ANZEIGENPREISE «NZZ AM SONNTAG» 2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN
2
Charakteristik Die «NZZ am Sonntag» ist die Qualitätszeitung unter den Sonntagsblättern. Sie verbindet die publizistischen Werte des Hauses NZZ mit den besonderen Bedürfnissen der Leserinnen und Leser am Sonntag. Eine eigene Redaktion sorgt mit Analysen, vertieften Hintergrundberichten, eigenständigen Recherchen und kompetenten Kommentaren dafür, dass die anspruchsvolle Leserschaft der «NZZ am Sonntag» auch am siebten Tag der Woche fundiert über die wichtigsten Geschehnisse der vergangenen Woche informiert und über Ereignisse der kommenden Woche ins Bild gesetzt wird. Da der Sonntag ein spezieller Lesetag ist, will die «NZZ am Sonntag» mit unterhaltsamen Geschichten, mit Beiträgen über kultivierte Lebensart, mit Reportagen und Interviews auch Vergnügen bereiten.
Sämtliche Preise in Schweizerfranken, gültig für Kunden in der Schweiz, exkl. 7,6% MWSt, Änderungen vorbehalten.
Mediadaten
3
Leistungs- und Leserschaftsdaten Z – Die schönen Seiten 2
NZZ am Sonntag Auflage Leserzahl Reichweite Struktur TLP 1
Schweiz Deutschschweiz Deutschschweiz Männer/Frauen sw /farbig
126 371 Exemplare 458 000 Leser 10,8% 54% /46% Fr. 31.90/Fr. 45.35
Auflage Leserzahl Reichweite Struktur TLP 1
Schweiz Deutschschweiz Deutschschweiz Männer/Frauen farbig
320 000 Exemplare 614 000 Leser 14,4% 56% /44% Fr. 46.60
Bücher am Sonntag 2 Auflage Leserzahl Reichweite Struktur TLP 1
Schweiz Deutschschweiz Deutschschweiz Männer/Frauen sw /farbig
152 000 Exemplare 458 000 Leser 10,8% 54% /46% Fr. 14.60/Fr. 20.75
Gesamt Schweiz Deutschschweiz Deutschschweiz Männer/Frauen sw /farbig
269 380 Exemplare 253 334 Exemplare 614 000 Leser 14,4% 56% /44% Fr. 34.90/Fr. 40.65
NZZexecutive Auflage Leserzahl Reichweite Struktur TLP 1
1
Tausend-Leser-Preis. 2 Verlagsangabe. Quellen: WEMF Auflagen-Bulletin 2008, MACH Basic 2008-2.
Mediadaten
4
Bundstruktur
5
Bundstruktur
Wöchentliche Beilagen
1. Bund 2. Bund 3. Bund 4. Bund 5. Bund 6. Bund 7. Bund 8. Bund
NZZexecutive (Stellenbund)
Aktualität Hintergrund Wirtschaft Sport Kultur Wissen Gesellschaft Stil
Monatliche Beilagen Bücher am Sonntag
Schwerpunktthemen und Sonderbeilagen Gemäss separater Liste unter Register «Schwerpunktthemen und Beilagen» (Seiten 12 und 13)
Magazin «Z – Die schönen Seiten» (erscheint achtmal pro Jahr)
Bundstruktur
Anzeigenpreise und Sonderplacierungen
6
Empfehlungs- und Rubriken-Anzeigen Placierung 1. Bund
Placierung 2. bis 8. Bund
Fixformate sw farbig 2/1 Seiten 33 140.– 47 140.– 1/1 Seite 16 570.– 23 570.– 1/2 Seite 8 280.– 14 030.– 1/4 Seite 4 150.– 7 150.– 1/8 Seite 2 075.– 3 630.–
Fixformate sw 2/1 Seiten 30 120.– 1/1 Seite 15 060.– 1/2 Seite 7 530.– 1/4 Seite 3 770.– 1/8 Seite 1 885.–
farbig 42 840.– 21 420.– 12 750.– 6 500.– 3 300.–
Millimeterpreise für Individualformate1 bis 400 mm ab 401 mm
farbig 6.30 6.30
sw 3.48 3.78
Textanschluss-Anzeigen Placierung 1. Bund
Placierung 2. bis 8. Bund
Fixformate sw 1/2 Seite 14 750.– 1/4 Seite (291×108 mm) 7 370.– Junior Page 13 460.–
farbig 20 310.– 11 880.– 19 970.–
Millimeterpreise für Individualformate Mindesthöhe = 80 mm
farbig 11.20
1
sw 7.26
Fixformate sw 2/2 Seiten 2 26 820.– 2/4 Seiten 3 13 410.– 1/2 Seite 13 410.– 1/4 Seite (291×108 mm) 6 710.– Junior Page 12 330.– Millimeterpreise für Individualformate Mindesthöhe = 60 mm, Bund Wirtschaft = 80 mm
farbig 36 920.– 21 600.– 18 460.– 10 800.– 18 150.–
sw
farbig
6.59
10.20
Rubrikspaltigkeit siehe Register «Rubrikenmärkte», Farbeinsatz ab 100 mm möglich. 2 Halbseitige Panoramaanzeige. 3 Viertelseitige Panoramaanzeige.
7
Reklamen-Anzeigen1 Placierung 1. Bund Millimeterpreis Spaltenbreite = 55 mm Mindesthöhe = 80 mm
Placierung 2. bis 8. Bund sw 23.59
Seitenmitte Millimeterpreis Spaltenbreite = 55 mm (Placierung im Sportbund möglich)
Millimeterpreis Spaltenbreite = 55 mm, Mindesthöhe = 30 mm Wirtschaft = 80 mm
sw 21.42
Farbzuschläge sw 27.81
Höhe bis 440 mm ab 441 mm
farbig 4 190.– 5 240.–
Sonderplacierungen Placierung Frontseite Center-Pano I (vom 2. bis 8. Bund möglich)
Typ Reklame Reklame
sw farbig Spalten Breite∙Höhe 2 1 55× 60 mm 9 600.– 63 376×218 mm 28 280.– 34 010.–
Center-Pano II (vom 2. bis 8. Bund möglich)
Reklame
63
376×268 mm
34 710.–
40 250.–
Monolith, 1. Bund
seitenhohe Reklame seitenhohe Reklame
1 55×420 mm 2 114×420 mm
10 150.– 20 290.–
14 040.– 24 940.–
Monolith, 2. bis 8. Bund
seitenhohe Reklame seitenhohe Reklame
1 55×420 mm 9 210.– 2 114×420 mm 18 430.–
13 140.– 23 130.–
Reklamefeld Wetterseite
Reklame
1 42× 38 mm 580.– 900.–
1
Maximalhöhe = 340 mm (ab 341 mm werden 420 mm verrechnet). 2 Formatänderungen nicht möglich. 3 Plus Bundüberlauf.
Anzeigenpreise und Sonderplacierungen
Rabatte und Zuschläge
8
Rabatte Umsatzrabatte Betrag Rabatt Betrag 12 000.– 3% 500 000.– 35 000.– 4% 600 000.– 70 000.– 5% 700 000.– 100 000.– 6% 800 000.– 125 000.– 7% 900 000.– 150 000.– 8% 1 000 000.– 175 000.– 9% 1 500 000.– 200 000.– 10% 2 000 000.– 250 000.– 11% 2 500 000.– 300 000.– 12% 3 000 000.– 350 000.– 13% 4 000 000.– 400 000.– 14% 5 000 000.– 450 000.– 15%
Rabatt 16% 17% 18% 19% 20% 21% 22% 23% 24% 25% 26% 27%
– Für Liegenschaften gelten die gleichen Rabattstufen. – Für Stellenanzeigen gelten separate Rabattstufen (siehe separate Dokumentation). – A conto dieses Abschlusses können folgende Belegungen gebucht werden: «Z – Die schönen Seiten», «Neue Zürcher Zeitung», «NZZ BusinessCombi», «NZZ am Sonntag», «NZZ campus» und «NZZ Chronik». – Rabattvereinbarungen gelten nur für eine einzige Firma. Für Anzeigen des gleichen Auftraggebers, die aber unter verschiedenen Namen oder für Rechnungen anderer Firmen erscheinen, sind getrennte Aufträge zu erteilen; ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Firmen, welche gemäss Angaben der STG Schweizerischen Treuhandgesellschaft in den Genuss des Konzernrabattes gelangen. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 044 258 16 98.
– Umsatzrabatt nur für Geschäftsempfehlungen und Prospekt beilagen; ausgenommen sind Finanzanzeigen und statutarische Anzeigen (beliebiger Format- und Textwechsel, Laufzeit 1 Jahr). Bruttoabschlüsse möglich.
– Umsatz- und Wiederholungsrabatte können nicht kumuliert werden.
Wiederholungsrabatte
Spezialrabatte
Bei gleichzeitiger Buchung und ohne Grössenkorrektur 3 bis 5 Wiederholungen 6 bis 12 Wiederholungen 13 bis 25 Wiederholungen 26 bis 51 Wiederholungen 52 und mehr Wiederholungen
5% 7,5% 15% 20% 25%
Buchanzeigen Kollektivanzeigen Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Verzeichnis
25% 30% 50%
Spezialangebot
9
BK/JUP Beraterkommission Jahresumsatzprämie
Spezialangebot 5% 5%
Zuschläge Satellitenanzeige ab dem 2. Inserat Multieckanzeigen Verbindliche Daten- und Placierungsvorschriften
10% 20% 10%
NZZ-Weekend-Angebot1 Bei der Buchung des NZZ-Weekend-Angebots erscheint Ihre Anzeige bei gleichzeitiger Schaltung in der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonntag» am darauffolgenden Montag kostenlos in der «Neuen Zürcher Zeitung». Belegung 1× «Neue Zürcher Zeitung», Donnerstag bis Samstag 1× «NZZ am Sonntag» in der gleichen Woche am Sonntag Kostenlose Einschaltung 1× «Neue Zürcher Zeitung» in der Folgewoche am Montag
1
Angebot gilt nur für Fixformate.
Rabatte/Zuschläge Spezialangebot
Rubrikenmärkte
10
Rubrikenmärkte im Überblick Rubriken Bildung Dienstleistungen Finanzmarkt Immobilien Kunsthandel /Galerien /Antiquitäten 1 Stellenanzeigen2 Tourismus Veranstaltungen 1
1 2
Mit Rubriken-Zusatzrabatt von 30%. Für Stellenanzeigen gelten separate Anzeigenpreise.
Erscheinungsweise Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag im «NZZexecutive» Sonntag Sonntag
Formate grad- und 5-spaltig grad- und 5-spaltig grad- und ungradspaltig grad- und 5-spaltig grad- und 5-spaltig grad- und ungradspaltig grad- und ungradspaltig grad- und 5-spaltig
Mindesthöhe 20 mm 20 mm 20 mm 20 mm 20 mm 20 mm 20 mm 20 mm
Stellenmarkt
11
Stellen NZZexecutive
NZZexecutive.ch
In der Schweiz erscheint der Stellenbund «NZZexecutive» in der Wochenendausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonntag». Mit der Gesamtausgabe erscheint Ihr Inserat im «NZZexecutive» zusätzlich am darauffolgenden Montag in der internationalen Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung». So erweitern Sie Ihr Zielpublikum mit Mehrkosten von nur 10%.
NZZexecutive.ch ist nicht nur ein Stellenportal für Kader und Fachspezialisten. Die Website bietet auch neuste Wirtschaftsinforma tionen, Exklusivinterviews mit Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie unabhängige und nützliche Informationen über zahlreiche Unternehmen auf Basis des umfassenden und erstklassigen NZZArchivs. Ein echter Mehrwert, der die Besucherzahl der Website enorm erhöht. Page Impressions nzz.ch/Monat: 30 Millionen.
Millimeterpreise für Individualformate Schweizer Ausgabe Stellengesuche
sw 5.63 3.83
farbig 6.43
Gesamtausgabe Stellengesuche
6.20 4.22
7.08
Basis-Preis Einzelinserat
500.–
Für weitere Angebote rund um Stellenanzeigen (NZZexecutive und NZZexecutive.ch) und Immobilienanzeigen (NZZdomizil und NZZdomizil.ch) bestehen separate Dokumentationen: www.nzzmedia.ch oder Telefon 044 258 16 98.
Rubrikenmärkte Stellenmarkt
Schwerpunktthemen und Beilagen
12
Schwerpunktthemen und Sonderbeilagen Thema Outdoor Bildung Gesundheit und Wellness Anlegen & Vorsorgen Immobilien Design Miami/Basel Detailhandel Schweiz Grand Prix Suisse Immobilien Energiezukunft Automobil Derivative Produkte Wohnen & Einrichten Anlegen & Vorsorgen Bildung
Erscheinungsdatum 15. März 12. April 26. April 10. Mai 17. Mai 7. Juni 21. Juni 26. Juli 6. September 13. September 27. September 18. Oktober 25. Oktober 8. November 22. November
Erscheinungsweise Schwerpunkt im «Stil»-Bund Sonderbeilage Schwerpunkt im «Stil»-Bund Sonderbeilage Sonderbeilage Schwerpunkt im «Stil»-Bund Sonderbeilage Sonderbeilage Sonderbeilage Sonderbeilage Schwerpunkt im «Stil»-Bund Sonderbeilage Schwerpunkt im «Stil»-Bund Sonderbeilage Sonderbeilage
Die Schwerpunktthemen und Sonderbeilagen unterliegen kurzfristigen Änderungen. Die derzeitige Übersicht finden Sie auf www.nzzmedia.ch.
Z – Die schönen Seiten Das Magazin für Lebensstil aus dem Hause NZZ. Mit der edlen Magazin-Reihe «Z – Die schönen Seiten» bieten wir Ihnen als qualitätsbewusstem Werbekunden und unserer anspruchsvollen Leserschaft einen attraktiven Mehrwert. In der Schweiz ist sie einzigartig: Sie erfüllt hohe publizistische Anforderungen, überzeugt durch eine hohe Reichweite und fällt auch durch das Spezialformat auf. Insgesamt acht Ausgaben werden jeweils mit der Samstagsausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und der «NZZ am Sonntag» ausgeliefert.
Diese hochwertige Wochenendlektüre verführt Ihre konsumfreudige, finanzkräftige Zielgruppe zum Verweilen, zum intensiven Lesen. Ihre Anzeigen sind in diesem Umfeld noch wirkungsvoller, denn sie erhalten die entscheidende Aufmerksamkeit: www.magazin-z.ch. Detaillierte Informationen über «Z – Die schönen Seiten» und weitere Magazine der NZZ finden Sie in den separaten Dokumentationen oder unter www.nzzmedia.ch.
13
Monatliche Beilage «Bücher am Sonntag» «Bücher am Sonntag» erscheint jeweils am letzten Sonntag des Monats im Tabloidformat als Beilage zur «NZZ am Sonntag» und bietet Bücherfans und Literaturinteressierten einen Überblick über die wichtigsten Neuerscheinungen aus Belletristik und Sachliteratur. Bei den Sachbüchern stehen neben Biografien und Memoiren Werke über relevante Themen aus Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Wissenschaft sowie aktuelle gesellschaftliche Debatten im Vordergrund.
Format Typ 2/1 Seiten Fixformat
Breite∙Höhe 440×290 mm
1/1 Seite Fixformat
210×290 mm 6 900.– 9 800.–
«Bücher am Sonntag» umfasst mindestens 24 Seiten, enthält neben Buchbesprechungen jeweils auch einen Essay oder ein grosses Interview sowie eine Kolumne eines bekannten Schriftstellers. Dazu kommen monatliche Bestsellerlisten und eine Agenda der wichtigsten Autorenlesungen, Buchvernissagen und Literaturpodien. Das Titelblatt wird monatlich vom bekannten portugiesischen Illustrator André Carrilho gestaltet.
1/8 Seite Fixformat
103×68 mm 875.– 1 500.–
Monolith
55×277 mm 2 565.– 3 980.–
sw farbig 13 800.– 19 600.–
1/2 Seite Fixformat 210×141 mm 3 480.– 5 850.– Textanschluss 4 520.– 7 590.– 1/4 Seite Fixformat 210×68 mm 1 740.– 2 990.– Textanschluss 2 255.– 3 890.– Fixformat
Millimeterpreis für Reklamen Mindestformat 1-spaltig /30 mm (55×30 mm)
sw
farbig
14.42
24.–
Schwerpunktthemen u. Beilagen
Prospektbeilagen
14
Erscheinungsweise und Auflage
Technische Voraussetzungen
Erscheinung Sonntag
Format – Mindestformat 148×105 mm (DIN A6) – Maximalformat 315×235 mm – Maximalformat Zeitungsprodukte 320×235 mm
Druckauflage 155 000 Exemplare
Preise Gewicht bis 25 g 26 – 50 g 51 – 75 g 76 – 100 g 101 – 150 g über 150 g
Preis/1000 Exemplare 350.– 440.– 490.– 550.– 600.– auf Anfrage
Preis 54 250.– 68 200.– 75 950.– 85 250.– 93 000.–
– Diese Preise verstehen sich inklusive Portospesen sowie technischer Kosten. – Zusätzlich zu den Einsteckkosten verrechnen wir pro Fremdinserat pauschal 20% des Preises einer farbigen Inserateseite. – Bei umfangreichen Prospekten müssen die technischen Möglichkeiten und die Konditionen vorgängig mit dem Verlag abgeklärt werden. – Prospektbeilagen sind umsatzrabattberechtigt.
Gewicht – Minimalgewicht bei Format DIN A6 = 170 g/m2 – Minimalgewicht bei Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 = 120 g/m2 – Maximalgewicht pro Beilage = 240 g Wichtig Um technische Schwierigkeiten beim Einstecken der Prospekte auszuschliessen, benötigen wir vor unserer definitiven Auftragsbestätigung drei verbindliche Musterprospekte oder drei Blindmuster. Vom Standard abweichende Beilagen (Sonderformate, eingeklebte Warenmuster usw.) bedürfen eines vorgängigen Probelaufs. Dazu sind etwa 200 Exemplare der Beilage (Blindmuster) erforderlich.
Lieferadresse Neue Zürcher Zeitung, Abteilung Ausrüstung Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren, Telefon 044 258 18 42
Kombinationsrabatt 15% Rabatt bei gleichzeitiger Belegung der «NZZ am Sonntag» und der «Neuen Zürcher Zeitung».
Lieferumfang Aufgrund von Auflageschwankungen und Ausschussexemplaren ist eine Zuschussmenge von ungefähr 2% empfohlen.
15
Anlieferung
Allgemeines
Termine – Frühestens 9 Werktage (früher angelieferte Beilagen nur unter Verrechnung von Lagergebühren) vor dem Einstecktermin. – Spätestens 4 Werktage vor dem Einstecktermin. – Allfällige Mehrwertsteuer und Zollgebühren gehen zulasten des Auftraggebers.
– Bei Belegung von Teilauflagen wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschliesslich und vollständig erfasst wird. – Wenn Beilagen bei der Zustellung oder aus technischen Gründen aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einsteckvorgang leidet, besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz. – Überschüssige Beilagen werden, wenn nicht anders vermerkt, entsorgt.
Wichtig – Die Beilagen müssen in gleichmässigen Lagen von mindestens 8 –10 cm gestapelt werden. – Die Beilagen dürfen weder kantenbeschädigt noch bandiert oder in Schachteln verpackt sein. – Der Packzettel muss an je einer Längs- und Querseite gut sichtbar mit den folgenden Angaben angebracht sein: Name der Zeitung, Bezeichnung der Beilage, Einsteckdatum, Anzahl pro Palette und Anzahl der ganzen Sendung.
Prospektbeilagen
Technische Daten und Termine
16
Termine
Elektronische Datenübermittlung
– Annahmeschluss für Anzeigenbuchungen oder -sistierungen sowie Druckunterlagen ist zwei Arbeitstage vor Erscheinen um 14.00 Uhr. – Annahmeschluss für Prospektbeilagen ist fünf Arbeitstage vor Erscheinen.
Insertionsauftrag Ergänzen Sie die üblichen Angaben wie Kundenadresse, Zeitung, Stichwort, Erscheinungsdaten mit der Information, über welchen Eingangskanal Sie uns das Inserat übermitteln.
Technische Anforderungen
Programme – Adobe Creative Suite 3 – Quark-X-Press 7 – Office 2004
1
Farb-/Graustufenbilder 150 bis 300 dpi Logos/Bitmaps 1200 dpi Raster 2 44 Linien/cm (110 lpi) Rasterpunktform gemässigter Kettenpunkt Minimalpunkt 2% Maximalpunkt 98% UCR-Gesamtwert 240% (Cyan + Magenta + Yellow + Schwarz) Druckreihenfolge 1. Cyan, 2. Magenta, 3. Yellow, 4. Schwarz Graubalance Cyan = 50%, Magenta = 40%, Yellow = 40% Farbaufbau durchgängiger Vierfarbendruck, Pantonefarben in CMYK umgewandelt Bildaufbau nach ISO-Norm «ISOnewspaper26v4» Schriften bei offenen Daten alle Schriften mitliefern, bei PDFs alle Schriften einbetten Überdruck muss im gelieferten File definiert sein Tonwertzunahme 26% im Mittelton Volltondichte Cyan = 0,90 / Magenta = 0,90 Yellow = 0,90 / Schwarz = 1,10 Andruck auf Zeitungspapier mit Zeitungsmessbalken
Technische Informationen Telefon 044 258 13 42
Dateiformate – High-End-PDF (ist allen anderen Dateiformaten vorzuziehen) – PDFX-3 – PDFX-Ready – Acrobat Writer ist für die PDF-Herstellung ungeeignet. – EPS: Fonts eingebunden oder in Vektor-Pfade umgewandelt – Offene Files: Alle Bilder, Logos und Schriften sowie eine verbindliche Sujetkopie mitliefern.
Datenanlieferung Datenträger CD oder DVD Per E-Mail anzeigen@nzzmedia.ch Via PrintOnline Für Fragen: Telefon 044 258 17 70 oder www.printonline.ch
1
Bücher am Sonntag: 300 dpi. 2 Bücher am Sonntag: 60 Linien /cm (150 lpi).
17
Physische Druckmateriallieferung
Formate
Papiervorlagen Papiervorlagen können geliefert werden. Es ist jedoch mit einem Qualitätsverlust zu rechnen.
Zeitungsformate Zeitungsformat Satzspiegel (max. Druckbereich) Panoramaanzeige
Filmvorlagen Filmvorlagen können nicht entgegengenommen werden.
Breite∙Höhe 320×470 mm 291×440 mm 612×440 mm
4 400 mm 8 800 mm
Fixformate PrintOnline PrintOnline ist der digitale Kurier, der ganze Anzeigenkampagnen in der gesamten Schweiz elektronisch verteilt. Dieser attraktive Distributionsweg vereinfacht dem Werbeauftraggeber wie auch den Verlagen die Arbeit. Für die Anzeigenkunden und Datenhersteller sind die Dienstleistungen kostenlos.
Spaltenzahl und Masse
Breite∙Höhe 612×440 mm 612×218 mm 612×108 mm 291×440 mm 291×218 mm 291×108 mm oder 143×218 mm 143×108 mm 173×268 mm Technische Daten und Termine
1
Spalten Anzeigen-mm
1 –
2 55
3 84
Reklamen-mm
55
114
173
Reklamen-mm Bücher am Sonntag
55
115
1
Zeitungsformate 2/1 Seiten (Panoanzeige) 2/2 Seiten (halbseitige Panoanzeige) 2/4 Seiten (viertelseitige Panoanzeige) 1/1 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite Junior Page
4 114
1- und 9-spaltige Anzeigen können aus umbruchtechnischen Gründen nicht placiert werden.
5 143
6 173
7 202
8 232
9 –
10 291
Insertionsbestimmungen Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und Publicitas AG NZZ Media (nachstehend NZZ Media genannt) für die Produkte der Neuen Zürcher Zeitung AG (nachstehend NZZ genannt). A) Anwendbarkeit 1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten 1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Print und Online) zwischen der NZZ Media und einem Inserenten. Gegenüber der NZZ Media handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten. 1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch NZZ Media, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber dem Verlag NZZ übernimmt Publicitas AG NZZ Media die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung. 1.3. NZZ-Produkte erscheinen in deutscher Sprache. Alle Anzeigentexte veröffentlichen wir indessen ohne anderslautende Vorschrift im Originaltext des Manuskriptes; diese werden also nicht automatisch übersetzt. 1.4. D as Absetzen von Rubrikanzeigen erfolgt lediglich in verlagsüblicher Satzausführung. 2. Geschäftsbedingungen der Inserenten 2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. 3. Veröffentlichungen im Textteil der Print-Produkte 3.1. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber unserer Anzeigenverwaltung. B) Vertragsabwicklung 4. Preise 4.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte vom Verlag NZZ, zuzüglich MWSt. 4.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativer Dienstleistungen der NZZ Media gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Die wichtigsten Positionen sind in der jeweils gültigen offiziellen Tarifdokumentation der NZZ aufgeführt. Alle Tarifpositionen sind auf der Website www.nzzmedia.ch verfügbar. 4.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 5. Zusätzliche Kosten 5.1. Ausserordentliche Aufwendungen der NZZ oder der NZZ Media, welche nicht in deren Insertionsoder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten beispielsweise aufwendige Bearbeitungen von Volldruckmaterial (siehe dazu auch Punkt 4.2.). Übersetzungskosten: Texte werden gegen Verrechnung der Kosten an den Auftraggeber von einem spezialisierten Büro übersetzt. Für allfällige Fehler können wir keine Haftung übernehmen. 6. Grösse der Inserate 6.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet.
18
6.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. 7. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte 7.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. 7.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. 7.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. 8. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte 8.1. Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsaufträge), können auf die Insertionstarife Wiederholungsrabatte gegeben werden. 8.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden. 8.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird. 9. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge 9.1. Für kommerzielle Werbung und Stellenangebote muss je ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Gelegenheitsanzeigen werden nicht in die Rabattvereinbarung einbezogen. 9.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhand BDO Visura, Zürich, unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen. 9.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres. 9.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. 10. Verlegerrecht 10.1. Der Verlag NZZ behält sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 10.2. Der Verlag NZZ kann aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben. 10.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, müssen mit dem vollen Firmennamen unterzeichnet sein und werden vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» kenntlich gemacht. 10.4. Der Verlag NZZ kann grundsätzlich über die Placierung der Inserate bestimmen. Placierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Placierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben. 10.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für den Verlag NZZ erst nach Genehmigung eines Musters bindend. 11. Chiffreinserate 11.1. Die NZZ Media verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: NZZ Media kann in solch begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungs
19
behörden sowie Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffreinserenten bekanntgeben. 11.2. Die NZZ Media braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen. 11.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. 11.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten. 12. Probeabzüge 12.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. 12.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. 13. Druckmaterial 13.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. 14. Zahlungskonditionen 14.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. 14.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skontoabzug. 14.3. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet. 14.4. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. 14.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Beraterkommissionen. 15. Vorzeitige Vertragsauflösung 15.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die NZZ Media ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. 15.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. 15.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde. C) Haftung der NZZ Media 16. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen 16.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10 Tagen nach Publikation bei der NZZ Media anzubringen. 16.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin inserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur NZZ Media, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 10.2.), bei nicht eingehaltenen Placierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche. 16.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 16.2. genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen können im Maximum die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen, anders lautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig.
D) Haftung des Inserenten 17. Haftung wegen Inhalts der Inserate 17.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der NZZ Media und dem Verlag NZZ verantwortlich zu sein. Er stellt die NZZ Media und den Verlag NZZ sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallenden, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 18. Gegendarstellungsrecht 18.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber, der die Tatsachenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen. E) Weiterverwendung von Inseraten 19. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken 19.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die NZZ Media die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist. 19.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der NZZ Media insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag NZZ mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen. 20. Geistiges Eigentum an Inseraten 20.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, von der NZZ Media an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z. B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der NZZ Media nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt. F) Anwendbares Recht, Gerichtsstand 21. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. 22. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der NZZ Media, welche den Insertionsvertrag geschlossen hat. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.
Insertionsbestimmungen
Dienstleistungen
20
Dienstleistungen und Preise Auftragsänderungen – Datumskorrektur – Formatanpassung – Austausch Druckmaterial usw.
pro Titel 10.– 10.– 10.–
Auftragsannullierung Ohne Ersatzdatum
pro Titel 20.–
Belege – Referenzbeleg (Sofortbelege), welcher die Gratisregel übersteigt – Rechnungsbeleg, welcher die Gratisregel übersteigt
pro Beleg
Chiffregebühr
pro Auftrag 37.–
Expressgebühr
pro Sendung 30.–
Farbproof ohne bestehenden Auftrag – Farbproof 1/1 Seite – Farbproof 1/2 Seite und kleiner
pro Proof 30.– 20.–
Gut zum Druck Ab zweitem Gut zum Druck
pro Exemplar 10.–
Inhaltliche Anpassungen von Dateien – Einfache Korrekturen oder Anpassungen – Schreiben einer PDF–Druckdatei
pro Datei 20.– 20.–
– Komplexe Änderungen digitaler Dateien – Kreation Desktop-Publishing
pro Stunde 170.– 170.–
15.– 5.–
Mahnwesen – Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung – Verzugszins
pro Mahnung 30.– 5%
Management von Kostenstellen
pro Kostenst. 25.– pro Jahr
Prospektbeilagen Zusätzliche Belegung von Teilausgaben
300.–
Rechnungen – Rechnungskopien ab drittem Exemplar – Rechnungs-Splitting (pro Endrechnung) – Nachträgliche Rechnungskorrekturen – Den Mahnungen beiliegende Rechnungskopien – Spezialrechnungen oder Versand an andere Adresse als an die der Kundenbasis
pro Rechnung 5.– 20.– 20.– 5.– 5.–
Sonderauswertungen/Statistiken
pro Stunde 170.–
Spezialkurier Externer Kurier
pro Sendung Fremdkosten + 20.–
Texterfassung für NZZexecutive.ch
pro Inserat 55.–
Übersetzungen intern
pro Stunde 170.–
Übersetzungen extern
pro Auftrag Fremdkosten + 20.–
Crossmedia
21
Crossmedia
Ihr Ziel
Crossmedia ist die inhaltliche, kreative und formale Verknüpfung unterschiedlicher Medienkanäle und Werbeträger mit dem Ziel, einen maximalen werblichen Erfolg über eine mehrkanalige Ansprache zu realisieren. Das Medienunternehmen NZZ trägt mit einem vielfältigen Produktportfolio und kompetenten Beratern dazu bei, Ihr übergreifendes Kampagnenkonzept erfolgreich umzusetzen.
– Aktivierung der Konsumenten durch die Multiplikation der Kontakt wirkung – Erhöhung der Kampagneneffizienz – Ansprache neuer Zielgruppensegmente Neuste Angebote und nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.nzz.ch/werbung /crossmedia.
Unser vielfältiges Angebot für Ihre optimale Zielerreichung Tageszeitung
Sonntagszeitung
Zeitungsbeilagen
Magazine
Neue Zürcher Zeitung
NZZ am Sonntag
NZZexecutive, NZZdomizil, Bücher am Sonntag
NZZ Folio, Z – Die schönen Seiten, NZZ campus, NZZ Chronik
Publikationen/Bücher
Druck
NZZ Libro
NZZ Print
Veranstaltungen
Über 10 Millionen Kontakte pro Monat!
NZZ Podium
Fernsehen/Film NZZ Format
Online-Medien NZZ Online NZZexecutive.ch NZZdomizil.ch NZZcampus.ch
Kontakte Crossmedia Markus Ehrle Leiter Werbemarkt, m.ehrle@nzz.ch, Tel. 044 258 16 33
Corinne Blaser Leiterin Marketing Werbemarkt, c.blaser@nzz.ch, Tel. 044 258 12 88
Dienstleistungen Crossmedia
Kontakte
22
Kontakte Anzeigenverkauf Walter Vontobel Leiter NZZ Media wvontobel@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 55 Stefan Bernet Leiter Anzeigenmarkt sbernet@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 68 Yves Gumy Kundenberater Westschweiz und Wallis ygumy@nzzmedia.ch Telefon 021 317 88 08 Madeleine Haas Kundenberaterin Tourismus/Privatkliniken mhaas@nzzmedia.ch Telefon 044 258 17 43 Thomas Herde Koordinator Reservationen therde@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 56
Eli Hess Kundenberaterin Lokalmarkt Stadt ZH, Literatur- und Kunst-/Veranstaltungsmarkt ehess@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 58 Robert Kahnt Kundenberater Finanzmarkt Deutschschweiz/FL rkahnt@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 69 Bettina Meier Kundenberaterin Kantone AI/AR, GL, GR, SG, SH, TG, Teile Kanton ZH, Stadt ZH und FL bmeier@nzzmedia.ch Telefon 044 258 17 48 Toni Solidoro Kundenberater Kantone AG, BE, BL/BS, LU, OW/NW, SO, SZ, TI, UR, ZG, Teile Kanton ZH tsolidoro@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 85 Andi Spichtig Kundenberater Werbe- und Mediaagenturen Stadt und Kanton ZH, TG, SG, SH, AI/AR aspichtig@nzzmedia.ch Telefon 044 258 17 42
23
Kontakte Rubrikenverkauf Walter Vontobel Leiter NZZ Media wvontobel@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 55
Daniel Wipr채chtiger Kundenberater Kantone BE, BS/BL, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS dwipraechtiger@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 91
Stefanie Oechslin-Dinges Leiterin Rubrikenmarkt soechslin@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 00 Reinhard Blum Kundenberater NZZdomizil rblum@nzzmedia.ch Telefon 044 258 12 92 Marc Sch채ttin Kundenberater NZZdomizil.ch mschaettin@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 50 Tino Grimm Kundenberater Kantone AG, AI/AR, SG, SH, TG, ZH (Teile Kanton und Stadt) und FL, Aus- und Weiterbildung tgrimm@nzzmedia.ch Telefon 044 258 13 59 J체rg Lindegger Kundenberater Kantone GL, GR, LU, NW/OW, SZ, TI, UR, ZG, ZH (Teile Kanton und Stadt) jlindegger@nzzmedia.ch Telefon 044 258 15 39 Kontakte
Anzeigen Deutschschweiz NZZ Media – eine Filiale der Publicitas AG Falkenstrasse 11, 8021 Zürich Telefon 044 258 16 98, Fax 044 258 13 70 anzeigen@nzzmedia.ch, www.nzzmedia.ch
Anzeigen Westschweiz Publicitas SA – NZZ Media Rue Etraz 4, 1003 Lausanne Telefon 021 317 88 08, Fax 044 258 13 70 ygumy@nzzmedia.ch, www.nzzmedia.ch