postfach,
4002 Basel • CONTACT Hans Flückiger, Head of EXAM desk, • PHONE • E-MAIL • WEB
Deutschschweiz +41 (0)58 317 47 62 hans.flueckiger@jsafrasarasin.com www.jsafrasarasin.ch
Banque Julius Baer & Cie SA - Lugano • ADDRESS Piazzetta San Carlo 1,
Casella postale 5847, 6901 Lugano • CONTACT Claudio Beretta, Managing Director, • PHONE • E-MAIL • WEB
EAM Department, Ticino +41 (0)58 885 86 12 claudio.beretta@juliusbaer.com www.juliusbaer.com
Banque Julius Baer & Cie. SA - Zurich • ADDRESS Bahnhofstrasse 36, 8010 Zürich • CONTACT Walter Wichert, Managing Director, EAM • PHONE • E-MAIL • WEB
Department, Deutschschweiz +41 (0)58 888 83 67 walter.wichert@juliusbaer.com www.juliusbaer.com
Banque Lombard Odier & Cie SA - Geneva • ADDRESS Rue de la Corraterie 11, 1204 Genève • PHONE +41 (0)22 709 21 11 • WEB www.lombardodier.com /
www.e-merging.com
Banque J. Safra Sarasin SA - Geneva
Banque Lombard Odier & Cie SA - Zurich
• ADDRESS Quai de l’Ile 3, Case Postale 5809,
• ADDRESS Utoquai 31, 8008 Zürich • PHONE +41 (0)44 214 11 11 • WEB www.lombardodier.com /
1211 Genève 11 • CONTACT Jean-Marc Schneebeli, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of EXAM desk, Suisse romande +41 (0)58 317 39 27 jean-marc.schneebeli@jsafrasarasin.com www.jsafrasarasin.ch
Banque J. Safra Sarasin SA - Lugano
www.e-merging.com
Banque Morval - Geneva • ADDRESS Rue Charles-Galland 18, 1206 Genève • CONTACT Roberto Pusterla, Membre de la
• ADDRESS Via Marconi 2, Casella postale 5846,
6901 Lugano • CONTACT Ivana Benedetti, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of EXAM desk, Ticino +41 (0)58 317 58 12 ivana.benedetti@jsafrasarasin.com www.jsafrasarasin.ch
Banque J. Safra Sarasin AG - Zurich
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8022 Zürich • CONTACT Pieter Strobos, Head external asset • PHONE • E-MAIL • WEB
management services +41 (0)58 317 33 22 pieter.strobos@jsafrasarasin.com www.jsafrasarasin.ch
Banque Julius Baer & Cie SA - Geneva • ADDRESS Rue Pierre-Fatio 7, Case Postale 3142,
1211 Genève 3 • CONTACT Laurent Pellet, Managing Director,
• PHONE • E-MAIL • WEB
EAM Department, Suisse romande, Monaco & Moyen-Orient +41 (0)58 885 33 97 laurent.pellet@juliusbaer.com www.juliusbaer.com
Direction, Responsable service gérants de fortune indépendants +41 (0)22 839 92 00 rpusterla@morval.ch www.morval.ch
Banque Morval - Lugano • ADDRESS Via Riva Caccia 1A, 6902 Lugano • CONTACT Roberto Pusterla, Membro della
• ADDRESS General Guisan-Quai 26, Postfach 2123,
• ADDRESS Bahnhofstrasse 100, Postfach 2074,
8022 Zürich • CONTACT Martin Brenner, Responsable EAM Suisse • PHONE +41 (0)58 220 08 45 • E-MAIL m.brenner@heritage.ch • WEB www.heritage.ch
Place des Bergues 3, 1201 Genève 1 Hugo Burri, Assistant Vice President +41 (0)22 908 12 00 hugo.burri@hottinger.com www.hottinger.com
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Banque Pâris Bertrand Sturdza SA - Geneva • ADDRESS Rue De-Candolle 19, Case Postale 340, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 12 Sebastien Di Iorio +41 (0)22 316 02 46 Sebastien.diiorio@bkpbs.com www.bkpbs.com
Banque Pasche SA - Geneva • ADDRESS Rue de Hollande 10, Case Postale 5760, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 11 +41 (0)22 818 82 22 pasche@cm-bpgroup.ch www.banque-pasche-group.com
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DIRECTORY
Banque Pictet & Cie - Geneva
Banque Vontobel SA - Geneva
BSI SA - Lugano
• ADDRESS Route des Acacias 60, 1211 Genève 73 • CONTACT Rémy Obermann,
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Banque Pictet & Cie - Zurich
Banque Vontobel SA - Zurich
BSI AG - Zurich
• ADDRESS Freigutstrasse 12, Postfach 2696,
• ADDRESS Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich • CONTACT Thomas Dettwyler, Leiter Unabhängige
• ADDRESS Schützengasse 31, 8021 Zürich • CONTACT Lucia Althaus-Manco,
8022 Zürich • CONTACT Christian Unverricht, Verantwortlicher • PHONE • E-MAIL • WEB
unabhängige Vermögensverwalter +41 (0)58 323 78 24 cunverricht@pictet.com www.pictet.com
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First Vice President, Deutschschweiz +41 (0)58 809 80 14 lucia.althaus@bsibank.com www.bsibank.com
Banque Profil de Gestion SA - Geneva
Barclays (Suisse) SA - Geneva
BZ Bank Aktiengesellschaft - Wilen
• ADDRESS Chemin de Grange Canal 18-20,
• ADDRESS Cours de Rive 11, Case Postale 3668,
Case Postale 3941, 1211 Genève 3 • CONTACT Daniel Meyer, Vice President, Swiss Financial Intermediaries Department • PHONE +41 (0)22 819 54 64 • E-MAIL daniel.meyer@barclays.com • WEB www.barclayswealth.com/suisse
• ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
• CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 3 Silvana Cavanna, Directeur Général +41 (0)22 818 31 31 investorrelations@bpdg.ch www.bpdg.ch
Banque Syz SA - Geneva
Berner Kantonalbank AG - Bern
• ADDRESS Rue du Rhône 30, 1204 Genève • CONTACT Jean-Marc Vallet, Head of SYZ
• ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
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Independent Asset Managers +41 (0)58 799 17 24 syziam@syzgroup.com www.syziam.com
Banque Syz SA - Lugano • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Riva Paradiso 2, 6902 Lugano Elena Manfredi, Ticino +41 (0)58 799 14 58 syziam@syzgroup.com www.syziam.com
Bank SYZ AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Dreikönigstrasse 12, 8027 Zürich Sedar Piller, Deutschschweiz +41 (0)58 799 77 48 syziam@syzgroup.com www.syziam.com
Banque Thaler SA - Basel • ADDRESS Gerbergasse 1, Postfach 538, • PHONE • E-MAIL • WEB
4001 Basel +41 (0)61 260 31 31 info@banquethaler.ch www.banquethaler.ch
Banque Thaler SA - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue Pierre-Fatio 3, 1211 Genève 3 +41 (0)22 707 09 09 info@banquethaler.ch www.banquethaler.ch
Bundesplatz 8, Postach, 3001 Bern +41 (0)31 666 11 11 bekb@bekb.ch www.bekb.ch
BNP Paribas (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue de la Corraterie 4, 1211 Genève 11 • CONTACT Raphaël Prêtre, Responsable • PHONE • E-MAIL • WEB
“Professional Banking” Suisse +41 (0)58 212 78 66 raphael.pretre@bnpparibas.com professionalbankingwealthmanagement.bnpparibas.com
BNP Paribas (Suisse) SA - Lugano • ADDRESS Riva Antonion Caccia 1a,
Casella Postale, 6907 Lugano • CONTACT Ivan Zatta, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of “Professional Banking” Lugano +41 (0)58 212 46 66 ivan.zatta@bnpparibas.com www.bnpparibas.ch
BNP Paribas (Suisse) SA - Zurich & Basel • ADDRESS Selnaustrasse 16, Postfach, 8022 Zürich • CONTACT Salvatore Leanza, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of “Professional Banking” Zürich +41 (0)58 212 64 06 salvatore.leanza@bnpparibas.com www.bnpparibas.ch
BSI SA - Geneva • ADDRESS Boulevard du Théâtre 8,
1211 Genève 11 • CONTACT Christophe Zuchuat, Directeur,
• PHONE • E-MAIL • WEB
Département Tiers Gérants, Suisse romande +41 (0)58 809 13 52 christophe.zuchuat@bsibank.com www.bsibank.com
Egglirain 15, 8832 Wilen +41 (0)44 786 61 11 info@bzbank.ch www.bzbank.ch
CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA Zürich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Löwenstrasse 29, 8021 Zürich Sami H.R. Portmann, Branch Manager +41 (0)44 218 15 25 hportmann@cbhbank.com www.cbhbank.com
CBH, Compagnie Bancaire Helvétique Geneva • ADDRESS B. Emile-Jacques-Dalcroze 7,
Case Postale 3754, 1211 Genève 3 • CONTACT Gabriel Valero, Senior Vice President, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of Wealth Management +41 (0)22 839 01 00 cbhgeneva@cbhbank.com www.cbhbank.com
CIM Banque SA - Geneva • ADDRESS Rue Merle-d’Aubigné 16, 1207 Genève • CONTACT Gabriele Ruffa, Responsable de Gestion, • PHONE • E-MAIL • WEB
Suisse romande +41 (0)22 818 53 55 ruffa@cimbanque.ch www.cimbanque.com
CIM Banque SA - Lugano • ADDRESS Via R. Manzoni 4, 6903 Lugano • CONTACT Giorgio Mattioli, Responsabile gestione, • PHONE • E-MAIL • WEB
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Cornèr Banca SA - Lugano • ADDRESS Via Canova 16, 6901 Lugano • CONTACT Massimo Bernasconi, • PHONE • E-MAIL • WEB
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Cornèr Banque SA - Geneva
Credit Suisse - Lugano
• ADDRESS Rue de Rive 1, 1204 Genève • CONTACT Jérôme Jaton, Responsable Gérants de
• ADDRESS Via G. Vegezzi 1, 6901 Lugano • CONTACT Adriano Dozio,
• PHONE • E-MAIL • WEB
Fortunes Indépendants, Suisse romande +41 (0)22 816 17 00 jerome.jaton@corner.ch www.cornerbanca.com
• PHONE • E-MAIL • WEB
Head EAM Switzerland Ticino +41 (0)91 802 66 41 adriano.dozio@credit-suisse.com www.credit-suisse.com/ch
Cornèr Bank SA - Zurich
Credit Suisse - Zurich
• ADDRESS Tödistrasse 27, 8002 Zürich • CONTACT Fabian Dotti, Verantwortlicher
• ADDRESS Bahnhofstrasse 32, 8001 Zürich • CONTACT Peter Vogt, Head EAM Switzerland
• PHONE • E-MAIL • WEB
unabhängige Vermögensverwalter, Deutschschweiz +41 (0)44 218 10 20 fabian.dotti@corner.ch www.cornerbanca.com
Coutts & Co Ltd - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Quai du Mont-Blanc 1, 1211 Genève 1 Peter Payne, Director +41 (0)22 319 01 72 peter.payne@coutts.com www.coutts.com
Coutts & Co Ltd - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Stauffacherstrasse 1, 8022 Zürich Klaus-Michael Christensen, Director +41 (0)43 245 61 32 klaus-michael.christensen@coutts.com www.coutts.com
Crédit Agricole (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Quai Général-Guisan 4, 1204 Genève • CONTACT Omar Shokur, Responsable • PHONE • E-MAIL • WEB
Intermédiaires Financiers Suisse +41 (0)58 321 91 89 omar.shokur@ca-suisse.com www.ca-suisse.com
Crédit Agricole (Suisse) SA - Lugano • ADDRESS Via Ferruccio Pelli 3, 6900 Lugano • CONTACT Francesco Cremona, Responsabile • PHONE • E-MAIL • WEB
intermédiaires financiers Lugano +41 (0)58 321 31 13 francesco.cremona@ca-suisse.com www.ca-suisse.com
• PHONE • E-MAIL • WEB
Deutsche Bank (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
• PHONE • E-MAIL • WEB
Finanzintermediäre, Zürich +41 (0)58 321 43 18 jan.sommerhalder@ca-suisse.com www.ca-suisse.com
Credit Suisse - Geneva • ADDRESS Quai des Bergues 1+7, 1201 Genève • CONTACT Søren Scharff-Hansen, EAM Business • PHONE • E-MAIL • WEB
Development Romandie +41 (0)22 391 26 27 soren.scharff-hansen@credit-suisse.com www.credit-suisse.com/ch
Rue du Rhône 14, 1204 Genève +41 (0)22 739 06 82 FIM.Switzerland@db.com www.db.com
Deutsche Bank (Switzerland) Ltd. - Zurich • ADDRESS Prime Tower, Hardstrasse 201, • PHONE • E-MAIL • WEB
8005 Zürich +41 (0)22 739 06 82 FIM.Switzerland@db.com www.db.com
Dreyfus Söhne & Cie Aktiengesellschaft, Banquiers - Basel • ADDRESS Aeschenvorstadt 16, Postfach, • PHONE • E-MAIL • WEB
4002 Basel +41 (0)61 286 66 66 service@dreyfusbank.ch www.dreyfusbank.ch
DZ Privatbank (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Münsterhof 12, 8022 Zürich +41 (0)44 214 94 00 info.ch@dz-privatbank.com www.dz-privatbank.com
Edmond de Rothschild (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue de Hesse 18, 1204 Genève • CONTACT François Pradervand, Directeur,
Crédit Agricole (Suisse) SA - Zurich • ADDRESS Uraniastrasse 28, 8001 Zürich • CONTACT Jan Sommerhalder, Verantwortlicher
German Speaking +41 (0)44 332 15 25 peter.vogt@credit-suisse.com www.credit-suisse.com/ch
• PHONE • E-MAIL • WEB
Département gérants de fortunes indépendants, Suisse romande +41 (0)58 818 95 17 fpradervand@bper.ch www.edmond-de-rothschild.ch
Edmond de Rothschild (Lugano) SA Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Ginevra 2, CP 5882, 6901 Lugano +41 (0)91 913 45 00 info@edr-privata.ch www.edmond-de-rothschild.ch
EFG Bank - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Quai du Seujet 24, 1201 Genève Grégoire Lascols, IAM desk +41 (0)22 918 74 90 gregoire.lascols@efgbank.com www.efgbank.com
F. Van Lanschot Bankiers (Schweiz) AG Geneva • ADDRESS Quai du Mont-Blanc 3, 1201 Genève • CONTACT Jan Vandenabeele, Director International • PHONE • E-MAIL • WEB
Wealth Management +41 (0)22 731 61 11 j.vandenabeele@vanlanschot.ch www.vanlanschot.ch
F. Van Lanschot Bankiers (Schweiz) AG Zurich • ADDRESS Mittelstrasse 10, Postfach, 8034 Zürich • CONTACT Jan-Willem Verhulst,
• PHONE • E-MAIL • WEB
Director International Wealth Management +41 (0)43 377 11 11 j.verhulst@vanlanschot.ch www.vanlanschot.ch
Falcon Private Bank Ltd. - Zurich • ADDRESS Pelikanstrasse 37, Postfach 1376, • PHONE • WEB
8021 Zürich +41 (0)44 227 55 55 www.falconpb.com
Fibi Bank (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Seestrasse 61, Postfach, 8027 Zürich +41 (0)44 206 69 69 fibi@fibi.ch www.fibi.ch
Finter Bank Zürich - Lugano • ADDRESS Via al Forte 1, 6900 Lugano • CONTACT Gian Mario Cattaneo, Head EAM, • PHONE • E-MAIL • WEB
Italian speaking region +41 (0)91 910 21 57 g.cattaneo@finter.ch www.finter.ch
Finter Bank Zürich - Zurich • ADDRESS Claridenstrasse 35, 8002 Zürich • CONTACT Alexander Walser, Head IAM, • PHONE • E-MAIL • WEB
Swiss German speaking region +41 (0)44 289 57 25 EAMzurich@finter.ch www.finter.ch
Globalance Bank AG - Zurich • ADDRESS Gartenstrasse 16, 8002 Zürich • CONTACT Urs Landolt, Founding Partner and • PHONE • E-MAIL • WEB
Member of the Executive Committee +41 (0)44 215 55 55 urs.landolt@globalance-bank.com www.globalance-bank.com
GS Banque SA - Geneva • ADDRESS Chemin des Mines 9, Case postale 3,
1211 Genève 21 • CONTACT Frank Rihs, Responsable du • PHONE • E-MAIL • WEB
département des tiers gérants +41 (0)22 360 91 00 frank.rihs@gsbanque.ch www.gsbanque.ch
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DIRECTORY
Hinduja Bank (Switzerland) Ltd - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Place de la Fusterie 3bis, 1204 Genève +41 (0)22 906 08 08 info@hindujabank.com www.hindujabank.com
Hinduja Bank (Switzerland) Ltd - Lugano • ADDRESS Via Serafino Balestra 5, • PHONE • E-MAIL • WEB
Casella postale 5877, 6901 Lugano +41 (0)91 910 43 43 info@hindujabank.com www.hindujabank.com
Hinduja Bank (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Florastrasse 7, 8008 Zürich +41 (0)44 388 45 45 info@hindujabank.com www.hindujabank.com
HSBC Private Bank (Switzerland) SA Geneva • ADDRESS Quai des Bergues 9-17,
Case Postale 2888, 1211 Genève 1 • CONTACT Julien Froidevaux, Market Head Multi Family Offices and External Asset Managers, Suisse romande • PHONE +41 (0)58 705 57 64 • E-MAIL julien.froidevaux@hsbcpb.com • WEB www.hsbcprivatebank.com
HSBC Private Bank (Switzerland) SA Zurich • ADDRESS Gartenstrasse 26, Postfach, 8027 Zürich • CONTACT Oliver Maas, Market Head - Multi Family
• PHONE • E-MAIL • WEB
Offices and External Asset Managers, Suisse alémanique et Tessin +41 (0)58 705 35 80 oliver.maas@hsbcpb.com www.hsbcprivatebank.com
Hyposwiss Private Bank Genève SA Geneva • ADDRESS Rue du Général-Dufour 3, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 11 Luca de Donno, Head of EAM Desk +41 (0)22 716 35 07 luca.dedonno@gva.hyposwiss.ch www.hyposwiss.ch
Intesa Sanpaolo Private Bank (Suisse) SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Serafino Balestra 12, 6900 Lugano +41 (0)91 260 82 82 info@intesasanpaoloprivate.ch www.intesasanpaoloprivate.ch
J.P. Morgan (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue de la Confédération 8,
Case Postale 5507, 1211 Genève 11 • CONTACT François Pirrello, Responsable commercial Suisse romande et Tessin, J.P. Morgan Asset Management • PHONE +41 (0)22 744 19 06 • E-MAIL francois.pirrello@jpmorgan.com • WEB www.jpmam.ch
J.P. Morgan (Suisse) SA - Zurich
Mirabaud & Cie SA - Geneva
• ADDRESS Dreikönigstrasse 21, Postfach,
• ADDRESS Boulevard Georges-Favon 29,
8022 Zürich • CONTACT Marc Schumacher, Senior Sales
• PHONE • E-MAIL • WEB
Executive in der Deutschschweiz, J.P. Morgan Asset Management +41 (0)44 206 86 36 marc.schumacher@jpmorgan.com www.jpmam.ch
Jyske Bank (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS Wasserwerkstrasse 12, 8021 Zürich • CONTACT Michael Petersen, Manager, Private • PHONE • E-MAIL • WEB
Banking Department, Deutschschweiz +41 (0)44 368 73 12 petersen@jyskebank.ch www.jyskebank.ch
Landolt & Cie SA - Geneva • ADDRESS Place Longemalle 18, 1204 Genève • CONTACT Jean-Philippe Gigon, • PHONE • E-MAIL • WEB
Membre de la direction +41 (0)22 819 81 34 jean-philippe.gigon@landoltetcie.ch www.landoltetcie.ch
LGT Bank (Switzerland) Ltd. - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Glärnischstrasse 36, 8022 Zürich Urs Frick, Teamhead EAM Desk Zürich +41 (0)44 250 82 19 urs.frick@lgt.com www.lgt.ch
Maerki Baumann & Co. AG - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Contrada di Sassello 2, 6900 Lugano +41 (0)91 922 26 21 info@baumann-banquiers.ch www.maerki-baumann.ch
Maerki Baumann & Co. AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Dreikönigstrasse 6, 8002 Zürich +41 (0)44 286 25 25 info@baumann-banquiers.ch www.maerki-baumann.ch
MediBank AG - Zug • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Bahnhofstrasse 10, 6301 Zug Stephan Häberle, Direktor +41 (0)41 726 25 25 direktion@medibank.ch www.medibank.ch
1204 Genève • CONTACT Stephan Aepli, Directeur, Responsable • PHONE • E-MAIL • WEB
gérants de fortune indépendants +41 (0)58 816 22 92 stephan.aepli@mirabaud.com www.mirabaud.com
Mirabaud & Cie SA - Zurich • ADDRESS Claridenstrasse 26, 8002 Zürich • CONTACT Luc Clavadetscher, Independent Asset • PHONE • E-MAIL • WEB
Managers Zurich +41 (0)58 816 88 49 luc.clavadetscher@mirabaud.com www.mirabaud.com
Mirelis Advisors SA - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de la Corraterie 14, 1204 Genève +41 (0)22 310 76 40 info@MirelisAdvisors.ch www.MirelisAdvisors.ch
NBAD Private Bank (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Quai de l'Ile 5, Case Postale 5055, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 11 +41 (0)22 707 50 00 info@nbadsuisse.ch www.nbadsuisse.ch
NBK Banque Privée (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Quai du Mont-Blanc 21, • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 1923, 1211 Genève +41 (0)22 906 43 43 pbinfo@nbksuisse.com www.nbkswiss.com
Notenstein Privatbank AG - Zurich • ADDRESS Fraumünsterstrasse 27, 8022 Zürich • CONTACT Anton Sutter, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head External Asset Managers +41 (0)44 218 13 86 bev@notenstein.ch www.notenstein.ch
NPB Neue Privat Bank AG - Zurich • ADDRESS Limmatquai 1 / am Bellevue, Postfach, • PHONE • E-MAIL • WEB
8022 Zürich +41 (0)44 265 11 88 info@npb-bank.ch www.npb-bank.ch
Petercam Banque Privée Suisse SA Geneva • ADDRESS Centre Swissair, Route de l'Aéroport 31,
Case Postale 1119, 1211 Genève 5 • CONTACT Cédric Roland-Gosselin, • PHONE • E-MAIL • WEB
Directeur général +41 (0)22 929 72 11 contact-us@petercam.ch www.petercam.ch
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PHZ Privat-und Handelsbank Zürich AG Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Löwenstrasse 56, 8001 Zürich +41 (0)43 443 71 71 info@phzbank.com www.phzbank.com
Piguet Galland & Cie SA - Geneva • ADDRESS Avenue Peschier 41, 1206 Genève • CONTACT Jacques Apothéloz, • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable des Gérants indépendants +41 (0)58 310 44 55 japotheloz@piguetgalland.ch www.piguetgalland.ch
PKB Privatbank SA - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue Charles-Galland 12, 1206 Genève +41 (0)22 346 91 55 privatebankingge@pkb.ch www.pkb.ch
PKB Privatbank SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Serafino Balestra 1, 6901 Lugano +41 (0)91 913 35 35 gei@pkb.ch www.pkb.ch
PKB Privatbank SA - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Tödistrasse 47, 8002 Zürich +41 (0)44 204 34 34 privatebankingzh@pkb.ch www.pkb.ch
Privatbank Bellerive AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Mittelstrasse 6, Postfach, 8034 Zürich +41 (0)44 388 64 64 info@bellerivebanking.ch www.bellerivebanking.ch
Privatbank IHAG Zürich AG - Zurich • ADDRESS Bleicherweg 18, Postfach, 8022 Zürich • PHONE +41 (0)44 205 11 11 • WEB www.pbihag.ch
Privatbank Von Graffenried AG - Bern • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Marktgass-Passage 3, 3011 Bern +41 (0)31 320 52 22 portfoliomanagement@graffenried-bank.ch www.graffenried.ch
QNB Banque Privée (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue des Alpes 3, 1201 Genève • PHONE +41 (0)22 907 70 70 • WEB www.qnb.com
Quilvest (Switzerland) Ltd - Geneva • ADDRESS Place de la Fusterie 12, 1204 Genève • PHONE +41 (0)22 322 44 44 • WEB www.quilvest.com
REYL & Cie SA - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue du Rhône 62, 1204 Genève +41 (0)22 816 80 00 contact@reyl.com www.reyl.com
Rothschild Bank AG - Zurich • ADDRESS Zollikerstrasse 181, 8034 Zürich • PHONE +41 (0)44 384 71 11 • WEB www.rothschild.com
Royal Bank of Canada (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue François-Diday 6, 1204 Genève • CONTACT Marilia Da Silva et/ou Isabelle Bautista, • PHONE • E-MAIL • WEB
Swiss Banking Services +41 (0)22 819 42 42 marilia.dasilva@rbc.com; isabelle.bautista@rbc.com www.rbcwminternational.com
Sallfort Privatbank AG - Basel
Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Rue de la Corraterie 6, Case Postale
5022, 1211 Genève 11 • CONTACT David Saliné, Responsable Suisse des
• PHONE • E-MAIL • WEB
départements dédiés aux services Tiers Gérants +41 (0)22 819 03 23 david.saline@socgen.com www.sgprivatebanking.ch www.societegenerale.com
Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Lugano • ADDRESS Viale Stefano Franscini 22,
• ADDRESS Dufourstrasse 25, Postfach 525,
Casella Postale 5830, 6901 Lugano +41 (0)91 923 76 42 www.sgprivatebanking.ch www.socgen.com
4010 Basel • CONTACT Frank Treinen, CIO • PHONE +41 (0)61 225 96 36 • E-MAIL ftreinen@sallfort.com • WEB www.sallfort.com
• PHONE • WEB
Schroder & Co Banque SA - Geneva
• ADDRESS Talstrasse 66, Postfach 1974,
• ADDRESS Rue d’Italie 8, Case Postale 3655,
1211 Genève 3 • CONTACT Bernhard Leibkutsch, Head of Independent Asset Managers Romandie • PHONE +41 (0)22 818 41 23 • E-MAIL bernhard.leibkutsch@schroders.com • WEB www.schroders.ch
Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Zurich 8021 Zürich • CONTACT Christophe Locher, Vice President, • PHONE • E-MAIL • WEB
Head of Financial Intermediaries Zürich +41 (0)44 218 57 02 christophe.locher@socgen.com www.sgprivatebanking.ch www.socgen.com
Schroder & Co Bank AG - Zurich
St. Galler Kantonalbank AG - St. Gallen
• ADDRESS Central 2, Postfach 1820, 8021 Zürich • CONTACT Isabelle Brechbühl,
• ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
• PHONE • E-MAIL • WEB
Head of Swiss German Clients and IAM +41 (0)44 250 12 43 isabelle.brechbuehl@schroders.com www.schroders.ch
Swissquote Bank AG - Zurich • ADDRESS Schützengasse 22/24, Postfach 2017,
Scobag Privatbank AG - Basel • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Gartenstrasse 56, Postfach, 4010 Basel +41 (0)61 205 12 12 info@scobag.ch www.scobag.ch
Skandinaviska Enskilda Banken SA, Luxembourg, Geneva Branch - Geneva • ADDRESS Rue Rodolphe-Toepffer 8, 1206 Genève • CONTACT Fernand Cendan, Chief Operating • PHONE • E-MAIL • WEB
Officer, Chief Financial Officer +41 (0)22 704 01 05 fernand.cendan@sebprivatebanking.ch www.sebgroup.com/privatebanking
Società Bancaria Ticinese SA - Bellinzona • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Piazza Collegiata 3, 6501 Bellinzona +41 (0)91 821 51 21 info@bancaria.ch www.bancaria.ch
St. Leonhardstrasse 25, 9001 St. Gallen +41 (0)71 231 31 31 info@sgkb.ch www.sgkb.ch
• PHONE • E-MAIL • WEB
8021 Zürich +41 (0)44 825 87 77 forex.sales@swissquote.ch www.swissquote.ch
Swissquote Bank SA - Gland • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Chemin de la Crétaux 33, 1196 Gland +41 (0)44 825 87 77 forex.sales@swissquote.ch www.swissquote.ch
Trafina Privatbank AG - Basel • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rennweg 50, 4020 Basel +41 (0)61 317 17 17 info@trafina.ch www.trafina.ch
UBS AG - Geneva • ADDRESS Rue des Noirettes 35,
Case postale 2600, 1211 Genève 2 • CONTACT Annabelle Bryde, Market Head UBS
• PHONE • E-MAIL • WEB
Global Financial Intermediaries Suisse romande +41 (0)22 375 42 53 annabelle.bryde@ubs.com www.ubs.com
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DIRECTORY
UBS AG - Lugano
E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Basel
AG für Fondsverwaltung - Zug
• ADDRESS Piazzetta Posta, 6900 Lugano • CONTACT Claudio Scarfone, Head UBS Global
• ADDRESS Kaufhausgasse 7, 4051 Basel • PHONE +41 (0)61 205 21 00 • WEB www.gutzwiller.ch
• ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
• PHONE • E-MAIL • WEB
Financial Intermediaries Ticino +41 (0)91 801 88 55 claudio.scarfone@ubs.com www.ubs.com
UBS AG - Zurich • ADDRESS Stockerstrasse 64, Postfach 8098,
8002 Zürich • CONTACT Stephan Matti, Head UBS Global Financial • PHONE • E-MAIL • WEB
Intermediaries Deutschschweiz +41 (0)44 237 20 19 stephan.matti@ubs.com www.ubs.com
Union Bancaire Privée, UBP SA - Geneva • ADDRESS Rue du Rhône 96-98, Case Postale
1320, 1211 Genève 1 • CONTACT Fabrice Volluz, Responsable Plateforme Gérants de Fortunes Externes • PHONE +41 (0)58 819 21 11 • WEB www.ubp.com
United Mizrahi Bank (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Nuschelerstrasse 31, 8001 Zürich +41 (0)44 226 86 86 info@umbzh.ch www.umbzh.ch
Valartis Bank SA - Geneva • ADDRESS Place du Molard 2-4, 1211 Genève 3 • PHONE +41 (0)22 716 10 00 • WEB www.valartisgroup.ch
Zürcher Kantonalbank - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Mythenquai 24, 8002 Zürich Kilian Heitz, Head Acquisition IAM +41 (0)44 292 25 29 kilian.heitz@zkb.ch www.zkb.ch
LICENSED PRIVATE BANKS Baumann & Cie, Banquiers - Basel • ADDRESS St. Jakobs-Strasse 46, Postfach 2282, • PHONE • E-MAIL • WEB
4002 Basel +41 (0)61 279 41 41 info@baumann-banquiers.ch www.baumannbb.ch
Baumann & Cie, Banquiers - Zurich • ADDRESS Bellevueplatz 5, Postfach 715, • PHONE • E-MAIL • WEB
8024 Zürich +41 (0)44 563 64 65 info@baumann-banquiers.ch www.baumannbb.ch
Bordier & Cie - Geneva • ADDRESS Rue de Hollande 16, 1204 Genève • CONTACT Marco Arnold, Responsable Service • PHONE • E-MAIL • WEB
Tiers Gérants +41 (0)58 258 02 13 marco.arnold@bordier.com www.bordier.com
E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Geneva • ADDRESS Rue des Alpes 7, 1201 Genève • PHONE +41 (0)22 908 03 33 • WEB www.gutzwiller.ch
E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - Zurich • ADDRESS Stadthausquai 1, 8001 Zürich • PHONE +41 (0)43 497 27 42 • WEB www.gutzwiller.ch
Gonet & Cie - Geneva • ADDRESS Boulevard du Théâtre 6, 1211 Genève • CONTACT Laurent Perrin, Responsable • PHONE • E-MAIL • WEB
Département Gérants Indépendants +41 (0)22 317 17 65 lperrin@gonet.ch www.gonet.ch
Mourgue d'Algue & Cie - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de la Fontaine 5, 1204 Genève Pierre-André Mourgue d’Algue, Associé +41 (0)22 319 76 76 mabank@mabank.ch www.mabank.ch
Rahn & Bodmer Co. - Zurich • ADDRESS Talstrasse 15, Postfach, 8022 Zürich • CONTACT Eric Steinhauser, • PHONE • E-MAIL • WEB
Directeur Financial Services +41 (0)44 639 11 11 Eric.Steinhauser@rahnbodmer.ch www.rahnbodmer.ch
Reichmuth & Co - Luzern • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rütligasse 1, 6000 Luzern 7 +41 (0)41 249 49 49 welcome@reichmuthco.ch www.reichmuthco.ch
Reichmuth & Co - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Tödistrasse 63, 8002 Zürich +41 (0)44 299 49 49 welcome@reichmuthco.ch www.reichmuthco.ch
LICENSED FUND MANAGEMENT COMPANIES (FONDSLEITUNGEN, DIRECTIONS DE FONDS) 1741 Asset Management AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Münsterhof 5, 8001 Zürich Pierre-Yves Cahart, Director +41 (0)44 218 40 12 pierre-yves.cahart@1741am.com www.1741am.com
Poststrasse 12, 6301 Zug René Foschi, stv. direktor +41 (0)41 711 99 30 info@immofonds.ch www.immofonds.ch
ARVEST Funds AG - Pfäffikon • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon SZ Beyzade Han, CEO +41 (0)55 415 65 90 info@arvest.ch www.arvest.ch
AXA Investment Managers Schweiz AG Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Affolternstrasse 42, 8050 Zürich André Ullmann +41 (0)58 360 78 20 andre.ullmann@axa-im.com www.axa-im.ch
Balfidor Fondsleitung AG - Basel • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Peter Merian-Strasse 47, 4002 Basel Thomas Wiggli, Corporate services +41 (0)61 279 78 78 balfidor@balfidor.ch www.balfidor.ch
Berninvest AG - Bern • ADDRESS Schönburgstrasse 19, Postfach 694, • PHONE • E-MAIL • WEB
3000 Bern 25 +41 (0)31 818 55 55 berninvest@berninvest.ch www.berninvest.ch
BlackRock Asset Management AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Bahnhofstrasse 39, 8001 Zürich +41 (0)44 297 73 73 switzerland@blackrock.com www.blackrockinvestments.ch
Caceis (Switzerland) SA - Nyon • ADDRESS Chemin de Précossy 7/9, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 2259, 1260 Nyon 2 Philippe Bens, Administrateur délégué +41 (0)22 360 94 61 philippe.bens@caceis.com www.caceis.com
Credit Suisse Funds AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Uetlibergstrasse 231, 8045 Zürich Thomas Schärer +41 (0)44 333 40 50 info.funds@credit-suisse.com www.credit-suisse.com
Fidfunds Management SA - Nyon • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Chemin de Précossy 11, 1260 Nyon +41 (0)22 704 06 10 FID-Admin@fidfund.com www.fidfund.com
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Fortuna Investment SA - Adliswil • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Soodmattenstrasse 10, 8134 Adliswil 1 Aldo Laudonio, Asset manager +41 (0)58 472 53 06 investment.ch@generali.com www.fortunainvest.ch
FundPartner Solutions (Suisse) SA - Geneva • ADDRESS Route des Acacias 60, 1211 Genève 73 • PHONE +41 (0)58 323 23 23
Gérifonds SA - Lausanne • ADDRESS Rue du Maupas 2, Case Postale 6249,
1002 Lausanne • CONTACT Christian Carron, Directeur • PHONE +41 (0)21 321 32 00 • PHONE +41 (0)21 321 32 32 • E-MAIL christian.carron@gerifonds.ch • WEB www.gerifonds.ch
Gutzwiller Fonds Management AG - Basel • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Kaufhausgasse 5, 4051 Basel François Boulte, Director +41 (0)61 205 70 00 fbo@gutzwiller-funds.com www.gutzwiller-funds.com
Imovag Immobilien Verwaltungs AG Luzern • ADDRESS Hochdorferstrasse 14, Postfach, • PHONE • E-MAIL • WEB
6021 Emmenbrücke +41 (0)41 268 85 00 info@imovag.ch www.imovag.ch
Investissements Fonciers SA - Lausanne • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Ch. de la Joliette 2, 1006 Lausanne Arnaud de Jamblinne, Directeur Général +41 (0)21 613 11 88 arnaud.dejamblinne@lafonciere.ch www.lafonciere.ch
IPConcept (Schweiz) AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
In Gassen 6, Postfach, 8022 Zürich Anita Zuleger, Executive Board Member +41 (0)44 224 32 09 anita.zuleger@ipconcept.com www.ipconcept.com
LB (Swiss) Investment AG - Zurich • ADDRESS Claridenstrasse 20, Postfach 8022, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
8002 Zürich Marcel Weiss, CEO +41 (0)44 225 37 90 investment@lbswiss.ch www.lbswiss.ch
Lombard Odier Asset Management (Switzerland) SA - Geneva • ADDRESS Avenue des Morgines 6, • PHONE • E-MAIL • WEB
1213 Petit-Lancy +41 (0)22 793 06 87 contact@lombardodier.com www.lombardodier.com
LUKB Expert Fondsleitung AG - Luzern • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Pilatusstrasse 12, 6002 Luzern Gregory Zemp, Geschäftsleiter +41 (0)41 210 12 14 fondsleitung@lukb.ch www.expertfonds.ch
Mirabaud Asset Management (Suisse) SA - Genève • ADDRESS Boulevard Georges-Favon 29, • PHONE • E-MAIL • WEB
1204 Genève +41 (0)58 816 20 20 contact-us@mirabaud.com www.mirabaud.com
Pensimo Management AG - Zurich • ADDRESS Obstgartenstrasse 19, Postfach 246, • PHONE • E-MAIL • WEB
8042 Zürich +41 (0)43 255 21 00 kontakt@pensimo.ch www.pensimo.ch
Pictet Funds S.A. - Geneva • ADDRESS Route des Acacias 60,
Case Postale 5130, 1211 Genève 11 • CONTACT Laurent Ramsey, • PHONE • E-MAIL • WEB
Administrateur délégué +41 (0)58 323 30 00 pictetfunds@pictet.com www.pictetfunds.com
PMG Fonds Management AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Sihlstrasse 95, 8001 Zürich +41 (0)44 215 28 38 pmg@pmg-fonds.ch www.pmg-fonds.ch
ProgestFonds SA - Geneva • ADDRESS Rue de la Fontaine 5, 1204 Genève • PHONE +41 (0)22 310 48 04
PvB Pernet von Ballmoos AG - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Bellerivestrasse 20, 8008 Zürich +41 (0)44 205 51 51 info@pvbswiss.com www.pvbswiss.com
Realstone SA - Lausanne • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Av. du Théâtre 7, 1005 Lausanne +41 (0)58 262 00 00 info@realstone.ch www.realstone.ch
Reichmuth & Co Investmentfonds AG Luzern • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rütligasse 1, 6000 Luzern 7 +41 (0)41 249 49 99 welcome@reichmuthco.ch www.reichmuthco.ch
J. Safra Sarasin Investmentfonds AG - Basel • ADDRESS Wallstrasse 9, Postfach, 4002 Basel • CONTACT Hans-Peter Grossmann, • PHONE • E-MAIL • WEB
Managing director +41 (0)58 317 44 44 siforders@jsafrasarasin.com www.jsafrasarasin.ch
Schroder Investment Management (Switzerland) AG - Zurich • ADDRESS Central 2, Postfach 1820, 8021 Zürich • PHONE +41 (0)800 8 44 44 8 • WEB www.schroders.ch
Schweizerische Mobiliar AM (Bern) - Bern • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Bundesgasse 35, 3001 Bern +41 (0) 31 389 61 11 info.am@mobi.ch www.mobi-am.ch
Société pour la gestion de placements collectifs GEP SA - Lausanne • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue du Maupas 2, 1004 Lausanne +41 (0)21 318 72 72 mail@gep.ch www.fir.ch
SOLUFONDS SA - Geneva • ADDRESS Rue des Fléchères, Case Postale 216, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
1274 Signy-Centre Claudio Müller, Directeur général +41 (0)22 365 20 73 claudio.muller@solufonds.com www.solufonds.ch
Solvalor Fund Management S.A - Lausanne • ADDRESS Avenue Mon-Repos 14, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 7491, 1002 Lausanne Philippe Truan, Directeur +41 (0)58 404 03 00 info@solvalor.ch www.solvalor.ch
Swiss Finance & Property Funds AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich Hans-Peter Bauer, CEO +41 (0)43 344 61 31 info@swissfp.com www.swissfp.com
Swiss & Global Asset Management Ltd Zurich • ADDRESS Hardstrasse 201, Postfach, 8037 Zürich • CONTACT Martin Jufer, Member of the group • PHONE • E-MAIL • WEB
management board, Head of operations +41 (0)58 426 61 04 martin.jufer@swissglobal-am.com www.swissglobal-am.com
Swisscanto Asset Management AG - Bern • ADDRESS • CONTACT • PHONE • WEB
Nordring 4, 3000 Bern 25 Hans Frey, Directeur général +41 (0)58 344 44 00 www.swisscanto.ch
Swiss Life Funds AG - Lugano • ADDRESS Via Bagutti 5, Casella postale 5848, • PHONE • E-MAIL • WEB
6901 Lugano +41 (0)91 911 52 00 info@swisslifefunds.com www.swisslife-am.com
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DIRECTORY
Swiss Rock Asset Management AG - Zurich
BDO SA - Lugano
• ADDRESS Rigistrasse 60, 8006 Zürich • CONTACT Rudolf Lörtscher, Partenaire,
• ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
• PHONE • E-MAIL • E-MAIL • WEB
Responsable du service Clients +41 (0)44 360 57 00 info@swiss-rock.ch Rudolf.loertscher@swiss-rock.ch www.swiss-rock.ch
UBS Fund Management (Switzerland) AG Basel • ADDRESS Brunngässlein 12 / Dufourstr. 36, • PHONE • E-MAIL • WEB
4052 Basel +41 (0)61 288 49 10 sh-fundadmin-switzerland@ubs.com www.ubs.com/fundservices
Unigestion - Geneva • ADDRESS Avenue de Champel 8C, 1206 Genève • CONTACT Jean-François Hirschel, • PHONE • E-MAIL • E-MAIL • WEB
Managing director +41 (0)22 704 41 11 jf.hirschel@unigestion.com clients@unigestion.com www.unigestion.com
VALRES Fund Management SA - Genève • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de la Croix-d’Or 3, 1204 Genève +41 (0)22 436 37 60 info@valres.ch www.valres.ch
Vontobel Fonds Services AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich Diego Gadient, Directeur adjoint +41 (0)58 283 74 77 asset.management@vontobel.ch www.vontobel.com
LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES Asset Management Audit & Compliance SA - Geneva • ADDRESS 1 Rue Agasse 45, 1208 Genève • PHONE +41 (0)22 566 56 53 • ADDRESS 2 Bleicherweg 14, Postfach 2080,
8002 Zürich • PHONE +41 (0)44 503 53 40 • ADDRESS 3 Via Maderno 9, Casella Postale 6293,
6901 Lugano • PHONE +41 (0)44 503 53 44 • CONTACT Glen Millar, Director and Strategic Partner of the Kinetic Partners group • E-MAIL glen.millar@amaudit.ch • E-MAIL info@amaudit.ch • WEB www.amaudit.ch
BDO SA - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Rte de Meyrin 123, 1219 Genève Patrick Cattin, Partner +41 (0)22 322 24 12 patrick.cattin@bdo.ch www.bdo.ch
Via G.B. Pioda 14, 6901 Lugano Patrick Cattin, Partner +41 (0)22 322 24 12 patrick.cattin@bdo.ch www.bdo.ch
BDO SA - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Fabrikstrasse 50, 8031 Zürich Franco Straub, Partner +41 (0)44 444 37 08 franco.straub@bdo.ch www.bdo.ch
Deloitte SA - Geneva
KPMG SA - Lugano • ADDRESS Via Serafino Balestra 33, 6900 Lugano • CONTACT Lars Schlichting, Partner, • PHONE • E-MAIL • WEB
Attorney-at-Law, LL.M. +41 (0)58 249 32 32 lschlichting@kpmg.com www.kpmg.ch
KPMG AG - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Badenerstrasse 172, 8026 Zürich Markus Schunk, Partner +41 (0)58 249 31 31 markusschunk@kpmg.com www.kpmg.ch
• ADDRESS Route de Pré-Bois 20,
Mazars Coresa SA - Geneva
Case postale 1808, 1215 Genève 15 • CONTACT Alexandre Buga, Associé • PHONE +41 (0)58 279 80 49 • E-MAIL abuga@deloitte.ch • WEB www.deloitte.ch
• ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Chemin de Blandonnet 2, 1214 Vernier Philippe Rubin, Country Managing Partner +41 (0)22 708 10 80 info@mazars.ch www.mazars.ch
Deloitte SA - Lugano
Mazars Coresa AG - Zurich
• ADDRESS Via Ferruccio Pelli 1,
• ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Casella postale 5520, 6900 Lugano • CONTACT Alexandre Buga, Associé • PHONE +41 (0)58 279 80 49 • E-MAIL abuga@deloitte.ch • WEB www.deloitte.ch
Deloitte AG - Zurich • ADDRESS General-Guisan-Quai 38, Postfach 2232, • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
8022 Zürich Rolf Schönauer, Partner +41 (0)58 279 63 18 rschoenauer@deloitte.ch www.deloitte.ch
Ernst & Young - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Route de Chancy 59, 1213 Petit-Lancy 1 Stéphane Muller, Partner +41 (0)58 286 55 95 stephane.muller@ch.ey.com www.ey.com/ch
Ernst & Young - Lugano • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Corso Elvezia 33, 6901 Lugano Erico Bertoli, Executive Director +41 (0)58 286 24 17 erico.bertoli@ch.ey.com www.ey.com/ch
Ernst & Young - Zurich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Maagplatz 1, 8005 Zürich Patrick Schwaller +41 (0)58 286 69 30 patrick.schwaller@ch.ey.com www.ey.com/ch
KPMG SA - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de Lyon 111, 1203 Genève Yvan Mermod, Partner +41 (0)58 249 25 15 ymermod@kpmg.com www.kpmg.ch
Mühlebachstrasse 20, 8008 Zürich Beatrice Bartelt, Executive Director +41 (0)44 384 84 44 info@mazars.ch www.mazars.ch
PKF Certifica SA - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Pretorio 9, 6900 Lugano +41 (0)91 911 11 11 info@pkfcertifica.ch www.pkfcertifica.ch
PwC - Geneva • ADDRESS Avenue Giuseppe-Motta 50, Case
Postale, 1211 Genève 2 • CONTACT Jean-Sébastien Lassonde, Associé, • PHONE • E-MAIL • WEB
Responsable Asset Management +41 (0)58 792 81 46 jean.sebastien.lassonde@ch.pwc.com www.pwc.ch
SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de Rive 8, 1204 Genève +41 (0)22 310 07 35 info@arif.ch www.arif.ch
Association Suisse des Gérants de Fortune (ASG - VSV) - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de Chantepoulet 12, 1201 Genève +41 (0)22 347 62 40 infogeneve@vsv-asg.ch www.vsv-asg.ch
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Associazione Svizzera di Gestori di Patrimoni (ASG - VSV) - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Landriani 3, 6900 Lugano +41 (0)91 922 51 50 infolugano@vsv-asg.ch www.vsv-asg.ch
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV - ASG) - Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Bahnhofstrasse 35, 8001 Zürich +41 (0)44 228 70 10 info@vsv-asg.ch www.vsv-asg.ch
OAR-G Organisme d'autorégulation des Gérants de Patrimoine - Geneva • ADDRESS Rue Pedro-Meylan 2, Case postale 107, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 17 +41 (0)22 700 73 20 secretariat@oarg.ch www.oarg.ch
Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT) - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Casella Postale 6164, 6901 Lugano +41 (0)91 924 98 53 segretariato@oadfct.ch www.oadfct.ch
PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein Zurich • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Florastrasse 44, 8008 Zürich +41 (0)43 488 52 80 info@polyreg.ch www.polyreg.ch
PolyReg Association Générale d'Autorégulation - Neuchâtel • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue du Château 23, 2000 Neuchâtel +41 (0)32 720 92 30 info@polyreg-romandie.ch www.polyreg.ch
PolyReg Associazione Generale di Autodisciplina - Lugano • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Via Nassa 56, 6900 Lugano +41 (0)91 922 64 56 info@polyregticino.ch www.polyreg.ch
Swiss Association of Investment Companies (SVIG-SAIC) - Baar • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Grabenstrasse 25, 6340 Baar +41 (0)41 768 11 05 sro@svig.org www.svig.org
VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen - Zug • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Baarerstrasse 112, Postfach, 6302 Zug +41 (0)41 763 28 20 info@vqf.ch www.vqf.ch
IFA’s AssOCIATIONs Groupement Suisse des Conseils en Gestion Indépendants GSCGI - Geneva • ADDRESS Secrétariat, Rue du Vieux-Collège 3, • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 3255, 1211 Genève 3 +41 (0)22 317 11 22 secretariat@gscgi.ch www.gscgi.ch
Schweiz Vereinigung Unabhängiger Finanzberater (SVUF - GSCGI) - Zurich • ADDRESS c/o Findling Grey AG, • PHONE • E-MAIL • WEB
Riesbachstrasse 57, 8008 Zürich +41 (0)43 819 42 43 sekretariat@svuf.ch www.svuf.ch
Cité Gestion SA - Geneva / Lausanne / Zurich • ADDRESS 1 Rue de la Cité 15-17, 1204 Genève • PHONE +41 (0)22 820 60 00 • ADDRESS 2 Place Saint-François 11, • PHONE • ADDRESS 3 • PHONE • E-MAIL • WEB
1003 Lausanne +41 (0)21 321 67 00 Sihlstrasse 20, 8001 Zürich +41 (0)44 224 62 00 info@cite-gestion.com www.cite-gestion.com
E-MERGING - Geneva • CONTACT Olivier Collombin • PHONE +41 (0)79 217 29 11 • WEB www.e-merging.com
les plates-formes sodi - Geneva
Associazione Svizzera dei Consulenti Finanziari Independenti (ASCFI - GSCGI) Lugano
• ADDRESS 1 Plate-forme Albert-Gos, rue Albert-Gos 3,
• ADDRESS c/o Phoenix Investment Managers,
• ADDRESS 2 Plate-forme Dufour, rue du Général-
• PHONE • E-MAIL • WEB
Via Maderno 10, 6900 Lugano +41 (0)91 923 44 77 segreteria@gscgi.ch www.gscgi.ch
Groupement Patronal des Gérants de Patrimoines - Geneva • ADDRESS Rue Pedro-Meylan 4, Case Postale 52, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 17 +41 (0)22 839 88 44 info@gpgp.ch www.gpgp.ch
Convention of Independent Financial Advisors (CIFA) - Geneva • ADDRESS Rue du Vieux Collège 3, • PHONE • E-MAIL • WEB
Case Postale 3255, 1211 Genève 3 +41 (0)22 317 11 11 secretariat@cifango.org www.cifafound.ch
PLATFORMs OF INDEPENDENT AssET MANAGERs & sOCIAL NETWORKs
1206 Genève
• PHONE • CONTACT • E-MAIL • CONTACT • E-MAIL • WEB
Dufour 20, 1204 Genève +41 (0)22 849 02 49 Pierre Retord, Associé pierre.r@sodi.ch Maurice Levy, Associé mlevy@sodi.ch www.sodi.ch
Mantor - Geneva • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Place des Philosophes 10, 1205 Genève +41 (0)58 595 98 59 contact@mantor.ch www.mantor.ch
swisspartners Investment Network AG – Zurich / Geneva • ADDRESS 1 Am Schanzengraben 23, Postfach,
8022 Zürich • PHONE +41 (0)58 200 01 00 • ADDRESS 2 Rue Neuve-du-Molard 24, Case Postale, • PHONE • E-MAIL • WEB
1211 Genève 3 +41 (0)58 200 02 00 info@swisspartners.com www.swisspartners.com
Altius Finance SA - Lausanne • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de la Paix 6, 1003 Lausanne Zacharias Andriotis +41 (0)58 105 76 00 info@altiusfinance.com www.altiusfinance.com
Amethyst WealthAdvisor & Partners AWAP Geneva • ADDRESS Rue Musy 8, 1207 Genève • PHONE +41 (0)22 510 12 28
Assetbox - Zurich • ADDRESS General-Guisan-Quai 38, Postfach 2232,
8022 Zürich • CONTACT Marcel Meyer • PHONE +41 (0)58 279 7356 • E-MAIL marcelmeyer@deloitte.ch
ONLINE FINANCIAL sERVICEs CornèrTrader - Zürich • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Tödistrasse 27, 8002 Zürich Wenzel Müller, Institutional Sales +41 (0) 58 880 42 44 wenzel.mueller@cornertrader.ch www.cornertrader.ch
Dukascopy Bank SA - Geneva • ADDRESS Route de Pré-Bois 20, ICC, Entrance H, • PHONE • E-MAIL • WEB
1215 Genève 15 +41 (0)22 799 48 88 info@dukascopy.com www.dukascopy.com
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DIRECTORY
Saxo Bank (Schweiz) AG - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • EMAIL • WEB
Rue du Coutance 8, 1201 Genève Mickael Irrmann +41 (0)58 317 96 10 mickael.irrmann@saxobank.ch ch.saxobank.com
Saxo Bank (Schweiz) AG - Zurich
Département Fédéral des Finances (DFF) - Bern • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Basler Bankenvereinigung - Basel • ADDRESS Aeschenvorstadt 67, Postfach,
• ADDRESS Rietstrasse 41, Postfach 509, • PHONE • WEB
8702 Zollikon +41 (0)58 317 98 10 ch.saxobank.com
Strateo, Genève, succursale de Keytrade Bank SA (Bruxelles) - Geneva • ADDRESS • CONTACT • PHONE • E-MAIL • WEB
Rue de Chantepoulet 25, 1201 Genève Patrick Soetens, General Manager +41 (0)22 715 20 20 patrick.soetens@strateo.ch www.strateo.ch
Swissquote Bank AG - Zurich • ADDRESS Schützengasse 22/24, Postfach 2017, • PHONE • WEB
8001 Zürich +41 (0)44 825 88 88 www.swissquote.ch
RELEVANT CONTACTS Association Vaudoise des Banques Lausanne • ADDRESS Secrétariat, Case Postale 1215, • PHONE • WEB
1001 Lausanne +41 (0)58 796 33 00 www.banques-finance-vaud.ch
AZEK SA, Swiss Training Centre for Investment Professionals - Bülach • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Feldstrasse 80, 8180 Bülach +41 (0)44 872 35 35 info@azek.ch www.azek.ch
Banque Nationale Suisse (BNS) - Zurich • ADDRESS Börsenstrasse 15, Postfach, • PHONE • E-MAIL • WEB
8022 Zürich +41 (0)44 631 31 11 snb@snb.ch www.snb.ch
CAIA Switzerland • PHONE • E-MAIL • WEB
+41 (0)22 548 07 82 switzerland@caia.org www.caia.org
CFA Society Switzerland - Zug • ADDRESS Chamerstrasse 79, Postfach 3437, • PHONE • E-MAIL • WEB
6303 Zug +41 (0)41 741 00 74 info@cfaswitzerland.org www.cfasociety.org
Bundesgasse 3, 3003 Bern +41 (0) 58 462 60 33 info@gs-efd.admin.ch www.efd.admin.ch
• PHONE • EMAIL • WEB
4010 Basel +41 (0)61 270 60 11 info@bankenbasel.ch www.bankenbasel.ch
Finanzplatz Zürich - Zurich • ADDRESS • PHONE • EMAIL • WEB
Münstergasse 9, 8001 Zürich +41 (0)43 244 55 83 info@zuercher-bankenverband.ch www.finanzplatz-zuerich.ch
FINMA - Bern Autorité Fédérale de Surveillance des Marchés Financiers / Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht / Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari • ADDRESS Laupenstrasse 27, 3008 Bern • PHONE +41 (0)31 327 91 00 • E-MAIL info@finma.ch • WEB www.finma.ch
Genève Place Financière - Geneva • ADDRESS Chemin Rieu 17, Case postale 319, • PHONE • WEB
1211 Genève 17 +41 (0)22 849 19 19 www.geneve-finance.ch
Observatoire de la Finance - Geneva • ADDRESS • PHONE • EMAIL • WEB
Rue de l'Athénée 24, 1206 Genève +41 (0)22 346 30 35 office@obsfin.ch www.obsfin.ch
Ombudsman des Banques Suisses - Zurich • ADDRESS Bahnhofplatz 9, Postfach 1818, • PHONE • WEB
8021 Zürich +41 (0)43 266 14 14 - (DE / EN) +41 (0)21 311 29 83 - (FR / IT) www.bankingombudsman.ch
Secrétariat d'Etat aux Questions Financières Internationales (SFI) - Bern • ADDRESS • PHONE • EMAIL • WEB
Bundesgasse 3, 3003 Bern +41 (0)31 322 61 63 info@sif.admin.ch www.sif.admin.ch
Sustainable Finance Geneva (SFG) - Geneva • ADDRESS • PHONE • EMAIL • WEB
Chemin Rieu 17, 1208 Genève +41 (0)22 849 19 13 info@sfgeneva.org www.sfgeneva.org
Swiss Sustainable Finance - Zurich • PHONE • EMAIL
+41 (0)58 283 62 16 info@sustainablefinance.ch
Swiss Financial Analysts Association SFAA - Bülach • ADDRESS • PHONE • E-MAIL • WEB
Feldstrasse 80, 8180 Bülach +41 (0)44 872 35 40 info@sfaa.ch www.sfaa.ch
Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA - Basel • ADDRESS Dufourstrasse 49, Postfach, 4002 Basel • PHONE +41 (0)61 278 98 00 • WEB www.sfama.ch
The Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) - Zug • ADDRESS Grafenauweg 10, Postfach 4332, • PHONE • E-MAIL • WEB
6304 Zug +41 (0)41 757 67 77 info@seca.ch www.seca.ch
FINANCIAL DATA PROVIDERS Bloomberg • www.bloomberg.com
Credit Suisse Hedge Fund Index • www.hedgeindex.com
FundExplorer GmbH • www.fundexplorer.ch
fundinfo AG • www.fundinfo.com
Hedge Fund Research • www.hedgefundresearch.com
hedgegate • www.hedgegate.com
Le Temps SA, Genève • www.letemps.ch/economie_finance/fonds_placement
Morningstar • www.morningstar.ch
Neue Zürcher Zeitung AG, Zürich • www.nzz.ch/finanzen/fonds/uebersicht/
Schweizerische Teletext AG • www.teletext.ch/RTSUn/600-01.html
SIX Swiss Exchange Ltd • www.six-swiss-exchange.com
SIX Structured Products Exchange Ltd • www.six-structured-products.com
Stoxx • www.stoxx.com
Swiss Fund Data AG • www.swissfunddata.ch
Thomson Reuters • www.thomsonreuters.com
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Instrumento N°Uno
G E N E VA B O U T I Q U E , R U E D U R H Ô N E 2 7 - T E L . + 4 1 ( 0 ) 2 2 3 1 7 1 0 8 2 ABU DHABI
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BAL HARBOUR
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COURCHEVEL
NEW YORK
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DUBAI
PORTO CERVO
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G E N E VA ROME
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www• degrisogono• com P99.indd 99 DG_INVEST'NEWS_Avril2015.indd 1
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IN V E ST ’N E WS 2 0 1 5
Automatic winding chronograph movement Power reserve : circa 55 hours Annual calendar 12-hour totalizer 60-minute countdown timer Chronograph flyback function Grade 5 titanium baseplate and bridges Rotor with ceramic ball bearings Special tungsten-colbolt alloy rotor weight 6-positional, variable rotor geometry With 18-carat white gold wings Balance wheel in Glucydur with 3 arms Frequency : 28 800 vph (4Hz) Moment of inertia : 4.8 mg.cm² Case in TZP Ceramic with caseband in NTPT® Carbon Finished and polished by hand
M A I
CALIBER RM 011 FLYBACK CHRONOGRAPH YELLOW FLASH
SONDERAUSGABE
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E R M Ö G E N S V E R W A L T E R
SONDERAUSGABE MAI
2015
GUIDE
2015
FÜR VERMÖGENSVERWALTER
10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen
Änderungen Zukunft des Asset Managements Roboter als Vermögensverwalter? Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Besteuerung der französisch- schweizerischen Vermögen
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