Management im Mittelstand 2008/03

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RATGEBER DES WIRTSCHAFTSSPIEGEL THÜRINGEN

im MANAGEMENT MITTELSTAND

ORGANISIEREN ohne Risiko in den Ruhestand

QUALIFIZIEREN von Ausbildung bis Weiterbildung

MOTIVIEREN Dienstwagen als Wertschätzung

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Management im Mittelstand

AUS DEM INHALT Prolog

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Sonderveröffentlichung des WIRTSCHAFTSSPIEGEL – Das Wirtschaftsmagazin für Thüringen Josef-Ries-Str. 78, D-99086 Erfurt

Langfristige Planung von Unternehmensnachfolgen spart Sorgen im Alter (Interview mit Heinz Goßheger)

Unternehmensnachfolge

Tel.:

0361 6019132

Fax:

0361 5504466

E-Mail:

wirtschaftsspiegel@ws-thueringen.com

Internet:

www.wirtschaftsspiegel.com

Medienverbund regionaler Wirtschaftszeitschriften für

4–9

Thüringen und Sachsen-Anhalt. Der WIRTSCHAFTS SPIEGEL erscheint im Wirtschaftsspiegel Verlag

Unternehmensnachfolge nicht nur erbrechtliche Herausforderung

4–5

Sachsen-Anhalt KG, Magdeburg

Management fest in Familienhand

6–7

Geschäftsführer Jürgen Meier, Gert Hohlwein

Finanzierung von Nachfolgemodellen

14 Redaktion Chefredakteur: Daniel Bormke (bo)

Fachkräftesicherung und Personalmanagement

Tel.:

0177 3866168

E-Mail:

d.bormke@ws-thueringen.com

Projektleitung: Sylvia Kreyßel (sk)

10 – 14

Mitarbeiterqualifikation als Existenzsicherung

Tel.:

0172 3666791

E-Mail:

s.kreyssel@ws-thueringen.com

Redigat: Sascha Uthe (su)

Nachwuchsgewinnung – welcher Schulabschluss passt?

Tel.:

0151 11631055

E-Mail:

s.uthe@ws-thueringen.com

Vertriebsleitung/Abonnenten-Service Tel.:

Fördermöglichkeiten von Ausund Weiterbildung 16 Trendwende auf dem Thüringer Ausbildungsmarkt

0361 6019132

Fax:

0361 5504466

E-Mail:

wirtschaftsspiegel@ws-thueringen.com

Werbefachberater Süd/West-Thüringen Andreas Lübke

Finanzierung und Controlling

15 – 17

Tel.:

0173 6825207

E-Mail:

a.luebke@ws-thueringen.com

Ost-Thüringen René Weigel

Factoring als alternatives Bonitätsmodell Technologiemillionen für die Denkfabrik

Tel.:

0177 3004802

E-Mail:

r.weigel@ws-thueringen.com

Mittel-Thüringen Anett Greyer

Fuhrparkmanagement

18 – 19

Tel.:

0170 2907407

E-Mail:

a.greyer@ws-thueringen.com

Titelbild

Thomas Mueller

18 Motivationsmodell Dienstwagen

„Broiler“ (aboutpixel.de) A. Rathgeber

Varianten eines Gehaltsumwandlungsmodells

Rubriken

Layout

s.a.m. DieAgentur, Halle (Saale)

Druck

Druckhaus Gera GmbH, Gera

2 Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung des

Aus dem Inhalt

Verlages. Der Verlag übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und

Impressum

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Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Illustrationen.

Verlagssonderveröffentlichung


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Management im Mittelstand

Langfristige Planung spart Sorgen im Alter

Nachfolger gesucht Der Unternehmensberater und ehemalige Vorstand der Erfurter Bank, Heinz Goßheger, stellt dem Wirtschaftsspiegel Thüringen sein Wissen als Experte für den Ratgeber „Management im Mittelstand“ zur Verfügung. Diesmal antwortet er auf Fragen zum Thema „Zukunftssicherung“. Weiterführende Informationen erhalten die Leserinnen und Leser von unseren Partnern der vorliegenden Ausgabe. Wirtschaftsspiegel: Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung haben ergeben, dass Ende kommenden Jahres etwa 3.000 Unternehmen in Thüringen an einen Nachfolger übergeben werden müssen. Überrascht Sie diese große Zahl? Goßheger: „Fast drei Prozent aller Thüringer Unternehmen, die als Familienbetrieb oder mit nur ganz wenigen Mitarbeitern geführt werden, stehen im Jahr 2009 vor der Nachfolge-Frage. Das sollte uns eigentlich nicht überraschen. Aber wenn man sich diese Zahl bewusst vor Augen führt, kommt man dennoch ins Grübeln.“ Wirtschaftsspiegel: Wer sich bis heute nicht gekümmert hat, dem droht das Aus – sowohl für die Firma als auch für die Mitarbeiter ... Goßheger: „Zum Glück machen sich die meisten Betroffenen frühzeitig Gedanken. Doch es gibt sicher Fälle, in denen schlichtweg jede Hilfe zu spät kommt.“ Wirtschaftsspiegel: Ab wann sollte man sich um die Nachfolge kümmern? Goßheger: „Die Regelungen sollten etwa drei bis fünf Jahre im Voraus in Angriff genommen werden. Denn nur in Ausnahmefällen findet man gleich auf Anhieb den richtigen Nachfolger. Gut Ding will Weile haben, heißt es im Volksmund – und das gilt auch für die Unternehmensnachfolge. Man sollte sich auch Gedanken machen, in welcher Form die Übergabe stattfinden soll. Es gibt schließlich verschiedenste Möglichkeiten bis hin zum Verkauf.“ Wirtschaftsspiegel: Fremde oder Familie? Was empfehlen Sie? Goßheger: „Meine Empfehlung lautet: Wenn die Kinder die Nachfolge wirklich von Herzen gern antreten wollen, dann ist das Unternehmen des Vaters oder der Mutter in guten Händen. Man sollte seinen eigenen Nachwuchs aber niemals in diese Rolle drängen – das geht garantiert schief. Kein Vollblut-Jurist wird wohl mit einem Einzelhandelsunternehmen glücklich. In einem solchen Fall sollte man dann doch besser auf Externe zurückgreiVerlagssonderveröffentlichung

Heinz Goßheger, Unternehmensberater

fen oder über einen Verkauf nachdenken.“ Wirtschaftsspiegel: Wer sind die richtigen Ansprechpartner? Goßheger: „Ich rate: Finger weg von fragwürdigen Provisionsjägern! Kreditinstitute und erfahrene Unternehmensberater sind die richtigen Ansprechpartner. Nicht nur für denjenigen, der einen Nachfolger sucht, sondern auch für den Nachfolger selbst. Denn diese Experten wissen auch Rat, wenn es beispielsweise um Fördermittel für Existenzgründer oder Übernehmer geht. Ich habe aber auch schon erlebt, dass eine Unternehmensnachfolge ganz schlicht und einfach per Annonce erfolgreich geregelt werden konnte.“ Wirtschaftsspiegel: Zur „Zukunftssicherung“ gehört nicht nur ein Konzept für das persönliche Ausscheiden aus dem Unternehmen. Auch Themen wie Ausbildung, Qualifizierung und Mitarbeitermotivation sind relevant. Was hat Priorität, wenn es darum geht, sich regional und global gegen die Konkurrenz zu behaupten? Goßheger: „Stärker als in den Jahren zuvor merken wir jetzt, wie wichtig Ausbildung ist. Und wir werden es schon bald erleben, dass man um einen Auszubildenden regelrecht kämpfen wird. Insofern würde ich der Ausbildung Priorität einräumen. Wo es um Ausbildung geht, da ist allerdings auch die Qualifizierung nicht fern. Denn wer ausbildet, bildet sich automatisch mit weiter. Das bringt der Alltag mit Lehrlingen einfach mit sich. Mitarbeitermotivation ist immer wichtig. Wenn man offen über Erfolge des Unternehmens spricht und seine Mitarbeiter angemessen beteiligt, steigert man das Interesse am Unternehmen – und das ist wiederum für Unternehmer wie Arbeitnehmer von Vorteil.“ Wirtschaftsspiegel: In Sachen Auszubildende klagen Unternehmer oft über die begrenzte Auswahl geeigneter Bewerber. Sollte man den Mädchen und Jungen mit schlechten Zeugnissen dennoch eine Chance geben oder lieber mit der Ausbildung aussetzen und auf

Kontakt Augustiner Straße 12 D-99084 Erfurt Mobil: +49 (0) 172 - 533 56 88 E-Mail: heinz.gossheger@ gossheger-kollegen.de

bessere Zeiten hoffen? Goßheger: „Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Es gibt sicher technische Berufe, in denen es weniger auf theoretische Kenntnisse ankommt. Da zählt dann auch durchaus eher die Begabung. In beiderseitigem Interesse sollte man sich im Vorfeld intensiv unterhalten und Fairness vereinbaren. Wenn es nicht gut läuft, sollte ein offenes Gespräch und eine Trennung möglich sein.“ Wirtschaftsspiegel: Man könnte alternativ mit Zeitarbeit überbrücken ... Goßheger: „Das klingt so negativ! Ich meine, Zeitarbeit wird völlig zu Unrecht verteufelt. Gerade für die kleinen Unternehmen ist dieses Thema sehr wichtig: Arbeitsspitzen können mit Zeitarbeitnehmern hervorragend überbrückt werden. Und es gibt genügend Beispiele, bei denen aus einem Zeitvertrag am Ende eine Festanstellung geworden ist.“ DAS INTERVIEW FÜHRTE REDAKTEURIN SYLVIA KREYßEL, ERFURT

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Foto: tiratore@fotolia.com

Eine rechtzeitige erbrechtliche Beratung ermöglicht allen Beteiligten eine aktive und erfolgreiche Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Unternehmensnachfolge Rechtsanwälte · · · · ·

Justus Kehrl Frank Löffler Axel Metzner Dr. Wolfgang Weisskopf Michael Wemmer

· · · · · · · · · · ·

Jörg Eberhard Willi Fischer Christian Günzel Simone Hartmann-Tröger LL.M. Prof. Hans-Rudolf Kehrl Dr. Dirk Kilian LL.M. Michael Künzel Prof. Dr. Michael Lippert Enrico Schneider Tobias Thäns Matthias Wehlisch

Kontakt

WEISSKOPF RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT Juri-Gagarin-Ring 53 D-99084 Erfurt Telefon: +49 (0) 361 - 56 562 0 Telefax: +49 (0) 361 - 56 562 36 E-Mail: office@weisskopf-law.com Internet: www.weisskopf-law.com

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Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Nicht nur eine erbrechtliche Herausforderung! Die Sicherung der Unternehmensnachfolge ist eine große unternehmerische Herausforderung. Hier greifen viele Rechtsgebiete ineinander: Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. In Europa müssen mindestens zehn Prozent der kleineren und mittleren Unternehmen allein deshalb Insolvenzantrag stellen, weil die Unternehmensnachfolge schlecht oder gar nicht vorbereitet war. Besonders schwierig ist die Gestaltung der Nachfolge in Unternehmen, in denen die Gesellschafter durch familiäre Beziehungen verbunden sind. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten Die gelungene Unternehmensübertragung ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht nur Verfügungen für den Todesfall getroffen werden, sondern vor allem auch Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten erfolgen. Hier spricht man von der „vorweggenommenen Erbfolge“. Für den lebzeitigen Betriebsübergang sprechen einige Gründe: Der alternde Unternehmer kann sich nach und nach gegen die Einräumung von Versorgungsleistungen aus dem Betrieb zurückziehen. Für den Fall des Scheiterns des Nachfolgers sollte er jedoch abgesichert sein. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche werden vermieden oder wenigstens vermindert. Hier

sind mit Inkrafttreten der Erbrechtsreform im Sommer 2008 erhebliche Erleichterungen für den Erben zu erwarten. Durch die vorweggenommene Erbfolge können mit gewissen Einschränkungen erbvertragliche Bindungen oder Bindungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments umgangen werden. Reduzierung von Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftsteuer sowie von Ertragssteuern. Unternehmen können zu Lebzeiten vorbehaltlos gegen Nießbrauchsvorbehalt, Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung eines Wohnrechts übertragen werden. Verlagssonderveröffentlichung


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Neben dem erwähnten Versorgungsrisiko ist allerdings bei der vorweggenommenen Erbfolge stets zu bedenken, dass der Unternehmer zunächst nicht nur Vermögen in erheblichem Umfang, sondern auch Macht und Einfluss verliert. Das heißt: Was weg ist, ist weg. Diese Folgen können dadurch gemildert werden, dass man das Unternehmen nur „scheibchenweise“ und nicht vollständig zu Lebzeiten überträgt. Verkauf des Unternehmens Sofern weder in der Familie noch aus dem Kreise der Mitarbeiter geeignete Nachfolger zur Verfügung stehen, sollte über einen Verkauf des Unternehmens nachgedacht werden. Auch dieser muss rechtzeitig und gründlich vorbereitet werden. Zeitdruck ist bekanntlich ein den Kaufpreis mindernder Faktor. Übertragung nach dem Todesfall Häufig werden Unternehmen jedoch nicht zu Lebzeiten übertragen, oder der Unternehmer räumt dem Übernehmenden lediglich (Mit-)Unternehmens- beziehungsweise Gesellschaftsbeteiligungen ein beziehungsweise ihm stehen auch noch nach der Übertragung erhebliche Vermögenswerte zur Verfügung. Hier setzt die klassische erbrechtliche Beratung an. Ziel ist es, die Zerschlagung des Erbes durch die Bildung unerwünschter Erbengemeinschaften und durch Pflichtteilsansprüche zu vermeiden sowie Schenkungs- und Erbschaftsteuer zu sparen. Ein besonderes Problem stellt erfahrungsgemäß die Erbengemeinschaft dar. In dieser Gemeinschaft finden sich häufig sehr unterschiedliche Charaktere, Temperamente und Interessen wieder. Während einige Erben das Unternehmen fortführen möchten, beabsichtigen andere, es zu „versilbern“, was auch gegen den Willen der anderen Erben möglich ist.

verbleibenden Mitgesellschafter erheblichen Abfindungsansprüchen der Erben ausgesetzt sind. Minderjähriger Erbe Fatale Folgen kann es auch haben, wenn das Unternehmen von minderjährigen Personen geerbt wird. Dies kann dazu führen, dass wichtige unternehmerische Entscheidungen der Zustimmung des Familiengerichts bedürfen. Dies kann durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung verhindert werden. Pflichtteilsrecht Eine der größten Bedrohungen für ein Unternehmen stellt das Pflichtteilsrecht dar. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geld gerichtet und grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Er berechnet sich aus dem Wert des gesamten Nachlasses, das Unternehmen eingeschlossen. Häufig zwingt der Mangel an liquiden Mitteln den Erben, Firmenvermögen zu veräußern oder wirtschaftlich kaum zu verkraftende Kredite aufzunehmen. Erbrechtliche Beratung wichtig Dem Gestalter steht ein breites Instrumentarium zur Verminderung dieser Risiken zur Verfügung. In Anbetracht kommen die Anordnung so genannter Pflichtteilsstrafklauseln beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament, die die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten sanktionieren, Anrechnungsbestimmungen bei lebzeitigen Schenkungen, Pflichtteilsverzichte bzw. gegenständlich beschränkte Pflichtteilsverzichte, Anordnung eines Nießbrauchsvermächtnisses sowie möglichst frühe lebzeitige Schenkungen zur Vermeidung oder Verminderung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Jeder Miterbe hat Stimm-, Mitverwaltungs- und Mitspracherechte. Das führt häufig dazu, dass wirtschaftlich dringend gebotene unternehmerische Entscheidungen vertagt oder gar zerredet werden.

Abschmelzungsmodell Erfreulicherweise beabsichtigt der Gesetzgeber, die harten Auswirkungen der Zehn-Jahresfrist bei den Pflichtteilsergänzungsansprüchen durch ein so genanntes Abschmelzungsmodell abzumildern. Dadurch sollen die Pflichtteilsergänzungsansprüche immer geringer werden, je weiter die unentgeltliche Übertragung zurückliegt.

Ist der Unternehmer (Mit-)Gesellschafter, ist der Vorrang der gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu beachten. Diese können der von dem Erblasser gewünschten Nachfolgeregelung entgegenstehen. Außerdem kann der Erhalt des Unternehmens dadurch gefährdet werden, dass die

Diese Vergünstigungen setzen jedoch voraus, dass der Lauf der Zehn-Jahresfrist überhaupt erst in Gang gesetzt wird, was bei fehlerhafter Gestaltung (wie zum Beispiel bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt oder an Ehegatten) jedoch nicht der Fall ist.

Verlagssonderveröffentlichung

Michael Wemmer, Fachanwalt für Erbrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Am 1. November 2007 ist in der Landeshauptstadt Erfurt mit WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft eine neue große, regionale, spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei mit 16 Rechtsanwälten entstanden. WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft ist aus dem Zusammenschluss von drei seit 1990 mit Erfolg in Thüringen etablierten Berater-Teams entstanden. Dies sind das Team um Dr. Wolfgang Weisskopf und Axel Metzner früher bei SIBETH ERFURT, das Team um Justus H. Kehrl und Michael Wemmer früher bei KWSP Rechtsanwälte Partnerschaft und das Team um Frank P. Löffler. WEISSKOPF Rechtsanwälte sind im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht, vornehmlich in speziellen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und Steuerrechts, des Bauund Immobilienrechts, des Arbeitsrechts, des Vergaberechts, des Nachfolgerechts, des Krankenhausrechts, des Kommunalrechts, des öffentlichen Versorgungsrechts (Wasser, Abwasser, Energie) und schließlich des öffentlichen Unternehmens- und Privatisierungsrechts tätig. Strategie und Ziel von WEISSKOPF Rechtsanwälte ist es, als große Wirtschaftsrechtskanzlei in Thüringen noch fokussierter als bisher die vorwiegend mittelständischen Unternehmen aus dem privaten und öffentlichen Bereich aus der Region und aus dem gesamten Bundesgebiet beraten zu können. Für WEISSKOPF Rechtsanwälte stellt die nachhaltige fachliche und branchenspezifische Spezialisierung das wesentliche Element für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Arbeit auch in einem vorwiegend regionalen Markt dar.

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Im Zweifel für die Familie – so kritisch sehen Familienunternehmen externe Manager. Wer leitet zukünftig die deutschen Familienunternehmen?

Zukunftssicherung durch Professionalisierung des Managements Ein Familienunternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass die Geschäftspolitik von den Eigentümerfamilien bestimmt wird. Im idealtypischen Fall sind Familienunternehmer Eigentümer und Geschäftsführer in einer Person. Das Bild vom Patriarchen, der die eigene Firma lenkt und als Lebenswerk an seine Kinder weitergibt, trifft jedoch nur auf einen Teil der Familienunternehmen zu.

Zwar gibt es bei der Besetzung von Schlüsselpositionen eine klare Präferenz für Familienmitglieder. Doch gibt es auch für Familienunternehmen viele Gründe, familienfremden Managern die Führung des operativen Geschäfts anzuvertrauen. Dabei geht es in erster Linie darum, Know-how auf dem Arbeitsmarkt einzukaufen, das in der Familie fehlt. Eine Studie von PricewaterhouseCoopers, für die 118 Topmanager befragt wurden, zeigt eine ambivalente Haltung der Familienunternehmen zu externem Führungspersonal auf. Ein großer Teil der Befragten hält die Berufung familienfremder Manager für einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung der Familienunternehmen. Gleichzeitig fürchten sie jedoch, dass die Identität des Familienunternehmens verloren geht, wenn die Familie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr im Management vertreten ist. 6

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Die wichtigsten Studienergebnisse: Jedes vierte Unternehmen ist fest in Familienhand Die meisten Familienunternehmen beteiligen sowohl Familienmitglieder als auch externe Manager an der Geschäftsführung. Allerdings ist bei fast jedem vierten Unternehmen das Topmanagement ausschließlich mit Familienmitgliedern besetzt. Umgekehrt halten lediglich 15 Prozent der Unternehmen die Familie komplett aus der Geschäftsführung heraus. Künftig werden Familienunternehmen voraussichtlich häufiger von externen Managern gesteuert. Jeder vierte Befragte erwartet einen steigenden Anteil familienfremder Führungskräfte, nur jeder zehnte sieht mehr Familienmitglieder im Management.

Großunternehmen beschäftigen häufiger Externe Je größer und international bedeutender ein Familienunternehmen ist, desto stärker ist der Einfluss familienfremder Manager in der Geschäftsführung. So sind externe Topmanager bei fast jedem zweiten international aktiven Unternehmen in der Mehrheit, aber nur bei jedem vierten ausschließlich in Deutschland tätigen Familienunternehmen. Auch große Unternehmen vertrauen stärker auf externe Führungskräfte. So dominieren familienfremde Manager in 60 Prozent der Familienunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Bemerkenswert ist jedoch, dass größere Unternehmen in Zukunft wieder mehr Familienmitglieder in das Topmanagement holen wollen. Knappe Mehrheit stellt Fremdmanagern positives Zeugnis aus Mit der Arbeit externer Manager ist eine Verlagssonderveröffentlichung


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Management im Mittelstand

knappe Mehrheit der befragten Familienmitglieder zufrieden: 54 Prozent halten familienfremde Führungskräfte im Topmanagement für „eher positiv“, während jeder Dritte (34 Prozent) „eher negativ“ eingestellt ist. Gleichzeitig räumen 50 Prozent der Familienmitglieder ein, dass Familienunternehmen nicht mehr ohne externe Manager in Spitzenpositionen auskommen. Fast 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Familienfremde die notwendige Professionalisierung in Familienunternehmen bringen. Im Zweifel für die Familie Ungeachtet der insgesamt guten Leistungsbewertung bleibt die Grundhaltung der Familienmitglieder gegenüber externen Führungskräften kritisch. So stimmen fast 80 Prozent der zur Familie gehörenden Führungskräfte der Aussage zu, dass die Beschäftigung familienfremder Manager „im Grunde immer eine Notlösung“ ist. Zudem glaubt eine deutliche Mehrheit von 60 Prozent, dass man „eigentlich nur Familienmitgliedern richtig vertrauen kann“. In diesen Aussagen offenbart sich ein grundlegender Kulturkonflikt zwischen familienfremden Managern, die häufig Erfahrungen in börsennotierten Gesellschaften gesammelt haben, und Familienmitgliedern, die im Zweifel mehr Wert auf Traditionen als auf den Shareholder-Value legen. Das insgesamt gewichtigste Argument gegen die Berufung externer Manager ist die Sorge vor einem langfristigen Identitätsverlust. Bemerkenswert ist, dass nicht nur 72 Prozent der befragten Familienmit-

glieder dieses Risiko sehen, sondern auch 82 Prozent der familienfremden Führungskräfte. Familienunternehmen mit Nachwuchssorgen Knapp jedes dritte Familienunternehmen hat Schwierigkeiten, geeignetes Personal für das Topmanagement zu finden. Dabei besteht offenbar ein Zusammenhang zwischen der latent ablehnenden Haltung gegenüber Fremdmanagern und der Attraktivität der Familienunternehmen als Arbeitgeber. So glauben immerhin 40 Prozent der familienfremden Manager, dass junge Führungskräfte in börsennotierten Unternehmen bessere Karrierechancen haben als in Familienunternehmen. Tatsächlich kann von Chancengleichheit im Wettbewerb mit Familienmitgliedern keine Rede sein. So glaubt nur eine kleine Minderheit der Befragten, dass für den Erfolg in Familienunternehmen die Kompetenz des Managers wichtiger ist als die Zugehörigkeit zur Familie. Selbst von den befragten Familienmitgliedern stimmt nur gut jeder zehnte dieser Aussage zu. Resümee Es sprechen viele Argumente für beziehungsweise gegen externe Manager in Familienunternehmen. Wir empfehlen frühzeitig über die Nachfolgeproblematik im Management nachzudenken sowie Chancen und Risiken abzuwägen. Eine Professionalisierung des Managements sichert in jedem Fall die Zukunft Ihres Unternehmens. MARIO SCHUMANN, STEUERBERATER, MANAGER, PRICEWATERHOUSECOOPERS

Argumente für die Berufung externer Manager nach Familienzugehörigkeit

Mario Schumann, Steuerberater, Manager Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit fast 8.400 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von rund 1,35 Milliarden Euro in Deutschland eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. An 28 Standorten arbeiten Experten für nationale und internationale Mandanten jeder Größe. PwC bietet Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie Transaktions-, Prozess- und Krisenberatung (Advisory). Eine hohe Qualitätsorientierung sowie vorausschauendes Denken und Handeln kennzeichnen die Aktivitäten des Unternehmens.

Kontakt

PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mario Schumann Steuerberater, Manager Parsevalstraße 2 D-99092 Erfurt Telefon: +49 (0) 361 5586-169 Telefax: +49 (0) 361 5586-261 Internet: www.pwc.de E-Mail: mario.schumann@ de.pwc.com Quelle: Fremdmanager in Familienunternehmen, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, März 2008

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Foto: Markus Lohninger@fotolia.com

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Eine gute Nachfolgeplanung bedarf einer langfristigen Strategie und kompetenter Partner.

Unternehmensnachfolge finanziert mit BBT & MBG Für viele Mittelständler ist die Regelung der Unternehmensnachfolge ein sehr aktuelles Thema und akutes Problem zugleich. Gerade in kleinen und mittleren inhabergeführten Unternehmen findet sich in der Familie kein geeigneter oder gewillter Nachfolger.

Annette Theil-Deininger, Michael Burchardt, Geschäftsführung der BBT und der MBG

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Bonifaciusstraße 19 D-99084 Erfurt Telefon: +49 (0) 361 - 2135 0 Telefax: +49 (0) 361 - 2135 100 E-Mail: info@bb-thueringen.de info@mbg-thueringen.de Internet: www.bb-thueringen.de www.mbg-thueringen.de

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Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Folgt man einer Hochrechnung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus dem Jahr 2005, so stehen bei rund 71.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland über kurz oder lang notwendige Unternehmensnachfolgen an. Mangels geeigneter Übernehmer werden nach genannter Hochrechnung fast 6.000 dieser Betriebe stillgelegt, was einen Verlust von etwa 33.500 Arbeitsplätzen mit sich bringt.

sprochen werden, was oftmals eine Herausforderung für alle beteiligten Partner ist.

Eine gute Nachfolgeplanung folgt einer langfristigen Strategie, um das Unternehmen am Markt zu halten. Hinzu kommt, dass sowohl vom Übergeber als auch vom Übernehmer eine ganze Reihe von Aufgaben erfüllt werden müssen.

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH steht im Rahmen der finanziellen Gestaltung von Unternehmensnachfolgen als erfahrener und kompetenter Partner sowie als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung. Sie handelt dabei stets nach dem Grundsatz, dass keine sinnvolle Finanzierung an fehlenden Sicherheiten scheitern darf. Sie stellt Sicherheiten in Form von bis zu 80 prozentigen Ausfallbürgschaften gegenüber finanzierungsbereiten Kreditinstituten.

Hierzu bedarf es entsprechender Partner, da der Wert des Unternehmens, ein steueroptimiertes Übertragungsmodell sowie die Art der Kaufpreiszahlung und -finanzierung im Vordergrund stehen. Dabei muss den Interessen beider Parteien ent-

Hilfestellung bei der Bewältigung der Aufgaben können die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern bieten, die auf ihre kompetenten Netzwerkpartner in Sachen Unternehmensnachfolge verweisen können.

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Management im Mittelstand

Die Möglichkeiten der Förderung von Unternehmensnachfolgen schließen eine Übernahme von Bürgschaften für alle Finanzierungen, die eine bankübliche Besicherung erfordern, ein. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht in der Übernahme von Garantien gegenüber der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH oder gegenüber anderen privaten Beteiligungsgesellschaften. Die Bürgschaft und / oder die Garantie darf dabei je Unternehmen eine Million beziehungsweise 800.000 Euro, jedoch höchstens 80 Prozent des Kredites beziehungsweise der Beteiligung, nicht übersteigen. BBT Control und BBT Control Handwerk Verbunden mit der Zielstellung, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sicherer und dauerhafter zu erhalten, hat die Bürgschaftsbank in 2007 mit den Arbeitsgemeinschaften der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie der Thüringer Handwerkskammern Kooperationsvereinbarungen geschlossen und das Beratungsprogramm BBT Control beziehungsweise BBT Control Handwerk ins Leben gerufen. Damit eine Gründung in Form einer Unternehmensnachfolge nicht an betriebswirtschaftlichen Schwächen scheitert, bietet die BBT in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen IHK beziehungsweise HWK Bürgschaften mit begleitender Beratung an. Die Leistungen von BBT Control beziehen sich schwerpunktmäßig auf Plan-Ist-Vergleiche anhand der Ursprungsplanung unter Einbeziehung aktuellen Zahlenmaterials, Erstellung einer Abweichungsanalyse, der Aktualisierung der Jahresplanung, der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für geeignete Maßnahmen bei etwaigen Fehlentwicklungen sowie Begleitung bei der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen. Die Vorteile für einen Nachfolger liegen unter anderem Verlagssonderveröffentlichung

in einer transparenten Ist-Situation, der Plausibilisierung der Unternehmensplanung, einer höheren Qualität seiner Bankbeziehung sowie der Vorbeugung eventueller Fehlentwicklungen durch eine fachkundige Beratung. Eine Bürgschaft mit begleitender Beratung vermindert Risiken und erhöht die Erfolgschancen der Nachfolgeregelung. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Die Bedeutung von Beteilligungskapital, wie Eigenkapital zu verstehen, sollte gerade bei Unternehmensnachfolgen nicht unterschätzt werden. Hierfür stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen Angebote pro Unternehmen bis zu einer Millionen Euro in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung hat eine Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die hierfür zu leistenden Kosten beziehen sich auf ein bonitätsabhängiges festes und ein gewinnabhängiges Entgelt. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit ohne Aufpreis. MBG Nachfolge Seit 2007 bietet die MBG gerade auch für Unternehmensnachfolger in kleineren Unternehmen stille Beteiligungen bis 250.000 Euro an. Vorteil: deutlich reduzierte Beteiligungsentgelte im ersten bis dritten Jahr der Laufzeit, die hier maximal zehn Jahre beträgt. Ein weiterer Vorteil im Rahmen dieses Angebotes: Auf Wunsch und bei Bedarf erfolgt ein enges Coaching innerhalb der Startphase. Die Vorteile des Beteiligungskapitals liegen unternehmerseitig zweifelsfrei darin, dass keine Verwässerung der Anteile erfolgt und der Unternehmer Herr seiner Entscheidungen bleibt. Aus der Beteiligung erwächst keine Publizitätspflicht, ausgenommen Aktiengesellschaften. Für das Eingehen der Beteiligung sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich, das heißt, dass diese Sicherheiten für weitere Bankfinanzierungen zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung verbessert schließlich das Rating und trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Kreditkonditionen bei. Für eine finanzierende Hausbank liegen solche Vorteile wie Risikosplittung durch einen zusätzlichen, zudem neutralen Finanzierungspartner nahe. Fazit Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen bietet mit Unterstützung der BBT eine stabile, langfristige und strategische Partnerschaft auch in Sachen Unternehmensnachfolge.

Foto: sdsalt@fotolia.com

Voraussetzungen hierfür sind, es handelt sich um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben mit realistischen Zukunftschancen unter entsprechender unternehmerischer Qualifikation beziehungsweise den erforderlichen Voraussetzungen in fachlicher, persönlicher und kaufmännischer Hinsicht dafür. Aus diesen Voraussetzungen resultiert eine individuelle Prüfung der künftig handelnden Person, eine Prüfung des Vorhabens sowie ein Rating des Kreditnehmers.

Hilfreiche Checks für die Nachfolge

Ein Nachfolger-, Übergeber- und Betriebs-Check ist hilfreich, um die aktuelle Situation als Übergeber oder Nachfolger festzustellen. Sie stellen weiterhin eine Grundlage dar, um mit einer in Nachfolgefragen erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das entsprechende gesellschaftsrechtlich und steuerlich passende Konzept zu erarbeiten.

Mögliche Varianten können hierfür unter anderem sein: Aufnahme eines neuen Gesellschafters im Wege einer Kapitalerhöhung Auszahlung des Gesellschaftsanteils durch einen neuen Gesellschafter oder Übernehmer, zum Beispiel im Rahmen eines MBO oder MBI Betriebsaufspaltung unter Veräußerung der Betriebsgesellschaft mit der Maßgabe, dass dem Übergeber künftig die Miete für die in seinem Eigentum verbliebene Betriebsimmobilie als laufendes Einkommen zufließt Kaufpreisfinanzierung über eine Gründungsgesellschaft

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Management im Mittelstand

Flexibilisierungsinstrumente Onsite- / Inhouse-Lösungen

Praktikanten

Überstunden

befristete Verträge

freie Mitarbeiter

Teilzeit Stamm

Rentner! Zeitarbeit

Outsourcing

Projektarbeit

Werkverträge Quelle: iGZ e.V.

Arbeitszeitmodelle Zeitarbeit ist ein Flexibilisierungsinstrument von vielen – unbestritten: das Modernste.

FAIRplay in der GeAT AG – Zeitarbeit mit Zukunft Die GeAT AG konnte in den letzten Jahren ihre Standorte als größter Thüringer Personaldienstleister in Thüringen permanent ausbauen und ihre Marktstellung festigen.

Helmut Meyer Vorstandssprecher der GeAT AG

Kontakt GeAT AG Juri-Gagarin-Ring 152 D-99084 Erfurt Tel.: +49 (0) 361 - 558 46 0 Fax: +49 (0) 361 - 558 46 10 E-Mail: vorstand@geat.de Internet: www.geat.de

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Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Der Anschluss an das Tarifwerk der iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft sichert Arbeitnehmern neben tariflichen Löhnen mit übertariflichen Zulagen je nach Einsatz auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige soziale Leistungen. Gerade dieser Tarifvertrag findet großen Zuspruch bei Arbeitnehmern und ist auch ein Grund für die überdurchschnittliche Nachfrage von hochqualifizierten Arbeitsuchenden. Nicht zuletzt profitieren die Zeitarbeitnehmer von einem professionellen, erfahrenen und zuverlässigen Arbeitgeber und können neue berufliche Erfahrungen an verschiedenen Arbeitsplätzen überwiegend in Thüringen sammeln. Das Unternehmen ist zudem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 und unterstützt die Ausbildungsinitiative der IHK. Mit einem Netz von 14 bedarfsgerecht und schnell operierenden Standorten, deren Personaldisponenten mit langjähriger Markterfahrung aufwarten können, entlasten wir den Kunden in der Personalarbeit und mindern somit Unternehmensrisiken bei personellen Entscheidungen. Als erster und einziger Prädikatsträger des Freistaats Thüringen bekam die GeAT AG

die Urkunde der sozialverträglichen integrativen Arbeitnehmerüberlassung überreicht. Die Kunden schätzen die Qualität der Zeitarbeitnehmer sehr hoch ein. Die jährliche Übernahmequote beim Kundenunternehmen liegt zurzeit bei 53 Prozent. „Das ist ein Indiz für die bedarfsgerechten Personallösungen für unsere Partner“, so Helmut Meyer, Vorstandssprecher der GeAT AG. GeAT AG – im Überblick Von März 2007 bis März 2008 erfolgten 1.700 Neueinstellungen. 65 Prozent der Zeitarbeiter sind bereits über zwei Jahre unbefristet angestellt. Bis zu 100 neue Mitarbeiter finden monatlich eine Anstellung bei der GeAT AG. Die GeAT AG ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000. Die GeAT AG ist an das Tarifwerk der iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft angeschlossen. Die GeAT AG ist mit rund 3.500 Firmenkunden ein effizienter und leistungsfähiger Personaldienstleister. 16.278 Zeitarbeitnehmer wurden bisher bei der GeAT AG eingestellt.

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Vorsprung durch Qualifikation Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den Unternehmen erfordert qualifiziertes und flexibles Personal. Jedoch bestimmen Fachkräftemangel und die damit verbundenen demografischen Herausforderungen seit langem unternehmerisches Handeln. Von Experten wird der aktuelle Fachkräftemangel sogar als Existenz bedrohend eingestuft. Die Erfahrung teilt auch einer, der es wissen muss: Helmut Meyer, Vorstandssprecher des größten Thüringer Personaldienstleisters GeAT AG in Erfurt. „Wir können den Bedarf unserer Kunden nicht immer sofort abdecken, weil es zunehmend an den erforderlichen Qualifikationen fehlt“, so Helmut Meyer. Sein Unternehmen aber lebt vom bedarfsgerechten Einsatz von Arbeitskräften und hat deshalb die Konsequenz gezogen, sich intensiv bei der Ausbildung und Qualifikation zu engagieren. „Dazu hat die GeAT AG Projekte entwickelt, die ein Baustein der firmeneigenen GeAT-Akademie sind“, sagt Meyer. Bereits im Sommer 2006 ist man eine Partnerschaft mit der Fachhochschule Jena eingegangen und damit in der Zeitarbeit erster Sponsor einer Lehrveranstaltung für Betriebswirtschaftsstudenten und Praktiker. „Wir schlagen Brücken und verbinden erfolgreiche Praxis mit unserer Zukunft, den Talenten von morgen“, berichtet Meyer. Die GeAT AG sponsert jedes Wintersemester eine Lehrveranstaltung für 18 Studenten und sechs Praktiker, die als Partnerunternehmen des Personaldienstleisters Bildungsgutscheine erhalten. „Im Wintersemester 2006/07 startete das erste Seminar“, erläutert GeAT-Personalreferentin Angelika Schulz die Kooperation. „Das Seminar befasste sich mit Fragen aus der Kommunikation und der Mitarbeitermotivation“, sagt Schulz. Im Wintersemester 2008/09 findet das nächste Seminar statt. Insgesamt läuft die Kooperationsvereinbarung zwischen der GeAT AG und der Fachhochschule Jena über fünf Jahre. Bessere Bezahlung durch bessere Qualifikation Handlungsbedarf sieht Helmut Meyer aber auch bei der Qualifikation der Zeitarbeitnehmer. Nach seiner Einschätzung beläuft sich der fachtheoretische Weiterbildungsanteil bei ihnen auf zwei bis drei Prozent. „Das müssen wir verzehnfachen“, formuliert der GeAT-VorVerlagssonderveröffentlichung

standssprecher seinen Anspruch. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Unternehmen die GeAT-Akademie um einen Baustein erweitert. „Bessere Qualifikation erlaubt den Einsatz in gut bezahlte Stellungen und damit eine bessere Perspektive für den Zeitarbeitnehmer“, sagt Meyer. Die beschäftigten Zeitarbeitnehmer erhalten in der GeAT-Akademie die Möglichkeit über zusätzlich angebotene Qualifizierungsmaßnahmen eine optimale Vorbereitung auf qualifizierte Einsätze im Kundenunternehmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden hauptsächlich thüringenweit vor Ort in den Niederlassungen organisiert – „mit Erfolg“, wie die Niederlassungsleiter berichten, zum Beispiel im Fachhelferbereich der Erwerb des aktuellen Schweißerpasses oder eine Weiterbildung zur CNC-Fachkraft. Schulung in Arbeitssicherheit Unabhängig von den weiterqualifizierenden Schulungen bekommt jeder neu eingestellte Zeitarbeitnehmer eine Unterweisung in die aktuellsten Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften im Kundenunternehmen. Denn nur mit qualifiziertem Personal kann gegenüber den Kunden das Qualitätsversprechen eingehalten werden, welches die GeAT AG in ihrem Qualitätskompass festschreibt. Aus- und Weiterbildung für Kundenunternehmen Ein weiteres Angebot bietet die GeATAkademie ihren Kundenunternehmen: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Betriebe Aus- und Weiterbildungsangebote nicht zur Verfügung stellen, weil sie den bürokratischen und unüberwindbaren Aufwand bei der Einrichtung von Ausbildungsplätzen scheuen“, so Meyer. Ein Beispiel für diese erfolgreiche Ausbildung ist Herr André Hartl der Dekont GmbH. Damit wurde dem Jugendlichen, dem Unternehmen und der Ausbildungssituation positiv begegnet.

Geschäftsfelder der GeAT AG

Das Kerngeschäft der GeAT AG sind Personaldienstleistungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die GeAT AG ist einziger aktiver Prädikatsträger der integrativen, sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung des Freistaats Thüringen.

Leistungen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit unbefristeter Erlaubnis On-Site Management Entwicklung von Personaldienstleistungen in und für Ihr Unternehmen Arbeitsvermittlung externes Personalmanagement, Personalberatung Outsourcingberatung Arbeitnehmerübernahmen durch die GeAT AG bei personellen Überkapazitäten aus Ihrem Personalbestand (Outplacement- und Newplacementberatung) Qualifizierungsmanagement

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Berufsabschluss

Fachhochschulreife

Allgemeine Hochschulreife

Abitur

Berufsausbildung

Höhere Berufsfachschule

Fachoberschule

Gymnasiale Oberstufe

betrieblich und schulisch 2 – 3 1/2 Jahre

2 bzw. 3 Jahre

2 Jahre

des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des berufl. Gymnasiums* 3 Jahre

bestimmte Leistungsvoraussetzungen notwendig

Wege mit mittlerem Bildungsabschluss

Mittlerer Bildungsabschluss * mit der Möglichkeit zum Erwerb eines beruflichen Abschlusses 3 1/2 bis 4 Jahre

Wege mit Hauptschulabschluss Berufsabschluss

Berufsausbildung

BVJ

Mittlerer Bildungsabschluss

Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss

Berufsfachschule – berufs- bzw. teilqualifizierend

besondere 10. Klasse an der Regelschule

2 Jahre z.B. Kinderpfleger

1–3 Jahre z.B. Elektrotechnik

1Jahr

Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hauptschulabschluss Abgangszeugnis

Neue Ausbildungsberufe in 2008

* Entgelt entsprechend der Liste des Teilehmernetzbetreibers; 3,9 Cent /Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom

Die Bandbreite der Berufe ist groß – und wächst weiter. Ab August wird die Palette der 344 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe voraussichtlich um sieben neue ergänzt. Die neuen Ausbildungsordnungen werden derzeit noch erarbeitet.

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Neue Berufsbilder entstehen durch wirtschaftlichen Wandel und spezifischere Anforderungen am Arbeitsplatz. Industrie, Handwerk und Dienstleister bieten ab Sommer 2008 sieben neue Ausbildungsberufe an. Zusätzlich werden vier bestehende Ausbildungsberufe neu geordnet. Für angehende Friseure, Pferdewirte, Seiler und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit gibt es dann neue Lehrpläne. Die neuen Ausbildungsberufe Fachkraft für Automatenservice Automatenfachmann/-frau Fotomedienfachmann/-frau Personaldienstleistungskaufmann/-frau Produktionstechnologe/-technologin Servicekraft für Schutz und Sicherheit Speiseeishersteller/-in Nähere Informationen zu den neuen Ausbildungsberufen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Nachwuchsgewinnung – welcher Schulabschluss passt? Bei der Suche nach passenden Auszubildenden ist der Schulabschluss ein wichtiges Auswahlkriterium. Hier ein paar Informationen speziell für Thüringen: Grundsätzlich sind nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zunächst keine bestimmten Schulabschlüsse vorgeschrieben. Es muss aber die allgemeine Schulpflicht von neun Jahren erfüllt sein. Nach neun erfolgreichen Schuljahren wird in Thüringen der Hauptschulabschluss in der Regelschule erreicht. Für den „Qualifizierten Hauptschulabschluss“ benötigt man die erfolgreich bestandene Prüfung am Ende der neunten Klasse. Sollte die neunte Klasse nicht bestanden werden, kann bei erfolgreichem Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Qualifikation erworben werden. Nach zehn erfolgreichen Schuljahren in der Regelschule wird die „Mittlere Reife“ (Realschulabschluss) erreicht. Mit Versetzung in die 11. Klasse haben Gymnasiasten in Thüringen eine der „Mittleren Reife“ entsprechende Schulbildung. Schü-

ler einer Fachoberschule erwerben die „Fachhochschulreife“. Diese befähigt für ein Studium an Fachhochschulen. Schüler eines Gymnasiums erwerben die „Allgemeine Hochschulreife“ (Abitur) mit der Befähigung für jedes Studium oder jede Ausbildung.

Kontakt: Arbeitgeberservice Weitere Informationen zu den Anforderungen für eine Ausbildungsstelle in Hinblick auf Schulabschlüsse und auf spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Berufsschule sowie zum aktuell verfügbaren Bewerberpotenzial erteilen die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Service-Rufnummer für Arbeitgeber Mo – Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr Telefon 01801 664466*

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Zukunftssicherung mit qualifizierten Fachkräften

WeGebAU Mit diesem Programm unterstützen die Arbeitsagenturen die Qualifizierung älterer und ungelernter Beschäftigter. Bei Älteren können Weiterbildungskosten übernommen und bei Ungelernten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach Umfang der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit. Arbeitsentgeltzuschuss Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn ihr Arbeitnehmer: bisher keinen Berufsabschluss erworben hat oder mehr als vier Jahre in diesem nicht tätig war, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes eine Teilqualifikation oder einen Berufsabschluss erwirbt, wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung nicht ganz oder teilweise erbringen kann. Der Zuschuss kann 50 bis 100 Prozent des Arbeitsentgeltes betragen. Die Weiterbildung kann unter Umständen mit einer Zahlung von Weiterbildungskosten (bei Anerkennung) und eines Vertreterzuschusses kombiniert werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer ist gelernter Kaufmann, seit fünf Jahren Bauhelfer in einem Baubetrieb. Perspektiven werden für ihn durch einen Baumaschinenführer möglich und notwendig. Hier kann Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden. Auch die Kosten der Weiterbildung sind bei Anerkennung durch die Arbeitsagentur über den Bildungsgutschein förderfähig. Betrifft dies mehrere Arbeitnehmer oder einen Zeitraum von mehr als vier Wochen und stellt der Arbeitgeber einen Springer befristet zur Absicherung ein, kann dieser auch mit dem Vertreterzuschuss gefördert werden. Weiterbildungskosten für Beschäftigte ab 45 Jahren Arbeitgeber mit weniger als 250 Mitarbeitern, deren Betrieb der KMU-Definition entspricht, erhalten Zuschüsse für die Bildungsmaßnahme für Mitarbeiter über 45 Jahre, wenn: Verlagssonderveröffentlichung

diese Maßnahme außerhalb des Betriebes erfolgt und notwendig ist, Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, die Maßnahme zugelassen/anerkannt ist (das teilt der Träger mit), es sich nicht um arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen handelt. Die Arbeitsagentur erstattet dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und gegebenenfalls einen Zuschuss für notwendige auswärtige Unterbringung oder ähnliches. Auch hier sind Kombinationen mit Arbeitsentgelt- und Vertreterzuschuss möglich. Beispiel: Die Betriebserweiterung bedingt neue zusätzliche Maschinen im CNC-Bereich. Für den Arbeitnehmer ist es wichtige Voraussetzung, erstmals mit CNC zu arbeiten und die neue Steuerung zu beherrschen. Der Lehrgang des Herstellers zur Steuerung erfolgt außerhalb und ist anerkannt. Eine Förderung durch den Bildungsgutschein kann erfolgen. Ist der Arbeitnehmer noch „ungelernt oder ähnliches“ kann eine Kombiförderung mit dem Arbeitsentgeltzuschuss erfolgen und gegebenenfalls auch ein Vertreter bezuschusst werden. Der Vertreterzuschuss bezieht sich auf eine befristete Einstellung eines arbeitslosen Bewerbers, der als direkter oder indirekter Vertreter eine Lücke durch Qualifizierung schließt. Dies muss nicht zeitgleich mit der Qualifizierung erfolgen, jedoch im selben Kalenderjahr. Das Programm WeGebAU ist auch direkt mit der Einstellung realisierbar. Gesetzlich oder tariflich vorgesehene Weiterbildungsmaßnahmen sind jedoch nicht förderungsfähig. Ab sofort arbeiten die Arbeitsagenturen mit externen Weiterbildungsberatern zusammen, die Unternehmer bei Fragen zum Sonderprogramm WeGebAU beraten. Diese können ergänzend zum Angebot der Arbeitsagentur initiativ auf Arbeitgeber zugehen. Sie beraten zu Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen des Sonderprogramms und zum individuellen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten im Unternehmen. Darüber hinaus unterstützen sie Personalentscheider bei der Organisation von Weiterbildungen.

Foto: Yuri Arcurs@fotolia.com

Bei vollen Auftragsbüchern erbringen Mensch und Maschine jeden Tag aufs Neue Höchstleistungen. Doch wer mit den Entwicklungen Schritt halten und sich am globalen Markt erfolgreich behaupten will, muss zwangsläufig auch in Technik investieren und seine Mitarbeiter qualifizieren. Das kostet Zeit und Geld. Die Arbeitsagenturen bieten verbesserte Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die teilweise sogar zu kombinieren sind.

Altersteilzeitarbeit als Chance für jüngere Mitarbeiter Vereinbart ein Unternehmen mit einem Arbeitnehmer, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, Altersteilzeitarbeit, kann dies mit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der durch den Altersteilzeitarbeitnehmer freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt wird. Dies kann mit folgenden Personengruppen (Wiederbesetzer) erfolgen: Ausgebildete Auszubildende (nur in Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten) arbeitslos gemeldete Personen Bisher war die Wiederbesetzung mit arbeitslos gemeldeten Personen sehr aufwändig. Arbeitgeber mussten ermitteln, ob es sich um Arbeitslosengeld I-Empfänger oder Arbeitslosengeld II-Empfänger handelt. Im Fall einer Wiederbesetzung mit einem Arbeitslosengeld II-Empfänger war nur eine Förderung möglich, wenn für diesen auf Anfrage beim zuständigen Träger der Grundsicherung (Arbeitsgemeinschaft, optierende Kommune beziehungsweise getrennte Trägerschaft) eine Kostenzusage erteilt wurde. Auch die Bescheide erhielten die Antragsteller je nach Leistungsempfänger von unterschiedlichen Stellen. Neu: Künftig gibt es nur noch einen Ansprechpartner, wenn es um die Förderung der Altersteilzeitarbeit geht – die Agentur für Arbeit. 03/2008 · Wirtschaftsspiegel Thüringen

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Kritik an Ausbildungsbonus

Trendwende in Thüringen Wer ausbildet, soll dafür auch finanziell belohnt werden. Entsprechend will das Bundesbildungsministerium in den kommenden zwei Jahren 125 Millionen Euro in neue Ausbildungsplätze investieren, kündigte Bundesministerin Dr. Annette Schavan an.

Harald R. Pfab, Vorstandsvorsitzender der Sachsen Bank Sachsen Bank in Thüringen Erfurt/Leipzig. Die Thüringer Wirtschaft

unterstützen, ihr eine gute Zukunftsperspektive geben und mit Kreditvergaben helfen – mit diesen Zielen nimmt die Sachsen Bank als Kundengeschäftsnachfolger der Sachsen LB und der BW-Bank mittelständische Firmenkunden aus Thüringen ins Visier. Geplant ist dafür aber kein Ausbau des Geschäftsstellennetzes. Vielmehr soll der Bereich mit Beratern von Leipzig aus abgedeckt werden. Nach Angaben von Vorstandschef Harald R. Pfab will die Sachsen Bank besonders im Bereich Erneuerbare Energien aktiv werden. „In erster Linie interessieren uns innovative Unternehmen mit einer günstigen Wachstumsprognose. Wir legen uns aber auf keine spezielle Branche fest“, so Pfab. Mögliche Kritik von der Landesbank Hessen-Thüringen, auf fremdem Terrain zu wildern, weist der Vorstandschef von sich. Die Helaba bewege sich selbst auch in anderen Bereichen außerhalb Hessens und Thüringens. „Bringt die Helaba ein attraktives Angebot nach Sachsen, müssen wir das auch akzeptieren und uns selbst hinterfragen, um noch besser zu werden. Am Ende entscheidet der Kunde.“ (sk) !

www.sachsenbank.de

Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung Auch in Thüringen macht sich die Wende am Ausbildungsmarkt deutlich bemerkbar. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es in diesem Jahr etwa ein Viertel weniger Bewerber. Zugleich sei das Angebot an Ausbildungsplätzen in Betrieben deutlich gestiegen. Wenn sich dieser Trend weiter fortsetze, könne es 2009 oder 2010 erstmals wieder ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Bewerbern und Lehrstellen geben. Klaus Nützel, Präsident der Handwerkskammer in Ostthüringen erklärte: „Wir sind guter Hoffnung, jeden geeigneten Schulabgänger, der im Handwerk ausgebildet werden möchte, mit einer Lehrstelle zu versorgen.“ Nützel befürchtet, dass vor allem Lehrstellen in technischen Ausbildungsberufen mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden können. (sk) !

www.bmbf.de

„Allianz zur Fachkräftesicherung“ löst Ausbildungspakt ab

Fotos: Landesbank Baden-Württemberg / Sachsen-Bank

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In Thüringen hingegen gibt es entschiedenen Widerstand gegen den Ausbildungsbonus. „Geldverschwendung“, nannte es der Vizepräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Niels Lund Chrestensen. 85 Prozent der Betriebe ändern nach einer bundesweiten Umfrage ihre Ausbildungspläne infolge des Bonus noch lange nicht. Viele der Unternehmen planten ohnehin, ihr Ausbildungsangebot zu vergrößern. „Die nehmen dann den Bonus mit. Zusätzliche Ausbildungsplätze entstehen dadurch aber nicht.“ Auch der Ostthüringer IHKPräsident Hans B. Bauerfeind sprach vom „kostspieligen Bürokratiemonster“. Geldspritzen könnten die mangelnde Ausbildungsreife eines Teils der Schulabgänger nicht ausgleichen. Besser sei es, Mittel in die Modernisierung des Systems zu investieren. Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) unter rund 12.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen hatte ergeben, dass 15 Prozent der Firmen nicht alle Ausbildungsplätze besetzen konnten – ein Viertel mehr als im Vorjahr. Besonders betroffen waren Banken, Versicherungen sowie Hotels und Gaststätten. Obwohl erstmals seit Langem mehr Ausbildungsplätze als Bewerber erwartet werden, sieht die Bundesregierung weiter Handlungsbedarf. „Die ermutigenden Signale sind kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen“, so die Ministerin.

Foto: BMBF/Berlin

Die Subvention ist Teil des Jobstarter-Programms. Dabei wird für „Jobstarter“ passgenaue Vermittlung Auszubildender aber auch die Vermittlung von Altbewerbern gefördert. Schavan: „Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen, indem wir Barrieren an Schnittstellen unseres Bildungssystems abbauen.“

Erfurt. Mit der „Allianz zur Fachkräftesicherung“ werden ab 2009 die Weichen in Richtung „gut ausgebildete Ingenieure und Facharbeiter“ gestellt. Das Bündnis löst den Thüringer Ausbildungspakt ab, der in diesem Jahr letztmalig unterzeichnet wurde und die Gewinnung von Lehrstellen für Jugendliche in den Mittelpunkt rückt. Hintergrund für den „Seitenwechsel“ ist das Kippen des Ausbildungsmarktes, wo bereits ab diesem Jahr mehr Angebote als Interessenten erwartet werden. Die Zahl der Bewerber für eine Lehrstelle in Thüringen sank in diesem Jahr um 3.500 auf 31.400 – ein Minus von 15 Prozent. Dem gegenüber stehen 22.000 Ausbildungsangebote im Rahmen des Paktes. (sk) Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

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Factoring: mehr als eine Finanzierungsform Factoring hat heute – ähnlich wie Leasing vor vielleicht dreißig Jahren – mit einer Reihe von Vorurteilen zu kämpfen. Eines davon ist, dass Factoring Kunden abschreckt. Ein anderes, dass Factoring keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Beides ist falsch. Das Leistungspaket Factoring kostet einerseits Geld, muss andererseits jedoch wirtschaftlich sein. So richtet sich der Preis für Factoring nicht zuletzt nach den wirtschaftlichen und organisatorischen Gegebenheiten, die der Factor zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden vorfindet. In einen solchen Kosten-NutzenVergleich sind die kurzfristigen Kostenersparnisse wie Kreditzinsen, Warenkreditversicherungsprämien sowie Kosten für Bonitätsauskünfte ebenso einzubeziehen wie Forderungsausfälle. Darüber hinaus werden weitere positive Effekte erzielt, wie verbesserte Einkaufsbedingungen durch ausreichende Liquidität und Bonitätsverbesserung, Verringerung der Buchführungskosten oder Personalkosteneinsparungen trotz expansiven Wachstums. Als „weiche“ Faktoren kaum messbar, aber von hohem Nutzen, sind auch die organisatorische, zeitliche und mentale Entlastung des Geschäftsführers oder Inhabers sowie die Vorteile durch Optimierungsprozesse, die durch die Zusammenarbeit mit dem Factor entstehen. Auch der deutsche Mittelstand ist immer stärker dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Um diesem Umstand wirkungsvoll zu begegnen und den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, muss der Mittelständler schnell den eigenen aktuellen Unternehmensstand abrufen können. Ein Factorkunde verfügt durch die präzise und schnelle Aufarbeitung der Debitorenbuchhaltung über entsprechende Informationen, kann zeitnah seine Situation analysieren sowie notwendige Maßnahmen frühzeitig und damit effektiv einleiten. So ist Factoring für mittelständische Unternehmen mehr als nur eine Finanzierungsform. Durch das umfassende Dienstleistungsangebot rund um die Sicherung der Liquidität bietet es auch die Erledigung notwendiger kaufmännischer Aufgaben durch einen einzigen Dienstleister. Bei unseren wichtigsten europäischen Handelspartnern ist Factoring längst eine selbstverständliche Alternative bei der Finanzierung von Unternehmen. Wenn der Mittelstand in Deutschland diese AlVerlagssonderveröffentlichung

ternative nicht oder nur zögerlich nutzt, kann dies mittelfristig zu Wettbewerbsnachteilen führen. Wie ein wettbewerbsfähiges Wachstum mit Unterstützung durch Factoring erreicht werden kann, verdeutlicht das folgende Beispiel einer mittelständischen Druckerei. Ein Beispiel aus der Praxis Aufgrund des allgemeinen Kosten- und Innovationsdrucks in der Druckindustrie entschied sich unser Kunde im Jahr 2002, in einen Wechsel seiner Drucktechnologie zu investieren. Die Druckerei versprach sich von dieser hohen Investition einen Umsatzanstieg, der aus Vorgesprächen mit Bestandskunden sowie weitergehenden Akquisitionskontakten auch bestätigt wurde. Die Kalkulation des ROI (Return on Investment) basierte primär auf einem Erlösanstieg, obwohl bereits 2002 absehbar war, dass im darauffolgenden Jahr mit einem rückläufigen Markt für Druckerzeugnisse gerechnet werden musste. Trotz intensiver Vertriebstätigkeit konnte

Steffen Körner, Geschäftsführer Crefo Factoring FuldaErfurt-Magdeburg GmbH & Co. KG

Crefo Factoring Fulda-Erfurt-Magdeburg GmbH & Co. KG Alte Chaussee 93 D-99102 Erfurt Telefon: +49 (0) 361 555 9966 Telefax: +49 (0) 361 555 99670 Mobil +49 (0) 175 573 5464 E-Mail: s.koerner@erfurt.crefofactoring.de Internet: www.erfurt.crefo-factoring.de

daher der Umsatzplan im Jahr 2003 nicht erreicht werden. Ein nur sporadisch durchgeführtes Mahnwesen sowie hohe Forderungsausfälle von fast drei Prozent des Umsatzes belasteten die Liquidität des Unternehmens im Jahr 2003 massiv. Die Hausbank stand vor diesem Hintergrund für eine Ausweitung des Kredit-Engagements nicht zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt verlangte der Hauptabnehmer der Druckerei aufgrund von Konzernvorgaben eine Ausweitung seines Zahlungsziels auf 60 Tage. Die durchschnittliche Forderungslaufzeit verlängerte sich damit auf 64 Tage. Die Liquiditätssituation verschlechterte sich weiter mit der Folge, dass die in dieser Branche wichtigen Einkaufsvorteile nicht mehr genutzt werden konnten, so dass es 2003 zu einem Ergebniseinbruch kam. Entwicklung seit der Aufnahme von Factoring im September 2003 Ab Mitte 2003 musste die Druckerei Anfragen verschiedener Großunternehmen ablehnen, da die geforderten Zahlungsziele von 60 Tagen mangels Liquidität nicht gewährt werden konnten. In dieser Situation entschied sich die Druckerei, Factoring als Finanzierungsinstrument einzusetzen. Das Factoring wurde innerhalb von nur vier Wochen nach Kontaktaufnahme installiert. Das jetzt möglich gewordene lange Zahlungsziel konnte nun strategisch sogar zur Kundengewinnung eingesetzt werden mit dem Resultat, dass abgelehnte Kunden Ende 2003 zurückgewonnen werden konnten. Die jährlichen Umsatzsteigerungen lagen in den Jahren 2004 und 2005 bei etwa zehn Prozent. Die durch Factoring generierte umsatzkongruente Liquidität ermöglichte es, Skonti und Großabnahmerabatte im Einkauf zu erzielen. Die Rohertragsmarge konnte wieder deutlich erhöht werden, der Cash-Flow stieg über den Branchendurchschnitt. Durch die Prüfung von Abnehmerbonitäten bereits in der Akquisitionsphase konnten Forderungsausfälle vermieden werden. Das konsequente, zeitnahe Mahnwesen durch den Factor führte – trotz Gewährung von 60 Tagen Zahlungsziel bei zwei Hauptkunden – zu einer Reduzierung der durchschnittlichen Forderungslaufzeit auf 36 Tage (vorher 64 Tage). Da sich die Effizienz der operativen Zusammenarbeit laufend verbesserte, konnte der Factor im folgenden Jahr die Factoringgebühr reduzieren. Dieses Beispiel zeigt, wie Factoring einen Liquiditätsengpass überwinden und eine positive Unternehmensentwicklung ermöglichen kann. 03/2008 · Wirtschaftsspiegel Thüringen

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Beraten zu allen Fördermöglichkeiten: die Mitarbeiter der TAB-Kundencenter

Technologie-Millionen für die Denkfabrik In den nächsten Jahren stehen für die einzelbetriebliche Technologieförderung sowie für die Verbund- und Clusterförderung in Thüringer Unternehmen knapp 300 Millionen Euro bereit. Die Thüringer Aufbaubank ist für die Fördermittelvergabe zuständig.

Vor Ort – die Kundencenter der Thüringer Aufbaubank Max Mustermann Vorstandsvorsitzender Regionalbüro Erfurt Musterfirma Ronald Jost Tel: +49 (0) 361 - 7447 445 Umpteen botulisms grew up, yet two E-Mail: ronald.jost@aufbaubank.de Regionalbüro Gera off Minnesota, even dogs auctioned Monika thoughFulle umpteen angst-ridden dwarves Tel: (0) 365schizophrenic - 437 070 gossips,+49 although sheep E-Mail: monika.fulle@aufbaubank.de kisses five quite silly mats. Two quixoRegionalbüro Nordhausen tic cats ran away annoyingly, because Wolfgang the dogsWagner perused Jabberwockies, hoTel: 3631 - 46 255untangles 520 wever +49 five(0)lampstands E-Mail: Darin. wolfgang.wagner@aufbaubank.de Umpteen tickets kisses five Regionalbüro Suhl slightly schizophrenic subways. Jan Güssoworifices drun Umpteen Tel: +49 (0) 3681 - 393 311 Musterfirma E-Mail: jan.guessow@aufbaubank.de www.musterfirma.com www.aufbaubank.de 16

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„Aus Thüringen kommt mehr als man denkt.“ Mit diesem Motto wirbt der Freistaat deutschlandweit in Zeitungsanzeigen für den Erfindergeist seiner Landeskinder. Statt Laptop und bayerischer Lederhose bilden hierzulande Solarzelle und Thüringer Bratwurst die Brücke zwischen innovativer Raffinesse, technischer Aufgeschlossenheit und selbstbewusster Tradition. Knapp 300 Millionen Euro stehen bis 2013 zur Verfügung Neue Technologien sind für die Zukunftsfähigkeit einer Wirtschaftsregion unverzichtbar. Viele kleine und mittlere Unternehmen im Freistaat können nur geringe Beträge für ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verfügung stellen, obwohl der Bedarf und kreative Ideen vorhanden sind. Speziell für diese Zielgruppe hat das Thüringer Wirtschaftsministerium die neuen Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung sowie zur Verbund- und Clusterförderung geschaffen. Sie werden von der Europäischen Union kofinanziert. Die Thüringer Landesregierung stellt für beide Förderziele bis 2013 insgesamt 297 Millionen Euro zu Verfügung. Davon kommen 75 Prozent

aus den Europäischen Strukturfonds. Kleine und mittlere Unternehmen stehen im Mittelpunkt der Förderung Seit dem 9. Juni ist die neue Förderrichtlinie für die einzelbetriebliche Technologieförderung in Kraft. Vor allem Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen sollen von den Fördergeldern profitieren. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen in neueste Technologien, Technologietransfer und Kaltmieten in Technologie- und Gründerzentren. Förderfähig sind unter anderem materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Instrumente, Ausrüstungen, Fremdleistungen oder Schutzrechte. Verbund- und Clusterförderung wird ausgebaut Neben der einzelbetrieblichen Technologieförderung wird auch die Verbund- und Clusterförderung seit April durch eine neue Richtlinie gestärkt. Gemeinsame Projekte von mindestens zwei Unternehmen beziehungsweise einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung können künftig bezuschusst werden. Die Förderung kann bis zu 400.000 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen, in AusVerlagssonderveröffentlichung


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Fördermöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank

Fördersätze in der Einzelbetrieblichen Technologieförderung Fördersätze bei FuE-Projekten von Unternehmen: kleine und mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent bei industrieller Forschung; 45 Prozent bei experimenteller Forschung mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent bei industrieller Forschung; 35 Prozent bei experimenteller Forschung größere Unternehmen (nur in Ausnahmefällen) bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung; 25 Prozent bei experimenteller Forschung

Ermöglicht schnellen Sepsis-Nachweis: Vyoo-Test der SIRS-Lab GmbH

nahmefällen sogar mehr. Projekte von Forschungseinrichtungen können bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sogar bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn sie in dem Projekt nicht wirtschaftlich tätig sind. Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern werden mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Erfolgreiche Förderung I: SIRS-Lab mit Sepsis-Test Wie erfolgreich Technologie-Förderung in Thüringen sein kann, beweist das Jenaer Biotechnologieunternehmen SIRS-Lab. Nach intensiver Forschungsarbeit haben die Jenenser mit dem „Vyoo“-Test ein Produkt zur Früherkennung von Sepsis – umgangssprachlich auch Blutvergiftung genannt – entwickelt. Er kann die SepsisErreger bei Patienten innerhalb weniger Stunden nachweisen und dem Arzt beziehungsweise dem Krankenhaus Hilfestellungen geben, welche Antibiotika-Therapien sinnvoll sind. Allein in Deutschland erkranken jährlich etwa 154.000 Menschen an Blutvergiftungen, schätzt die Deutsche Sepsis-Gesellschaft. Nur etwa die Hälfte der Patienten überlebt. Mit dem „Vyoo“-Test von SIRS-Lab werden die Überlebenschancen deutlich erhöht. Für diese herausragende Innovation wurde das Unternehmen kürzlich mit dem IQ Innovationspreis Mitteldeutschland ausgezeichnet. Die Thüringer Aufbaubank förderte verschiedene FuE-Projekte von SIRSLab in den vergangenen Jahren. Verlagssonderveröffentlichung

Landessieger „Gründerchampions“: Dirk Heinrich (l.), Geschäftsführer VisuMotion

Erfolgreiche Förderung II: Zukunftsbilder von VisuMotion Ebenfalls preisgekrönt wurde das Ostthüringer Unternehmen VisuMotion. Der Spezialist für brillenfreie 3D-Visualisierungen wurde beim KfW-Unternehmenspreis Deutscher Gründerchampion Thüringer Landessieger. Mit Beteiligungskapital der beteiligungsmanagement thüringen GmbH (bm-t), einer Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank, konnte VisuMotion sein neuestes Produkt entwickeln: eine Fernsehkamera, die räumlich reale Bilder liefern kann. Außerdem entwickeln die Ostthüringer Elektronik und Software für 3D-Monitore, die räumliches Sehen bei Computerspielen, Animationen, virtuellen Architekturmodellen und im Kino ermöglichen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 25 Mitarbeiter. Förderanträge bei der Thüringer Aufbaubank beantragen Die Unternehmen können sich in allen Fragen der Technologieförderung bei der Thüringer Aufbaubank informieren und Förderanträge auf den Weg bringen. Neben dem Hauptsitz in Erfurt ist die Förderbank in ihren Servicecentern in Nordhausen, Suhl, Eisenach und Gera präsent. Dort können sich Unternehmen auch über Fördermöglichkeiten und Dienstleistungen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) und der Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung Thüringen (GfAW), eine Tochtergesellschaft der Aufbaubank, beraten lassen.

Für die Einführung neuester Technologien beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen, bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 30 Prozent für größere Unternehmen (förderfähig nur in Ausnahmefällen). Neu ist, dass ab sofort Forschungsleistungen gefördert werden, die KMU bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen im In- und Ausland in Auftrag geben – ein in Deutschland konkurrenzloses Angebot. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 Prozent.

Fördersätze bei Verbundprojekten sowie Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern Bezuschusst werden zum Beispiel Personal- und Materialausgaben, Instrumente, Auftragsforschung sowie Kosten für Patente und Lizenzen. Die Förderung kann bis zu 400.000 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Projekte von Forschungseinrichtungen können bei industrieller Forschung und/oder experimenteller Entwicklung bis zu 100 Prozent unterstützt werden, wenn sie in dem Projekt nicht wirtschaftlich tätig sind. Auch für Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern sieht die neue Richtlinie eine Förderung vor – im Regelfall bis zu 200.000 Euro.

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Motivationsmodell Dienstwagen Ein Dienstwagen ist jedes Fahrzeug, das zu betrieblichen Zwecken verwendet wird. Dies ist immer der Fall, wenn das Fahrzeug aus Anlass oder in Ausübung eines Dienstverhältnisses genutzt wird. Unerheblich dabei ist, ob das zugrunde liegende Rechtsverhältnis ein Arbeits-, Beamten- oder Dienstverhältnis ist. Das ist die juristische Definition des Dienstwagens laut Nägele. In der Praxis sind drei Formen der Nutzung üblich: Rein dienstliche Nutzung Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer das Fahrzeug ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge, die im Personentransport oder im Materialtransport zum Einsatz kommen. Eine rein dienstliche Nutzung ist in der Regel auch für Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge im Güternah- und -fernverkehr vorgeschrieben.

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nicht zwingend einen Dienstwagen für Dienstfahrten. Hauptsächlich nutzt er das Fahrzeug, um den täglichen Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz zurückzulegen, und für private Fahrten. In diesem Fall spricht man statt von einem Dienstwagen von einem Firmenwagen, da bei der Nutzung dieses Fahrzeuges nicht die Dienstausübung im Vordergrund steht.

Gemischte privat-dienstliche Nutzung Das Fahrzeug lässt sich sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Ein Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter verwendet das Fahrzeug werktags für Kundenbesuche. Gleichzeitig hat er die Erlaubnis seines Arbeitgebers zur privaten Nutzung.

In den ersten beiden genannten Nutzungsformen gilt in den meisten Fällen, dass die Dienstwagenbereitstellung bereits ein Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Hier muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit dieser seine berufliche Tätigkeit überhaupt ausüben kann.

Überwiegend private Nutzung In diesem Fall benötigt der Mitarbeiter

Anders verhält es sich mit der überwiegend privaten Nutzung. Hier liegt in der

Wirtschaftsspiegel Thüringen · 03/2008

Regel ein sogenanntes Firmen- oder Dienstwagenmodell zu Grunde. Bei einem solchen alternativen Entgeltmodell verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und darf stattdessen seinen Dienstwagen privat fahren. Diese Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der zu versteuern ist. Gründe für den Einsatz eines Dienstwagens Die Stellung eines Dienstwagens hängt vor allem von der Position des Mitarbeiters in der Unternehmenshierarchie ab. Je höher die Stellung eines Mitarbeiters in einem Unternehmen ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er berechtigt ist, einen Dienstwagen zu fahren. Des weiteren lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen feststellen. Je größer ein Unternehmen, desto eher sieht die Dienstwagenordnung ein Fahrzeug für Mitarbeiter mit kaufmännischer oder technischer Verantwortung vor. Neben der Marktüblichkeit ist die Not-

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15.07.2008

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wendigkeit ein weiterer Grund für die Vergabe von Dienstwagen. Für den Außendienstmitarbeiter stellt der Dienstwagen ein notwendiges Arbeitsmittel dar. Je nach Position gelten für Außendienstmitarbeiter unterschiedliche Bestimmungen in der Wahl der Fahrzeugkategorie und/oder der KW/Hubraumklasse sowie verschiedene Regelungen für die private Nutzung.

Individuelle Anerkennung sichert die besten Köpfe Bisher nutzen Unternehmen Dienstwagenmodelle vor allem für ihre Mitarbeiter im Außendienst und im Vertrieb. Allerdings lässt sich ein Dienstwagenmodell für fast alle Mitarbeiter eines Unternehmens einsetzen und dient damit der individuellen Anerkennung und Mitarbeitermotivation. Steuern und Sozialabgaben lassen von der klassischen Gehaltserhöhung oft nicht viel übrig. Doch es gibt Alternativen für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter motivieren und damit langfristig an das Unternehmen binden wollen, beispielsweise das Dienstwagenmodell. Die Idee ist einfach: Statt einer Lohnerhöhung in Euro stellt das Unternehmen dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann bei dieser Lösung Personalkosten auf Sachkosten verlagern. Steuerlich günstiger ist diese Variante dann, wenn die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung geringer ist als die geplante Barlohnerhöhung.

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Bei Außendienstmitarbeitern in leitender Funktion übernimmt der Arbeitgeber häufig die Steuer auf den geldwerten Vorteil. Neben der dienstlichen Nutzung ist die private Nutzung meist nicht eingeschränkt.

Automobile Peter GmbH Mario Bartsch Schlachthofstr. 80 D-99085 Erfurt Telefon: +49 (0) 361 - 55 40 137 Telefax: +49 (0) 361 - 55 40 121 Mobil: +49 (0) 151 - 14 64 47 15 E-Mail: m.bartsch@ automobilepeter.de Internet: www.autohauspeter.de Dipl. Ing. (FH) Mario Bartsch, Automobile Peter GmbH

Varianten eines Gehaltsumwandlungsmodells Das Dienstwagenmodell lässt sich über die folgenden Gehaltsumwandlungsmodelle umsetzen: Dienstwagen statt Gehaltserhöhung An Stelle der Gehaltserhöhung entscheidet sich der Mitarbeiter für einen Dienstwagen. Damit wählt er ein Statussymbol, das nach außen seine Zugehörigkeit zum Unternehmen und die erhaltene Anerkennung zum Ausdruck bringt. Dieses Modell kann der Arbeitgeber immer dann einsetzen, wenn die monatlichen Kosten des Dienstwagens die Kosten einer vergleichbaren Gehaltserhöhung nicht übersteigen.

Liegt der Bruttolohn des neuen Dienstwagenfahrers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, spart der Arbeitgeber außerdem anteilig Sozialabgaben.

Dienstwagen statt Gehaltserhöhung mit Arbeitnehmerzuzahlung Nicht immer reicht die Gehaltserhöhung des Mitarbeiters aus, um einen Dienstwagen zu finanzieren. Hier hat der Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit, die Differenz zwischen geplanter Gehaltserhöhung und den Kosten, die für einen Dienstwagen anfallen, in Form einer Zuzahlung selbst zu tragen. Diese Zuzahlung mindert den zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Einen Dienstwagen zu fahren, ist für viele Beschäftigte ein Privileg. Diese Einschätzung teilen nach einer TNS Emnid-Umfrage über 50 Prozent der Befragten. Arbeitgeber können sich diese hohe Einstufung zu Nutze machen und die eigenen Mitarbeiter durch das Angebot eines Dienstwagens zusätzlich motivieren.

Darüber hinaus kann der Mitarbeiter durch seine Eigenbeteiligung an den Kosten die Ausstattung des Fahrzeuges individuell beeinflussen. Allerdings lassen sich nur solche Ausstattungswünsche berücksichtigen, die die Dienstwagenordnung des Arbeitgebers zulässt.

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Dienstwagen mittels Gehaltsumwandlung Der Arbeitnehmer kann die Aufwendungen für seinen Dienstwagen auch durch die Umwandlung eines Teils seines gegenwärtigen Gehalts (Gehaltsverzicht) erbringen. In diesem Fall hat er ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Dienstwagens sind in schriftlicher Form in einem Dienstwagenvertrag zu fixieren. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Der Dienstwagen ist heute immer noch als Statussymbol anzusehen. Daher ist der Dienstwagen für den Mitarbeiter mit Prestigegewinn verbunden. Die Identifikation mit dem Unternehmen steigt ebenso wie die Motivation. Deshalb trägt ein Dienstwagen dazu bei, den Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Natürlich ergeben sich für die einzelnen Seiten noch erhebliche Vorteile. Sollte dieser Beitrag Ihr Interesse geweckt haben, erläutere ich Ihnen gern alle Vorteile und Möglichkeiten zu diesem Thema. Nutzen Sie diese Chance zur Motivierung Ihrer Mitarbeiter!

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