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Baulicher Brandschutz

Brandsicheres Eigenheim

Brandschutz ist der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern und Mensch und Bauwerk schützen sollen. Der bauliche Brandschutz unterteilt sich in technische und rechtliche Vorschriften.

Baulicher Brandschutz setzt sich aus technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zusammen. Hier die Details:

Rechtliche Anforderungen

Diese sind in den betreffenden Bautechnikgesetzen und -verordnungen festgelegt. Hier gibt es bundesländerspezifische Ausführungen. Zudem richtet sich der bauliche Brandschutz auch nach den Regelungen in den Bundesgesetzen und der EU-Richtlinie. Die Baugesetzgebung sieht hier je nachdem, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, zeitlich gestaffelte Anforderungen vor, die den Begriffen für den Feuerwiderstand EUweit einheitlich zugeordnet sind.

Technische Anforderungen

Wie Brandschutz baulich, also in Hinblick auf die einzusetzenden Baustoffe und Bauteile auszusehen hat, ist in den ÖNORMEN geregelt – seit 2002 gilt hier die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ – sowie in den technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt.

Brandverhalten

Grundsätzlich werden Baustoffe in brennbar und nicht brennbar kategorisiert. Für die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen folgende Begriffe – siehe Tabelle (hier mit ihrem jeweiligen EU-Klassen-Pendant angeführt).

Zusätzlich gibt es noch die Klassifizierung nach der Rauchentwicklung (Qualmbildung) in s1 (brandschutztechnisch „günstiger“) bis s3 und der Tropfenbildung (brennendes Abtropfen) in d0 bis d2.

Feuerwiderstand: REI

Bauteile sind in der ÖNORM 13501 auch nach drei Feuerwiderstandsklassen unterteilt: • R (Résistance) = Tragfähigkeit • E (Étanchéité) = Raumabschluss • I (Isolation) = Wärmedämmung;

Hitzebarriere Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder gehören in die Aufenthaltsräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer). Den Gang und die Treppe darf man dabei jedoch nicht vergessen, denn das sind die Fluchtwege im Ernstfall. In Deutschland sind auch die Abstellräume in den Schutzumfang mit aufgenommen. Das macht zwar Sinn, ist aber bei uns in Österreich nicht zwingend erforderlich. Besonders wichtig ist, keinen Rauchwarnmelder in der Küche vorzusehen. Ständige Täuschungsalarme aufgrund von auftretendem Dampf und Rauch wären kontraproduktiv und niemand würde derart „lästige“ Rauchwarnmelder mehr ernst nehmen!

Die Rauchwarnmelder sollten in der Mitte der Decke (mindestens jedoch 50 cm von der Wand) angebracht werden, sodass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Achten Sie beim Kauf auf eine hohe Qualität! Die sogenannte VdS-Zulassung ist Grundvoraussetzung, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig! Rauchmelder müssen der Produktnorm ÖNORM EN 14604:2005 entsprechen (Temperaturbereich zwischen 0 und 55 °Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärke, Vernetzungsmöglichkeiten etc.).

Baulicher Brandschutz

Brandabschnitte sind Bereiche in einem Bauwerk, die baulich so voneinander getrennt sind, dass sich im Brandfall das Feuer nicht auf andere Gebäudeteile ausbreitet (z. B. Heizräume, Brennstofflager, Aufzugschächte, Müllabwurfschächte und Garagen).

Der Brandschutz im Hochbau hat neben vorbeugenden Maßnahmen die Aufgabe, einerseits die Ausbreitung eines Brandes auf Brandabschnitte einzugrenzen und andererseits zu gewähr-

leisten, dass tragende Bauteile und im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung stehende Einrichtungen dem Feuer eine gewisse Zeit Widerstand leisten. In dieser Zeit sollte es möglich sein, die Bewohner zu retten.

Ausführungsmerkmale baulichen Brandschutzes

• Einteilung des Gebäudes in einzelne Brandabschnitte, getrennt durch

Brandwände und brandbeständige

Decken. • Öffnungen in Brandwänden sind durch selbstschließende und zumindest brandhemmende Brandschutztüren oder Brandschutztore abzuschließen. • Durchtrittsstellen von Kabel-, Rohr-,

Lüftungsleitungen etc. müssen mit

Brandschutzschottungen abgeschlossen werden. • Flucht- und Rettungswege müssen so ausgeführt sein, dass sie auch während eines Brandfalls genutzt werden können. • Sicherheitsrelevante Leitungen, z. B.

Notstromversorgung, sind auch im

Brandfall sicherzustellen. • Schornsteine und Feuerstätten müssen brandsicher ausgeführt werden. • Eine Verhinderung der Verrauchung von Treppenhäusern ist z. B. durch den Einbau von automatischen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu gewährleisten. • Die Ausbreitung von Feuer und

Rauch bei Schächten und Installationskanälen ist durch den Einbau von

Brandabschnittstrennungen (Brandschott) zu verhindern.

Brandschutztüren

Die in den Baugesetzen bzw. den OIBRichtlinien geforderten Feuer- oder Brandschutztüren gehören heute nahezu zum Standard. Durch die klaren Vorgaben auf europäischer Ebene sind heute viele Varianten im Bereich der Feuerschutztüren möglich. Diese Festlegungen sind in der ÖNORM EN 13501-2, Ausgabe 2016 enthalten. Trotzdem beanstanden Brandschutzbeauftragte immer wieder Mängel, die die Sicherheit dieser Türen massiv einschränken: • Keile aus Holz oder aus Kunststoff • ausgehängte oder defekte Feststellanlagen • Verziehen der Türen durch Temperaturunterschiede • der „qualitätsunterdrückte“ Einbau (z. B. mit PU-Schaum) • fehlende ÜA-Kennzeichnung • Verklemmen der Tür durch gewölbten

Bodenbelag etc.

CE-Kennzeichnung

Seit 1.9.2019 ist eine CE-Kennzeichnung nach der Produktnorm für Türen, Tore und Fenster (EN 16034) für Produkte mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften verpflichtend. Laut Auskunft der Europäischen Kommission ist das Bildzeichen „CE“ aber nur noch Symbol für die Freiverkehrsfähigkeit in der EU. Und es ist kein Prüfsiegel! Erst die Leistungserklärung dokumentiert die Anforderungen, die an eine genormte Tür gelten. Deshalb ist diese in gedruckter oder in elektronischer Form bereitzustellen!

Wie lange muss ein Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten können? Folgende Bezeichnungen sind EU-weit geregelt:

brandhemmend/feuerhemmend mind. 30 Minuten

hoch brandhemmend/hoch feuerhemmend

mind. 60 Minuten

brandbeständig/feuerbeständig mind. 90 Minuten

hoch brandbeständig/hoch feuerbeständig

mind. 180 Minuten

Mit der ÖNORM EN 13501-1 wurde auch ein einheitliches europäisches Klassifizierungssystem zum Brandverhalten verabschiedet:

nicht brennbar/nicht entflammbar EU-Klassen A und B

schwer brennbar/schwer entflammbar EU-Klassen B und C

normal brennbar/normal entflammbar EU-Klassen D und E

leicht brennbar/leicht entflammbar EU-Klassen F

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