KW 16-2012

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Jahrgang 12 · Nummer 16 Ausgabe Süd · 21. April 2012

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„Mit Walzer und Polka kommt man schon sehr weit!“

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S O N D E RT H E M A

Interview mit Tanzmeister Thomas Höhenleitner über die Vorstadthochzeit

Verlosung

Seite 8

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„Dvorak und das Klavier“ – Rodin-Quartett konzertiert mit Pianist Wolfram Schmitt-Leonardy

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SCHULE FORTBILDUNG

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Aktive Sterbehilfe JA oder NEIN? Gedenkgottesdienst für Meisterlöwen Timo Konietzka am 25.4. in Neuaubing Der erste Bundesliga-Torschütze Timo Konietzka hat sich im Alter von 73 Jahren für den Tod durch Sterbehilfe entschieden. Ihm zu Ehren findet am Mittwoch, 25. April, um 19 Uhr, ein Gedenkgottesdienst in der Pfarrei St. Markus in Neuaubing, Wiesentfelser Straße 49, statt. Fußballfans dürfen ihre Fahnen mitbringen. Konietzkas Tod hat nun eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe entfacht. Der unheilbar Kranke nahm die Freitodbegleitung der Schweizer Sterbehilfsorganisation Exit in Anspruch. Doch wie ist der Wunsch auf freiwilliges Sterben bei uns in

Konsequent bis in den Tod: Timo Konietzka. Der ehemalige Löwenspieler entschied sich für die in der Schweiz erlaubte Sterbehilfe. Foto: picture-alliance /Bernd Settnik

Deutschland geregelt? Was ist erlaubt, was illegal? In Deutschland verbietet das Strafgesetzbuch Tötung auf Verlangen, also aktive Sterbehilfe. Suizid und Beihilfe zum Suizid sind dagegen keine Straftat. Das gilt allerdings nur für Angehörige, Ärzten ist der assistierte Suizid (Beihilfe zum Freitod) strikt verboten. Beim assistierten Suizid erhält der Patient ein tödlich wirkendes Mittel, das der Arzt allerdings nicht selbst verabreicht. Den letzten Schritt, also das Trinken des Giftcocktails, muss der Patient selbst vornehmen.

Schmerzlos, aber nicht würdelos Genau das hat Timo Konietzka getan. „Erst tranken wir Champagner und aßen Piccata mit Risotto“, sagt Witwe Claudia Konietzka. „Dann nahm er den Trunk zu sich. Er schlief ein, atmete mal ruhig, mal etwas schwerer. Ich sagte‚ ‚Timo, du musst nicht mehr atmen. Geh zu deiner Mutter'. Nach diesem Satz machte er seinen letzten Atemzug. Ich wünsche mir, auch einmal so friedlich sterben zu können. Schmerzlos, aber nicht würdelos“. Claudia Konietz-

ka hätte prinzipiell die Möglichkeit, sich für einen assistierten Suizid mit ärztlicher Begleitung zu entscheiden, denn sie ist Schweizer Staatsbürgerin.

Hilfe zum Leben, nicht zum Sterben Doch in Deutschland steht Schwerkranken diese Wahlmöglichkeit nicht offen. „Auch bei unseren Patienten taucht der Wunsch, dem Leben ein Ende zu setzen, immer wieder mal auf“, sagt Margit Kreibe, Palliativ-Care-Fachkraft beim Hospizdienst Da-Sein e.V. in der Karlstraße im Zentrum, „aber es wird auch rasch wieder davon Abstand genommen.“ Meist würden Ängste vor Isolation und Schmerzen in der letzen Lebensphase dahinterstecken. „Es ist unsere Aufgabe, den Patienten zuzuhören und ihnen andere Optionen als den Freitod zu eröffnen“. Dem stimmt auch Sepp Raischl, Leiter des Christophorus Hospiz in der Effnerstraße in Bogenhausen, zu. „Auch uns geht es um Selbstbestimmung“, sagt Raischl.

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