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Jäck AG

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Kolumne

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Hagelwetter 20. Juli 2022

Haben Sie Ihre Fassade bereits auf Hagelspuren geprüft?

Ansicht Fassade mit Hagelschaden Hageleinschläge markiert

Am Mittwoch, 20. Juli ist ein heftiges Gewitter über das Berner Oberland gezogen und hat in diversen Gebieten mittlere bis starke Hagel-Gewitter verursacht.

Wie ist ein Hagelschaden erkennbar?

Vielen Immobilienbesitzern oder Mitglieder von Eigentümergemeinschaften ist nicht bewusst, dass Ihre Liegenschaften vom Hagel beschädigt worden sind. Bei verputzten Flächen ist es einfach erkennbar: Entweder der Verputz ist beschädigt oder die Farbe blättert ab. Bei den Holzoberflächen wie Fassadenschalung, Holzdeck, Dachrand, Balkongeländer, Fensterläden etc. ist es etwas schwieriger festzustellen. Am schwierigsten jedoch ist es, bei noch sehr neuwertigen Beschichtungen. Durch den Hageleinschlag wird die Farbschicht beschädigt, dadurch kann Feuchtigkeit eindringen und so wird der Anstrich schneller altern. Hier dürfen Sie gerne auf unser geschultes Auge zählen, rufen Sie uns an für eine Beratung.

Wie wird ein Hagelschaden behoben?

Das Beheben solcher Schadenfälle ist sehr unterschiedlich und kommt stark auf den Zustand des bestehenden Anstrichs an. Ist der Anstrich neuwertig kann grösstenteils mit zwei Auffrisch-Anstrichen repariert werden. Wenn hingegen die Pigmente mit wenig oder keinen Bindemitteln auf der Oberfläche der Fassade liegen, kommt man nicht um einen neuen Anstrichaufbau herum. Durch die Hageleinwirkung sind die noch bestehenden Pigmente vollständig abgelöst worden. Somit müssen sämtliche übriggebliebene Anstrichteile komplett entfernt werden. Bei den Neuanstrichen gilt es immer darauf zu achten, dass die Beschichtung einerseits eine möglichst lange Lebensdauer hat und dennoch gut renoviert werden können.

Da wir über drei Hebebühnen verfügen, ist es bei Teilsanierungen immer möglich die Arbeiten effizient ohne vorgängiges Gerüststellen auszuführen.

Bei Fragen und Unsicherheiten rufen Sie uns an, wir beurteilen Ihre Liegenschaft gerne!

Adrian Jäck

Vorsitzender der Geschäftsleitung Geschäftsführer Maler eidg. dipl. Malermeister adrian.jaeck@jaeck-ag.ch 033 822 70 90 www.jaeck-ag.ch

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