Münchner Wochenanzeiger Mediadaten

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Media-Unterlagen 00 EXPL. ÜBER 800.0

Preisliste 65 · Gültig ab 1.1. 2010

Münchner Wochenanzeiger Sendlinger Anzeiger Fürst oHG Luise-Kiesselbach-Platz 31, 81377 München Telefon 0 89/45 24 36-0, Telefax 0 89/45 24 36 50 E-Mail: info@sendlingeranzeiger.de www.sendlingeranzeiger.de

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00 EXPL. ÜBER 800.0

Münchner Wochenanzeiger

München Gesamt – 801.725 Exemplare Ausgaben

Inhalt München Süd München West München Nord/Moosach München Ost München Zentrum / Schwabing München Süd-Ost Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen Rubrikenbelegung Kfz-, Immobilien- und Stellen-Markt Premium-Beilagenverteilung, Anlieferadressen Beilagen Qualitäts-Direktverteilung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direktverteilung Druckvorlagen, Rabatte/Zuschläge für Anzeigen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sendlinger Anzeiger A

62.050

3 1,77

3 2,08

Sendlinger Anzeiger B

51.100

3 1,44

3 1,69

113.150

3 2,70

3 3,17

20.100

3 1,35

3 1,59

9.250

3 0,86

3 1,01

2

www.sendlingeranzeiger.de

Sendlinger Anzeiger Gesamt

3

Werbe-Spiegel Pasing

4

Werbe-Spiegel Karlsfeld

5

Werbe-Spiegel Allach/Menzing

18.200

3 1,10

3 1,29

6

Werbe-Spiegel Aubing

16.050

3 1,25

3 1,47

7

Werbe-Spiegel Germering

15.675

3 1,25

3 1,47

8

Würmtal-Info + Würmtal-Bote

18.600

3 1,25

3 1,47

9

Werbe-Spiegel Laim

29.275

3 1,50

3 1,76

10

Werbe-Spiegel Neuhausen

21.200

3 1,10

3 1,29

11

Werbe-Spiegel Nymphenburg

13.950

3 1,10

3 1,29

12

Westend-Anzeiger

15.525

3 1,25

3 1,47

177.825

3 4,85

3 5,71

Werbe-Spiegel Gesamt + Westend-Anzeiger

13

Münchener Nord-Rundschau A

58.200

3 1,57

3 1,85

14

Münchener Nord-Rundschau B

40.300

3 1,03

3 1,21

15

Moosacher Anzeiger

24.600

3 0,99

3 1,16

123.100

3 2,31

3 2,72

13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anz.

4/5 6/7 8/9 10/11 12/13 14/15 16/17 18 19 20 21 22 23

Grundpreis

2

3 – 12

Seite

Ortspreis

1 1+ 2

Münchner Wochenanzeiger Sendlinger Anzeiger Fürst oHG Luise-Kiesselbach-Platz 31, 81377 München Telefon: 0 89/45 24 36-0 Telefax: 0 89/45 24 36 50 E-Mail: info@sendlingeranzeiger.de

Zustellerauflagen

00 EXPL. ÜBER 800.0

16

Bogenhausener Anzeiger

46.400

3 1,30

3 1,53

17

Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing

26.500

3 0,85

3 1,00

18

Haidhausener Anzeiger

49.500

3 1,30

3 1,53

122.400

3 2,18

3 2,56

16 – 18 Bogenhausener + Landkreis-Anzeiger Ost + Haidhausener 19

Schwabinger Seiten

51.100

3 1,36

3 1,60

20

Münchner Zentrum

26.200

3 0,85

3 1,00

77.300

3 1,70

3 2,00

19 – 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum 21

Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying

37.900

3 1,30

3 1,53

22

Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf

50.700

3 1,30

3 1,53

23

Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon

45.300

3 1,30

3 1,53

24

Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen

32.450

3 0,99

3 1,16

25

Harlachinger Rundschau

21.600

3 0,99

3 1,16

21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau

187.950

3 4,11

3 4,84

1 – 25

801.725

3 17,85

3 21,00

Münchner Wochenanzeiger Gesamtausgabe

3


München Süd

00 EXPL. ÜBER 800.0

113.150 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben

Ortspreis

Grundpreis

1

Sendlinger Anzeiger (A)

62.050

3 1,77

3 2,08

2

Sendlinger Anzeiger (B)

51.100

3 1,44

3 1,69

113.150

3 2,70

3 3,17

1+2

Sendlinger Anzeiger Gesamt

Titelseitenanzeigen Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55*

Ausgaben

1

Sendlinger Anzeiger (A)

62.050 3 270 3 550 3 130 3 260 3

150

Sendlinger Anzeiger (B)

51.100 3 220 3 450 3 105 3 210 3

120

113.150 3 420 3 840 3 200 3 400 3

220

Sendlinger Anzeiger Gesamt 2

* Weitere Größen auf Anfrage Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen Zustellerauflagen

Ausgaben

1–2

Sendlinger Anzeiger Gesamt

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

4

113.150

Wochenmitte 285 x 400 mm 255,5 x 370 mm 6 Spalten 40,5 mm 2.220 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

Ortspreis Grundpreis

3 2,70

3 3,17

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig:

40,5 mm 83,5 mm 126,5 mm 169,5 mm 212,5 mm 255,5 mm

5


München West

00 EXPL. ÜBER 800.0

177.825 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben

5

3

20.100

3 1,35

3 1,59

9.250

3 0,86

3 1,01

Werbe-Spiegel Pasing

4

Werbe-Spiegel Karlsfeld

5

Werbe-Spiegel Allach/Menzing

18.200

3 1,10

3 1,29

Werbe-Spiegel Pasing + Karlsfeld + Allach/Menzing

47.550

3 2,20

3 2,59

6

Werbe-Spiegel Aubing

16.050

3 1,25

3 1,47

7

Werbe-Spiegel Germering

15.675

3 1,25

3 1,47

8

Würmtal-Info + Würmtal-Bote

18.600

3 1,25

3 1,47

Werbe-Spiegel Aubing + Germering + Würmtal-Info/-Bote

50.325

3 2,25

3 2,65

9

Werbe-Spiegel Laim

29.275

3 1,50

3 1,76

10

Werbe-Spiegel Neuhausen

21.200

3 1,10

3 1,29

11

Werbe-Spiegel Nymphenburg

13.950

3 1,10

3 1,29

12

Westend-Anzeiger

15.525

3 1,25

3 1,47

9 – 12

Werbe-Spiegel Laim + Neuhs. + Nymphenbg. + Westend-Anz.

79.950

3 2,95

3 3,47

3 – 12

Werbe-Spiegel Gesamt

177.825

3 4,85

3 5,71

6–8

6

Grundpreis

3

3–5 4

Ortspreis

11 10

7 9

12

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen Ausgaben

3 – 12

Werbe-Spiegel Gesamt

Zustellerauflagen

177.825

Ortspreis Grundpreis

3 4,85

3 5,71

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig:

40,5 mm 83,5 mm 126,5 mm 169,5 mm 212,5 mm 255,5 mm

8

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

6

Wochenmitte 285 x 400 mm 255,5 x 370 mm 6 Spalten 40,5 mm 2.220 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

7


München Nord & Moosach

00 EXPL. ÜBER 800.0

123.100 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben

13

Ortspreis Grundpreis

Münchener Nord-Rundschau A (Stadtgebiet)

58.200

3 1,57

3 1,85

Münchener Nord-Rundschau B (Landkreis)

40.300

3 1,03

3 1,21

Moosacher Anzeiger

24.600

3 0,99

3 1,16

13 + 14 Münchener Nord-Rundschau Gesamt

98.500

3 2,06

3 2,42

13 + 15 Münchener Nord-Rundschau A + Moosacher Anzeiger

82.800

3 2,06

3 2,42

123.100

3 2,31

3 2,72

14 15

13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger

Titelseitenanzeigen 14

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50*

Ausgaben

Titelkopf *1/55* *2/55*

Münchener Nord-Rundschau A (Stadtgebiet)

58.200 3 245 3 490 3 120 3 240 3

175 3

350

Münchener Nord-Rundschau B (Landkreis)

40.300 3 160 3 320 3

80 3 160 3

115 3

230

Moosacher Anzeiger

24.600 3 155 3 310 3

75 3 150 3

100 3

200

* Weitere Größen auf Anfrage

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen Zustellerauflagen

Ausgaben

13

15

8

13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

123.100

Wochenmitte 315 x 470 mm 288 x 430 mm 7 Spalten 39 mm 3.010 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

Ortspreis Grundpreis

3 2,31

3 2,72

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig: 7spaltig:

39,0 mm 80,5 mm 122,0 mm 163,5 mm 205,0 mm 246,5 mm 288,0 mm

9


München Ost

00 EXPL. ÜBER 800.0

122.400 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben

Ortspreis

Grundpreis

16

Bogenhausener Anzeiger

46.400

3 1,30

3 1,53

17

Landkreis-Anzeiger Ost – Ismaning, Aschheim, Poing

26.500

3 0,85

3 1,00

72.900

3 1,70

3 2,00

49.500

3 1,30

3 1,53

95.900

3 2,06

3 2,42

122.400

3 2,18

3 2,56

16 + 17 Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost 18

Haidhausener Anzeiger

16 + 18 Bogenhausener Anzeiger + Haidhausener Anzeiger 16–18

Bogenhausener Anzeiger + Landkreis-Anzeiger Ost + Haidhausener Anzeiger Titelseitenanzeigen

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

Ausgaben

17

16

Bogenhausener Anzeiger

46.400 3 205 3 410 3 100 3 200 3

150 3

300

Landkreis-Anzeiger Ost

26.500 3 135 3 270 3

65 3 130 3

100 3

200

Haidhausener Anzeiger

49.500 3 205 3 410 3 100 3 200 3

145 3

290

* Weitere Größen auf Anfrage

Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen 18

Zustellerauflagen

Ausgaben

16 – 18 Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

10

122.400

Wochenmitte 285 x 400 mm 246,5 x 370 mm 6 Spalten 39 mm 2.220 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

Ortspreis Grundpreis

3 2,18

3 2,56

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig:

39,0 mm 80,5 mm 122,0 mm 163,5 mm 205,0 mm 246,5 mm

11


München Zentrum / Schwabing

00 EXPL. ÜBER 800.0

77.300 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben

Ortspreis

Grundpreis

19

Schwabinger Seiten

51.100

3 1,36

3 1,60

20

Münchner Zentrum

26.200

3 0,85

3 1,00

77.300

3 1,70

3 2,00

19 + 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum Titelseitenanzeigen

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

Ausgaben

19

Schwabinger Seiten

51.100 3 215 3 430 3 100 3 200 3

150 3

300

Münchner Zentrum

26.200 3 135 3 270 3

65 3 130 3

100 3

200

Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum

77.300 3 270 3 540 3 130 3 260 3

185 3

370

* Weitere Größen auf Anfrage Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen Zustellerauflagen

Ausgaben

19 – 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum

77.300

Ortspreis Grundpreis

3 1,70

3 2,00

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig:

39,0 mm 80,5 mm 122,0 mm 163,5 mm 205,0 mm 246,5 mm

20

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

12

Wochenmitte 285 x 400 mm 246,5 x 370 mm 6 Spalten 39 mm 2.220 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

13


München Süd-Ost

00 EXPL. ÜBER 800.0

187.950 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Zustellerauflagen

Ausgaben n

23

22

Ortspreis

Grundpreis

21

Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying

37.900

3 1,30

3 1,53

22

Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf

50.700

3 1,30

3 1,53

23

Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon

45.300

3 1,30

3 1,53

24

Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen

32.450

3 0,99

3 1,16

25

Harlachinger Rundschau

21.600

3 0,99

3 1,16

187.950

3 4,11

3 4,84

21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau g

25

Titelseitenanzeigen

21

24

Zusteller- Titel Titel Titel Titel Titelkopf Auflagen *1/105* *2/105* *1/50* *2/50* *1/55* *2/55*

Ausgaben

Südost-Kurier A – Ottobrunn/Neubiberg bis Aying

37.900 3 205 3 410 3 100 3 200 3

145 3

290

Südost-Kurier B – Perlach, Giesing, Ramersdorf

50.700 3 205 3 410 3 100 3 200 3

145 3

290

Südost-Kurier C – Trudering/Haar bis Kirchseeon

45.300 3 205 3 410 3 100 3 200 3

145 3

290

Südost-Kurier D – Hachinger Tal, Holzkirchen

32.450 3 155 3 310 3

75 3 150 3

110 3

220

Harlachinger Rundschau

21.600 3 155 3 310 3

75 3 150 3

110 3

220

* Weitere Größen auf Anfrage Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen Zustellerauflagen

Ausgaben

21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

14

187.950

Wochenmitte 285 x 400 mm 246,5 x 370 mm 6 Spalten 39 mm 2.220 mm Dienstag 10.00 Uhr – in Wochen mit Feiertagen 1 Tag früher

Ortspreis Grundpreis

3 4,11

3 4,84

1spaltig: 2spaltig: 3spaltig: 4spaltig: 5spaltig: 6spaltig:

39,0 mm 80,5 mm 122,0 mm 163,5 mm 205,0 mm 246,5 mm

15


Fürstenfeldbruck, Dachau, Wolfratshausen

00 EXPL. ÜBER 800.0

192.400 Exemplare

00 EXPL. ÜBER 800.0

Geschäftsanzeigen Amper-Kurier Zustellerauflagen

Ausgaben

28

Amper-Kurier West

38.500

3 1,30

3 1,56

27

Amper-Kurier Ost

34.800

3 1,30

3 1,56

73.300

3 2,08

3 2,44

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

27

Grundpreis

26

26 + 27 Amper-Kurier West + Ost

26

Ortspreis

Wochenmitte 260 x 350 mm 227 x 310 mm 5 Spalten 43 mm 1.550 mm Dienstag 10.00 Uhr

1spaltig: 43,0 mm 2spaltig: 89,0 mm 3spaltig: 135,0 mm 4spaltig: 181,0 mm 5spaltig: 227,0 mm

Geschäftsanzeigen Amper-Bote Zustellerauflagen

Ausgaben

28

Amper-Bote

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

66.300 Wochenmitte 235 x 315 mm 185 x 280 mm 4 Spalten 43 mm 1.120 mm Dienstag 10.00 Uhr

Ortspreis

Grundpreis

3 2,17

3 2,73

1spaltig: 43,0 mm 2spaltig: 90,0 mm 3spaltig: 138,0 mm 4spaltig: 185,0 mm

Geschäftsanzeigen Isar-Kurier 29

Zustellerauflagen

Ausgaben

29

Isar-Kurier

Erscheinungsweise: Blattformat: Satzspiegel: Spaltenzahl: Spaltenbreite: mm pro Seite: Anzeigenschluss:

16

52.800 Wochenmitte 235 x 315 mm 204 x 282 mm 4 Spalten 48 mm 1.128 mm Dienstag 10.00 Uhr

Ortspreis

Grundpreis

3 1,29

3 1,52

1spaltig: 48,0 mm 2spaltig: 100,0 mm 3spaltig: 152,0 mm 4spaltig: 204,0 mm

17


Rubrikenbelegung für Kfz/Immobilien/Stellen

00 EXPL. ÜBER 800.0

Ausgaben

Zustellerauflagen

Ortspreis Grundpreis

1–2

Sendlinger Anzeiger Gesamt

113.150

3 2,70

3 3,17

3 – 12

Werbe-Spiegel Gesamt

177.825

3 4,85

3 5,71

13 – 15 Münchener Nord-Rundschau Gesamt + Moosacher Anzeiger

123.100

3 2,31

3 2,72

16 – 18 Bogenhausener Anz. + Landkreis-Anz. Ost + Haidhausener Anz.

122.400

3 2,18

3 2,56

77.300

3 1,70

3 2,00

19 – 20 Schwabinger Seiten + Münchner Zentrum 21 – 25 Südost-Kurier Gesamt + Harlachinger Rundschau

187.950

3 4,11

3 4,84

Premium-Beilagenverteilung Premium-Beilagenverteilung Ortspreis: 5 57,50

bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres Gramm plus 3 0,70

Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück je Belegung/ Kalenderwoche Grundpreis:

5 67,65

bis 20 g/Tsd. ohne Nachlass je weiteres Gramm plus 3 0,82 Anlieferhinweise: • Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Erscheinungsdatum • Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Erscheinungsdatum • Format: Maximalformat: 22,5 x 30,0 cm Minimalformat: 10,5 x 14,8 cm • Papiergewicht: Einzelblätter mindestens 100 g/m2 Papier (unter 100 g nur gefalzt) • Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette 2. Stückzahl pro Lage 3. Gesamtauflage 4. Titel und Ausgabe 5. Beilagetermin

Qualitätsmerkmale: • eigener Verteilerstamm mit ortsansässigen Standortzustellern • hoher Qualitätsstandard durch langfristige und seriöse Zustellerbeschäftigung • Abdeckung des gesamten Münchner Ballungsraumes • Buchung/Planung über eine Zentrale mit hohen Ortsund Sachkenntnissen • hauseigene Zustellerkontrolleure sowie regionale Vertriebsabteilungen • ADA-geprüfte Druck- und Verteilauflage Sonstiges: A) Grundsätzlich sind Prospekte im Leporello-Falz (Zick-Zack-Falz) nicht möglich. Bei Prospekten mit besonderen Falzungen, sowie außen angeklebten Postkarten bedarf es einer Prüfung durch die Druckerei nach Vorlage eines Musters. B) Verpackung • lose auf Palette abgesetzt • nicht gebündelt • Lagen 8 bis 10 cm (unverschränkt) C) Verarbeitungsschwund Technisch bedingt können 2 % Verarbeitungsschwund auftreten. D) Stückzahl-Garantie Für die angelieferten Prospekte können wir bezüglich der Auflage (Stückzahl) keine Garantie übernehmen.

Anlieferadressen Beilagen Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH Oberbernbacher Weg 7 86551 Aichach

Süddeutsche Societäts-Druckerei GmbH Lise-Meitner-Straße 7 82216 Maisach

Süddeutsche Zeitung Weiterverarbeitung Zamdorfer Straße 40 81677 München

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Qualitäts-Handzettelverteilung

Preise: Auflagen- und Gebietsabhängig Mindestmenge: jeweils 5.000 Stück Zustelltage / -termine: • Mittwoch/Donnerstag als Qualitäts-Mitverteilung zu unseren wöchentlichen Stadtteilzeitungen • Samstag als Qualitäts-Handzettelverteilung evtl. Mitverteilung zum Samstagsblatt • andere Wochentage auf Anfrage Zustellportfolio: • Handzettel / Prospekte • Kataloge • Warenproben Für die angebotenen Dienstleistungen bitten wir Sie, einen Planungsvorlauf von ca. 3 Wochen einzuhalten. Anlieferhinweise: • Früheste Anlieferung: 8 Tage vor Verteiltermin • Späteste Anlieferung: 2 Tage vor Verteiltermin • Prospekte bis Endformat 300 x 240 mm unbedingt kreuzgebündelt und geschränkt in handlichen Paketen anliefern. Für andere Formate sowie Warenproben telefonische Rücksprache erbeten. • Paletten-Kennzeichnung: 1. Stückzahl pro Palette 2. Stückzahl pro Lage 3. Gesamtauflage 4. Titel und Ausgabe 5. Beilagetermin Selektionsmöglichkeiten: • nach geographischen Aspekten • nach soziodemographischen Aspekten

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Anlieferadresse: Süddeutsche Zeitung Weiterverarbeitung »Sendlinger Anzeiger« Zamdorfer Straße 40 81677 München • Anlieferzeiten: Mo. – Fr. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 0 89/45 24 36 40

Zusätzliche AGB für Direktverteilung

00 EXPL. ÜBER 800.0

Angebote

Beanstandungen

1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

9. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 3 Tagen nach Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesonders berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen angemessenen Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungs-Struktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.

Anlieferung 3. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschriften zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 4. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung 5. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).

Gewährleistung 6. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. Das Verteilobjekt ist vor Verteilbeginn vorzulegen.

Zahlung 10. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Auftragnehmer kann gegebenenfalls Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.

Allgemeines 11. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. 12. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.

7. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt.

Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistungen.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt.

13. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

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Rabatte, Zuschläge, Druckvorlagen

00 EXPL. ÜBER 800.0

Rabatte / Zuschläge für Anzeigen Rabatte innerhalb eines Insertionsjahres a) Malstaffel 6 Anzeigen 12 Anzeigen 24 Anzeigen 50 Anzeigen

oder oder oder oder oder

b) Mengenstaffel 3.000 Millimeter 5.000 Millimeter 10.000 Millimeter 20.000 Millimeter

Rabatt 5% 10 % 15 % 20 %

Erweiterte Mengenstaffel ab 30.000 mm für Großkunden auf Anfrage. AE-Vergütung: 15 % für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen/Werbemittler. Mehrwertsteuer: Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. Zahlungsbedingungen 8 Tage rein netto oder bei Einzugsermächtigung 2 % Skonto. Platzierungszuschläge Griffecke Titelseite Titelseitenbelegung Letzte Seite (Rückseite) verbindliche sonstige Platzierungsvorschrift

100 % 50 % 20 % 10 %

Die jeweiligen Platzierungen werden erst nach Bestätigung durch den Verlag bindend, da nicht immer alle Platzierungen möglich sind. Platzierungszuschläge sind nicht rabattfähig.

Druckvorlagen Aufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion sind Druckvorlagen bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Bei reprofähigen Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen, die gerasterte Bilder oder Flächen enthalten, muss mit Qualitätsverlusten gerechnet werden. Bei Fehlern in Anzeigen, welche per Datenträger, ISDN, E-Mail, etc. übermittelt wurden, übernimmt der Verlag keine Haftung. Raster: 48er Zeitungsraster, digital 122 Ipi. Bei Mischung von HKS- oder PANTONE-Farbtönen aus den Skalenfarben kann die Reinheit der Original-HKS-Farben nicht garantiert werden. Wir verwenden für Vierfarbseparationen die Standardfarbprofile »ISO Newspaper« der IFRA nach ISO 12647-3:2004. Digitale Druckunterlagen: Daten-ISDN Leonardo 0 89/54 63 68 93 E-Mail: info@sendlingeranzeiger.de Telefon Technik: 0 89/5 46 55-2 20 Standardprogramme. Dokumentenangaben: Dateiname, Programm (mit Versionsangabe), verwendete Schriften und Bilder. Titel, Ausgabe, Erscheinungswoche, Absender und Ansprechpartner mit Telefon-Nummer. Bei PC-Dateien (CorelDraw, etc.) bitte nur EPS- oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften zw. Schriften in Pfade umgewandelt senden (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint, Excel, Picture Publisher, Starwriter, etc.). Gelieferte Anzeigen werden von uns nicht Korrektur gelesen! Grundsätzlich werden in den Dateien von uns keine Veränderungen durchgeführt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ziffer 1 »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des lau-

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fenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ziffer 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ziffer 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Ziffer 19 Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Ziffer 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Vertragsbedingungen a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste des Verlages an. b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des Anzeigentextes die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde. d) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. e) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe bei spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst rechtswirksam, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- und Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers. f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. g) Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht. h) Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt, Streik und dergleichen berechtigt nicht zu Ansprüchen an den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadenersatz. i) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen und sachgemäßen Inhalt von Anzeigentexten. j) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das Recht zur Gewährleistung einer Sonderkondition vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der modernen Rabattstaffel.

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