Aktuelles Handbuch der Baukonstruktionen

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329 Gründung – Sonstiges Konstruktionsdetails Gründung und Abdichtung

Ausbildung eines Kellers aus WU-Beton

12 13 14 15 16

1 2 3 4

17

5

18 19 20

11

6

5 7

3 8 9 10

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1 Bodenbelag 2 schwimmender Estrich 3 Trennlage 4 Geschossdecke, Stahlbeton 5 Arbeitsfuge 6 Verbundestrich, Oberfläche beschichtet 7 Bodenplatte, WU-Beton ≥ 25 cm 8 Perimeterdämmung, druckfest 9 Sauberkeitsschicht 10 Boden, verdichtet 11 Fugenband 12 Innenputz 13 Mauerwerk 14 Wärmedämmung 15 Lattung, Hinterlüftungsebene 16 Fassadenbekleidung 17 Sockelputz 18 Noppenbahn 19 Perimeterdämmung 20 WU-Beton ≥ 24 cm


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330 Außenwände Brandschutz

Feuerwiderstandsklassen Die Feuerwiderstandsdauer beschreibt die Dauer in Minuten, in der das geprüfte Bauteil der Brandbeanspruchung während der Prüfung standhält. Es erfolgt eine entsprechende Klasseneinteilung. Bauteile werden nach DIN 4102 entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180 eingestuft. Die Einstufung nach DIN EN 13501 erfolgt in: Wände (ohne raumabschließende Funktion)

R 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360

Wände (mit raumabschließender Funktion)

RE 20, 30, 60, 90, 120, 180, 240

Wände (mit Raumabschluss und Wärmedämmung)

REI 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240

Wände

REW 20, 30, 60, 90, 120, 180, 240

Brandwände

REI-M 30, 60, 90, 120, 180, 240

Tab. 3: Feuerwiderstandsklassen tragender Bauteile nach DIN EN 13501-2 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen Bauaufsichtliche Anforderung

Ohne Raumabschluss

Mit Raumabschluss

feuerhemmend

R 30

REI 30

hochfeuerhemmend

R 60

REI 60

feuerbeständig

R 90

REI 90

Feuerbeständigkeit 120 min

R 120

REI 120

Brandwand

REI-M 90

Alle Baustoffe, die in keine andere Klasse einzuordnen sind, gelten als leicht entflammbar. Bauprodukte aus Baustoffen, die auch nach der Verarbeitung oder nach dem Einbau noch leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Veränderung baulicher Anlagen in Deutschland nicht verwendet werden.

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Die Feuerwiderstandsdauer und damit auch die Feuer widerstandsklasse eines Bauteils hängen im Wesentlichen von folgenden Einflüssen ab: – Brandbeanspruchung (ein- oder mehrseitig) – verwendeter Baustoff oder Baustoffverbund – Bauteilabmessungen (Querschnittsabmessungen, Schlankheit, Achsabstände usw.) – bauliche Ausbildung (Anschlüsse, Auflager, Halterungen, Befestigungen, Fugen, Verbindungsmittel usw.) – statisches System (statisch bestimmte oder unbestimmte Lagerung, einachsige oder zweiachsige Lastabtragung, Einspannungen usw.) – Ausnutzungsgrad der Festigkeiten der verwendeten Baustoffe infolge äußerer Lasten – Anordnung von Bekleidungen (Ummantelungen, Putze, Unterdecken, Vorsatzschalen usw.)

Brandwände Die Anforderungen an Brandwände sind in den Landesbauordnungen der Länder enthalten. Die Musterbauordnung beschreibt die Anforderungen an Brandwände in § 30 (siehe hierzu Kapitel 330.1). Zusammenfassung: – Bestehend aus nichtbrennbaren Bestandteilen. – Hält mindestens 90 Minuten einem normierten Brand unter mechanischer Belastung stand. – Dürfen keine Öffnungen besitzen oder Einbau von Feuerabschlüssen in Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand (mindestens 90 Minuten ≥ feuerbeständig). – Anforderung hochfeuerhemmend unter mechanischer Beanspruchung bei Gebäuden der GKL 4 – Anforderung hochfeuerhemmend bei Gebäuden der GKL 1–3 – Sie müssen bis zur Bedachung durchgehend und in den Geschossen übereinander angeordnet sein. – Überdachführung von mindestens 30 cm oder Ausführung einer feuerbeständigen Platte beidseitig der Brandwand – Führung bis mindestens unter die Dachhaut in Gebäuden der GKL 1–3


332 Nichttragende Außenwände Nichttragende Außenwände aus Metall

KG 332.9 Seite 5 Kapitel 2

1 Stahlprofil HEM 360 2 Stahlbetonverbundstütze 250/250 mm 3 Dachaufbau: Dichtungsbahn PE-Folie 25-mm-Holzwerkstoffplatte 80-mm-Mineralfaserdämmung Stahlprofil HEB 200/200 mm Dämmung Dampfbremse 12,5-mm-Gipskarton 4 Unterkonstruktion Aluminiumprofile 100/60/5 mm und 60/40/3 mm 5 Edelstahlblech V4A 4 mm 6 Sonnenschutz Edelstahlblech V4A, nach oben und unten hinter die Stahlfassade fahrbar 7 Lüftungsfuge mit Vogelgitter 8 Regenrinne/Dehnfuge 9 Jalousie 10 Elektromotor 11 Führungsschiene für vertikale Schiebeläden (6) 12 Dehnfuge 13 Absturzsicherung 14 Wärmeschutzverglasung 15 Aluminiumpaneel gedämmt 80 mm Bild 10: Ausführungsbeispiel hinterlüftete Fassade aus Edelstahl a) Vertikalschnitt b) Horizontalschnitt

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KG 340.3 Seite 1

340 Innenwände Brandschutz

340.3 Brandschutz Die Anforderungen des Brandschutzes ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Bundesländer. Die Gebäude werden in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Anzahl der Wohnungen und der Anleiterbarkeit bei einem Feuerwehreinsatz (OFF > 7 m) in 5 Gebäudeklassen eingeteilt. Die Klassifizierung von Gebäuden, Angaben zu Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen sind ausführlich im Kapitel 330.3 Außenwände – Brandschutz erläutert.

Innenwände An Innenwände können verschiedene Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. Sie sind für den vorbeugenden Bandschutz von großer Bedeutung. Da Innenwände meist eine raumabschließende Wirkung haben, können sie unter Brandeinwirkung je nach Ausbildung auch als abschottendes Bauteil wirken und somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Aus Sicht des baulichen Brandschutzes werden verschiedene Wandbauarten und Funktionen unterschieden: – tragend, ohne raumabschließende Funktion (R 30, R 60, R 90 …) – tragend, mit raumabschließender Funktion (REI 30, REI 60, REI 90 …) – nicht tragend, mit raumabschließender Funktion (EI 30, EI 60, EI 90 …) – nicht tragend, ohne raumabschließende Funktion (ohne europäische Brandschutzklassifizierung) Tragende Wände ohne raumabschließende Funktion Dies sind Bauteile, die im Brandfall ausschließlich ihre Tragfähigkeit gewährleisten müssen. Sie werden mindestens zweiseitig vom Brand beansprucht. Tragende Wände mit raumabschließender Funktion Dies sind Bauteile, die im Brandfall sowohl ihre Tragfähigkeit als auch den Raumabschluss und die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung für die Dauer ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleisten müssen. Der Raumabschluss ist dann gegeben, wenn die Übertragung von Feuer und Rauch von einem brandschutztechnisch getrennten Bereich in den anderen verhindert wird. Sie werden deshalb auch nur einseitig vom Brand beansprucht. Die in den Landesbauord-

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nungen der Länder beschriebenen Anforderungen an raumabschließende Trennwände gelten sowohl für tragende als auch für nichttragende Wände. Nicht tragende Wände mit raumabschließender Funktion Diese Bauteile werden im Brandfall vorrangig durch ihr Eigengewicht beansprucht und verhindern die Brandund Rauchübertragung von einem Raum zum anderen. Sie werden nur einseitig vom Brand beansprucht.

Brandwände Innere Brandwände werden erforderlich, wenn ein ausgedehntes Gebäude in Brandabschnitte unterteilt werden muss. Dadurch soll ein möglicher Brand auf einen Brandabschnitt begrenzt werden. Gemäß MBO dürfen die Brandabschnitte 40 m nicht überschreiten. Die Anforderungen an Brandwände sind in den Landesbauordnungen der Länder enthalten. Die Musterbauordnung beschreibt die Anforderungen an Brandwände in § 30. Zusammenfassung: – bestehend aus nichtbrennbaren Bestandteilen – hält mindestens 90 min einem normierten Brand unter mechanischer Belastung stand – dürfen keine Öffnungen besitzen oder Einbau von Feuerabschlüssen in Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand (mindestens 90 min ≥ feuerbeständig) – Anforderung hochfeuerhemmend unter mechanischer Beanspruchung bei Gebäuden der GKL 4 – Anforderung hochfeuerhemmend bei Gebäuden der GKL 1 bis 3 – bis zur Bedachung durchgehend und in den Geschossen übereinander angeordnet – Überdachführung von mindestens 30 cm oder Ausführung einer feuerbeständigen Platte beidseitig der Brandwand – Führung bis mindestens unter die Dachhaut in Gebäuden der GKL 1 bis 3


KG 351.3 Seite 23

351 Deckenkonstruktionen Balkone und Loggien

Kapitel 2

1

2

3

4

1 Gel채nder, L-Strahlprofil, umlaufend, F체llung Stahlgitter

2 Gitterrost 20/40 mm

3 Stahlprofil

4 Stahlkonsole

Bild 38: Beispiel einer durchl채ssigen Konstruktion mit Stahlgitterrost

Bild 39: H채ngebalkon mit Holzbelag [8]

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Bild 40: Erweiterung eines Stehbalkons mit unterschiedlichen Materialien [8]


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351 Deckenkonstruktionen Treppen

Kapitel 2

5 4

3

2

1

11 12 13 14 15

6

8

7 9 10

1 2 3 4

Zementestrich Bodenbelag des Treppenpodests Randdämmstreifen elastische Fuge

5 Sockelfliese 6 Trittschalldämmung 7 Elastomerlager 8 Treppenpodest

9 10 11 12

Mauerwerk, Treppenhauswand Innenputz Nutzschicht Zementestrich

13 Trennschicht 14 Trittschalldämmung 15 Stahlbetondeckenplatte

Bild 89: Trittschalldämmung mit Elastomerlager im Bereich Treppenpodest/Geschossdecke

1 4 2

3 10 6 11 5 8 9 12 13

7

1 2 3 4

Sockelfliese elastische Fuge Randdämmstreifen Belag

5 Laufhülse 6 Brandschutzmanschette) (optional 7 Treppenlauf

8 Rechteckhohlprofil (Edelstahl) 9 Schöck Tronsole ®, Typ QW (∆L × w = 27 dB F 90) 10 Fugenplatte oder offenen Fuge

11 trittschallgedämmte Wandhülse 12 Druckverteilungsplatte 13 Elastomerlager

Bild 90: Schalltechnische Entkopplung des Treppenpodests von der Treppenhauswand [Schöck]

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KG 352.8 Seite 4

Deckenbeläge 352 Bodenbeläge aus Naturstein, Betonstein, keramischen Fliesen und Platten

Bild 4: Fugenausbildungen bei Verlegung in Dickbett auf schwimmendem Estrich

Bild 5: Randfuge bei Dickbett- und Dünnbettverlegung auf schwimmendem Estrich


KG 363.2 Seite 43

363 Dachbeläge Dachabdichtungen für Flachdächer

Kapitel 2

a)

9

4

1

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c)

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26

1 Fehlboden, OSB-Platten, 24 mm stark 2 Wärmedämmung zwischen Deckenbalken, 120 mm stark 3 Schalung aus OSB-Platten, 24 mm stark 4 Unterhangdecke aus Gipskartonplatten und Holzunterkonstruktion mit Dampfsperre 5 Gefälledämmung, druckfest, 20–60 mm stark 6 Abdichtung nach DIN 18195-5 7 Dränagematte aufgefüllt mit Feinsplitt, 25 mm 8 Dielenbelag aus Lärchenholz auf Holzunterkonstruktion 9 Flexrost, höhenverstellbar 10 Kragbalken 10/24, mit vorhandenen Deckenbalken verbolzt 11 Sichtschalung, gehobelt 12 Wärmedämmverbundsystem, WLG 035, 80 mm 13 Rinne aus Kunststoff Bild 37: Loggia und Balkonkonstruktion aus Holz a) Gesamtschnitt b) Detailschnitt Türbereich c) Detailschnitt Traufbereich

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14 Geländerkonstruktion 15 Fenstertür aus Kunststoff 16 Außenfensterbank aus Holz 17 Abdichtung 18 Keilbohle auf Stützwinkel 19 Verwahrblech 20 Fugenband 21 Lochwinkel 22 Balkonplatten aus Faserzement 23 Tropfprofil 24 Randabschlussprofil 25 mit Bindemittel verfestigter Randbereich als Randstütze 26 Streichbalken mit BMF-Winkelverbinder an Kragbalken befestigt


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